22 | 11 | 2024

Musterbrief an ein Gymnasium

In diesem Brief geht es um einen 17jährigen Transjungen der die 12. Klasse des Gymnasiums besucht. Name und persönliche Daten wurden entsprechend der Schweigepflicht anonymisiert.

Nürnberg, 19.05.xxxx

Sehr geehrter Herr ...,

Sie werden sich möglicherweise wundern von mir Post zu bekommen. Es geht um Ihren Schüler Klaus Peter XY (amtlich noch Anna Maria). Ich habe von Klaus Situation im Frühjahr 2002 erstmals erfahren. Es folgte ein sehr ausführliches sozialtherapeutisches Beratungsgespräch, hier bei mir in der Geschäftsstelle der dgti.

Ich habe Herrn XY den "Ergänzungsausweis" ausgestellt, da er inzwischen alle Voraussetzungen dafür erfüllt. Der Ausweis wird Transsexuellen, auf Antrag als Ergänzung zum Personalausweis, ausgestellt um ihre soziale Stabilität zu sichern, sie vor Diskriminierung weitgehend zu schützen und sie aus der Lage zu befreien, dass sie Ämtern und Behörden gegenüber immer wieder in Erklärungsnotstand geraten. Die rechtliche Zulässigkeit zur Ausgabe des Ausweises wurde 1998 mit dem Bundesministerium des Inneren im Vorfeld geklärt. Klaus lebt und fühlt als Klaus und nicht als Anna. Soweit ich dies beurteilen kann tut er dies in einer sehr natürlichen Art und Weise und nicht gekünstelt oder überzogen. Sowohl aus der von mir erhobenen Anamnese, als auch aus der Bestätigung seiner Therapeutin, geht eindeutig hervor, dass sich Klaus schon seit frühester Kindheit als Junge gefühlt hat. So stellte er zum Beispiel schon im Kindergarten klar: „ich heiße Anna, aber ich bin ein Junge.“ Die Bedeutung der geschlechtlichen Zuweisung – Anna = weiblich – wurde ihm erst im Laufe der Schulzeit, vor allem der Pubertät bewusst, und damit auch die Schwierigkeiten mit seinem eigenen Gefühl. Kleine „high lights“ waren Situationen, in denen er von der Öffentlichkeit als Junge wahrgenommen wurde. Sein Erscheinungsbild ist männlich und wird durch die beginnende Behandlung noch dahingehend verstärkt werden. Soweit zur Vorgeschichte.

Ich habe nun im Interesse von Klaus ein, in seiner Wirkung sehr bedeutsames Anliegen an Sie. Klaus steht in überschaubarer Zeit vor dem Abschluss seiner schulischen Laufbahn und dem Übergang ins Berufsleben oder ein Studium.

Ich bitte Sie deshalb von der Möglichkeit Gebrauch zu machen Zwischenzeugnisse von Anna auf den Namen Klaus neu auszustellen. Ich bitte Sie weiter darum zukünftige Zeugnisse ebenfalls auf diesen Namen auszustellen.

Da es sich sowohl bei Zwischenzeugnissen, als auch einem Abschlusszeugnis um ein amtliches Dokument handelt weiß ich natürlich um Ihre rechtlichen Bedenken, wenn Sie bisher noch keinen solchen Fall hatten. Es handelt sich ja eindeutig um einen Fall in dem sich verschiedene Rechtsansprüche zunächst nur gegeneinander abwägen lassen, eine starre Lösung oder Rechtsvorschrift dazu gibt es nicht.

Grundsätzlich wird in einem Zeugnis eine Leistung beurkundet die von einer bestimmten Person erbracht wurde. Das wesentliche Merkmal ist also die Leistung, der Name selbst ist zweitrangig, vor allem unter Berücksichtigung der Tatsache, dass es ja um die weitere schulische, später berufliche Qualifizierung geht. Klaus verkleidet sich ja nicht, sondern ist in sein Leben hinein gewachsen. Für eine Umstellung von

die Schülerin Anna Maria XY in der Schüler Klaus Peter XY

spricht auch die Tatsache, dass bei Klaus mit entsprechenden Behandlungsschritten in Richtung Frau-zu-Mann begonnen wurde. Entsprechende medizinische und psychologische Bescheinigungen liegen mir vor. Gerade bei jungen Menschen ergibt sich erfahrungsgemäß eine sehr rasch einsetzende körperliche Veränderung in Richtung des „Zielgeschlechtes“.

Von dem Versuch jetzt schon eine gerichtliche Umstellung nach TSG zu betreiben rate ich zum augenblicklichen Zeitpunkt ab. Dafür gibt es mindestens drei Gründe:

1. Erfahrungsgemäß dauert ein Verfahren, wie im Falle von Klaus, mindestens 18 Monate und führt zu erheblichen persönlichen Belastungen.

2. Die Berührungsängste von Richtern und Sachverständigen mit jungen Transsexuellen sind sehr groß. Oft verweisen sie sogar auf die Altersgrenze von 25 Jahren, obwohl diese vom Bundesverfassungsgericht bereits in den 80er Jahren als unwirksam erklärt wurde.

3. Klaus könnte zum jetzigen Zeitpunkt nur den Antrag auf Änderung des Namens stellen und müsste dann später ein weiteres Verfahren zur Änderung der Geschlechtszugehörigkeit anstreben. Es ist vor allem für junge Transsexuelle sinnvoll erst dann den Antrag zu stellen, wenn die Voraussetzungen dafür gegeben sind beide Verfahren in einem Zuge durchzuführen.

Leider habe ich es immer wieder, in den letzten 8 Jahren der Betreuungs- und Aufklärungsarbeit erleben müssen, dass man in Deutschland mit „Menschen mit abweichender Geschlechtsidentität“ sehr restriktiv umgeht, was häufig erst zu seelischen und körperlichen Einbrüchen führt bevor „Experten“ bereit sind zu helfen. Besonders oft ist dies gerade bei jungen Menschen zu beobachten. Die nun schon fast 2 Jahrzehnte erfolgreiche Arbeit mit jungen „Transsexuellen“ ab einem Alter von ca. 4-5 Jahren an der Universität in Utrecht, Niederlande, zeigt jedoch, dass es auch anders gehen kann. Durch die persönlichen Kontakte mit Prof. Gooren, der den einzigen Lehrstuhl für Transsexualität in Europa in Amsterdam inne hat, bin ich über die Arbeitsweise von Utrecht gut informiert.

Da es sich bei Ihnen um den ersten so gelagerten Fall handelt kann ich verstehen, dass Sie möglicherweise neben dem Wunsch zu helfen auch Bedenken haben. Im Fall von Klaus sind die medizinischen und psychologischen Aspekte eindeutig abgedeckt. Für seine Leistungsfähigkeit sorgt er selbst und es ist auch nicht zu erwarten, dass sich durch die Behandlung Klauss Lage zum Negativen entwickelt. Zum sozialen Bereich gehört natürlich auch die Schule. Es würde nichts bringen, wenn zwar auf dem Zeugnis „der Schüler Klaus Peter XY“ steht, er aber ansonsten wie Anna behandelt wird. Daraus ergeben sich natürlich auch praktische Probleme im Schulalltag, die bedacht und gelöst werden müssen.

Ich kenne nun die Lage in Ihrer Schule und die Zusammensetzung der Klasse von Klaus nicht. Ich kann aber einfach Denkanstöße geben, die aus meinen Erfahrungen mit der „Umsetzung“ die an anderen Schulen in Köln, NRW und Hessen, auf Initiative der dgti hin, gemacht wurden.

Da wäre zunächst ein ganz banales Problem, die Toilettenfrage. In einem Fall, es handelte sich um eine weiterführende Schule, in der „die Schülerin“ noch nicht bekannt war, bekam sie einen Schlüssel für die Lehrertoilette um dem Problem aus dem Weg zu gehen. In den 7 anderen Fällen (4x Transfrau, 3x Transmann = Zielgeschlecht) wurde in der Klasse ganz offen darüber gesprochen. Die Transmänner setzten sich auf der Knabentoilette ganz einfach durch, 3 Transfrauen wurden ohne jeden Hauch von Irritation auf der Mädchentoilette akzeptiert, in einem Fall wurde gebeten für die Benutzung der Toilette die Pausen möglichst zu vermeiden.

Sport und Duschen: In allen Fällen waren die Betroffenen vom Schwimmunterricht befreit (was sich natürlich nicht auf die Sportnote auswirkte). 3 Transfrauen waren grundsätzlich vom Sport befreit. Die anderen waren angewiesen nach dem Sport die vorhandenen, abschließbaren Einzelduschen zu benutzen.

Schülerakte: In allen Fällen wurde die Schülerakte auf den neuen Namen umgestellt. Sie wurde lediglich mit einem Vermerk versehen, dass für Nachfragen von Behörden (Meldestelle, Polizei, u.ä., nicht aber Kammern, Krankenkasse, Versicherungen u.ä.) zusätzliche Informationen bei der Schulleitung eingeholt werden müssen. Dort wurde eine Akte verwahrt, aus der sich die amtliche Identität laut Geburtsurkunde ergab. Mit vollzogener gesetzlicher Namensänderung muss diese Akte dann aber vernichtet werden (§§ 5 u. 10 TSG, Offenbarungsverbot: ... dürfen keine Auskünfte erteilt werden, die auf die ursprüngliche Identität hinweisen).

Schulische Unfall und Haftpflichtversicherung: Auf der Meldeliste für die staatliche Versicherung der Schüler wurde der neue Name eingetragen. Dies ist insoweit rechtlich zulässig, da ja der Schüler/ die Schülerin ab dem Zeitpunkt, in dem er/sie an der Schule in der neuen Geschlechtsrolle geführt wird auch in dieser Rolle versichert werden muss. Wie sollte sonst z.B. ein Unfall auf der Knabentoilette gemeldet und bearbeitet werden, bei einem Transmann der noch als „die Schülerin ...“ gemeldet ist?

Alle anderen Probleme, sich der „neuen Geschlechtsrolle“ entsprechend zu verhalten und damit dann auch klar zu kommen, sind im wesentlichen Aufgabe des Betroffenen selbst. Geschlecht macht sich nicht nur am Namen fest, sondern vor allem auch an der inneren Haltung und der damit verbundenen Ausstrahlung. Dies ist meiner Erkenntnis nach bei Klaus gegeben und wird von seinen Eltern inzwischen auch entsprechend gestützt.

Sollten Sie noch weitere Fragen haben so stehe ich natürlich auch Ihnen zur Verfügung. Allgemeine Informationen über die Thematik können Sie bei uns unter www.dgti.org nachlesen. In der Hoffnung, dass Sie Klaus Peter XY entsprechend weiterhelfen können verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen

(Helma Katrin Alter)
Beratungsstelle Nürnberg
der dgti