11 | 05 | 2024

Ziele der PGG
Als sich die Projektgruppe "Geschlecht und Gesetz", die am 20.11.00 in Berlin den Entwurf eines Transgendergesetzes TrGG vorstellte, bildete, hatte sie zunächst das Problem ihren Arbeitauftrag zu erkennen und abzugrenzen. Es ging auch darum, woher sie die Legitimation für einen Vorstoß das TSG zu ändern nehmen sollte und warum gerade jetzt.

Schon seit Anfang der 90er Jahre wurden immer wieder Stimmen laut, dass das TSG unbedingt geändert werden müsste. Dabei kam es zu den erstaunlichsten Begründungen. Ich will hier nur einige wenige nennnen:

a) Im TSG muss bei der Unwirksamkeit der Namensänderung mit aufgenommen werden, dass diese von Amtswegen rückgängig gemacht wird, wenn nicht innerhalb von drei Jahren die Personenstandsänderung beantragt wird. Für diese Forderung tauchten verschiedene Begründungen auf:

a1) TS könnten ja sonst eine lesbische oder schwule Ehe führen, was ja nicht erlaubt sei. Eine Scheidung muss innerhalb von drei Jahren möglich sein. Wird sie nicht angestrebt, dann handle es sich ja nicht um richtige TS.

a2) "Richtige" TS wollen die Operation und können dann den Personenstand ändern lassen. Wenn sie sich nicht operieren lassen, dann seien sie ja keine richtigen TS.

a3) Mit dieser "Verschärfung" des TSG könnten die Krankenkassen gezwungen werden, die Kostenzusage schneller zu erteilen.

b) Das TSG muss so geändert werden, dass die Namensänderung nur im Zusammennhang mit der Personenstandsänderung möglich ist, also nicht mehr in zwei Schritten. Gleichzeitig muss ein Rechtsanspruch auf eine neue Idenntität begründet werden oder es müssen alle Dokumente, aus denen die alte Identität hervor geht geändert werden, auch bei Verwandten. Begründung:

b1) Richtige TS wollen ein neues Leben als Mann oder Frau beginnen. Jede Zwischenlösung schadet denen, die den ganzen Weg gegangen sind oder noch gehen wollenn.

b2) Nur wenn alle Dokumente geändert sind, kann ein TS nach der Behandlung und rechtlichen Anerkennung als Mann oder Frau "wie von Anfang an" leben.

c) Das Recht von Verwandten und Nachbaren (allen Menschen) als Mann/Frau angesprochen zu werden muss verankert werden und eine Missachtung muss einen Straftatbestand erfüllen.

d) Es gab auch Hinweise auf tatsächliche Mißstände, von Betroffenen und auch Experten.

Die allgemeine politische Stimmung und die Probleme der Abstimmung untereinander, die auch bei anderen "Randgruppen"auftraten, die zur Durchsetzung ihrer berechtigten Forderungen gesellschaftliche Vorgaben in Frage stellten, führten in besonnenen Kreisen aber immer wieder zu der Ermahnung "Hände weg vom TSG, es kann nur schlechter werden".

1. Zeitpunkt

Neben dem "Zufall" persönlicher Begegnung (siehe Start der PGG), ich bin mir sicher, dass dieser nicht entscheident war für die Entstehung der Gruppe, höchstens für den Zeitpunkt und das Tempo, gab es zwei entscheidende gesellschaftliche Entwicklungen, die sich im Gesetzgebungsverfahren vollzogen hatten, bzw. gerade Gestalt annahmen.

a) Noch zu Zeiten der Kohl-Regierung musste der § 175 StGB (Schwulenparagraph) entgültig und ersatzlos gestrichen werden.
b) Das Gesetz zur "Eingetragenen Lebenspartnerschaft für gelichgeschlechtliche Paare" begann soweit Form anzunehmen, dass auch für Transgennder Handlungsbedarf sichtbar wurde.

2. Legitimation

Durch das Internet, Diskussionsforen und Homepages wurde die Arbeit der verschiedensten Trans-Gruppen, die sich der Öffentlichkeit presentierten, durchschaubarer. Viele, die sich früher "schief" beäugten oder Meinungsführerschaft anstrebten, wurden ruhiger und gelassener. Es wurde sehr schnell klar, wo Sacharbeit geleistet wird und wo Vereinsklüngel im Vordergrund steht (das gilt natürlich auch heute noch, die Durchschaubarkeit).

Ob nun die SCHWUSOS bereits 1999 einen Auftrag erteilt haben sich auch mit der Transgenderproblematik zu befassen oder nicht, das mögen sie unter sich aus machen. Tatsache ist jedoch, dass sie auf ihrer Jahrestagung am 15./16. April 2000 in Stuttgart eine umfassende "Transgenderresolution", eingebracht von Köln, mit nur einer Gegenstimme angenommen haben. Die PGG kam jedenfalls auf Einladung der damaligen stellvertretenden Bundesvositzenden der SCHWUSOS in Berlin zusammen.

Die Legitimation der Gruppe ergab sich aus der Erfahrung, dass Menschen aus unterschiedlichen Bundesländern mit unterschiedlicher Gruppenzielsetzung und weitreichenden positiven und negativen Erfahrungen in der Arbeit mit anderen Menschen sehr schnell zu einer zielorientierten Arbeit kamen. Die Mitglieder der PGG kamenn bei aller Unterschiedlichkeit auch sehr schnell zu einer gemeinsamen Sprache, was bei solchen Arbeitskreisen nicht immer selbstverständlich ist. Unterschiedlichkeiten wurden angesprochen, Konsenz nicht in Grüppchen gesucht sondern offen gefunden.

Der Arbeitsauftrag der PGG war relativ schnell formuliert und akzeptiert:

Erarbeitung eines "Referentenentwurfs" für ein neues Transgendergesetz. Dieser Entwurf soll mit dem Grundgesetz in Einklang stehen und möglichst rasch in die Praxis umsetzbar sein. Es soll vermieden werden, dass das TrGG nur umgesetzt werden kann, wenn andere wichtige Gesetze mit geändert werden (außer Durchführungsgesetzen, die jetzt schon vom TSG berührt sind). Das TrGG soll dem Familienrecht zugeordnet werden.

Der ursprüngliche Arbeitsauftrag ist erfüllt da
1. der Entwurf des TrGG formuliert ist
2. er der Regierung und dem Parlament übergeben ist
3. er der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurde.

 

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