08 | 09 | 2024

Was ist Geschlecht?

1. Definition der Geschlechter (die bisher gilt)

Unsere heutige Gesellschaft, geprägt durch Aussagen von Religion, Politik und Wissenschaft, geht von einer binären Geschlechtlichkeit aus. Sie spricht von Männern und Frauen und hält dies für wissenschaftlich begründet und nachgewiesen. Das Problem dabei ist, dass die derzeit gültige "wissenschaftliche" Definition lautet:

Ein Mann ist ein Mann, weil ein Mann ein Mann ist.
Eine Frau ist eine Frau, weil eine Frau eine Frau ist.

Es gibt keinen einzigen Bereich der Wissenschaft, in dem eine derart eindeutig dogmatische Aussage die Grundlage für weitere Forschung ist. Ich fühle mich in die Zeit zurückversetzt, in der die "Erde noch eine Scheibe" war und erinnere daran, dass die Kirche Galileo Galilei mit dem Kirchenbann belegte, weil er wissenschaftlich nachgewiesen hat (bzw. den von Kopernikus bereits geführten Nachweis gegenüber der Amtskirche in Rom vertrat), dass die Erde nicht der Mittelpunkt der Welt sein kann (erst nach 500 Jahren wurde dieser Bann wieder aufgehoben).

Geschlecht hat, auch bei uns in Deutschland, in erster Linie einen kulturellen und sozialen Stellenwert, der sich auch in unserer Rechtsordnung niederschlägt. Es scheint also ein "begründetes" Interesse der Gesellschaft zu geben welches Geschlecht ein Mensch hat. Dem gegenüber hat das Bundesverfassungsgericht in einem Urteil vom 15. August 1996 (Az. 2 BvR 1833/95) festgestellt:

Art. 1 Abs. 1 GG schützt die Würde des Menschen in der Individualität, in der er sich selbst begreift. Dieser Verfassungsgrundwert gewährleistet zugleich in Verbindung mit Art. 2 Abs. 1 GG die Freiheit des Individuums, sich seinen Fähigkeiten und Kräften entsprechend zu entfalten. Aus der Achtung der Menschenwürde und dem Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit folgt das Gebot, den Personenstand des Menschen dem Geschlecht zuzuordnen, dem er nach seiner psychischen und physischen Konstitution zugehört. Die Frage welchem Geschlecht sich ein Mensch zugehörig empfindet, betrifft dabei seinen Sexualbereich, den das GG als Teil der Privatsphäre unter den verfassungsrechtlichen Schutz der Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG gestellt hat. Jedermann kann daher von den staatlichen Organen die Achtung dieses Bereiches verlangen. Das schließt die Pflicht ein, die individuelle Entscheidung eines Menschen über seine Geschlechtszugehörigkeit zu respektieren.

Diese Aussage des Bundesverfassungsgerichtes sagt nicht was Geschlecht ist, sondern sie sagt im Gegenteil, dass jeder Einzelne, seiner psychischen und physischen Konstitution entsprechend, das Recht zur individuellen Entscheidung hat. Die Grundsatzaussage lässt es offen, ob es zwei Geschlechter gibt oder mehr. Von den meisten Medizinern, Psychologen, Soziologen und Juristen wird aber stillschweigend unterstellt es würde sich dabei nur um die Geschlechter männlich und weiblich handeln. Diese Verengung bedeutet aber nach dem Urteil eindeutig einen Verstoß gegen Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG (und weitere Bestimmungen des Grundgesetzes).

Bei dem folgenden Versuch der Definition von Geschlecht gehe auch ich von einer binären Einteilung aus. Mir erscheint jedoch der Begriff "Geschlecht" im Sinne des deutschen Sprachgebrauchs ungeeignet. Er wird meines Erachtens zu undifferenziert eingesetzt. Wir sprechen z.B. von Geschlechtsverkehr und meinen die genitale Vereinigung zweier Menschen. Wir sprechen von "Geschlechterkampf" und meinen damit die Benachteiligung von Frauen in ihrer gesellschaftlichen Position. Wir sprechen von Geschlechtsteil und meinen das äußere Genitalbild. Wir sprechen über Geschlechtertrennung und meinen damit die Trennung von Mann und Frau, vergessen aber was wir damit anderen Menschen antun, die auch ein Geschlecht haben, was aber nicht in die "Norm" passt. (Es ist paradox wenn von Geschlechtsnormen gesprochen wird, wohl wissend dass es nirgends auf dieser Welt zwei gleiche Menschen gibt. Sogar eineiige Zwillinge sind nicht identisch.)

Warum verwende ich den Begriff "Gender". Nach allem was ich bisher wahrnehmen und verstehen konnte, ist Gender der Sammelbegriff für biologische Differenzierung (chromosomal, hormonell, genital), geschlechtliche Identität, gesellschaftliche Reflexion des Geschlechtes und geschlechtliche Identität. Er ist also wesentlich weiter gefasst, als wir dies im deutschen Sprachgebrauch von Geschlecht sehen. Die binäre Unterteilung, die ich im Folgenden verwende geht deshalb von den Begriffen Cisgender und Transgender aus, wobei jeder der beiden Begriffe wiederum weitere Unterteilungen erfahren wird. Ich konstruiere damit kein drittes Geschlecht sondern mache deutlich, dass es wesentlich mehr Geschlechter gibt als wir bisher bereit sind zu akzeptieren.

Mir ist klar, dass etwa 98 % aller Menschen die in dem Einflussbereich unserer Kultur leben, sich mit der "alten" Definition von Geschlecht beschrieben und richtig eingeordnet fühlen. Im Sinne des Grundgesetzes, der Menschenrechte und der Vielfalt der Schöpfung trete ich aber ausdrücklich dafür ein, dass es keinem Menschen und keiner staatlichen Gewalt, keinem Kirchenvertreter und auch keinem Mediziner oder Psychologen ansteht Menschen für krank oder verirrt zu bezeichnen, nur weil sie für sich erkennen, dass sie nicht einer Normierung des menschlichen Daseins entsprechen. Das gilt insbesondere auch für die Menschen, bei denen bei der Geburt durch den Augenschein, den Blick zwischen die Beine zur Feststellung des Geschlechtes, schon sichtbar ist, dass ihr Geschlecht uneindeutig oder mehrdeutig ist.

Eine medizinische und/oder chirurgische Zwangszuweisung eines Neugeborenen ist ein Verstoß gegen Art. 1 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 2 Abs. 1 und 2 GG, sowie Art. 3 Abs. 1 und 3 GG, der durch nichts zu rechtfertigen ist.

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