18 | 10 | 2024

Stellungnahme der dgti

zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abg. Christina Schenk und der Fraktion der PDS BT-Drs. 14/5425

D - Zur medizinischen Praxis

Die Fragen 19 bis 24 beziehen sich auf die medizinische Praxis der Zuweisung und den Sinn, der dahinter steckt, bzw. welche "Heilung" mit einer Zuweisung erreicht werden soll und erreicht wurde.

Die Frage 19 und die zugehörige Antwort sind so grundlegend, dass ich sie hier zunächst noch mal einblende:

>>> Frage 19:

Sind der Bundesregierung die grundlegenden Erwägungen zur standardisierten Einführung medizinischer Interventionen an intersexuell Geborenen in den 50er und 60er Jahren in der Bundesrepublik bekannt? Wenn ja, wie bewertet sie diese? <<<

>>> Antwort:

Nach Kenntnis der Bundesregierung existieren in Deutschland keine verbindlichen Richtlinien (Standards of Care) für die Behandlung von Menschen mit Intersex-Syndromen. Allerdings orientierte man sich häufig an den von Money und anderen in den USA seit den 60er Jahren entwickelten Richtlinien zur "optimalen Geschlechtszuschreibung" (vgl. Beier et al. 2001). Diese sehen u.a. vor:

- eine möglichst umfassend und schnell durchgeführte Diagnostik der zugrundeliegenden Störung,

- eine möglichst frühzeitige (spätestens bis zum 18. Lebensmonat) Festlegung der Geschlechtszugehörigkeit, die konsequent durchgehalten werden soll,

- eine möglichst frühzeitige operative Korrektur des ambivalenten Genitals entsprechend der getroffenen Geschlechtszuordnung, um so Kind, Eltern und sozialer Umwelt Eindeutigkeit zu vermitteln und die Geschlechtsidentitätsentwicklung nicht zu gefährden. Dabei ist auch das spätere sexuell-funktionelle Operationsergebnis zu berücksichtigen.

- eine frühzeitige operative Entfernung der männlichen Gonaden, sofern sie der gewählten Geschlechtszuschreibung widersprechen (u.a. um eine etwaige Maskulinisierung in der Pubertät bei einem als Mädchen aufgezogenen Individuum zu verhindern),

- eine im Pubertätsalter einsetzende Behandlung mit denjenigen Sexualhormonen, die der gewählten Geschlechtszuschreibung entsprechen.

Da die plastisch-chirurgische Rekonstruktion eines sog. Neo-Penis erheblich schwieriger ist als die einer sog. Neo-Vagina, ist es - insbesondere in früheren Jahren - aus medizinisch-technischen Gründen häufiger zu einer Geschlechtzuweisung zum weiblichen Geschlecht gekommen. <<<

Zunächst rufe ich in Erinnerung, dass Syndrom aus dem griechischen kommt und bedeutet >das Zusammenkommen<. In der Medizin wird der Begriff dann verwendet, wenn ein Krankheitsbild sich aus dem Zusammentreffen mehrerer charakteristischer Symptome ergibt. Welche charakteristischen Symptome kommen nun aber bei den meisten Intersex-Syndromen zusammen? Ich versuche eine "verständliche" Antwort, die für unseren Kulturkreis zutrifft.

1. Symptom: Ein Kind wird geboren und es ist augenscheinlich gesund und lebensfähig.

2. Symptom: Das Kind hat ein Geschlecht, kann uns aber noch nicht sagen, welches es denn sei. Es weiß auch noch nicht wie Geschlecht festgestellt und eingeteilt wird.

3. Symptom: Das Kind hat noch keine Ahnung in welcher Kultur es zur Welt gekommen ist und welche Bedeutung Geschlecht in dieser Kultur hat.

4. Symptom: Das Kind hat noch keine Ahnung mit welchen Erwatungshaltungen die Eltern und die Gesellschaft ihm begegnen werden.

5. Symptom: Das Kind hat Genitalien, die mit Geschlecht gleichgesetzt werden.

6. Symptom: Der Blick zwischen die Beine lässt keine eindeutige Antwort auf die Frage "Junge oder Mädchen" zu, jedenfalls im Sinne der in Deutschland geltenden gesetzlichen und kulturellen Vorgaben, gestützt von den Aussagen der Mediziner (die dann auch noch unreflektiert, um sich abzusichern, die Aussagen von Psychologen und Pädagogen anführen, als Beweis für die Richtigkeit ihres Handelns).

Obwohl die ersten 5 Symptome für alle Kinder zutreffen fällt ein Kind, das zusätzlich das 6. Symptom aufweist unter den Begriff Intersex-Syndrom. Es wird dadurch von seinem ersten Atemzug an als "krank" eingestuft und zwar scheint diese "Krankheit" so schwer zu sein, dass es nicht in das Geburtenbuch eingetragen werden darf. Diese rechtliche Lage stützt sich auf die Aussage der Mediziner die behaupten:

a) es gibt nur zwei Geschlechter (und das sagen sie wider besseres Wissen)

b) das wichtigste Merkmal von Geschlecht ist ein eindeutiges genitales Bild (in anderen Zusammenhängen weisen sie darauf hin, dass gerade dies eben nicht entscheidend sei)

c) ohne diese Eindeutigkeit kann sich ein Mensch nicht gesund entwickeln (da unsere Gesellschaft Eindeutigkeit verlangt, weil Mediziner sagen, sie sei herstellbar - ein schon fast perverser Zirkelschluss, bei dem die Menschenrechte auf der Strecke bleiben).

Nun stützt sich die Bundesregierung in ihrer Antwort auf genau diese Behauptung von Medizinern, wenn sie von Richtlinien zur "optimalen Geschlechtszuschreibung" spricht. Dabei lässt sie völlig außer Acht, dass z.B. auch die Deutsche Gesellschaft für Sexualforschung (DGfS) ausdrücklich festgestellt hat, dass Geschlecht nicht an der Vorstellung eines "perfekten Genitalbildes" festgemacht werden darf. Was für einwilligungsfähige Menschen, laut Aussage der DGfS, in der Zukunft gelten soll, und deshalb der Bundesregierung empfohlen wird entsprechende gesetzliche Änderungen vorzunehmen, scheint für Neugeborene nicht zu gelten. Dies ist in so weit nicht verwunderlich, denn die DGfS schreibt ja auch gleich, dass man damit aber nicht die Rechte von Kindern mit Intersex-Syndrom verknüpfen dürfe. (Haben Ärzte der DGfS Angst, es könnten auf sie und Kollegen/Kolleginnen Schadenersatzforderungen zukommen?)

Auf den "Sack hauen" bringt nichts, wenn man nicht weiß, wer darin steckt. Die dgti, vertreten durch mich - Helma Katrin Alter, unter Berücksichtigung verschiedener Meinungen und Strömungen, versucht deshalb, exemplarisch an genau dieser Frage 19, und der Antwort der Bundesregierung, Grundlegendes heraus zu arbeiten.

Zunächst stelle ich fest: Die Bundesregierung hat die Frage nicht beantwortet. Sie hat im Gegenteil sogar völlig unschlüssig geantwortet. Es gibt dafür mindestens zwei Erklärungen:

1. Sie plappert unreflektiert nach was Experten ("Täter") zugearbeitet haben.

2. Sie folgt einer kulturell bedingten, daraus folgend einseitigen "wissenschaftlichen" Argumentation, und verneint gleichzeitig, wenn auch erst später bei Frage 24, dass ein kultureller Zusammenhang besteht.

Ungern, jedoch in diesem Zusammenhang notwendig, erkläre ich zunächst einmal, dass ich als Lehrkraft für Sonderpädagogik, seit 1969, im Laufe der Jahre bis auf Bundesebene wirkend, Erfahrungen, Kenntnisse und Verantwortung mit dem Prüfungswesen habe. Entsprechend den Ergebnissen der PISA-Studie muss ich der Bundesregierung bei der Antwort auf Frage 19 folgendes bescheinigen:

Die Arbeit ist an dieser Stelle mit "Null Punkten" zu bewerten, also ungenügend. Die Bundesregierung kann scheinbar nicht lesen, noch hat sie es gelernt logisch zu denken und Zusammenhänge zu erfassen.

Begründung:

1. Die Antwort ist eindeutig als "Thema verfehlt" einzustufen. Es wird nach einer Standardisierung in den 50er und 60er Jahren gefragt, deren Wurzeln eindeutig auf Kenntnissen aus der Zeit des NS-Regimes beruhen müssten. Statt dessen wird auf "optimale Geschlechtszuschreibung" (vgl. Beier et al. 2001) verwiesen. Im Abschluss der Antwort gibt die Bundesregierung zu, dass nicht Identität, sondern medizinische Machbarkeit im Vordergrund gestanden haben.

2. Die Bundesregierung macht eine "Handlungsaufzählung", lässt aber offen, aus welcher Zeit diese stammt (obwohl sie wissen müsste, dass seit spätestens 1999 "Fachkongresse" zu dieser Thematik abgehalten werden).

3. Die Bundesregierung wird nach einer Bewertung gefragt, unterlässt jedoch die Antwort darauf.

4. Die richtige Antwort hätte lauten müssen (und ich kenne derartige Situationen aus dem allgemeinen Prüfungswesen): Die Bundesregierung, legitimiert durch Mehrheitsentscheidung des Volkes, hat keine Kenntnisse über die Lage von Intersexuellen oder Behandlungsstandards für sie, weder aus den 50er und 60er Jahren, noch heute (da sie sich nie darum bemüht hat und diesen Bereich des Umgangs mit der Menschenwürde an die "Experten" abgegeben hat). Sie kann daher diese Frage auch nicht beantworten.

Statt dieser ehrlichen und richtigen Antwort macht die Bundesregierung eine Aufzählung von Maßnahmen zur "optimalen Geschlechtszuweisung" und erweckt so den Eindruck, es gäbe diese Möglichkeit. Sie schreibt in der Antwort von

- eine möglichst umfassend und schnell durchgeführte Diagnostik der zugrundeliegenden Störung,

Die Störung liegt nicht in der Geburt eines Menschen, sondern in der kulturellen Einengung. Würde dieser Umstand, bei uns in Deutschland, berücksichtigt, dann gäbe es zunächst keine Einwendungen gegen diese Aussage. Weder die dgti, noch andere Gruppen der IS-Interessenvertretung, haben etwas dagegen, dass medizinisch sinnvolle und notwendige Maßnahmen unterbleiben. Um diesen Umstand zu klären bedarf es eine Diagnose. Es muss folglich auch zulässig sein, dass die Diagnose lautet: "entspricht nicht der kulturellen Erwartungshaltung". In diesem Fall haben alle Maßnahmen zu unterbleiben, die eine "Eindeutigkeit" anstreben, besser gesagt nur vorgaukeln.

- eine möglichst frühzeitige (spätestens bis zum 18. Lebensmonat) Festlegung der Geschlechtszugehörigkeit, die konsequent durchgehalten werden soll,

Jedes Kind weiß, ab dem Augenblick seiner Geburt, welchem Geschlecht es angehört. Ich bin mir, im Konsens mit allen Mitgliedern der dgti, klar darüber, dass dies eine These ist. Jedermann, dem nur eine Zweigeschlechtlichkeit als "normal" erscheint, muss jedoch klar sein, dass jede Fremdzuweisung lediglich eine "Trefferquote" von 1:1 hat. Akzeptiert der denkende Mensch jedoch, dass die Natur mehr als nur eine auf Fortpflanzung orientierte Ausprägung von Geschlecht parat hat, dann vermindert sich die "Trefferquote" auf 1:x (wobei x größer 1 bis unendlich ist). Eine Fremdzuweisung der Geschlechtszugehörigkeit ist folglich weder mit den Erkenntnissen medizinischer Wissenschaft, noch denen der Menschenrechte vereinbar. Geschlecht und Sex existieren aus sich selbst heraus und nicht erst per Definition durch Medizin oder Recht. Beim Thema "Homosexualität" scheinen dies große Teile von Politik und Wissenschaft begriffen zu haben (wenn auch nicht alle), beim Thema "Intersexualität" wird es nach wie vor verleugnet.

Jeder, mit "fehlzugewiesenen Intersexuellen" und sogenannten "Transsexuellen" tätige Arzt, Psychologe, Therapeut und Sexualwissenschaftler weiß, dass sich rollentypisches Verhalten anerziehen lässt (sie sprechen dann, wenn es eben nicht klappt, von sekundärer Transsexualität), nicht aber das Gefühl einem bestimmten Geschlecht anzugehören. Frappierend ist dabei, dass die gleichen Personen auch wissen, dass sie nicht erklären können, warum sie einem, dem zugeordneten Geschlecht angehören (das bei ihnen eben zufällig mit der Zuweisung zusammen fällt).

Welchen Sinn macht in diesem Zusammenhang ein "konsequentes Durchhalten"? Ich halte unsere Ärzte und Psychologen/Therapeuten nicht für so dumm, dass sie nicht selbst darauf kommen, welche Gedanken hinter dieser "Logik" stecken. Gerade diese Aussage lässt sich weder medizinisch, psychologisch/therapeutísch, noch pädagogisch begründen. Die einzige Begründung die dann übrig bleibt ist eine kulturelle Manifestierung menschenrechtlich unhaltbarer Positionen.

- eine möglichst frühzeitige operative Korrektur des ambivalenten Genitals entsprechend der getroffenen Geschlechtszuordnung, um so Kind, Eltern und sozialer Umwelt Eindeutigkeit zu vermitteln und die Geschlechtsidentitätsentwicklung nicht zu gefährden. Dabei ist auch das spätere sexuell-funktionelle Operationsergebnis zu berücksichtigen.

Richtig ist an dieser Aussage lediglich, dass den Eltern und der Umwelt eine geschlechtliche Eindeutigkeit vermittelt wird, gespiegelt am Blick zwischen die Beine. Damit wird jedoch lediglich die Voraussetzung dafür geschaffen, dass ein "ungestörtes" Rollenverhalten eingeübt werden kann. Eine Entwicklung der Geschlechtsidentität findet eben gerade dadurch nicht statt, da es eben diese, glaubt man hier der Wissenschaft, nicht gibt. Geschlechtsidentität ist ein Fakt und keine Rolle, so wird an anderen Stellen festgestellt und argumentiert. Folglich kann die Aussage dieses Satzes nur lauten: "Die Wissenschaft verbiegt sich dann, wenn sie kulturellen Ansprüchen nicht genügen kann oder eben keine schlüssigen Antworten hat".

- eine frühzeitige operative Entfernung der männlichen Gonaden, sofern sie der gewählten Geschlechtszuschreibung widersprechen (u.a. um eine etwaige Maskulinisierung in der Pubertät bei einem als Mädchen aufgezogenen Individuum zu verhindern),

Gegen derartige Maßnahmen, wenn sie der betroffene Mensch denn wolle, juristisch noch nicht einwilligungsfähig, wohl aber aussagefähig, ist dann nichts einzuwenden, wenn die "gewählte Geschlechtszuschreibung" auch vom freien Willen des Kindes/Jugendlichen getragen ist.. Die Problematik dieser Aussage liegt jedoch in "der gewählten Geschlechtszuschreibung". Wer hat sie gewählt? Ist es der betroffene Mensch selbst oder sein Umfeld, im weitesten Sinne? Ist das Kind/der Jugendliche entsprechend aufgeklärt und auffassungsmäßig in der Lage die Entscheidung auch zu verstehen?

Viele Bundesländer haben die Rechte von Kindern in der Landesverfassung verankert, am Fr. 25. Januar 2002 entnahm ich der Presse, dass auch NRW dies jetzt tat. Ist es jedoch mit den Menschenrechten vereinbar, wenn dies dann nicht gilt, wenn sich Kinder und Jugendliche zu ihrem Geschlecht äußern? Muss nicht, entsprechend öffentlich zugänglicher Ergebnisse der Forschungen über "transidentisches Verhalten von Kindern", auch intersexuell zugeordneten, an der Universität von Utrecht, eingeräumt werden, dass auch Kinder im Alter von 3 - x Jahren wissen was sie sind? Haben Intersexuelle nicht auch das Recht eine Feminisierung zu verhindern oder das Recht ihr Geschlecht, in aller Uneindeutigkeit, möglicherweise sogar funktional existierender Zweideutigkeit zu haben? Ist es nicht eine vom Grundgesetz her "legitimierte" Diskriminierung des Menschen wegen seines Geschlechtes, wenn im Art. 3 GG die Gleichstellung nur von Mann und Frau steht, nicht die Gleichstellung aller Geschlechter?

- eine im Pubertätsalter einsetzende Behandlung mit denjenigen Sexualhormonen, die der gewählten Geschlechtszuschreibung entsprechen.

Natürlich haben Intersexuelle ein Recht auf Behandlung mit entsprechenden Sexualhormonen, wenn diese erforderlich ist. Die Frage ist jedoch, wer denn das Geschlecht gewählt hat. Waren es die Eltern, die ohne den Rat von Ärzten nicht handeln durften, oder war es der betroffene Mensch selbst? Ich stelle hier eindeutig fest, dass eben die Mehrheit der Menschen nicht intersexuell ist und ergänze deshalb noch mal diese Feststellung.

1. Kinder, die bei ihrer Geburt nicht eindeutig einem Geschlecht zugeordnet werden können haben nach deutscher Rechtssprechung zunächst kein Geschlecht, was real natürlich falsch ist, juristisch aber richtig (denn unsere kulturelle Auffassung kümmert es wenig, was die Natur möglich macht).

2. Solche Kinder können zunächst nicht als geboren registriert werden - sie existieren real, nicht aber juristisch.

3. Die Eintragung der Geburt hat durch die Eltern/die Mutter zu erfolgen. Bei "Uneindeutigkeit" erfolgt diese jedoch nur dann, wenn die Eltern/die Mutter, der Empfehlung der Medizin Folge leistet. Verantwortlich, im Sinne unseres Rechtssystems, sind also die Eltern/die Mutter, entscheidend aber die Aussagen und Festlegungen der Mediziner. Diese übernehmen, obwohl sie entscheidend sind, jedoch formaljuristisch keinerlei Verantwortung.

Verehrter Leser, können Sie nun nachvollziehen, warum bestimmte Kreise der IS-Vertretung am liebsten eine Bombe zünden würden, statt sich mit ihnen zu unterhalten? Möglicherweise bin ich lediglich zu feige dazu. (Es fällt mir an dieser Stelle auch schwer zu einer sachlichen Analyse der weiteren Punkte der Antwort der Bundesregierung zurück zu kehren.)

Ein Kommentar zu den Fragen (F20) und (F21) erübrigt sich unter dem Gesíchtspunkt der bisherigen Kommentare der dgti. "Spannend" wird die Sache wieder bei der Antwort zur Frage 22. Die Bundesregierung hat leider auch hier "das Klassenziel" nicht erreicht, was sicher im Sinne der zuarbeitenden Experten auch erwünscht und vorgesehen war. Die dgti wiederholt deshalb zunächst die Frage und dann auch, soweit notwendig, die Antwort oder Teile davon.

>>> Frage 22:

Teilt die Bundesregierung die in der Medizin vorherrschende Auffassung, dass die Vereindeutigung des Geschlechts bei Säuglingen und Kleinkindern notwendig ist?

Wenn ja, wie begründet sie diese Auffassung?

Wenn nein, hält sie ein generelles Verbot von geschlechtszuweisenden Operationen an nicht Einwilligungsfähigen für geboten? <<<

In der Antwort finden wir zunächst, und es erscheint logisch, folgenden Text:

>>> Die Bundesregierung hat nicht die Aufgabe in die Diskussion um fachliche Fragen von Diagnostik und Therapie in der Medizin einzugreifen.

Nach dem Kenntnisstand der Bundesregierung besteht eine relativ weitgehende Übereinstimmung darüber, dass eine frühe eindeutige Festlegung des Geschlechts die Entwicklung einer stabilen Geschlechtsidentität erleichtert. Eine stabile Geschlechtsidentität ist für die allgemeine psychische Entwicklung und Identitätsbildung wichtig und hilfreich. Zwar ist das, was in einer bestimmten Kultur als männlich und weiblich gilt, historischen Veränderungen unterworfen, dennoch erscheint die nicht nur in westlichen Kulturen vorherrschende Einteilung in zwei Geschlechter ein weitverbreitetes und starkes Bedürfnis und eine wirkmächtige soziale Realität darzustellen. <<<

Dem ersten Satz der Aussage der Bundesregierung schließt sich die dgti uneingeschränkt an, jedoch unter der ausdrücklichen Prämisse, dass er sich auf primäre Krankheit bezieht und nicht auf sekundär verursachte Erzeugung von "Krankheit", basierend auf kulturellen Vorstellungen, wie dies bei den meisten IS-Syndromen der Fall ist.

Der zweite Satz widerspricht jedoch jeglicher wissenschaftlicher Erkenntnis, da sowohl den Experten, als auch der Bundesregierung bekannt sein müsste, dass Geschlechtsidentität nichts mit gesellschaftlich erwartetem Rollenverständnis von Geschlecht zu tun hat. Trotzdem setzt die Bundesregierung dies in der Antwort, auch mit dem zweiten Satz, gleich. Sie erkennt nicht, dass sie mit der folgenden Relativierung über kulturelle Festlegung der Begriffe von weiblich und männlich sich selbst widerspricht. Das angeblich weitverbreitete wirkmäßig starke Bedürfnis einer sozialen Realität ist eben nur eine kulturelle Beschränkung, die jeglicher wissenschaftlicher Basis entbehrt. Somit erklärt die Bundesregierung, ohne dies eigentlich willentlich so zu äußern, ausdrücklich, das der Umgang mit nichteinwilligungsfähigen, intersexuell geborenen Kindern, seine einzige Rechtfertigung in kulturellen Vorstellungen hat. Laut Aussagen der Bundesregierung an anderer Stelle, z.B. zur Fähigkeit multikulturelle Aspekte im Umgang mit Migranten auszubilden und zuzulassen, müssen aber genau solche Fragen unter dem Gesichtspunkt einer universellen Gültigkeit der Menschenrechte gesehen werden. Wider jeder von der Bundesregierung eingeforderten Vernunft wird jedoch genau dieser Zusammenhang im Zuge der Antwort auf (F 23/24) bestritten. Die Bundesregierung sagt, dass unsere Kultur nur zwei Geschlechter kennt und folglich die Menschenrechte nur für diese beiden Geschlechter gilt. Wo steht hier ein eindeutiges Votum der rechtspolitischen Sprecher der Fraktionen und der Mitglieder der Bundesregierung?

Aus der folgenden Aufzählung von "notwendigen" Vorgehensweisen möchte ich exemplarisch nur einen besonderen Punkt herausgreifen, da er besonders deutlich macht, wie z.Z. die Lage von Intersexuellen in Deutschland ist.

- Eine einmal getroffene Entscheidung sollte in der Erziehung konsistent durchgehalten werden.

Statt Entscheidung müsste zunächst einmal, ehrlicherweise stehen "Fremdzuweisung" oder zumindest externe Festlegung. Der Rest des Satzes, "Erziehung konsistent durchhalten" verschleiert die Tatsachen. Er bedeutet nichts anderes, als dass jeder Versuch des Betroffenen, dem der Erziehung ausgelieferten Menschen, unterbunden werden soll, sich anders zu entwickeln als es der Rollenzuweisung entspricht. Mit einer derartigen Aussage leistet die Bundesregierung jeder Art der psychischen Vergewaltigung von Kindern und Jugendlichen Vorschub und macht sich der Anstiftung zu derartigem Verhalten, im Sinne des Strafrechtes, schuldig. Auch die folgenden Aussagen können in diesem Zusammenhang nur schwach relativierend wirken, da sie voraussetzen, dass der betroffene Mensch erkennt was mit ihm geschieht und außerdem noch genügend Kraft hat sich dagegen zu wehren. Auf das geltende Strafrecht umgemünzt würde eine solche Regelung, oder Aussage der Regierung nichts anderes bedeuten, als wenn jedes wehrlose Opfer an der Tat selbst Schuld sei, nicht der Täter. Ich frage mich ernsthaft, ob das unsere Kultur ist? Die Intersex-Mediziner werden jedoch sofort sagen, dass ich hier unzulässige Parallelen aufzeige.

Sowohl zur Antwort auf (F23) als auch (F24) kann ich, im Sinne der Fragestellung, nur kommentieren, dass es eben doch kulturelle Erwägungen und Gesichtspunkte sind, die als Alibi für scheinbar helfendes und heilendes Handeln der Medizin herhalten müssen. Ich fordere deshalb, dass ein "Förderprogramm" von der Bundesregierung eingerichtet wird, damit sich die Natur endlich an "unser" Verständnis von Leben hält und nicht einfach tun und lassen kann, was sie so alles hervorbringen kann. Deutsches Recht und Kulturverständnis sind schließlich höher zu bewerten als alles was Natur oder Schöpfung möglich macht. Haben Sie als Leser etwa Zweifel an dieser Feststellung? Na schön, dann sind wir ja schon mindestens zwei.

Durchblättern: VorwortABC - D - E

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