Was bleibt vom TSG noch übrig?
ein Kommentar von Helma Katrin Alter
Nach der heute (23.07.08) veröffentlichten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes (Pressemitteilung – Urteil) zur Unvereinbarkeit der Vorschrift des TSG § 8 Abs. 1 Satz 2 "nicht verheiratet sein" um eine Änderung der Geschlechtszugehörigkeit in der Geburtsurkunde zu erreichen, mit dem Art. 6 GG "Ehe und Familie stehen unter dem besonderne Schutz des Grundgesetzes", haben wir nun die Situation, auf die wir schon vor 10 Jahren hingewiesen haben: Eine Sonderregelung für Lesben und Schwule bei der Eingetragenen Lebenspartnerschaft schafft keine Gleichstellung im Denken sondern eine weitere Ungleichheit. Worin besteht diese nun?
1. Ehen, bei denen ein Partner "transsexuell" ist dürfen den vollen Schutz des Art. 6 GG in Anspruch nehmen, auch wenn beide Partner durch eine in Anspruchnahme des § 8 TSG nun juristisch gesehen geschlechtlich dem gleichen Geschlecht zugeordnet sind, also zwei Männer oder zwei Frauen, die nach wie vor verheiratet sind, also weiterhin alle Rechte einer Ehe in Anspruch nehmen dürfen. Dies wäre dann eine schwule oder lesbische Lebensgemeinschaft 1. Klasse.
2. Schwule und Lesben, die vor dem Outing eines "transsexuellen" Partners ihre vorher geschlossene Eingetragene Lebenspartnerschaft in eine Ehe umwandeln wollen, können dies nicht tun ohne sich vorher zu trennen, da eine Eingetragene Lebenspartnerschaft ein Ehehindernis ist. Der/die Partner/in kann zwar den Geschlechtseintrag ändern lassen, da er/sie ja nach dem TSG nicht verheiratet ist, aber er kann seinen bis dahin existierenden Lebenspartner nicht heiraten.
Schon 1998 haben wir Vertreter des LSVD und der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/ Die Grünen auf diesen Umstand hingewiesen, wurden aber nicht ernst genommen. Man(n) wollte einfach, ohne über den eigenen Gartenzaun hinüber zu sehen, nur sein eigenes Ding durchsetzen.
Wir sind nun gespannt, wie sich genau diese (vor allem Herren) Mitglieder des Bundestages aus der Klemme herausreden werden, und ob es ihnen vielleicht doch noch gelingt, Transgenderfragen nicht nur als Hindernis bei der politischen Arbeit für Lesben und Schwule zu sehen.
Der Bundestag wurde vom Verfassungsgericht unmißverständlich aufgefordert, noch vor dem 1. August 2009 eine mit dem Grundgesetz vereinbare Regelung zu schaffen, also vor der nächsten Bundestagswahl. Da kann sich nun auch das Bundesministerium des Inneren, das hier federführend ist, nicht länger drücken.
Wir fordern, wie schon bei der Anhörung vor dem Innenausschuß des Bundestages durch das Netzwerk Berlin vorgetragen, da ein nur in diesem Punkt geändertes TSG dem Recht von Transgendern nicht gerecht wird, dass an seiner Stelle das Selbstbestimmungsrecht des Menschen über sein Geschlecht über die Fremdbestimmung durch eine Hebamme gestellt wird. Dazu muss ein Beratungsschein ausreichen, denn nur der betroffene Mensch hat das Recht, über seinen Namen und über sein Geschlecht zu bestimmen. Die sogenannte "Transsexualität" läßt sich nicht diagnostizieren, weil sie keine Krankheit ist, sondern eine Abweichung einer normierten Vorstellung von Mensch. Unter dem Druck der Gesellschaft, leider aber auch von medizinischen "Experten", kann sie aber sehr wohl einen Krankheitswert erhalten, aus dem sich dann ein Rehabilitationsrecht für Betroffene ableitet.
Unseres Erachtens ist jede andere Lösung mit den Menschenrechten und dem Grundgesetz nicht vereinbar und führt lediglich zu einer Patalogisierung von eigentlich gesunden Menschen. Wer aus dieser Sicht heraus rehablitierende Behandlungen benötigt, muss diese bekommen. Eine Vorschrift, die entgegen dem Recht auf körperliche Unversehrtheit (Art. 2 GG) zu medizinischen Maßnahmen zwingt, um in seiner geschlechtliche Identität anerkannt zu werden, verstößt mit Sicherheit auch gegen das Grundgesetz und die Menschenrechte. Auch das Verfassungsgericht verweist in dieser Entscheidung wieder darauf, dass es keine verfassungsrechtlichen Bedenken dagegen hat, eine Änderung des juristischen Geschlechts unabhängig von medizinischen geschlechtsangleichenden Maßnahmen durchzuführen.
Warum also bewegt sich die Politik nicht?