Projekt NRW auf Bundesebene und die Folgen
Mitte 1999 wurde das Pilotprojekt NRW, im Sinne einer Grundförderung und Anschubfinanzierung, auf Bundesebene gehoben. Damit war die Landesregierung zunächst aus dem "Schneider". Unabhängig davon machte aber die dgti in allen Landesgeschäftsstellen unbeirrt mit ihrer Arbeit weiter. Die einfachen Spielregeln lauten:
1. Jedes Mitglied verpflichtet sich den Zielen der Satzung der dgti.
2. Jedes Mitglied arbeitet auf eigene Kosten; ein Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen besteht nicht. Über die Verteilung von den "bescheidenen" Mitteln der dgti entscheidet die Mitgliedsversammlung.
3. Jedes Mitglied führt ein Kassenbuch über Einnahmen und Ausgaben. Auf die Verbuchung von Ausgaben darf verzichtet werden, wenn kein Anspruch auf Ersatz in der Mitgliederversammlung erhoben wird. Zuwendungen an eine Geschäftsstelle sind entweder Einnahmen, zur Erledigung der laufenden Geschäfte, Aufwandsentschädigungen für gezielte Handlungen und Tätigkeiten oder Unkostenbeiträge für Hilfestellungen und Informationsmaterial. Der Unkostenbeitrag für Beratungsgespräche ist auf EUR 0,50 festgelegt. Übersteigende Beträge sind keine Spenden.