Sozialwahl 2005
Alle Sozialversicherungsträger, also Rentenversicherungen und gesetzliche Krankenkassen, rufen z.Z. zur Sozialwahl 2005 auf. Es geht um die Wahl der Vertreterversammlungen, das oberste Gremium der Selbstverwaltungen. Die Vertreterversammlung hat u.a.die Aufgabe dabei mitzuwirken, dass die Interessen der Versichertengemeinschaft bei allen Entscheidungen von Sozialversicherungsträgern beachtet werden.
Das folgende Schreiben wurde allen Spitzenkandidaten der antretenden Listen übersandt.
Köln, 13.04.2005
Sehr geehrte Damen,
sehr geehrte Herren,
Sie stellen sich auf Ihrer Liste als Kandidat/in für die Selbstverwaltungsorgane unseres Gesundheits- und Sozialwesens bei den Sozialwahlen 2005 zur Verfügung. Ich wende mich heute mit einem scheinbaren Randproblem an Sie. Wenn es aber um das gesundheitliche und soziale Wohl von Menschen geht, aber auch um die Abwendung für Schäden für die gesamte Sozialgemeinschaft, dann ist es eben auch ein wichtiges Problem.
Ich selbst bin nun schon im 11. Jahr ehrenamtlich in einer unbezahlten Vollzeitstelle für Transgender tätig (Transfrauen und Transmänner, früher als Transsexuelle bezeichnet, sowie Intersexuelle). In einer Entschließung des Europäischen Parlamentes, die in der 11. Wahlperiode (konkret 1989) dem Deutschen Bundestag und den Regierungen der Mitgliedsländer vorgelegt wurde, stellt das EU-Parlament u.a. fest: C) im Bewusstsein, dass die Arbeitslosenrate bei Transsexuellen während der Phase der Geschlechtsumwandlung 60 bis 80 Prozent beträgt, D) in der Erwägung, dass Transsexualität ein psychologisches und medizinisches Problem ist, aber auch ein Problem der Gesellschaft, die sich mit dem Wechsel in der kulturell festgelegten geschlechtsspezifischen Rolle nicht auseinander zusetzen weiß, ... (der vollständige Text ist bei www.dgti.org unter Rechtliches/europäisches Recht nachzulesen).
Vor diesem Hintergrund war es bis vor wenigen Monaten möglich die Entsozialisierung Betroffener in vielen Fällen dadurch zu vermeiden, dass ihnen eine Krankenversicherungskarte im gelebten Geschlecht und ein Sozialversicherungsausweis mit dem neuen Namen und dem gelebten Geschlecht schon vor einem Entscheid nach Transsexuellengesetz ausgegeben wurden. Erst diese beiden Änderungen, unter Ausnutzung der Tatsache, dass die Geschlechtszuweisung bei der Geburt eben eine Fremdzuweisung ist und wenn ein Mensch dann aber in der anderen Geschlechtsrolle lebt oft für viele Jahre die amtlichen Papiere und das Erscheinungsbild nicht zusammenstimmen, konnten in vielen Fällen den Verlust des Arbeitsplatzes vermeiden oder eine Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt in der neuen Geschlechtsrolle ermöglichen. Gerade jetzt, wo im Sinne von Harz IV „fördern und fordern“ im Vordergrund der sozialen Sicherung steht, beruft sich die BfA (und analog die anderen Rentenversicherungsträger) z.B. darauf, dass entsprechend einer Rechtsverordnung aus dem Jahre 1991 es nicht erlaubt sei neue Sozialversicherungsausweise auszustellen. Diese Rechtsverordnung erlaubt aber nicht, sondern sie zwingt. Die Verweigerung eines geänderten Sozialversicherungsausweises hat aber zur Folge, dass z.B. bei der Agentur für Arbeit ein Arbeitsangebot für einen Mann (vormaljuristisch richtig) gemacht wird, obwohl sich dann beim potentiellen Arbeitgeber eine Frau (gelebtes Geschlecht) vorstellt. Die bis Herbst 2004 geübte Praxis den Sozialversicherungsausweis entsprechend dem gelebten Geschlecht auszustellen ermöglichte es dem Arbeitsamt und dem Arbeitgeber die Person dann auch so zu führen. Der Sozialversicherte selbst war dann verpflichtet, nach erfolgter Änderung des Geburtseintrages, die Zusammenführung des alten und neuen Versicherungskontos zu veranlassen.
Es ist auch im Sinne der Solidargemeinschaft u.E. dringend erforderlich, dass diese Praxis der menschenrechtlichen Akzeptanz gegenüber einer formaljuristischen Blockade umgehend wieder zugelassen wird und an alle Sozialversicherungsträger – Rentenversicherungen, Krankenkassen und Arbeitsagenturen – die entsprechenden Anweisungen gegeben werden.
Z.Z. bereite ich eine Befragung der Rentenversicherungsmitarbeiter zum Sozialversicherungsausweis vor. Sie finden diese in der Anlage. Ich bitte Sie dringend selbst den Fragebogen auszufüllen und mir innerhalb der nächsten 4 Wochen zurück zu schicken. Ich verweise in diesem Zusammenhang auch auf meine Veröffentlichung „Verschwendung von Volksvermögen“, die Sie auf der Seite der dgti unter Aufsätze und Vorträge finden können. Laut interner Information durch die Bundesregierung sind die dabei von mir verwendeten Zahlen zu niedrig angesetzt, d.h. die Verschwendung Ignoranz und formaljuristische Blockaden sind deutlich höher als ich sie angesetzt habe. Helfen Sie mit vermeidbare Kosten in unserem Sozialsystem zu vermeiden.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Helma Katrin Alter
Beratungsstelle Nürnberg
der dgti