23 | 11 | 2024

 

Willkommen bei der dgti

Transgender & Intersexuelle

dgti

 


Nürnberg, 26.06.2011

Neuwahl der Vorstandschaft

Anlässlich der Mitgliederhauptversammlung der dgti vom 24. bis 26. Juni 2011 in Nürnberg wurde die Vorstandschaft der dgti neu gewählt. Das Ergebnis lautet:

1. Vorsitzende N.N., Offenburg
2. Vorsitzende Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, Berlin
Schriftführerin Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, Wolframs-Eschenbach
Beisitzerin Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, Nürnberg
Beisitzerin Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, Offenburg
Beisitzerin Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, Nürnberg

Die ladungsfähige Anschrift des Vereins ist Nürnberg (siehe unten).

 

 


Offenburg, 23.06.2011

Der Papst kommt!

Die dgti unterstützt das Bündnis gegen die menschenfeindliche Geschlechter- und Sexualpolitik des Papstes "Der Papst kommt!".

Am 22. September 2011 reist Papst Benedikt der XVI. nach Berlin. Dabei spricht er auch vor dem Deutschen Bundestag. Der Papst steht für eine menschenfeindliche Geschlechter- und Sexualpolitik. Sie grenzt Menschen aus und diskriminiert. Aus diesem Anlass hat sich Anfang 2011 das Bündnis "Der Papst kommt!" gegründet. Dieses Bündnis besteht aus zahlreichen Organisationen und Privatpersonen, unter anderem auch der dgti.

 


Nürnberg, 23.04.2011

Die Politik fängt an sich zu bewegen! (?) Tun wir es bitte auch, alle zusammen, nicht nur die dgti.

In den Jahren 1999/2000 erarbeitete, erstmals nach der Verabschiedung des „Transsexuellengesetzes“ und den ersten drei erfolgreichen Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht eben gegen Bestimmungen des TSG, eine sich aus Vertretern und Vertreterinnen bundesweit tätiger Vereine und Gruppen der Trans* und Intersexuellen einen Referentenentwurf für eine Neuordnung zum TSG. Diese Entwurf wurde im November 2000 allen Fraktionen des Deutschen Bundestages und den Ministerien der damaligen Bundesregierung zur Verfügung gestellt.

Danach kam Bewegung in die Politik. Zunächst reagierte das Bundesministerium des Inneren (BMI) mit einer breit angelegten Befragung der Experten. Dadurch kamen die Experten in Bewegung. Erst nachdem weitere Urteile des Bundesverfassungsgerichtes das TSG im wahrsten Sinne durchlöcherten versuchten auch Parteien sich des Themas anzunehmen. Parallel zu den Fragen des TSG konnten sich die Verantwortlichen der Politik und der Wissenschaft aber auch nicht mehr ihrer Verantwortung gegenüber Intersexuellen entziehen. Auch bei den Parteien traten erstaunliche Einsichten über den Umgang mit Menschen mit uneindeutigen oder mehrdeutigen Geschlechtsmerkmalen und Menschen die sich durch das Hebammengeschlecht falsch beschrieben fühlen zum Vorschein (meist jedoch nur dann nachhaltig so lange sie nicht in Regierungsverantwortung waren).

Vor wenigen Wochen hat die dgti ihr Eckpunktepapier zu einer Reform des TSG hier veröffentlicht. Von allen uns aus der Politik bisher bekannt gewordenen Versuchen das TSG tatsächlich zu reformieren, unter Einbeziehung der Bundesverfassungsgerichtsurteile und der Einlassungen der EU zu den Menschenrechten auch für Trans* und Intersexuelle, sind im Bundesanzeiger aus der 17. Wahlperiode zwei Papiere der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bemerkenswert und kommen den von der DGTI geforderten Eckpunkten am nächsten:

1. Der Entwurf eines Gesetzesüber die Änderung der Vornamen und die Feststellung der Geschlechtszugehörigkeit (ÄVFGG)

2. Der Antrag "Grundrechte von intersexuellen Menschen wahren"

Der Vorstand und die Mitglieder der dgti unterstützen diese beiden Vorstöße und fordern eine baldige politische Umsetzung, noch in dieser Legislaturperiode. Wir schlagen jedem Leser vor selbst politisch aktiv zu werden und sich mit den örtlichen Bundestagsabgeordneten im Sinne des Eckpunktepapiers und der Initiative der GRÜNEN in Verbindung zu setzen.

Helma Katrin Alter
1. Vorsitzende der dgti

 

 


Nürnberg, 05.04.2011

Das TSG war zwar eine Verbesserung für Menschen mit abweichender Geschlechtsidentität aber von Anfang an ein Verstoß gegen die Menschenrechte und das Grundgesetz.

Seit ihrer Gründung hat die dgti das Ziel verfolgt durch Aufklärung der Aus- und Abgrenzung entgegen zu wirken. Alle Politiker, Wissenschaftler und Experten müssen endlich begreifen, dass es höchste Zeit wird dem Versuch durch Pathologisierung das Selbstbestimmungsrecht von Menschen, die durch kulturelle Verengung in der Entwicklung ihrer Persönlichkeit behindert werden, entgegen zu wirken.

Eine Neuregelung zur Umsetzung der Menschenrechte für Menschen mit uneindeutigen oder mehrdeutigen Geschlechtsmerkmalen und Menschen mit einer abweichenden Geschlechtsidentität, entgegen dem Hebammengeschlecht, muss unseres Erachtens folgende Eckpunkte bei der Umsetzung berücksichtigen: (weiter unter diesem Link)

 

 


Nürnberg, 28.01.2011

Erneut wichtige Paragraphen des Transsexuellengesetzes durch das Bundesverfassungsgericht mit sofortiger Wirkung für rechtsunwirksam erklärt, da sie mit dem Grundgesetz unvereinbar sind

Mit dem Beschluss vom 11. Januar 2011, verkündet am 28.01.11, hat das Bundesverfassungsgericht erneut wichtige Paragraphen des Transsexuellengesetzes außer Kraft gesetzt (siehe Az. 1 BvR 3295/07). Sie dürfen ab sofort, bis zu einer Neuregelung durch den Gesetzgeber nicht mehr angewandt werden.

Es geht dabei um den § 8 des TSG, die rechtlichen Voraussetzungen zur Änderung des Personenstandes für Menschen mit abweichender Geschlechtsidentität. Unabhängig vom ursprünglichen Klagegegenstand stellt das Verfassungsgericht fest:

1. § 8 Abs. 1 Nummer 3 und 4 des Gesetzes über die Änderung der Vornamen und die Feststellung der Geschlechtszugehörigkeit in besonderen Fällen (Transsexuellengesetz – TSG) vom 10. September 1980 (Bundesgesetzblatt I Seite 1654) ist mit Art. 2 Abs. 1 des Grundgesetzes nach Maßgabe der Gründe nicht vereinbar.

2. § 8 Abs. 1 Nummer 3 und 4 des Transsexuellengesetzes ist bis zum Inkrafttreten einer gesetzlichen Neuregelung nicht anwendbar. ...

(der vollständigen Text kann unter frühere Begrüßungsseiten April 2011 nachgelesen werden)

 

 


dgti - Beratungsstellen

Eine Übersicht über unsere Beratungsstellen können Sie hier finden.

 

 


Wichtige Artikel auf www.dgti.info

Zahlenspiele: Wie viele Transmenschen gibt es eigentlich in Deutschland? Man muß davon ausgehen, daß die lange genannte Zahl von 7000 mindestens um den Faktor 10 zu kurz gegriffen ist. Wie kommen solche Zahlen zustande, und hat vielleicht jemand ein Interesse daran, die Zahlen möglichst klein zu halten? Lesen sie hier weiter ...

Zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, welche das Scheidungsgebot für unwirksam erklärte, und zur dabei geforderten Reform des TSG: Was bleibt vom TSG noch übrig? ein Kommentar von Helma Katrin Alter

Fragen der Behandlung (wichtige Hinweise zur Differentialdiagnose für Ärzte und Patienten)

 

 


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dgti e.V.
c/o Helma Katrin Alter
Sulzbacher Straße 43
90489 Nürnberg
 
 
Leider kommt es trotz der Hinweise zum Ergänzungsausweis immer wieder vor, dass
 
1. der Wunschname nicht deutlich genug angegeben wird
2. das beigefügte Bild nicht den Normen eines Passbildes entspricht
3. Die Kopie der Rückseite des Personalausweises fehlt.
4. die im Ausweis enthaltene Adresse nicht mit der Versandanschrift übereinstimmt. Entweder muss die Ummeldung erfolgen oder ich brauche eine Erklärung für die Differenz.
5. Leider kommt es auch vor, dass die Kopie des beigefügten Dokumentes entweder nicht lesbar ist oder die Gültigkeit des Dokumentes bereits abgelaufen ist oder kurz vor dem Ablauf steht.
 

 


 
 
Bundesgeschäftsstelle dgti e.V.
c/o Helma Katrin Alter
Sulzbacher Straße 43
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Tel: 0911 - 520 921 8
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(aber bitte nur im Notfall!)

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