11 | 05 | 2024

Stellungnahme der dgti e.V. zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der in das Geburtsregister einzutragenden Angaben des Bundesministeriums des Inneren , für Bau und Heimat vom 5.6.2018

„Die Bezeichnung „weiteres“ als in § 22 Absatz 3 vorgesehene Bezeichnung wird abgelehnt.

Der Text des neu einzufügende § 45b PStG ist so nicht hinnehmbar. Er setzt den Beschluss des Bundesverfassungsgericht vom 10. Oktober 2017 - 1 BvR 2019/16 nur unzureichend um und entspricht nicht der derzeit schon gültigen Rechtslage. Wir widersprechen insbesondere den hervorgehobenen Passagen wie hier nachzulesen.

 


 

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.