03 | 12 | 2024

Der  Ergänzungsausweis der dgti


 

Hinweis zur Bestellung eines Ergänzungsausweises 

Liebe Interessierte,

Die Bestellung ist HIER online möglich, bitte beachten Sie die folgenden Hinweise:

Die Bearbeitung dauert in der Regel ca. 6-8 Wochen. Sollte nach 8 Wochen kein Ausweis bei Ihnen eingetroffen sein können Sie uns gerne kontaktieren, bis dahin bitten wir von Nachfragen zur Lieferzeit abzusehen.

Für  alle anderen Anliegen wenden Sie sich bitte direkt an die zentrale Erfassungsstelle unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! , bitte bewahren Sie Ihren Überweisungsbeleg auf.

Sollten Sie innerhalb von 2 Werktagen nach der Online-Bestellung keine Bestätigungsmail erhalten, wurde evtl. Ihre Mailadresse nicht korrekt übermittelt oder angegeben, auch in diesem Fall wenden Sie sich bitte an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

Allgemeine Informationen zum Ergänzungsausweis


 

1Wozu überhaupt ein Ergänzungsausweis?

2. Auf welcher Grundlage wird er ausgegeben?

3. Wie sieht er aus? Welche Angaben enthält er?

4. Wie lange ist der Ergänzungsausweis gültig?

5. Wie kann ich ihn bekommen?

6. Erfahrungsberichte über die Verwendung

7. Wird der Ergänzungsausweis bei einer Polizeikontrolle anerkannt?

Erläuterungen zum Ergänzungsausweis 


1. Wozu überhaupt ein Ergänzungsausweis?

Häufig werden im Alltag Papiere benötigt, die eine Person eindeutig ausweisen (Ämter, Banken, Versicherungen, Krankenhäuser, Flughafen, Verkehrskontrolle, Urlaub im Ausland, Schulen / Universitäten / Arbeitsplatz, Post, usw.).

Bei Trans*Personen stimmen jedoch die Personalpapiere meist nicht mit der eigenen geschlechtlichen Verortung überein, solange die Namen- und/oder Personenstandsänderung (ein langwieriger und belastender Prozess, der deswegen auch nicht von allen angegangen wird) noch nicht erreicht ist - und selbst dann stimmen die Papiere manchmal nicht überein, weil es in Deutschland bisher nur möglich ist, die Geschlechter "männlich" oder "weiblich" eintragen zu lassen. Ähnlich kann dies auch beim äußeren Erscheinungsbild der Fall sein, das von Außenstehenden oft falsch gedeutet wird. Das führt sehr häufig zu unangenehmen, belastenden und erniedrigenden Fragen oder sogar gefährlichen Situationen.

Wir haben einen Weg gefunden, diesem Zustand zum Teil Abhilfe zu schaffen. Der dgti-Ergänzungsausweis enthält alle selbstgewählten personenbezogenen Daten, sowie ein aktuelles Passfoto, so dass keine Diskrepanz zwischen den Papieren und der Person bestehen bleibt. Seine Dreisprachigkeit in Deutsch, Französisch und Englisch ermöglicht die Verwendung auf Reisen ins Ausland.

Derzeit ist dieser Ergänzungsausweis die einzige standardisierte Form eines Ausweispapiers, das der besonderen Situation betroffener Menschen Rechnung trägt und dabei versucht, keine Segregation innerhalb von Trans*verordnungen vorzunehmen.

Die Erfahrungsberichte zum Ergänzungsausweis zeigen sich positiv. Es entfällt der übliche Erklärungsbedarf mit den weit verbreiteten Irritationen. Ein QR-Code auf dem Ausweis, der zu einem Text auf der dgti-Website führt, sorgt dafür, dass Behörden und andere Institutionen über die Funktion des Ergänzungsausweises aufgeklärt werden, und erhöht damit die Praktikabilität. Je nach Bedarf kann der besagte Text auch ausgedruckt und mitgenommen werden. Der dgti-Ergänzungsausweis ist allen Innenministerien der Länder, dem Bundesministerium des Inneren, sowie verschiedenen anderen Behörden, Ministerien sowie verschiedenen Organisationen und Gesellschaften in Deutschland bekannt. Unter welchen Voraussetzungen der Ausweis zu erhalten ist, ist den weiteren Ausführungen zu entnehmen.

 


2. Auf welcher Grundlage wird er ausgegeben?

Vor der Einführung wurde der dgti-Ergänzungsausweis dem Bundesinnenministerium des Inneren vorgestellt. Beim Bundesministerium des Inneren bestanden keine Bedenken in Bezug auf die angefragten Punkte:

  1. Verwendung der Nummer des amtlichen Dokumentes, auf das er bezogen ist
     
  2. Verwendung des Ausweisformates
     
  3. Erreichen der Fälschungssicherheit

Wichtigste Grundlage des Ausweises ist die Umsetzung der Forderung des Europäischen Parlamentes, mitgeteilt in der 11. Wahlperiode des Deutschen Bundestages, und dort speziell der Punkt 9. (http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/11/053/1105330.pdf) Da seither keine Deutsche Bundesregierung diese Forderung aufgriff, geschweige denn versucht hätte, sie umzusetzen, hat sich der dgti e.V. entschlossen dies zu tun. Das Bundesinnenministerium (BMI) bestätigte uns schriftlich, dass wir uns damit ausdrücklich auf dem Boden geltenden Rechtes befinden (Siehe Schreiben des BMI vom 22.12.2016). Die dgti ist lediglich die herausgebende Stelle dieses Ausweises. Dieser ist ein Dokument zur Verhinderung der Diskriminierung von Amtswegen und erhöht dabei auch die Sensibilisierung staatlicher Organe im Umgang mit Trans*personen. Er unterstützt den nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts 2 BVR 1833/95 gültigen Anspruch auf Anrede im bewussten und erklärten Geschlecht sowie selbstgewählten Vornamen in der Kommunikation mit staatlichen Organen.  


3. Wie sieht er aus? Welche Angaben enthält er?

 

 

Vorderseite
 
Name, Pronomen und Geschlechtseintrag
Der dgti-Ergänzungsausweis enthält die Rubrik "Name", wobei der selbstgewählte Name eingetragen wird. Dieser kann ggf. auch Sonderzeichen wie z.B. * oder _ enthalten. Der Name kann auch Platzgründen höchstens 24 Zeichen betragen.

Auch erhält der dgti-Ergänzungsausweis die Rubrik "Pronomen", um Außenstehende darauf hinzuweisen, welches Pronomen sie für die Person verwenden sollen oder ob diese nicht mit einem Pronomen angesprochen werden möchte oder mit ihrem Namen (z.B. bei Polizeikontrollen). Es ist auch möglich nichts einzutragen, dann wird das Feld auf dem Ausweis mit einem / gekennzeichnet. Das Pronomen darf aus Platzgründen höchsten 17 Zeichen betragen.

Die Geschlechtsangabe auf dem Ergänzungsausweis kann, muss aber nicht ausgefüllt werden. Bei Nicht-Ausfüllen wird auch hier ein / eingetragen. An dieser Stelle möchten wir darauf hinweisen, dass besonders bei Reisen aber Probleme bei unbekannten Geschlechtern auftauchen können. Unsere Empfehlung geht daher in die Richtung ein x als Geschlecht eintragen zu lassen, wenn weder ein männliches noch ein weibliches Geschlecht eingetragen werden sollen, da das x auch von Computern am Flughafen usw. meist verarbeitet werden kann. Es steht den Antragstellenden trotzdem frei eine andere Angabe zu machen. Die Angabe darf aus Platzgründen höchstens 24 Zeichen betragen.

Weitere Daten
Der Ausweis enthält auch ein Passfoto und die Nummer des amtlichen Ausweises zur Verknüpfung mit diesem. Auch das Gültigkeitsdatum des dgti-Ergänzungsausweises ist inbegriffen.

 

Rückseite
 
QR-Code und Textfeld
Der QR-Code, der sich auf der Rückseite des Ausweises befindet, verweist auf einen Informationstext auf der dgti-Website, worin für Behörden und andere Institutionen erklärende Hinweise zum Ergänzungsausweis zu finden sind. So können Menschen, denen eine solche Thematik zum ersten Mal begegnet, sich informieren. Beispielsweise können Polizist*innen sich bei einer Kontrolle darüber informieren, dass der Ergänzungsausweis ein vom Bundesministerium des Inneren bestätigtes Dokument ist. In einem Textfeld ist dreisprachig aufgeführt, dass die Angaben auf dem Ergänzungsausweis geachtet, so wie das gewählte Pronomen respektiert werden sollen.

 


4. Wie lange ist der Ergänzungsausweis gültig?

Die Gültigkeit der Ergänzungsausweises ist nur von der Gültigkeit des Ausweisdokuments, auf das er sich durch die Ausweisnummer bezieht, abhängig. Wird der amtliche Ausweis (z.B. Personalausweis) ungültig und muss ersetzt werden, so wird auch der Ergänzungsausweis ungültig.

 


5. Wie kann ich ihn bekommen?

  1. Der neue Ergänzungsausweis ist Online bestellbar unter folgender Bestellseite

  2. Alternativ kann der Ergänzungsausweis in Ausnahmefällen auch per Brief bei der dgti beantragt werden. Dafür müssen folgende Dokumente gemeinsam eingeschickt werden:
  • Vollständig ausgefülltes Antragsformular (siehe unten). Bitte beachten: Formulare ohne Angaben zum Kontakt (Telefon/E-Mail) können nicht bearbeitet werden.
  • Aktuelles Passbild in amtlicher Größe, das nicht biometrisch sein muss (Bitte nicht mit Büroklammer anstecken oder aufkleben und auch ausweichende Qualität achten. KEINE eigenen Ausdrucke mit Tintenstrahldrucker!)
  • Den Betrag in Höhe von 19,90 Euro habe ich überwiesen an:
    dgti e.V.
    IBAN: DE11 6649 0000 0013 0776 06
    BIC: GENODE61OG1
    Volksbank Offenburg
  • Kopie des Einzahlungsbeleges für die 19,90 Euro Bearbeitungsgebühr
  • Bitte alles Angegebene in einen gut lesbar adressierten und ausreichend frankierten Briefumschlag stecken und an die für Ihren Postleitzahlenbereich zuständige Stelle als einfachen Brief schicken. Einschreiben sowie Bargeld können NICHT angenommen werden. Welche Stelle für Ihren Postleitzahlenbereich zuständig ist, entnehmen Sie bitte der dgti-Website.

Bitte beachten Sie, dass für Ihren Postleitzahlenbereich eine bestimmte Stelle mit der Ausstellung des Ausweises beauftragt ist und senden Sie den Antrag NUR AN DIESE Stelle!

Welche Stelle für Ihren Postleitzahlenbereich zuständig ist wird im folgenden Abschnitt aufgeführt. Achten Sie auch auf die Korrektheit der angegebenen Daten. Ein zweiter Antrag wegen fehlender oder unrichtiger Daten kostet Sie Zeit und Geld!

Die dgti e.V. haftet weder für meine Angaben und/oder für daraus resultierende Folgen, noch für die Kosten der Ausstellung eines neuen Ergänzungsausweises. Mit der Beantragung des dgti-Ergänzungsausweises verpflichtet sich die antragsteilende Person dazu, den Ergänzungsausweis nicht zur Verschleierung von Straftaten oder als Instrument zur Begehung dieser oder für andere Gründe die den Werten des dgti e.V. nicht entsprechen zu nutzen.

Hiermit erkläre ich mein Einverständnis, dass meine personenbezogenen Daten im Rahmen des Herstellungsprozesses durch die dgti e.V. an die mit der Herstellung und den Vertrieb bedachten Auftragnehmer*innen weitergegeben werden. Es werden nur jene Daten weitergegeben, die für die jeweilige Beauftragung notwendig sind. Auf Auftragnehmer*innen haben sich gegenüber der dgti e.V. zur Verschwiegenheit und Einhaltung des Datenschutzes nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) verpflichtet. Die personenbezogenen Daten werden nach der Auftragsbearbeitung anonymisiert für statistische Zwecke gespeichert. Folgende Daten werden gespeichert: Geburtsjahr, Monat und Jahr des Antrages, erste 3 Ziffern der Postleitzahl, Geschlecht, Pronomen. Alle darüber hinausgehenden Daten werden gelöscht, sofern sie nicht für Zwecke der allgemeinen Verwaltung durch gesetzliche Vorschriften gespeichert bleiben müssen.

Die dgti e.V. ist nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zum Schutz der personenbezogenen Daten verpflichtet und wird diese nicht an Dritte weitergeben.

Der Hersteller der Karten ist ein offiziell anerkanntes Kommunikationsunternehmen laut §6 Abs. 3 Bundesnetzagentur. Der Hersteller garantiert für die Sicherheit der an ihn übertragenen Daten. Die an ihn übertragenen Daten werden nach der Auftragsbearbeitung vernichtet. 

Für Antragsteller*innen,
die im Postleitzahlbereich
1..,2..,3.. oder im Ausland wohnen:

Für Antragsteller*innen,
die im Postleitzahlbereich
4.., 5.. oder 6.. 
wohnen:

Für Antragsteller*innen,
die im Postleitzahlbereich
7.., 
8.., 9.. oder 0..    wohnen:

dgti e.V.

Kontakt:
Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

dgti e.V. c/o

Ricarda Jasmin Schlia
Ludgerring 40
41569 Rommerskirchen

Kontakt:
Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Download

dgti e.V. Bayern c/o

Yasmine Weber
Franz Fihl Straße 5a
80992 München

Kontakt:
Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Download

Für allgemeine Anfragen zum Ergänzungsausweis kontaktieren Sie bitte:

dgti e.V. c/o Yasmine Weber
Franz-Fihl-Str. 5a
80992 München

Tel: 0176 - 3283 7049
Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Hinweis:
Wir möchten ausdrücklich darauf hinweisen, dass mit einer ONLINE-Erfassung der Antrag sicher in unserer Datenbank erfasst wird. Dadurch werden die ehrenamtlichen Mitarbeiter der dgti entlastet und der Versand des bestellten Ergänzungsausweises erfolgt wesentlich zügiger. Bitte bedenken Sie, dass wir alle ehrenamtlich tätig sind und diese Arbeit in unserer Freizeit bewältigen, deshalb hoffen wir auf Ihr Verständnis, dass wir nicht immer gleich reagieren können und Papieranträge sich auch mal verzögern. Deshalb sprechen wir die Empfehlung für die Online-Erfassung aus anstatt die Papiervariante.

Vielen dank für Ihr Verständnis !

 
Die Bearbeitungsdauer beträgt ca. 4-6 Wochen. Bitte sehen Sie von Anfragen bezüglich der Bearbeitungsdauer ab. Diese beschleunigen die Bearbeitungsdauer keinesfalls. Die Bearbeitung erfolgt streng in der Reihenfolge des Eingangs der Anträge und wird von ehrenamtlichen Mitgliedern des dgti e.V. durchgeführt.
 
Antragsformular Download
 
Die passenden Antragsformulare finden Sie zum Herunterladen bei den Kontaktdaten zu Ihrem Postleitzahlengebiet.

ES KANN KEINE BEARBEITUNG STATTFINDEN, WENN NICHT ALLE PUNKTE VOLLSTÄNDIG ERFÜLLT SIND BZW. WENN TEILE DER DOKUMENTE NICHT ODER NICHT VOLLSTÄNDIG LESBAR SIND.
 
Ausstellung des Ergänzungsausweises in besonderen Fällen
 
In besonderen Fällen, in denen z.B. kein amtlicher Ausweis vorhanden ist, kann der Ergänzungsausweis, in Absprache mit der für den Postleitzahlenbereich zuständigen Stelle, ausgestellt werden. Besondere Fälle sind...
 
  1. ... wenn ein Kind noch keinen Personalausweis hat
  2. ... wenn ein Aufenthaltstitel, wie hier beschrieben, vorliegt:
    https://de.wikipedia.org/wiki/Aufenthaltstitel
  3. ... wenn eine Aufenthaltsgestattung, wie hier beschrieben, vorliegt:
    https://de.wikipedia.org/wiki/Aufenthaltsgestattung
  4. ... wenn eine Duldung, wie hier beschrieben, vorliegt:
    https://de.wikipedia.org/wiki/Duldung_(Aufenthaltsrecht)
  5. ... wenn andere Fälle vorliegen kontaktieren Sie die für ihren Postleitzahlenbereich zuständige Stelle für Fragen

Häufige Fehlerquellen

Leider kommt es trotz dieser Hinweise immer wieder vor, dass...

... Wunschname/selbstgewählte Namen nicht deutlich genug angegeben wird

... das beigefügte Bild nicht den Normen oder der Qualität eines Passbildes entspricht (eigene Ausdrucke mit Tintenstrahldrucker genügen nicht)

... die Angabe der Personalausweisnummer bzw. amtlichen Ausweisdokumentes fehlt.

... die Angabe des Gültigkeitsdatums des Personalausweises bzw. amtlichen Ausweisdokumentes fehlt

... die angegebene Adresse nicht mit der Versandanschrift übereinstimmt und der Ausweis so an eine falsche Adresse verschickt wird

... die Angaben auf dem Antragsformular schlecht oder nicht lesbar sind

... die Gültigkeit des Personalausweises bzw. amtlichen Ausweisdokumentes abgelaufen ist oder kurz vor dem Ablauf steht

... das Antragsformular nicht unterschrieben wurde

 

Bitte helfen Sie dabei, Verzögerungen bei der Ausstellung der Ausweise zu vermeiden, indem Sie die Vorgaben beachten.

Die Speicherung der personenbezogenen Daten unterliegt den gleichen Vorschriften, die für die Ausstellung von Pässen und Personalausweisen gelten. Auskünfte erhalten nur Ermittlungsbehörden und Gerichte, um Fälle des Missbrauchs oder der Fälschung von Ausweisen aufzuklären. Entsprechend der Forderungen des Europaparlamentes zum Schutz von Transpersonen von 1998 welche bisher nicht umgesetzt worden sind, kann der Ausweis auch an Bürger*innen der EU ausgestellt werden, die sich zeitweise oder überwiegend in der BRD aufhalten (unabhängig vom derzeitigen Wohnsitz).

6. Erfahrungsberichte über die Verwendung

Erfahrungsberichte über den Ergänzungsausweis


7. Wird der Ergänzungsausweis bei einer Polizeikontrolle anerkannt?

Wir können selbstverständlich nicht dafür bürgen, dass jede Polizeistreife vom Ergänzungsausweis gehört hat, der Ergänzungsausweis wurde dem Bundesinnenministerium und anderen Behörden jedoch vorgestellt. In der polizeiinternen Zeitschrift "Streife - Das Magazin der Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen" wurde er in der Ausgabe 05 2016 auf Seite 12 nochmals vorgestellt. Hier können Sie den Artikel online einsehen: 

https://polizei.nrw/sites/default/files/2016-11/Streife_%233_04_05_16.pdf