21 | 11 | 2024

dgti

Deutsche Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität e.V.

Infoheft „Intersexualität“

Ausgabe Mai 2001


Inhaltsverzeichnis:

IS - Begriffe / Syndrome

Antwort der Bundesregierung

Intersexualität im Spannungsfeld zwischen tatsächlicher Existenz und rechtlicher Unmöglichkeit

Intersex Elternbrief No 0-2001

Einführung

Das Transsexuellengsetz (TSG), eine Waschmaschine für die "weißen Westen" der  "Polit- Medizin"?

 



IS - Begriffe / Syndrome

Die folgende Übersicht soll einen ersten Einblick in die Methodik geben, die dazu führte, dass es Intersexualität scheinbar gar nicht gibt. Es wurden die verschiedensten Krankheitsbegriffe und Syndrome beschrieben, die den Zusammenhang zu IS, zwar nicht böswillig, jedoch sehr wirkungsvoll verschleierten. Dieser Methode, die eine scheinbare Heilbarkeit suggeriert, erliegen leider auch viele Eltern. Dadurch werden Menschen, die nicht einer "natürlichen Norm" entsprechen (wobei dieser Begriff in sich selbst bereits als sehr fragwürdig gesehen werden muss) in den meisten Fällen an der freien Entfaltung ihrer Persönlichkeit gehindert, oft in ein Leben von Leid und Zwang getrieben.

Auch die Menschen, die eigentlich das Beste für ihr Kind wollen, die Eltern, werden in eine Situation gebracht, die eine gesunde und natürliche Haltung zu ihrem Kind verhindern oder zumindest verhindern, dass sie sich natürlich entwickelt. Die Eltern und der betroffene Mensch werden der kulturell und gesetzlich vorgegebenen Erwartungshaltung der Gesellschaft geopfert. Die folgende Tabelle soll einen ersten Beitrag dazu leisten, dass Menschen bereit sind die Lage anderer Menschen differenzierter und vorbehaltloser zu sehen. Sie bietet hoffentlich auch eine Möglichkeit, dass Eltern und andere Verantwortliche lernen und bereit sind umzudenken, im Sinne einer größeren Menschlichkeit, auch für Intersexuelle.

Die folgende Tabelle enthält ausschließlich allgemein zugängliche Informationen in gesammelter Form. Die Zahlenangaben wurden den Veröffentlichungen der "Experten" entnommen. Die Tabelle enthält keinerlei Wertung der dgti (diese werden an anderer Stelle erfolgen).

Die folgende Tabelle erhebt weder den Anspruch auf Vollständigkeit, was die Inhalte oder Syndrombezeichnungen angeht, noch kann sie alle Angaben so differenziert und eindeutig darstellen, dass man nicht über den einen oder anderen Punkt noch diskutieren könnte, oder die Reihenfolge, in der die Syndrome dargestellt werden.

IS-Begriffe/Syndrome

M = männlich / W = weiblich / IS = Intersexuell / ( ) = wird wahrgenommen als

Fachbegriff

GESCHL.

Erklärung

Wirkung

"Normalität"

verus

Intersexualität
Gesamthäufigkeit ca. 1 : 50


wahrgenommene Häufigkeit
ca. 1 : 200

W

M

IS

Abweichung von normierten Geschlechtsmerkmalen und/oder Geschlechtseigenschaften und dem typischen Körperbau

Weiblich: Genotyp 46,XX; Brustwachstum; äußere Genitalien, Eierstöcke, Eileiter, Gebärmutter, Menstruation und gebärfähig; Fettverteilung, Hauteigenschaften, Behaarung weich und gering am Körper, typisches Kopfhaar, typische Schambehaarung,
Männlich: Genotyp 46,XY; Bartwachstum, Stimmbruch; Penis, Hoden, Prostata, Samenleiter, Samenblase, Ejakulation und zeugungsfähig; typische Körperbehaarung, Glatzenbildung und Geheimratsecken,
jede Abweichung im Phänotyp (Erscheinungsbild) oder Genotyp kann im weitesten Sinn der Intersexualität zugerechnet werden

Olfaktogenitales Syndrom, auch Kallmann-Syndrom genannt
Häufigkeit keine Angaben, da selten erkannt

M/W

M


W

Frühzeitige Degeneration der GnRH- (Gonadotropin-Releasinghormon) produzierenden Zellen im Hypotahlamus

Führt ohne medizinische Behandlung zu Unfruchtbarkeit, es fehlt die Stimulation der Keimdrüsen durch LH (Luteinusierungshormon) und FSH (Follitropin = Folikel stimulierendes Hormon) gestörte Geruchswahrnehmung (bei W seltener als bei M)

Mangel an männlichen Sexualhormonen und Störung der Spermienproduktion

Infantiler (kindlicher) Körperbau, schleichende Menstruation, kein Eisprung

Hydrozephalus internus
Häufigkeit keine Angaben, da selten erkannt

W

Angeborene oder erworbene Erweiterung des Hirnkammersystems mit Flüssigkeitsansammlung

Häufig weitgehendes Ausbleiben oder Hemmung / Verminderung der Sexualentwicklung während der Pubertät

Adrenogenitales SyndromAGS
Häufigkeit ca. 1 : 3 500

IS
W

Vermehrte Bildung von männlichen Sexualhormonen in der Nebennierenrinde durch Enzymmangel des 21-Hydroxylase,
der Genotyp ist weiblich 46,XX

Tritt der Enzymmangel bereits vor der 10. Schwangerschaftswoche auf, kommt es auch zur Vermännlichung der äußeren Genitalen; weiblicher Scheinzwitter

tritt die Vermännlichung erst in oder nach der Pubertät auf, so spricht man von late-onset AGS,
Bartwuchs, Stimmbruch, ...

MKR-Syndrom
Häufigkeit ca. 1 : 4 000

IS
W

Fehlanlage der Scheide,
fehlend oder zu kurz, bei oft funktionsfähigen inneren Geschlechtsorganen
(vollständig fehlend = Vaginalaplasie)

Ausbleiben der Menstruation nach der Pubertät, Ovarialfunktionen meist nicht gestört, (nach chirurgischer Korrektur, Anlegung einer künstlichen Scheide ist natürliche Empfängnis meist möglich)
Zuordnung bei Geburt häufig zunächst männlich

Turner Syndrom
Häufigkeit ca. 1 : 12 500

IS
W

Das Geschlechtschromosomenpaar enthält nur ein X, also 45,X0 oder als Mosaik 45,X0 46,XX

Die äußeren und inneren Geschlechtsorgane werden weiblich ausgebildet, die Geschlechtsreife tritt jedoch nicht ein;
überwiegend Kleinwuchs und die Gefahr weiterer körperlicher Entwicklungsstörungen ohne med. Behandlung

Swyer Syndrom =XY-Gonadendysgenesie
Häufigkeit ca. 1 : 30 000

IS
W
(M)

Der Chromosomensatz ist 46,XY, also männlich, es fehlt jedoch der Testes determinierende Faktor (TDF) zur Entwicklung der Hoden beim Fetus

Das Erscheinungsbild ist bei der Geburt männlich, entwickelt sich jedoch weiblich,
die inneren Geschlechtsorgane sind vorhanden, die Eierstöcke jedoch zu sogenannten Keimleisten verkümmert, es kommt zu keiner Menstruation

Testikuläre Feminisierung =Androgen Insuffizienz Syndrom AIS
(auch "hairless woman")
Häufigkeit ca. 1 : 15 000

IS
M
(W)

Der Chromosomensatz ist 46,XY und das TDF-Gen vorhanden, es fehlen jedoch die Rezeptoren für die männlichen Sexualhormone oder sie können nicht oder nur eingeschränkt wirken

Es bilden sich Hoden, die den Leistenkanal aber nicht verlassen, die äußeren Genitalen erscheinen jedoch weiblich, der leere Hodensack täuscht Schamlippen vor, der nicht voll entwickelte Penis wird für eine Klitoris gehalten
Zuordnung bei Geburt meist weiblich
fehlende weibliche Sexualhormone führen aber in der Pubertät nicht zur typischen weiblichen Ausprägung

Complete Androgen Insensitivity Syndrom CAIS
(Häufigkeit in AIS enthalten)

IS
M
(W)

Genotyp 46,XY,
männliche Sexualhormone werden jedoch schon vor der 10. Schwangerschaftswoche nicht erkannt

Die äußeren Genitalen entwickeln sich vollständig weiblich, die Gonaden bleiben im Bauchraum und werden nicht erkannt
auch nach der Pubertät bleibt ein kindliches Erscheinungsbild

Partial Androgen Insensitivity Syndrom PAIS
(Häufigkeit in AIS enthalten)

IS
M
(W)

Genotyp 46,XY,
das Gewebe ist teilweise gegenüber Androgenen sensibel und der Defekt wirkt sich erst nach der 10. Schwangerschaftswoche aus

Die Ausprägung der Genitalen kann von weiblichem Erscheinungsbild über gemischt weiblich/männlich bis zu vollständig männlich liegen;
entsprechend kommt es zu unterschiedlichen Zuordnungen
die Entwicklung der inneren männlichen Geschlechtsorgane bleibt unvollständig

Androgenresistenz-Syndrom

ein anderer Name für AIS

Männlicher Pseudohermaphroditismus

ein anderer Name für AIS

Goldberg-Maxwell-Syndrom

ein anderer Name für CAIS

Morris-Syndrom

ein anderer Name für CAIS

Lub-Syndrom

ein anderer Name für CAIS

Reifenstein-Syndrom

ein anderer Name für CAIS

Gilbert-Dreyfus-Syndrom

ein anderer Name für CAIS

Klinefelter-Syndrom
Häufigkeit ca. 1 : 8 000

IS
M
(W)

Beim Trennungsvorgang der Chromosomen während der Teilungsphase entsteht ein dreifach gepaartes Geschlechtschromosom vom Typ 47,XXY

Das äußere und innere Erscheinungsbild ist überwiegend männlich, durch verringerte Testosteronproduktion kommt es aber in der Pubertät nicht zu den typisch männlichen Ausprägungen, die Spermienproduktion ist meist erheblich vermindert

Pseudohermaphroditismus =Scheinzwitter

IS
M/W

Ein Sammelname für viele der bisher aufgeführten Syndrome

Hermaphroditismus verus =echte Zwitter

IS

Gleichzeitige Entwicklung der inneren und äußeren weiblichen und männlichen Geschlechtsmerkmale

Gebärfähigkeit kann erreicht werden, die Spermienproduktion ist jedoch für eine Eigenbesamung nicht ausreichend (Hoden produzieren zwar ausreichend Hormone aber keine leistungsfähigen Spermien)
Es sit aber auch bekannt, dass männlich lebende Hermaphroditen Kinder gezeugt haben

Die folgenden Begriffe sind nur im erweiterten Sinne IS zuzuordnen, was auch aus der Geschlechtsangabe ersichtlich ist.

Weibliche Scheinzwitter

W

Verschiedene angeborene Mangelerscheinungen oder Gen-Defekte führen zur Verhinderung der Sexualentwicklung oder Vermännlichung;
z.B. Aromatasemangel




3 ß HSD







ein Enzym, das die Bildung von Estrogenen fördert; es kommt zu Mangel an Etrogenen und erhöhter Testosteronproduktion

das Enzym fördert die Bildung von Sexualhormonen, bei Mangel kommt es zu einer leichten Vermännlichung

Männliche Scheinzwitter

M

Verschiedene angeborene Mangelerscheinungen oder Gen-Defekte führen zur Verhinderung der Sexualentwicklung oder Verweiblichung;
z.B. 17 ß HSD Mangel







5 a -Reduktase Mangel










Androstendion kann nicht in Testosteron umgewandelt werden und es fehlt bei der Entwicklung in der Schwangerschaft der androgene Einfluss, es kommt zur Zuordnung weiblich trotz 46,XY und Hoden, in der Pubertät jedoch leichte Vermännlichung
Das im Hoden neben Testosteron gebildete Estradiol führt in der Pubertät zu einem weiblichen Brustwachstum, wenn das Enzym nicht ausreichend vorhanden ist

Sexualhormone produzierende Tumore
bei männlichen und weiblichen Scheinzwittern

M/W

Diese Tumore sind meist gutartig und können schon vor der Pubertät entstehen, ohne dass sie erkannt werden oder selbst Beschwerden hervorrufen

Je nach Art der Hormonausschüttung, dem Zeitpunkt und der Menge und dem "Wirt" kommt es zu geschlechtsuntypischen Entwicklungen oder zu Beschleunigung/Hemmung von geschlechtstypischen Entwicklungen
Die Tumore treten in der Nebennierenrinde auf, in den Eierstöcken oder Hoden, selten im Bereich der Hypophyse

Hirnorganische Intersexualität = "Transsexualität" oder auch"Transidentität", besser Transmann, Transfrau
Häufigkeit ca. 1 : 3 000

W
M

Die Geschlechtsprägung im Gehirn ist bipolar.
Es ist zu vermuten, dass die Geschlechtskodierung im Gehirn von der Geschlechtszuweisung abweicht. Es entstehen psychosomatische Störungen (sekundär) derGeschlechtsidentität bei eindeutigem Phänotyp und Genotyp
Verhältnis m/w ca. 1 : 1

Die psychisch/seelische Entwicklung und das natürliche Rollenverhalten des heranwachsenden Kindes steht im Widerspruch zu den biologischen Vorgaben und den Erwartungen des Umfeldes.
Die Identifikation mit dem bei der Geburt zugewiesene Geschlecht, auf Grund der biologischen Vorgaben, gelingt nicht.

Transvestismus
(obwohl völlig unerforscht halten sich in der Literatur Thesen aus dem frühen 20. Jahrhundert - die hier nicht wiedergeben werden)

W
M

Annahme des typischenGeschlechtsrollenverhaltensdes Gegengeschlechtes (aus individuell verschiedensten Gründen)

Weiblicher Transvestismus bleibt meist unbehelligt, von Ausnahmen bei restriktiver Erziehung abgesehen
Männlicher Transvestismus wird als pervers oder sexuelle Entgleisung betrachtet oder in Form von Travestie, auf der Bühne oder in der Öffentlichkeit akzeptiert, nicht jedoch im Alltag

Psychoneurologische Intersexualität

M/W

Annahme des Sexualverhaltens des Gegengeschlechtes (weitgehend unerforscht)
es handelt sich um dieGeschlechtsorientierung

Wenn Phänotyp und Genotyp eindeutig und erkennbar sind sprechen wir von Homosexualität, lesbisch oder schwul
bei einer gleichzeitig vorliegenden (biologischen) Intersexualität kann der Eindruck von Heterosexualität entstehen
dieser Eindruck entsteht auch bei gleichzeitig vorliegender "Transsexualität", wenn im zugewiesenen Geschlecht gelebt wird

Quellen:
Großer Brockhaus
Tuirner Syndrom e.V., Nümbrecht
AIS SHG Bremen/Hamburg
Onans Kinder, Abadi Verlag 2000
AGGPG Bremen
dgti e.V., Köln - Trier

 



Antwort der Bundesregierung

auf die Kleine Anfrage der Abg. Christina Schenk und der Fraktion der PDS
BT-Drs. 14/5425

Intersexualität im Spannungsfeld zwischen tatsächlicher Existenz und rechtlicher Unmöglichkeit

Vorwort

Nach dem Kenntnisstand der Bundesregierung entspricht die Auffassung, wonach die Bipolarität oder Zweigeschlechtlichkeit des Menschen als Mann und Frau keine "natürliche und unumstößliche Wahrheit" sei, nicht der herrschenden Auffassung in der Sexualwissenschaft. Die hier zitierten Literaturstellen geben eine Minderheitsmeinung wieder. Entgegen der hier vorgetragenen Auffassung ist in der ganz überwiegenden Zahl aller Menschen anatomisch, gonadal, hormonell und chromosomal, darüber hinaus aber auch funktionell eine eindeutige Unterscheidung des männlichen vom weiblichen Geschlecht möglich. Von diesem Grundsatz aus muss Intersexualität als eine Abweichung von der Norm betrachtet werden, unter der die Betroffenen schon wegen ihres Andersseins leiden, die in der Regel eine normale Funktion in den Bereichen Sexualität und Fortpflanzung ausschließt und somit als krankhafte Störung anzusehen ist. Nach den vorliegenden Informationen tauchen in der psychiatrischen, psychotherapeutischen und sexualmedizinischen Behandlung sowie psychologischen Beratung nur in sehr geringer Zahl erwachsene Intersexuelle auf. Studien über Art, Umfang und Dauer solcher Behandlungen sind der Bundesregierung nicht bekannt. Aus psychiatrischer und sexualmedizinischer Sicht ist die Vereindeutigung des Geschlechts bei Säuglingen und Kleinkindern jedenfalls empfehlenswert, um eine ungestörte psychische Identitätsentwicklung zu ermöglichen. Auf Grund der primär abweichenden körperlichen Verhältnisse besteht bei dieser Personengruppe ein fundamentaler Unterschied zu dem angeführten Beispiel der Verstümmelung gesunder Genitalien in einigen Kulturen Afrikas.

Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass die Behandlung von Intersexuellen denselben Voraussetzungen wie alle therapeutischen Maßnahmen unterliegen. So muss die medizinische Notwendigkeit ebenso vorliegen wie die rechtlich wirksame Einwilligung nach umfassender Aufklärung (informed consent). Die Diagnose, Behandlung und Rehabilitation muss nach den Regeln der ärztlichen Kunst erfolgen. Therapeutische Maßnahmen müssen sich immer am Einzelfall orientieren. Dabei ist die Auswirkung einer Behandlung oder des Unterlassens einer Behandlung auf die psychische Gesundheit ein wesentliches Kriterium für die Entscheidungsfindung sowohl für die behandelnden Personen als auch für die Betroffenen selbst und die Eltern, die gegebenenfalls für ihre Kinder die Entscheidung treffen müssen. Über das Erfordernis, Leitlinien für die Behandlung von Intersexuellen zu erarbeiten kann die Bundesregierung zur Zeit keine Auskunft erteilen. Dieses sollte von den Fachgesellschaften und der Bundesärztekammer unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Informationen über Intersexualität und ihre Behandlung geprüft werden.

A Grundsätzliches und statistische Fragen

Frage 1:
Wie viele Kinder werden jährlich in Deutschland geboren, die als intersexuell klassifiziert werden können? (Angaben bitte in absoluten Zahlen und in Prozent)

Antwort:
Nach dem Kenntnisstand der Bundesregierung ist Intersexualität keine medizinische Diagnose, sondern eine zusammenfassende Bezeichnung für sehr unterschiedliche klinische Phänomene mit unterschiedlichen biologischen Ursachen (Abweichungen der Geschlechtschromosomen; genetisch oder medikamentös bedingte hormonelle Entwicklungsstörungen, die nicht geschlechtschromosomal bedingt sind; Unfälle). Teilweise betrifft die Störung nicht nur die Entwicklung und Differenzierung der Genitalien, sondern auch andere. Genaue epidemiologische Daten über intersexuelle Kinder und Erwachsene in Deutschland existieren zur Zeit nicht, es gibt lediglich Schätzungen. Das Fehlbildungsmonitoring Sachsen-Anhalt gibt eine Größenordnung von 0,5 bis 1 je 1000 Kinder an. Die größte Gruppe umfasst die Mädchen mit einem Adrenogenitalen Syndrom (AGS, im englischen Sprachgebrauch CAH für Congential Adrenal Hyperplasia) mit einer Inzidenz von ca. 1:4000 bis 1:9000 Geburten.

Eine ausführliche Datenanalyse zu Genitalfehlbildungen und so auch zu Fehlbildungen der äußeren Genitale können der Pilotstudie des Fehlbildungsmonitoring Sachsen-Anhalt "Prävalenz genitaler Fehlbildungen. Datenbasis-Auswertung-Ursachenhypothesen" entnommen werden, die eine ausführliche Analyse aller verfügbaren Datenquellen zu dieser Problematik in Deutschland und Europa enthält.

Im Rahmen der Krankenhausdiagnosestatistik des Statistischen Bundesamtes werden Angaben zur Intersexualität noch nicht erfasst. Das Statistische Bundesamt wird voraussichtlich ab 2002 die Krankenhausdiagnosestatistik auf der Grundlage der Internationalen Klassifikation der Krankheiten ICD 10 führen. Dem Begriff "Intersexualität" können dann nach der ICD 10 folgende Diagnosen zugeordnet werden:

E 25 = Adrenogenitale Störungen 
E 34.5 = Androgenresistenz-Syndrom 
E 28 = Ovarielle Dysfunktion 
E 29 = Testikuläre Dysfunktion 
Q 96 = Turner Syndrom 
Q 97 = Anomalien der Genosomen bei weiblichem Phänotyp 
Q 98 = Anomalien der Genosomen bei männlichem Phänotyp

Seit September 2000 wird im Rahmen der "Erhebung für seltene pädiatrische Erkrankungen in Deutschland" (ESPED) durch die Klinik für Kinder und Jugendmedizin der Universität Kiel eine Studie zur Häufigkeit stationärer Aufenthalte von Kindern bei Intersexualität, zum diagnosti-schen und therapeutischen Vorgehen sowie zur Geschlechtszuweisung durchgeführt mit dem Ziel, die Entwicklung von Leitlinien zu ermöglichen. Erste Studienergebnisse werden nach der Auswertung der Daten von 100 Kindern mit Intersexualität vorgelegt.

Frage 2:
Wie viele Säuglinge und Kinder werden pro Jahr nach der Diagnose der Intersexualität geschlechtszuweisenden Maßnahmen unterworfen?

Antwort:
Nach Kenntnis der Bundesregierung existieren über die Zahl der Kinder, an denen geschlechtzuweisende Maßnahmen in Form einer hormonellen und/oder chirurgischen Behandlung erfolgen, keine genauen Daten. Bei der größten Gruppe der Intersex-Syndrome, dem Adrenogenitalen Syndrom (AGS), werden etwa die Hälfte der nach dem chromosomalen Geschlecht weiblichen Kinder nur mit Hormonen (Cortison und Östrogenen) und die andere Hälfte zusätzlich mit chirurgischen Eingriffen behandelt.

Frage 3:
Wie lange befinden sich Intersexuelle durchschnittlich in medizinischer und/oder psychologischer bzw. psychothera-peutischer Behandlung?

Antwort:
Nach dem Kenntnisstand der Bundesregierung befinden sich intersexuelle Kinder mit hormonellen Störungen häufig über die ganze Kindheit und Jugend in einer medizinischen Behandlung. Solche mit rein operativ zu behandelnden Fehlbildungen werden zumeist nach einer oder mehreren Operationen noch über längere Zeit, etwa 2-3 Jahre, medizinisch weiterbetreut (nicht nur durch Pädiater, sondern auch durch Urologen oder Gynäkologen). Das Angebot einer regelmäßigen, schon früh (also vor der Entscheidungsfindung) einsetzenden psychologisch-psychotherapeutische Begleitung und Behandlung der Kinder wie der Eltern existiert derzeit nicht, sondern erfolgt z.Zt. nur bei Bedarf.

Frage 4:
Ist der Bundesregierung bekannt, dass eine Vielzahl von Intersexuellen im Erwachsenenalter die an ihnen vorgenommenen Eingriffe kritisiert? Wenn ja, wie bewertet sie das? Welche Konsequenzen zieht sie daraus?

Antwort:
Der Bundesregierung ist nicht bekannt, dass eine Vielzahl von Intersexuellen im Erwachsenen-alter die an ihnen vorgenommenen Eingriffe kritisiert.

Frage 5:
Gehört Intersexualität zu den "Abweichungen" bzw. "Krankheiten", die bei der pränatalen Diagnostik in ihrer derzeiti-gen Form festgestellt bzw. ausgeschlossen werden?

Antwort:
Intersexualität zählt nicht zu den Krankheiten, die bei der Pränataldiagnostik routinemäßig ermittelt werden. Einzelne Formen der Intersexualität können auch schon pränatal - durch genetische und hormonelle Untersuchungen - diagnostiziert werden. Dies erfolgt jedoch z.Zt. nur bei einem begründeten Verdacht, z.B. wenn es in der Familie andere Menschen mit einem erblichen Intersex-Syndrom (z.B. AGS) gibt oder sich in der pränatalen Ultraschalluntersuchung ein entsprechender Hinweis findet.

Frage 6:
Werden mit Bundesmitteln Forschungen zu Ursachen und zur Bekämpfung von Intersexualität gefördert? 
Wenn ja, an welche Institutionen und Einrichtungen wurden diese in welcher Höhe vergeben?

Antwort:
Im Rahmen des Gesundheitsforschungsprogramms "Gesundheitsforschung für den Menschen" der Bundesregierung werden gegenwärtig keine Untersuchungen zu Ursachen der Intersexualität gefördert.

B Zur Geschichte

Frage 7:
Seit wann werden in Deutschland geschlechtszuweisende Maßnahmen an Säuglingen, Kleinkindern und Minderjäh-rigen vorgenommen?

Antwort:
Nach Kenntnis der Bundesregierung wurden aufgrund der operativen und hormonellen Therapiemöglichkeiten geschlechtszuweisende Behandlungen an Kindern und Minderjährigen in Deutschland in nennenswertem Umfang erst ab den 50er Jahren durchgeführt, wobei einzelne Fallberichte auch zu Eingriffen in früherer Zeit vorliegen.

Frage 8:
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Umgang mit Intersexuellen unter dem nationalsozialistischen Regime und seine Beteiligung an den methodischen Entwicklungen chirurgischer und hormoneller Eingriffe zum Zwecke einer Änderung des Geschlechtskörpers?

Antwort:
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.

Frage 9:
Ist der Bundesregierung bekannt, ob es in Deutschland seit der Durchführung geschlechtszuweisender Maßnahmen an nicht Zustimmungsfähigen Schadensersatzforderungen gegenüber den beteiligten MedizinerInnen aufgrund geschlechtlicher Fehlzuweisungen gegeben hat? 
Wenn ja, wie wurde in den entsprechenden Fällen entschieden?

Antwort:
Die Bundesregierung hat keine Kenntnisse von derartigen Schadensersatzforderungen.

Frage 10:
Ist die Bundesregierung bereit, Mittel zur Entschädigung Intersexueller, die Opfer der medizinischen Geschlechtszuweisung geworden sind, zur Verfügung zu stellen? 
Wenn nein, warum nicht?

Antwort:
Die Bundesregierung plant keine Entschädigung Intersexueller, da ein staatliches Handeln, das Anknüpfungspunkt für eine Entschädigung durch den Staat sein könnte, nicht gegeben ist.

C Zur Situation Intersexueller

Frage 11:
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass Intersexualität dem am 1. November 2000 durch das Bundeskabinett unterzeichneten 12. Zusatzprotokoll zur Europäischen Menschenrechtskonvention, das ein allgemeines Diskriminierungsverbot enthält, unterfällt? 
Wenn nein, warum nicht? 
Wenn ja, welche Maßnahmen zum Schutz vor Diskriminierung von Intersexuellen hält die Bundesregierung für erforderlich?

Antwort:
Artikel 1 des 12. Zusatzprotokolls zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, das am 4. November 2000 zur Zeichnung aufgelegt wurde und noch nicht in Kraft getreten ist, enthält ein allgemeines Verbot, bei Inanspruchnahme von auf einem Gesetz beruhenden Rechten oder durch Behörden diskriminiert zu werden, und zwar unabhängig von den dort beispielhaft aufgeführten Diskriminierungsgründen.

Auch eine Diskriminierung in Bezug auf gesetzliche Rechte oder durch Behörden wegen Intersexualität unterfiele dieser Vorschrift. Nicht jede Ungleichbehandlung ist jedoch als Diskriminierung anzusehen. Dies ist vielmehr nur dann der Fall, wenn es dafür keine "objektive und vernünftige Rechtfertigung" gibt. Dabei wird den Vertragsstaaten ein Ermessensspielraum eingeräumt bei der Beurteilung, ob und in welchem Umfang Unterschiede bei ansonsten ähnlichen Sachverhalten gerechtfertigt sind (Erläuternder Bericht zum 12. Protokoll, Tz. 18). Zudem begründet Artikel 1 des 12. Protokolls in erster Linie nur ein Abwehrrecht gegen Diskriminierungen durch den Staat, nicht aber eine grundsätzliche Verpflichtung, Maßnahmen zu treffen, um diskriminierende Handlungen durch Privatpersonen zu verhindern oder auszugleichen (Erläuternder Bericht, Textziffer 25 f.).

Vor diesem Hintergrund stellen die in der Anfrage geschilderten Vorgänge nach Einschätzung der Bundesregierung keine Verletzung der in Artikel 1 des 12. Protokolls vorgesehenen Rechte dar.

Frage 12.
Welche Selbsthilfegruppen und Interessenvertretungen für Intersexuelle sind der Bundesregierung bekannt?

Antwort:
Bekannt ist die Transidentitas e.V., Offenbach. Es handelt sich dabei um einen gemeinnützigen, bundesweit tätigen Verein, der Menschen mit abweichender Geschlechtsidentität die Möglichkeit einer virtuellen Beratung per E-Mail zu allen psychischen und medizinischen Problemen der Transidentität bietet. 
Nach eigenen Angaben (1998/99) ist der Bundesverband Mitglied des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbandes und hat 200 Mitglieder. (Anmerkung der dgti: Seit Jan. 2001 befindet sich Transidentitas e.V. in Liquidation und existiert praktisch nicht mehr - der Leser möge dies bitte nur als Information und nicht als Wertung verstehen.)

Auf Länderebene soll es sieben Organisationen geben, die jedoch nicht Mitglied des Bundesverbandes sind. Auf Ortsebene gibt es 45 Vereine, Selbsthilfekontaktstellen und -gruppen, die sich mit Fragen der Intersexualität befassen.

Bekannt ist des Weiteren die Deutsche Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität e.V. (dgti), mit Sitz in Braunschweig, ist ebenfalls bundesweit tätig und berät Betroffene sowie deren Angehörige.

Darüber hinaus gibt es eine Reihe von örtlichen/regionalen Gruppen und Ansprechpartnern, die der Bundesregierung jedoch naturgemäß im einzelnen nicht bekannt sind.

Frage 13:
Welche Unterstützung erfahren intersexuelle und ihre Infrastruktur derzeit aus Bundesmitteln?

Antwort:
Aus Bundesmitteln werden derzeit keine bundesweit tätigen Selbsthilfeeinrichtungen gefördert, die sich mit der Beratung von Menschen mit abweichender Geschlechtsidentität (Transsexuelle, Transvestiten und Intersexuelle) befassen.

Frage 14.
Welche Maßnahmen hält die Bundesregierung für erforderlich, um den Aufbau einer bundesweiten Infrastruktur für erwachsene intersexuelle Menschen zu unterstützen?

Antwort:
Der Bundesregierung liegen keine hinreichenden Erkenntnisse über die Lebenssituation erwachsener intersexueller Menschen vor, um die Erforderlichkeit eventueller Maßnahmen für den Aufbau einer bundesweiten Infrastruktur beurteilen zu können. Im übrigen wird darauf hingewiesen, dass Länder und Kommunen vorrangig zuständig sind, bedarfsgerechte soziale Strukturen zur Verfügung zu stellen, zu denen auch professionelle und zielgruppenorientierte Beratungsangebote gehören.

Frage 15:
Was kann und will die Bundesregierung unternehmen, um die Einrichtung außerklinischer Kontaktzentren mit einem psychologischen Beratungsangebot für Intersexuelle zu fördern, welche die von Fachleuten und Interessensverbänden für wesentlich erachtete Kontaktaufnahme von Eltern und intersexuellen Kindern mit anderen Menschen in der gleichen Situation und die psychologische Beratung aller Beteiligten ermöglichen würde?

Antwort:
Familien oder einzelne Familienmitglieder können in der Bundesrepublik Deutschland in unterschiedlichen Problem- und Lebenslagen auf ein qualifiziertes Beratungsnetz zurückgreifen. Die Träger dieser familienorientierten Beratungsangebote sind im Deutschen Arbeitskreis für Jugend-, Ehe- und Familienberatung (DAK) zusammengeschlossen. Die Einrichtung und Förderung einzelner Beratungsstellen liegt in der Zuständigkeit von Ländern und Kommunen. Die Bundesregierung fördert einen Beratungsführer, der ein aktuelles Verzeichnis der ambulanten psychosozialen Beratungsstellen in der Bundesrepublik Deutschland enthält. Herausgegeben wird der Beratungsführer von der Deutschen Arbeitsgemeinschaft für Jugend- und Eheberatung, München. Darüber hinaus ist es Aufgabe des Bundes, zentrale Beratungsträger und die länderübergreifende Qualifizierung der Beratungsträger und Multiplikatoren (Fachkräfte) zu fördern, um gleichmäßige Standards zu erhalten. Intersexualität ist dabei z.B. Thema in Weiterbildungsangeboten für die Sexualberatung.

Frage 16:
Ist die Bundesregierung bereit, eine bundeseinheitliche Handreichung zum Schutz intersexueller Minderjähriger, ähnlich der vom Bundesministerium der Justiz herausgegebenen Bundeseinheitlichen Handreichung zum Schutz kindlicher (Opfer-)Zeugen im Strafverfahren zu erstellen, die MedizinerInnen, sozialen Diensten und auch Eltern als Information und Leitfaden dienen kann? 
Wenn ja, wann und in welcher Form? 
Wenn nein, warum nicht?

Antwort:
Richtlinien bzw. Empfehlungen für den Umgang mit Patienten mit Intersex-Syndromen - wie beispielsweise die von Beier et al. (2001) entwickelte - existieren bereits. Wegen der Einzelheiten wird auf die Antwort zur Frage 22 verwiesen. Handreichungen des Bundes erscheinen nicht sinnvoll. Im Gegensatz zum Problem des Schutzes kindlicher (Opfer-) Zeugen im Strafverfahren stellt sich die zentrale Frage, ob eine und welche ärztliche Behandlung zum Wohle des intersexuellen Kindes ist, vor allem als medizinisches und privatrechtliches Problem dar.

Frage 17:
Welche Schritte kann und will die Bundesregierung hin zu einer breiten, allgemein zugänglichen und akzeptanzfördernden Aufklärung über die Existenz
intersexueller Menschen unternehmen?

Antwort:
Der Bundesregierung liegen keine hinreichenden Erkenntnisse über die Lebenssituation intersexueller Menschen vor. Es ist daher zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht möglich, zu beurteilen, ob und inwieweit entsprechende Aufklärungsmaßnahmen geeignet und erforderlich sind.

Frage 18:
Sieht die Bundesregierung Forschungsbedarf zur Evaluation der sozialen, rechtlichen, medizinischen und wissenschaftlichen Situation intersexueller Menschen in Deutschland, angeleitet von dem Ziel, diese Situation zu verbessern? 
Wenn ja, wird sie die für diese Forschung erforderlichen Mittel zur Verfügung stellen?

Wenn nein, warum nicht?

Antwort:
Die Erhaltung oder Wiederherstellung der Gesundheit ist ein Grundbedürfnis aller Menschen. Die Bundesregierung trägt diesem Bedürfnis mit ihrem neuen Gesundheitsforschungsprogramm sowie in ihren Beiträgen zur Finanzierung der Wissenschaftsorganisationen Rechnung. Qualifizierte Anträge zur Erforschung der Ursachen der Intersexualität können jederzeit von der von Bund und Ländern gemeinsam geförderten "Deutschen Forschungsgemeinschaft" entgegengenommen werden. Über die Förderung wird auf der Basis des Urteils ausgewiesener, unabhängiger Experten entschieden.

D. Zur medizinischen Praxis

Frage 19:
Sind der Bundesregierung die grundlegenden Erwägungen zur standardisierten Einführung medizinischer Interventionen an intersexuell Geborenen in den 50er und 60er Jahren in der Bundesrepublik bekannt? 
Wenn ja, wie bewertet sie diese?

Antwort:
Nach Kenntnis der Bundesregierung existieren in Deutschland keine verbindlichen Richtlinien (Standards of Care) für die Behandlung von Menschen mit Intersex-Syndromen. Allerdings orientierte man sich häufig an den von Money und anderen in den USA seit den 60er Jahren entwickelten Richtlinien zur "optimalen Geschlechtszuschreibung" (vgl. Beier et al. 2001). Diese sehen u.a. vor:

- eine möglichst umfassend und schnell durchgeführte Diagnostik der zugrundeliegenden Störung, 
- eine möglichst frühzeitige (spätestens bis zum 18. Lebensmonat) Festlegung der Geschlechtszugehörigkeit, die konsequent durchgehalten werden soll, 
- eine möglichst frühzeitige operative Korrektur des ambivalenten Genitals entsprechend der getroffenen Geschlechtszuordnung, um so Kind, Eltern und sozialer Umwelt Eindeutigkeit zu vermitteln und die Geschlechtsidentitätsentwicklung nicht zu gefährden. Dabei ist auch das spätere sexuell-funktionelle Operationsergebnis zu berücksichtigen. 
- eine frühzeitige operative Entfernung der männlichen Gonaden, sofern sie der gewählten Geschlechtszuschreibung widersprechen (u.a. um eine etwaige Maskulinisierung in der Pubertät bei einem als Mädchen aufgezogenen Individuum zu verhindern), 
- eine im Pubertätsalter einsetzende Behandlung mit denjenigen Sexualhormonen, die der gewählten Geschlechtszuschreibung entsprechen.

Da die plastisch-chirurgische Rekonstruktion eines sog. Neo-Penis erheblich schwieriger ist als die einer sog. Neo-Vagina, ist es - insbesondere in früheren Jahren - aus medizinisch-technischen Gründen häufiger zu einer Geschlechtzuweisung zum weiblichen Geschlecht gekommen.

Frage 20:
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass standardisiert durchgeführte medizinische Eingriffe an nicht Einwilligungsfähigen zur Geschlechtsfestlegung oder Geschlechtsveränderung der vorhergehenden theoretischen Fundierung inklusive einer Untersuchung der Langzeitfolgen bedurft hätten?
Wenn nein, warum nicht?

Antwort:
Nach dem Kenntnisstand der Bundesregierung sind, abgesehen von diesen genannten groben Richtlinien, die jeweiligen Eingriffe bei Patienten mit Intersex-Syndromen generell wenig standardisiert. Eine theoretische Fundierung der genannten Behandlungen hat durchaus stattgefunden und ist auch in die genannten Richtlinien eingeflossen. Die Sektion Pädiatrischer Endokrinologen der Deutschen Gesellschaft für Endokrinologie hat mit Vertretern der Selbsthilfe ab dem 1. Januar 2000 ein Qualitätssicherungsprojekt zu dem Adrenogenitalen Syndrom bundesweit an 20 Kliniken initiiert.

Frage 21:
Teilt die Bundesregierung die in der Medizin vorherrschende Auffassung, dass die als intersexuell bezeichneten Menschen krank sind? 
Wenn ja, wie begründet sie diese?

Antwort:
Nach den Angaben der Deutschen Gesellschaft für Sexualforschung ist Intersexualität ein Syndrom. Wenn ein intersexuelles Genitale das einzige Symptom der zugrundeliegenden Ursache ist, kann man dies als eine Abweichung oder Variation bezeichnen. Intersex-Zeichen können aber auch mit anderen körperlichen Problemen (z.B. mit Cortisolmangel und Salzverlust) in direktem Zusammenhang stehen, und insofern als Symptom einer "Krankheit" oder Störung aufgefasst werden. Darüber hinaus kann das subjektive Leiden des Kindes bzw. Eltern an dem uneindeutigen Genitale Formen annehmen, die den Begriff "Störung" oder "Krankheit" rechtfertigen. Es ist jedoch darauf hinzuweisen, dass solches Leiden immer von den jeweiligen sozialen und kulturellen Reaktionen und Bedingungen abhängt. In diesem Zusammenhang sei z.B. an den deutliche Wandel bei der Beurteilung von und der Einstellung gegenüber Homosexualität in den letzten 50 bis 100 Jahren erinnert. Diese Einschätzung wird von der Bundesregierung geteilt.

Frage 22:
Teilt die Bundesregierung die in der Medizin vorherrschende Auffassung, dass die Vereindeutigung des Geschlechts bei Säuglingen und Kleinkindern notwendig ist? 
Wenn ja, wie begründet sie diese Auffassung? 
Wenn nein, hält sie ein generelles Verbot von geschlechtszuweisenden Operationen an nicht Einwilligungsfähigen für geboten?

Antwort:
Die Bundesregierung hat nicht die Aufgabe in die Diskussion um fachliche Fragen von Diagnostik und Therapie in der Medizin einzugreifen.

Nach dem Kenntnisstand der Bundesregierung besteht eine relativ weitgehende Übereinstimmung darüber, dass eine frühe eindeutige Festlegung des Geschlechts die Entwicklung einer stabilen Geschlechtsidentität erleichtert. Eine stabile Geschlechtsidentität ist für die allgemeine psychische Entwicklung und Identitätsbildung wichtig und hilfreich. Zwar ist das, was in einer bestimmten Kultur als männlich und weiblich gilt, historischen Veränderungen unterworfen, dennoch erscheint die nicht nur in westlichen Kulturen vorherrschende Einteilung in zwei Geschlechter ein weitverbreitetes und starkes Bedürfnis und eine wirkmächtige soziale Realität darzustellen.

Um der in den letzten Jahren laut gewordenen und z.T. berechtigten Kritik an der bisherigen Praxis Rechnung zu tragen, wurden in den letzten Jahren in den USA (z.B. von Diamond und Sigmundson, 1997b) und auch hierzulande andere Richtlinien bzw. Empfehlungen für den Umgang mit Patienten mit Intersex-Syndromen entwickelt. Beier et al. (2001) haben z.B. folgendes Vorgehen vorgeschlagen:

- Schnellstmögliche und umfangreiche Diagnostik in einem spezialisierten Zentrum, wobei Sicherheit vor Schnelligkeit gehen soll (nach dem Motto nihil nocere).
- Vollständige, verständliche und wiederholte Information der Eltern über das Intersex-Syndrom des Kindes von Beginn an, Abstimmung aller Entscheidungen mit den Eltern, gerade auch, wenn noch kein Geschlechtsfestlegung möglich ist. 
- Die intersexuelle Symptomatik soll als eine Abweichung bzw. Störung der Genitaldifferenzierung und nicht als eine Monstrosität dargestellt werden. 
- Es sollen auch den Eltern die verschiedenen Faktoren, die die Geschlechtszugehörigkeit beeinflussen, erläutert werden. 
- Eine einmal getroffene Entscheidung sollte in der Erziehung konsistent durchgehalten werden. Bei unsicheren Entscheidungen sollten jedoch möglichst geschlechtsneutrale Namen gewählt werden und es sollte auf Verhalten des Kindes geachtet werden, die von der gewählten Zuschreibung abweichen. 
- Angebot einer kontinuierlichen sexualmedizinischen (und -psychologischen) Beratung und Begleitung bis ins Erwachsenenalter, in professioneller Offenheit und Zurückhaltung. 
- Strikte Beachtung der Individualität und Integrität des Kindes/Jugendlichen 
- Falls der Patient später, z.B. in der Pubertät, einen Geschlechtswechsel wünscht, sollte in jedem Fall ein Alltagstest (wie auch bei der Behandlung von transsexueller Patienten) erfolgen. 
- Verpflichtung zur Nachuntersuchung von Patienten mit Intersex-Syndromen bis in Erwachsenenalter (falls diese damit einverstanden sind).

Maßgebliches Kriterium für die Bundesregierung ist das Wohl des Kindes. Wenn die Vereindeutigung des Geschlechtes im Einzelfall dem Wohl des Kindes dient, muss sie durchgeführt werden; wenn sie dem Wohl des Kindes abträglich ist, muss sie unterbleiben. Die Weiterentwicklung und Verbesserung der Behandlungsmöglichkeiten von Intersexuellen in diesem Sinn wird befürwortet.

Frage 23:
Wie stellt sich die Bundesregierung zu der Kritik an medizinischen Eingriffen an intersexuellen Minderjährigen, die diese Eingriffe als Folter bezeichnet, und die Forderung, deren Durchführung zu unterlassen?

Antwort:
Die Bundesregierung sieht keinerlei Anhaltspunkte die medizinischen Eingriffe an intersexuellen Minderjährigen als Folter als einem bewussten Zufügen von erheblichen Schmerzen zur Erzwingung eines Handelns, Unterlassens oder Duldens zu werten. Die Bundesregierung hält es auch im Interesse einer notwendigen sachlichen und fachkompetenten Debatte um die Behandlung von Intersexuellen für wenig hilfreich solche Vergleiche anzustellen.

Frage 24:
Worin besteht nach Ansicht der Bundesregierung der Unterschied zwischen genitalverstümmelnden Maßnahmen, wie sie in einigen Kulturen Afrikas praktiziert werden, und den ebenfalls genitalverstümmelnden Maßnahmen, wie sie im Rahmen der Geschlechtszuweisung Intersexueller vorgenommen werden?

Antwort:
Nach Auffassung der Bundesregierung gibt es grundsätzliche und wesentliche Unterschiede zwischen den sog. Beschneidungen und den Behandlungen Intersexueller. Die genitalverstümmelnden Maßnahmen, wie sie in einigen Kulturen Afrikas an Mädchen und Frauen praktiziert werden, werden von Ethnie zu Ethnie unterschiedlich begründet. Die Begründungen richten sich jedoch nie auf und die Eingriffe bezwecken nie konkrete medizinisch-therapeutische Eingriffe. Diese Maßnahmen führen zum Verlust bzw. zu einer deutlichen Einschränkung der sexuellen Erlebnisfähigkeit und haben z.T. auch diesen Zweck. Sie sind nach deutschem Recht als schwere Körperverletzung mit Strafe bedroht.

Operative Maßnahmen zur Geschlechtszuordnung bei Intersexuellen erfolgen nach Feststellung der medizinischen Indikation durch einen Arzt mit dem Ziel, dem Kind rechtzeitig eine eindeutige Basis für die Entstehung der Geschlechtsidentität zu geben. Die Eltern stimmen den Maßnahmen zu, um ein möglichst normales Aufwachsen des Kindes zu ermöglichen und durch die Intersexualität entstehende psychische Belastungen zu vermeiden. Bei den operativen Maßnahmen sollte dabei immer der Erhalt der genitalen Sensibilität - wie überhaupt die psychosexuelle "Funktionsfähigkeit" - angestrebt werden. Dies ist mit den heutigen operativen Techniken auch i.d.R. möglich.

E. Zur rechtlichen Situation Intersexueller

Frage 25:
Wie lässt sich die gängige medizinische Praxis der Geschlechtszuweisung bei intersexuellen Kindern nach Ansicht der Bundesregierung mit § 1631 c Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) vereinbaren, der die Sterilisation von Kindern verbietet?

Antwort.
Operative Maßnahmen zur Geschlechtszuordnung dienen nicht dem Ziel, das Kind zu sterilisieren, sondern sollen dem Kind, das Merkmale beider Geschlechter aufweist, die Identifikation mit einem Geschlecht ermöglichen.

Frage 26:
Wie beurteilt die Bundesregierung aus rechtlicher Sicht die Gültigkeit eines zwischen Arzt/Ärztin und Eltern geschlossenen Behandlungsvertrages zum Zwecke medizinischer Eingriffe an nicht Einwilligungsfähigen zur Geschlechtsfestlegung oder Geschlechtsveränderung?

Antwort:
Für Behandlungsverträge zur Geschlechtsfestlegung oder -korrektur gelten die allgemeinen Regeln über die Heilbehandlung hinsichtlich Einwilligung und Aufklärung sowie ggf. hinsichtlich der gesetzlichen Vertretung. Ein solcher Behandlungsvertrag ist jedenfalls dann als wirksam anzusehen, wenn die Behandlung im Zeitpunkt des Vertragsschlusses medizinisch indiziert war und nicht offensichtlich dem Kindeswohl widersprach.

Frage 27:
Hält die Bundesregierung es für erforderlich, die elterliche Verfügungsgewalt gegenüber Kindern dergestalt einzuschränken, dass Eingriffe an Minderjährigen mit dem Ziel der Vereindeutigung des Körpergeschlechts innerhalb des binären Rahmens Mann/Frau ausgeschlossen werden?

Antwort:
Nein. Nach dem derzeitigen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse wäre ein solcher Eingriff in das elterliche Sorgerecht zum Schutz des Kindeswohls weder geeignet noch erforderlich.

Frage 28:
Sind der Bundesregierung die Urteile des obersten Gerichtshofs Kolumbiens SU 37/99 vom 12. Mai 1999 und T-551/99 vom 2. August 1999 bekannt? 
Wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?

Antwort:
Die Entscheidungen sind der Bundesregierung bekannt. Es ist darauf hinzuweisen, dass ihnen zufolge ein medizinischer Eingriff ohne Einwilligung des Minderjährigen nach kolumbianischem Verfassungsrecht nicht stets unzulässig ist.

Frage 29:
In welchem Verhältnis stehen nach Ansicht der Bundesregierung im Falle der elterlichen Entscheidung für eine genitalverändernde Operation ihres Kindes der § 1552 BGB zur Regelung des elterlichen Sorgerechts und die Grundrechte des Kindes (Menschenwürde, Handlungsfreiheit, Freiheit der Person)?

Frage 30:
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, das medizinische Interventionen zum Zwecke einer geschlechtlichen Polarisierung an nicht Einwilligungsfähigen den verfassungsrechtlich zugesicherten Grundrechten auf Selbstbestimmung und körperliche Unversehrtheit zuwiderlaufen? 
Wenn ja, sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf?

Frage 31:
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass in diesen Fällen von Amts wegen ermittelt werden müsste?
Wenn nein, warum nicht?

Antwort:
Die Fragen 29 - 31 werden zusammenfassend wie folgt beantwortet:

Die Ausübung des elterlichen Sorgerechts hat sich stets am Kindeswohl auszurichten (§ 1627 BGB). Deshalb dürfen die Menschenwürde und die Rechte des Kindes auch durch eine Einwilligung der Eltern in medizinische Eingriffe nicht verletzt werden. Eine solche Verletzung ist aber nicht anzunehmen, wenn ein Eingriff medizinisch indiziert ist.

Frage 32:
Sind nach Auffassung der Bundesregierung die medizinischen Eingriffe zum Zwecke einer geschlechtlichen Polarisierung an nicht Einwilligungsfähigen vereinbar mit den Bestimmungen der Europäischen Menschenrechtskonvention? 
Wenn nein, sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf?

Frage 33:
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass in diesen Fällen von Amts wegen ermittelt werden müsste? 
Wenn nein, warum nicht?

Antwort:
Die Fragen 32 und 33 werden zusammenfassend wie folgt beantwortet:

Medizinische Eingriffe der geschilderten Art würden nach der Spruchpraxis zur Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten in das in ihrem Artikel 8 Abs. 1 gewährleistete Recht auf Achtung des Privatlebens eingreifen. Eine Verletzung dieses Rechts liegt jedoch zumindest dann nicht vor, wenn die Eltern anstelle eines selbst noch nicht einwilligungsfähigen Minderjährigen eingewilligt haben und die Behandlung nach den zu diesem Zeitpunkt anerkannten Prinzipien als medizinisch notwendig erscheint.

Frage 34:
Gibt es nach Auffassung der Bundesregierung eine zwingende Notwendigkeit zur bipolaren Geschlechterdefinition? 
Wenn ja, worin besteht diese? 
Wenn nein, welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung unter bestehenden rechtlichen Bedingungen, die Kategorie Geschlecht künftig aus allen offiziellen Dokumenten zu streichen?

Antwort:
Die deutsche Rechtsordnung geht von der Unterscheidung des Geschlechts von Menschen in 'männlich' und 'weiblich' aus, vgl. z.B. Artikel 3 Abs. 2 S. 1 des Grundgesetzes. Gemäß § 21 Abs. 1 Nr. 3 des Personenstandsgesetzes (PStG) ist das Geschlecht eines Kindes in das Geburtenbuch einzutragen. Ein Kind darf dabei nur als Knabe oder Mädchen bezeichnet werden. Die Eintragung "Zwitter" wird als unzulässig angesehen, weil dieser Begriff dem deutschen Recht unbekannt ist (Hepting/Gaaz, Personenstandsrecht, Kommentar zu § 21 PStG Rz. 71). In Zweifelsfällen ist eine Bescheinigung des Arztes oder der Hebamme einzuholen, die gemäß § 266 Abs. 5 der Dienstanweisung für die Eintragung maßgeblich ist. Ergibt sich im Laufe der Entwicklung des Kindes, dass sein Geschlecht falsch bestimmt worden ist, so ist sein Geburtseintrag gemäß § 47 PStG zu berichtigen.

Solange keine gesicherten Erkenntnisse vorliegen, ob eine Nichtfestlegung des Geschlechtes dem Wohle der Betroffenen dient, ist eine Änderung des Rechtes nicht erforderlich.

 


 

Intersex Elternbrief No 0-2001


Einführung

Liebe Eltern,

Sie haben ein intersexuelles Kind auf die Welt gebracht!

Schenken Sie Ihrem Kind auch ein Leben, sein Leben!

Wir wissen sehr gut was Sie jetzt alles bewegt!

Sie werden sich schon Fragen gestellt haben wie:

-    Wer ist schuld das mein Kind intersexuell ist, ich oder der Partner?;

-         Was ist mein Kind Junge oder Mädchen?;

-         Was soll jetzt geschehen?;

-         und;

-         und.....?;

Sicherlich, alles Fragen die berechtigt sind und deren Antworten die Zukunft Ihres Familienlebens und vor allem anderen das gesamte Leben Ihres Kindes maßgeblich beeinflussen werden.

Aber diese Fragen zu stellen ist eigentlich für Sie sinnlos, denn keine dieser Fragen oder deren Antworten werden Sie einer Lösung des scheinbaren Problems näher bringen.

Die Situation ist da und daran ist Nichts mehr ungeschehen zu machen, Ihr Kind ist intersexuell.

Das hört sich wie ein Todesurteil aus dem berufenem Munde eines Scharfrichters an. Sie werden ganz sicher ein ähnliches oder das gleiche Gefühl gehabt haben als Ihnen die Ärzte Ihres Kindes diese Diagnose eröffneten.

Dieser Eindruck dieses Gefühl aber trügt!

Ihr Kind ist körperlich sicherlich nicht so wie Sie als Eltern es sich wünschten, aber es ist vor allem Ihr Kind und ein Mensch.

Es ist ganz bestimmt:

- kein Mutant, der kleine Kinder schlachtet wie im Fernsehn;

- kein adrenogenitales Syndrom oder Ähnliches, das sind Diagnosen keine Menschen;

- kein Golem, kein Gegenstand den man nach Belieben schnitzen und benutzen kann, oder nach belieben einen Geist einfüllen kann;

Es ist auch ein hilfloses Kind das mit allen seinen Sinnen und Erwartungen darauf vertraut, dass Sie als seine Eltern, es akzeptieren und annehmen, es vor allen Risiken und Gefahren schützen, es ernähren und bilden werden, es stark machen für sein zukünftiges Leben in dieser Gesellschaft. Es vertraut darauf, dass Sie das Richtige tun und es lernt von Ihnen, dass Unwahrheit die Schwäche vernunftbegabter Wesen ist.

Dann, und nur dann, dürfen Sie darauf vertrauen, dass Ihr Kind auch für Sie da sein wird wenn Sie es brauchen! Schaffen Sie sich in Ihrem Kind ein Abbild von Gewalt, Willkür, Frustration und Lüge werden Sie Nichts anderes finden wenn Sie nach Ihrem Kind rufen!

Sicher, es hat ein intersexuelles Genitale, aber dieses ist ganz bestimmt nicht Krank im Sinne z.B. einer eitrigen Wunde, einer Verletzung, oder gar einer Behinderung. Eigentlich ist das Genitale sogar richtig gesund, es ist zwar anders als das der meisten anderen Menschen, aber es entspricht genau den biologischen Gegebenheiten die Ihr Kind im Mutterleib haben wachsen und leben lassen. Das hört sich aus Ihrer Sicht bestimmt sehr unglaubwürdig und schwierig an. Folgen Sie uns durch die nächsten Elternbriefe und Sie werden es verstehen können.

Denn wir sind es, und wurden mit diesem Verständnis geboren, wie auch Ihr Kind!

Verständnis ist die Fähigkeit intelligenter Wesen, die es ihnen erlaubt friedlich und ohne Gewalt in der Gesellschaft anderer vernunftbegabter Wesen leben zu können! Intelligenz ist die Fähigkeit vernunftbegabter Wesen sich über die Tiere und deren Triebe zu erheben! Tierische Triebe sind elementare Instinkte die ausschließlich der Fortpflanzung und damit der Arterhaltung dienen!

¨¨¨¨¨

Wir werden im Folgenden dieses „ Intersex Elternbriefes “ als auch in den weiteren Briefen, versuchen Ihnen einen Leitfaden für das was Sie demnächst angeblich entscheiden müssen an die Hand zu geben.

Wir werden Ihnen aber sicherlich keine Patent- Lösung Ihres scheinbaren Problems anbieten können, das kann Niemand.

Sie werden jetzt sicherlich denken „ Hast Du eine Ahnung, von wegen scheinbares Problem.....“!

Glauben Sie mir und seien Sie versichert, spätestens beim dritten Elternbrief sind Sie mit uns einer Meinung, dass Sie tatsächlich kein Problem haben sondern, dass es nur so erscheint als das Sie Eines hätten. Und es gibt auch eine Menge anderer Menschen die Ihnen dies vermitteln wollen. Lassen Sie sich davon NIE beirren, Sie und Ihr Kind werden in jedem Fall die Konsequenzen egal welche Entscheidung Sie bezüglich Ihres Kindes treffen werden, tragen müssen. Das gilt auch für das was Wir Ihnen vermitteln, ziehen Sie alle Überlegungen zusammen und dann entscheiden Sie, für Ihr Kind und sein Leben!

Es werden sicherlich bereits kurz nach der Geburt Ihres Kindes einige Menschen an Sie herangetreten sein und Ihnen gesagt haben, dass die moderne Medizin das Problem der Intersexualität Ihres Kindes lösen kann.

Wir werden im Folgenden bewusst keine Stellung zu dieser oder ähnlichen Aussagen der Medizin beziehen. Wir werden lediglich versuchen Ihnen das umfassende Wissen zu vermitteln, dass es Ihnen ermöglicht die Sachverhalte bezüglich Ihres intersexuellen Kindes selbständig zu beurteilen und danach zu handeln.

Eines aber ist ganz sicher und es gibt keine weitere Alternative unter denen Sie entscheiden könnten!

Es gibt nur drei Möglichkeiten der Entscheidungen für Sie:

1. Die Ärzte entscheiden „wir machen das Kind optisch zum Mädchen“, Sie verlassen die Klinik dann mit einer „Tochter“, was übrigens in den meisten Fällen, weil technisch einfacher, gemacht wird;

2. Die Ärzte entscheiden „wir machen optisch einen Jungen“, Sie verlassen die Klinik dann mit einem „Sohn“, was übrigens mittlerweile selten ist, weil es technisch schwieriger ist einen Penis aufzubauen, besonders bei sehr kleinen Kindern, als eine Vagina in den Körper zu machen;

3. Ihr Kind entscheidet selbst was es ist, weil Sie keine Entscheidung getroffen haben und dem Kind die Entscheidung offengehalten haben, was übrigens einer zunehmender Trend ist der mittlerweile auch schon von verschiedenen Wissenschaftlern empfohlen wird;

Einschränkend sage ich Ihnen jedoch aber auch, sollten Sie schon Entscheidungen bezüglich des Geschlechtes Ihres Kindes getroffen und realisiert haben, dass Sie sich damit wahrscheinlich ein Problem geschaffen haben könnten. Aber das hängt von der Art der Entscheidung ab die Sie trafen und davon wie Sie mit der nun irreversibel gewordenen Situation in Zukunft umgehen werden. Es gibt keinen Weg den man nicht verlassen könnte wenn man erkennt das er falsch ist! Davon aber später mehr. Wir werden versuchen Ihnen einen Einblick in unsere intersexuelle Sicht der Welt zu eröffnen. Diese Sicht wird mit großer Sicherheit auch eines Tages die Sicht Ihres Kindes sein, ganz egal was Sie tun oder an Ihrem Kind tun lassen werden. Nur werden Sie und Ihr Kind die Gewinner sein, wenn Sie ausschließlich Ihrem Kind vertrauen, und seiner Fähigkeit das es das Richtige für sich tun kann. Sie als Eltern sitzen zwischen allen Stühlen, zwischen uns, Ihren Kindern und zwischen Kultur, Politik, Juristerei und nicht zuletzt ärztlichen Interessen. Unsere Eltern haben das Falsche getan. Wir verdammen sie dafür! Unsere Familien sind daran zerbrochen!  Wir wissen aber auch, dass Sie wahrscheinlich aus Mangel an Information keine andere Möglichkeit hatten! Machen Sie es besser! Sprechen Sie mit Ihrem Kind und nicht über es mit Anderen!

Bitte berücksichtigen Sie dabei, dass wir keine Vorteile aus irgendeiner Ihren Entscheidungen ziehen können und auch nicht wollen. Im Gegenteil alles was Sie hier von uns sehen und hören, ist aus unseren eigenen Mitteln, unser Freizeit und den Erfahrungen unserer Lebenswege entstanden und finanziert.

Deshalb seien Sie vorsichtig und überlegen Sie lieber zweimal bevor Sie jemanden, in Bezug auf Ihr Kind, Ihr Vertrauen schenken der an Ihrer Situation Geld verdient oder verdienen könnte. Sie tun dies ja sicherlich auch, wenn Sie eine Versicherung o.ä. abschließen. Denken Sie immer daran, es fällt Ihrem Gegenüber immer leichter zu lächeln wenn er weiß das er/sie in Zukunft wieder einen dicken Haufen Geld, an Ihnen bzw. Ihrem Kind, verdienen kann. Da wir gerade beim Geld sind, wissen Sie was die erste operative Geschlechtszuweisung Ihres Kindes  kosten kann?

Nun, je nach Fall bewegt sich dies zwischen 80.000 und 300.000 Deutschen Mark.

Ein richtig angenehmes Sümmchen für Ihre Unterschrift unter einen Behandlungsvertrag zur Behandlung Ihres intersexuellen Kindes. Aber damit haben Sie ja nichts zu tun, dass bezahlt zur Gänze ja die Krankenkasse.

Aber ich denke, es ist jetzt Zeit, dass wir das allgemeine Geschwätz beenden und mal „Tacheless “ reden.

Da ich sowieso weder „ Mann „ noch „ Frau “ sondern „ Zwitter der Tat „ bin habe ich Ihnen ein allgemein gebräuchliches Formular vorbereitet, was Sie bevor Sie einem geschlechtsverändernden Eingriff an Ihrem Kind zustimmen, dem Arzt vorlegen sollten der den Eingriff vornehmen wird. Wie Sie selbst sehen werden, wenn Sie das Formular durchlesen, steht dort nichts drin was in irgendeiner Weise unseriös wäre. Im Gegenteil an Ihrem Kind werden so gravierende Veränderungen vorgenommen, sodass es für Sie und Ihr Kind nur „ recht und billig “ ist wenn man Ihnen die Richtigkeit des Eingriffes bestätigt. Insbesondere da solche Eingriffe heute für die moderne Medizin keine Probleme mehr darstellen dürften, sollte eine Unterschrift auch kein Problem sein, oder?

Wir werden uns in den „ Intersex Elternbriefen “  weder mit der Erörterung medizinischer Syndromkomplexe, noch mit veränderten Chromosomensätzen oder gar speziellen Operationsempfehlungen beschäftigen, dass ist was für die Mediziner die damit Geld verdienen. Sollten Sie aber dahingehende Fragen haben, so wenden Sie sich an unsere E- Mail Adressen oder folgen Sie den Links auf unseren anderen Internetseiten die Sie zu den entsprechenden Themen führen. Tausende Internetseiten haben schon zu irgendwelchen biomedizinischen Komplexen Stellung genommen. Das werden wir nicht tun, denn es hilft Ihnen und Ihrem Kind nichts wenn Sie wissen, dass  Ihr Kind eine „ Deletion im kurzen Arm des X- Chromosoms Xp22.2/22.3 oder einfach nur einen Gendefekt auf Chr6 mit gekoppelten HLA- Locus 6p21.3 hat. Wir glauben Ihnen ist mehr damit geholfen wenn wir Ihnen die notwendigen Informationen vermitteln, damit Sie die richtige Entscheidung treffen die Ihrem Kind sein richtiges Leben schenkt und nicht eine Kunstwelt, nicht ein synthetisches Leben mit synthetischen Inhalten die durch synthetische Genitale geprägt wurden, an denen Sie möglicherweise und Ihr Kind sicherlich zerbrechen könnten. Denn ihr Kind muss sein Leben lang mit der von Ihnen getroffenen Entscheidung leben, auch dann noch wenn Sie nicht mehr für es da sein werden!

Wir werden Ihnen allerdings viele Bilder zeigen, die Sie sonst nicht zu sehen bekommen. Sie werden das was da gezeigt wird vor Ihrem Kind verantworten müssen. Aber auch die geheimgehaltenen Überlegungen zuweisender Mediziner, einfach all jene Hintergrundinformationen die Sie sonst niemals zu sehen bekommen werden, Die Sie aber wissen müssen um die richtige Entscheidung für Ihr Kind zu treffen, sind mit dabei. Auch Statistiken der Erfolgsquoten geschlechtlicher Zwangszuweisungen von Klein- und Kleinstkindern, die es angeblich nicht gibt, werden mit dabei sein, natürlich mit Quellenangaben. Auch ist Ihnen mit Sicherheit aufgefallen das die sogenannten Abstracts zur Intersexualität viele Wörter machen, aber Nichts aussagen. Wir werden Ihnen diese Texte vollständig vorstellen.

Ich darf an dieser Stelle einen herzlichen Dank als DARKZERO@0 an die Hackerfreunde in aller Welt aussprechen die es mit Ihrem Einsatz seit Jahren ermöglichen, dass die Daten und Schreckensbilder einer fehlgeleiteten Medizin die Öffentlichkeit in jedem Fall erreichen werden.

Viele intersexuelle Menschen haben, die falsche Entscheidung Anderer über Ihr Geschlecht schon mit Ihrem Leben bezahlt. Dies ist eine Tatsache und keine Drohung und wir wollen Ihnen als Eltern damit auch keine Angst machen. Suizid ( Selbstmord) ist einfach die Realität und lebensbegleitender Umstand zwangszugewiesener intersexueller Menschen, die einfach nur Opfer einer zugegebenermaßen potenten Gruppe von Medizinern geworden sind, die sicherlich bei Ihrem Tun nur das Wohl im Auge haben. Aber wie bereits angedeutet, betrifft dies mit Sicherheit nicht alle Mediziner, genauso wie man nicht alle Mediziner des Abrechnungsbetruges beschuldigen kann, nur weil einige wenige nicht zwischen „Mein und Dein“ unterscheiden können. Es gibt überall schwarze Schafe dort und auch bei uns, leider! Ich denke die Welt könnte viel menschenfreundlicher sein, wenn manche Zeitgenossen ihre Mitmenschen nicht nur unter dem Aspekt der Nützlichkeit für die eigene Geldbörse betrachten würden.

Deshalb bedenken Sie alles wohl, denn entscheiden können Sie nur einmal aus absolut 3 Möglichkeiten und dort nur richtig oder falsch. Die öfter angeführte vierte Möglichkeit „Alles bei Bedarf umkehren zu können“ gibt es ganz sicher nicht!

Viele von uns haben bisher ihr ganzes Leben darauf gewartet, dass..... „ es ist keine Fee  gekommen die.....“!

Wir wollen das dies Alles aufhört, wir wollen nicht von einem Leben träumen das man uns nahm, wir wollen unser Leben leben, nicht den vermessenen Traum der Pädiatrie von der optisch perfekten künstlichen Vagina, oder den der funktionierenden Penisprothese! Wir sind Menschen, die weder durch eine perfekte Neovagina, noch durch eine Penisprothese beschrieben werden können.

Deshalb haben Sie den Mut, sagen Sie „Ja“ zu Ihrem Kind denn darum sollte es Ihnen gehen, und nicht „Nein“ zur Intersexualität Ihres Kindes denn darum geht es schon Anderen.

Ich freue mich, Sie beim nächsten „ Intersex Elternbrief 01- 2001 “zu dem Thema

Das Urteil „ weiblich zugewiesen zu sein „

begrüßen zu dürfen!

J. Cl. Clüsserath

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 


 

Das Transsexuellengsetz (TSG),

eine Waschmaschine für die "weißen Westen "der "Polit-Medizin"

Dies ist sicherlich eine Frage die, die Gemüter als auch die Interessen der Betroffenen, der Heilberufe, der Politik eigentlich der gesamten Kultur berührt. Diese Frage beinhaltet aber sehr viel mehr Sprengstoff als die oberflächlich sichtbare Zuweisung einer S chuld. Die elementare Substan z der Frage mce/themes/advanced/langs/de.js" type="text/javascript"> liegt vielmehr in einer " anderen Realität ", hinter der offensichtlichen Realität, die geschaffen wurde durch das Vorhandensein eines T ranssexuellengesetzes (TSG). Diese Substanz, dieser anderen ebenfalls wahren Realität, eröffnet bei näherer Erforschung schwindelnde, dimensionslose Abgründe zu Moral, Ethik und Gewissen im Umgang einiger Medizinermit menschlichem Leben. Die Wissenschaft, als innovativer und praktizierender Motor der menschlichen Entwicklung steht daher in der Verantwortung zu prüfen ob alles scheinbar Machbare auch gemacht werden darf.  Die Politik als Träger  der Verantwortung, im Sinne der Handlungsgrenzen wissenschaftlicher Praxis, steht deutlich ebenfalls in dieser Verantwortung. Sie darf sich dieser Verantwortung nicht durch Verweis auf Fachspezifika entziehen, da s hemes/advanced/langs/de.js" type="text/javascript"> ie ansonsten einen Teil " ihrer staatlichen Gewalt und Handlungsfähigkeit " zu einem nicht mehr kontrollierbaren " Staat im Staate " macht. Sie steht im Gegenteil sogar in der Pflicht sich unabhängige Instrumentarien zu schaffen, die eine objektive politische und humane Beurteilung eines jeden Sachverhaltes ermöglichen. Pures Nachplappern von sogenannten " herrschenden Auffassungen ", in diesem Falle die der Sexualwissenschaften, machen einen Staat zum " Hans- Wurst " jedes interessierten Fachkreises. Dies gilt insbesondere dann, wenn eine " fachliche Maßnahme " mit erheblichen wirtschaftlichen Gewinnen und Vorteilen für diese Fachkreise verbunden ist.
Der Religion ist dabei ein Rang als Teilaspekt politischen Handelns einzuräumen. Insbesondere da hier, durch die vielfältigen Verflechtungen kirchlicher Organisationen mit dem Gesundheitswesen, die Frage nach einer möglichen Schuld, bezüglich medizinischer Handlungen unter dem Aspekt der christlichen Glaubenslehre, ohne Abstriche zutrifft.

Die Antwort der Bundesregierung auf die kleine Anfrage der PDS zum Thema Intersexualität

offenbart mit staatlicher Wucht geprägt durch eine eiskalte, menschenunwürdige Argumentation die ganze Unwirksamkeit der verfassungsmäßig garantierten Rechte der Menschen in der BRD. Damit wird auch die ganze Unfähigkeit der politischen Handlungsträger zum Umgang mit ,und zum Schutz von, Minderheiten in aller Deutlichkeit dokumentiert. In der Antwort der Bundesregierung wird ebenfalls deutlich, wie durch den Missbrauch von Gesetzen, "mafiösen" Strukturen und den daraus resultierenden Handlungen, aus Unwissenheit oder purer Ignoranz, mit politischen Mitteln Vorschub geleistet wird. Die Benachteiligten sind hierbei nicht nur die "medizynisch Behandelten" sondern auch die sozialen Sicherungssysteme deren Bedeutung zu einem mometären Selbstbedienungspool der interessierten Fachkreise verkommt.

Das TSG wurde seinerzeit geschaffen, als die politischen Entscheidungsträger  erkennen mussten, dass es zwei entscheidende Elemente, Komponenten, für die Gesamtkonstruktion des individuellem Geschlechtes gibt. Dies ist zum Einen der physiologische (körperliche) und zum Anderen der psychologische (geistige) Teil von Geschlecht. Diese funktionale Konstellation der Einheit aus  Körper und Geist, die einen Menschen in seiner individuellen Geschlechtlichkeit beschreibt, ist aktueller unbestrittener Stand, der medizinisch-psychologischen Fachliteratur, der Rechtsprechung, als auch der Gesetzgebung, im Sinne des TSG. Die humanitäre und absolut menschenwürdige Intention der damaligen Initiatoren des TSG war, Menschen welche sich auf der psychischen Ebene im falschen Geschlecht befinden, die Möglichkeit zu geben diesen festgestellten Zwiespalt zu überwinden. Der Zwiespalt sollte überwunden werden durch Anpassung der körperlichen Gegebenheiten, da die psychischen Gegebenheiten sich nach Auffassung der Fachleute nicht anpassen lassen. Ich möchte an dieser Stelle nochmals betonen, dass dies ein unglaublich revolutionärer sozialer Gedanke war, der von einer sehr hohen ethisch-moralischen Kulturreife zeugte. Aber das war damals, 1980, als unter der Regie glaubwürdigerer Politiker, Mediziner, Juristen, und Betroffener, das TSG zum Nutzen der Menschen realisiert wurde.

Nun muss man jedoch wissen, dass es auch Menschen gibt, die mit einem Körper zwischen den beiden kulturell und medizinisch jeweils eng definierten Geschlechterbildern von Mann und Frau geboren werden. In Sprachgebrauch gibt es diese Menschen solange die Menschheit besteht. Sie werden im Volksmund Zwitter, bei den Medizinern Intersexuelle oder Hermaphroditen und in der heutigen Politik und deren Instrumentarien gar nicht benannt. Jedenfalls sind Sie anscheinend weder rechtlich, noch politisch, geschweige denn medizinisch  etwas, das es sich lohnen würde es so zu erhalten wie es ist. Medizinisch erkannte Intersexuelle werden immerdurch medizinische Eingriffe ohne Berücksichtigung der angeborenen Psychosexualität, willkürlich dem männlichen oder weiblichen Geschlecht zwangszugewiesen. Eine umfangreiche Prüfung der psychosexuellen Anlagen zur Bestätigung der Richtigkeit der Zwangszuweisung findet bei intersexuellen Kindern, im Gegensatz zu den Forderungen des TSG bei freiwilliger Zuweisung Erwachsener, nicht statt. Es ist bekannt und Bestreben medizinischer Praxis, diese Eingriffe möglichst früh, also bei Kleinstkindern oder noch besser bei Säuglingen oder Neugeborenen, durchzuführen. Da bei diesen Kindern und Säuglingen die angeborenen  Psychosexualität durch den derzeitigen Stand der Medizin nicht feststellbar ist, sind Fehlzuweisungen entsprechend häufig. Die Frage die sich nun an dieser Stelle zu diesem Thema als erstes, neben anderen stellt, ist: "Was passiert mit jenen Menschen die falsch zugewiesen werden?"

Die Frage 22 lautet: 
Teilt die Bundesregierung die in der Medizin vorherrschende Auffassung, dass die Vereindeutigung des Geschlechtes bei Säuglingen und Kleinkindern notwendig ist?
Wenn ja, wie begründet sie diese Auffassung?
Wenn nein, hält sie ein generelles Verbot von geschlechtszuweisenden Operationen an nicht Einwilligungsfähigen für geboten?

Diese Frage ist nun in der Antwort der Bundesregierung auf die kleine Anfrage der PDS zum Thema Intersexualität, nach jahrelangen Protesten Fehlzuweisungsbetroffener, beantwortet worden. Gemäß der Überlegung der Bundesregierung in ihrer Stellungnahme zur Frage 22, hat ja ein Intersexueller, der falsch zugewiesen wurde, die Möglichkeit sich später entsprechend den Richtlinien der Behandlung transsexueller Patienten zu unterziehen und sich rückverwandeln, oder wie auch immer man das nennen möchte, zu lassen.

Abgesehen von der Tatsache, dass das TSG lediglich die rechtlichen Rahmenbedingungen eines geschlechtlichen Umstieges regelt, erfolgt eine weitere Behandlung  im Rahmen des TSG für den in der Kindheit zwangsweise geschlechtlich zugewiesenen Menschen und deren Eltern, ausschließlich, immer und zeitlebens, unter:

1. erheblichen rechtlichen und gesetzlichen Einschränkungen durch:

+ sichtbare und nachverfolgbare Einträge und Vermerke in den Personenstandunterlagen, die bei  anderen Menschen üblicherweise nicht existieren;
+ zusätzliche Einträge u. Vermerke in den Meldeunterlagen;
+ zusätzliche Einträge u. Vermerke in den kirchlichen Unterlagen;
+ personenbezogene Informationsweitergabe an andere Behörden durch die Amtsgerichte;
+ zwangsweise Offenbarung der geschlechtlichen Änderungen,  bei der Änderungen der persönlichen Papiere (z.B. Zeugnisse, Berufsabschlüsse, etc.);
+ Nachteile bei der Vergabe von Arbeitsplätzen im öffentlichen Dienst, durch die oben genannten für Behörden vollständig sichtbaren, Vermerke und Einträge;
+ infolge der gesetzlichen TSG-Forderung nach Sterilität, lebenslange Kinderlosigkeit;
+ steuerliche Nachteile;
+ Renten- und andere versicherungsrechtliche Nachteile;
+ Einschränkungen des Zugriffs auf die eigenen Krankenunterlagen entgegen den Bestimmungen der Patientenrechtscharta;

2. erhöhtem sozialen und wirtschaftlichen Risiko:

+ Verlust des ev. bereits existierenden persönlichen sozialen Umfeldes;
+ Verlust des Arbeitsplatzes, der Lehrstelle, Gruppen- und Vereinszugehörigkeiten etc.;
+ Schwierigkeiten bei bisher guten Bankverbindungen, wenn die Änderungen dort bekannt werden;
+ ruinöse wirtschaftliche Belastungen, da Krankenkassen nur die teilweise Relativierung der künstlich und unfreiwillig angezüchteten geschlechtlichen Merkmale Zwangzugewiesener, zahlen;
+ Einstufung durch Versicherungsträger in sogenannte erhöhte Risikogruppen( z.B. bei HIV, Hepatitis etc.);
+ Repressalien und Benachteiligungen durch staatliche Einrichtungen( Arbeitsämter, Sozialämter etc.);
+ Berufsuntauglichkeit in bestimmten Branchen, Berufsbildern; 
+ Berufs- und Einkommensausfälle durch die für die zweite Geschlechtsangleichung erforderlichen Ausfallzeiten;

3. weiteren körperlichen und psychischen Folgeschäden:

+ weiterer Verluste, bis zum möglichen Totalverlust der Empfindungsfähigkeit und Sensibilität des Genitalbereiches, zusätzlich zu den bereits durch die frühkindlichen Eingriffe und Manipulationen der Geschlechtssituation bereits eingetretenen Schäden, bedingt durch weitere TSG- erforderliche Eingriffe; 
+ Totalverlust der Fortpflanzungsfähigkeit infolge der frühkindlichen Beseitigung geschlechtlicher Anlagen, wenn diese nicht schon dort eingetreten ist und der Sterilisation als spätere Voraussetzung des TSG; 
+ erhebliche weitere Traumatisierung durch die zusätzlichen Eingriffe in die veränderte Organlage; 
+ lebenslange Medikationen infolge der frühkindlichen Zwangszuweisung und der Forderungen des TSG;   
+ vollständiges Scheitern der körperlichen Veränderungsabsicht des Zuweisungsbetroffenen infolge der, durch die frühkindlich Zuweisung nicht mehr rückgängig zu machenden angezüchteten und anoperierten Anlagen;
+ psychischer Defizite infolge der " Nichtmehr- Relativierbarkeit " der angezüchteten Anlagen;
+ psychischer Defizite infolge der Inakzeptanz durch Festhalten der familiären Umgebung an der Erstzuweisung;
+ psychischer Defizite infolge der Versuche der Behandler die künstlich geschaffene Geschlechtssituation gegen den Willen des Zuweisungsbetroffenen aufrecht zu erhalten; 
+ Scheitern aller Absicht durch mögliche letale( tödliche) Folgen der gemäß TSG erforderlichen Eingriffe;
+ erhöhten Krebsrisiko infolge der erforderlichen Medikation zur abermaligen Veränderung der Geschlechtssituation;
+ verminderte Lebenserwartung infolge aller medizinischen Maßnahmen;
+ verminderte Leistungsfähigkeit infolge der medizinischen Maßnahmen, unter der Berücksichtigung das 10-20 schwere und schwerste operative Eingriffe statistisch keine Seltenheit sind;
+ der Möglichkeit allgemeinem Scheiterns aller Maßnahmen einer Zuweisung nach TSG, in eines der beiden laut der Bundesregierung ausschließlich möglichen Geschlechterbilder( Mann/ Frau) unter der Annahme dass  der eigentliche Zielgeschlechtszustand der Zwangszugewiesenen die körperliche Unversehrtheit zum Zeitpunkt  der Geburt ist; Dieser Zustand wäre ja auch konform mit einer der Kernaussagen unseres Grundgesetzes!

Das oben aufgezeigte Szenario ist lediglich ein grober Katalog, besser eine Kostprobe, dessen was ein geschlechtlich zwangszugewiesenes Kind, wenn es sich später der zwangsweisen Manipulation seiner Geschlechtsanlagen bewusst wird, und gemäß der Bundesregierung den Weg nach TSG geht, erwartet. Dies bedeutet, dass der zuweisungsbetroffene Mensch die Unzulänglichkeiten einer funktional als auch rechtlich zweifelhaften medizinischen Zwangsbehandlung in seiner Kindheit, Zeit seines Lebens zu verantworten hat, und für die er mit allem was er besitzt, und unter Umständen mit seinem Leben einstehen muss! Während Jene die das Geld an der fadenscheinig begründeten Zwangszuweisung verdienten ihren Lebensabend genießen, den der zwangzugewiesene Mensch sicher nicht haben wird. Ebenso wenig wie jene Eltern die nach der Zuweisung ihres Kindes miterleben müssen , dass die Zuweisung falsch war bzw. den folgenden Suizid auf Raten ihres Kindes!

D.h. gemäß der "Antwort der Bundesregierung auf die kleine Anfrage der PDS" , fehlzugewiesene intersexuelle Menschen werden,  durch den Verweis an das TSG, mit weiteren erheblichen biologischen, sozialen und rechtlichen Einschränkungen bedroht, sollten sie sich nicht in die einmal in ihrer Kindheit ohne ihre Zustimmung getroffene Geschlechtszuweisung beugen. Die Bedeutung ist die, dass mit staatlicher Zustimmung und Wohlwollen Teile der Bevölkerung der Bundesrepublik Deutschland wegen Ihres Geschlechtes, vom Tage ihrer Geburt an in einen rechtseingeschränkten Zustand versetzt werden. Der in der Antwort gewählte Wortlaut lässt aber auch darauf schließen, dass die Mitglieder der Bundesregierung, gut vorbereiteten Falschinformationen einer interessierten Gruppe der Heilberufe aufgesessen sein könnten. Sollte die Antwort aber tatsächlich der Überzeugung der Bundesregierung entsprechen, so ist schlicht und ergreifend von Seiten der derzeitigen Bundesregierung von einem eklatanten Verfassungsbruch unter der völligen Missachtung jeglicher Menschenrechte, sowie einem Bruch der Patientenrechtscharta  auszugehen. Weiter unterscheidet sich die Empfehlung der Bundesregierung bezüglich falsch zugewiesener intersexueller Menschen an das TSG, im Endergebnis der Handlungskette bis zur endgültigen Sterilisation, durch Nichts von den Rassereinhaltungsparolen Nazi- Deutschlands. Die Antwort der derzeitigen Bundesregierung ist damit, der Verfassung auf die ich einmal einen Eid geschworen habe, unwürdig. Des weiteren ist es Missbrauch des TSG, eines Gesetzes, wenn dieses dazu benutzt wird, "altes Unrecht", im Sinne der Falschzuweisungen intersexueller Menschen, durch neues Unrecht, im Sinne der Voraussetzung der Zwangssterilisation, auszugleichen. Ich kann an dieser Stelle einfach nicht glauben, dass eine in der Mehrheit sozialdemokratische Regierung, eine solche absolut menschenverachtende Einstellung hat. Auch der ökologische Teil der Bundesregierung hat mit dieser Antwort seine Unfähigkeit offen demonstriert. Auf dieser Seite der Bundesregierung veranlasst man ausgiebige Debatten über die Größe der Nester in zukünftigen Hühnerställen, zeigt sich aber unfähig die eigene Bevölkerung objektiv vor verfassungswidrigen Zugriffen bestimmter, in gesetzlichen Grauzonen operierender, Gruppen zu schützen. Im Gegenteil man deckt diese sogar noch durch Missbrauch von Gesetzen.

Vielleicht sollte man, zum besseren Verständnis, eine mögliche Ereigniskette einer Intersexuellen Person einmal näher beleuchten.

Es ist bekannt, dass den von Geschlechtszuweisungen Betroffenen, gemäß den Lehrmaterialien zur medizinischen Ausbildung, ihr Kerngeschlecht als auch die gesamten Vorgänge die mit der Geschlechtszuweisung zusammenhängen, vorzuenthalten sind. Dies erfolgt nach den medizinisch-psychologischen Veröffentlichungen und auch öffentlich nicht zugänglichen Anweisungen, um suizidalen Handlungen der Zuweisungsbetroffenen vorzubeugen. Man muss sich an dieser Stelle einmal ernsthaft fragen: " Warum wohl die humanitäre Wohltat der medizynischen Zwanggeschlechtszuweisungen, durch suizidale Handlungen der Zugewiesenen beantwortet werden?" Diese medizinischen Erstanweisungen nach der Zuweisung schließen die Eltern, Behörden, sogar Kirchen, als auch andere später behandelnde Mediziner ein. Bei der Herstellung dieser Außenkonstruktion des Betroffenen ist keiner dieser beteiligten Kreise in einem, rechtlich einwandfrei als legal zu bezeichnenden Bereich, aktiv. Damit wird aber den Zwangszuweisungsbetroffenen jede Möglichkeit genommen, die tatsächlichen Vorgänge ihres unfreiwilligen "Frau- oder Mann- Seins" in Erfahrung zu bringen, selbst wenn die Zuweisungsbetroffenen dem allem nachgehen. Dies geht in der Praxis soweit, dass den Zuweisungsbetroffenen medizinische Unterlagen verweigert werden oder diese bei massivem Vorgehen der Betroffenen gar nicht mehr existieren, weil die Unterlagen einem Wasserschaden o. Ä. zum Opfer gefallen sind.

Eltern werden durch unvollständige Aufklärung zum Belügen und Betrügen ihrer Kindern angehalten, zu Mittätern gemacht, was da und dort mal mit dem Suizid des Zuweisungsbetroffenen endet. Auch passiert es, dass Eltern von der angeblich "zu treffenden Entscheidung" ganz ausgeschlossen werden. Das Kind wird dann ohne Hinzuziehung und Einwilligung der Eltern zugewiesen und dabei häufig teilkastriert . Wenn dann das Kind nach Jahren oder Jahrzehnten hinter die Vorgänge kommt und sich offenbart, so ist das Erkennen der Grausamkeit des  eigenen Tun´s für die Eltern mehr als nur schlimm. Noch schlimmer ist es für Eltern am Verhalten des Kindes  miterleben zu müssen, dass Sie die falsche Entscheidung getroffen haben, und trotz der ärztlich empfohlenen "restriktiven Erziehung" keinen Erfolg haben. Dann nämlich kommt die Erkenntnis, dass die Schöpfung stärker ist als alle Lehrsätze und Skalpelle der "pädiatrischen Medizin". Dann wird auch erkennbar, dass medizinisches Gewinnstreben an den Vorgaben der Natur scheitert.

Lassen Sie mich an dieser Stelle für den geneigten Leser als auch bestimmte Mediziner, die des Lateinischen nicht mächtig sind noch anmerken, dass das Wort Individuum mit "das Unteilbare" übersetzt wird, was auch für und trotz des medizinischen Arbeitens an "intersexuellen Individuen" mit Skalpell gültig ist. Ich setze dabei natürlich voraus, dass Mediziner mit "intersexuellen Individuen" möglicherweise Menschen meinen könnten.

Ein anderer Weg der sich dann nach Jahren  und Jahrzehnten des Leidens unter der geheimgehaltenen Zwangszuweisung und den angeborenen Geschlechtsempfindungen eröffnet ist scheinbar das TSG. Befinden sich die "transsexuellen Zuweisungsbetroffenen" dann wieder in den Fängen bestimmter Teile der Medizin, geht das $piel munter von vorne los. Auch im T$G-Verfahren wird von den "erfahreneren behandelnden Medizinern" alles unternommen um den Betroffenen ihre tatsächliche Vergangenheit vorzuenthalten. Selbst aktuelle medizinische Befunde und Erkenntnisse werden den Betroffenen mit fadenscheinigen Argumenten ebenso vorenthalten, wie andere ebenfalls vorhandene Unterlagen aus ihrer Vergangenheit. Dies geht teilweise dann soweit, dass behandelnde Mediziner und Psychologen, während des TSG- Verfahrens, rücksichtslos  alles versuchen, den zuweisungsbetroffenen Menschen in dieser Zwangszuweisung zu halten, denn welcher Mediziner beweist schon gerne seinem Kollegen, dass er Mist gebaut hat und dass die Erstzuweisung falsch war. Das würde dann unter Umständen das Geschlechter- $piel ja auch erheblich abkürzen. Sei es wie schon von verschiedenen Medizinern veröffentlicht, durch den drohenden Suizid des Zwangszugewiesenen angesichts der medizynischen Wohltaten, oder sei es durch den vorzeitigen Ruhestand des zuweisenden Mediziners, wenn dieser sich für sein Tun verantworten müsste. Die Betroffenen werden meist dann erst weiterbehandelt wenn die Situation eskaliert und diese Menschen am Rande des Zusammenbruches stehen, ein Suizid während der T$G- Behandlung wäre u.U. ja mit juristischen Fragen zur Vergangenheit des Selbstmörders verknüpft. Nun erst werden sie dann vom TSG "sanft aufgefangen" und medizynisch als "Transsexuelle" klassifiziert und verschwinden damit auch gleichzeitig aus der Statistik für "falsch zugewiesene Intersexuelle".

Vielleicht ist dies der Grund warum es in bestimmten medizinischen Statistiken angeblich so wenige "rückfällige Intersexuelle" gibt und nicht wie häufig und gerne durch bestimmte Teile der Medizin postuliert "... die gute Erfolgsquote Ihrer richtigen Zuweisungssystematik". Vielleicht war es auch ein "Wink des Schicksals das der Begründer der unseligen Geschlechtszuweisungspraxis John Money heißt. Die letzten eventuell körperlich vorhandenen Spuren der Vergangenheit die vielleicht noch von der Zwangszuweisung vorhanden sein könnten verschwinden dann mit der sogenannten "Großen-OP nach TSG". Erstaunlich ist, dass viele Chirurgen die erwachsene "Tran$$exuelle" umbauen, meist die sind, die auch Kleinkinder und Säuglinge geschlechtlich Zwangszuweisen bzw. dies in Ihrer Vergangenheit getan haben. Interessant ist bei dieser Betrachtung aber auch, dass im Falle der falsch zwangszugewiesenen Menschen am $ozial$ystem doppelt partizipiert wird. Wer hat es als Geschäftsmann schon nicht gerne, wenn seine Kunden immer wieder zurückkommen müssen? Für die Betroffenen setzte ich an dieser Stelle voraus, dass der Leser sich denken kann, dass nach minimal zwei umfangreichen Operationen im Genitalbereich nicht mehr viel von der zur Zeit der Geburt vorhandenen Empfindungsfähigkeit verfügbar sein kann. Das Resümee dieses hypothetischen "redundanten Systems" rund um die Intersexuellen ist die Tatsache, dass alle Handlungen immer zu Lasten des Betroffenen, seiner Verwandten und natürlich zu Lasten der $ozialka$$en fallen und die "weißen Westen" mancher "Menschen" bleiben rein. Wie immer! Wenn mal kleine Flecken auftauchen haben wir ja immer noch die Waschmaschine T$G.

Angesichts meiner eigenen Erfahrungen bin ich mittlerweile überzeugt davon, dass manche Menschen selbst Jesus Christus den Heiligenschein wegoperieren würden, wenn die Krankenkassen das bezahlen.   

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Trier, im Mai 2001

Es bestehen derzeit folgende Landesgeschäfts- und Beratungsstellen: