23 | 11 | 2024

Stellungnahme der dgti

zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abg. Christina Schenk und der Fraktion der PDS BT-Drs. 14/5425

E - Zur rechtlichen Situation:

Die Frage 34 und die Antwort dazu, wurden von mir bereits im Vorwort aufgegriffen. Vor allem die Antwort der Bundesregierung zeigt die gesamte Engstirnigkeit, mit der das Problem der Geschlechtsfestlegung, besser der Existenz von Geschlecht, in unserer Kultur betrachtet wird.

Gerade heute, am 30. Januar 2002, steht unsere Ethik, unsere Einstellung zur Würde des Menschen im Spannungsfeld zwischen Kultur und Wissenschaft, auf dem Prüfstand. Unsere Politiker müssen sich der Frage der embryonalen Stammzellenforschung, unter dem Gesichtspunkt menschenrechtlicher Fragen, stellen und es wird verlangt, dass sie heute eine Antwort geben. Es geht wiedereinmal um die Frage, ob Forschung und Wissenschaft, mit der Aussicht, dass ihre Ergebnisse die Qualität des Lebens verbessern können, Vorrang eingeräumt wird gegenüber dem Leben das dabei zerstört werden muss. Es spielt keine Rolle, ob die Vernichtung nun im Ausland betrieben wird und wir nur das "Abfallprodukt", die Stammzellen einführen oder ob wir selbst zum Täter werden.

Die Debatte hat noch nicht begonnen. Ich bin mir jedoch relativ sicher, dass es wieder zu einer Verengung auf eine Frage kommt: Einfuhr - ja oder nein - und unter welchen Bedingungen. Es wird mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht darüber gesprochen werden, dass es in Deutschland inzwischen hunderte von tiefgefrorenen Embryonen gibt, die durch Reagenzglasbefruchtung entstanden sind und nicht leben dürfen. Wissenschaftler, ob ihrer Leistungen teilweise hoch angesehen, haben sich schon längst an die Grenze der "Übernahme der Schöpfung" vorgearbeitet und die Stimmen von Ethikern, Philosophen und Menschenrechtlern, die vor diesen Entwicklungen warnen, werden kaum noch wahrgenommen.

Ich überspringe einige Entwicklungsschritte und frage mich: "Wann wird der Bundestag darüber entscheiden müssen, ob es zulässig ist künstlich, aus Stammzellen entwickelte Gehirne, in technische Anlagen einzubauen um deren Leistungsfähigkeit zum "Wohle der Menschheit" zu optimieren?"

Ein letzter Gedankengang, bevor ich nun auf die einzelnen Antworten zur rechtlichen Lage Intersexueller eingehe. Es erscheint logisch, dass immer mehr Wissen zu immer mehr Spezialisierung führt. Jeder Spezialist lernt seinem Fachwissen zu vertrauen. Intuitiv bleibt ihm deshalb auch nichts anderes übrig, als dem Fachwissen anderer Spezialisten, auf deren Gebiet, zu vertrauen. Der Blickwinkel von Spezialisten wird folglich immer enger und immer mehr in einem ständig schmaler werdenden Band auf eine fiktive Zukunft gerichtet. In den letzten 50 Jahren, zumindest in dieser Zeit verstärkt und sich immer noch verstärkend, ist so ein System entstanden das durch Wissen Bildung verhindert. In manchen Bereichen wurde erkannt, dass Spezialisten nicht mehr ohne die Zusammenarbeit mit Spezialisten anderer Fachgebiete Erfolg haben können. So entwickelte sich eine neue Form von Spezialisten, die Coachring-Spezialisten, die Spezialisten zur Erreichung eines bestimmten Zieles zusammenführen. Selbst diejenigen, die zunächst basisorientiert waren sind weitgehend inzwischen nur noch zielorientiert und selbst zu Scheuklappenträgern geworden. Die wenigen lehrenden Wissenschaftler, die an unseren Universitäten auch Bildung vermitteln, werden zwar gerne mal gehört, tragen aber zur Produktivität im Sinne der gesellschaftlich propagierten Normen nicht bei. Zum Sehen über den Tellerrand bleibt keine Zeit, wenn einer junger Mensch in seinem Studium zu etwas kommen will. - Ich will nicht verschweigen, dass es auch Ansätze gibt hier gegen zu steuern.

Die reale rechtliche Situation intersexuell geborener Kinder lässt sich mit wenigen Worten beschreiben. Als Menschen, im Sinne der deutschen Gesetzgebung, werden sie erst anerkannt, wenn sie eindeutig einem Geschlecht zugeordnet wurden. Wenn sich diese Zuordnung als falsch erweist und sie dadurch, im Sinne unseres Gesellschafts- und Gesundheitsverständnisses, krank werden, haben sie selbstverständlich Anspruch auf "Heilmaßnahmen". Diese müssen aber eindeutig das Ziel haben, einem Geschlecht zugeordnet zu sein. Als Geschlecht gilt nur männlich oder weiblich, alles andere ist nach deutschem Recht krankhaft.

(F25) stellt in den Raum, ob mit einer Geschlechtszuweisung verbundene Sterilisation nicht in Konflikt mit dem Sterilisationsverbot von Kindern des § 1613 c BGB steht. Die Antwort der Bundesregierung ließt sich für den unvorbereiteten Leser, und auch die Eltern eines Kindes sind in dieser Lage unvorbereitet, logisch:

Operative Maßnahmen zur Geschlechtszuordnung dienen nicht dem Ziel, das Kind zu sterilisieren, sondern sollen dem Kind, das Merkmale beider Geschlechter aufweist, die Identifikation mit einem Geschlecht ermöglichen.

Sowohl die Bundesregierung, als auch die Experten, die ihr hier zugearbeitet haben, müssten wissen, dass ein Kind zunächst seine Identifikation als Mensch erlebt, sich selbst mehr männlich oder weiblich verhält und erst später erkennt, dass es scheinbar sehr wichtig sei zwischen den Beinen das "richtige" Geschlecht zu haben. Unter Berücksichtigung dieser wissenschaftlich bewiesenen Tatsache, hätte die Antwort lauten müssen:

Operative Maßnahmen zur Geschlechtszuordnung dienen nicht dem Ziel, das Kind zu sterilisieren, sondern sollen dem Kind, das Merkmale beider Geschlechter aufweist, ersparen, dass es von der Gesellschaft, die Eindeutigkeit verlangt, diskriminiert wird. Da sich die Gesellschaft nicht behandeln lässt, und der Staat sich nicht in der Lage sieht gesellschaftliche Diskriminierung zu verhindern, muss billigend in Kauf genommen werden, dass der einzelne Mensch seines Geschlechtes beraubt und verstümmelt, bzw. sterilisiert wird.

Die Bundesregierung sieht sich im Einklang mit den "universellen Menschenrechten" und bei allem staatlichen Handeln diesen verpflichtet. Ihre Antwort ist ein kulturell bedingter Schlag ins Gesicht unschuldiger Menschen.

(F26) fragt nach der Rechtsgültigkeit von Behandlungsverträgen zur Geschlechtsfestlegung oder Geschlechtsveränderung. Die Bundesregierung antwortet:

Für Behandlungsverträge zur Geschlechtsfestlegung oder -korrektur gelten die allgemeinen Regeln über die Heilbehandlung hinsichtlich Einwilligung und Aufklärung sowie ggf. hinsichtlich der gesetzlichen Vertretung. Ein solcher Behandlungsvertrag ist jedenfalls dann als wirksam anzusehen, wenn die Behandlung im Zeitpunkt des Vertragsschlusses medizinisch indiziert war und nicht offensichtlich dem Kindeswohl widersprach.

Ich bin auf diesen Zusammenhang schon bei der Frage von Schadenersatzforderungen eingegangen. Tatsache ist, dass nach derzeit in Deutschland geltendem Recht, Verträge zwischen Eltern und Ärzten über die Behandlung nichteinwilligungsfähiger Kinder und Jugendlicher gültig sind. Sobald dem Kind oder Jugendlichen, später Erwachsenen, an der Sinnhaltigkeit des Vertrages und der damit verbundenen Behandlung kommen, könnte er daher nur seine Eltern verklagen. Der Betroffene müsste dann nachweisen, dass die Behandlung, in die seine Eltern eingewilligt haben, seinem offensichtlichen Kindeswohl widersprochen haben. Die Eltern könnten nun ihrerseits die Ärzte verklagen, wenn sie nachweisen, dass die vorgeschlagene Behandlung nicht dem Wohl des Kindes entsprach und die Ärzte dies zum Zeitpunkt der Maßnahme hätten wissen müssen. Da die Bundesregierung aber davon ausgeht, dass bei geschlechtlicher Uneindeutigkeit in jedem Fall medizinische Maßnahmen indiziert sind, kann sich jeder Arzt wiederum auf geltendes Recht berufen: "Es ist im Sinne der Gesellschaft nötig, dass geschlechtliche Uneindeutigkeit verhindert wird. Es gibt in Deutschland per Gesetz nur Mann oder Frau."

Die Bundesregierung sieht sich im Einklang mit den "universellen Menschenrechten" und bei allem staatlichen Handeln diesen verpflichtet. Ihre Antwort ist ein kulturell bedingter Schlag ins Gesicht unschuldiger Menschen, denn sie werden mit ihrem persönlichen Geschlecht geboren, das ihnen, staatlich legitimiert, genommen wird.

Folglich sieht die Bundesregierung in der Antwort auf (F27) auch keinen Handlungsbedarf die elterliche Sorge, im Zusammenhang mit Geschlecht, zu Gunsten des Kindeswohles einzuschränken.

Die restlichen Fragen und daraus resultierenden Antworten können unter einem einzigen Gesichtspunkt zusammengefasst werden. Die Bundesregierung lehnt jeden Zusammenhang zwischen kulturell bedingtem Handel und medizinischen Maßnahmen ab. Schließlich sei es ja eine "schwere gesundheitliche Störung" mit einem Geschlecht auf die Welt zu kommen, das unserem Kulturverständnis widerspricht. Ich frage mich entsetzt, ob es wirklich keiner unserer Politiker, Regierungsbeamter, die an der Antwort beteiligt waren oder der zuarbeitenden Experten gemerkt hat, welchen Unsinn die Bundesregierung hier verbreitet?

Die Bundesregierung sieht sich im Einklang mit den "universellen Menschenrechten" und bei allem staatlichen Handeln diesen verpflichtet. Ihre Antwort ist ein kulturell bedingter Schlag ins Gesicht unschuldiger Menschen.

Abschlussbemerkungen:

Ich greife nun zum Abschluss nochmals die Frage zur Notwendigkeit der bipolaren Geschlechterdefinition auf. Die Bundesregierung sagt in "schlichten" und einfachen Worten was sie davon hält und merkt nicht einmal welchen "Unsinn" sie hier verbreitet (vom Deutschen ins Deutsche übersetzt von Helma Katrin Alter):

Die christlich, abendländisch, westliche Kultur kennt nur Männer und Frauen. Als solche sind sie "gesunde" Menschen. Da Menschen, die von dieser Vorstellung abweichen, im Sinne des Grundgesetzes kein Geschlecht haben, können sie auch nicht wegen ihres Geschlechtes diskriminiert werden. Das Grundgesetz und die daraus resultierende deutsche Gesetzgebung bieten jedem Menschen die Möglichkeit das "richtige" Geschlecht zu haben oder sich zuschreiben zu lassen. Jedes andere, im Gesetz nicht vorgegebene Verhalten und Empfinden ist zur Erforschung "unnatürlicher" und "kranker" Erscheinungsformen menschlichen Lebens freigegeben und unterliegt insoweit nicht mehr der Verantwortung des Staates oder der Gesellschaft, sondern ausschließlich dem "Heilungsauftrag" an die Wissenschaft. Jede Erforschung anderer kultureller Erkenntnisse ist unerwünscht und deshalb auch in keinem Fall zu fördern.

Gute Nacht, christliches Abendland. Hat denn kein Mensch, der in Wissenschaft und Politik Verantwortung trägt daraus gelernt, dass Tausende von Menschen diskriminiert wurden und sterben mussten, nur weil irgend wann einmal die Wissenschaft sagte, sexuelle Orientierung ist in gesund und krank zu unterteilen? Hat die wissenschaftlich unhaltbare Aussage, geschlechtliche Identität sei der Erziehung unterworfen (anerzogen werden kann nachweislich lediglich geschlechtsorientiertes Verhalten), nicht schon genügend Opfer gefordert?

Berechtigterweise wird von der Bundesregierung geschlechtsorientierte Diskriminierung in anderen Kulturen und anderen Staaten an den Pranger gestellt und verurteilt. Die selben Personen sind es jedoch, die verneinen, dass der Umgang mit Intersexuellen und allen anderen Menschen, die der bipolaren Geschlechtereinteilung nicht entsprechen, kulturelle Wurzeln hat, die keinerlei reale wissenschaftliche Rechtfertigung haben. Wann sind die für Gesundheit, Erziehung und Recht in der Bundesrepublik Verantwortlichen endlich bereit zu erkennen, dass sie, wenn auch aus ihrer eigenen Erziehung her bedingt, ein doppeltes Spiel treiben?

Transgender wollen nicht in erster Linie anklagen, auch wenn es dafür genügend Gründe gäbe, sie wollen endlich ernst genommen werden und verhindern, dass weiterhin individuelles Leid in Kauf genommen wird und dabeiMenschen auf dem Altar der christlich, abendländischen Kultur "geopfert" werden. Die Experten, die der Bundesregierung bei der Beantwortung der Fragen zur Intersexualität zugearbeitet haben, Mediziner, Psychologen, Pädagogen und Juristen, haben in den Vorlesungen zu den "universalen Menschenrechten" gründlich geschlafen oder sie eben gar nicht erst besucht.

V.i.S.d.P. Helma Katrin Alter

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