09 | 11 | 2024

Entschließung zur Diskriminierung von Transsexuellen

Deutscher Bundestag

11. Wahlperiode
Unterrichtung durch das Europäische Parlament

Das Europäische Parlament

unter Hinweis auf die Petitionen Nr. 16/84 und 229/87,

unter Hinweis auf die gemeinsame Erklärung des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission zu den Menschenrechten vom 27. April 1977 (ABl. Nr. C 103 vom 27. April 1977, S. 1),

unter Hinweis auf die in der Präambel zur Einheitlichen Europäischen Akte (ABl. Nr. L 169 vom 29. Juni 1987, S. 1) übernommene Verpflichtung, für die in der europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten und der europäischen Sozialcharta anerkannten Grundrechte, insbesondere Freiheit, Gleichheit und soziale Gerechtigkeit, einzutreten,

unter Hinweis auf die Entschließung des Parlaments vom 29. Oktober 1982 (ABl. Nr. C 304 vom 22. November 1982, S. 253) zur Verbesserung des Grundrechtsschutzes in er EG durch gesetzgeberische Maßnahmen,

unter Hinweis auf die Entschließung zur sexuellen Diskriminierung am Arbeitsplatz (ABl. Nr. C 104 vom 16. April 1984, S. 46),

unter Hinweis auf die Entschließung über Gewalt gegen Frauen (ABl. Nr. C 176 vom 14. Juli 1986, S. 52),

in Kenntnis des Berichts des Petitionsausschusses (Dok. A3-16/89)

A) in der Erwägung, daß das Verfahren einer Geschlechtsumwandlung für Transsexuelle noch immer nicht in allen Mitgliedstaaten der Gemeinschaft eröffnet und geregelt ist oder daß die Kosten dafür nicht von den Krankenkassen übernommen werden,
B) im Bedauern, daß die Transsexuellen noch immer überall diskriminiert, marginaliserit und zum Teil sogar kriminalisiert werden,
C) im Bewußtsein, daß die Arbeitslosenrate bei Transsexuellen während der Phase der Geschlechtsumwandlung 60 bis 80 Prozent beträgt,
D) in der Erwägung, daß Transsexualität ein psychologisches und medizinisches Problem ist, aber auch ein Problem der Gesellschaft, die sich mit einem Wechsel in der kulturell festgelegten geschlechtsspezifischen Rolle nicht auseinanderzusetzen weiß,
  1. ist der Überzeugung, daß die Würde des Menschen und das Persönlichkeitsrecht das Recht beinhalten müssen, ein Leben entsprechend der geschlechtlichen Identität zu führen;
  2. fordert die Mitgliedstaaten auf, Bestimmungen über das Recht der Transsexuellen auf endokrinologische, plastikchirurgische und ästhetische Geschlechtsumwandlung, über das Verfahren und über das Verbot der Diskriminierung von Transsexuellen zu erlassen.

    Das Verfahren sollte mindestens die Möglichkeiten gewährleisten:

    a) Psychiatrische/psychotherapeutische Differentialdiagnose des Transsexualismus, im Sinne der Hilfe zur Selbstdiagnose;
    b) Beratungszeit; psychotherapeutische Begleitung und Unterstützung; Aufklärung über Geschlechtsumwandlung; medizinische Untersuchungen;
    c) Hormonbehandlung/Alltagstest, d. h. leben in der neuen Geschlechtsrolle während mindestens einem Jahr;
    d) chirurgischer Eingriff nach Genehmigung durch Fachgremium bestehend aus Facharzt/-ärztin, Psychotherapeuten-/-in und gegebenenfalls einem/einer vom Betroffenen benannten Vertreter/-in;
    e) rechtliche Anerkennung : Änderung des Vornamens; Berichtigung der Gechlechtseintragung in Geburtsurkunden und Ausweispapieren;
    f) psychotherapeutische und medizinische Nachbetreuung;
  3. fordert den Europarat auf, eine Konvention zum Schutz der Transsexuellen zu erlassen;
  4. fordert die Mitgliedstaaten auf, Vorsorge dafür zu treffen, daß die Kosten des psychologischen, endokrinologischen, plastisch-chirurgischen und ästhetischen Behandlung von Transsexuellen durch die Krankenkassen erstattet werden;
  5. fordert die Mitgliedstaaten auf, Sozialhilfeleistungen für Transsexuelle, die wegen ihrer Geschlechtsanpassung unverschuldet Arbeit und/oder Wohnung verloren haben, zu gewähren;
  6. fordert die Mitgliedstaaten auf , Beratungsstellen für Transsexuelle einzurichten und Selbsthilfegruppen finanziell zu unterstützen;
  7. fordert die Mitgliedstaaten auf, Aufklärung über die Probleme von Transsexuellen zu machen, insbesondere bei den Angehörigen ihrer Sozialdienste, der Polizei, der Grenzbeamten, der Meldestellen, der Militärverwaltung, der Haftanstalten;
  8. fordert die Kommission und den Rat auf, klarzustellen, daß die Richtlinien der Gemeinschaft über die Gleichstellung von Männern und Frauen am Arbeitsplatz auch eine Diskriminierung von Transsexuellen verbietet;
  9. fordert die Kommission, den Rat und die Mitgliedstaaten auf, Ausweise zu erstellen, die die Transsexuellen auf Wunsch als solche ausweisen und EG-weit anerkannt sind;
  10. fordert den Ministerrat und die Mitgliedstaaten auf, bei der Vereinheitlichung des Asylrechts die Verfolgung wegen Transsexualität als Asylgrund anzuerkennen;
  11. fordert die Kommission auf, im Rahmen ihrer Förderungsprogramme Mittel zu weiteren Erforschung der Transsexualität und zur Verbreitung der vorhandenen Kenntnisse über die Transsexualität im medizinischen Bereich bereitzustellen;
  12. fordert die Kommission auf, bei den Mitgliedstaaten auf besondere Maßnahmen zur Arbeitsvermittlung von Transsexuellen hinzuwirken;
  13. fordert, bei der Kommission eine Stelle zu benennen, bei der Fälle von Diskriminierung gemeldet werden können;
  14. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung der Kommission, dem Rat, den Regierungen und den Parlamenten der Mitgliedstaaten sowie dem Europarat zu übermitteln.

© dgti 1998

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