18 | 05 | 2024

Pressemitteilung


Antonio Caputo, ein seit 10 Jahren in der Berliner Szene bekannter Drag King und Performer, befand sich seit Mitte August zusammen mit amerikanischen Künstlern in den USA in North Dakota. Er hat in den USA an zwei Benefizveranstaltungen unentgeltlich eine Performance aufgeführt.

Am Sonntag, den 15.09.2002, wurde er um 3.00 Uhr morgens, von der Polizei festgenommen und in Einzelhaft in Cavalier gesteckt. Der Vorwurf lautet bisher Arbeiten ohne Arbeitserlaubnis. Nebenbei ist noch zu ergänzen, dass Homosexualität in North Dakota in der heutigen Zeit noch strafbar ist. Es ist nicht zu wünschen, dass eine Anklage diesbezüglich ausgedehnt wird.

Seit dem Tag der Inhaftierung in einer kalten und immer dunklen Zelle wurden die grundlegenden Menschenrechte aus der Amerikanischen Menschenrechtskonvention (AMRK) verletzt.

Die Mindestanforderungen an die Achtung der menschlichen Würde (Art. 11 AMRK) wurde in jeder Hinsicht untergraben. Befehle wurden nur über Lautsprecher an ihn herangetragen, persönliche Nachfragen und Informationen, was nun eigentlich geschieht, erfolgten gar nicht. Während des Duschens wurde er gefilmt. Das Wechseln seiner Sachen ward ihm fünf Tage verwehrt. Bis Mittwoch, den 26.09.02, also für elf Tage, durfte er nicht ein Mal an die frische Luft. Licht gab es in der Zelle nicht.

Seit Dienstag, den 16.09.02 war Antonio auch an einer Bronchitis erkrankt, die sich bis heute zu einer Nasenhöhlenvereiterung ausgeweitet hat. Eine zweite Decke hat er auf Nachfrage während seiner Zeit in Cavalier nicht erhalten. Zumindest erhielt er am 18.09.02 durch eine Ärztin Antibiotika, die die Nasennebenhöhlenvereiterung jedoch nicht aufhalten konnte.

Damit liegt auch eine Verletzung der körperlichen Unversehrtheit vor – Art. 5 der AMRK

Am 26.09.02 wurde Antonio in nach Bloomington bzw. Elk River überführt. Nach Mitteilung des Auswärtigen Amtes, war der Transport ein schon fast grausames Martyrium. Antonio war in Ketten gelegt. Da die Überführung über eine Tag dauerte, musste er auf dem nackten Steinfussboden, obwohl er krank ist, übernachten. Das Konsulat in Chicago (Verantwortlicher: Herr Einheuser) hat diesbezüglich Beschwerde eingelegt.

Des weiteren werden bis heute die grundlegenden Verfahrensrechte verletzt. Denn bis zum jetzigen Zeitpunkt wurde Antonio keinem Richter vorgeführt, wozu jedoch die Menschenrechtskonvention in Art. 7 Abs. 6 verpflichtet. Das Auswärtige Amt teilte mir mit, dass dieses auch noch bis zu zwei drei Wochen dauern könne. (Da hilft der Druck seitens des Konsulates gar nicht - in den USA sind sie derzeit nur Bittsteller) In der AMRK ist allerdings von Unverzüglichkeit die Rede.

Die Berliner Queer-Community hat während einer Benefizveranstaltung Geld am Freitag, den 20.09.02, für eine Anwältin in den USA gesammelt, die zur Zeit aktiv ist und im ständigen Kontakt mit dem Konsulat steht.

Am nächsten Wochenende findet in Berlin eine Transgendertagung statt, auf der für Antonio gesammelt wird. Des weiteren werden seine Lebensgefährtin Frau Farkas und ich eine Benefizveranstaltung mit dem SO 36 und den Kingz of Berlin als auch Daphne de Baakel veranstalten. Der Termin steht allerdings noch nicht fest Interessierte Künstler sind gern willkommen.

Für weitere Nachfragen und Unterstützung: Manuela Sissy Kraus, Rechtsanwältin und Redakteurin von Radio Rainbow City; e-Mail an das Radio www.radiorainbowcity.de. Telefon : 030 - 399 07 311; Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Antonios Homepage: www.antoniocaputo.gmxhome.de

Konto-Nr. von Antonio: T. Schulz, Berliner Sparkasse Konto-Nr. 412 413 0452, BLZ 100 500 00