03 | 12 | 2024

Das Transsexuellengsetz (TSG), eine Waschmaschine ...

... für die "weißen Westen" der "Polit-Medizin"?

Dies ist sicherlich eine Frage die, die Gemüter als auch die Interessen der Betroffenen, der Heilberufe, der Politik eigentlich der gesamten Kultur berührt. Diese Frage beinhaltet aber sehr viel mehr Sprengstoff als die oberflächlich sichtbare Zuweisung einer Schuld. Die elementare Substanz der Frage liegt vielmehr in einer " anderen Realität ", hinter der offensichtlichen Realität, die geschaffen wurde durch das Vorhandensein eines Transsexuellengesetzes (TSG). Diese Substanz, dieser anderen ebenfalls wahren Realität, eröffnet bei näherer Erforschung schwindelnde, dimensionslose Abgründe zu Moral, Ethik und Gewissen im Umgang einiger Medizinermit menschlichem Leben. Die Wissenschaft, als innovativer und praktizierender Motor der menschlichen Entwicklung steht daher in der Verantwortung zu prüfen ob alles scheinbar Machbare auch gemacht werden darf.  Die Politik als Träger  der Verantwortung, im Sinne der Handlungsgrenzen wissenschaftlicher Praxis, steht deutlich ebenfalls in dieser Verantwortung. Sie darf sich dieser Verantwortung nicht durch Verweis auf Fachspezifika entziehen, da sie ansonsten einen Teil " ihrer staatlichen Gewalt und Handlungsfähigkeit " zu einem nicht mehr kontrollierbaren " Staat im Staate " macht. Sie steht im Gegenteil sogar in der Pflicht sich unabhängige Instrumentarien zu schaffen, die eine objektive politische und humane Beurteilung eines jeden Sachverhaltes ermöglichen. Pures Nachplappern von sogenannten " herrschenden Auffassungen ", in diesem Falle die der Sexualwissenschaften, machen einen Staat zum " Hans- Wurst " jedes interessierten Fachkreises. Dies gilt insbesondere dann, wenn eine " fachliche Maßnahme " mit erheblichen wirtschaftlichen Gewinnen und Vorteilen für diese Fachkreise verbunden ist.

Der Religion ist dabei ein Rang als Teilaspekt politischen Handelns einzuräumen. Insbesondere da hier, durch die vielfältigen Verflechtungen kirchlicher Organisationen mit dem Gesundheitswesen, die Frage nach einer möglichen Schuld, bezüglich medizinischer Handlungen unter dem Aspekt der christlichen Glaubenslehre, ohne Abstriche zutrifft.

Die Antwort der Bundesregierung auf die kleine Anfrage der PDS zum Thema Intersexualität offenbart mit staatlicher Wucht geprägt durch eine eiskalte, menschenunwürdige Argumentation die ganze Unwirksamkeit der verfassungsmäßig garantierten Rechte der Menschen in der BRD. Damit wird auch die ganze Unfähigkeit der politischen Handlungsträger zum Umgang mit ,und zum Schutz von, Minderheiten in aller Deutlichkeit dokumentiert. In der Antwort der Bundesregierung wird ebenfalls deutlich, wie durch den Missbrauch von Gesetzen, "mafiösen" Strukturen und den daraus resultierenden Handlungen, aus Unwissenheit oder purer Ignoranz, mit politischen Mitteln Vorschub geleistet wird. Die Benachteiligten sind hierbei nicht nur die "medizynisch Behandelten" sondern auch die sozialen Sicherungssysteme deren Bedeutung zu einem mometären Selbstbedienungspool der interessierten Fachkreise verkommt.

Das TSG wurde seinerzeit geschaffen, als die politischen Entscheidungsträger  erkennen mussten, dass es zwei entscheidende Elemente, Komponenten, für die Gesamtkonstruktion des individuellem Geschlechtes gibt. Dies ist zum Einen der physiologische (körperliche) und zum Anderen der psychologische (geistige) Teil von Geschlecht. Diese funktionale Konstellation der Einheit aus  Körper und Geist, die einen Menschen in seiner individuellen Geschlechtlichkeit beschreibt, ist aktueller unbestrittener Stand, der medizinisch-psychologischen Fachliteratur, der Rechtsprechung, als auch der Gesetzgebung, im Sinne des TSG. Die humanitäre und absolut menschenwürdige Intention der damaligen Initiatoren des TSG war, Menschen welche sich auf der psychischen Ebene im falschen Geschlecht befinden, die Möglichkeit zu geben diesen festgestellten Zwiespalt zu überwinden. Der Zwiespalt sollte überwunden werden durch Anpassung der körperlichen Gegebenheiten, da die psychischen Gegebenheiten sich nach Auffassung der Fachleute nicht anpassen lassen. Ich möchte an dieser Stelle nochmals betonen, dass dies ein unglaublich revolutionärer sozialer Gedanke war, der von einer sehr hohen ethisch-moralischen Kulturreife zeugte. Aber das war damals, 1980, als unter der Regie glaubwürdigerer Politiker, Mediziner, Juristen, und Betroffener, das TSG zum Nutzen der Menschen realisiert wurde.

Nun muss man jedoch wissen, dass es auch Menschen gibt, die mit einem Körper zwischen den beiden kulturell und medizinisch jeweils eng definierten Geschlechterbildern von Mann und Frau geboren werden. In Sprachgebrauch gibt es diese Menschen solange die Menschheit besteht. Sie werden im Volksmund Zwitter, bei den Medizinern Intersexuelle oder Hermaphroditen und in der heutigen Politik und deren Instrumentarien gar nicht benannt. Jedenfalls sind Sie anscheinend weder rechtlich, noch politisch, geschweige denn medizinisch  etwas, das es sich lohnen würde es so zu erhalten wie es ist. Medizinisch erkannte Intersexuelle werden immerdurch medizinische Eingriffe ohne Berücksichtigung der angeborenen Psychosexualität, willkürlich dem männlichen oder weiblichen Geschlecht zwangszugewiesen. Eine umfangreiche Prüfung der psychosexuellen Anlagen zur Bestätigung der Richtigkeit der Zwangszuweisung findet bei intersexuellen Kindern, im Gegensatz zu den Forderungen des TSG bei freiwilliger Zuweisung Erwachsener, nicht statt. Es ist bekannt und Bestreben medizinischer Praxis, diese Eingriffe möglichst früh, also bei Kleinstkindern oder noch besser bei Säuglingen oder Neugeborenen, durchzuführen. Da bei diesen Kindern und Säuglingen die angeborenen  Psychosexualität durch den derzeitigen Stand der Medizin nicht feststellbar ist, sind Fehlzuweisungen entsprechend häufig. Die Frage die sich nun an dieser Stelle zu diesem Thema als erstes, neben anderen stellt, ist: "Was passiert mit jenen Menschen die falsch zugewiesen werden?"

Die Frage 22 lautet:

Teilt die Bundesregierung die in der Medizin vorherrschende Auffassung, dass die Vereindeutigung des Geschlechtes bei Säuglingen und Kleinkindern notwendig ist?

Wenn ja, wie begründet sie diese Auffassung?

Wenn nein, hält sie ein generelles Verbot von geschlechtszuweisenden Operationen an nicht Einwilligungsfähigen für geboten?

Diese Frage ist nun in der Antwort der Bundesregierung auf die kleine Anfrage der PDS zum Thema Intersexualität, nach jahrelangen Protesten Fehlzuweisungsbetroffener, beantwortet worden. Gemäß der Überlegung der Bundesregierung in ihrer Stellungnahme zur Frage 22, hat ja ein Intersexueller, der falsch zugewiesen wurde, die Möglichkeit sich später entsprechend den Richtlinien der Behandlung transsexueller Patienten zu unterziehen und sich rückverwandeln, oder wie auch immer man das nennen möchte, zu lassen.

Abgesehen von der Tatsache, dass das TSG lediglich die rechtlichen Rahmenbedingungen eines geschlechtlichen Umstieges regelt, erfolgt eine weitere Behandlung  im Rahmen des TSG für den in der Kindheit zwangsweise geschlechtlich zugewiesenen Menschen und deren Eltern, ausschließlich, immer und zeitlebens, unter:

1. erheblichen rechtlichen und gesetzlichen Einschränkungen durch:

+ sichtbare und nachverfolgbare Einträge und Vermerke in den Personenstandunterlagen, die bei  anderen Menschen üblicherweise nicht existieren;

+ zusätzliche Einträge u. Vermerke in den Meldeunterlagen;

+ zusätzliche Einträge u. Vermerke in den kirchlichen Unterlagen;

+ personenbezogene Informationsweitergabe an andere Behörden durch die Amtsgerichte;

+ zwangsweise Offenbarung der geschlechtlichen Änderungen,  bei der Änderungen der persönlichen Papiere (z.B. Zeugnisse, Berufsabschlüsse, etc.);

+ Nachteile bei der Vergabe von Arbeitsplätzen im öffentlichen Dienst, durch die oben genannten für Behörden vollständig sichtbaren, Vermerke und Einträge;

+ infolge der gesetzlichen TSG-Forderung nach Sterilität, lebenslange Kinderlosigkeit;

+ steuerliche Nachteile;

+ Renten- und andere versicherungsrechtliche Nachteile;

+ Einschränkungen des Zugriffs auf die eigenen Krankenunterlagen entgegen den Bestimmungen der Patientenrechtscharta;

2. erhöhtem sozialen und wirtschaftlichen Risiko:

+ Verlust des ev. bereits existierenden persönlichen sozialen Umfeldes;

+ Verlust des Arbeitsplatzes, der Lehrstelle, Gruppen- und Vereinszugehörigkeiten etc.;

+ Schwierigkeiten bei bisher guten Bankverbindungen, wenn die Änderungen dort bekannt werden;

+ ruinöse wirtschaftliche Belastungen, da Krankenkassen nur die teilweise Relativierung der künstlich und unfreiwillig angezüchteten geschlechtlichen Merkmale Zwangzugewiesener, zahlen;

+ Einstufung durch Versicherungsträger in sogenannte erhöhte Risikogruppen( z.B. bei HIV, Hepatitis etc.);

+ Repressalien und Benachteiligungen durch staatliche Einrichtungen( Arbeitsämter, Sozialämter etc.);

+ Berufsuntauglichkeit in bestimmten Branchen, Berufsbildern;

+ Berufs- und Einkommensausfälle durch die für die zweite Geschlechtsangleichung erforderlichen Ausfallzeiten;

3. weiteren körperlichen und psychischen Folgeschäden:

+ weiterer Verluste, bis zum möglichen Totalverlust der Empfindungsfähigkeit und Sensibilität des Genitalbereiches, zusätzlich zu den bereits durch die frühkindlichen Eingriffe und Manipulationen der Geschlechtssituation bereits eingetretenen Schäden, bedingt durch weitere TSG- erforderliche Eingriffe;

+ Totalverlust der Fortpflanzungsfähigkeit infolge der frühkindlichen Beseitigung geschlechtlicher Anlagen, wenn diese nicht schon dort eingetreten ist und der Sterilisation als spätere Voraussetzung des TSG;

+ erhebliche weitere Traumatisierung durch die zusätzlichen Eingriffe in die veränderte Organlage;

+ lebenslange Medikationen infolge der frühkindlichen Zwangszuweisung und der Forderungen des TSG;

+ vollständiges Scheitern der körperlichen Veränderungsabsicht des Zuweisungsbetroffenen infolge der, durch die frühkindlich Zuweisung nicht mehr rückgängig zu machenden angezüchteten und anoperierten Anlagen;

+ psychischer Defizite infolge der " Nichtmehr- Relativierbarkeit " der angezüchteten Anlagen;

+ psychischer Defizite infolge der Inakzeptanz durch Festhalten der familiären Umgebung an der Erstzuweisung;

+ psychischer Defizite infolge der Versuche der Behandler die künstlich geschaffene Geschlechtssituation gegen den Willen des Zuweisungsbetroffenen aufrecht zu erhalten;

+ Scheitern aller Absicht durch mögliche letale( tödliche) Folgen der gemäß TSG erforderlichen Eingriffe;

+ erhöhten Krebsrisiko infolge der erforderlichen Medikation zur abermaligen Veränderung der Geschlechtssituation;

+ verminderte Lebenserwartung infolge aller medizinischen Maßnahmen;

+ verminderte Leistungsfähigkeit infolge der medizinischen Maßnahmen, unter der Berücksichtigung das 10-20 schwere und schwerste operative Eingriffe statistisch keine Seltenheit sind;

+ der Möglichkeit allgemeinem Scheiterns aller Maßnahmen einer Zuweisung nach TSG, in eines der beiden laut der Bundesregierung ausschließlich möglichen Geschlechterbilder( Mann/ Frau) unter der Annahme dass  der eigentliche Zielgeschlechtszustand der Zwangszugewiesenen die körperliche Unversehrtheit zum Zeitpunkt  der Geburt ist; Dieser Zustand wäre ja auch konform mit einer der Kernaussagen unseres Grundgesetzes!

Das oben aufgezeigte Szenario ist lediglich ein grober Katalog, besser eine Kostprobe, dessen was ein geschlechtlich zwangszugewiesenes Kind, wenn es sich später der zwangsweisen Manipulation seiner Geschlechtsanlagen bewusst wird, und gemäß der Bundesregierung den Weg nach TSG geht, erwartet. Dies bedeutet, dass der zuweisungsbetroffene Mensch die Unzulänglichkeiten einer funktional als auch rechtlich zweifelhaften medizinischen Zwangsbehandlung in seiner Kindheit, Zeit seines Lebens zu verantworten hat, und für die er mit allem was er besitzt, und unter Umständen mit seinem Leben einstehen muss! Während Jene die das Geld an der fadenscheinig begründeten Zwangszuweisung verdienten ihren Lebensabend genießen, den der zwangzugewiesene Mensch sicher nicht haben wird. Ebenso wenig wie jene Eltern die nach der Zuweisung ihres Kindes miterleben müssen, dass die Zuweisung falsch war bzw. den folgenden Suizid auf Raten ihres Kindes!

D.h. gemäß der "Antwort der Bundesregierung auf die kleine Anfrage der PDS" , fehlzugewiesene intersexuelle Menschen werden,  durch den Verweis an das TSG, mit weiteren erheblichen biologischen, sozialen und rechtlichen Einschränkungen bedroht, sollten sie sich nicht in die einmal in ihrer Kindheit ohne ihre Zustimmung getroffene Geschlechtszuweisung beugen. Die Bedeutung ist die, dass mit staatlicher Zustimmung und Wohlwollen Teile der Bevölkerung der Bundesrepublik Deutschland wegen Ihres Geschlechtes, vom Tage ihrer Geburt an in einen rechtseingeschränkten Zustand versetzt werden. Der in der Antwort gewählte Wortlaut lässt aber auch darauf schließen, dass die Mitglieder der Bundesregierung, gut vorbereiteten Falschinformationen einer interessierten Gruppe der Heilberufe aufgesessen sein könnten. Sollte die Antwort aber tatsächlich der Überzeugung der Bundesregierung entsprechen, so ist schlicht und ergreifend von Seiten der derzeitigen Bundesregierung von einem eklatanten Verfassungsbruch unter der völligen Missachtung jeglicher Menschenrechte, sowie einem Bruch der Patientenrechtscharta  auszugehen. Weiter unterscheidet sich die Empfehlung der Bundesregierung bezüglich falsch zugewiesener intersexueller Menschen an das TSG, im Endergebnis der Handlungskette bis zur endgültigen Sterilisation, durch Nichts von den Rassereinhaltungsparolen Nazi- Deutschlands. Die Antwort der derzeitigen Bundesregierung ist damit, der Verfassung auf die ich einmal einen Eid geschworen habe, unwürdig. Des weiteren ist es Missbrauch des TSG, eines Gesetzes, wenn dieses dazu benutzt wird, "altes Unrecht", im Sinne der Falschzuweisungen intersexueller Menschen, durch neues Unrecht, im Sinne der Voraussetzung der Zwangssterilisation, auszugleichen. Ich kann an dieser Stelle einfach nicht glauben, dass eine in der Mehrheit sozialdemokratische Regierung, eine solche absolut menschenverachtende Einstellung hat. Auch der ökologische Teil der Bundesregierung hat mit dieser Antwort seine Unfähigkeit offen demonstriert. Auf dieser Seite der Bundesregierung veranlasst man ausgiebige Debatten über die Größe der Nester in zukünftigen Hühnerställen, zeigt sich aber unfähig die eigene Bevölkerung objektiv vor verfassungswidrigen Zugriffen bestimmter, in gesetzlichen Grauzonen operierender, Gruppen zu schützen. Im Gegenteil man deckt diese sogar noch durch Missbrauch von Gesetzen.

Vielleicht sollte man, zum besseren Verständnis, eine mögliche Ereigniskette einer Intersexuellen Person einmal näher beleuchten.

Es ist bekannt, dass den von Geschlechtszuweisungen Betroffenen, gemäß den Lehrmaterialien zur medizinischen Ausbildung, ihr Kerngeschlecht als auch die gesamten Vorgänge die mit der Geschlechtszuweisung zusammenhängen, vorzuenthalten sind. Dies erfolgt nach den medizinisch-psychologischen Veröffentlichungen und auch öffentlich nicht zugänglichen Anweisungen, um suizidalen Handlungen der Zuweisungsbetroffenen vorzubeugen. Man muss sich an dieser Stelle einmal ernsthaft fragen: " Warum wohl die humanitäre Wohltat der medizynischen Zwanggeschlechtszuweisungen, durch suizidale Handlungen der Zugewiesenen beantwortet werden?" Diese medizinischen Erstanweisungen nach der Zuweisung schließen die Eltern, Behörden, sogar Kirchen, als auch andere später behandelnde Mediziner ein. Bei der Herstellung dieser Außenkonstruktion des Betroffenen ist keiner dieser beteiligten Kreise in einem, rechtlich einwandfrei als legal zu bezeichnenden Bereich, aktiv. Damit wird aber den Zwangszuweisungsbetroffenen jede Möglichkeit genommen, die tatsächlichen Vorgänge ihres unfreiwilligen "Frau- oder Mann- Seins" in Erfahrung zu bringen, selbst wenn die Zuweisungsbetroffenen dem allem nachgehen. Dies geht in der Praxis soweit, dass den Zuweisungsbetroffenen medizinische Unterlagen verweigert werden oder diese bei massivem Vorgehen der Betroffenen gar nicht mehr existieren, weil die Unterlagen einem Wasserschaden o. Ä. zum Opfer gefallen sind.

Eltern werden durch unvollständige Aufklärung zum Belügen und Betrügen ihrer Kindern angehalten, zu Mittätern gemacht, was da und dort mal mit dem Suizid des Zuweisungsbetroffenen endet. Auch passiert es, dass Eltern von der angeblich "zu treffenden Entscheidung" ganz ausgeschlossen werden. Das Kind wird dann ohne Hinzuziehung und Einwilligung der Eltern zugewiesen und dabei häufig teilkastriert . Wenn dann das Kind nach Jahren oder Jahrzehnten hinter die Vorgänge kommt und sich offenbart, so ist das Erkennen der Grausamkeit des  eigenen Tun´s für die Eltern mehr als nur schlimm. Noch schlimmer ist es für Eltern am Verhalten des Kindes  miterleben zu müssen, dass Sie die falsche Entscheidung getroffen haben, und trotz der ärztlich empfohlenen "restriktiven Erziehung" keinen Erfolg haben. Dann nämlich kommt die Erkenntnis, dass die Schöpfung stärker ist als alle Lehrsätze und Skalpelle der "pädiatrischen Medizin". Dann wird auch erkennbar, dass medizinisches Gewinnstreben an den Vorgaben der Natur scheitert.

Lassen Sie mich an dieser Stelle für den geneigten Leser als auch bestimmte Mediziner, die des Lateinischen nicht mächtig sind noch anmerken, dass das Wort Individuum mit "das Unteilbare" übersetzt wird, was auch für und trotz des medizinischen Arbeitens an "intersexuellen Individuen" mit Skalpell gültig ist. Ich setze dabei natürlich voraus, dass Mediziner mit "intersexuellen Individuen" möglicherweise Menschen meinen könnten.

Ein anderer Weg der sich dann nach Jahren  und Jahrzehnten des Leidens unter der geheimgehaltenen Zwangszuweisung und den angeborenen Geschlechtsempfindungen eröffnet ist scheinbar das TSG. Befinden sich die "transsexuellen Zuweisungsbetroffenen" dann wieder in den Fängen bestimmter Teile der Medizin, geht das $piel munter von vorne los. Auch im T$G-Verfahren wird von den "erfahreneren behandelnden Medizinern" alles unternommen um den Betroffenen ihre tatsächliche Vergangenheit vorzuenthalten. Selbst aktuelle medizinische Befunde und Erkenntnisse werden den Betroffenen mit fadenscheinigen Argumenten ebenso vorenthalten, wie andere ebenfalls vorhandene Unterlagen aus ihrer Vergangenheit. Dies geht teilweise dann soweit, dass behandelnde Mediziner und Psychologen, während des TSG- Verfahrens, rücksichtslos  alles versuchen, den zuweisungsbetroffenen Menschen in dieser Zwangszuweisung zu halten, denn welcher Mediziner beweist schon gerne seinem Kollegen, dass er Mist gebaut hat und dass die Erstzuweisung falsch war. Das würde dann unter Umständen das Geschlechter- $piel ja auch erheblich abkürzen. Sei es wie schon von verschiedenen Medizinern veröffentlicht, durch den drohenden Suizid des Zwangszugewiesenen angesichts der medizynischen Wohltaten, oder sei es durch den vorzeitigen Ruhestand des zuweisenden Mediziners, wenn dieser sich für sein Tun verantworten müsste. Die Betroffenen werden meist dann erst weiterbehandelt wenn die Situation eskaliert und diese Menschen am Rande des Zusammenbruches stehen, ein Suizid während der T$G- Behandlung wäre u.U. ja mit juristischen Fragen zur Vergangenheit des Selbstmörders verknüpft. Nun erst werden sie dann vom TSG "sanft aufgefangen" und medizynisch als "Transsexuelle" klassifiziert und verschwinden damit auch gleichzeitig aus der Statistik für "falsch zugewiesene Intersexuelle".

Vielleicht ist dies der Grund warum es in bestimmten medizinischen Statistiken angeblich so wenige "rückfällige Intersexuelle" gibt und nicht wie häufig und gerne durch bestimmte Teile der Medizin postuliert "... die gute Erfolgsquote Ihrer richtigen Zuweisungssystematik". Vielleicht war es auch ein "Wink des Schicksals das der Begründer der unseligen Geschlechtszuweisungspraxis John Money heißt. Die letzten eventuell körperlich vorhandenen Spuren der Vergangenheit die vielleicht noch von der Zwangszuweisung vorhanden sein könnten verschwinden dann mit der sogenannten "Großen-OP nach TSG". Erstaunlich ist, dass viele Chirurgen die erwachsene "Tran$$exuelle" umbauen, meist die sind, die auch Kleinkinder und Säuglinge geschlechtlich Zwangszuweisen bzw. dies in Ihrer Vergangenheit getan haben. Interessant ist bei dieser Betrachtung aber auch, dass im Falle der falsch zwangszugewiesenen Menschen am $ozial$ystem doppelt partizipiert wird. Wer hat es als Geschäftsmann schon nicht gerne, wenn seine Kunden immer wieder zurückkommen müssen? Für die Betroffenen setzte ich an dieser Stelle voraus, dass der Leser sich denken kann, dass nach minimal zwei umfangreichen Operationen im Genitalbereich nicht mehr viel von der zur Zeit der Geburt vorhandenen Empfindungsfähigkeit verfügbar sein kann. Das Resümee dieses hypothetischen "redundanten Systems" rund um die Intersexuellen ist die Tatsache, dass alle Handlungen immer zu Lasten des Betroffenen, seiner Verwandten und natürlich zu Lasten der $ozialka$$en fallen und die "weißen Westen" mancher "Menschen" bleiben rein. Wie immer! Wenn mal kleine Flecken auftauchen haben wir ja immer noch die Waschmaschine T$G.

Angesichts meiner eigenen Erfahrungen bin ich mittlerweile überzeugt davon, dass manche Menschen selbst Jesus Christus den Heiligenschein wegoperieren würden, wenn die Krankenkassen das bezahlen.

J. Cl. Clüsserath (2001)