21 | 11 | 2024

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Köln, 12. August 2000

Transgender 
TransFrau - TransMann
Intersexuelle


(A) Das Gesetz zur "Eigetragenen Partnerschaft"
berührt auch die rechtliche Stellung von Transgendern

Schon im Herbst 1999 wurde der Projektgruppe "Geschlecht und Gesetz" klar, dass ein Gesetz zur Eingetragenen Partnerschaft, oft auch mit verschiedenen Absichten der Betonung oder Verzerrung als "Homoehe" bezeichnet, die Gruppe der Transidenten und Intersexuellen berühren wird. Seither sind viele Aktivitäten von verschiedenen Seiten, Einzelpersonen und Gruppierungen, in Richtung auf Lösungen unternommen worden.

Sowohl das Bundesministerium des Inneren als auch das Bundesjustizministerium wissen um die Problematik, auch auf Ministerebene. Doch auf Seiten der Interessenvertretungen, die für dieses Gesetz eintreten, oder es mit Nachdruck verhindern möchten, ist die Problematik nur in den seltensten Fällen bekannt. Versuchen Transgender sie zu erklären so stoßen sie praktisch immer zunächst auf Unverständnis, das dann einer großen Betroffenheit weicht, wenn das Problem verstanden wurde.

Transgender, Transidenten und Intersexuelle, mit nicht eindeutiger Geschlechtszugehörigkeithaben nach geltendem Recht ein Heiratsverbot. Mit der Einführung der "Eingetragenen Partnerschaft" käme noch ein Partnerschaftsverbot hinzu. In Deutschland stehen einem Menschen nur dann alle von der Verfassung garantierten Rechte zu, wenn er geschlechtlich eindeutig ist - männlich oder weiblich. Alle anderen Formen der Geschlechtlichkeit gelten als krank. Das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit wird beschnitten. Wollen Transgender die Rechte, die von einer Geschlechtszugehörigkeit abhängen wahrnehmen, so dürfen sie dies nur, wenn vorher "Experten" zu dem Schluss gekommen sind, dass sie sich eindeutig zu einem Geschlecht bekannt haben und dies auch für die Gesellschaft akzeptabel sei. Was akzeptabel ist entscheiden "Experten", der Staat und seine Volksvertreter halten sich dabei völlig heraus. Beugt sich ein Transgender, Transident oder Intersexueller, dieser Expertenmeinung von akzeptabel nicht, dann hat er den Entzug entsprechender Grundrechte eben selbst verschuldet.

Sowohl dem Innenminister, als auch der Justizministerin sind diese Aussagen bekannt. Aber auch den Gegnern der "Eigetragenen Partnerschaft", die so laut rufen es würde die Ehe mit ihrem besonderne Schutz durch die Verfassung ausgehölt, möchte ich ein Problem der Transgender aufzeigen.

Sind Transgender bereits verheiratet, bevor sie sich ihrer geschlechtlich nicht eindeutigen Lebenslage bewusst waren, dann müssten sie und ihre Familie durch den Art. 6, der Ehe und Familie unter den besonderen Schutz des Gesetzes stellt, von diesem auch geschützt sein. Der Gesetzgeber stiehlt sich aber mit einem Trick aus der Verantwortung: Entweder muss der Transgender seine Familie verlassen - Trennungsjahr und Scheidung (er kann ja später wieder zu seiner Familie ziehen, wenn die es denn wolle), oder er gilt weiterhin dem zugewiesenen Geschlecht als zugehörig, auch wenn das Paar dann ja in Wirklichkeit eine "echte" Homoehe führt. Entsprechend würde es nach der Einführung der Eingetragenen Partnerschaft dann auch Beziehungen geben, die nominell Homoehen sind, aber zwischen Partnern verschiedener Geschlechter.

Ich hoffe, dass sowohl Befürwortern als auch Gegnern der Eingetragenen Partnerschaft klar ist, dass es nicht damit getan ist "ein Stück Himmel über sich selbst zu betrachten". Geschlecht ist mehr als der Blick zwischen die Beine. Keine Rechtsform der Partnerschaft darf so gestaltet sein, dass sie eine andere Partnerschaft unmöglich macht, überhöht oder diskreditiert. Jede Partnerschaft heißt "Verantwortung füreinander übernehmen". Damit wird immer die Gemeinschaft mehr entlastet als belastet. Bei der besonderen Schutzwürdigkeit von Ehe und Famile, niedergelegt im Art. 6 des GG, wird immer um den "heißen Brei" herum geredet. Ich befürworte den Art. 6, er darf aber nicht dazu mißbraucht werden andere Partnerschaften, die auf Liebe und Treue gegründet sind, auszuschließen oder, wie im Fall von Transgendern, um Menschen wegen ihres Geschlechtes zu benachteiligen.

(B) dgti aktuell

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