04 | 05 | 2024

Hermaphroditen nun das "offizielle Freiwild"

für deutsche Gen-Forschung!?

Rechtsexperte: "Stammzellen- Gewinnung aus Mischwesen legal"

Die "Deutsche Presse Agentur" (dpa) vermeldete im Oktober 2001, dass der Rechtsexperte Prof. Dr. Jochen Taupitz von der Universität Mannheim die Stammzellengewinnung aus Zellen von Mischwesen in Deutschland für legal hält. Ursache ist eine Gesetzeslücke, bzw. das Nichtvorhandensein von Gesetzen, welche die Erzeugung von Stammzellen aus dem Gewebe von  Mischwesen, Chimären, zulässt.

Nach unseren Recherchen trifft diese Aussage wohl aber nicht nur und auch nicht ausschließlich für die Konstruktion einer Tier- Mensch- Chimäre zu. Die uns bekannten Erkenntnisse des Rechtsexperten sind vermutlich auch übertragbar auf Mensch- Mensch Chimären, also bestimmte intersexuelle Menschen.

Eine Chimäre ist, gemäß der in der heutigen Medizin noch gültigen Definition von  Winkler (1907) ein Individuum, das aus genetisch verschiedenen Geweben zusammengesetzt ist. Einfacher ausgedrückt sind Chimären Mischwesen welche die Zellen zweier  Lebewesen in ihrem Körper vereinigen.

Auch einige Varianten intersexueller Menschen werden medizinisch als Chimären oder als an Chimärismus leidend bezeichnet. Wobei der Begriff des "Leidens" erst dann für diese Menschen beginnt und gerechtfertigt erscheint, wenn die Medizin den Chimärismus bei diesen Menschen entdeckt und "behandelt". Unter Chimärismus fallen in erster Linie sogenannte "Echte Hermaphroditen" mit Chromosomensätzen XX/XY als auch erweitert die Kombination XX/X0 etc. In zweiter Linie trifft dies wohl aber auch für alle Menschen mit abweichenden genetischen Mosaiken zu.

Diese Menschen werden meist nach nicht nachvollziehbaren und uneinheitlichen Kriterien verschiedenen Geschlechtskorrekturen durch somatische Eingriffe unterworfen, die aber den Chimärismus sowie die Intersexualität nicht beseitigen können. Im Sinne dieses Wissens  erscheint die Frage "Warum werden diese Eingriffe dann durchgeführt?" berechtigt.

Die Überlegungen zu menschlichen Frau- Mann Chimären als auch allen Menschen mit abweichenden Chromosomensätzen bedingen, dass diese Menschen bzw. deren Erziehungsberechtigte bei Entnahmen von Körpergewebe z.B. zu Untersuchungszwecken mehr als vorsichtig sein sollten! Begründet liegt diese Vorsicht darin, dass die sogenannten Chimären, laut der offiziellen medizinischen Fachliteratur, nicht ihre Chromosomensätze, nicht ihr Kerngeschlecht und auch nichts über die Eingriffe, die vorgenommen wurden, erfahren dürfen. Daher dürften diese Menschen wohl erst recht nicht erfahren, was mit ihrem Genmaterial und ihrem Körpergewebe geschieht.

Geforscht wird seit der Festlegung des chromosomalen Geschlechtes mit 46,xx und 46,xy. Die "neu" entdeckte Gesetzes-Lücke dürfte Forschern daher wohl schon länger bekannt sein. Auffällig ist neben reiner Analyse das überaus starke Interesse aus Teilen der Medizin an der operativen Entfernung funktionsfähiger weiblicher Reproduktionsorgane, wie Gebärmütter und Eierstöcke, bei "echten Hermaphroditen". Bekannt ist auch, dass diese teilweise sogar ohne Wissen und Einwilligung der Eltern ihren Kindern entfernt werden.

So ist uns nicht nur ein Fall benannt worden, bei dem einem Kind ein "...altersgemäß entwickelter Eierstock mit reichlich Follikeln nebst Gebärmutter, in toto, entfernt..." und auf diesem Wege vermännlicht wurde. Die nach der Entfernung stattfindende Karotypbestimmung ergab, dass jenes Kind zu fast 90% weibliches Geschlechtschromatin besitzt. Eine männliche Fortpflanzungfähigkeit kann für dieses Kind damit so gut wie ausgeschlossen werden.

Von grossem Interesse wäre sicherlich der Verbleib der entfernten Organe und den darin enthaltenen Follikeln. Sicher ist jedenfalls, dass das entnommene Gewebe für die Gentechnik und neuerdings auch Stammzellenforschung sicherlich  interessant sein dürfte.

Nach den Skandalen in jüngster Zeit, der umfangreichen illegalen Organentfernung aus Kinderkörpern für die Forschung in England und Deutschland, sowie der nicht zulässigen medikamentösen und anderen "Heil"- Behandlungen in Deutschland von unmündigen Kindern ohne Wissen und Einwilligung der Eltern, würde es nicht wundern, wenn auch die hierzulande existierende Mischwesen- Gesetzeslücke für menschliche Chimären zuträfe und bereits länger bekannt und auch genutzt würde.

Was sich in Sachen Chimärismus abzeichnet, ist schlicht die Tatsache, dass Menschen mit Mischwesen- Eigenschaften nicht mehr den Schutz bzw. offensichtlich nie den gesetzlich garantierten Schutz von Menschen und damit verbunden auch Ihrer Körpergewebe besaßen. Vielleicht erklärt sich hieraus auch, zumindest zum Teil, warum der Gesetzgeber als auch die Medizin sich permanent und vehement weigern, die Tatsache anzuerkennen, dass im Rahmen der real existierenden menschlichen Geschlechter Hermaphroditen existieren.

Gäbe es diese dritte, biologisch existierende geschlechtliche Variante in den Gesetzen für Menschen, so wären auch Hermaphroditen, darunter ebenso Chimären, juristisch Menschen. Damit würden intersexuelle Menschen in den "vollen Genuss rechtlicher Gleichstellung" als Mensch vor dem Gesetz gelangen, wie es GG Art. 3 Abs. 1 vorsieht - aber derzeit praktisch keine Anwendung findet. Tierrechte, so lautet das zynische Fazit, hätten für Hermaphroditen derzeit mehr zu bieten als ein Grundgesetz, auf das sich eine Nation im Namen ihrer Zivilisierung gerne stolz beruft.

Das Ende der "gesetzlichen Nichtdefinition" von Hermaphroditen würde auch das Ende der Geschlechtszuweisungsindustrie bedeuten, mit der die Medizin jährlich Milliarden aus den Sozialkassen verdient, die dann auch prompt dort fehlen, wo sie tatsächlich benötigt werden. Wobei das Wort "verdient" sicherlich nicht in dem Sinne zu verstehen ist, dass hier eine "verdienstvolle" Leistung erbracht worden wäre. Das einzige Verdienst dieser durch Gesetzeslücken, politische Handlungsunfähigkeit sowie psychische Manipulationen der Eltern gedeckten, legalisierten Genitalverstümmelung von unmündigen Kleinstkindern in Deutschland ist, dass die Abgründe von Moral und Ethik einer technisierten und kommerzialisierten Medizin die gesetzlich erklärte Humanität mit den Menschenrechten zur Farce degradieren sowie die "edlen Einlassungen" zum Thema Medizin- Ethik demaskieren..

Es ist ein Faktum, dass im Zuge geschlechtlicher Zwangszuweisungen unmündige Kinder mit vorhandenen, angeborenen Organanlagen, lediglich zur Vereinheitlichung der äußeren Optik der Genitalien, beraubt werden. "Vereinheitlichung der äußeren Optik" deshalb und ausschließlich, da eine Funktionalität im Sinne einer normal erlebten und gelebten Sexualität zu Lebenszeiten und trotz der Eingriffe ausbleiben.

Freilich, die Ausbeutung von Kindern hat weltweit Konjunktur wie etwa auch in Asien oder einigen südamerikanischen Staaten. Dort werden Kinder von der Organmafia von der Straße geholt, ihrer Organe beraubt, und in den Straßengraben zurückgeworfen. In jenen sich als fortschrittlich bezeichnenden westlichen Kreisen finanziert der Sozialapparat noch wenigstens für ein paar Tage ein Krankenzimmer. Dies braucht ein solches Kind auch, denn krank ist es ganz sicher nach einer geschlechtlichen Zwangzuweisung und das nicht selten für den Rest seines Lebens - zumindest gilt dies für jene die diese überflüssigen Eingriffe überleben. Häufig sind sie aber so geschädigt, dass sie sich in Anbetracht dessen, was man ihnen als Kind antat, selbst das Leben nehmen. Daher warnt und ermahnt die geschlechtszuweisende Medizin , zynischerweise, ja auch Eltern, wissende Verwandte, Behörden und selbst die Vertreter  Gottes auf Erden diesen Menschen etwas zu verraten, da dann Selbstmordgefahr besteht!

Aber was macht nun den tatsächlichen Unterschied? Nun sehr einfach, das eine Kind endet in einem Straßengraben fern von Deutschland, das andere, zivilisiert mit einer Überdosis Valium in einer Badewanne in Deutschland.

Diese Situation erfährt in jetzt durch die möglicherweise legale Nutzung menschlichen Gewebes aus Mischwesen zur Stammzellenforschung eine Erweiterung, deren Auswirkungen für niemanden tatsächlich absehbar sind.

Die bejubelte Gen- Technik zeigt sich im Zusammenhang mit der "neu entdeckten Gesetzeslücke" daher in einem völlig anderen Licht. Die Lücke zeigt jedoch auch, und dies in aller Deutlichkeit, wie weit sich ein Staat mit seinen politischen Optionen zum Erfüllungsgehilfen wirtschaftlicher Interessen (be)nutzen läßt. Angesichts der juristischen Interpretation aus Mannheim darf man sich ernsthaft fragen, was eigentlich die Verfassung nebst gesamtem Rechtsystem für intersexuelle Menschen wert ist. Die Antwort ist spärlich, insbesondere wenn Medizinern anlässlich einer Diskussion zu den Möglichkeiten der Pränataldiagnostik in Trier gefolgt wird, als diese Eingriffe "... als den sozialen Beitrag Weniger, für den Fortschritt Vieler" qualifizierten.

Es bleibt die Frage, wessen Fortschritt. Tatsache ist jedoch, dass dies sicherlich kein Fortschritt in Moral Ethik und Humanität für "die Vielen" sein wird. Wie könnte dies auch sein wenn die allgemein als Vorbilder deklarierten Menschen, die sich selbst wahrscheinlich auch gerne so sehen, nicht wissen was dies überhaupt ist.

J. Cl. Clüsserath (2001)

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