08 | 09 | 2024

Stellungnahme der dgti

zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abg. Christina Schenk und der Fraktion der PDS BT-Drs. 14/5425

C - Zur Situation Intersexueller

Die Fragen 11 bis 16 versuchen einen Aufschluss darüber zu bekommen, wie die Situation Intersexueller heute in Deutschland ist, welchen Kenntnisstand die Bundesregierung darüber hat und was sie zu tun gedenkt die Situation von Intersexuellen zu verbessern, bzw. was sie unternehmen will auch für diese Menschen die Menschenrechte zur vollen Gültigkeit zu bringen.

In (F11) geht es darum, ob die Bundesregierung glaubt, dass das 12. Zusatzprotokoll zur Europäischen Menschenrechtskonvention auch im Falle Intersexueller Anwendung finden muss. An einer Stelle, der insgesamt eigentlich nichtssagenden Antwort, tappt die Politik in eine Expertenfalle. Es heißt dort: "Nicht jede Ungleichbehandlung ist jedoch als Diskriminierung anzusehen. Dies ist vielmehr nur dann der Fall, wenn es dafür keine "objektive und vernünftige Rechtfertigung" gibt." Diese Aussage klingt zunächst logisch und unverfänglich. Damit jedoch unterstellt die derzeitige Bundesregierung, wie auch ihre Vorgänger, dass es objektiv vernünftig sei ein bestimmtes Menschenbild, wenn auch weder juristisch noch wissenschaftlich definiert, auch gegen die Natur durchzusetzen. Wo sieht hier die Bundesregierung und die Wissenschaft einen Ansatzpunkt für Vernunft? Wir streiten uns derzeit über die "Vernunft" der Stammzellenforschung und ihrer Risiken, aber kein Mensch nimmt wahr, dass Manipulation an der Natur, aus kulturellen, nicht medizinisch notwendigen Gründen, an nicht einwilligungsfähigen Kindern vorgenommen wird. Die Bundesregierung wäre gut beraten gewesen zu dieser Frage nicht medizinische Experten zu kontaktieren, sondern ernst zu nehmende Wissenschaftler der Menschenrechte.

Die Antwort der Bundesregierung macht in beschämender Art und Weise wieder einmal deutlich, dass es erst der Klage eines Einzelnen, so es ihm oder ihr gelingen wird den Instanzenweg zu überleben, bedarf um die Menschenrechte für jene auch nur in Erwägung zu ziehen, die anders sind als es unser deutsches Gesetz der Natur erlaubt.

In (F12) wird gefragt, welche Selbsthilfegruppen und Interessenver tretungen bekannt seien. Die dgti, und ich persönlich, fragt sich ob hier Dummheit oder Methode hinter der Antwort steckt. Zum einen war zum Zeitpunkt der Antwort bereits bekannt, dass Transidentitas e.V. aufgehört hat zu funktionieren, wenig später von Amtswegen aufgelöst wurde. Zum anderen ist mir aus der Zeit der eigenen Mitarbeit bei dem Verein bekannt, dass er nie ein Verständnis für die Probleme Intersexueller hatte oder eine Vertretung für Intersexuelle war, folglich auch nicht die angeführte Zahl von Gruppen hier irgend eine Relevanz zur Fragestellung hatten. Zudem werden dem Verein örtliche Vereine, Gruppen und SHGs zugeschlagen, die nie real mit dem Verein kooperiert haben oder sich der Thematik Intersexualität angenommen oder genähert haben. Selbst die dgti, gegründet im Sommer 1998, hat sich erst im Laufe ihrer Arbeit der Thematik genähert und angenommen (man soll nie etwas tun bevor nicht eine Basis für reale, effektive Arbeit geschaffen ist). Jene Arbeitsgruppen, die sich seit Mitte der 90er Jahre national und international vernetzt der Thematik an genommen haben, vor allem auch aus der Sicht der Menschenrechte, wurden von den zuarbeitenden Experten jedoch ignoriert. Darf Politik sich dies gefallen lassen? Muss sie nicht dann, wenn sie von derartigen Manipulationen der "Experten" Kenntnis erhält tätig werden?

Ist ein Mensch per Gesetz Mensch oder durch seine Geburt? Hat ein Mensch per Gesetz ein Geschlecht oder hat er es per Geburt? Ist es die Pflicht von Politikern pluralistisches Gedankengut mit Gewalt gegen die Menschenrechte durchzusetzen? Wo bleibt hier der an anderer Stelle so hoch gepriesene Minderheitenschutz?

Die Antworten zu (F13) und (F14) kann sich der Leser selbst, unkommentiert von der dgti, zu Gemüte führen.

Bei (F15) geht es um die Lage der Eltern im Falle der Geburt eines intersexuellen Kindes. Zunächst wird von der Bundesregierung dargestellt, dass es ja für die verschiedensten Lebenslagen ein großes Hilfsangebot gäbe. Sie betont, dass sie den Beratungsführer fördere. Der kleine "Schönheitsfehler" bei dieser Aufzählung ist, dass diese Beratungsstellen nicht entsprechend qualifiziert sind, wobei wir hoffen, dass es wenigstens die eine oder andere positive Ausnahme gibt. Soweit sie dies zugeben und von anderen Alternativen Kenntnis haben, landen viele Hilfsgesuche bei der dgti und anderen Interessenverbänden oder in der Thematik etablierten und verwurzelten Einzelpersonen. Diese jedoch partizipieren nicht an irgend welchen Förderprojekten von Bund, Ländern und Kommunen. Der Beratungsführer der "Deutschen Arbeitsgemeinschaft für Jugend- und Eheberatung" geht, wenn überhaupt zum Thema Intersexualität eine Aussage gemacht wird, vom pathologischen Standpunkt aus und verneint, oder hat eben keine Kenntnis davon, den menschenrechtlichen Aspekt der Lage von Intersexuellengeburten. Die Eltern sind auf Gedeih und Verderben, auf die Lage nicht vorbereitet, dem Urteil der Mediziner ausgeliefert. Durch die deutsche Gesetzgebung, das Bürgerliche Gesetzbuch, das Personenstandsrecht, das Namensrecht, die Rechte, welche Aufgaben und Pflichten von Standesbeamten regeln, wird versucht die Natur zu vergewaltigen. Opfer sind nicht einwilligungsfähige Kinder und ihre Eltern. Diese bekannten Tatsachen werden in der Antwort der Bundesregierung verschwiegen (denn es ist die Antwort der "Täter", nicht der Politiker).

Auf (F16), wo es um bundeseinheitliche Handreichungen zum Schutz intersexueller Minderjähriger geht, leistet sich die Bundesregierung unserer Auffassung nach einen der größten politischen und menschenrechtlichen Ausrutscher. Sie schreibt: " ... Handreichungen des Bundes erscheinen nicht sinnvoll. Im Gegensatz zum Problem des Schutzes kindlicher (Opfer) Zeugen im Strafverfahren stellt sich die zentrale Frage, ob eine und welche ärztliche Behandlung zum Wohle des Kindes ist, vor allem als medizinisches und privatrechtliches Problem dar." Die dgti fragt sich: Seit wann ist die Frage nach "die Würde des Menschen ist unantastbar" eine Frage des Privatrechtes? Gibt es in der Bundesregierung und der Volksvertretung, dem Bundestag, keinen Juristen, der den Widersinn dieser Aussage erkennt? Ist Manipulation an einem so grundlegenden menschlichen Gut wie der Geschlechtlichkeit und Sexualität, das vom Bundesverfassungsgericht bereits 1996 ausdrücklich nicht der staatlichen Kontrolle sondern dem persönlichen Empfinden zugesprochen wurde (2 BvR 1833/95, veröffentlicht BGBI I S. 1473), der Gesetzgebung zu unterwerfen die vorschreibt, dass nur Kinder männlichen oder weiblichen Geschlechtes geboren werden dürfen? Kann es in einem, den Menschenrechten verpflichteten Staat wirklich noch vorkommen, dass an einem Menschen mit "gutem Gewissen" Manipulationen vorgenommen werden, nur weil er sich dazu noch nicht selbst äußern kann? Kann Politik tatsächlich so dumm sein, dann zu behaupten, es handle sich um eine Frage des Privatrechtes?

Die Antwort auf die Frage nach Akzeptanzförderung und Aufklärung ist ehrlich (F17). Die Bundesregierung sagt sie habe keine Ahnung. Dumm ist nur, dass die zuarbeitenden Experten eigentlich hätten antworten müssen, dass hier ein großer politischer Aufklärungsbedarf vorhanden wäre. Genau diese Aufklärung wäre jedoch für die Medizin und Psychotherapie kontraproduktiv. Doch wer nimmt sich denn gerne selbst seine Frühstücksbrötchen vom Teller. (Das müssen doch sogar Intersexuelle einsehen, oder etwa nicht?)

Die Antwort zur Frage nach dem Forschungsbedarf (F18) ist mit großer Skepsis zu genießen. Sie geht aus dem ersten Satz der Antwort hervor: "Die Erhaltung oder Wiederherstellung der Gesundheit ist ein Grundbedürfnis aller Menschen." Mit diesem einleitenden Satz macht die Bundesregierung deutlich, dass sie in die Pathologisierungsfalle, entgegen ihrer Verpflichtung auf die Durchsetzung der Menschenrechte für alle Bürger dieses Landes, auch Neugeborene, getappt ist. Die Politik gibt kampflos ihre Kompetenz und ihren Auftrag, zum Wohle aller Menschen zu wirken, auch Ungeborenen oder eben optisch geschlechtlich nicht eindeutig zuordenbaren Neugeborenen gegenüber, kampflos an "Experten" ab und erklärt gleichzeitig, dass sie bereit sei genau diese Experten mit der Erforschung über Ursachen und Entwicklungen zu beauftragen. Dieses Verhalten bedeutet nichts anderes als wenn ein Pyromane mit der Aufklärung eines Brandes beauftragt wird.

Wenn es in irgend einer Form einen Sinn machen kann und soll über die Lebenssituation von Intersexuellen reale Kenntnisse zu erlangen, dann kann dieser Auftrag nur an ein Gremium gegeben werden, dass vor allem von Rechtswissenschaftlern der Menschenrechte, Soziologen und Pädagogen geleitet wird und dabei medizinische Aspekte so weit berücksichtigt wie tatsächlich primäre Krankheiten vorliegen. Syndromorientiert denkende Mediziner haben sich selbst aus der Schusslinie gebracht. Dies gilt sowohl für die Dokumentation von Behandlung, als auch für die Erforschung von Behandlungserfolgen. Eine Regierung, die Forschungsvorhaben im Sinne von Behandlungsmethoden und Erfolgen an Mediziner vergibt muss sich den Vorwurf gefallen lassen, dass sie im Sinne der Menschenrechte unverantwortlich und kontraproduktiv arbeitet.Ernst zu nehmende Wissenschaftler der Medizin und Psychologie teilen diesen Standpunkt mit juristischen und pädagogischen Vertretern , auch wenn deren Denkansätze unbequem sind und in Kreisen syndromorientiert denkender Experten nicht gerne gehört werden.

Die Bundesregierung hat sich mit der Antwort auf den Teil zur Lage Intersexueller einen Bärendienst erwiesen. Sie ist blind kulturellen und scheinbar wissenschaftlichen Lehrmeinungen einer Gruppierung aufgesessen. Sie sollte in Zukunft sorgfälltiger prüfen bevor sie solche "pseudowissenschaftlichen Expertenmeinungen" als ihre eigene Antwort veröffentlicht.

Schade für die nicht genutzte Gelegenheit gleiche Chancen für alle Menschen in Deutschland zu realisieren. Beschämend auch für alle politischen Gruppierungen, auch für die anfragende PDS, dass es auf die Antwort der Bundesregierung bisher keine andere Kommentierung gibt als die von uns veröffentlichte, von Statemenst, die nur für Insider eine Aussagekraft haben, abgesehen.

Gerade weil es in diesem Teil der Anfrage um die Lage von Intersexuellen in der Gesellschaft geht sei an dieser Stelle erwähnt, dass die Vorstandsmitglieder der dgti in der SPD, CDU, Bündnis90/Die Grünen und der FDP, teilweise politisch aktiv, verwurzelt sind. Alle Mitglieder der dgti fühlen sich den Menschenrechten jedoch mehr verpflichtet als pragmatischen Aussagen ihrer Parteien.

Durchblättern: VorwortAB - C - DE

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