18 | 10 | 2024

Die dgti

Hier finden Sie eine alphabetische Übersicht über alle in diesem Bereich enthaltenen Artikel.

Aufgaben der dgti


Global sind die Aufgaben der dgti in der Präambel der Satzung beschrieben:

Präambel

Die dgti hat sich zum Ziel gesetzt, die Akzeptanz von Transidenten innerhalb der Gesellschaft zu fördern und deren Stigmatisierung entgegenzuwirken. Sie soll Betroffene und Interessierte beraten und betreuen, sofern dies gewünscht wird. Ein wesentlicher Aspekt der Arbeit sollte die (Re-)Integration von Betroffenen in den Arbeitsprozess sein, um so der Gefahr des sozialen Abstiegs zu begegnen, der heutzutage noch mit dem sozialen Wechsel verbunden ist. Sie tritt für mehr Offenheit der eigenen Identität gegenüber ein und trägt der Vielfalt menschlichen Daseins Rechnung.

Daraus ergeben sich praktisch folgende konkrete Aufgaben:

1. Sammlung und Bündelung von Informationen aus den Bereichen Recht, Medizin und Soziales

2. Hinweis auf bestehende Informations- und "Hilfsangebote", Gruppen und Kontaktstellen (ohne Wertung)

3. Aufbau eines qualifizierten Beratungsangebotes, das flächendeckend arbeiten kann

4. Hilfestellung beim Aufbau von Gruppen

5. Qualifizierung potentieller Helfer und Gruppenleiter

6. Unterstützung von Treffen und Tagungen, wenn dies gewünscht wird

Damit verbietet sich von selbst, dass die dgti

1. eigene Selbsthilfegruppen gründet

2. bestehende Selbsthilfe- und Betreuungsgruppen oder Einrichtungen wertet

3. sich in Aufgaben und Probleme einmischt, die andere bereits qualifiziert bearbeiten

4. Konkurrenzangebote für Treffen oder Tagungen zu Themen erarbeitet, die anderweitig angeboten werden.

Die nimmt für sich in Anspruch eine Plattform zur Bildung einer Lobby für Transgender zu sein. Die Polarisierung, auch durch die Gesetzgebung verankert, auf männlich und weiblich, als ausschließliche Form des Geschlechtes, hat zu viel Leid der betroffenen Menschen geführt. Die Tatsache, dass sich Experten zur Verfügung gestellt haben dieses Eindeutigkeitsprinzip zu unterstützen hat dieses Leid verstärkt. Wir verstehen diese Feststellung nicht als einen Vorwurf an die Gesellschaft, sondern als eine Einladung Gefühl und Denken, entgegen einer erzieherischen und kulturellen Entwicklung, zuzulassen. Die Grenzen sind fließend, Mann und Frau sind nur Eckpunkte eines breiten Spektrums der Schöpfung. Zeugen- und Gebärenkönnen sind biologische Funktionen, die nicht zwingend mit der Geschlechtsidentität verknüpft sein müssen. Wir betrachten es als eine Verarmung unserer Kultur, dass die "medizinische Wissenschaft" Grenzen aufbaut, wo Staunen und Respekt vor den Leistungen der Natur (oder Schöpfung) angebracht wären. Es geht nicht um ein "3. Geschlecht", sondern um die Überwindung starrer Geschlechtergrenzen. Keine Aktivität der dgti darf das Schamgefühl des Individuums in Frage stellen. Wir verlangen aber, dass dies auch für Transgender gilt.

In diesem Sinne arbeitet die dgti auch politisch, ohne den einzelnen Menschen aus dem Auge zu verlieren.

Das Beratungsgespräch


Hinweise für Menschen die Hilfe suchen

"Transsexuell- ja oder nein? - hoffentlich nicht? - und wenn doch?"
aber auch für Ärzte, Psychologen und "Helfer"

von Helma Katrin Alter

Sinngemäß gelten diese Aussagen auch für die anderen Beratungsstellen. Besonderheiten können dort jeweils telefonisch oder per Mail erfragt werden. - Kontakte siehe Ende Information.

Inhalt:

Wie verläuft das Beratungsgespräch?

Was wird von mir erwartet? Was kann ich erwarten?

Auf wen lasse ich mich da ein?

Was kostet die Beratung? Wie geht es weiter?

 


 

Wie verläuft das Beratungsgespräch?

Immer wieder erreichen mich Briefe, Anrufe und Mails, in denen die Frage nach der prinzipiellen Arbeitsweise der Beratungsstelle gestellt wird. Ich möchte deshalb die entsprechende Antwort veröffentlichen, vor allem auch, weil ich denken, dass sie ...

... für andere Gruppen und Beratungswillige eine Anregung ist, wie mit der Problematik "TRANSGENDER - TransFrau - TransMann - Transsexualität - Transidentität - oder Intersexualität/Zwitter" umgegangen werden kann. Natürlich ist diese Antwort nur eine von vielen Möglichkeiten, auch wenn verschiedene Grundaussagen für viele gemeinsam zutreffen werden.

... es vor allem für die Menschen wichtig ist, die so sehr noch in sich gefangen sind, dass sie es gar nicht wagen würden diese Frage zu stellen.

Bei einem Erstkontakt plane ich 2 bis 4 Stunden ein. Die Beratung findet in meinem kombinierten Wohn-/Arbeitszimmer statt. Je nach persönlicher Situation der/des Ratsuchenden treffen wir uns am Vormittag, Nachmittag, Abend oder in Ausnahmefällen auch am Wochenende (bei einer weiten Anreise eventuell auch mit Schlafmöglichkeit bei mir).

Zunächst versuche ich durch gegenseitiges Kennenlernen eine gut Gesprächsbasis zu finden. Es muss ein Mindestmaß an gegenseitige m Vertrauen aufgebaut sein. Dann versuche ich deutlich zu machen, dass nur der rein rechtliche Weg eindeutig geklärt ist und für alle Betroffenen gleich, der medizinische und soziale Weg ist für jeden Menschen verschieden, auch wenn es dabei ein Mindestmaß an Regeln einzuhalten gilt. Ich versuche also abzuklären, inwieweit die Vorstellungen des Betroffenen mit der Realität übereinstimmen, wenn möglich dadurch, dass er/sie selbst im Gespräch darauf kommt.

Gemeinsam versuchen wir dann Lösungsalternativen im Bereich der medizinischen Betreuung und der sozialen Stabilisierung zu erarbeiten.

Dazu müssen natürlich sehr viele, auch sehr persönliche, manchmal intime Informationen ausgetauscht und besprochen werden. Wir werden immer wieder kürzere Pausen brauchen, denn nach einiger Zeit raucht der Kopf. Es stehen auch Videofilme als Auflockerung und Info zur Verfügung. Was dann am Ende konkret herauskommt ist immer offen.

Im Mittelpunkt steht immer der "ganze" Mensch, nicht nur das Problem "Transgender". Fehlt beim Ratsuchenden dieses Grundverständnis, so muss es behutsam aufgebaut und bewusst gemacht werden.

Die Beratungsstelle steht auch Ärzten, Psychologen, Sozialarbeitern, ... zur Verfügung, um grundsätzliche Fragen zu klären oder um in Einzelfällen, unter Wahrung der Schweigepflicht auf beiden Seiten, konkrete Lösungswege zu erarbeiten. Die Beratungsstelle kann auch von Medienvertretern in Anspruch genommen werden, um zur Unterstützung von Recherchen Grundsatzfragen zu klären und Wissen zu erlangen. Über Einzelfälle kann nur dann gesprochen werden, wenn die betroffene Person selbst anwesend ist und dies wünscht!

 


 

Was wird von mir erwartet? Was kann ich erwarten?

Als wichtigste Grundvoraussetzungen erwarte ich vom/von der Ratsuchenden:

Ein vereinbarter Termin muss eingehalten werden. Wenn etwas dazwischen kommt, dann soll er rechtzeitig abgesagt werden. Ich halte meist 4 Stunden für ein solches Gespräch frei, um es im Ausnahmefall auch so lange ausdehnen zu können, oder aber ausklingen zu lassen, damit der/die Ratsuchende die Beratungsstelle in einer möglichst guten Verfassung verlassen kann.

Sicher habe ich Verständnis, wenn jemanden im letzten Augenblick der Mut verlässt. Dann aber sollte der/die Ratsuchende kein schlechtes Gewissen haben und baldigst Bescheid sagen, warum er/sie nicht kam. Wenn jemand den ersten Schritt, die Terminvereinbarung, geschafft hat und beim zweiten, dann zu kommen, zunächst versagt, ist dies keine Schande. Ich mache mir aber Sorgen. Also Anrufen, wenn der Termin versäumt wurde und ehrlich bleiben. Er/sie bekommt einen neuen Termin. Versprochen!

Ratsuchende sollen wegen ihres Anliegens kommen. Wer als Mitbetroffene/r alleine kommt darf nicht erwarten, dass er/sie "Rezepte" für den eigentlich Betroffenen abholen kann. Mit Eltern eines transidentischen Kindes werde ich über sie selbst und mit ihnen sprechen, und nur in diesem Zusammenhang über das Kind. Dies gilt natürlich auch im umgekehrten Fall und bei Partnerschaften, wenn nur der selbst nicht betroffene Partner kommt.

Ratsuchende können natürlich den/die Partnerin mitbringen, Kinder ihre Eltern und umgekehrt, oder auch eine andere Begleitperson, z.B. einen Freund oder den Sozialbetreuer. Ich hatte auch schon einen Psychotherapeuten mit seinem Patienten zusammen hier. Grundsätzlich gilt: Jeder spricht nur für sich selbst.

Der/die Ratsuchende kann von mir erwarten:

Ich habe sehr viel Geduld und lasse ihm/ihr Zeit zur "Sache" zu kommen. Den Einstieg in das Gespräch werde ich immer individuell gestalten, je nach der ratsuchenden Person, der Tageszeit und den sonstigen Umständen. Ich kann sehr gut reden und habe auch sehr viel zu sagen. Doch jeder der schon bei mir war weiß, dass ich vor allem sehr gut und konzentriert zuhören kann. Ich kann ein Gespräch, oder den Verlauf der Erzählung des Ratsuchenden, lenken. Doch meist lass ich ihm freien Lauf, damit der/die Ratsuchende selbst merkt wo "der Schuh" wirklich drückt.

Ich halte keine Informationen zurück, vor allem aber dränge ich keine auf.

Ich unterwerfe mich selbst der Schweigepflicht. Wenn ich Beispiele verwende bin ich dazu entweder ausdrücklich von der Schweigepflicht entbunden oder sie sind so anonymisiert, dass sie nicht gebrochen ist. Außerdem spielen Beispiele anderer Ratsuchender nur in Ausnahmefällen eine Rolle für das Gespräch. Jeder Mensch ist anders, jeder Mensch lebt in anderen sozialen Zusammenhängen, auch wenn sich Geschichten von Transgender - TransFrauen - TransMännern - Intersexuellen/Zwittern in vielen Punkten zu gleichen scheinen.

 


 

Auf wen lasse ich mich da ein?

Im Lauf der letzten Monate hörte ich immer wieder den Satz: "Im Internet ist in allen möglichen Homepages viel von Dir zu lesen, aber nirgends findet man etwas über Dich".

Zu meiner Person

Ich bin Mensch, in meiner Weiblichkeit - Frau, mit männlicher Vergangenheit - TransFrau.

Ich wurde im Februar 1945 geboren, als "ganz gesunder Junge". Häufig hieß es aber: "Wäre das ein hübsches Mädchen geworden". Schon im Alter von vier Jahren spürte ich, dass etwas nicht in Ordnung war, versteckte aber alle eigenen Bemühungen "ein Mädchen" zu werden, nachdem mich meine Eltern im 10. Lebensjahr erwischten, als ich heimlich die Sachen meiner Schwester trug.

Schon mit 15 Jahren übernahm ich die Leitung einer Jugendgruppe von Gleichaltrigen, beschäftigte mich mit Psychologie und Pädagogik. Mit 21 Jahren leitete ich die Werkschule der Firma Grundig. Später arbeitete ich fast 15 Jahre in der Ausbildung und Rehabilitation von Körperbehinderten und übernahm dabei auch Aufgaben im psychologischen und sozialen Bereich.

Von 1966 bis 1989 war ich verheiratet, habe zwei Kinder und drei Enkelkinder. Ich lebte nach außen in den fast perfekt gelernten Rollen als Ehemann, Vater, strebsamer Mitarbeiter. Dass ich in Wirklichkeit eine Frau war, war sowohl eine Bereicherung in der Partnerschaft, führte aber auch zu großen Spannungen.

Mehrere Versuche, seit 1970, als Frau zu leben, scheiterten sowohl an eigenen Ängsten, als auch an Einflüssen von außen. Erst seit Sommer 1994 lebe ich so wie ich bin, als Frau. Ich schrieb damals meinen Nachbarn einen Brief: " ... möchte ich mich Ihnen vorstellen, obwohl ich schon seit 5 Jahren hier wohne. Sie haben gesehen, dass ich in letzter Zeit öfter Damenbesuch bekomme, was für einen alleinstehenden, älteren Herrn sicher nicht ungewöhnlich ist. Ungewöhnlich ist nur, dass ich diese Dame selbst bin und mich ab morgen nicht mehr als Mann verkleiden werde. ..." Danach suchte ich nach über sechs Jahren "Härtetest" als Mann erstmals wieder einen Arzt auf um die für mich zusätzlich nötigen Schritte der Behandlung einzuleiten.

Seither bin ich kirchlich engagiert, musste aus rein zeitlichen Gründen nach fünf Jahren die Teilnahme im Kirchenchor leider einstellen (Frau im Bass). Ich bin seit 1996 von den Frauen meines Ortsvereins der SPD als Vertreterin in den Unterbezirk der AsF (Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Frauen) gewählt und gehöre seit 1999 auch dem Vorstand im SPD-Ortsverein an. Ich bin Mitglied im Beschwerderat Psychiatrie der PSAG der Stadt Köln (drei professionelle Vertreter/Ärzte, Psychologen und drei Laienvertreter als Schiedsstelle für Psychiatrie und Psychotherapieprobleme). Ich konnte die Arbeitslosigkeit, in die ich durch konjunkturelle Entwicklungen noch als "Mann" geraten war, auch als Frau mit über 50 Jahren noch nicht überwinden. Dies soll zur Schilderung der heutigen sozialen Lage reichen.

 


 

Was kostet die Beratung? Wie geht es weiter?

Die Beratungsstelle bekommt bisher keinerlei öffentliche Gelder, Zuschüsse oder Gelder von Sponsoren. Ich finanziere sie ausschließlich mit meinen eigenen Mitteln. An dieser Situation wird sich auch in den nächsten Monaten nichts ändern.

Die übernimmt die Kosten für notwendige Telefongespräche, Porto und Verbrauchsmaterial im Büro. Für die Beratung gilt der Ausspruch:

Die Beratung kostet 0,50 € (unabhängig von der Zeitdauer) und ist hoffentlich nicht umsonst.

Aus obigen Ausführungen seht Ihr aber sicher, dass die dgti-Beratung auf einen freiwilligen "Bürozuschuss" angewiesen sind. Seine Höhe soll jeder Ratsuchende selbst im Bereich von 0,50 € bis X festlegen. Über alle Zuschüsse wird Buch geführt. Sie werden ausschließlich für Kosten wie Porto, Telefon, Onlinezeit, Büromaterial, ... verwendet und nicht für den Berater. Informationsmaterial wird zu einem Staffelpreis, nach Selbsteinschätzung, abgegeben . Die niedrigste Staffel ist dabei jeweils der Selbstkostenpreis für Herstellung oder Beschaffung. Überschüsse werden als Vorleistung für die Erstellung neuen Materials verwendet. Nur so können wir das Angebot für die Zukunft ausbauen und attraktiv gestalten.

Oft werde ich am Ende des Erstgesprächs gefragt, wie es denn nun weiter gehe. Dabei ist die Fortsetzung der Kontakte mit oder Hilfen durch die Beratungsstelle gemeint.

In erster Linie liegt es an dem/der Ratsuchenden selbst. Denkbar sind weitere Termine bei mir. Da wir uns nach einem Gespräch ja doch schon recht gut kennen, lassen sich einige Dinge per Mail, Post oder Telefon erledigen.

Nur in wichtigen Ausnahmefällen suche ich von mir aus den Kontakt zum Ratsuchenden.

Der/die Ratsuchende sollte eventuell auch einmal daran denken, dass es für mich ein gutes Gefühl ist, wenn er/sie sich beim mir mal irgendwie meldet, nicht weil es wieder oder noch Probleme gibt, sondern nur um mir zu berichten, wie es denn weiter gegangen ist. Ich freue mich über solche Anrufe oder Nachrichten.

Adressen und Telefonnummern der dgti Beratungsstellen

© Helma Katrin Alter

Wir stellen uns vor

dgti e.V. - Deutsche Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität e.V.


 

Die Vorstandschaft der dgti

Die Satzung der dgti

Mitgliedschaft

Aufgaben der Gesellschaft und Ziele

Enstehung des Namens der dgti

Landesgeschäfts- und Beratungsstellen der dgti

Ein Flyer der dgti

Der Antrag zur Aufnahme in die dgti als PDF-Datei zum Ausfüllen per Hand oder als Word-Dokument zum Ausfüllen am PC

Der  Ergänzungsausweis der dgti


 

Hinweis zur Bestellung eines Ergänzungsausweises 

Liebe Interessierte,

Die Bestellung ist HIER online möglich, bitte beachten Sie die folgenden Hinweise:

Die Bearbeitung dauert in der Regel ca. 6-8 Wochen. Sollte nach 8 Wochen kein Ausweis bei Ihnen eingetroffen sein können Sie uns gerne kontaktieren, bis dahin bitten wir von Nachfragen zur Lieferzeit abzusehen.

Für  alle anderen Anliegen wenden Sie sich bitte direkt an die zentrale Erfassungsstelle unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! , bitte bewahren Sie Ihren Überweisungsbeleg auf.

Sollten Sie innerhalb von 2 Werktagen nach der Online-Bestellung keine Bestätigungsmail erhalten, wurde evtl. Ihre Mailadresse nicht korrekt übermittelt oder angegeben, auch in diesem Fall wenden Sie sich bitte an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

Allgemeine Informationen zum Ergänzungsausweis


 

1Wozu überhaupt ein Ergänzungsausweis?

2. Auf welcher Grundlage wird er ausgegeben?

3. Wie sieht er aus? Welche Angaben enthält er?

4. Wie lange ist der Ergänzungsausweis gültig?

5. Wie kann ich ihn bekommen?

6. Erfahrungsberichte über die Verwendung

7. Wird der Ergänzungsausweis bei einer Polizeikontrolle anerkannt?

Erläuterungen zum Ergänzungsausweis 


1. Wozu überhaupt ein Ergänzungsausweis?

Häufig werden im Alltag Papiere benötigt, die eine Person eindeutig ausweisen (Ämter, Banken, Versicherungen, Krankenhäuser, Flughafen, Verkehrskontrolle, Urlaub im Ausland, Schulen / Universitäten / Arbeitsplatz, Post, usw.).

Bei Trans*Personen stimmen jedoch die Personalpapiere meist nicht mit der eigenen geschlechtlichen Verortung überein, solange die Namen- und/oder Personenstandsänderung (ein langwieriger und belastender Prozess, der deswegen auch nicht von allen angegangen wird) noch nicht erreicht ist - und selbst dann stimmen die Papiere manchmal nicht überein, weil es in Deutschland bisher nur möglich ist, die Geschlechter "männlich" oder "weiblich" eintragen zu lassen. Ähnlich kann dies auch beim äußeren Erscheinungsbild der Fall sein, das von Außenstehenden oft falsch gedeutet wird. Das führt sehr häufig zu unangenehmen, belastenden und erniedrigenden Fragen oder sogar gefährlichen Situationen.

Wir haben einen Weg gefunden, diesem Zustand zum Teil Abhilfe zu schaffen. Der dgti-Ergänzungsausweis enthält alle selbstgewählten personenbezogenen Daten, sowie ein aktuelles Passfoto, so dass keine Diskrepanz zwischen den Papieren und der Person bestehen bleibt. Seine Dreisprachigkeit in Deutsch, Französisch und Englisch ermöglicht die Verwendung auf Reisen ins Ausland.

Derzeit ist dieser Ergänzungsausweis die einzige standardisierte Form eines Ausweispapiers, das der besonderen Situation betroffener Menschen Rechnung trägt und dabei versucht, keine Segregation innerhalb von Trans*verordnungen vorzunehmen.

Die Erfahrungsberichte zum Ergänzungsausweis zeigen sich positiv. Es entfällt der übliche Erklärungsbedarf mit den weit verbreiteten Irritationen. Ein QR-Code auf dem Ausweis, der zu einem Text auf der dgti-Website führt, sorgt dafür, dass Behörden und andere Institutionen über die Funktion des Ergänzungsausweises aufgeklärt werden, und erhöht damit die Praktikabilität. Je nach Bedarf kann der besagte Text auch ausgedruckt und mitgenommen werden. Der dgti-Ergänzungsausweis ist allen Innenministerien der Länder, dem Bundesministerium des Inneren, sowie verschiedenen anderen Behörden, Ministerien sowie verschiedenen Organisationen und Gesellschaften in Deutschland bekannt. Unter welchen Voraussetzungen der Ausweis zu erhalten ist, ist den weiteren Ausführungen zu entnehmen.

 


2. Auf welcher Grundlage wird er ausgegeben?

Vor der Einführung wurde der dgti-Ergänzungsausweis dem Bundesinnenministerium des Inneren vorgestellt. Beim Bundesministerium des Inneren bestanden keine Bedenken in Bezug auf die angefragten Punkte:

  1. Verwendung der Nummer des amtlichen Dokumentes, auf das er bezogen ist
     
  2. Verwendung des Ausweisformates
     
  3. Erreichen der Fälschungssicherheit

Wichtigste Grundlage des Ausweises ist die Umsetzung der Forderung des Europäischen Parlamentes, mitgeteilt in der 11. Wahlperiode des Deutschen Bundestages, und dort speziell der Punkt 9. (http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/11/053/1105330.pdf) Da seither keine Deutsche Bundesregierung diese Forderung aufgriff, geschweige denn versucht hätte, sie umzusetzen, hat sich der dgti e.V. entschlossen dies zu tun. Das Bundesinnenministerium (BMI) bestätigte uns schriftlich, dass wir uns damit ausdrücklich auf dem Boden geltenden Rechtes befinden (Siehe Schreiben des BMI vom 22.12.2016). Die dgti ist lediglich die herausgebende Stelle dieses Ausweises. Dieser ist ein Dokument zur Verhinderung der Diskriminierung von Amtswegen und erhöht dabei auch die Sensibilisierung staatlicher Organe im Umgang mit Trans*personen. Er unterstützt den nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts 2 BVR 1833/95 gültigen Anspruch auf Anrede im bewussten und erklärten Geschlecht sowie selbstgewählten Vornamen in der Kommunikation mit staatlichen Organen.  


3. Wie sieht er aus? Welche Angaben enthält er?

 

 

Vorderseite
 
Name, Pronomen und Geschlechtseintrag
Der dgti-Ergänzungsausweis enthält die Rubrik "Name", wobei der selbstgewählte Name eingetragen wird. Dieser kann ggf. auch Sonderzeichen wie z.B. * oder _ enthalten. Der Name kann auch Platzgründen höchstens 24 Zeichen betragen.

Auch erhält der dgti-Ergänzungsausweis die Rubrik "Pronomen", um Außenstehende darauf hinzuweisen, welches Pronomen sie für die Person verwenden sollen oder ob diese nicht mit einem Pronomen angesprochen werden möchte oder mit ihrem Namen (z.B. bei Polizeikontrollen). Es ist auch möglich nichts einzutragen, dann wird das Feld auf dem Ausweis mit einem / gekennzeichnet. Das Pronomen darf aus Platzgründen höchsten 17 Zeichen betragen.

Die Geschlechtsangabe auf dem Ergänzungsausweis kann, muss aber nicht ausgefüllt werden. Bei Nicht-Ausfüllen wird auch hier ein / eingetragen. An dieser Stelle möchten wir darauf hinweisen, dass besonders bei Reisen aber Probleme bei unbekannten Geschlechtern auftauchen können. Unsere Empfehlung geht daher in die Richtung ein x als Geschlecht eintragen zu lassen, wenn weder ein männliches noch ein weibliches Geschlecht eingetragen werden sollen, da das x auch von Computern am Flughafen usw. meist verarbeitet werden kann. Es steht den Antragstellenden trotzdem frei eine andere Angabe zu machen. Die Angabe darf aus Platzgründen höchstens 24 Zeichen betragen.

Weitere Daten
Der Ausweis enthält auch ein Passfoto und die Nummer des amtlichen Ausweises zur Verknüpfung mit diesem. Auch das Gültigkeitsdatum des dgti-Ergänzungsausweises ist inbegriffen.

 

Rückseite
 
QR-Code und Textfeld
Der QR-Code, der sich auf der Rückseite des Ausweises befindet, verweist auf einen Informationstext auf der dgti-Website, worin für Behörden und andere Institutionen erklärende Hinweise zum Ergänzungsausweis zu finden sind. So können Menschen, denen eine solche Thematik zum ersten Mal begegnet, sich informieren. Beispielsweise können Polizist*innen sich bei einer Kontrolle darüber informieren, dass der Ergänzungsausweis ein vom Bundesministerium des Inneren bestätigtes Dokument ist. In einem Textfeld ist dreisprachig aufgeführt, dass die Angaben auf dem Ergänzungsausweis geachtet, so wie das gewählte Pronomen respektiert werden sollen.

 


4. Wie lange ist der Ergänzungsausweis gültig?

Die Gültigkeit der Ergänzungsausweises ist nur von der Gültigkeit des Ausweisdokuments, auf das er sich durch die Ausweisnummer bezieht, abhängig. Wird der amtliche Ausweis (z.B. Personalausweis) ungültig und muss ersetzt werden, so wird auch der Ergänzungsausweis ungültig.

 


5. Wie kann ich ihn bekommen?

  1. Der neue Ergänzungsausweis ist Online bestellbar unter folgender Bestellseite

  2. Alternativ kann der Ergänzungsausweis in Ausnahmefällen auch per Brief bei der dgti beantragt werden. Dafür müssen folgende Dokumente gemeinsam eingeschickt werden:
  • Vollständig ausgefülltes Antragsformular (siehe unten). Bitte beachten: Formulare ohne Angaben zum Kontakt (Telefon/E-Mail) können nicht bearbeitet werden.
  • Aktuelles Passbild in amtlicher Größe, das nicht biometrisch sein muss (Bitte nicht mit Büroklammer anstecken oder aufkleben und auch ausweichende Qualität achten. KEINE eigenen Ausdrucke mit Tintenstrahldrucker!)
  • Den Betrag in Höhe von 19,90 Euro habe ich überwiesen an:
    dgti e.V.
    IBAN: DE11 6649 0000 0013 0776 06
    BIC: GENODE61OG1
    Volksbank Offenburg
  • Kopie des Einzahlungsbeleges für die 19,90 Euro Bearbeitungsgebühr
  • Bitte alles Angegebene in einen gut lesbar adressierten und ausreichend frankierten Briefumschlag stecken und an die für Ihren Postleitzahlenbereich zuständige Stelle als einfachen Brief schicken. Einschreiben sowie Bargeld können NICHT angenommen werden. Welche Stelle für Ihren Postleitzahlenbereich zuständig ist, entnehmen Sie bitte der dgti-Website.

Bitte beachten Sie, dass für Ihren Postleitzahlenbereich eine bestimmte Stelle mit der Ausstellung des Ausweises beauftragt ist und senden Sie den Antrag NUR AN DIESE Stelle!

Welche Stelle für Ihren Postleitzahlenbereich zuständig ist wird im folgenden Abschnitt aufgeführt. Achten Sie auch auf die Korrektheit der angegebenen Daten. Ein zweiter Antrag wegen fehlender oder unrichtiger Daten kostet Sie Zeit und Geld!

Die dgti e.V. haftet weder für meine Angaben und/oder für daraus resultierende Folgen, noch für die Kosten der Ausstellung eines neuen Ergänzungsausweises. Mit der Beantragung des dgti-Ergänzungsausweises verpflichtet sich die antragsteilende Person dazu, den Ergänzungsausweis nicht zur Verschleierung von Straftaten oder als Instrument zur Begehung dieser oder für andere Gründe die den Werten des dgti e.V. nicht entsprechen zu nutzen.

Hiermit erkläre ich mein Einverständnis, dass meine personenbezogenen Daten im Rahmen des Herstellungsprozesses durch die dgti e.V. an die mit der Herstellung und den Vertrieb bedachten Auftragnehmer*innen weitergegeben werden. Es werden nur jene Daten weitergegeben, die für die jeweilige Beauftragung notwendig sind. Auf Auftragnehmer*innen haben sich gegenüber der dgti e.V. zur Verschwiegenheit und Einhaltung des Datenschutzes nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) verpflichtet. Die personenbezogenen Daten werden nach der Auftragsbearbeitung anonymisiert für statistische Zwecke gespeichert. Folgende Daten werden gespeichert: Geburtsjahr, Monat und Jahr des Antrages, erste 3 Ziffern der Postleitzahl, Geschlecht, Pronomen. Alle darüber hinausgehenden Daten werden gelöscht, sofern sie nicht für Zwecke der allgemeinen Verwaltung durch gesetzliche Vorschriften gespeichert bleiben müssen.

Die dgti e.V. ist nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zum Schutz der personenbezogenen Daten verpflichtet und wird diese nicht an Dritte weitergeben.

Der Hersteller der Karten ist ein offiziell anerkanntes Kommunikationsunternehmen laut §6 Abs. 3 Bundesnetzagentur. Der Hersteller garantiert für die Sicherheit der an ihn übertragenen Daten. Die an ihn übertragenen Daten werden nach der Auftragsbearbeitung vernichtet. 

Für Antragsteller*innen,
die im Postleitzahlbereich
1..,2..,3.. oder im Ausland wohnen:

Für Antragsteller*innen,
die im Postleitzahlbereich
4.., 5.. oder 6.. 
wohnen:

Für Antragsteller*innen,
die im Postleitzahlbereich
7.., 
8.., 9.. oder 0..    wohnen:

dgti e.V.

Kontakt:
Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

dgti e.V. c/o

Ricarda Jasmin Schlia
Ludgerring 40
41569 Rommerskirchen

Kontakt:
Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Download

dgti e.V. Bayern c/o

Yasmine Weber
Franz Fihl Straße 5a
80992 München

Kontakt:
Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Download

Für allgemeine Anfragen zum Ergänzungsausweis kontaktieren Sie bitte:

dgti e.V. c/o Yasmine Weber
Franz-Fihl-Str. 5a
80992 München

Tel: 0176 - 3283 7049
Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Hinweis:
Wir möchten ausdrücklich darauf hinweisen, dass mit einer ONLINE-Erfassung der Antrag sicher in unserer Datenbank erfasst wird. Dadurch werden die ehrenamtlichen Mitarbeiter der dgti entlastet und der Versand des bestellten Ergänzungsausweises erfolgt wesentlich zügiger. Bitte bedenken Sie, dass wir alle ehrenamtlich tätig sind und diese Arbeit in unserer Freizeit bewältigen, deshalb hoffen wir auf Ihr Verständnis, dass wir nicht immer gleich reagieren können und Papieranträge sich auch mal verzögern. Deshalb sprechen wir die Empfehlung für die Online-Erfassung aus anstatt die Papiervariante.

Vielen dank für Ihr Verständnis !

 
Die Bearbeitungsdauer beträgt ca. 4-6 Wochen. Bitte sehen Sie von Anfragen bezüglich der Bearbeitungsdauer ab. Diese beschleunigen die Bearbeitungsdauer keinesfalls. Die Bearbeitung erfolgt streng in der Reihenfolge des Eingangs der Anträge und wird von ehrenamtlichen Mitgliedern des dgti e.V. durchgeführt.
 
Antragsformular Download
 
Die passenden Antragsformulare finden Sie zum Herunterladen bei den Kontaktdaten zu Ihrem Postleitzahlengebiet.

ES KANN KEINE BEARBEITUNG STATTFINDEN, WENN NICHT ALLE PUNKTE VOLLSTÄNDIG ERFÜLLT SIND BZW. WENN TEILE DER DOKUMENTE NICHT ODER NICHT VOLLSTÄNDIG LESBAR SIND.
 
Ausstellung des Ergänzungsausweises in besonderen Fällen
 
In besonderen Fällen, in denen z.B. kein amtlicher Ausweis vorhanden ist, kann der Ergänzungsausweis, in Absprache mit der für den Postleitzahlenbereich zuständigen Stelle, ausgestellt werden. Besondere Fälle sind...
 
  1. ... wenn ein Kind noch keinen Personalausweis hat
  2. ... wenn ein Aufenthaltstitel, wie hier beschrieben, vorliegt:
    https://de.wikipedia.org/wiki/Aufenthaltstitel
  3. ... wenn eine Aufenthaltsgestattung, wie hier beschrieben, vorliegt:
    https://de.wikipedia.org/wiki/Aufenthaltsgestattung
  4. ... wenn eine Duldung, wie hier beschrieben, vorliegt:
    https://de.wikipedia.org/wiki/Duldung_(Aufenthaltsrecht)
  5. ... wenn andere Fälle vorliegen kontaktieren Sie die für ihren Postleitzahlenbereich zuständige Stelle für Fragen

Häufige Fehlerquellen

Leider kommt es trotz dieser Hinweise immer wieder vor, dass...

... Wunschname/selbstgewählte Namen nicht deutlich genug angegeben wird

... das beigefügte Bild nicht den Normen oder der Qualität eines Passbildes entspricht (eigene Ausdrucke mit Tintenstrahldrucker genügen nicht)

... die Angabe der Personalausweisnummer bzw. amtlichen Ausweisdokumentes fehlt.

... die Angabe des Gültigkeitsdatums des Personalausweises bzw. amtlichen Ausweisdokumentes fehlt

... die angegebene Adresse nicht mit der Versandanschrift übereinstimmt und der Ausweis so an eine falsche Adresse verschickt wird

... die Angaben auf dem Antragsformular schlecht oder nicht lesbar sind

... die Gültigkeit des Personalausweises bzw. amtlichen Ausweisdokumentes abgelaufen ist oder kurz vor dem Ablauf steht

... das Antragsformular nicht unterschrieben wurde

 

Bitte helfen Sie dabei, Verzögerungen bei der Ausstellung der Ausweise zu vermeiden, indem Sie die Vorgaben beachten.

Die Speicherung der personenbezogenen Daten unterliegt den gleichen Vorschriften, die für die Ausstellung von Pässen und Personalausweisen gelten. Auskünfte erhalten nur Ermittlungsbehörden und Gerichte, um Fälle des Missbrauchs oder der Fälschung von Ausweisen aufzuklären. Entsprechend der Forderungen des Europaparlamentes zum Schutz von Transpersonen von 1998 welche bisher nicht umgesetzt worden sind, kann der Ausweis auch an Bürger*innen der EU ausgestellt werden, die sich zeitweise oder überwiegend in der BRD aufhalten (unabhängig vom derzeitigen Wohnsitz).

6. Erfahrungsberichte über die Verwendung

Erfahrungsberichte über den Ergänzungsausweis


7. Wird der Ergänzungsausweis bei einer Polizeikontrolle anerkannt?

Wir können selbstverständlich nicht dafür bürgen, dass jede Polizeistreife vom Ergänzungsausweis gehört hat, der Ergänzungsausweis wurde dem Bundesinnenministerium und anderen Behörden jedoch vorgestellt. In der polizeiinternen Zeitschrift "Streife - Das Magazin der Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen" wurde er in der Ausgabe 05 2016 auf Seite 12 nochmals vorgestellt. Hier können Sie den Artikel online einsehen: 

https://polizei.nrw/sites/default/files/2016-11/Streife_%233_04_05_16.pdf

 

 

Ergebnisse der Mitgliederversammlung der dgti

vom 12. - 14. Juni 2009

Am vergangenem Wochenende trafen sich fast alle Mitglieder der dgti in Goslar. Hierbei ging es im Wesentlichem um die Zukunft der dgti.

Neben dem Hauptthema der Verbesserung der internen Arbeitsstruktur musste auch ein neuer Vorstand gewählt werden. Da die langjährige Vorsitzende Katrin Alter aus persönlichen Gründen nicht mehr zur Wahl antrat, ebenso wie die anderen Vorstandsmitglieder, ist der Vorstand völlig neu zusammengesetzt.

Der Vorstand besteht nun aus der ersten Vorsitzenden Andrea F. Ottmer, den beiden stellvertretenden Vorsitzenden Andrea Cremer und Alexander Regh, der Schriftführerin Patricia Metzer (dies ist der geschäftsführende Vorstand) und den Beisitzerinnen Kathrin Solterbeck, Jane Thomas und Stephanie Nabinger. Darüber hinaus wurde Stephanie Nabinger vom neuem Vorstand mit der Betreuung der Kasse beauftragt.

Als Folge von Andrea Ottmers Wahl und Katrin Alters bevorstehendem Umzug beschloss der Vorstand, dass die Bundesgeschäftsstelle nach Braunschweig verlegt wird.

Außerdem wurde eine neue Struktur der Mitgliedschaft beschlossen. Die Gründer_innen der dgti wollten damals, auch aufgrund von zum damaligen Zeitpunkt noch sehr frischer Erfahrungen, keinen „Mitgliederverein“, sondern einen, der nur Personen offenstand, die durch Arbeit oder Geld die Arbeit sehr aktiv unterstützten. Dies erwies sich mit den Jahren jedoch als nicht sinnvoll. Daher können nun alle Personen, die sich mit den Zielen der dgti einverstanden erklären, Mitglied werden. Näheres werden wir hier demnächst veröffentlichen.

Des weiteren wurde beschlossen, dass das Forum der dgti, welches sich zur Zeit noch in einer Testphase befindet, im Laufe der nächsten Tage ganz offiziell das Licht der Öffentlichkeit erblicken soll. Auch hierzu wird es demnächst weitere Informationen auf dieser Seite geben.

Ein anderes Thema war die Kooperation mit anderen Organisationen. Die Kontakte und Zusammenarbeit mit Organisationen und Gruppen, deren Ziele im Wesentlichen mit denen der dgti übereinstimmen, sollen ausgebaut werden. Außerdem wurde beschlossen, Transgender Europe beizutreten.

Beim Ergänzungsausweis wurde eine Änderung der Antragsvoraussetzungen beschlossen:
Da wir als Voraussetzung für die Vornamensänderung maximal eine vorherige Beratung fordern, wäre es unsinnig, für den Ergänzungsausweis die Hürden höher zu legen. Voraussetzung für diesen ist also zukünftig eine Beratung in einer Beratungsstelle der dgti; wobei diese Beratung ersetzt werden kann durch eine ärztliche Bescheinigung, dass „Transsexualität“ vorliegt.
Für die Zukunft ist auch angedacht, mit anderen Beratungsstellen zu kooperieren, so daß auch eine Beratung durch diese ausreicht. Dazu werden wir demnächst Kontakt mit jenen Beratungsstellen aufnehmen, welche uns als vertrauenswürdig bekannt sind. Näheres dazu werdet Ihr ebenfalls dann auf unserer Seite hier lesen können.

Die Mitgliederversammlung dankte der langjährigen nun ehemaligen Vorsitzenden Katrin Alter ausdrücklich für Ihr Engagement und nahm mit Freuden zur Kenntnis, dass sie der dgti mit Tat und Rat erhalten bleiben wird.