03 | 12 | 2024

Medienreaktionen, Öffentlichkeitsarbeit
In dieser Rubrik werden wir in Zukunft alle Reaktionen der Medien, Vereinen und Verbänden, Trägern politische Verantwortung und ... veröffentlichen. Beiträge, bei denen die Quelle angegeben ist, sind ungekürzt. Wer Beiträge einstellen will, oder von Veröffentlichungen Kenntnis erhält und sie auch hier veröffentlicht sehen möchte, sendet diese bitte als rtf-Datei an uns.

6. Konflikte - Dogmen - Sprachlosigkeit - Terror

Wir konnten es überall hören und lesen: "Seit dem 11. September 2001 hat sich die Welt verändert - nichts wird mehr so sein wie es einmal war."

Als am Dienstag Abend die Sprechzeit begann, der erste Anruf bei mir einging, wurde mir erst so richtig bewusst, wie gelähmt ich selbst war. Ich musste die Sprechzeit abbrechen, denn ich merkte gerade noch, dass ich dem Anrufer, in seiner Problematik, nicht mehr gerecht werden konnte. Seither sind einige Tage vergangen und die "Normalität" hat auch in die Arbeit der dgti wieder ihren Platz eingenommen.

Zur gewählten Überschrift habe ich versucht einen "Leitartikel" zu schreiben, der hier abgerufen werden kann.

5. Pressemitteilung der PDS zur Lage von Intersexuellen

Pressemitteilung der PDS-Bundestagsfraktion 
Christina Schenk, MdB
Datum : 26.01.2001 
Nr. : 2586 
Thema : Intersexualität Politik als Erfüllungsgehilfin der Medizin

Zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage zu Intersexualität erklärt die familien- sowie lesben- und schwulenpolitische Sprecherin der PDS-Bundestagsfraktion, Christina Schenk:

Die Bundesregierung hat keine hinreichenden Kenntnisse über die Lebenssituation von Intersexuellen. Es gibt keine Daten bezüglich der Zahl intersexuell geborener Kinder und es fehlen Kenntnisse über Art, Umfang und Dauer ihrer Behandlung. Weder gibt es von der Bundesregierung in Auftrag gegebene Forschungen zu Intersexualität noch werden die entsprechenden Selbsthilfestrukturen von ihr unterstützt.

Die Bundesregierung negiert, dass Intersexualität erst durch gesellschaftliche Normsetzung zum Problem wird. Für sie ist Intersexualität ein rein medizinisches und damit Fachproblem. Sie erkennt nicht ihre politische Verantwortung für ein bipolares Geschlechtsverständnis, in dem für Zwischenstufen kein Platz ist und aus dem sich der Umgang mit Intersexuellen in diesem Land ergibt.

Die kritiklose Haltung gegenüber der Medizin ist, insbesondere für die Betroffenen, verheerend. Die von Psychologie und Medizin gelieferte Begründung für die Notwendigkeit von geschlechtsvereindeutigenden Operationen wird nicht infrage gestellt. Der Preis, den die Betroffenen dafür zahlen müssen, ist in vielen Fällen lebensgefährdend. Die sowohl national als auch international zunehmende Kritik an der medizinischen Praxis der Geschlechtszuweisung an nichteinwilligungsfähigen Minderjährigen wird völlig ausgeblendet. Das Problem der geschlechtlichen Fehlzuweisungen wird ignoriert.

Die Bundesregierung sieht keinen Handlungsbedarf. Immerhin räumt sie zaghaft ein, dass sie sich durchaus vorstellen kann, auf die Geschlechtseintragung in den Dokumenten zu verzichten, wenn dies dem Wohl der Betroffenen dient. Sich mit deren Situation näher zu beschäftigen, muss sich die Bundesregierung dringend zu ihrer Aufgabe machen.

Kontakte und Rückfragen an Christina Schenk

4. EUROGAY

Berlin, 21.11.00 - el

Berlin
Neues Transgender-Gestetz? Initiative legt Entwurf vor

Einen neuen Anlauf zur Änderung des 20 Jahre alten Transgendergesetzes hat die Projektgruppe Geschlecht und Gesetz gestartet. Vertretern des Bundestagsrechtsausschusses übergab die Gruppe einen Entwurf für ein neues Gesetz, das neue Kentnisse und den gesellschaftlichen Wandel besser berücksichtigen soll.

Die bisherige Rechtslage führe "sowohl inhaltlich als auch in der Praxis zu eklatanten Beschneidungen der Grundrechte von Transgendern", heißt es bei der Deutschen Gesellschaft für Transidentiät und Intersexualität (dgti), die an der Entwicklung des Entwurfs beteiligt war. Zur Projektgruppe Geschlecht und Gesetz gehören außerdem Organisationen wie TransMann und die Schwusos.

Recht auf körperliche Unversehrtheit

Auch der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) verweist auf die Bedeutung der Initiative: "Die bisherigen Regelungen beruhen auf einem Erkenntnisstand der siebziger Jahre und wurden bereits mehrfach durch die Rechtssprechung des Verfassungsgerichts korrigiert", erklärt Bundessprecher Michael Gies. Wer beispielsweise auf eine Geschlechtsumwandlung verzichte, aber den Vornamen ändere, dürfe nicht heiraten. Auch das neue Lebenspartnerschaftsgesetz helfe nicht allen. Wichtig sei auch eine Neuregelung für intersexuellen Menschen. Das Recht auf körperliche Unversehrtheit werde durch operative Eingriffe bei Neugeborenen verletzt.

Die PDS-Abgeordnete Christina Schenk kündigte an, ihre Partei werde eine entsprechende Initiative im Bundestag ergreifen. "Das Transsexuellengesetz zwingt Menschen, deren geschlechtliche Identität nicht mit ihrem biologischen Geschlecht übereinstimmt, eine entwürdigende Prozedur auf", erklärt sie. "Ehe- und Zeugungsverbot, Zwangssterilisation und der Zwang zur geschlechtsangleichenden Operation stellen einen eklatanten Verstoß gegen die Menschenwürde, das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit sowie auf körperliche Unversehrtheit dar."

3. Christina Schenk MdB (PDS-Bundestagsfraktion)

Pressemitteilung vom 20.11.2000 
Nr. : 2141 
Thema : Justiz/Transsexualität

Bundesregierung muss Reformbedarf anerkennen und handeln

Zur Übergabe eines Gesetzentwurfes zur Reform des Transsexuellengesetzes an Abgeordnete des Deutschen Bundestages durch die "AG Geschlecht und Gesetz" erklärt die familien- sowie lesben- und schwulenpolitische Sprecherin der PDS-Bundestagsfraktion, Christina Schenk:

Das Transsexuellengesetz muss grundlegend reformiert werden. Transsexuelle, transgender und intersexuelle Menschen müssen das Recht und die Möglichkeiten erhalten, ein Leben entsprechen ihrer jeweiligen geschlechtlichen Identität zu führen. Geschlechtliche Vielfalt muss gesellschaftlich und rechtlich anerkannt werden.

Das Transsexuellengesetz trat 1980 in Kraft und ist seitdem nicht geändert worden. Was für den Zeitgeist von vor 20 Jahren fortschrittlich gewesen sein mag, ist heute dringend reformbedürftig. Das Transsexuellengesetz zwingt Menschen, deren geschlechtliche Identität nicht mit ihrem biologischen Geschlecht übereinstimmt, eine entwürdigende Prozedur auf. Ehe- und Zeugungsverbot, Zwangssterilisation und der Zwang zur geschlechtsangleichenden Operation stellen einen eklatanten Verstoß gegen die Menschenwürde, das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit sowie auf körperliche Unversehrtheit dar.

Für Menschen, die sich weder als "Mann" noch als "Frau" verstehen, fehlen bisher jegliche gesetzliche Regelungen. Das Transsexuellengesetz zwingt Menschen zu einer geschlechtlichen Eindeutigkeit, die für sie oftmals nicht lebbar ist.

Die PDS unterstützt die Initiative der "AG Gesetz und Geschlecht" und wird im Deutschen Bundestag die Initiative für ein neues Transsexuellengesetz ergreifen.

2. Bündnis 90/Die Grünen, Bundestagsfraktion

Berlin, 17.11.00

Einladung zu einem Fachgespräch "Reformbedarf im Transgender-Bereich", an alle Mitglieder der Projektgruppe "Geschlecht und Gesetz"

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Freundinnen und Freunde,

es freut uns sehr, dass von Ihrer Seite Bewegung in die rechtspolitische Reformdiskussion im Bereich Transgender kommt. Auch wir sehen hier großen Handlungsdruck.

Um den Reformbedarf im Einzelnen zu erörtern und mögliche gemeinsame Schritte zu besprechen, möchten wir Sie gerne zu einem Fachgespräch einladen. Dort wird von unserer Seite auch der Abgeordnete Volker Beck anwesend sein.

Fachgespräch Transgender-Politik
Montag, 20. November 2000
15.30 bis 17.30 Uhr
Luisenstraße 32-34, Raum 1328
Berlin-Mitte

Mit besten Grüßen

Günter Dworek
Wiss. Mitarbeiter

1. Presseerklärung der Projektgruppe "Geschlecht und Gesetz"

16.11.2000


Am Montag den 20.11.2000 wird die Projektgruppe Geschlecht und Gesetz den Entwurf für ein neues

Gesetz über die Wahl oder Änderung der Vornamen 
und die Feststellung der Geschlechtszugehörigkeit 
(Transgendergesetz TrGG)

der Regierung und den Fraktionsvorsitzenden aller im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien und deren rechtpolitischen Sprechern übergeben.

Dieses Gesetz soll das nunmehr 20 Jahre alte Transsexuellengesetz (TSG) ablösen, da dieses sowohl inhaltlich als auch in der Praxis zu eklatanten Beschneidungen der Grundrechte von Transgendern führt. Neu in diesem Gesetzesentwurf ist unter anderem auch die umfassende Regelung der Belange von Intersexuellen / Zwittern.

Die Übergabe findet auf Einladung von 
Alfred Hartenbach, MdB und René Röspel, MdB 
am 20.11.2000 ab 11.15 Uhr 
im Pressekonferenzsaal der SPD 
Unter den Linden 50, Berlin

in einer presseöffentlichen Veranstaltung statt. Im Anschluss findet eine Pressekonferenz der Projektgruppe Geschlecht und Gesetz an gleicher Stelle statt. Wir wissen, dass wir eine breite Unterstützung für unser Vorhaben benötigen. Denn auch wenn die Medien sich in den letzten Jahren bemüht haben, die Probleme von Transgendern und Intersexuellen umfassen darzustellen, und die Transgender- und Intersexuellenorganisationen sich in vielfältiger Weise um eine Lösung dieser Probleme bemüht haben, haben diese Bemühungen nicht zu einer Verbesserung beispielsweise der juristischen Situation von Transgendern und Intersexuellen geführt. Daher laden wir hiermit die gesamte Presse zu dieser Veranstaltung ein.

(Eine gleichlautende Presseerklärung wurde vom Vorstand der SPD "Westliches Westfalen" heraus gegeben.)