6.Juli 2018
6.7.2018 im Bundesrat: Sexuelle und geschlechtliche Identität ins Grundgesetz
Ziel des Gesetzentwurfes (BR Drucksache 225/1) ist es, das Merkmal der sexuellen und geschlechtlichen Identität in Artikel 3 Absatz 3 Satz 1 des Grundgesetzes einzufügen. Hierdurch werde nach Ansicht der antragstellenden Länder das Verbot der Diskriminierung aufgrund der sexuellen und geschlechtlichen Identität ausdrücklich grundgesetzlich abgesichert. Die Ergänzung von Artikel 3 Absatz 3 Satz 1 des Grundgesetzes um dieses Merkmal schütze sowohl die sexuelle Orientierung eines Menschen gegenüber anderen Menschen, als auch das eigene geschlechtliche Selbstverständnis, unabhängig davon, ob das empfundene Geschlecht mit dem bei der Geburt zugewiesenen Geschlecht übereinstimme.
Die Abstimmung wurde vertagt. Die Bundesländer mit Regierungsbeteiligung der CDU wollten sich an der Abstimmung nicht beteiligen.