19 | 04 | 2024

Medizinische Diagnose und Versorgung


 

Formale Fragen

Diagnose
Aufklärung Patient - Handlungsempfehlung für den Hausarzt
Struktur des Psychosozialen Lebenslaufs
 
Standards
 
Behandlungsempfehlungen
Leitfaden - "Transsexuell und nun?"
Begutachtungsrichtlinien des medizinischen Dienstes (MDS, MDK)
Kritik am MDK und seinen "Begutachtungen" Becker
 
Indikation - Verschreibung
 
Kostenübernahme
Grundsätzliches zum Thema Leistungspflicht
Kostenübernahme für Laserepilation
Urteile zur Kostenübernahme medizinischer Maßnahmen
 
Transgender und die Gesundheitsreform
 

Geschlechtsangleichende Maßnahmen

Offener Brief an den gemeinsamen Bundesausschuss beim Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung

Hormonbehandlung
Weibliche Sexualhormone
Männliche Sexualhormone
Hormone Transmänner 2014
Wichtige Hinweise
 
Epilation
Patienteninformation
Pressemitteilung
Merkblatt - Laserepilation
 
Die Neoklitoris
 
Stimmanpassung
 

Psychologische Behandlung und Begleitung

Diagnose- / Behandlungsmethoden
Selbstanamnese - ein therapeutisches Werkzeug
 

Sonstige Beiträge

Blick über die Grenzen von Deutschland
Links zu anderen Quellen (externer Link)
 
 
Die Medizin kann als Teil der Hilfe für transgender und intersexuelle Menschen betrachtet werden. Sie bringt nicht die Lösung der Probleme, liefert aber flankierende Maßnahmen für ein menschenwürdiges Leben, wenn sie denn richtig eingesetzt wird, ihre Grenzen und Möglichkeiten richtig eingeschätzt werden.
 
Da die Psychologie ebenfalls zu den Maßnahmen der Gesundheitsführsorge gehört, sind auch hierzu die Informationen und Wissenssammlung enthalten.

 

Grundsätzlicher Hinweis

Das Transsexuellengesetz regelt weder die Diagnose noch irgend welche medizinische Behandlungen. An dieser Tatsache können weder Behandlungsempfehlungen noch "Standards" etwas ändern. Weder Ärzte, Psychologen, Krankenkassen, der Medizinische Dienst oder Patienten können sich bei psychologischen oder medizinischen Maßnahmen auf das Transsexuellengesetz berufen.
 
Falsch ist auch eine Aussage, wie sie z.B. das bayrische Gesundheitsministerium veröffentlicht hat, es sei die Behandlung Transsexueller durch Gesetz geregelt. Nur für die Behandlung von Seuchen gelten gesetzlich geregelte Behandlungsvorschriften. (Die Falschaussage des GM in Bayern wurde übrigens von der Staatskanzlei als Antwort einer unqualifizierten Kraft telefonisch heruntergespielt.)
 
Die Deutsche Gesellschaft für Sexualforschung, die Akademie für Sexualmedizin und die Gesellschaft für Sexualwissenschaft schreiben in der Einleitung zu ihren Behandlungsempfehlungen: "Es existieren jedoch bislang keine verbindlichen Richtlinien für die Behandlung und Begutachtung von Transsexuellen."Daraus abzuleiten, die anschließenden Standards seien nun eine verbindliche Richtlinie ist falsch und unzulässig (was auch im abgedruckten Brief der Bayerischen Versicherungskammer hervor geht).

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