24 | 11 | 2024

Zentrale Anlaufstelle Transidentitätdes Landes Nordrhein-Westfalen
Gleiche Chancen in Beruf und Gesellschaft

auch für Menschen
mit abweichender
Geschlechtsidentität

Leistung und Kosten

  1. Zentrale Anlaufstelle NRW
  2. Öffentlichkeitsarbeit und Info-Dienst
  3. Seminare für Betroffene und "Helfer"
  4. Einzelberatung
  5. Unterstützung für Selbsthilfegruppen
  6. Ermittlung der Gesamtkosten

Im Folgenden werden die bereits angesprochenen Einzelprojekte nochmals aufgegriffen und näher beschrieben.

Ihre Realisierung erscheint mir kurzfristig möglich und auch notwendig! Leistungen, die für ein Projekt erbracht werden, können für andere Projekte mit in Anspruch genommen werden. Werden sie in der vorliegenden Reihenfolge realisiert, so ist in der Projektbeschreibung und dem Kostenrahmen darauf bereits Rücksicht genommen.

Die Kosten sind in Anfangsinvestitionen, laufende Sachkosten und Personalkosten gegliedert.

Ich hoffe, dem Leser wird klar, daß ich auf eine viel gebrauchte Methode zur Entwicklung eines Kostenrahmens verzichtet habe: "Fordere das Doppelte, dann bekommst du das Notwendige!" Ich bin mir aber auch sicher, daß ich die Kosten nicht zu niedrig angesetzt habe, so daß die Angst es würde nach einer Bewilligung zu unvertretbaren Überziehungen kommen unbegründet ist.

Projekt 1

Zentrale Anlaufstelle NRW

Es muß möglich sein, für Transidenten einfache, erreichbare Wege der Information und Beratung zu schaffen. Dies kann meines Erachtens mit einer zentralen Anlaufstelle in NRW, deren Existenz jedem Arzt, jeder Behörde, jeder sozialen Organisation und jedem Erzieher bekannt ist, erreicht werden. Moderne Informations- und Kommunikationstechniken bieten alleine dafür bereits Gewähr, wenn sie eingesetzt werden.

Eine zentrale Anlaufstelle muß dem Anspruch von "zentral" im räumlichen Sinne ebenso genügen, wie im übertragenen Sinne. Es muß sich um ein erreichbares Büro handeln. Es sollte m.E. bei einem Ministerium oder einem Gesundheitsamt angesiedelt sein, um seine Neutralität auf der einen Seite zu gewährleisten, auf der anderen Seite aber auch "optisch sichtbare" Kompetenz zu erzeugen. Der Raum muß auch zu "unüblichen" Bürozeiten erreichbar sein, um die besonderen Problem von berufstätigen Betroffenen zu berücksichtigen. Ein z.B. "langer Donnerstag" ist keine ausreichende Lösung.

Die Anlaufstelle beherbergt auch das Projekt 2, und unterstützt die anderen Projekte direkt und indirekt. Daraus ergibt sich für die Räume, ihre Ausstattung und die personelle Ausstattung folgende Situation:

Ein Büroraum mit einem Computerarbeitsplatz und einem normalen Schreibtischarbeitsplatz, ein Nebenraum für Gespräche und Besprechungen mit kleinen Personengruppen, sowie ein Materialraum für Akten, Literatur, Prospekte und sonstiges Material für Öffentlichkeitsarbeit - Stellwände, Schautafeln, Geräte und Videothek.

Die Räume sollten in direkter Verbindung zueinander stehen. Denkbar ist, daß der Eingang über den Büroraum erfolgt (ca. 18-25 m2 groß) und sich die beiden anderen Räume (je ca. 12-18 m2) links und rechts anschließen.

Der Büroraum muß über Telefon, Anrufbeantworter und Faxanschluß verfügen. Der Computerarbeitsplatz muß in seiner Ausstattung dem heutigen Stand der Technik in Hard- und Softwareausstattung entsprechen. Neben dem Drucker ist ein DIN A4 Scanner vorzusehen. Für die Aufbewahrung von Datenträgern (CD-ROM, Streamer-Bändern und Disketten) ist ein feuerfester Tresor vorzusehen.

Die zentrale Anlaufstelle NRW ist personell mit einer leitenden Kraft und einer Schreib-/Verwaltungskraft zu besetzen. Auch die Verwaltungskraft sollte eine Mindestkompetenz auf dem Gebiet der Transidentenbetreuung haben. Die Arbeitszeit wird sich so gestalten, daß eine Doppelbesetzung im Büro nur in einer sehr beschränkten Kernzeit eintreten wird. Dadurch ist auch ein hohes Maß an Erreichbarkeit, auch außerhalb üblicher Bürozeiten, zu gewährleisten. Auch die leitende Kraft muß in der Lage sein Schreib- und Verwaltungsarbeit mit den vorhandenen PC-Programmen zu erledigen.

In aller (Un-) Bescheidenheit empfiehlt sich die Verfasserin dieser Dokumentation selbst für die leitende Position. (Ich denke, daß der geneigte Leser nichts anderes erwartet hat!)

Die Anlaufstelle sollte räumlich bei einer Landesbehörde in Düsseldorf, Köln oder Bonn, oder einem der dortigen Gesundheitsämter angesiedelt werden. Sie ist m.E. vorzugsweise personalrechtlich an das Land anzubinden. Ihre unabhängige Arbeitsweise muß gewährleistet sein. Die dgti - Deutsche Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität (i.G.) ist von ihrer Struktur her so angelegt, daß sie aber auch in der Lage wäre das Projekt als Kostenträger zu übernehmen.

Kosten:

Der Ausführliche Kostenplan mit Leistungsverzeichnis ist in der Antragsmappe enthalten. Ich denke aber, daß es für den Leser an dieser Stelle lediglich von Interesse ist, welche Kosten für das Einzelprojekt laufend oder einmalig auftrten.

    • Einmalige Investitionskosten ----------------- DM 91.900
    • Laufende Sachkosten (jährlich) -------------- DM 43.600
    • Laufende Personalkosten (jährlich) --------- DM 188.000
    • sonstige Kosten ----------------------------- DM 20.000
  • Gesamtkosten im 1. Jahr -------------------------- DM 343.500

Projekt 2

Öffentlichkeitsarbeit und Info-Dienst

Es muß möglich sein, durch Öffentlichkeitsarbeit und einen Info-Dienst die Chance für schnelle Information und Weiterleitung von Anfragen zu bieten. Aufgabe des Infodienstes muß es sein schnelle Hilfestellungen bei medizinischen, psychologischen und rechtlichen Anfragen zu geben. Zu seinen Aufgaben wird es sicher auch gehören, einen Literaturservice anzubieten. Durch diese Stelle müssen die Möglichkeiten verbessert werden z.B. bei kommunalen Selbsthilfetagen, regionalen und landesweiten Kongressen Informationsstände auszustatten und zu betreuen. Ein Medien-/Pressedienst wäre zu integrieren.

Vorausschickend möchte ich bemerken, daß ich davon ausgehe, daß das Projekt 1 realisiert ist. Unter dieser Voraussetzung entsteht kein weiterer Personal- oder Raumbedarf.

Öffentlichkeitsarbeit und Info-Dienst gehen m.E. Hand in Hand. Dabei muß die Anlaufstelle von sich aus tätig werden, auf Anfrage von Betroffenen tätig werden, aber auch für Anfragen von Behörden, Organisationen oder Medienvertretern zur Verfügung stehen.

Wenn ich im Vorspann von "schneller Hilfestellung bei medizinischen, psychologischen und rechtlichen Anfragen" spreche, dann ist dabei nicht gemeint, daß immer gleich die Lösung präsentiert wird. Ein solcher Leistungsanspruch wäre sehr vermessen. Der Info-Dienst muß aber in der Lage sein, schnell und unbürokratisch zur Anfrage passendes Material zur Verfügung zu stellen oder an autorisierte Partner weiterleiten zu können.

Es ist also erforderlich, daß der Info-Dienst einen Pool schafft in dem, nach einem Themenkatalog zu Fragen der Transidentität, ein Literaturverzeichnis, die Liste kompetenter Ansprechpartner, die Beratungsstellen, Selbsthilfegruppen und bereits veröffentlichte Medienbeiträge enthalten ist. Neben verschiedenen Abrufkriterien wie Thema und Ort sollte wenn auch immer möglich ein Hinweis auf das "Kompetenzniveau" und die Frage der Kosten enthalten sein. Was sollte schon ein Hinweis auf eine unbezahlbare Hilfestellung nützen, und sei sie noch so gut?

Selbstverständlich darf dem Info-Dienst nicht das Recht abgesprochen werden, in eigener, vertretbarer Verantwortung Anfragen auch abschließend, oder besser inhaltlich vollständig, zu erledigen!

Wichtigstes Ziel der Öffentlichkeitsarbeit muß es sein, die Existenz der "Zentralen Anlaufstelle NRW" bekannt zu machen. Gleichgültig ob sich Ratsuchende, z.B. mit einer ersten Anfrage über Zweifel ihrer eigenen Geschlechtsidentität, an einen Arzt, kirchlichen Vertreter, Mitarbeiter einer sozialen Einrichtung oder Jugendpflege, einen anderen Betroffenen oder Lehrer wendet, sollte das Gespräch auch auf diese Möglichkeit der Anlaufstelle für einen Erstkontakt oder weitere Informationsmöglichkeit kommen. Es darf auch nicht vorkommen, daß Mitarbeiter von Krankenkassen oder privaten Krankenversicherungen von dieser Stelle nichts wissen.

Öffentlichkeitsarbeit bedeutet auch, daß die Mitglieder von Selbsthilfegruppen, ohne Berührungsängste oder die Angst vor Vereinnahmung, die Chancen erkennen, durch Zusammenarbeit zu einer effizienten Arbeit vor Ort zu kommen. Die Anlaufstelle muß auf Anfrage Unterstützung bei Selbsthilfetagen und örtlichen Informationsveranstaltungen bieten können.

Zur Öffentlichkeitsarbeit gehört auch die Unterstützung von regionalen und überregionalen Vorhaben, deren Ziel es ist, durch die Medien Aufklärung zu betreiben. Es sollte bei ihr bekannt sein, welche Fachleute und Betroffene bereit und in der Lage sind, sich einer Zusammenarbeit mit den Medien zu stellen. Sie soll auch Personen, die sich den Medien stellen wollen, auf Anfrage beraten können.

Ein weiteres Feld ergibt sich durch die Unterstützung von kulturellen Veranstaltungen, deren Ziel es ist, das Thema Transidentität der Bevölkerung näher zu bringen, bzw. als Benefizveranstaltungen die Arbeit von Selbsthilfe- und Betreuungsorganisationen zu unterstützen. Als Beispiel sei hier die Fotoausstellung "Fremd im eigenen Körper" genannt, die von den Künstlern Geo und Daniel Fuchs als Wanderausstellung konzipiert, erstmals im März 1995 in Frankfurt, im Römer, gezeigt und von TRANSIDENTITAS e.V. betreut wurde. Innerhalb von nur 10 Tagen wurde sie von über 7.000 Menschen besucht. Die vorausgehende Werbung erzeugte Neugier, was jedoch viel wichtiger ist: Bei den Besuchern rief sie eine sehr große Nachdenklichkeit hervor! Transidenten sind Menschen wie du und ich!

Um die beschriebenen Aufgaben erfüllen zu können, muß lediglich die Ausstattung der Anlaufstelle NRW erweitert werden.

Kosten:

Der Ausführliche Kostenplan mit Leistungsverzeichnis ist in der Antragsmappe enthalten. Ich denke aber, daß es für den Leser an dieser Stelle lediglich von Interesse ist, welche Kosten für das Einzelprojekt laufend oder einmalig auftrten.

    • Einmalige Investitionskosten ----------------- DM 12.200
    • Laufende Sachkosten (jährlich) -------------- DM 13.000
    • Laufende Personalkosten (jährlich) ---------- DM 12.000
    • sonstige Kosten ----------------------------- DM 10.000
  • Gesamtkosten im 1. Jahr ---------------------------- DM 47.200

Projekt 3

Seminare für Betroffene und "Helfer"

Es muß möglich, sein für Betroffene und Helfer Seminare anzubieten, um einerseits mehr Kenntnisse über die Problematik zu vermitteln, andererseits aber auch deutlich zu machen, daß nicht jedes Problem, das Transidenten haben, ein Problem ihrer Veranlagung ist. In vielen Fällen sind Problem ja erst im Wechselspiel der eigenen Veranlagung und den Erwartungen der Gesellschaft entstanden.

Aufklärung und Weiterbildung können helfen, Probleme zu entschärfen, manchmal führen sie sogar zu einer direkten Lösung. Dies ist keine neue Weisheit, sondern eine längst bekannte Tatsache. Gerade deshalb erscheint es mir dringend erforderlich, daß die Grundlagen und Möglichkeiten für eine gezielte Aus- und Weiterbildung von Betroffenen und Helfern organisiert wird.

Bei bisher persönlich initiierten Versuchen traten folgende Probleme auf:

  • Vereine und Organisationen scheuen das finanzielle Risiko!
  • Potentielle Adressaten werden nicht erreicht oder zweifeln die Wirksamkeit solcher Maßnahmen an oder haben Bedenken wegen der Kompetenz der Veranstalter und Referenten.
  • Trotz des Willens und der Neugier, sich an solchen Maßnahmen zu beteiligen, überwiegen die Berührungsängste mit dem Thema.

Eine Veränderung dieser Situation kann m.E. vor allem dadurch erreicht werden, daß die Initiative von einer neutralen Stelle, staatlich und fachlich gefördert, ausgeht. Die Publikation und Förderung derartiger Initiativen muß deshalb eine Aufgabe der "Zentralen Anlaufstelle NRW" sein. Sie muß sich zu einer Verbindungsstelle zwischen Bedarf und Angebot entwickeln können. Sie muß aber auch von sich aus solche Angebote, unter Ausnützung örtlicher Möglichkeiten, machen.

Weder Betroffene, noch Organisationen, die deren Anliegen unterstützen, warten darauf, daß durch staatliche oder anderweitig öffentliche Einrichtungen der Wege der Weiterbildung gefördert wird. Wie sie der im Anhang beiliegenden Ausschreibung von Seminaren entnehmen können, startete die AMEG e.V. (Arbeitsgemeinschaft für medizinische Ethik und Gesellschaftsbildung) zusammen mit TRANSIDENTITAS e.V. (gemeinnütziger Selbsthilfeverein für Menschen mir abweichender Geschlechtsidentität) eine Reihe von Vortrags- und Arbeitsgesprächen für Ärzte und Psychologen, aber auch für Kinderärzte, Soziologen, Erzieher und Eltern. Der einzige "Schönheitsfehler" dieses Angebotes bestand darin, daß zwar die Kosten für Werbung und Raum gedeckt waren (vorausgesetzt, daß das Angebot angenommen wird; sonst haftet die Referentin persönlich für die Kosten), ein Honorar für die Referentin aber nicht gezahlt werden konnte. Dafür war die finanzielle "Decke" beider Vereine zu dünn! Häufig sind ähnliche Bildungsangebote aber daran gescheitert, daß der Mut und die Fähigkeit, finanzielle Risiken zu tragen, nicht vorhanden war! So darf es meines Erachtens nicht weiter gehen!

Ich fasse deshalb die Ziele des Projektes wie folgt zusammen:

  1. Befreiung der Weiterbildung von finanziellen Risiken!
  2. Anerkennung der Notwendigkeit von Weiterbildung durch die öffentliche Hand, vor allem aber durch eine entsprechende Meinungsbildung!
  3. Bereitstellung von notwendigen Publikationsmöglichkeiten!
  4. Übernahme von "Risikofinanzierungen"!
  5. Angemessene Übernahme von Kosten für potentielle Teilnehmer an Weiterbildung, die durch Arbeitslosenhilfe, Sozialhilfe oder Verpflichtungen aus laufenden Scheidungsverfahren nicht in der Lage sind, notwendige Maßnahmen selbst zu finanzieren.
  6. Bereitstellung von Referenten, oder Übernahme deren Kosten, für Weiterbildungsmaßnahmen.

Die sich aus diesen Forderungen ergebende Kostenschätzung des Projektes versucht, ein unwägbares Verhältnis zwischen Bedarf und möglicher Realisierung, auf einen Nenner zu bringen.

Kosten:

Der Ausführliche Kostenplan mit Leistungsverzeichnis ist in der Antragsmappe enthalten. Ich denke aber, daß es für den Leser an dieser Stelle lediglich von Interesse ist, welche Kosten für das Einzelprojekt laufend oder einmalig auftrten.

    • Einmalige Investitionskosten ----------------- DM keine
    • Laufende Sachkosten (jährlich) --------- ---- DM 11.000
    • Laufende Personalkosten (jährlich) ----------- DM 4.800
    • sonstige Kosten ----------------------------- DM 15.600
  • Gesamtkosten im 1. Jahr ---------------------------- DM 31.400

Projekt 4

Netz von Einzelberatungsstellen

Es muß möglich sein, daß Betroffene und Mitbetroffene, in zumutbarer Entfernung vom Wohnort, die Gelegenheit zur Einzelberatung erhalten. Dort müssen auch die nötigen Informationen für eine weitergehende Hilfe vorliegen. Die Beratung muß so angeboten werden, daß weder zeitliche noch finanzielle Schwierigkeiten der Ratsuchenden ein Hindernis bilden.

Einzelberatung kann nur funktionieren wenn sie

  • erreichbar ist,
  • bekannt ist,
  • qualifiziert ist!

Erreichbarkeit setzt auf der einen Seite räumliche Nähe voraus, auf der anderen Seite aber auch, daß die Einzelberatung auch zu Zeiten erreichbar ist, die außerhalb von üblichen Arbeits- und Bürozeiten liegt. Im Rahmen einer wirkungsvollen und kostengünstigen Lösung erscheint es mir notwendig, für alle Beratungseinrichtungen, folgende Rahmenbedingungen zu schaffen:

  1. Kostenübernahme für Anrufbeantworter und Telefonate, wo diese nicht durch andere soziale Träger bereits gegeben ist.
  2. Qualifizierung von Mitarbeitern sozialer Einrichtungen.
  3. Motivierung geeigneter Personen diese Aufgabe zu übernehmen, flächendeckend für NRW.
  4. Übernahme von Fahrtkosten für sozial schwache Betrof fene!

Einzelberatung muß natürlich auch in der "Zentralen Anlaufstelle NRW" möglich sein! Die vorhergehend aufgezählten Bedingungen gelten analog, sowohl für die leitende Kraft, als auch für die Schreib-/Verwaltungskraft! Eine Besetzung der angestrebten Positionen durch Mitglieder der dgti - Deutsche Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität e.V. bietet dafür mit Sicherheit ausreichend Gewähr.

Es muß Aufgabe einer "Zentralen Anlaufstelle NRW" sein, die notwendigen Rahmenbedingungen für ein Beratungsnetz zu schaffen, vorhandene Beratungseinrichtungen zu integrieren - ohne sie zu vereinnahmen - , die Qualifizierung von Beratern zu gewährleisten und den Einsatz der Mittel zu kontrollieren, ohne damit den Eindruck einer Bevormundung zu hinterlassen. Logischerweise müssen die Mittel auch zur Verfügung gestellt werden. Die folgende Kostenplanung richtet sich an den von der Verfasserin bisher gewonnenen Erfahrungen und persönlich eingesetzten Mitteln aus.

Kosten:

Der Ausführliche Kostenplan mit Leistungsverzeichnis ist in der Antragsmappe enthalten. Ich denke aber, daß es für den Leser an dieser Stelle lediglich von Interesse ist, welche Kosten für das Einzelprojekt laufend oder einmalig auftrten.

    • Einmalige Investitionskosten ----------------- DM keine
    • Laufende Sachkosten (jährlich) -------------- DM 12.000
    • Laufende Personalkosten (jährlich) ---------- DM 12.000
    • sonstige Kosten ------------------------------ DM 6.000
  • Gesamtkosten im 1. Jahr ---------------------------- DM 30.000

Projekt 5

Unterstützung für Selbsthilfegruppen

Es muß möglich sein, daß Selbsthilfegruppen in ihrer Arbeit so unterstützt werden, daß ihr Funktionieren nicht mehr mit dem Einsatz von Einzelpersonen steht und fällt. Diese Unterstützung ist so zu leisten, daß keine Berührungsängste entstehen oder die Angst vor einer Bevormundung. Organisatoren und Leiter von Selbsthilfegruppen müssen Bildungs- und Informationsangebote erhalten. Für Transidenten, die ihren Weg gefunden haben, muß ein Anreiz geschaffen werden, anderen Betroffenen mit Rat und Tat zur Verfügung zu stehen, offene Treffs zum Gedankenaustausch zu besuchen, "Patenschaften" für Betroffene, die ihren Weg noch nicht gefunden haben einzugehen.

Die Projekte 1-4 beinhalten bereits Hilfen für Selbsthilfegruppen. Darüber hinaus haben diese Gruppen aber auch ganz spezielle Bedürfnisse! Ihre funktionelle Notwendigkeit ist in der heutigen Gesellschaft sicher nicht mehr bestritten. Über ihre Funktion, bzw. die Voraussetzungen für ihre Funktionsfähigkeit machen wir uns dagegen kaum Gedanken.

Selbsthilfegruppen der Transidentenbetreuung funktionieren teilweise nur deshalb, weil z.B. engagierte Einzelpersonen bereit sind:

  • Das finanzielle Risiko von Raummieten persönlich zu tragen!
  • Gruppenleiter ihre Weiterbildung, zum Wohl der Betroffenen, persönlich finanzieren!
  • Informationsmaterial mit Eigenmitteln beschafft und verbreitet wird!

Bewußt habe ich hier nur den finanziellen und nicht den ideellen Einsatz dargestellt. Ohne ihn würde sicher keine der bisherigen Selbsthilfemaßnahmen funktionieren. Er wird sicher auch in Zukunft nötig sein, sonst wäre es keine Selbsthilfe! Wenn aber weiterhin durch das Engagement ausgelöste, für die Einzelperson unwägbare finanzielle Risiken bestehen bleiben, dann wird auch in Zukunft die Existenz von Selbsthilfegruppen mit diesen Einzelpersonen stehen oder fallen. Gerade Betroffene sind selten in der Lage neben dem persönlichen Einsatz auch den finanziellen Einsatz zu gewährleisten!

Ein Projekt zur Unterstützung von Selbsthilfegruppen muß demnach mindestens die drei genannten Risiken abdecken:

  • Kostendeckung von Raummieten (soweit sie nicht durch die Teilnehmer eingezogen werden können!)
  • Kostenübernahme der Weiterbildung von Leitern der Selbsthilfegruppen und potentiellen Mitarbeitern/ Nachfolgern (unter Berücksichtigung der individuell tragbaren Eigenleistung)
  • Kostenlose Bereitstellung von Informationsmaterial für Transidenten und Mitbetroffene (leihweise oder zum Verbleib, unter Berücksichtigung des zumutbaren Eigenanteils).

Für eine effiziente Selbsthilfearbeit kann es auch erforderlich sein, daß Referenten oder Gesprächspartner zur Verfügung stehen. Nicht in allen Fällen wird dies ohne zusätzliche Kosten für die Gruppe möglich sein. Das Projekt soll auch für solche Fälle die Möglichkeit der Unterstützung bieten. Selbstverständlich darf durch eine bereitgestellte Verfügungssumme weder eine Abschöpfungsmentalität erzeugt werden, noch dürfen bürokratische Hemmschwellen aufgebaut werden oder der Eindruck von Bevormundung entstehen.

Die Eigenständigkeit von Selbsthilfeeinrichtungen muß in jedem Fall gewahrt bleiben, unabhängig davon ob sie sich einer Betreuungsorganisation, bzw. einer sozialen Einrichtung angeschlossen haben oder völlig auf der Eigeninitiative selbst betroffener Personen begründet sind!

Ich unterstelle, daß eine höhere öffentliche Akzeptanz und Bewertung der Arbeit von Selbsthilfegruppen auch zu einer größeren Bereitschaft zur Mitarbeit von bereits "behandelten" Transidenten führt. Ihr "Abtauchen" in der Gesellschaft hat m.E. sehr viel mit dieser fehlenden Akzeptanz zu tun! Die Einbindung von sozial stabilisierten und persönlich gefestigten Transidenten in die zukünftige Arbeit ist jedoch ein nicht zu unterschätzender Entlastungsfaktor für das gesamte soziale Netz.

Kosten:

Der Ausführliche Kostenplan mit Leistungsverzeichnis ist in der Antragsmappe enthalten. Ich denke aber, daß es für den Leser an dieser Stelle lediglich von Interesse ist, welche Kosten für das Einzelprojekt laufend oder einmalig auftrten.

    • Einmalige Investitionskosten ----------------- DM keine
    • Laufende Sachkosten (jährlich) -------------- DM 12.000
    • Laufende Personalkosten (jährlich) ---------- DM keine
    • sonstige Kosten ----------------------------- DM keine
  • Gesamtkosten im 1. Jahr ---------------------------- DM 12.000

Ermittlung der Gesamtkosten

Bei allen vorhergehenden Ausführungen habe ich weder versucht zu taktieren, noch zu untertreiben oder zu übertreiben! Es war mir von Anfang an klar, und ist es inzwischen hoffentlich auch dem Leser, daß ein Betreuungskonzept zwar verwaltungsrechtlich in Einzelprojekte aufgelöst werden muß, die Funktionsfähigkeit aber nur durch den sinnvollen, schrittweisen Aufbau aller Stufen gegeben ist. Das Projekt 1 ist folglich auch am kostenintensivsten, da erst seine Verwirklichung die anderen Projekte ermöglicht!

Wie schon eingangs gesagt, sollen die Projekte eine Anschubfinanzierung für vier Jahre gewährleisten. In dieser Zeit muß geklärt werden, wie nachfolgend die Kostenübernahme geregelt wird!

Mir ist bekannt, daß in vielen ähnlich gelagerten Fällen - ich habe die Zeit der Projektierung von Konzepten der Behindertenarbeit selbst mit erfahren, war aktiv daran beteiligt - sogenannte Projektvorlaufkosten entstehen. Ich bin bereit mich erneut unbeliebt zu machen, indem ich behaupte, daß diese Kosten vermeidbar sind!

Die Antragstellerin hat in ihrer bisherigen beruflichen Laufbahn mehrmals Aufbauarbeit, in Industrie und sozialen Einrichtungen, geleistet. Leistungsverzeichnisse, Raumbücher, Ausschreibungsverfahren usw. sind für sie nicht abstrakte Begriffe, sondern Begleiterscheinungen ihrer beruflichen Tätigkeit. Von den ersten Schritten über Projektplanung und Ausschreibung, Beschaffung, Kontrolle und Inbetriebnahme, später der Durchführung der geplanten Maßnahmen, hat sie alle Stationen kennengelernt und praktisch erfahren. Erfahrungen mit Behörden, Geldgebern und Lieferanten liegen ebenso vor, wie mit den abschließend notwendigen Revisionen.

Die vorliegende Projektbegründung, -beschreibung und -kalkulation ist hoffentlich auch ausreichend Referenz dafür, daß die Antragstellerin in der Lage ist, die notwendige Arbeit einer "Zentralen Anlaufstelle NRW", parallel zur Einrichtungsphase, bereits Zug um Zug aufzunehmen.

Anlaufkosten/Projektierungskosten können somit auf "Null" minimiert werden, da sie in die Zeit fallen, in der eine 100%ige Auslastung der Zentralstelle, durch die eigentliche Aufgabe, noch nicht gegeben sein wird.

Kosten:

Der Ausführliche Kostenplan mit Leistungsverzeichnis ist in der Antragsmappe enthalten. Ich denke aber, daß es für den Leser an dieser Stelle lediglich von Interesse ist, welche Kosten für das Einzelprojekt laufend oder einmalig auftrten.

    • Einmalige Investitionskosten ----------------- DM 104.100
    • Laufende Sachkosten (jährlich) --------------- DM 91.600
    • Laufende Personalkosten (jährlich) ---------- DM 216.800
    • sonstige Kosten ------------------------------ DM 51.600
  • Gesamtkosten im 1. Jahr ---------------------------- DM 464.100

davon treten einmalig auf: ------------- DM 104.100
jährlich (ohne Inflationsrate) -----------DM 360.000

Das Gesamtvolumen der Projekte beträgt für die ersten vier Jahre (ohne Erhaltungs- und Teuerungaaufschlag)

DM 1.544.100

oder, man möge mir die Zahlenspielerei verzeihen, entsprechend der vermuteten Anzahl von Transidenten in NRW umgerechnet DM 11.03 pro Person und Jahr.

(C) Helma Katrin Alter

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