Willkommen bei der dgti
Transgender
TransFrau - TransMann
Intersexuelle
Köln, 20. Februar 2005
Jugendliche Transfrauen und Transmänner werden behandelt
Seit Januar 2004 wurden erstmals in den Medien Berichte veröffentlicht, aus denen hervor ging, dass es möglich und sinnvoll ist jungen Menschen, die noch nicht in die Pubertät gekommen sind, so zu helfen, dass sich nicht erst die typischen, nur schwer oder gar nicht mehr behebbaren äußeren Geschlechtsmerkmale ausbilden.
Bei männlich zugewiesen, aber weiblich fühlend sind dies vor allem die Gesichts- und Körperbehaarung, sowie praktisch irreversibel der Stimmbruch.
Bei weiblich zugewiesen, aber männlich fühlend sind es das Brustwachstum und die Reifung der Eiserstöcke, mit dem Einsetzen der Regel.
In den letzten Wochen häuften sich auch in den Beratungsstellen der dgti die Anfragen von Eltern so, dass wir mit zwei ganz konkreten Angeboten helfen wollen (die Beratungsstelle Köln hat bereits seit Mitte 1996 Eltern und ihren Kindern individuelle Hilfe zukommen lassen). Wir weisen ausdrücklich auf den Artikel "Hilfe! Mein Kind verhält sich geschlechtsuntypisch" hin.
Außerdem bietet die dgti die Möglichkeit an, dass Eltern und Kinder/Jugendliche Kontakte zu anderen betroffenen Familien aufnehmen können.Beachten Sie dazu den "Aufruf an Eltern und junge Transgender".
Die dgti hat auch Kontakte zu Ärzten aufnehmen können, die bereit sind Kinder und Jugendliche in ihrer selbst erlebten Geschlechtsidentität ernst zu nehmen und direkt zu helfen oder Kollegen in der Nähe des Ratsuchenden zu beraten.Näheres können betroffene Familie und auch Ärzte/Psychologen über die Beratungsstellen in Köln und Trier erfahren.
Neue Artikel auf www.dgti.org
Fragen der Behandlung (wichtige Hinweise zur Differentialdiagnose für Ärzte und Patienten) 30.01.2004
Transgender und die Gesundheitsreform (die Regelung für chronische Krankheiten) 30.01.2004
Das Recht auf Identität - ein Menschenrecht!? 29.07.2003
Auch Babys haben Menschenwürde 20.06.2003
Begutachtungsrichtlinien des MDK Nordrhein 10.4.2003
Bundesverfassungsgericht
Neben der anhängigen Klage zur Vereinbarkeit des § 7 TSG mit dem Grundgesetz, über die wir bereits berichtet haben (vorhergehende Begrüßungsseite) und unsere Stellungnahme dazu, im wesentlichen der Aufsatz "Was ist Geschlecht?", erreichte uns am 31. Dezember 2004 erneut eine Anfrage. Diesmal geht es darum, dass einerseits von der Bundesrepublik Deutschland Verfolgung wegen einer abweichenden Geschlechtsidentität nicht als Asylgrund anerkannt wird, auf der anderen Seite aber Ausländern, die in Deutschland leben, kein Asyl erhalten aber auch wegen der Gefahr für Leib und Leben nicht abgeschoben werden dürfen, die Inanspruchnahme des TSG verweigert wird. Es geht um die Einschränkung des § 1 Abs. 1 TSG im Widerspruch zum GG und den Menschenrechten. Darüber hinaus aber unserer Meinung nach auch um die fehlende Umsetzung der Entschließung zur Diskriminierung von Transsexuellen aus dem Jahre 1986.
Aufrufe an Ärzte, Psychologen, Therapeuten und Sozialpädagogen
Transfrauen, Transmänner und Intersexuelle kommen in allen Berufsgruppen vor. Ähnlich dem Vorschlag eines Pools zum Erfahrungsaustausch für Eltern und Kinder, könnte ein solcher Pool auch für die genannten Berufsgruppen eingerichtet werden. Der lagen immer wieder einzelne Anfragen in dieser Richtung vor, nun habe ich erstmals eine konkrete Anmeldung einer Ärztin (TF) als ersten Schritt. Für diesen Pool sollen analog die selben Regeln gelten wie bei "Eltern und Kinder". Wer sich eintragen lassen möchte sollte neben dem Namen, der Postanschrift und Telefonnummer für Kontakte, wenn vorhanden auch e-Mailadresse, das Geburtsdatum, Beruf, Fachrichtung und Einsatzbereich, sowie augenblickliche berufliche Situation angeben.
Wichtig wäre sicher für alle, dass sich nicht nur Transgender melden, die noch vor oder in einer Behandlung stehen, sondern auch solche, die ihre Erfahrungen nach Abschluss der Behandlung und der rechtlichen Änderung einbringen können.
In eigener Sache
a) Die Hinweise der Begrüßungsseite vom 08.07.04 haben natürlich weiterhin Gültigkeit.
b) SHG und Änderungsmittteilungen: Die dgti kann nur dann die Hinweise auf Gruppen und Stammtische / sonstige regelmäßige Treffs aktuell halten, wenn der webmaster auch die nötigen Informationen aktuell zur Verfügung gestellt bekommt. Ummeldungen sollten in jedem Fall per mail oder schriftlich erfolgen, möglichst vom bisher als Kontaktperson gemeldetem.
c) Webseite: Die Verwaltung der Seiten der dgti ist von der Bundesgeschäftsstelle seit einigen Monaten getrennt. Bitte alle Hinweise auf Änderung von Gruppen oder sonstiges, was direkt mit der Seite zu tun hat, direkt an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.
Ergänzungsausweis
(bisher über 570 Ausweise ausgegeben, Jan. 2005)
Leider kommt es trotz dieses Hinweises immer wieder vor, dass
1. der Wunschname nicht deutlich genug angegeben wird
2. das beigefügte Bild nicht den Normen eines Passbildes entspricht
3. Die Kopie der Rückseite des Personalausweises fehlt.
4. die im Ausweis enthaltene Adresse nicht mit der Versandanschrift übereinstimmt. Entweder muss die Ummeldung erfolgen oder ich brauche eine Erklärung für die Differenz.
5. Leider kommt es auch vor, dass die Kopie des beigefügten Dokumentes entweder nicht lesbar ist oder die Gültigkeit des Dokumentes bereits abgelaufen ist oder kurz vor dem Ablauf steht.
Wir wünschen allen Besuchern der Seite viel Erfolg beim Stöbern.
dgti e.V.
Godorfer Hauptstr. 60
50997 Köln
Tel.: 02236 - 839018 (außerhalb der Geschäftszeit nur AB und Fax; zusätzliches Fax während der Geschäftszeit, aber nicht nur, 02236 - 949 9392)
email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Geschäftszeiten: Di. 19:00-21:00 h, Fr. 13:00-17:00 h
Die Kontaktmöglichkeiten zu den anderen Beratungsstellen finden Sie hier.
Notfall-Telefon: 0179 - 3748 990
(aber bitte nur im Notfall!)
Bankverbindung
Empfänger: dgti e.V. Köln
Konto: 583 922 008, BLZ: 371 600 87
Kölner Bank e.G.
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