Jenseits der zwei Geschlechter
Fachgespräch am 27. Februar 2002
Vortrag von Helma Katrin Alter, dgti - Deutsche Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität e.V.
Zunächst stelle ich an dieser Stelle klar, dass die dgti dieses Fachgespräch nicht unter dem Aspekt „Hilfe für Betroffene“ im Sinne von „Mildtätigkeit“ oder gar „protestierende Wortmeldung Betroffener“ sieht. Es geht bei der geschlechtlichen Zwangszuweisung / Zwangsnormierung intersexueller Menschen in eklatanter und eindeutiger Weise um Rechtsbruch jenseits jeder Moral und Ethik.
Der amerikanische Wissenschaftler John P. J. Pinel schreibt in seinem Werk "Biopsychologie" (übersetzt für die Ausbildung an deutschen Universitäten, Spektrum Akademischer Verlag Heidelberg Berlin):
"Ein Mann ist ein Mann, und eine Frau ist eine Frau"
Er führt unter dieser Überschrift aus:
Fast jeder schleppt beim Thema Hormone und Sexualität überflüssigen Ballast mit sich herum und zwar die Vorstellung: "Ein Mann ist ein Mann, und eine Frau ist eine Frau". Diese Auffassung ist verführerisch, denn sie scheint uns so selbstverständlich, dass wir uns ständig zu ihr hingezogen fühlen, ohne dass uns andere Möglichkeiten überhaupt in den Sinn kommen.
Leider hat diese Vorstellung grundlegende Mängel.
Sie verführt dazu, "Weiblichkeit" und "Männlichkeit" als sich wechselseitig ausschließende, gegensätzliche Kategorien anzusehen. Im Zusammenhang mit Hormonen und Sexualität führt diese weitverbreitete Sichtweise zu der Annahme, dass Frauen durch weibliche Geschlechtshormone weibliche Körpermerkmale und frauentypisches Verhalten bekommen, während Männer mit männlichen Geschlechtshormonen ausgestattet sind, die männliche Körper und männliches Verhalten hervorrufen.
Wir von der dgti sagen es sogar noch deutlicher: Die von Pinel erkannte grundlegende Mangelhaftigkeit der gegenwärtigen Konstruktion ausschließlich zweier Geschlechter ist nicht nur mangelhaft, sie ist schlicht und ergreifend falsch.
Abschließend stellt Pinel zum Konstrukt von nur zwei Geschlechtern fest:
Dieser falsche Ansatz hält sich durch seine Simplizität, seine Schwarz-Weiß Malerei, und weil wir uns daran gewöhnt haben.
John P. J. Pinel ist mit seinen Aussagen nur ein Beispiel unter vielen ernst zu nehmenden Wissenschaftlern, welche die kulturell bedingten, normativen, an intersexuellen Menschen somatisch vollzogenen Prozesse als völlig falsche Entwicklung erkennen.
Jedem normal denkenden Bürger müsste klar werden, dass ein deutlich zugeordnetes Genitalbild lediglich eine kulturelle Zuordnung ist und nichts mit der Realität, die uns von der Natur gegeben wird, zu tun hat. Jedem Bürger sollte bekannt sein, vor allem aber den Experten der Sexualmedizin, Gynäkologie und Pädiatrie, dass ein geschlechtliches Erscheinungsbild nicht ausschließlich in der Hose sitzt sondern auch im Sitz unseres Verstandes, Fühlens und Empfindens, dem Platz unserer geschlechtlichen Identität.
Experten sprechen stets bei der Behandlung von Transgendern - Transfrauen, Transmännern und Intersexuellen - von der Notwendigkeit eines interdisziplinären Behandlungsansatzes. Wenn man aber ihre Ausführungen weiter verfolgt, auch das was von ärztlicher Seite soeben dargelegt wurde, dann meinen sie aber ausschließlich die medizinischen und psychologischen Fachdisziplinen. In der kulturellen und sozialen Wirklichkeit handelt es sich aber, und ich erinnere nochmals an die Aussagen von Pinel, um ein verengtes Bild der Gesellschaft, das von der derzeit in Deutschland praktizierenden Medizin auch noch gefördert wird, und das wider besseres Wissen. Müsste ein Mensch hier im Raum, der zufällig tatsächlich in die „Schwarz-Weiß-Kategorie“ Mann oder Frau fällt beweisen, dass diese für ihn zutrifft, dann würde ihm selbst und allen Zuhören sehr schnell klar, dass dieser Beweis zunächst ausschließlich über die Reflexion, die der Betroffene in der Gesellschaft erlebt verläuft, und wenn dies nicht als Kriterium anerkannt wird darin enden, dass er sich eben einfach vom Gefühl her sicher fühlt zu sein was er ist.
Spätestens an dieser Stelle müsste jedem Anwesenden, Vorrednern und nachfolgenden Referenten, klar sein, dass es sich bei der „Problematik“ Intersexualität um ein ethisch und kulturelles Problem handelt und erst in zweiter Linie, wenn überhaupt, um ein medizinisches. Interdisziplinäre Arbeit muss daher heißen, dass wir Leben, so wie es uns von der Schöpfung gegeben wird, als menschliches Leben akzeptieren. Dazu ist es notwendig den sozialen und kulturellen Rahmen auf der Basis unseres Grundgesetzes zu realisieren.
Jeder einzelne Mensch kommt mit seinem individuellen Geschlecht zur Welt und hat ein Recht darauf, dass dies auch respektiert wird. „Das Geschlecht und der Sexualbereich sind das persönlichste was ein Mensch besitzt.“ Das Bundesverfassungsgericht hatte daher in einem Grundsatzurteil, wenn auch in anderem Zusammenhang, ausdrücklich darauf verwiesen,
"... Jedermann kann daher von den staatlichen Organen die Achtung dieses Bereiches verlangen. Das schließt die Pflicht ein, die individuelle Entscheidung eines Menschen über seine Geschlechtszugehörigkeit zu respektieren."
In Ergänzung dieser Aussage füge ich hinzu: Die individuelle eigene Entscheidung eines jeden Menschen gilt für sein Geschlecht. Dies muss folglich auch heißen, dass die Entscheidung, bei einer Eingrenzung von Geschlechtskategorien auf "männlich" oder "weiblich", auch heißen kann "nicht männlich", "nicht weiblich" oder "beides". Von 1000 Menschen können sich sicher ca. 980 - 998 in die beiden kulturell vorgegebenen Geschlechter einordnen (laut einer Presseerklärung der Medizinischen Universität Lübeck).
Jede Zwangszuweisung der restlichen 2 - 20 Menschen in eines davon ist mit der "Würde des Menschen" und mit dem "Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit" daher nicht vereinbar. Rechnet man den Durchschnitt auf die Bevölkerung der Bundesrepublik um, und ich bin selbst über das Ergebnis erschrocken, dann sind dies bei uns derzeit 935.000 Menschen.
An Spekulationen zu darüber hinaus gehende Dunkelziffern, durch Fälle, die nicht weiter auffällig wurden, die von Ärzten und Eltern den Kindern verschwiegen wurden oder sogar illegalen Eingriffen, bei denen weder die Einwilligung des Patienten noch der Eltern vorlag, will ich mich an dieser Stelle nicht beteiligen. (Der dgti liegen aber Beweise für derartige illegale Praktiken vor. )
Der Art. 1 des Grundgesetzes verbrieft jedem Menschen das Recht auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit. Wenn durch die Gesellschaft, und die von Politik und Wissenschaft gemachten Vorgaben, genau dieses Recht in Frage gestellt wird, dann muss hier der Hebel der Änderung angesetzt werden. Durch den derzeitigen Umgang mit Intersexuellen wird Kindern, die sich nicht wehren können, das Recht auf freie Entfaltung entzogen. Um nicht missverstanden zu werden füge ich hinzu, dass es sicher Fälle gibt, in denen medizinische Hilfe frühzeitig einsetzen muss, jedoch nicht zum Zwecke der geschlechtlichen Vereindeutigung, sondern ausschließlich nur dann legitimiert, wenn organische Entwicklungsschäden ohne Behandlung eintreten würden. Solche Behandlungen müssen aber in einer für jedermann erkennbaren und nachvollziehbaren Form erfolgen und dokumentiert werden. Auf keinen Fall dürfen sie Eltern und Kindern verschwiegen werden.
Deutsche Rechtssprechung kennt zwei Geschlechter und bringt daher in der eigenen Verfassung ein Paradoxon zum Vorschein. Im Art. 3 des Grundgesetzes wird zum Ausdruck gebracht, dass niemand wegen seines Geschlechtes bevorzugt oder benachteiligt werden darf. Gleichzeitig sagt aber der selbe Artikel, dass Frauen und Männer gleichberechtigt sind und es die Pflicht des Staates ist die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung zu fördern und bestehende Nachteile zu beseitigen. Es benachteiligt aber damit gleichzeitig all jene Menschen, die sich in diese Geschlechtsnormen nicht einordnen können und suggeriert, es gäbe nur Frauen und Männer. Diese Schlussfolgerung ist jedoch, wie hoffentlich alle Anwesenden in der Zwischenzeit verstanden haben, falsch. Es gibt real mehr als nur Mann und Frau.
Intersexuelle werden daher wegen ihres Geschlechtes von staatlicher Seite und dem Grundgesetz diskriminiert. Diese Diskriminierung wird an nicht einwilligungsfähigen Kindern vollzogen und den Eltern wird suggeriert, dies sei im Sinne der Kinder. Um all diese Maßnahmen zu einem Erfolg zu bringen sei es Pflicht der Eltern die wahren Gründe von Eingriffen und Behandlungen zu verschweigen. Nur so sei zu gewährleisten, dass sich ihr Nachwuchs „glücklich“ entwickeln könne. (Dass hier ansatzweise ein Umdenken der Experten im Gange ist will ich nicht verschweigen.) Medizinische Behandlungen, die nicht aus real medizinischen Gründen, sondern aus "sozialen" oder "kulturellen" Gründen vorgenommen werden, verstoßen, wenn wir die Menschenrechte ernst nehmen, gegen den Art. 2 des Grundgesetzes, der "das Recht auf körperliche Unversehrtheit" verbrieft. Dieses Recht ist auch dann verletzt, wenn eine hormonelle Behandlung nicht der Gesundheit, sondern nur der Vereindeutigung von Geschlecht im Sinne der Zwangszuweisung dient. Es besteht eine Wechselwirkung zwischen Psyche und Hormonen, jedermann kennt sie im Zusammenhang mit Stresshormonen, sie gilt auch bei Geschlechtshormonen. Von außen zugeführte Sexualhormone können aber keine männliche oder weibliche Psyche "produzieren". Es hat sich aber immer wieder herausgestellt, dass es bei einer somatischen Zwangszuweisung des Geschlechtes zu großen psychischen Problemen kommt, weil diese eben nur die körperliche Entwicklung beeinflussen kann, die seelische Entwicklung häufig aber in Divergenz dazu steht und so nachhaltig gestört wird.
Meine Damen und Herren , vor allem aber Experten und Politiker, die Ignoranz gegenüber den Fähigkeiten und Leistungen der Natur, die Ignoranz gegenüber der realen Existenz von Geschlecht, der Versuch, Menschen entgegen ihrer realen Existenz, in Schemen zu pressen, die ihre Identität als krank oder heilbar darstellen, entlarvt eine Zuweisungspraxis als menschenunwürdig. Am Beispiel des Umgangs mit Intersexuellen wird deutlich, dass sich eine eigentlich pluralistisch orientierte Gesellschaft, durch ihr pragmatisches Festklammern an Geschlechtsnormen, über die von ihr selbst proklamierten Menschenrechte stellt.
So lange Geschlecht, als „natürlich“ definiert, Grundlage von Rechtsnormen ist, werden Menschen genau von diesen Rechtsnormen vergewaltigt. Die Wissenschaft weiß, dass eine natürliche Geschlechtsnormung nicht existiert, deshalb ist eine solche „Normung“ von der Wissenschaft auch nirgends in einer nachvollziehbaren Form niedergelegt. Auch die Juristen wissen, dass es keine rechtliche Definition von Geschlecht, Mann oder Frau gibt. Sie unterstellen einfach deren Existenz. Daher verhalten sie sich genau in dem Sinn, wie es von Pinel kritisiert wird, der simplen Schwarz-Weiß Malerei, und unterstellen sie als gültiges Recht.
Es muss daher Aufgabe der Wissenschaft sein, klar zu ihren Erkenntnissen zu stehen und die sich daraus ergebenden Forderungen auch klar zu artikulieren.
Die Medizinische Universität Lübeck hat am 29. Januar 2002 einen Bericht veröffentlicht unter dem Titel:
XY ungelöst: Wenn die Frage nach dem Geschlecht nicht eindeutig zu beantworten ist
Dort lesen wir: "Die Verwirrung frisch gebackener Eltern ist groß, wenn sie im Kreissaal keine eindeutige Antwort auf die Frage "Junge oder Mädchen?" bekommen." Ansatzweise ist in dem Bericht zu lesen, dass es keinen eindeutig zwingenden Weg vom Gen oder Hormon zum Geschlecht gibt. Es wird auch klar, dass die meisten Probleme dadurch entstehen, dass die Gesellschaft nicht über das Vorkommen von Intersexualität, als eine sehr breit gestreute Palette von Abweichung, bezogen auf eine duale Geschlechtereinteilung, informiert ist. Es wird zugegeben, dass Verschweigen und die gesellschaftliche Reflexion, die Betroffene erfahren, zur eigentlichen Krankheit führen. Trotzdem wird aber auch in diesem Bericht die Intersexualität zur Krankheit degradiert und der Mensch damit pathalogisiert.
Es wird stolz über die klinische "Forschergruppe" und ihre Aufgabenstellung und bisherige Leistung berichtet. Wo aber bleibt die gesellschaftliche Forschergruppe? Wo sind die Erzieher und Lehrer, Sozialwissenschaftler, Juristen und Menschenrechtler eingebunden? Wo sind die Historiker, die belegen können, dass es Intersexualität schon immer gab? Wo sind die Biologen, die klar zum Ausdruck bringen, dass es in der Pflanzen- und Tierwelt vielfältiges Vorkommen von Intersexualität gibt, eben auch bei den Arten, die mehrheitlich geschlechtlich bipolar vorkommen? Und last but not least, wo sind jene kritischen Betroffenen, Intersexuelle, die nicht nur als Untersuchungsobjekt sondern als die "Experten" in eigener Sache aussagen. Jene, die erkannt haben, dass sie stellvertretend für "die Gesellschaft" und ihre kulturellen Normen leiden mussten und die nicht auf die simple Vorstellung einer ausschließlich bipolaren Geschlechtlichkeit, durch ihre Erziehung eingeprägt, hereingefallen sind?
Vor welchem ethischen, erzieherischen und kulturellen Hintergrund hält es Prof. Hiort für wichtig zu betonen, "Intersexualität hat nichts mit Homo- oder Transsexualität zu tun" (wissend, dass sogar die Deutsche Gesellschaft für Sexualforschung den Begriff "Transsexualität" für falsch hält)? Wieso sagt er über Intersexuelle, "sie würden nicht als schrille Vögel auffallen, sondern versuchen ein normales Leben zu führen"? Will er eine Personengruppe schützen in dem er andere Personengruppen öffentlich diffamiert und diskriminiert? Ist eine solche Aussage wissenschaftlich? Und ich stelle hier auf dem Hintergrund von 1,5 Millionen EUR Forschungsgeldern die Frage, ob es nun um den einzelnen Menschen geht oder die Erfüllung des Versprechens der Wissenschaft, sie würde jeden Menschen in die Kathegorie "Mann" oder "Frau" bringen können um "richtige" Menschen zu sein, damit die gesellschaftlich Norm aufrecht erhalten wird.
Dieser Forschungsauftrag ist ein Versprechen, und der daraus zu erwartende Forschungsbericht wird aus unserer Sicht ein „Versprecher“ sei.
Abschließend mache ich nochmals eindeutig klar:
- Die Aufgabe der medizinischen Wissenschaft ist es die Grundlagen für Heilung zu legen und Verfahren der Vorsorge zu finden und zu verbessern. Sie hat in keinem Fall eine Daseinsberechtigung um für eine Normierung des Menschen zu sorgen.
- Die Aufgabe der Psychologie und Psychotherapie muss es sein, gesehen im Zusammenhang mit Intersexualität, die Eltern, später Erzieher und das Kind selbst, in die Lage zu versetzen mit ihrem Leben so fertig zu werden, dass Aus- und Abgrenzungen möglichst gar nicht erst in der Gesellschaft geschehen, oder dort wo sie geschehen sind, verarbeitet werden können.
- Die Aufgabe der Pädagogik und Sozialwissenschaft muss es sein die Grundlagen dafür zu schaffen, dass Intersexuelle gar nicht in die Lage kommen ihr eigenes Geschlecht als Manko, krankhaft oder "abartig" in der Gesellschaft zu erleben.
- Die Aufgabe des Gesetzgebers ist es auch für Intersexuelle den Art.1, Art. 2 und Art. 3 des Grundgesetzes zur Anwendung zu bringen und die kulturell gewachsenen Schranken zu beseitigen. Grundlage dieser Aufgabe sind die allgemeinen wissenschaftlichen Erkenntnisse über Geschlecht und kulturelle Zuschreibungen von Geschlecht und Geschlechterrollen. Die gesellschaftlichen Repressalien, die ein intersexuell geborenes Kind erfährt, haben ihre Ursache in einer kulturellen Einengungen, die die Kinder erst erfahren, wenn sie ihnen von Erwachsenen aufgezwungen werden. Wenn wir nicht heute anfangen diesen Zustand zu ändern und die damit verbundenen Übergangsschwierigkeiten aufzuarbeiten, dann werden die Kinder von heute die Täter von morgen sein.
Ich hoffe, dass diese Ausführungen einen konstruktiven Beitrag für diese sofort zu beginnende Zukunftsarbeit leisten können. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Helma Katrin Alter (2002)