23 | 11 | 2024

Seit Herbst 2016 mehren sich Meldungen, dass das Amtsgericht Leipzig bei Verfahren zur Änderung der Vornamens- und Personenstandsänderung nach TSG von vornherein drei Gutachter_innen statt der vom TSG vorgesehenen zwei bestellt. Berichten zufolge ist eine der drei anscheinend immer eine Gutachterin, die bisher noch nicht mit Gutachten im Zusammenhang mit dem TSG in Erscheinung getreten ist und die ein Honorar verlangt, das dem Zwei- bis Fünffachen üblicher Honorare anderer Gutachter_innen bei Verfahren nach TSG entspricht. Die Gutachterinwird offenbar auch mit Macht versucht durchzusetzen, bei einer Weigerung / Ablehnung der/des Betroffenenwird unter anderem mit der Androhungen der Ablehnung des Antrages.

Personen, die in nächster Zeit beim AG Leipzig ihre VÄ/PÄ beantragen wollen, sollten sich darauf einstellen, dass sie mit hoher Wahrscheinlichkeit mit dieser neuen Verfahrensweise konfrontiert werden. Gruppen und Organisationen vor Ort beschäftigen sich aktuell bereits intensiv mit diesen Vorkommnissen, vor allem der TIAM e.V. ( Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! ) sowie Kathrin Darlatt vom Referat für Gleichstellung der Stadt Leipzig ( Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! ).

Davon betroffene Personen können gegen dieses Vorgehen beim Präsidenten des Amtsgerichts formellen Widerspruch einlegen. Grundsätzlich dürfen nach TSG §4(3) nur solche Personen mit den Gutachten beauftragt werden, "die auf Grund ihrer Ausbildung und ihrer beruflichen Erfahrung mit den besonderen Problemen des Transsexualismus ausreichend vertraut sind". Bestehen Zweifel an der Qualifikation der beauftragten Gutachter_innen, ihrer Motivation oder gibt es nachweisliche Interessenkonflikte, so sollte der_die Gutachter_in begründet abgelehnt werden.