22 | 11 | 2024

Kritik am MDK und seinen "Begutachtungen"
----Ursprüngliche Nachricht-----

Von: "Dr.Sophinette Becker" Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Gesendet: 03.06.07 13:17:01
An: p.d.
Betreff: standards of care

Sehr geehrte Frau D.,

Vielen Dank für Ihre Mail.

Da ich im Moment ziemlich unter Zeitdruck stehe, schicke ich Ihnen zur Verdeutlichung meiner Haltung einen Abschnitt aus einem kürzlich von mir verfassten Obergutachten, wo es auch darum ging, dass jemand (in dem Fall) Hormone "früher" bekommt.

Das Gutachten von Dr. X ist aus fachwissenschaftlicher Sicht in keinem Punkt nachvollziehbar. Das Gutachten zeugt davon, dass der Verfasser keinerlei Erfahrung mit transsexuellen Patienten bzw. mit der Vielfalt transsexueller Verläufe hat und keine Kenntnisse der wissenschaftlichen Literatur zu Transsexualität besitzt. Entsprechend zitiert Dr. X nur aus dem Internet und schreibt die „Standards“ seitenweise, zum Teil nicht mal korrekt ab, ohne sie zu verstehen und ohne sie einordnen zu können. Deshalb wendet Dr. Dörmann die „Standards“ auch völlig formalistisch wie ein Gesetz an, was sie nicht sind. Die „Standards“ (an denen ich maßgeblich mitgewirkt habe) sind vielmehr formalisierte Rahmenbedingungen, die die konkrete Beurteilung des Einzelfalls keineswegs ersetzen. Im Bewusstsein dessen haben die Verfasser der „Standards“ fast in allen formalen Angaben den Zusatz „in der Regel“ hinzugefügt und darauf hingewiesen, dass es begründete Abweichungen geben kann. Ein kompetenter Gutachter in Sachen Transsexualität kennt nicht nur die deutschen Standards, sondern ebenso die internationalen „Standards of Care“ der Harry Benjamin International Gender Dysphoria Association und urteilt darüber hinaus auf der Basis der eigenen Kenntnis zahlreicher transsexueller Verläufe.

Literatur: Becker, Sophinette: Transsexualität Geschlechtsidentitätsstörung. In: Kockott, Götz und Eva-Maria Fahrner (Hrsg.): Sexualstörungen. Stuttgart, New York: Thieme Verlag, 2004

Ich plädiere immer und überall für individuelle Lösungen. Die „Standards" wurden auch mit dem Ziel verfasst, dass nicht jede Kasse und jeder MdK immer neue und höhere Forderungen stellt. In der Praxis leiden die meisten Transsexuellen mehr unter den MdKs als unter den Standards.

Mit freundlichem Gruß

Sophinette Becker

--- Ende der Mitteilung von Frau Dr. Sophinette Becker ---

PS (eingefügt von mir): Hallo Frau B.,

gerne überlasse ich Ihnen den Brief von Frau Becker. Ich weise vor allem auf den letzten Satz ihres Briefes hin. Es wäre wünschenswert, wenn Krankenkassen auch endlich davon Kenntnis nehmen würden, dass es einer „kranken“ Phantasie der MdKs entspringt, was da so in mach einer Ablehnung als „wissenschaftlich begründet“ auftaucht.

Liebe Grüße

Helma Katrin Alter, Bundesvorsitzende der dgti e.V.

Folge der Überlassung:

Die zuständige AOK - Die Gesundheitskasse - in Bayern hat den Antrag zur geschlechtsangleichenden Operation, durch den MDK zunächst abgelehnt mit dem fehlenden Nachweis der "vorgeschriebenen" 1 1/2 jährigen Therapie begründet, ohne ein zusätzliches Widerspruchsverfahren genehmigt. Begründet wurde die Genehmigung mit der Feststellung, dass nicht jeder MDK tun und lassen kann was er will, sondern sich bei seinen Einschätzungen an wissenschaftliche Standards zu halten habe.