05 | 05 | 2024

Willkommen bei der dgti


Köln, 18. Juli 2001

Transgender 
TransFrau - TransMann
Intersexuelle

(A) Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden

das Gesetz zur "eingetragenen Lebenspartnerschaft" kann am 1.8.2001 in Kraft treten

Nun wird sich der eine oder andere Leser fragen, wieso dies für Transgender wichtig ist. Nun, ich will dies an einigen Punkten plakativ festmachen und die dgti wird in ihrer Rubrik "Gender-Politik" dazu ausführlich Stellung nehmen.

Voraussetzung für das Eingehen einer "eingetragenen Lebenspartnerschaft" ist nicht der Nachweis, dass die Partner homosexuell veranlagt sind. Sie müssen lediglich dem gleichen Geschlecht zugeordnet sein. Da der Staat nirgends definiert was Geschlecht ist, steht für diesen Nachweis ausschließlich der Blick in die Geburtsurkunde zur Verfügung.

Für Transfrauen und Transmänner, die nur eine Namensänderung vollzogen haben galt bisher schon, dass sie

a) verheiratet bleiben können und

b) Anspruch darauf haben, dass die Heiratsurkunde geändert wurde, d.h. im Fall einer Transfrau der Name des Ehemannes in der Urkunde in Sabine geändert wird oder im Fall eines Transmannes der Name der Ehefrau in Peter geändert wird.

Für nicht verheiratete Transgender bestand defokto ein Heiratsverbot. Das Inkrafttreten des Lebenspartnerschaftsgesetzes hat für Transgender eine viel weitergehende Wirkung als für Homosexuelle.

Als Rechtsfolge der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes entsteht folgende Situation:

a) Heterosexuell veranlagte Transfrauen und Transmänner können eine "eingetragene Lebenspartnerschaft" eingehen, die eigentlich vom Gesetzgeber gewollt ausschließlich Lesben und Schwulen vorbehalten ist.

b) Im Umkehrschluss können lesbisch oder schwul veranlagte Transmänner oder Transfrauen heiraten. Im Vorgriff auf die Entscheidung des BVerfG wurde dies bereits vor über 2 Monaten in Berlin praktiziert. Petra (rechtlich der Ehemann) konnte ihre lesbische Freudin Julia heiraten (die Namen wurden von der dgti geändert, die Trauung in Berlin vollzogen).

c) Das durch den § 7 TSG defakto gegebene Heiratsverbot wurde durch die Entscheidung des BVerfG automatisch als Verfassungswidrig ausgehebelt.

Durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes kann das TSG in seiner jetzigen Form nicht bestehen bleiben, da es mit der Verfassung und dem als geltendes Recht festgelegten Bestimmungen nicht vereinbar ist. Die Bundesregierung muss sich nun sofort und zwingend mit der Neufassung des TSG, oder dem vorgelegten Entwurf eines neuen Transgendergesetzes auseinander setzen. Ein solcher Entwurf liegt der Regierung seit dem 20. November 2000 vor.

Die dgti wird sich bemühen so schnell wie möglich weitere Informationen dazu zur Verfügung zu stellen. Natürlich kann sich jedermann mit persönlichen Fragen an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! wenden. Alle weiteren Informationen werden unter Gender-Politik veröffentlicht.

(B) Nachruf

Wie mir erst jetzt zur Kenntnis kam ist Doris Maeding, die langjährige Leiterin der Düsseldorfer SHG, am 12.07.2001 nach einem akuten Herz-/Kreislaufversagen in Wuppertal verstorben. Jahrelang hat sie sich, in ihrer teilweise mütterlichen Art der Probleme von Transfrauen und Transmännern gewidmet. In der Zusammenarbeit war sie immer um Ausgleich und Verständnis für verschiedenartige Einstellungen zum Thema TS bemüht.

Die Gruppe der engagierten und leitenden Menschen im Rahmen der SHG-Arbeit hat einen wertvollen Menschen verloren.

für die dgti, in stiller Trauer
Helma Katrin Alter

(C) In eigener Sache

1. Alle Mitglieder der dgti arbeiten ehrenamtlich und auf eigene Kosten, ohne irgend eine Sicherheit, dass sie aus Mitgliedsbeiträgen oder Spenden eine Rückerstattung erhalten können. Dies gilt auch für die Bundesgeschäftsstelle. Die dgti erhält keine staatlichen oder sonstigen finanziellen Zuwendungen.

In der letzten Zeit scheint dieser Umstand bei Hilfe- und Ratsuchenden wieder in Vergessenheit geraten zu sein. Wir merken dies an der teilweisen Ungeduld, wenn wir nicht gleich oder im gewünschten Umfang helfen können. Natürlich arbeiten wir laufend an der Verbesserung unseres Leistungsangebotes, aber niemand von uns kann zaubern.

Natürlich bekommen wir immer wieder Angebote uns zu helfen. Oft ist es jedoch so, dass wir sehr schnell nichts mehr hören, wenn wir konkret über die Bedingungen sprechen oder darauf hinweisen, dass natürlich keine Daten oder Briefe von Anfragenden die Geschäftsstellen verlassen können um den Persönlichkeitsschutz zu gewährleisten. Wenn wir ein Hilfsangebot gründlich prüfen, dann geschieht dies nicht aus Misstrauen dem Anbieter gegenüber sondern zum Schutz derer, die sich mit ihren Problemen an uns wenden. Auch in Zukunft ist uns der Persönlichkeits- und Datenschutz ein unumstößliches Anliegen.

2. Unsere Beratungsstelle Nordbayern ist nun auch per Mail erreichbar.

(D) Gruppe der Selbständigen, Angestellten und Beamten in Vorgesetzenfunktion

jetzt online (seit Mai 2002 wieder direkt bei uns)

Die ersten Kontakte verliefen recht positiv. Wer mehr wissen will, Erfahrungen mitteilen will aus dem Bereich der Selbständigen oder Transfrauen und Transmännern die im Beruf erfolgreich den Wechsel vollzogen haben, sollte sich direkt mit Ulrike in Verbindung setzen.

Die Arbeitgruppe will sich auch der Aufgabe stellen, bestimmten Berufsgruppen, z.B. Transgender im Polizeidienst - Zeit- und Berufssoldaten - Lehrkräften - Ingenieuren - ... ein Forum zu schaffen, damit sie unter sich Erfahrungen austauschen können, ohne die Angst eines nicht gewollten Outings. Wer daran Interesse hat sollte schon jetzt mit Ulrike in Verbindung treten (durch die homepage der AG).

Eure
Helma Katrin Alter

dgti e.V.
Godorfer Hauptstr. 60
50997 Köln
Tel./Fax: 02236 - 839018
mail to Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Geschäftszeiten: Di. 19:00-22:00 h, Fr. 13:00-18:00 h

Bankverbindung
Empfänger: dgti e.V. Köln
Konto: 583 922 008, BLZ: 371 600 87
Kölner Bank e.G.

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