Musterbriefe
Änderung der neuen Steuernummer
Die neue Steuernummer führt zu Diskriminierung von Menschen mit andersgeschlechtlicher Identität
Der Gesetzgeber hat wieder einmal nicht zu Ende gedacht. Die einzuführende Steuernummer führt zur Diskriminierung von Transfrauen, Transmännern und Intersexuellen, die von ihrem Recht Gebrauch machen, Name und/oder Geschlecht ändern zu lassen. Wenn die Steuernummer ein Leben lang unverändert bleiben soll, so ist dies zwangsläufig der Fall.
Transfrauen und Transmänner, die bereits ihren Vornamen geändert haben, nicht aber den Geschlechtseintrag, habe festgestellt, dass die ihnen zugeteilte Steuernummer zu einem Ausforschen ihrer Vergangenheit führt, entgegen dem Offenbarungsverbot des § 5 TSG. Sie sollten tätig werden und an ihr Finanzamt schreiben:
Hier das empfohlene Schreiben (so wie es von Betroffenen, denen die neue Steuernummer bereits mitgeteilt wurde, verwendet wurde):
Die Steuernummer ist so zu vergeben, dass es zu keiner Diskriminierung wegen des Geschlechtes kommt (das AGG ist entsprechend anwendbar).
1. In Anlehnung an das geänderte Passgesetz, das vorschreibt den Personenkennbuchstaben dem Namen folgen zu lassen und nicht dem in der Geburtsurkunde vermerkten Geschlecht, also für einen Transmann ohne Personenstandsänderung "M" (männlich) und entsprechend für eine Transfrau "F" (weiblich) muss dies auch die Finanzverwaltung tun.
2. In Anlehnung der Regelung der Sozialversicherer, die im Sozialversicherungsausweis für Transmänner ohne Personenstandsänderung eine Geschlechtskennziffer "0.." und entsprechend für Transfrauen "5.." vergeben müssen, hat eine entsprechende Regelung auch bei der Finanzverwaltung zu erfolgen.
Hiermit beantrage ich ausdrücklich, dass meine ID Steuernummer so geändert wird, dass meine Persönlichkeitsrechte nicht berührt werden.
Dieses Schreiben sollte per Einschreiben mit Rückschein an das zuständige Finanzamt geschickt werden, mit einer Fristsetzung zur Erledigung (z.B. 10 Tage).