21 | 11 | 2024

Zur rechtlichen Situation transsexueller Menschen


Deutsche Rechtssprechung

Grundsatzurteile

Europäische Rechtssprechung / EU

Internationale Rechtssprechung

Urteilssammlung zur Umschreibung von Zeugnissen

Neuausstellung von Hochschul-Zeugnissen bei gerichtlich bestätigter Vornamensänderung

 

Deutsche Rechtssprechung

Die dgti e.V. (Julia Steenken) hat zu der Auslegung des TSG folgende Anmerkungen: Anmerkungen zur Auslegung des TSG (von Julia Steenken - 03.12.2017)

 

Bei juristischen Fragen müssen wir mehrere Bereiche unterscheiden:

1. Alle Fragen und Gesetze, die mit der Namensänderung und der Änderung des Personenstandes zu tun haben

a) das Transsexuellengesetz (TSG) sowie alle dazu ergangenen Urteile des Bundesverfassungsgerichts

Das TSG wackelt

Die Bundesregierung, vertreten durch das Bundesministerium des Inneren (BMI), steht unter Zugzwang. Durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 27.05.2008 wurde der Regierung und dem Parlament eine Frist vorgegeben bis zum 01.08.09 eine mit dem Grundgesetz vereinbare Neuregelung im TSG zu schaffen

Was bleibt vom TSG noch übrig? ein Kommentar von Helma Katrin Alter

Offener Brief "Eckpunktepapier zur Reform des TSG"

Offener Brief an Gutachter im TSG-Verfahren

In TSG § 4 "Gerichtliches Verfahren" heißt es: (1) Auf das gerichtliche Verfahren sind die Vorschriften des Gesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit anzuwenden, ... wir veröffentlichen deshalb hier auch Auszüge aus

b) Freiwillige Gerichtsbarkeit (FGG) - Rechtspflegegesetz (RPflG) - Kostenordnung (KostO), mit einem einleitenden Kommentar

c) Bei Verfahren nach dem TSG, und den damit verbundenen Gesetzen, tauchen immer wieder Bezüge auf die Zivilprozessordnung auf. Die ZPO regelt den Bereich Prozeßkostenhilf und Prozesskostenvorschuss. Vor allem ist in der ZPO die Frage der Sachverständigen geregelt und der Kosten dafür. Deshalb hier die nötigen Gesetzesauszüge

d) Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! hat u.a. das Grundgesetz (GG) sowie das Personenstandsgesetz (PstG) untersucht auf Bezüge zur Situation transidentischer Menschen. Die relevanten Passagen sind in den beiden Texten aufgeführt mit einem einführenden Vorwort der Autorin versehen.

e) Auf häufig gestellte Fragen zur Antragsannahme, oder Ablehnung durch den Richter, findet ihr hier einige Antworten.

Übersicht der Projektgruppen und Gesetzesvorschläge zum Ersatz des Transexuellengesetzes:

1999-2000

Projektgruppe "Geschlecht und Gesetz" die Vorlage für ein neues Transgendergesetz (TrGG) ausgearbeitet hat, das vor allem auch die Belange von inter* Personen (intergeschlechtlich, intersexuell) in Fragen des Namens- und Personenstandsrechtes berücksichtigt.

2014-2017

Interministerielle Arbeitsgruppe BMFSFJ und BMI Inter- und Transsexualität: Arbeitsergebnisse

2019-2021

Referentenentwurf große Koalition Stand Mai 2019 (CDU/CSU, SPD) - Selbstbestimmungsgesetz (B90/Grüne) - Selbstbestimmungsgesetz (FDP)

 

Dazu ein Aufsatz: 20 Jahre TSG (2000)

Wenn wir es in den nächsten Monaten nicht schaffen ... zu vermeiden, dann werden wieder Gesetze über uns gemacht, statt mit uns! Viele nicht betroffene Menschen haben ein Gefühl dafür bekommen, dass es Zeit wird, dass auch für uns der Art. 1 des Grundgesetzes Gültigkeit haben muss:

Art. 1

1. Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

2. Das deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.

3. Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.

2. Alle Fragen, die mit dem Recht auf körperliche Rehabilitation und Heilmaßnahmen in Zusammenhang stehen

In diesem Zusammenhang greifen die Reichsversicherungsordnung (RVO) und die Sozialgesetzbücher (SGB) im weitesten Sinne. (Leider ist dieser Teil noch eine sehr große Baustelle, die noch nicht veröffentlicht werden kann. Wir hoffen zumindest, in überschaubarer Zeit, eine Sammlung von Leitsätzen aus Grundsatzurteilen an dieser Stelle anbieten zu können.)

Zu allen Fragen, die das Recht auf angemessene Diagnose und Behandlung betreffen, also nicht in den Bereich "Rechtsstreitigkeiten" gehören, verweisen wir auf die "medizinische Seite".

Krankenkasse muss die Behandlung im Ausland bezahlen (DPA- Meldung).

3. Alle Fragen die mit der sozialen Rehabilitation in Zusammenhang stehen

In diesem Zusammenhang greifen ebenfalls die Sozialgesetzbücher (SGB), alle Fragen des Arbeitsrechtes und der Arbeitsförderung, Gesetze über die Gleichstellung von Mann und Frau, Gesetze gegen Diskriminierung, das Justizvollzugsgesetz und viele mehr. (Ich erlaube mir an dieser Stelle Juristen aufzurufen hier sich eines oder mehrerer Gebiet anzunehmen und uns zuzuarbeiten - Nachricht an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!).

4. Alle Fragen, die mit dem Familienrecht in Zusammenhang stehen

Grundsätzliches finden wir natürlich zunächst im Grundgesetz und dort speziell natürlich imArt. 6 "Ehe, Familie und nichteheliche Kinder". Alles weitere ist dann unter dem Begriff Familienrecht zusammengefasst, das sich aber aus Teilen des Zivilrechtes, verankert im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), dem Familiennamensrechtsgesetz (FamNamRG), dem Transsexuellengesetz (TSG), und vielen anderen Gesetzen und Verordnungen, dem Sozialrecht (hier vor allem SGB VIII) und weiteren Sozialgesetzen sowie dem Steuerrecht, zusammensetzt. Das zu erwartende Gesetz über die "Eingetragene Paartnerschaft für gleichgeschlechtliche Paare" wird auch dem Zivilrecht zugeordnet sein. (Auch für den Bereich Familienrecht könnten wir dringend fachliche Hilfe brauchen - Nachricht an Helma Katrin.)

Grundsatzurteile

Im Zusammenhang mit dem Problem der "Transsexualität" gibt es drei verschiedene Problemkreise:

1. Probleme, die mit dem TSG und Verfahren nach TSG zu tun haben

2. Fragen, die sich auf die Problematik der Kostenübernahme von Behandlungen konzentrieren

3. Fragen, die den Bereich der sozialen Anerkennung oder Diskriminierung betreffen

Die dgti ist bemüht hier konkrete Hilfe, auch durch Grundsatzurteile, anzubieten. Leider fehlt es uns hier zum großen Teil an der Mitarbeit und Unterstützung von Juristen, auch Studenten, zum anderen müssen wir im Einzelfall auch berücksichtigen, dass die Lösung des eigenen Problems Vorrang vor einer grundsätzlichen Entscheidung haben muss. Niemand darf gezwunden werden zur Durchsetzung der Rechte anderer an der Durchsetzung seiner persönlichen Rechte gehindert zu werden.

Europäische Rechtssprechung

Entschließung des EU-Parlaments

Der Ergänzungsausweis den die dgti auf Antrag an Transgender ausgibt, basiert rechtlich in erster Linie auf Punkt 9 dieser Entschließung. Die Ausstellung ist mit dem Bundesinnenministerium insoweit abgesprochen, dass wir geltendes Recht in die Praxis umsetzen, da weder die EU, noch die Bundesregierung in dieser Richtung bisher etwas unternommen hat. Er wird bei Polizeikontrollen, Grenzübertritt, Post, ... anerkannt, natürlich immer in Verbindung mit dem bezogenen Personaldokument, und kann auch für EU-Bürger, die nicht ihren ständigen Aufenthalt in Deutschland haben, ausgestellt werden.Vor allem bei Grenzübertritt in nicht EU-Länder hat er sich bewährt (auch nach der Namensänderung oder Personenstandsänderung).

Kündigung wegen beabsichtigter Geschlechtsumwandlung unzulässig. Zu einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs

Zur rechtlichen Situation Betroffener in England - Auszug einer Debatte aus dem englischen Unterhaus, der die aktuelle rechtliche Situation transsexueller Menschen in England widerspiegelt. Die Rede wurde am 2. Februar 1996 gehalten von Mr. Alex Carlile (Liberal Democrat, Montgomery).

Internationale Rechtssprechung

Namensänderung in der Türkei

Urteilssammlung zur Umschreibung von Zeugnissen

Eine Zusammenstellung von Gerichtsurteilen zur Umschreibung von Schul- und Arbeitszeugnissen nach durchlaufenem TSG-verfahren durch Susan.

 Neuausstellung von Hochschul-Zeugnissen bei gerichtlich bestätigter Vornamensänderung
Empfehlung des Präsidiums an den 132. Senat der HRK am 15. März 2016 in Berlin

1. Bei Vorlage eines gerichtlichen Beschlusses zur Vornamensänderung wird das Hochschulzeugnis mit dem Datum der Ersturkunde neu ausgestellt.

2. Das ursprüngliche Zeugnis ist einzuziehen.

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