Musterbrief an eine Hauptschule
In diesem Brief geht es um ein 16jähriges Transmädchen das die 10. Klasse der Hauptschule besucht. Name und persönliche Daten wurden entsprechend der Schweigepflicht anonymisiert.
Nürnberg, 31.01.xxxx
Sehr geehrter Herr ..., sehr geehrte Frau ...,Sie werden sich möglicherweise wundern von mir Post zu bekommen. Es geht um Ihre Schülerin, Xxx (amtlich noch Yyy). Ich habe von Xxxs Situation im Herbst 2000 erstmals erfahren, zunächst durch Anfragen einer Therapeutin und der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen, später durch eine direkte Anfrage von Xxx bei mir.
Ich habe Fräulein Xxx den "Ergänzungsausweis" ausgestellt, da sie inzwischen alle Voraussetzungen dafür erfüllt (Vorläufiger Ausweis). Der Ausweis wird Transsexuellen, auf Antrag als Ergänzung zum Personalausweis (da Xxx noch keinen Personalausweis hat ergibt sich die Vorläufigkeit), ausgestellt um ihre soziale Stabilität zu sichern, sie vor Diskriminierung weitgehend zu schützen und sie aus der Lage zu befreien, dass sie Ämtern und Behörden gegenüber immer wieder in Erklärungsnotstand geraten. Die rechtliche Zulässigkeit zur Ausgabe des Ausweises wurde 1998 mit dem Bundesministerium des Inneren im Vorfeld geklärt. Xxx lebt und fühlt als Xxx und nicht als Yyy. Soweit ich dies beurteilen kann tut sie dies in einer sehr natürlichen Art und Weise und nicht gekünstelt oder überzogen. Soweit zur Vorgeschichte.
Ich habe nun im Interesse von Xxx ein, in seiner Wirkung sehr bedeutsames Anliegen an Sie. Xxx wird im Rahmen der schulischen Ausbildung, so weit mir bekannt ist, einerseits ein Betriebspraktikum absolvieren müssen, zum anderen will sie sich aber auch, gerade wegen ihrer guten Leistungen an einer weiterführenden Schule bewerben. Ihre Chancen dabei stehen nicht schlecht, soweit dies aus den mir vorliegenden Unterlagen hervorgeht.
Ich bitte Sie deshalb von der Möglichkeit Gebrauch zu machen das Zwischenzeugnis von Yyy, 10. Jahrgangsstufe, auf den Namen Xxx neu auszustellen. Ich bitte Sie weiter darum zukünftige Zeugnisse ebenfalls auf diesen Namen auszustellen.
Da es sich sowohl bei dem Zwischenzeugnis, als auch einem Abschlusszeugnis um ein amtliches Dokument handelt weiß ich natürlich um Ihre rechtlichen Bedenken, wenn Sie bisher noch keinen solchen Fall hatten. Es handelt sich ja eindeutig um einen Fall in dem sich verschiedene Rechtsansprüche zunächst nur gegeneinander abwägen lassen, eine starre Lösung oder Rechtsvorschrift dazu gibt es nicht.
Grundsätzlich wird in einem Zeugnis eine Leistung beurkundet die von einer bestimmten Person erbracht wurde. Das wesentliche Merkmal ist also die Leistung, der Name selbst ist zweitrangig, vor allem unter Berücksichtigung der Tatsache, dass es ja um die weitere schulische, später berufliche Qualifizierung geht. Xxx verkleidet sich ja nicht, sondern ist in ihr Leben hinein gewachsen. Für eine Umstellung von
der Schüler Yyy in die Schülerin Xxx
spricht auch die Tatsache, dass bei Xxx bereits mit entsprechenden Behandlungsschritten in Richtung Mann-zu-Frau begonnen wurde. Entsprechende medizinische und psychologische Bescheinigungen liegen mir vor. Gerade bei jungen Menschen ergibt sich erfahrungsgemäß eine sehr rasch einsetzende körperliche Veränderung in Richtung des „Zielgeschlechtes“.
Von dem Versuch jetzt schon eine gerichtliche Umstellung nach TSG zu betreiben rate ich zum augenblicklichen Zeitpunkt ab. Dafür gibt es mindestens drei Gründe:
1. Erfahrungsgemäß dauert ein Verfahren, wie im Falle von Xxx, erfahrungsgemäß mindestens 18 Monate und führt zu erheblichen persönlichen Belastungen.
2. Die Berührungsängste von Richtern und Sachverständigen mit jungen Transsexuellen sind sehr groß. Oft verweisen sie sogar auf die Altersgrenze von 18 oder 25 Jahren, obwohl diese vom Bundesverfassungsgericht bereits in den 80er Jahren als unwirksam erklärt wurde.
3. Xxx könnte zum jetzigen Zeitpunkt nur den Antrag auf Änderung des Namens stellen und müsste dann später ein weiteres Verfahren zur Änderung der Geschlechtszugehörigkeit anstreben. Es ist vor allem für junge Transsexuelle sinnvoll erst dann den Antrag zu stellen, wenn die Voraussetzungen dafür gegeben sind beide Verfahren in einem Zuge durchzuführen.
Leider habe ich es immer wieder, in den letzten 7 Jahren der Betreuungs- und Aufklärungsarbeit erleben müssen, dass man in Deutschland mit „Menschen mit abweichender Geschlechtsidentität“ sehr restriktiv umgeht, was häufig erst zu seelischen und körperlichen Einbrüchen führt bevor „Experten“ bereit sind zu helfen. Besonders oft ist dies gerade bei jungen Menschen zu beobachten. Die nun schon fast 2 Jahrzehnte erfolgreiche Arbeit mit jungen „Transsexuellen“ ab einem Alter von ca. 4-5 Jahren an der Universität in Utrecht, Niederlande, zeigt jedoch, dass es auch anders gehen kann.
Da es sich bei Ihnen um den ersten so gelagerten Fall handelt kann ich verstehen, dass Sie möglicherweise neben dem Wunsch zu helfen auch Bedenken haben. Im Fall von Xxx sind die medizinischen und psychologischen Aspekte eindeutig abgedeckt. Für ihre Leistungsfähigkeit sorgt sie selbst und es ist auch nicht zu erwarten, dass sich durch die Behandlung Xxxs Lage zum Negativen entwickelt. Zum sozialen Bereich gehört natürlich auch die Schule. Es würde nichts bringen, wenn zwar auf dem Zeugnis „die Schülerin Xxx“ steht, sie aber ansonsten wie Yyy behandelt wird. Daraus ergeben sich natürlich auch praktische Probleme im Schulalltag, die bedacht und gelöst werden müssen.
Ich kenne nun die Lage in Ihrer Schule und die Zusammensetzung der Klasse von Xxx nicht. Ich kann aber einfach Denkanstöße geben, die aus meinen Erfahrungen mit der „Umsetzung“ in Köln gemacht wurden.
Da wäre zunächst ein ganz banales Problem, die Toilettenfrage. In einem Fall, es handelte sich um eine weiterführende Schule, in der „die Schülerin“ noch nicht bekannt war, bekam sie einen Schlüssel für die Lehrertoilette um dem Problem aus dem Weg zu gehen. In den 5 anderen Fällen (3x Transfrau, 2x Transmann = Zielgeschlecht) wurde in der Klasse ganz offen darüber gesprochen. Die Transmänner setzten sich auf der Knabentoilette ganz einfach durch, 2 Transfrauen wurden ohne jeden Hauch von Irritation auf der Mädchentoilette akzeptiert, in einem Fall wurde gebeten für die Benutzung der Toilette die Pausen möglichst zu vermeiden.
Sport und Duschen: In allen Fällen waren die Betroffenen vom Schwimmunterricht befreit (was sich natürlich nicht auf die Sportnote auswirkte). 2 Transfrauen waren grundsätzlich vom Sport befreit. Die anderen waren angewiesen nach dem Sport die vorhandenen, abschließbaren Einzelduschen zu benutzen.
Schülerakte: In allen Fällen wurde die Schülerakte auf den neuen Namen umgestellt. Sie wurde lediglich mit einem Vermerk versehen, dass für Nachfragen von Behörden (Meldestelle, Polizei, u.ä., nicht aber Kammern, Krankenkasse, Versicherungen u.ä.) zusätzliche Informationen bei der Schulleitung eingeholt werden müssen. Dort wurde eine Akte verwahrt, aus der sich die amtliche Identität laut Geburtsurkunde ergab. Mit vollzogener gesetzlicher Namensänderung muss diese Akte dann aber vernichtet werden (§ 10 TSG, Offenbarungsverbot: ... dürfen keine Auskünfte erteilt werden, die auf die ursprüngliche Identität hinweisen).
Schulische Unfall und Haftpflichtversicherung: Auf der Meldeliste für die staatliche Versicherung der Schüler wurde der neue Name eingetragen. Dies ist insoweit rechtlich zulässig, da ja der Schüler/ die Schülerin ab dem Zeitpunkt, in dem er/sie an der Schule in der neuen Geschlechtsrolle geführt wird auch in dieser Rolle versichert werden muss. Wie sollte sonst z.B. ein Unfall auf der Mädchentoilette gemeldet und bearbeitet werden, bei einer Transfrau die noch als „der Schüler ...“ gemeldet ist?
Alle anderen Probleme, sich der „neuen Geschlechtsrolle“ entsprechend zu verhalten und damit dann auch klar zu kommen, sind im wesentlichen Aufgabe des Betroffenen selbst. Geschlecht macht sich nicht nur am Namen fest, sondern vor allem auch an der inneren Haltung und der damit verbundenen Ausstrahlung. Dies ist meiner Erkenntnis nach bei Xxx gegeben und wird von ihren Eltern auch entsprechend gestützt.
Sollten Sie noch weitere Fragen haben so stehe ich natürlich auch Ihnen zur Verfügung. Allgemeine Informationen über die Thematik können Sie bei uns unter www.dgti.org nachlesen.
In der Hoffnung, dass Sie Xxx entsprechend weiterhelfen können verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen
(Helma Katrin Alter)Beratungsstelle Nürnbergder dgti