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Transsexualität, Beratung, transsexuell, transident, transgender Transidentität
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Waltraud Schiffels Fonds geht an den Start: Anerkennung für besondere Leistungen für die Trans* Community und Förderung von Projekten für Trans*
In Zukunft soll jährlich der mit 1000€ dotierte Waltraud Schiffels Preis verliehen werden und der Fonds im Rahmen der Möglichkeiten Projekte fördern. Das Lebenswerk verdienter trans* Aktivist*innen wird mit einem weiteren,undotierten Preis gewürdigt. Dr. Waltraud Schiffels (1944-2021) ist eine der trans* Pionier*innen, die beginnend in den 1980er Jahren persönlich durch ihren Einsatz und ihre Bücher viel bewegt haben. Damit hat sie Aufmerksamkeit geschaffen, die bis heute nachwirkt.
Spenden ab 1000€ kommen dem Grundstock des Fonds zu gute, dessen Zinsen für die Förderprojekte genutzt werden. Spenden bis 1000€ werden für die jährliche Auszeichnung mit dem Waltraud Schiffels Preis verwendet. Die Verwaltung übernimmt die bewährte Hannchen-Mehrzweck-Stiftung (HMS).
Presserklärung zum Koalitionsvertrag Bündnis 90/Grüne, FDP und SPD
Heute wurde der Koalitionsvertrag 2021-2025 veröffentlicht. Er enthält zahlreiche langersehnte und überfällige Reformvorhaben, wie den Ersatz des Transsexuellengesetzes durch ein Selbstbestimmungsgesetz. Diskrminierungen wie bei der
Blutspende sollen abgebaut und die Gesundheitsversorgung verbessert werden. Ein Lücke hat die zukünftige Koallition bei der Ergänzung des Artikel 3 (3) Grundgesetz gelassen: Die Ergänzung um geschlechtliche Identität ist nicht enthalten.
Unsere Presseerklärung zum Koalitionsvertrag finden Sie hier.
Transgender Day of Remberance (TDoR) 20.11.2021 / Transgender Awareness Week #TDoR
Unsere Wut und Trauer ist groß. Die Liste von trans*feindlicher Gewalt betroffener Menschen ist lang. Weltweit wurden zwischen dem 01. Oktober 2020 und 30. September 2021 laut Statistik 375 Menschen aufgrund ihrer geschlechtlichen Identität ermordet. 7% mehr als im vorherigen Zeitraum. Auch in Europa sind die Zahlen gestiegen. 43% der ermordeten Menschen in Europa haben einen Migrationshintergrund. Der Anteil ermorderter People of Colour ist allgemein unverhältnismäßig hoch und beträgt in den USA 83%. Ungezählte weitere sind durch Suizid aus dem Leben geschieden, weil sie durch fehlende Akzeptanz und erhebliche Mängel im Gesundheitssystem keinen anderen Ausweg gesehen haben. Details unserer Veranstaltungen sind auf Facebook zu finden und auch ohne Benutzerkonto sichtbar, Link bitte abtippen und manuell aufrufen: facebook.com/dgtiev/events |
Transgender Day of Remembrance: Veranstaltungen finden u.a in Berlin, Frankfurt am Main, Hamburg, Stuttgart statt, die jeweils gültigen Pandemiebestimmungen sind zu beachten! Berlin: 17:00h Nollendorfplatz Frankfurt am Main: 14:00h Goetheplatz Hamburg: 18:00h Heidi-Kabel-Platz am Hauptbahnhof Köln: 14:00h Hans-Böckler-Platz Stuttgart (Süd): 13:00-16:00h Marienplatz Transgender Awarenessweek Rhein-Main Film & Diskussion: Trans* I got Life Bar Jeder Sicht: 21.11./17:00h, Mainz, Hintere Bleiche 29, in Kooperation mit Bar jeder Sicht. Queen of Heaven- The Gospel According to Jesus: Joe Clifford, Brix Schaumburg, Petra Weitzel diskutieren mit Kerstin Soederblom. Evangelische Studierendengemeinde (ESG), 23.11.2021, 19:00h, Mainz, Am Gonsenheimer Spieß 1 Chat in the Church: Film "Fürchte Dich nicht" mit anschließender Diskussion. Mit Pfarrerin Elke Spoerkel. Evangelische Studierendengemeinde (ESG), 24.11.2021, 19:00h, Mainz, Am Gonsenheimer Spieß 1, in Kooperation mit Bar Jeder Sicht, KHG, ESG und Heinrich-Böll-Stiftung. |
Verleihung des Landesverdienstordens an Heik Zimmermann
Den Orden erhalten seit 1982 jährlich Bürger*innen, die Außergewöhnliches für Rheinland-Pfalz geleistet haben. In Vertretung für die Ministerpräsidentin überreichte Wirtschaftsministerin Daniela Schmitt die Auszeichnung in der Staatskanzlei an zehn neue Ordensträger*innen. Der Landesverdienstorden ist die höchste Auszeichnung des Landes. Um diese Bedeutung hervorzuheben, ist die Zahl der Ordensträger*innen auf 800 begrenzt. Aus der Laudatio:
Heik Zimmermann setzt sich für das eigene transidente Kind und als Mitglied der
Deutschen Gesellschaft für Transsexualität und Intersexualität seit 2013 für die Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt ein, insbesondere für transidente Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene. 2013 schuf Heik Zimmermann erstmals Beratungsangebote für Familien mit LSBTI- und nichtbinären Angehörigen in Rheinhessen und dem Rhein-Main-Gebiet und gründete einen Elterntreff zu dem Thema in Mainz. 2014 baute Heik Zimmermann ein Beratungsangebot für Kitas, Schulen und pädagogische Fachkräfte-Teams auf und initiierte 2016 gemeinsam mit weiteren Personen den Arbeitskreis Rheinland-Pfalz der Deutschen Gesellschaft für Transsexualität und Intersexualität. Darüber hinaus wirkte Heik Zimmermann maßgeblich an Projekttagen, Fortbildungen und anderen Hilfsangeboten zu dem Thema mit. |
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(C) Staatskanzlei RLP / Sämmer |
Sondierungsgespräche im Bundestag von Bündnis 90/Grüne, FDP und SPD - Vorschlag zur Ergänzung des Art. 3(3) des Grundgesetzes ist unzureichend !
SEXUELLE IDENTITÄT reicht NICHT AUS! Wir als Teil der Initiative @grundgesetzfueralle begrüßen sehr die im Sondierungspapier vorgelegten Punkte zur Verbesserung der Situation von queeren Menschen in Deutschland, u.a. mit dem Ziel der Abschaffung des „Transsexuellengesetzes“. Der Vorschlag einer Erweiterung des Artikels 3, Absatz 3 Grundgesetz um lediglich das Merkmal „sexuelle Identität“ ist leider NICHT AUSREICHEND, die gesamte Queere Community durch das Grundgesetz zu schützen. Trans*, inter*, queere Menschen gingen so leer aus, soweit es den Schutz ihrer Grundrechte betrifft. Es ist essentiell, dass in Artikel 3, Absatz 3 eine explizite Ergänzung sowohl zum Schutz von sexueller Identität als auch geschlechtlicher Identität erfolgt. Eine Ergänzung lediglich um den Schutz der sexuellen Identität reicht nicht aus. Diese Erkenntnis baut nicht auf einem Bauchgefühl auf, sondern auf den einhelligen Stellungnahmen renommierter Rechtsexpertinnen: Frau Prof. Dr. Ulrike Lembke (Richterin am Verfassungsgericht Berlin) Frau Prof. Dr. Anna Katharina Mangold (LL.M. [Cambridge] Chair of European Law) Frau Prof. Dr. Johanna Schmidt-Räntsch (Mitglied des Bundesgerichtshofs) Alle drei Rechtsexpertinnen betonen, dass das Merkmal „Geschlecht“ genauso wenig wie die Ergänzung des Artikels 3, Absatz 3 Grundgesetz lediglich um „sexuelle Identität“ ausreicht, um die vielfältigen geschlechtlichen Identitäten durch das Grundgesetz zu schützen. Eine Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestags kommt zu einer vergleichbaren Einschätzung. Wir appellieren deshalb an @die_gruenen @queergruen @abaerbock @robert.habeck @_svenlehmann_ @ulle_schauws @fdp @lisl_bundesverband @christianlindner @jens.brandenburg @spdde @spdqueer @olafscholz in den jetzigen Sondierungsgesprächen und Koalitionsverhandlungen den verfassungsmäßigen Schutz aller Menschen der queeren Community zu vereinbaren und in der 20. Legislaturperiode Artikel 3, Absatz 3 des Grundgesetzes um eine explizite Formulierung zum Schutz von sexueller und geschlechtlicher Identität zu ergänzen. |
Gesundheit und Gesundheitsversorgung von trans* Personen während der COVID‑19-Pandemie: Eine Online-Querschnittstudie in deutschsprachigen Ländern
die u.a. in Zusammenarbeit mit der dgti e.V. entstanden ist wurde veröffentlicht.
Herzlichen Dank an Lena Balk, die sich im Namen der dgti e.V. eingebracht hat.
Die Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik (BFIT-Bund) gibt Empfehlung zu gendergerechter, digital barrierefreier Sprache heraus, hier ein Auszug:
"Dieser Empfehlung liegt die erste repräsentative, überregionale Studie unter Einbezug der Menschen mit Beeinträchtigungen zugrunde. Sie untersucht häufig genutzte Genderzeichen unter Aspekten der technischen Barrierefreiheit sowie ihrer Gebrauchstauglichkeit aus Nutzer*innen orientierte Sicht. Aus den Ergebnissen wurde die Empfehlung abgeleitet. Durch den intersektionalen Vergleich der Studienergebnisse mit der Haltung der Selbstvertretung der LGBTI*Q, beschreibt sie die Überschneidung und Gleichzeitigkeit verschiedener Diskriminierungskategorien. Die Empfehlung zeigt, dass gendergerechte, digital barrierefreie Sprache, das Thema der Selbstbestimmung und demokratischen Partizipation von Menschen mit Beeinträchtigungen berührt. Autoren: Koehler, Stefanie; Wahl, Michael
....
- Empfehlung
Die Ergebnisse der überregionalen Studie zeigen die Bedeutsamkeit der Nutzer*innen orientierten Perspektive, im Hinblick auf die Fragestellung der Verwendung eines Zeichens für gendergerechte Sprache und der Haltung zum Gendern. Menschen mit Behinderungen, mit unterschiedlichen geschlechtlichen Identifikationen, unabhängig von ihrem biologisch zugeordneten Geschlecht sowie binäre Personen, sprechen sich, vertreten von ihren Organisationen der Selbstvertretung, für die Verwendung des Asterisks aus.
Diese Empfehlung steht im Einklang mit der Empfehlung der Selbstvertretung der LGBTI*Q, die den Asterisk verwendet, da er im Wortbild Freiraum lässt, für die Entfaltung von Geschlechteridentitäten. Er ermöglicht als kommunikatives Mittel, die Visualisierung der Geschlechtervielfalt. In der Befragung der Menschen mit Behinderungen wurde deutlich, dass gendergerechte Sprache im Zusammenhang mit einer Schärfung der gesellschaftlichen Bewusstseinsbildung und der Achtung der Rechte von Menschen mit Behinderungen steht. Die befragten Selbstvertreter*innen empfinden den Asterisk in digitalen Anwendungen, barrierefreier und gebrauchstauglicher als den Doppelpunkt. Der Genderstern ist Bedeutungsträger gesellschaftlicher Wahrnehmung und Anerkennung von Diversität. Das Gendern berührt als sprachlicher Ausdruck in digitalen Anwendungen, Fragen der Freiheit und der Demokratie von Menschen mit Behinderungen. BFIT-Bund schließt sich der Expert*innen Meinung an und empfiehlt unter der Maßgabe ihres Auftrages nach §8 BITV, das Gendern mit dem Asterisk."
Die Bundestagswahl ist vorbei, die Koalitionsverhandlungen laufen. Manche queerpolitische Anforderung wird dabei möglicherweise auf der Strecke bleiben. Damit die Ziele für eine wirklich Trans* Inter und Nicht-Binär ( TIN ) freundliche Politik allen Parteien verdeutlicht werden können, haben wir diese in unseren Anforderungen an die Bundespolitik zusammengefasst.
Berlin, Frankfurt a.M., Landshut, Mannheim, München, Nürnberg, Offenburg, Oldenburg, Potsdam, Recklinghausen, Stendal, Stuttgart, Trier: sei dabei !
Beim Export der Daten für den letzten Druck der Ausweise im August 2021 ist uns zu unserem Bedauern ein Fehler unterlaufen. Eine dreistellige Zahl der Ausweise hat leider ein falsches Gültigkeitsdatum bekommen. Uns ist der Fehler aufgefallen, als es leider schon zu spät war und die Ausweise schon in der Auslieferung waren. Wir werden die Ursache so schnell wie möglich beheben und den Betroffenen korrekte Ausweise ausstellen.
Dafür brauchen wir eure Mithilfe ! Es ist nicht viel was Sie tun müssen.
Bitte senden Sie uns eine Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! mit einen Scan oder einem Foto mit dem fehlerhaften Ergänzungsausweis, mit dem Betreff „Falsche Gültigkeit“. Sie werden in eine Kartei aufgenommen damit wir anschließend alle fehlerhaft gedruckten Ausweise noch einmal KOSTENFREI und ohne weitere Umstände im 14 Tages Rhythmus herstellen und versenden können.
Ein Ergänzungsausweis wurde korrekt ausgestellt und ist gültig, wenn das Gültigkeitsdatum des Ergänzungsausweises mit dem Ablaufdatum des Ausweisdokuments (Personalausweis, Reisepass) übereinstimmt.
Wir tun alles um den Fehler zu beheben und bitten euch um etwas Geduld. Neubestellungen sind davon nicht betroffen.
Gesetzlicher Beratungsanspruch für trans*-, intergeschlechtliche und/oder nicht-binäre Menschen und ihre Angehörigen
Trans*-, intergeschlechtliche und/oder nicht-binäre Menschen finden im Versorgungssystem der psychosozialen Beratung wenig spezifische bzw. qualifizierte Unterstützung. Sie und ihre Familien haben in allen Lebensaltersstufen und vielen Lebensbereichen sehr spezifische Beratungsbedarfe, beispielsweise zu Gesundheit, Personenstand, Akzeptanz, oder Umgang mit Diskriminierung in der Schule/am Arbeitsplatz.
Das Dialogforum Geschlechtliche Vielfalt empfiehlt deshalb für trans*-, intergeschlecht-
liche und/oder nicht-binäre Menschen und ihre Angehörigen
• die bundesgesetzliche Festschreibung des Anspruchs auf Beratung,
• den Auf- und Ausbau einer effizienten, tragfähig finanzierten bundesweiten Beratungs- und Unterstützungslandschaft, welche
• niedrigschwellig, barrierefrei, regional erreichbar oder aufsuchend sowie kostenlos eine diskriminierungsfreie Unterstützung anbietet und
• unter Einhaltung qualitativer Mindeststandards, die Fortbildung von Beratenden und Peer-Beratenden aus den Regel- und Community-Strukturen sicherstellt sowie
• die gezielte Vernetzung der unterschiedlichen Angebote der verschiedenen Träger voranbringt.
6.8.2021
Joachim Herrmann, Inge Hildner (c) dgti e.V. | v.l.nr. Tessa Ganserer, Inge Hildner, Luca Fabièn Dotzler, Sandra Wissgott (c) dgti e.V. |
3.8.2021
28.07.2021
Pressemitteilung: dgti (Talk Live auf Facebook 30.7.2021 19:30Uhr
„Trans* - Inter* im Sport“
Sehr geehrte Menschen in den Redaktionen, Pünktlich zur Olympiade wird in den Medien erneut über trans* Sportler*innen diskutiert. Ist es ein legitimes Anliegen der Sportler*innen in ihrem wahren Geschlecht anzutreten, oder stimmt die Behauptung, dass durch ihre Teilnahme der Wettbewerb verzerrt wird ? Wie offen sind die Sportvereine für trans* und inter* Menschen ? In unserer Live Diskussion geht es um Leistungs- und Breitensport. Es diskutieren mit: Sabina Huber, Gleichstellungsstelle Olympischer Deutscher Sportbund (DOSB) Vanessa Bachmann (Handball) Balian Buschbaum (Leichtathletik)
Adrian Hector (Jujitsu)
Janka Kluge (Moderation)
Anne Jakob-Milicia, Sportjuristin. (Teaser)
Die Diskussion wird Live auf Facebook gestreamt und auf Youtube auch als Aufzeichnung angeboten. |
8.06.2021
Sehr geehrte Menschen in den Redaktionen,
wir möchten Sie auf eine Online-Diskussion aufmerksam machen, die von der dgti e.V. diesen Donnerstag, 10.6.2021 organisiert wird. Hintergrund ist die einseitige Trans*feindliche Haltung des diesjährigen Lesben Frühlings Treffens (LFT).
Zum ersten Mal in der fast vierzigjährigen Geschichte des LFT haben sich namhafte Organisationen, wie der LesbenRing und Dyke March Deutschland, aus dem lesbischen Spektrum und die beiden großen LSBTIQ Stiftungen, Bundesstiftung Magnus Hirschfeld und Hannchen Mehrzweck Stiftung, vom diesjährigen LFT 2021 distanziert.
Die dgti hat mit einer Presseerklärung auf die eindeutig Trans*feindliche Ausrichtung des diesjährigen LFT reagiert.
Bereits in der Erklärung, die wir zum Tag der lesbischen Sichtbarkeit veröffentlicht haben, haben wir unsere Hoffnung aus gedrückt, dass es in der Zukunft wieder ein aufeinander zugehen geben kann.
Wir machen jetzt den ersten Schritt und laden zu der Online Diskussion „Wie weiter nach dem LFT – Trans* und Frauen Bewegung im Gespräch“ ein.
Die Diskussion wird auf Facebook live gestreamt: Wie weiter nach dem LFT 2021? Trans* und Lesben Bewegung im Gespräch | Facebook
Es freut uns, dass folgende Organisationen und Personen sich mit uns der Diskussion stellen werden:
Kalle Hümpfner (Bundesverband Trans*)
Cornelia Kost (Kinder und Jugendtherapeutin Hamburg)
Stephanie Kuhnen (Autorin und Herausgeberin u.a von dem Buch „Lesben raus“)
Marion Lüttig (LesbenRing)
Magdalena Müssig (Bundesstiftung Magnus Hirschfeld)
Bettina Schreck (Projekt 100% Mensch)
Susanne Hun (Orga Team des LFT 2020)
Ein Vertreter von Transmann
Petra Weitzel (Vorsitzende dgti)
Moderation Janka Kluge (dgti)
Es würde uns freuen, wenn Sie in ihren Medien auf die Veranstaltung hinweisen, oder über die Diskussion berichten können.
31.05.2021
Wir haben eine Stellungnahme an den zuständigen Ausschuss des Bundestages eingereicht zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des StGB – Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes gegen sogenannte Feindeslisten, Strafbarkeit der Verbreitung und des Besitzes von Anleitungen zu sexuellem Missbrauch von Kindern und Verbesserung der Bekämpfung verhetzender Inhalte (Ergänzungsvorschlag §192a StGB aus dem Rechtsausschuss des Bundestags) BT 19/28678
Der gegenwärtige Entwurf schützt trans* und inter* Personen nicht.
21.05.2021
20.05.2021
19.05.2021
17.05.2021
"And it is the head, Dr. Diamond added, that holds the primary sexual organ, the source of one's identity, and the organ that does not lie."
Das Gehirn ist genauso biologisch wie der Rest des Körpers und es geht dabei um Neurologie, die "Verdrahtung", um es salopp zu sagen, und nicht um Psychologie. Unser Gehirn ist geschlechtlich als Kontinuum, also nicht entweder oder ausgelegt, und vor der Geburt den hormonellen Einflüssen im Fötus ausgesetzt, allerdings nicht in den gleichen Entwicklungsphasen der übrigen Geschlechtsmerkmale.
11.05.2021
26.04.2021
20.04.2021
14.4.2021
Große Anfrage im Bundestag - Soziale und gesundheitliche Situation von Lesben, Schwulen, trans* und inter* Personen Transsexuell, Transident
Die Bundestagsfraktion Bündnis 90/ Die Grünen hat die Antwort auf ihre große Anfrage BT 19/28233 nach über einem Jahr Wartezeit erhalten.
29.3.2021
"Tatort" - Trans* Feindlichkeit durch Framing Transsexuell, Transident
Bei ARD und DEGETO, den Produzenten der "Tatort" Reihe hieß es am Samstag: Sie haben Post. Von der dgti.
26.03.2021
Bundestag: Gesetz gegen chirurgische Eingriffe an den Genitalien intergeschlechtlicher Kinder beschlossen
Verboten sind Eingriffe, die das alleinige Ziel der "Angleichung" an ein männliches oder weibliches "Normgeschlecht" haben und bei denen eine Diagnose Variante der geschlechtlichen Entwicklung (DSD) vorliegt.
Wir begrüßen das Gesetz insoweit, dass es ein Einstieg in ein Verbot solcher Eingriffe ist und eine Evaluation bezüglich der Wirksamkeit nach 5 Jahren beschlossen wurde. Es gibt zahlreiche Lücken im Gesetz. Liegt eine Diagnose DSD nicht vor, kann das Verbot umgangen werden. Z.B. beinträchtigen bestimmte Formen von Hypospadie die Gesundheit eines Kindes nicht, sind vom Verbot der Eingriffe aber nicht erfasst. Ein Zentralregister, das für die Evaluation dringend notwendig ist fehlt ebenfalls. Die im Gesetzgebungsverfahren geäußerte Kritik an der Datenbasis und damit zur Notwendigkeit eines Verbots wäre damit angemessen berücksichtigt worden.
Äußerst kritisch sehen wir die Verwendung des Begriffs "geschlechtsangleichend" im Zusammenhang fremdbestimmter Eingriffe ohne Einwilligung. In der Gesetzesbegründung wird er insgesamt 30 mal verwendet, aus unserer Sicht sachlich falsch, da auf das Geschlecht nicht automatisch durch das Genital geschlossenen werden kann. Diese Auffassung hat auch das Bundesverfassungsgericht mehrfach, zuletzt durch die Rechtsprechung zur dritten Option, vertreten.
Da Körperzustände für das Geschlecht nicht alleinbestimmend sind, kann nur von (fremdbestimmten) genitalverändernden Eingriffen gesprochen werden. Wir befürchten, dass die Wahl dieses Begriffs ein Türöffner für Verbote sein kann, die selbstbestimmte chirurgische Eingriffe bei Jugendlichen betreffen. Zu einem Zeitpunkt, bei dem die tiefere Bedeutung des Begriffs Geschlechtsangleichung nur einer Minderheit geläufig ist, ist mit Attacken auf die Gesundheitsversorgung trans*Jugendlicher zu rechnen. Wir vermuten dahinter die Absicht in weiteren Gesetzesvorhaben auch selbstbestimmte chirurgische Maßnahmen an Jugendlichen, die dann tatsächlich geschlechtsangleichend sind, bis zu einem bestimmten Alter verbieten zu wollen. Selbstbestimmte chirurgische Maßnahmen müssen sich nach der individuell festgestellten Einwilligungsfähigkeit und medizinischen Notwendigkeit richten und nicht nach einem gesetzlich bestimmten Mindestalter. Alles andere ist ein Verstoß gegen übergeordnete Konventionen.
Pressemitteilung als PDF | Stellungnahme zum Gesetzesentwurf
24.02.2021
Grundgesetz für Alle - Unsere Forderung zur Ergänzung des Artikel 3 Grundgesetz
Die Menschen der queeren Community werden in ihrer ganzen Bandbreite durch Artikel 3 GG geschützt.
Unser Aktionsbündnis bittet Sie diesen Appell zu unterzeichnen.
Die Fraktionen des Deutschen Bundestags beraten zurzeit über eine Änderung des Artikels 3, Absatz 3 Grundgesetz. Neben einer Ersetzung des Rassebegriffs ist es von historischer Bedeutung, in diesem Zuge endlich einen Diskriminierungsschutz für sexuelle und geschlechtliche Minderheiten festzuschreiben.
An der Selbstbestimmung und Gleichberechtigung aller Menschen der queeren Community darf die Verfassung keinen Zweifel lassen.
Die in Art. 3 (3) GG bereits aufgeführten Diskriminierungsmerkmale sind eine Lehre aus der menschenverachtenden Politik und Verfolgung durch den Nationalsozialismus. Trotz ihrer systematischen Verfolgung unter der NS-Diktatur finden queere Menschen jedoch bis heute keine Erwähnung.
Die sexuelle Identität ist bislang durch keines der in Art. 3 (3) GG benannten Merkmale geschützt. Auf Basis des bis heute unveränderten Wortlauts des Grundgesetzes billigte das Bundesverfassungsgericht noch in den 1950er und 1970er Jahren die strafrechtliche Verfolgung homosexueller und bisexueller Männer. Eine Ergänzung des Art. 3 (3) GG ist daher notwendig, um einen dauerhaften Diskriminierungsschutz zu sichern.
Auch einen Schutz der geschlechtlichen Identität leitet das Bundesverfassungsgericht nur indirekt und nicht immer einheitlich aus dem Merkmal Geschlecht ab. Eine Klarstellung des vollumfänglichen Schutzes auch der geschlechtlichen Identität in Art. 3 (3) GG ist deswegen notwendig.
Wir begrüßen den bereits vorliegenden Gesetzentwurf zur Ergänzung des Art. 3 (3) GG um das Merkmal der sexuellen Identität sehr. Er hat eine wesentliche Forderung der queeren Community in den Deutschen Bundestag getragen. In der Anhörung des Rechtsausschusses wurde er von allen geladenen Sachverständigen und zahlreichen Abgeordneten aus Regierungskoalition und Opposition nachdrücklich unterstützt.
Die weit fortgeschrittene parlamentarische Beratung und die große Unterstützung seitens der Landesregierungen bieten eine einmalige und realistische Gelegenheit, im Zuge der nun geplanten Änderung des Rassebegriffs endlich auch queeren Menschen einen Schutz im Wortlaut der Verfassung zu garantieren. Dies ist mehr als 70 Jahre nach Verabschiedung des Grundgesetzes überfällig!
An alle Entscheidungsträger*innen und insbesondere die Mitglieder und Fraktionen des Deutschen Bundestags appellieren wir daher: Nutzen Sie noch in dieser Legislaturperiode die Gelegenheit zu einer Ergänzung des Art. 3 (3) GG, die alle Menschen der queeren Community in ihrer ganzen Bandbreite schützt.
Eine Änderung des Art. 3 (3) GG ohne Berücksichtigung eines solchen Diskriminierungsschutzes wäre ein verheerendes Signal für die queere Community und deren Familien. Nie wieder dürfen politische und gesellschaftliche Stimmungslagen zur Gefahr für die Freiheit und Würde des Einzelnen werden.
Künftig müssen sich alle Menschen auf den verfassungsmäßigen Schutz durch das Grundgesetz verlassen können. Die sexuelle oder geschlechtliche Identität eines Menschen darf niemals Grund zur Diskriminierung sein.
Deutschland im Februar 2021
13.02.2021
Ein Schritt vor - zwei zurück: Der Spitzenverband medizinischer Dienst der gesetzlichen Krankenkassen (MDS) stellt neue Richtlinie vor
Wer dachte, nach 11 Jahren gründlicher Arbeit, Sichtung der Literatur, Berücksichtigung des neuen Diagnosekatalogs ICD-11 der WHO und in Kenntnis der S3 Leitlinie Geschlechtsdysphorie bei Erwachsenen kommt die alle zufriedenstellende neue Begutachtungsrichtlinie des MDS für "Transsexualität", so die bisherige Bezeichnung, wird herb enttäuscht.
Am 2. Dezember 2020 veröffentlichte der MDS die Begutachtungsanleitung Geschlechtsangleichende Maßnahmen bei Transsexualismus F64.0. Schon am Namen kann man erkenen: Die ICD-11 spielte keine Rolle, der MDS zeigt auf das für die Einführung des IDC Katalogs zuständige Bundesamt und kann damit in Sprache und beim Therapiezwang alles beim alten lassen. Wer nach ICD-10 "gestört" ist muss sich eine weitere psychologisch/psychiatrische Begutachtung durch den MDS gefallen lassen, auch wenn das ethischen Prinzipien widerspricht.
Der wesentliche Fortschritt ist der Entfall mehrerer Wartefristen und der Zweitmeinung vor Einreichung eines Antrags bei der Krankenkasse, die der zuständige MDK nach den MDS Richtlinien anschließend prüft. Allerdings: Die Zweitmeinung behält sich der MDS weiterhin vor. Die Indikation der medizinischen Fachkräfte reicht ihm nicht und glaubt aus dem Studium der im Umfang erheblich gewachsenen einzureichenden Dokumention durch die betreuenden Therapeut_innen, formale Fehler als Grund zur Ablehnung der Anträge auf geschlechtsangleichende Maßnahmen zu finden.
Schließlich sind die Begutachtenden der MDK nach unserer Erfahrung selten ausgewiesene Experten auf diesem Gebiet und entscheiden bestenfalls nach Ferndiagnose oder einmaliger Vorstellung der Antragstellenden. Auch dabei wurde in der Vergangenheit oft über das Ziel hinausgeschossen und Versicherte zur Vorstellung ihrer Bartstoppeln oder des Brustumfangs vorgeladen, etwas was sich durch Fotos von anderen Ärzt_innen ausreichend dokumentieren lässt. Andererseits kann ein einmaliger Vorstellungstermin den Begutachtenden kein sicheres Bild über die Versicherten geben. Wir berufen uns dabei auf unsere Jahrzehnte lange bundesweite Beratungserfahrung.
Bei flüchtiger Betrachtung leicht zu überlesen ist die Tatsache, dass der MDS Kinder und Jugendliche sowie nicht-binäre Personen ausdrücklich aus dieser Begutachtungsrichtlinie ausschließt. Bislang wurden Jugendliche in der alten Richtlinie im wesentlichen wie Erwachsene behandelt, soweit ist den grundsätzllichen Leistungsanspruch betrifft. Eine Begründung oder eine Ersatzregelung bietet der MDS nicht an und hat damit faktisch die beiden Personengruppen vom Leistungsanspruch ausgenommen. Wir haben den MDS mehrfach schriftlich und mündlich um eine Erklärung gebeten. Eine schriftliche Stellungnahme hat uns bis zum 5.2. nicht erreicht.
Wir lehnen diese Form der Überregulierung, Pathologisierung und Anzweifeln der Arbeit der Therapeut_innen ab und fordern die umgehende Einführung der ICD-11, die Aufnahme Kinder und Jugendlicher sowie nicht-binärer Personen in eine aktualisierte Richtlinie. Unsere ausführliche Stellungnahme zur Begutachtungsanleitung des MDS ist hier zu finden.
22.01.2021
Pressemitteilung: Ende der Diskriminierung - trans* und inter* Personen erhalten offiziell Zugang zum Polizeidienst
Die neue Polizieidienstvorschrift 300 wird diverser. Alle Geschlechter können zum Polizeidienst zugelassen werden, unabhängig ihrer körperlichen Geschlechtsmerkmale. Wie jetzt bekannt wurde trat am 01.01.2021 die neue PDV300 in Kraft. Diese ist nun ausdrücklich mit einem Hinweis an alle Geschlechter gerichtet. Nach der alten Regelung wurde hier noch zwischen Männern und Frauen unterschieden, welche unterschiedliche Voraussetzungen bekamen um zum Dienst zugelassen zu werden. Nun ist diese auch für trans*, inter* und nicht-binäre Menschen geöffnet worden. Damit sendet die Polizei ein deutliches Willkommenssignal an alle Menschen, die sich nicht mit dem traditionellen cis-binären Geschlechtsmodell identifizieren. Eine langjährige Diskriminierung, welche von körperlichen Geschlechtsmerkmalen abhängig war, wird damit beendet.
Hintergrund:
Die Zugangsvoraussetzungen für den Dienst in der Polizei sind in der Polizeidienstvorschrift 300 (PDV300) geregelt. Folgte man den dortigen Bestimmungen blieb es trans- und intergeschlechtlichen Personen bisher verwehrt eine Laufbahn im Polizeidienst anzustreben. Denn die PDV300 fordert bspw. einen stabilen Hormonhaushalt und männliche Polizisten mussten „mindestens einen funktionierenden Hoden“ haben. Mit dieser Regelung wurden trans*männliche Bewerber pauschal ausgeschlossen unabhängig ihrer physischen oder geistigen Fähigkeiten. Auch trans*Frauen wurden regelmäßig abgelehnt, da diese sich in hormoneller Behandlung befinden. Der dgti liegen Bewerbungsunterlagen einer trans*Frau vor, die für „dienstuntauglich“ erklärt wurde1. Dies gelte so lange sie sich in hormoneller Behandlung befinde. Nach Abschluss dieser Behandlung dürfe sie sich erneut bewerben. Das ist zynisch, da eine Hormontherapie i.d.R. Ein Leben lang erfolgt. Trans*Personen wurden damit pauschal abgelehnt. Diese Diskriminierung wurde nun beendet. Die dgti hat gemeinsam mit weiteren Aktivist*innen und Politiker*innen darauf hingewirkt, dass die PDV300 aktualisiert werden müsse. Eine Reform wurde mehrfach versprochen. Wie jetzt bekannt wurde ist die finale Fassung nun im Januar 2021 in Kraft getreten. Damit können nun auch trans*, inter* und nicht binäre Menschen offiziell in den Dienst der Polizei treten ohne Angst vor Ablehnung haben zu müssen.
2.11.2020
Anhörung Gesetzentwürfe zu Gesetzen zur geschlechtlichen Selbstbestimmung (BT 19/19755, BT 19/20048) und Verbot von genitalverändernden Operationen an Kleinkindern (BT 19/17791) im Bundestagsausschuss Inneres und Heimat
Die Gesetzentwürfe und schriftlichen Stellungnahmen zur Anhörung einschließlich die der dgti e.V. sind hier zu finden. Die von der SPD und den Oppositionsparteien FDP, Grüne und Linke geladenen Sachverständigen sehen keine rechtlichen Bedenken einen selbstbestimmten Geschlechtseintrag im Personenstandsregister ohne "Plausibilitätsprüfung" zuzulassen. Einen Konflikt mit Förderprogrammen für Frauen durch den einfacheren Zugang von trans* Frauen sehen diese Sachverständigen nicht. Deutliche Unterschiede traten in der verfassungsrechtlichen Bewertung von Prof. Dr. Ulrike Lemke, Dr. Laura Adamietz, Prof. Dr. Anne-Katherina Mangold einerseits und Prof. Dr. Florian Becker andererseits bezüglich der Notwendigkeit und Zulässigkeit einer Begutachtung im Rahmen einer Personenstandsänderung zu Tage.
Kalle Hümpfner vom Bundesverband Trans* betonte ausdrücklich Hintergründe und Notwendigkeit einer Entschädigung für zugefügtes Leid aus dem Scheidungszwang (bis 2008) und dem Erfordernis der Unfruchtbarkeit (bis 2011) im Transsexuellengesetz. Dr. Alexander Korte vom Klinikum der Universität München sieht die Einwilligungsfähigkeit trans* Jugendlicher als überwiegend nicht vorhanden und stellt die Beurteilung der Medizin über das Selbstbestimmungsrecht der Jugendlichen. Fr. Lemke bezeichnete diese Haltung als überheblich. Hr. Korte kritisiert die Übersetzung von DSD- Differences of Sexual Development in Varianten der Geschlechtsentwicklung und verwendet den veralteten und pathologisierenden Begriff "Disorders". Zum Abschluss der Anhörung forderte Hr. Korte die Bundesregierung auf, auf das im Gesetzgebungsverfahren befindliche Gesetz zum Verbot genitalverändernde Operationen an Kleinkindern zu verzichten.
In Ergänzung zu den Forderungen aus dem Gesetzentwürfen fordert die dgti e.V. ein Mitspracherecht für alle benachteiligten Gruppen, d.h. nicht nur trans* und inter* Personen, sondern alle, die sich kein Gehör im Gemeinsamen Bundesausschuss von Ärztekammer und Krankenkassen verschaffen können, z.B. Selbstorganisationen von Behinderten. Die Gesetzentwürfe zum Verbot genitalverändender chirurgischer Eingriffe an Kleinkindern bedürfen einer Ergänzung um "akute" Gesundheitsgefahr bei den Ausnahmen im Gesetz, weil es sonst zu viele Möglichkeiten gibt, das Verbot zu umgehen.
21.10.2020
Anerkennung einer im Herkunftsland durchgeführten Vornamens- und Personenstandsänderung - Antwort des BMI
Das Bundesministerium des Inneren, Bau und Heimat, hat auf unsere Anfrage geantwortet. Den vollständigen Text der Antwort finden sie hier.
Grund der Anfrage war eine Zunahme an bei der dgti eingehenden Beratungsanfragen, die Hinweise ergaben, dass eine Personenstands- und Vornamensänderung bei Personen ohne deutsche, oder doppelter Staatsbürgerschaft ein weiteres Mal in Deutschland durchgeführt werden müsse, obwohl bereits eine solche im Herkunftsland stattgefunden hat. Anscheinend war hier die Informationslage bei den zuständigen Amtsgerichten unzureichend.
Mit der Antwort des BMI können wir ungarischen oder russischen Staatsbürger_innen (und vielen anderen) mit Wohnsitz in Deutschland die Empfehlung geben, eine erfolgte Personenstandsänderung
im Herkunftsland in Deutschland über §108 FamFG anerkennen zu lassen, bevor die Gesetze dieser Länder so geändert werden, dass diesem Personenkreis eine Rückabwicklung ihrer
Personenstands- und Vornamensänderung droht. Die Aufhebung der Möglichkeit einer Personenstandsänderung d,h. das rechtliche Geschlecht im Herkunftsland ändern zu können, kann die Rückabwicklung als automatische Konsequenz zur Folge haben.
Ungarn hat sie bereits aufgehoben, in Russland ist ein entsprechender Gesetzentwurf vorgelegt worden. Spätestens mit Ablauf des Reisepasses würde das für diese Menschen zum Problem.
Ein zweites Verfahren nach dem Transsexuellengesetz ist für diesen Personenkreis somit nicht notwendig und der Vorgang setzt auch keine Einbürgerung voraus.
20.10.2020
Gemeinsame Pressemitteilung von QueerBw – Interessenvertretung queerer Angehöriger der Bundeswehr, der Deutsche Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität (dgti e.V.), der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld (BMH) und der Bundesinteressenvertretung schwuler Senioren (BISS e.V.)
Der Referentenentwurf zum SoldRehaHomG wird begrüßt: Forderung nach vollumfänglicher Rehabilitierung und echter Entschädigung
Das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) hat unsere Verbände am 12. Oktober 2020 zur Stellungnahme bzgl. des Referentenentwurfes eines „Gesetzes zur Rehabilitierung der wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen oder in anderer Weise auf Grund ihrer sexuellen Identität dienstrechtlich benachteiligten Soldatinnen und Soldaten“ (SoldRehaHomG) aufgerufen. Soldat*innen wurden noch bis ins Jahr 2000 von der Bundeswehr systematisch diskriminiert. Aber auch in der Zeit nach 2000 gab es Fälle, in denen Soldat*innen noch diskriminiert wurden.
Wir begrüßen die aktuelle Gesetzesinitiative. Das BMVg hat damit seinen Willen zur Rehabilitierung der benachteiligten Soldat*innen unterstrichen.
Die Unterzeichnenden begrüßen ausdrücklich, dass neben der sexuellen Identität auch die selbst empfundene geschlechtliche Identität einbezogen wird. Auch die Ausweitung auf Betroffene der Nationalen Volksarmee ist richtig. Ebenso begrüßen wir, dass die einfache Glaubhaftmachung eine Rehabilitierung ermöglicht, auch wenn Unterlagen der damaligen Zeit nicht mehr vorhanden sind. Die Unterzeichnenden fordern aber ebenso weitere Nachbesserungen am Referentenentwurf: Eine vollumfängliche Rehabilitierung muss alle Diskriminierungstatbestände einbeziehen, auch wenn diese noch nach dem Stichtag 3. Juli 2000 aufgetreten sind. Wir fordern eine Verlängerung dieser Frist bis zum 31. Dezember 2009.
Die Unterzeichnenden fordern außerdem eine echte Entschädigung durch Anpassung der Pauschalentschädigung und Einführung einer Individualentschädigung, die auf der Pauschalentschädigung aufbaut. Die Erfahrungen aus den vergangenen Jahren zeigen, dass der monetäre Schaden die vorgeschlagene Pauschalentschädigung weit übersteigt. Soldat*innen, die ihren Dienst in der Bundeswehr geleistet haben, haben eine echte Entschädigung verdient.
Wir sind der festen Überzeugung, dass der Staat im Falle der Bundeswehr nicht nur, wie beim Rehabilitierungsgesetz für Verfolgte durch §175 StGB und §151 StGB-DDR ( ), als Staat gehandelt hat, sondern auch als Arbeitgeber. Der finanzielle Schaden, z.B. die Aberkennung der Pension oder die Entlassung, entstand also nicht durch Dritte, sondern durch den Staat selbst. Diesen Nachteil gilt es nun vollständig auszugleichen. Wir empfehlen außerdem eine Kollektiventschädigung zu prüfen, da viele Diskriminierungen und Benachteiligungen bereits lange zurückliegen und deshalb die Betroffenen aus unterschiedlichen Gründen mit individuellen Maßnahmen nicht mehr erreicht werden könnten. Eine Kollektiventschädigung könnte der Forschung, Bildung und Teilhabe der betroffenen Menschen dienen. Die Stellungnahme finden Sie hier.
23.9.2020
Anerkennung einer im Herkunftsland durchgeführten Vornamens- und Personenstandsänderung
In unserer Beratung mehren sich Menschen, die z.B. eine doppelte Staatsbürgerschaft haben und sich gezwungen sehen eine Vornamens- und Personenstandsänderung zweimal durchzuführen. Das mag zunächst logisch erscheinen. Nehmen wir an, eine solche Änderung wurde vor einer Einbürgerung in Deutschland durchgeführt, wäre die Änderung automatisch in Deutschland akzeptiert, unabhängig davon, ob im Herkunftsland ein Gerichtsbeschluss, eine psychiatrische Begutachtung nötig war, oder sie nur durch Verwaltungsakt stattgefunden hat. Wir sehen darin eine Ungleichbehandlung.
Ein neues großes Problem und nach dem Verständnis der ungarischen höchsten Gerichte nicht verfassungsgemäß sind die erfolgte Abschaffung der Möglichkeit zur Personenstandsänderung in Ungarn. Damit wird die Änderung einer Geburtsurkunde in Ungarn unmöglich gemacht und die geplante Abschaffung der Personenstandsänderung in der russischen Föderation zielt auf das gleiche Ergebnis ab. Als wäre das nicht schlimm genug, haben wir von der Absicht vernommen, bereits vor dem neuen ungarischen Gesetz erfolgte Personenstandsänderungen wieder rückgängig zu machen. Ungarische (d.h. EU-) Bürger_innen müssen damit rechnen, dass ihr Reisepass auf den alten Vornamen und Geschlecht geändert wird. Damit fehlen ihnen nötige Unterlagen um eine bereits in Ungarn erfolgte Vornamens- und Personenstandsänderung in Deutschland zu beantragen oder evtl. in Deutschland anerkannt zu bekommen. Da ein polnisches Gericht für polnische Staatsbürger_innen bestätigt hat, dass eine im Ausland per Gerichtsbeschluss erfolgte Personenstandsänderung in Polen automatisch anerkannt wird und nicht zu einem erneuten Verfahren in Polen führt haben wir dies zum Anlass genommen beim Bundesministerium für Inneres, Bau- und Heimat (BMI) anzufragen, wie dessen Einschätzung zu diesen Problemstellungen ist. Den Text unserer Anfrage finden Sie hier.
19.9.2020
Positionspapier von „Terre des Femmes“ ist trans*feindlich
Trans*Frauen sind Frauen. Wer sich dieser Einsicht verweigert, kann nicht behaupten, wirklich die Interessen aller Frauen vertreten zu wollen. Das was cis und trans*Frauen unterscheiden kann, kann auch eine cis Frau von einer anderen cis Frau unterscheiden. Eine unfruchtbare Frau mit 1,85m und etwas tieferer Stimme müsste sich bei Terre des Femmes (TDF) ständig erklären und einen Chromosomentest dabei haben, damit viele dort sich zufrieden geben.
Ist eine Frau nur dann als Frau akzeptiert, wenn sie Gebärmutter und Eierstöcke hat und gebärfähig ist ? Was ist das für ein Menschenbild? Macht es einen Unterschied, ob eine trans* Frau oder eine cis Frau vergewaltigt oder von ihrem Partner verprügelt wird ?
Also wozu diese bewusste Spaltung, die sich auch gegen geltendes Recht richtet? Wozu diese Angstmacherei, Menschen würden massenhaft per "to go" Verfahren in Frauenbereiche eindringen? Wie soll das bei 0,6% Bevölkerungsanteil (Quelle: Williams Institute, 2016) gehen? Wer setzt sich "zum Spaß" den zahlreichen Nachteilen aus, die eine Transition mit sich bringt ? Trans* und auch intergeschlechtliche Menschen gehören zu den am meisten benachteiligten und marginalisierten Gruppen der Welt. Wo auf der Welt ist dieses Angstgespenst, schon einmal massenhaft Realität geworden, wo es doch schon zehn Staaten gibt, die eine Personenstandsänderung ohne psychiatrische Begutachtung zulassen?
Egal auf welchem legalem Weg eine Frau zu ihrem Personenstand "weiblich" gekommen ist, vor dem Gesetz ist sie eine Frau.
Wer das nicht akzeptiert, steht nicht auf dem Boden des vom Bundesverfassungsgerichts entsprechend unserer Auffassung ausgelegten Grundgesetzes.
Nach der Veröffentlichung eines trans*feindlichen offenen, privaten Briefs einiger Vorstandsfrauen des Vereins Terre des Femmes (TDF) haben wir den Dialog gesucht und uns um Aufklärung und Verständnis bemüht. Mehrere Gespräche und Meetings fanden statt. Leider hat dies keine öffentlich sichtbare Haltungsänderung bewirkt und TDF hat ein Positionspapier veröffentlicht, dass nicht nur die eigene Position sondern auch zahlreiche Fehlinformationen enthält. Nicht-binäre trans* Personen sind scheinbar bei TDF nicht bekannt und binäre trans*Personen würden samt und sonders von einer stereotypen Geschlechtsrolle in die andere wechseln. Die Stellungnahme der dgti e.V. stellen wir hier zur Verfügung. Sie fällt etwas länger aus, da wir auch die Quellen, die TDF Mitglieder in ihrem offenen Brief nutzten analysiert haben.
16.6.2020
„Dritte Option“ muss nachgebessert werden – Erneut Verfassungsbeschwerde eingereicht
Der Bundesgerichtshof (BGH) verweigerte einer Person den gewünschten Geschlechtseintrag nach §45b PStG, so dass die Anwendung und Formulierung dieses erst kürzlich verabschiedeten Gesetzes erneut vom Bundesverfassungsgericht überprüft werden muss. Das zeugt von einem handwerklich schlecht umgesetzten Auftrag und bedeutet eine Rüge für den Gesetzgeber. Bereits im Gesetzgebungsverfahren wurde auf Missstände hingewiesen, dass Ungleichbehandlungen vermieden werden sollen. Das Gesetz stand von Beginn an als Minimallösung in der Kritik. Dieser Unwille des Gesetzgebers die fachlichen Expertisen zu berücksichtigen wird von uns missbilligt.
Wir fordern den Gesetzgeber daher auf:
- Der Personenstandseintrag im Geburtenregister muss ausschließlich auf der subjektiven Selbstaussage der jeweiligen Person möglich sein. Jeder Mensch weiß um sein Geschlecht am besten selbst Bescheid und sollte dieses nicht erst in einer Bittstellungshaltung beweisen müssen.
- Die Feststellung des Personenstands anhand vermeintlich objektiver Kriterien, wie z.B. körperlicher Merkmale, bedeutet einen Eingriff in die freie Entfaltung der Persönlichkeit und ist abzuschaffen.
- Die deutsche Bundesregierung muss sich endlich an den Empfehlungen der Europaratsresolution 2048 orientieren um ein angst- und diskriminierungsfreies Leben für alle Personen des Landes zu ermöglichen. Das schließt die Pflicht ein, einen einfachen Zugang frei von Hürden zum gewünschten Personenstand zu ermöglichen.
Die Verfassungsbeschwerde wurde durch die Gesellschaft für Freiheitsrechte GFF e.V. verfasst und wird von der dgti e.V. sowie BVT* und LSVD unterstützt. Die gemeinsame Presseerklärung finden Sie hier.
Diese Beschwerde ist der vorläufige Höhepunkt mehrerer Verfahren, die bis zum BGH gelangt sind und jeweils die Personenstandsänderung nach §45b PstG zum Gegenstand hatten. Im Fall einer nicht-binären Person ging das zuständige Standesamt in die nächste Instanz, der BGH verwarf daraufhin die Entscheidung des OLG Düsseldorf. Ein weiteres Verfahren, bei dem die dgti e.V. selbst Unterstützung leistet ist beim BGH noch anhängig.
Vollständige Presseerklärung der dgti e.V. und Schriftsatz der Verfassungsbeschwerde. Transsexualität und transsexuell transident
25.5.2020
Zwischenergebnisse der Studie des UKE Hamburg liegen vor: Studie läuft weltweit weiter
Auswirkungen der Covid-19 Pandemie auf die Trans-Gesundheitsversorgung in D-A-CH
(english version follows)
Die unter Mitarbeit des Bundesverband Trans* und der der dgti e.V. entstandene Studie verfolgt das Ziel, die Auswirkungen der COVID 19 Pandemie auf die Gesundheit und die Gesundheitsversorgung von transidenten /transsexuellen Menschen zu erfassen Mit den Ergebnissen sollen die Gesundheitsfachkräfte informiert und die Trans* Communities unterstützt werden, die negativen Folgen besser zu bewältigen
Die Situation rund um COVID-19 ist für uns alle eine Herausforderung, mit teils massiven Einschränkungen für das persönlichen Leben. Dies betrifft nicht nur aber auch die Gesundheitsversorgung, und in ihr besonders vulnerable Gruppen. Nach unserer Einschätzung ist die Gesundheitsversorgung transidenter / transsexueller Menschen ein Teil davon. Die Studie verfolgt daher das Ziel, die Auswirkungen der COVID-19 Pandemie auf die Gesundheit und die Gesundheitsversorgung transidenter / transsexueller Menschen zu erfassen. Mit den Ergebnissen sollen die Gesundheitsfachkräfte informiert und die Communities unterstützt werden, die negativen Folgen besser zu bewältigen. Wir möchten von trans* (transgender, transident, transsexuell) Personen ab 16 Jahren erfahren, wie sie persönlich von der Situation um COVID-19 betroffen sind und welche Folgen dies für Ihre körperliche und geistige Gesundheit hat. Die Umfrage dauert bis zu 20 Minuten und ist anonym. Flyer zum Download: Flyer Studie deutsch Die Teilnahme an der Studie ist weiterhin möglich, bitte weiterverteilen !
Preliminary Results for Austria, Germany and Switzerland available: Study of university clinic UKE Hamburg goes worldwide now
Measuring the impact of the COVID 19 pandemic on trans health
The study aims to assess the impact of the COVID 19 pandemic on the health and health care of transgender people and was designed with contribution of Bundesverband Trans* and dgti e.V. The results will be used to inform health professionals and to help trans* communities to better manage the negative health impact. Flyer for Download: Flyer Study English
Please help spreading the survey in your networks, the data gathering is still ongoing!
Study / Zur Studie: www.TransCareCovid-19.com
25.5.2020
Rheinland-Pfalz hat mit Initiative zur Gleichstellung im Bundesrat Erfolg
Berücksichtigung nicht-binärer Menschen in der Strategie der EU-Kommission bei der Gleichstellung der Geschlechter
Der Bundesrat hat am Freitag, 15. Mai 2020 auf Initiative des rheinland-pfälzischen Familienministeriums sich dafür ausgesprochen, in der Strategie der EU Kommission für die Gleichstellung der Geschlechter 2020 bis 2025 neben Männern und Frauen auch nichtbinäre Menschen zu berücksichtigen.
Das Land hat einen entsprechenden Antrag (Drucksache 117/1/20) in den mitberatenden Ausschuss für Frauen und Jugend eingebracht, der dort eine Mehrheit gefunden hat. In seiner Sitzung am 15. Mai 2020 hat der Bundesrat den Antrag mehrheitlich beschlossen und der EU Kommission als Empfehlung übermittelt.
Begründung: Eine Strategie, die von einer binären Geschlechterordnung von Männern und Frauen ausgeht und die Existenz weiterer Geschlechter unerwähnt und unberücksichtigt lässt, greift zu kurz. Neben dem besonderen grundgesetzlichen Auftrag zur Durchsetzung der Gleichstellung von Frauen und Männern sind daher auch Maßnahmen notwendig, die der Benachteiligung von Menschen entgegenwirken, die sich nicht den Kategorien Frau und Mann zuordnen - siehe Ziffern 11 bis 14 im Beschluss des Bundesrates.
23.5.2020
Pressemitteilung zum BGH-Beschluss zum §45b Personenstandsgesetz vom 22.4.2020
Schockierender Beschluss [1] am Bundesgerichtshof - Geschlecht ist kein Gefühl
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit der “empfundenen Intersexualität” die zahlreichen Versuche, die geäußerte Geschlechtszugehörigkeit juristisch in Worte zu fassen, um eine weitere Variante bereichert und dabei verkannt, dass ein gefühltes Geschlecht gar nicht existiert. Die Geschlechtszugehörigkeit ist kein Gefühl sondern - wie auch im Urteil vollkommen richtig ausgeführt - das verfassungsgerichtlich anerkannte von körperlichen Gegebenheiten unabhängige Wissen um die eigene Zugehörigkeit.
Julia Monro meint dazu: „Den Unwillen des Gesetzgebers sich mit dieser Thematik zu befassen, den verurteilen wir aufs Schärfste. Uns liegen u.a. Beschwerden von Ärztekammern vor, dass der Gesetzgeber eine verfassungsrechtliche Frage auf die Ärzteschaft abwälzt und anschließend deren Kompetenzbereich anzweifelt. Es hat außerdem eine ganz besondere Qualität wenn bereits im Gesetzgebungsverfahren auf Folgeprobleme hingewiesen wurde und nach Inkrafttreten innerhalb von nur einem Jahr die ersten Verfahren bereits die höchste Instanz erreichen. Zudem macht es schier fassungslos, wie nun ein höchstrichterlicher Beschluss längst bestehende Urteile des Bundesverfassungsgerichts ignoriert. Der Gesetzgeber hat 2017 einen klaren Auftrag erhalten eine bestehende Inkongruenz zwischen der Geschlechtszugehörigkeit und dem rechtlichen Personenstand berichtigen zu können. Daraus ergibt sich der “Zweck der Norm”, welcher eine niedrigschwellige Möglichkeit bieten muss eine Kongruenz herstellen zu können. Der nun verwendete Sprachgebrauch des BGH ist schockierend und verdeutlicht, dass wir noch viel Aufklärungsarbeit zu leisten haben.“
Petra Weitzel dazu: „Der BGH Beschluss ist widersprüchlich. unlogisch und verfassungswidrig. §45b PStG ermöglicht es, die rechtliche Geschlechtszugehörigkeit zu ändern, unabhängig davon, wie die aktuelle körperliche Verfasstheit und rechtliche Zuweisung bei der Geburt aussieht, in männlich, weiblich oder nicht-binär (divers oder kein Eintrag).
Die Selbstzuordnung ist für die jeweilige Wahl entscheidend und möglich. Der Gesetzgeber und jetzt der BGH wollen diese Selbstzuordnung jedoch nur bei einer bestimmten Personengruppe mit nach derzeitigem Stand messbarer geschlechtlicher Uneindeutigkeit anerkennen, obwohl sie nach der Terminologie des BGH auch dort letztlich immer "empfunden" wäre, wenn sie nicht zufällig divers oder kein Eintrag lautet. Insofern ist dieser BGH Beschluss verfassungsrechtlich nicht haltbar.“
Hintergrund:
Das Bundesverfassungsgericht hat am 17.10.2017 erkannt, dass es verfassungswidrig ist, wenn das binäre Geschlechtssystem dazu zwingt zwischen weiblich und männlich wählen zu müssen. Dem Gesetzgeber wurde aufgetragen bis Ende 2018 einen weiteren positiven Geschlechtseintrag zu schaffen. Trotz der Hinweise auf Folgeprobleme wurde eine stark kritisierte „Minimallösung“ [2] verabschiedet. Nachdem die praktische Anwendung dem Bundesinnenministerium missfiel, versuchte dieses mit einem einschüchternden [3] Rundschreiben [4], dessen rechtliche Zulässigkeit umstritten ist, die Deutungshoheit über das Gesetz zu erlangen. Dieses hatte zahlreiche Gerichtsverfahren zur Folge weil Standesämter anschließend eine Kontrollfunktion einnahmen und gerichtliche Entscheidungen forderten. Letztendlich lag es nach einem Jahr am BGH eine höchstrichterliche Entscheidung zu treffen. Es ist das erste Urteil aus einer Reihe weiterer Verfahren, die noch beim BGH anhängig sind.
[1] Link zum BGH-Beschluss (XII ZB 383/19): https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=2020&Seite=1&nr=106062&pos=41&anz=731&Blank=1.pdf
[2] https://www.djb.de/verein/Kom-u-AS/K2/st18-11/
[3] https://eufbox.uni-flensburg.de/index.php/s/WwkHJkHaEaHpkQk (das Rechtsgutachten zu „Variante der Geschlechtsentwicklung in §45b PStG“ im Auftrag des BMFSFJ spricht von „Einschüchterung“)
[4] https://www.personenstandsrecht.de/SharedDocs/kurzmeldungen/Webs/PERS/DE/rundschreiben/2019/0122-aenderung-geburtenregister.html
15.5.2020
IDAHOBIT 2020: Sichtbar mit Videoclips zum 17.5.2020
Um Sichtbarkeit für Lesben, Schwule, Bi-, trans*, intersexuelle und queere Menschen auch in Zeiten von Kontaktbeschränkungen zu schaffen, haben sich viele Gruppen zusammengefunden und verabreden sich in sozialen Netzwerken zu Aktionen. Als dgti e.V. haben wir Menschen aus der LSBTIQ Community, aus der Politik oder beidem um Beiträge gebeten:
Mit dabei u.a. Doris Achelwilm (MdB, Die Linke), Markus Apel (LSVD Bayern), Jens Brandenburg (MdB, FDP), Balian Buschbaum (Coach, Speaker, dgti e.V.), Jill Deimel (Speaker, Schauspieler, Coach), Michael Ebling(Oberbürgermeister der Stadt Mainz), Adrian Hector (Arbeitskreis Nord dgti e.V.), Constantin Jahn (Radio Uferlos, München), Tessa Ganserer (MdL Bayern, B90/Grüne), Stefan Kaufmann (MdB, CDU), Kai Klose (Minister für Soziales und Integration, Hessen), Veuve Noire (Team Olivia Jones), Dr.Christiane Rohleder (Staatssekretärin im Integrationsministerium RLP, Landesbeauftragte für gleichgeschlechtliche Lebensweisen und Geschlechtsidentität), Sophie Sauvage (DragQueen), Katharina Schäfer (Schriftstellerin, Buchprojekt für trans* Kinder), Ricarda Schlia (Arbeitskreis NRW dgti e.V.), Kim Alexandra Trau (Akademie Waldschlösschen).
Die Clips sind in unseren social media Auftritten in Facebook (auch ohne Benutzerkonto) und Twitter zu finden.
15.5.2020
Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz fordert Abbau struktureller Diskriminierung transsexueller / transidenter Menschen Konversionstherapie, conversion therapy
Anlässlich des Internationalen Tages gegen Homo-, Bi-, Inter- und Transfeindlichkeit am 17. Mai 2020 fordert die Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz, strukturelle Diskriminierungen im Gesundheits- und Justizwesen gegenüber trans* Menschen abzubauen. Im Einzelnen wird eine einfache Möglichkeit zur Personenstandsänderung ohne Begutachtung gefordert und die Umsetzung der S3 Leitlinie AWMF Geschlechtsdysphorie bei Erwachsenen in die Begutachtungsrichtlinien des MDS für den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) damit die Pflicht (!) zur Psychotherapie und der praxisfremde Alltagstest entfallen.
7.5.2020
Bundestag beschließt teilweises Verbot von Konversionsversuchen gegen die geschlechtliche und sexuelle Identität: Kinder und Jugendliche geschützt - kein Verbot bei Erwachsenen - keine Werbung Konversionstherapie, conversion therapy
(english version follows)
Transsexualität, Transidentität sind keine Krankheiten. Wir begrüßen die heutige Entscheidung für ein Gesetz zum Verbot sogenannter Konversionsbehandlungen. Dass unseriöse selbsternannte Heilende und religiöse Führende, welche u.a. „im Namen Gottes“ eine nicht vorhandene Erkrankung bekämpfen wollen ist ethisch keineswegs vertretbar. Der heutige Beschluss hat deutliche Signalwirkung - insbesondere auch für radikale Kirchenvertretungen und dubiose Ärzte - eine jahrelang durchgeführte menschenverachtende Praxis zu beenden. Es war längst Zeit für diesen Sinneswandel. Denn es ist wissenschaftlich längst erwiesen, dass alleine der Versuch das Wissen um die eigene Geschlechtsidentität zu verändern, eine Gefahr für die Gesundheit bedeutet. Diese Körperverletzung nun unter Strafe zu stellen ist daher ein logischer Schritt und ein Meilenstein für die queere Community.
Wir freuen uns ganz besonders auch über das bedingungslose Werbeverbot und dass transsexuelle / transidente Kinder und Jugendliche einen bedingungslosen Schutz genießen dürfen. Gerade weil der Gesetzgebungsprozess zu großen Teilen vorbildlich von statten ging, ist für uns nicht nachvollziehbar weshalb diese Praxis bei Erwachsenen weiterhin zulässig sein soll.
Federal Parliament votes for partial ban on conversion efforts against gender identity and sexual orienation: Minors will be protected, adults not - No advertising
We welcome the decision as a major but incomplete step in the right direction. Trying to “correct” something that is no illness, that is what self appointed healers or leaders from radical religious congregations did so far, is unethical. Today´s vote is a signal to those to end this kind of inhumane practice. For many years now, scientific research shows that trying to change one´s gender identity is harmful. Making this kind of bodily injury liable to prosecution is a milestone for the LGBTI community.While we are happy that transgender kids are fully protected and the participative lawmaking process was commendable, we find it incomprehensible that such efforts can still be performed on adults and the Bundestag´s committee for health as a whole won´t listen to the community´s arguments
Download: Presseerklärung / press release Deutsch/English
6.4.2020
Die dgti e.V. unterstützt die Studie des UKE Hamburg: Auswirkungen der Covid-19 Pandemie auf die Trans-Gesundheitsversorgung
(english version follows)
Die unter Mitarbeit des Bundesverband Trans* und der der dgti e.V. entstandene Studie verfolgt das Ziel, die Auswirkungen der COVID 19 Pandemie auf die Gesundheit und die Gesundheitsversorgung von transidenten /transsexuellen Menschen zu erfassen Mit den Ergebnissen sollen die Gesundheitsfachkräfte informiert und die Trans* Communities unterstützt werden, die negativen Folgen besser zu bewältigen
Die Situation rund um COVID-19 ist für uns alle eine Herausforderung, mit teils massiven Einschränkungen für das persönlichen Leben. Dies betrifft nicht nur aber auch die Gesundheitsversorgung, und in ihr besonders vulnerable Gruppen. Nach unserer Einschätzung ist die Gesundheitsversorgung transidenter / transsexueller Menschen ein Teil davon. Die Studie verfolgt daher das Ziel, die Auswirkungen der COVID-19 Pandemie auf die Gesundheit und die Gesundheitsversorgung transidenter / transsexueller Menschen zu erfassen. Mit den Ergebnissen sollen die Gesundheitsfachkräfte informiert und die Communities unterstützt werden, die negativen Folgen besser zu bewältigen. Wir möchten von trans* (transgender, transident, transsexuell) Personen ab 16 Jahren erfahren, wie sie persönlich von der Situation um COVID-19 betroffen sind und welche Folgen dies für Ihre körperliche und geistige Gesundheit hat. Die Umfrage dauert bis zu 20 Minuten und ist anonym. Flyer zum Download: Flyer Studie deutsch
dgti e.V. supports study of university clinic UKE Hamburg: Measuring the impact of the COVID 19 pandemic on trans health
The study aims to assess the impact of the COVID 19 pandemic on the health and health care of transgender people and was designed with contribution of Bundesverband Trans* and dgti e.V. The results will be used to inform health professionals and to help trans* communities to better manage the negative health impact. Flyer for Download: Flyer Study English
Study / Zur Studie: www.TransCareCovid-19.com
1.4.2020
Transgender Day of Visibility - Tag der Sichtbarkeit - Dankeschön !
Wir danken allen, die bei unserer Aktion mitgemacht haben und auch denen, die eine eigene Kampagne auf die Beine gestellt haben, wie z.B. 100%Mensch und QueerBw. Ann-Kathrin Bürger hat für Euch einen kleinen Teil der Bilder in einer Collage zusammengefasst.
31.3.2020
Transgender Day of Visibility - Tag der Sichtbarkeit - 31. März
Ist es angebracht, in Zeiten der Quarantäne, Ausgangsbeschränkungen und Krisenmeldungen an diesem Tag auf die Anliegen
transidenter, transsexueller, transgender, nicht-binärer und intersexueller Menschen hinzuweisen?
Wir sagen Ja!
Aber natürlich liegt uns auch daran, mit dieser Sichtbarkeit andere nicht zu gefährden.
Aus diesem Grund hat sich die dgti dazu entschlossen, zu einer online Aktion aufzurufen, denn auch in Zeiten wie diesen ist es wichtig, dass wir auf unsere Anliegen, Lebenssituationen und Erfahrungen hinweisen.
Die Bilder hier (jpg) kann man per Bildbearbeitung zu einem Selfie hinzufügen, man kann ein eigenes Schild kreieren und sich samt Ausdruck fotografieren (lassen).
Wir bitten Euch Eure Bilder möglichst am Morgen des 31.3.2020 in Euren Social Media Konten zu verbreiten.
Falls ihr weitere Fragen hierzu habt, werden wir diese gerne beantworten.
Wir möchten diesen Aufruf auch mit einer Bitte verknüpfen!
Falls es euer finanzieller Rahmen zulässt, bitten wir euch um eine Spende an einen gemeinnützigen Verein eurer Wahl,
denn auch dies erzeugt Sichtbarkeit!
Alternativ gibt es die Schilder hier zum Ausdrucken im pdf Format.
30.3.2020
Legitimation des Bundesverband Trans* als bundesweite Vertretung unzureichend – dgti e.V. beendet die Mitgliedschaft im Bundesverband Trans*
Wir haben dem Bundesverband Trans* (BVT*) im Herbst 2019 Fragen zu seiner Verbandsarbeit gestellt. Die Antworten waren für uns unbefriedigend. Im Rahmen einer außerordentlichen Mitgliederversammlung haben die anwesenden Mitglieder einstimmig den Austritt der dgti e.V. aus dem Bundesverband Trans* beschlossen.
In unserer Presseerklärung der dgti e.V. zum Austritt aus dem Bundesverband Trans* gehen wir auf die Gründe ein.
27.3.2020
Wir bleiben zu Hause - und für Euch erreichbar ! |
In Zeiten von Corona, Quarantäne, Kontaktverbot und Co, wollen wir weiterhin für euch/Sie als Beratende da sein.
- Freunde und Familie nicht mehr treffen können
- Möglicherweise von Arbeitslosigkeit bedroht sein
- Isolation zu Hause
- Das Coming-out aus Angst vor häuslichen Konflikten wieder verschoben
- Angleichende OPs, auf die man lange gewartet hat, abgesagt
- Die Frage, ob das benötigte Hormon weiterhin problemlos zur Verfügung steht, verunsichert
- Binder und Co werden zurzeit nicht mehr von allen Shops als wichtige Hilfen im Alltag für trans*Menschen geliefert
- Therapeut*innentermine heruntergefahren oder gar abgesagt
- Personenstandsänderungsverfahren ausgesetzt
All das erschwert momentan vielen von Trans* betroffene Personen und Familien die Situation zusätzlich.
Wir stehen weiterhin allen zur Seite, sind erreichbar, nehmen uns für Eure/Ihre Bedürfnisse Zeit! Meldet Euch, bevor die vier Wände zu eng werden, wenn ihr weiterhin einfach Fragen zu Trans* habt, falls Konflikte wegen eines trans*Familienmitglieds zu Hause (z.B. zwischen Sorgeberechtigten, zwischen Kindern und Eltern, zwischen Partner*innen) eskalieren, wenn ihr Fragen und Sorgen zurzeit mit niemandem teilen könnt.
Die Beratenden der dgti e.V. unter dgti.org/beratungsstellen sind wie bisher auch telefonisch und per E-Mail erreichbar. Wer den Kontakt per Skype möchte, fragt per E-Mail bei den jeweiligen Beratenden einfach an, ob und wann das möglich ist.
Unser Kompetenzzentrum Transidentität und Diversität Mittelhessen (Frankfurt, Gießen) ist wie folgt erreichbar:
2.3.2020
Stellungnahme zum Gesetzentwurf für das Verbot von Konversionsversuchen - SOGISchutzG
Nach zwei Anhörungen im Bundesgesundheitsministerium und zwei Referentenentwürfen hat die Bundesregierung am 19.2.2020 einen Gesetzentwurf für den Schutz der sexuellen Orientierung und geschlechtlichen Identität vorgelegt. Das gewählte Verfahren zur Gesetzgebung bei dem mit den betroffenen Personenkreisen und nicht nur über sie gesprochen wurde, begrüßen wir sehr. Wir hoffen das auch bei anderen Gesetzgebungsverfahren wie z.B. zum Abstammungsgesetz, Artikel 3 GG, dem Personenstandsgesetz sowie TSG ein solches Verfahren gewählt wird. Heute haben wir unsere Stellungnahme Gesetzentwurf zum Schutz vor Konversionsbehandlungen veröffentlicht. In unserem Fachaufsatz gehen wir auf die Begründung für ein Verbot ein.
14.2.2020
Referentenentwurf zum Verbot genitalverändernder Operationen an Kindern
Seit Jahren fordern die Interessenvertretungen intersexueller Menschen ein Verbot genitalverändernder Operationen an Kindern. Im Koalitionsvertrag der großen Koalition von 2017 findet sich dazu ein Punkt, der das Verbot "geschlechtsangleichender" Operationen an intersexuellen Kindern fordert. Schon diese Art der Benennung der zu lösenden Aufgabe offenbart grundlegende Missverständnisse.
Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz hat nun einen Referentenentwurf zum IGM Verbot vorgelegt, der keinen Unterschied macht, um welchen Personenkreis es aus der Gruppe der Menschen mit Varianten der Geschlechtsentwicklung geht, die nach unserem Verständnis, alle trans* (transident, transsexuell, transgender) und intersexuellen Personen umfasst.
Ein solches Verbot muss unseres Erachtens nach im wesentlichen drei Kriterien erfüllen:
1. Fremdbestimmte chirurgische Eingriffe müssen bis auf Fälle akuter Gesundheitsgefahr verboten werden.
2. Das Verbot muss alle Operationen an den Genitalien ausschließen, z.B. auch solche wegen Hypospadie.
3. Trans* und Intersexuelle Jugendliche sollen selbstbestimmt auch unabhängig vom Willen ihre Eltern genitalverändernde chirurgische Eingriffe verlangen können, sofern die Einwilligungsfähigkeit festgestellt wurde, die medizinischen Voraussetzungen gegeben sind und eine Beratung stattgefunden hat. Die Überprüfung der Einwilligungsfähigkeit darf nicht an eine weitere psychiatrische Begutachtung geknüpft sein.
Aktuell scheitert die Durchsetzung dieser Selbstbestimmung häufig an der Uneinigkeit der Sorgeberechtigten oder der Willkür der Krankenkassen, die z.B. bei einem 16-jährigen Menschen drei Indikationen und eine langjährige Vorgeschichte, die zusammen für eine chirurgische genitalangleichende Maßnahme sprechen nur mit Widerstand akzeptieren. Umgekehrt war bisher ein chirurgischer Eingriff auch bei Jugendlichen möglich, wenn die Eltern vereint Druck ausgeübt haben, ohne dass eine informierte Einwilligung vorgelegen hat.
In diesen Fällen werden die Familiengerichte mit Gutachten konfrontiert, die denen aus den Indikationen der behandelnden Ärzt_innen vor allem aus einem Grund widersprechen: Der Elternteil, der die Maßnahme verhindern will, beauftragt Begutachtende, die für ihre, eine medizinische Intervention ablehnende, Haltung bekannt sind.Die betreffenden Jugendlichen haben in diesem Verfahren bisher keine ernstzunehmende Stimme. Dabei spielt es keine Rolle, ob sie als intersexueller oder transidenter / transsexueller Mensch diese Maßnahme anstreben.
Der vorgelegte Referentenentwurf würde zwar Fortschritte für Kinder bis 14 Jahren bringen, hat aber zu viele Lücken, verwendet unzutreffende Begriffe und schränkt transidente / transsexuelle Jugendliche in ihre Handlungsfreiheit weiter ein.
Wir haben uns daher dazu entschieden, ein Verbot fremdbestimmter Eingriffe zu unterstützen, gleichzeitig aber das Recht auf Selbstbestimmung Jugendlicher zu stärken. Der Vorschlag aus unserer Stellungnahme macht aus einer Einwilligung aus äußerem Anlass, der vom Willen der Eltern bestimmt ist, ein Recht, dass man nach einer informierten Einwilligung in Anspruch nehmen kann, auch gegen den Willen der Eltern.
Hierzu veröffentlichen wir unsere ausführliche Stellungnahme zum IGM Verbot.
10.2.2020
Die geschlechtliche Identität, das selbsterklärte Geschlecht ins Grundgesetz
Die Linke, FDP, und B90/Grüne haben im Bundestag die Aufnahme des Merkmals "Sexuelle Identität" in den Artikel 3 Grundgesetzes gefordert.
Auf die Aufnahme eines Merkmals "geschlechtliche Identität" oder eines ergänzenden Zusatzes zum Merkmal "Geschlecht" wurde offenbar bewusst verzichtet.
Hierzu veröffentlichen wir eine Stellungnahme zu Art. 3 GG der dgti e.V. In der Anhörung am 11.2.2020 im Rechtsausschuss des Bundestages sprachen sich die Sachverständigen mehrheitlich auch für die Berücksichtigung transidenter / transsexueller und intersexueller Menschen in Art. 3 bzw. die Aufnahme des Merkmals geschlechtliche Identität aus. Der Vertreter des LSVD e.V., Axel Hochrein wurde von der CDU/CSU Fraktion als Sachverständiger geladen und beschränkte sich auf das Merkmal "Sexuelle Identität".
24.1.2020
Verleihung des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland im Altstadtrathaus Braunschweig Andrea Ottmer erhielt heute den Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland für ihren ehrenamtlichen Einsatz für Frauenrechte und die Rechte von transidenten, intersexuellen sowie nicht-binären Menschen von Bürgermeisterin Annegret Ihbe überreicht. Andrea Ottmer engagiert sich vor Ort in der Beratung, auf politischer Ebene und bundesweit als Gründungsmitglied der dgti und langjähriges Vorstandsmitglied sowie stellvertretende Vorsitzende seit 22 Jahren. Ihrer Pionierarbeit haben wir viel zu verdanken. |
15.1.2020
Pressemitteilung: Entwurf eines Gesetzes zum Schutz von Kindern vor geschlechtsverändernden operativen Eingriffen
Der Gesetzgeber veröffentlichte am 09.01.2020 einen Referentenentwurf für ein Gesetz zum Verbot von Operationen an intersexuellen Kindern. Der Gesetzgeber setzt damit die Forderungen der UN-Kinderrechtskonvention und des Deutschen Ethikrats um und erfüllt so auch sein Versprechen aus dem Koalitionsvertrag. Laut einer Studie der Humboldt-Universität zu Berlin werden in Deutschland durchschnittlich etwa 1700 solcher Operationen pro Jahr an Kindern unter zehn Jahren durchgeführt. Der Referentenentwurf geht allerdings noch nicht weit genug und enthält im Begleittext Elemente, die auf Fehlinterpretationen beruhen.
Der Entwurf spricht allgemein von Kindern, ohne im Gesetzestext speziell auf intersexuelle Kinder einzugehen, und benachteiligt damit im rechtlichen Sinne Jugendliche, die ohne Familiengericht keine selbstbestimmte genitalverändernde Operationen erwirken können. Der Entwurf soll Kinder und Jugendliche vor willkürlichen fremdbestimmten Entscheidungen ihrer Eltern und Ärzt_innen zu schützen, schränkt aber andererseits die Selbstbestimmung aller Jugendlichen ab dem 14. Lebensjahr unnötig ein. Hierzu unsere Pressemitteilung.
14.1.2020
Rechtsgutachten zum §45b Personenstandsgesetz veröffentlicht
Ein Rechtsgutachten zum Verständnis von „Varianten der Geschlechtsentwicklung“ in § 45b Personenstandsgesetz von Prof. Dr. Anna Katharina Mangold, LL.M. (Cambridge), Flensburg Maya Markwald, Berlin Dr. Cara Röhner, Frankfurt am Main, das vom Bundeministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert wurde ist veröffentlicht. Darin wird unsere Rechtsauffassung bestätigt, dass nicht-binäre sowie transidente/transsexuelle Menschen unter den Begriff "Varianten der Geschlechtsentwicklung" fallen und Ärzt_innen sich beim Ausstellen einer entsprechenden Bescheinigung nicht strafbar machen können. Die dgti e.V. unterstützt ein laufendes Verfahren dazu vor dem BGH. Das Rechtsgutachten entspricht unserer Argumentation und wird sehr hilfreich sein.
23.12.2019
Pressemitteilung: Ein Jahr Dritte Option: Unwissen, Überforderung und Hexenjagd auf Minderheiten
Seit einem Jahr gibt es mit „divers“ einen dritten positiven Geschlechtseintrag im Personenstandsrecht und somit neben dem Transsexuellengesetz (TSG) eine weitere Möglichkeit, den bei der Geburt eingetragenen Geschlechtseintrag zu ändern. Dafür muss beim Standesamt eine ärztliche Bescheinigung vorgelegt werden, die eine „Variante der Geschlechtsentwickung“ attestiert. Dennoch gibt es bis heute in der Praxis keine Rechtssicherheit. Stattdessen laufen derzeit bundesweit bis zu 100 Rechtsverfahren, weil Menschen die Änderung ihres Geschlechtseintrags verweigert wurde. Erste Fälle liegen inzwischen beim Bundesgerichtshof. Die Deutsche Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität (dgti) begleitet und unterstützt gemeinsam mit dem Lesben- und Schwulenverband Deutschland (LSVD) und dem Projekt 100% MENSCH die laufenden Prozesse.
Dazu erklärt Julia Monro von der dgti Öffentlichkeitsarbeit:
„Die Menge an juristischen Verfahren nach so kurzer Zeit zeigt deutlich, wie mangelhaft der Auftrag des Bundesverfassungsgerichts, die Möglichkeit eines positiven Geschlechtseintrages zu schaffen, umgesetzt wurde. Vielmehr hat die Gesetzgebung zum Schaden der Betroffenen eine absolut unübersichtliche Situation geschaffen. Dies zeigt eindrücklich, dass menschenrechtskonforme Nachbesserungen im Sinne der Selbstbestimmung unerlässlich sind. Bereits während des Gesetzgebungsverfahrens wurden Empfehlungen von Ausschüssen, Fachorganisationen und Betroffenen ignoriert. Stattdessen hat man in einer Hau-Ruck-Aktion eine politische Minimallösung verabschiedet. In der Folge waren Standesämter nicht ausreichend vorbereitet und die praktische Anwendbarkeit des Gesetzes warf erhebliche Fragen auf. Nachfolgeregelungen, wie z.B. eine Frist zur Implementierung in Behörden und Verwaltung, die eine reibungslose Umsetzung ermöglicht hätten, blieben aus. Anstatt jedoch Fehler einzugestehen verschärfte das Bundesministerium für Inneres (BMI) den Ton: Es veröffentlichte einen vorsätzlich fehlerhaft formulierten Erlass, der von Standesämtern als Anweisung fehlinterpretiert wurde, Personen auf Verdacht ihr Recht auf die Änderung des Geschlechtseintrages vorzuenthalten. In diesem wurden außerdem strafrechtliche Konsequenzen angedroht. Situationsverschärfend versuchte der parlamentarische Staatsseketär Günter Krings in mehreren Interviews, die sonst vereinte Community von trans* und inter* Personen gegeneinander aufzubringen und drohte mit Rückabwicklungen bereits durchgeführter Personenstandsänderungen.
Wir werten diese Einflussnahme des Bundesinnenministeriums als einen schweren Rechtsmissbrauch, welcher schon jetzt zu zahlreichen Gerichtsverfahren führte.
Menschen, die um die Anerkennung ihrer Person ringen, werden erneut ausgegrenzt und institutionell diskriminiert. Das BVerfG hatte deutlich ausgeführt: „Die eigene Geschlechtszuordnung gehört zum intimsten Bereich der Persönlichkeit eines Menschen, der prinzipiell staatlichem Zugriff entzogen ist.“ (1 BvL 3/03) Doch der Staat setzt weiterhin auf Fremdbestimmung und Pathologisierung. Deutschland präsentiert sich weltweit als tolerante und menschenrechtskonforme Demokratie. Tatsächlich werden aber von höchster ministerieller Seite regelrechte Hexenjagden auf Minderheiten angeordnet. Dies ist unverantwortlich und begünstigt weitere Diskriminierungen.“
Hintergrund:
Am 22.12.18 trat der §45b PStG (Dritte Option) in Kraft. Seit dem 01. Januar 2019 gibt es mit "divers" neben "weiblich" und "männlich" einen dritten positiven Geschlechtseintrag im deutschen Personenstandsrecht. Außerdem kann auch "kein Geschlecht" eingetragen werden. Im ersten Quartal 2018 nutzten 385 Personen diese Neuregelung. Davon beantragten 71 Menschen den Eintrag „divers“, 28 Menschen eine Streichung des Geschlechtseintrags. 286 Menschen änderten den Geschlechtseintrag von „männlich“ zu „weiblich“ bzw. umgekehrt. Daraus schloss das Innenministerium, dass auch transsexuelle Menschen gesetzeskonform von der neuen Möglichkeit Gebrauch machten. Um dies zu verhindern, wurde das beschlossene Gesetz am Parlament vorbei nachträglich mit einem Runderlass[1], welcher eine Interpretationsrichtung des Gesetzestextes durch das Ministerium vorgab, wieder eingeschränkt. Seitdem herrscht Unklarheit über die rechtliche Anwendbarkeit des §45b PStG.
[1]https://www.personenstandsrecht.de/SharedDocs/kurzmeldungen/Webs/PERS/DE/rundschreiben/2019/0122-aenderung-geburtenregister.html
18.12.2019
Presseerklärung zum Gesetzesentwurf (Gesetz zum Schutz vor Konversionsbehandlungen) vom 18.12.2019
Trans* und Inter* sind keine Krankheiten und bedürfen keiner „Konversionstherapie“
Ein Gesetz zum Verbot sogenannter Konversionstherapien ist längst überfällig und wird seitens der dgti sehr begrüßt. Wir bedauern allerdings, dass in der medialen Berichterstattung überwiegend von sexueller Orientierung die Rede ist. Die geschlechtliche Identität bleibt oft unberücksichtigt obwohl hier die Auswirkungen von Konversionstherapien die gleichen negativen Effekte haben. Wir begrüßen es jedoch ausdrücklich, dass unsere Intervention gewirkt hat, so dass die geschlechtliche Identität aufgenommen wurde und kritische Punkte verbessert werden konnten. Dieses Gesetz bewerten wir als einen historischen Meilenstein und ein deutliches Signal der Aufforderung an die Gesellschaft Vielfalt zu akzeptieren.
Aus unserer Sicht möchten wir folgende Punkte kommentieren:
- Wir sehen keinen Grund weshalb bzgl. des Alters Differenzierungen vorgenommen werden sollten. Ausnahmeregelungen müssen vermieden werden. weil sie eine „Hintertür“ bieten.
- Der Gesetzesentwurf orientiert sich an einem rein binären Geschlechtermodell und spricht in der Gesetzesbegründung nur von geschlechtlichen Angleichungen in Richtung eher männlich oder eher weiblich. Dies entspricht nicht den verfassungsrechtlichen Vorgaben zur geschlechtlichen Identität.
- Intergeschlechtlichkeit bleibt unberücksichtigt und fremdbestimmte chirurgische Eingriffe sind immer noch nicht verboten. Diese werden unsererseits ebenfalls als Konversionsversuche gewertet.
- Der selbstbestimmte Wille jeder Person sollte im Fokus stehen. Der Gesetzesentwurf lässt zu viele Optionen für Fremdbestimmung offen.
- Das endgültige Gesetz darf dem selbstbestimmten Wunsch nach medizinischen geschlechtsangleichenden Maßnahmen unabhängig vom Alter nicht entgegenstehen.
Hintergrund:
Gesundheitsminister Jens Spahn legte den Gesetzesentwurf zum Verbot sogenannter Konversionstherapien heute am 18.12.19 dem Kabinett vor. Dabei handelt es sich um den vorsätzlichen Versuch die sexuelle Orientierung oder die geäußerte geschlechtliche Identität eines Menschen mit unwirksamen manipulativen Methoden zu verändern. Nach Interventionen aus der Community wurde auch die geschlechtliche Identität in den Entwurf aufgenommen. In der medialen Kommunikation findet allerdings oftmals nur die sexuelle Orientierung Erwähnung. Die Kritik daran, zwischen Altersstufen zu differenzieren wurde in Teilen angenommen, die Umsetzung ist aber immer noch unzureichend.
4.12.2019
Deutschland 2019: Nichts dazu gelernt ?
Vor wenigen Wochen wurde eine unserer Mitarbeiter_innen gleich zweimal kurz nacheinander Opfer von Hasskriminalität. Erst ein tätlicher Angriff in einer Tiefgarage, dann ein Zettel an der Haustür mit einem Aufruf zu Gewalt: „Schlagt es, bespuckt es“ und „früher hätte man dich vergast“.
Die neue Rechte hat sich anscheinend die „richtigen“ Opfer ausgesucht. Bislang regt sich nur vereinzelt Widerstand, so wie im rheinhessischen Oppenheim, wo rund 200 Menschen nach der Tat spontan Solidarität bekundeten. Eine Belohnung ist auf die Ergreifung des Täters ausgesetzt.
Transidente Menschen, denen die Mitbewohner_innen in Mehrfamilienhäusern auflauern und für freien Durchgang Geld abpressen wollen, oder liebevolle Zeitgenoss_innen, die für einen Spießrutenlauf im Hausflur sorgen. So geschehen im badischen Bühl oder im hessischen Wetzlar.
Der jüngste Fall ereignete sich am 4.12.2019 tagsüber in der Kleinstadt Heide in Schleswig-Holstein. Frau H. findet an Ihrer Haustür ein Schild mit „Transensau“ und einer Morddrohung. Eine Frau, die verzweifelt mit der Krankenkasse und dem MDK kämpft. Die Krankenkasse, die Therapeut_innen, alle verlangen Wartezeiten bis man die Genehmigung für lebensnotwendige Maßnahmen bekommt. Das dauert, bis zu 18 Monate und manchmal auch länger. Und dann bekommt man einen Pappkarton an die Tür geheftet, damit man sich deswegen schuldig fühlen und "verpissen" soll.
Es sind keine Einzelfälle mehr. Paradies Deutschland ? Geht man gegen trans* (transsexuell, transident, transgender) Menschen vor, kann man sich als Täter_in, rechter Poltergeist der Politik oder Verursachende der Zustände scheinbar sicher fühlen. Anders ist der Anstieg der Hasskriminalität gegen LSBTI um mehr als 50% innerhalb eines Jahres nicht zu erklären.
Selbstverständlich wird Anzeige erstattet. Aber wie in Oppenheim muss das Opfer dieser Hasstaten den Polizist_innen vor Ort erstmal ihren Job erklären und ihnen nahebringen, dass dies eine trans*feindliche Straftat ist, die als solche zu erfassen ist.
Meist heißt es: "Ja so wie sie aussehen, ist ja kein Wunder" oder „Das sind ja nur dumme Streiche, nehmen sie es nicht so ernst“. Das denken wir nicht. Wer so etwas tut, will verletzen und nimmt die Konsequenzen u.U. sogar einen Selbstmord in Kauf. Es ist kein Kavaliersdelikt, die so getroffenen Menschen leiden psychisch darunter und daher kann die Strafe auch nur am oberen Ende des möglichen liegen.
Nun sind transidente Menschen nicht die einzige Minderheit, die unter Hasskriminalität zu leiden hat. Jedoch:
Soweit es die Gruppe der Lesben, Schwulen, Bisexuellen, trans* und intersexuellen Menschen betrifft, gibt es keine Handlungsbereitschaft der Bundesregierung. Es gibt keinen nationalen Aktionsplan gegen Trans* und Homosexuellenfeindlichkeit.
Als seltenen Lichtblick begrüßen wir daher den Vorschlag von Karl-Heinz Brunner MdB, SPD, den §47 StGB bei Hasskriminalität um die Motive Antisemitismus und LSBTI Feindlichkeit zu ergänzen.
25.11.2019
Verleihung des Verdienstordens des Landes Rheinland-Pfalz im großen Festsaal der Staatskanzlei in Mainz Petra Weitzel erhielt heute Abend den höchsten Verdienstorden des Landes Rheinland-Pfalz für ihren unermüdlichen großen Einsatz für die Rechte von transidenten, intersexuellen und nicht-binären Menschen von Ministerpräsidentin Malu Dreyer überreicht. |
21.11.2019
Montag 25.11.2019
Verbändeanhörung im Bundesgesundheitsministerium zum Verbot von Konversionsversuchen gegen die geschlechtliche Identität und sexuelle Orientierung.
Jenny Wilken vom dgti e.V. Berlin-Brandenburg und Julia Steenken Vorstand der dgti e.V. werden uns dort vertreten. Schriftliche Stellungnahme hier.
Hierzu die persönliche Erfahrung von Jenny Wilken, wie das Vertrauen, dass man seiner Glaubensgemeinschaft und ihren Angeboten entgegen bringt sträflich missbraucht werden kann.
"Wenn wir über sogenannte "Konversionstherapien" reden, denken viele automatisch an die sexuelle Orientierung, die in solchen Angeboten "therapiert" werden sollen. Doch wie es der Gesetzentwurf auch vorsieht, fällt die geschlechtliche Identität, also das Wissen um das eigene Geschlecht, darunter. Gerade im Alter von 16-18, wo die meisten der LSBTI-Outings stattfinden (Krell-Oldemeier 2017), steht man oft in einem Spannungsverhältnis. Und zwar in dem, das man einerseits den Rollenbildern, die die Eltern (und das ganze Umfeld) von einem haben, entsprechen möchte, andererseits auch das eigene Selbst endlich leben möchte. In evangelikalen Kreisen führt das leicht in Versuchung, dann den falschen Predigern dieser "Konversionstherapien" auf den Leim zu gehen. Dies ist auch mir passiert, wie so vielen anderen. Ich wollte dem Bild des Mannes, das meine Eltern und mein Umfeld von mir hatten, unbedingt entsprechen, bat meine Eltern um Hilfe und willigte trotz innerer Bauchschmerzen ein, solch ein "Beratungsangebot" eines bekannten Vereines anzunehmen. Dies konnte man online machen, und mit einem "Berater" im geheimen zu chatten. Schnell wurde deutlich, mit welchen Methoden dort man versuchte, meine "unchristlichen Gedanken zu therapieren". Ich "lebte in Sünde" weil ich solche Gedanken zuließe. Mir würde der Austausch mit anderen christlichen Männern fehlen, und ich müsse Gott unterm Kreuz um Verzeihung bitten. Ich könne "geheilt werden", so der Tenor.
Da ich seit Jahren in der evangelisch-freikirchlichen Szene unterwegs war und schon sehr oft dafür gebetet hatte, dass Gott mir die Gedanken, falsch in meinem Körper zu sein, nimmt, versuchte ich es noch einmal mit Beten. Ergebnislos - Gott nahm sie nicht weg. Ich bekam immer mehr innere Bauchschmerzen bei der Sache und antwortete nicht mehr auf die Emails, die teils drohenden Charakter einnahmen. Es tat mir nicht gut, das war klar.
Kurze Zeit später hörte ich dann erstmals von dem Begriff "Transsexualität" und ich merkte, das könnte tatsächlich auf mich zu treffen. Es dauerte aber noch circa 2 Jahre, bis ich mich endlich als trans* Frau outen und aus dem evangelikalen Umfeld lösen konnte. Die Zeitschriften des ominösen Vereins kamen trotzdem noch jährlich, bis auch das aufhörte. Mit Gott und meinem Glauben konnte ich mich hingegen versöhnen, dank meinen Freunden, mit denen zusammen ich mich im Queer-Referat der Uni Siegen engagierte und die mir beim Outing halfen."
16.11.2019
Transgender Day Of Remembrance 20.11.201
Wir erinnern an die Opfer trans*feindlicher Gewalt unter anderem in:
Frankfurt:
Treffpunkt 17:00 Uhr vor der Alten Oper in Frankfurt am Main und ab ca. 17:30h Demozug zum Brockhausbrunnen/Zeil mit Abschlusskundgebung. Ende ca. 18:30h. Mit Bündnis für Akzeptanz und Vielfalt Frankfurt und dgti e.V. Ak Hessen
Hamburg
In Hamburg wird am Mittwoch den 20.11.2019 am Transgender Day of Remembrance zusammen mit Selbsthilfeorganisationen, Politik und Einrichtung der Hamburger Suchtkrankenhilfe von 16:00 – 18:00 Uhr am Steintorplatz eine Hilfeaktion durchgeführt.
München
Gestartet wird um ca. 18:00 am Karl Stützel Platz mit einem Trauermarsch durch München, der bis zum Max II Denkmal führt, wo wir dann auch vor dem Bayerischen Landtag die Abschlusskundgebung stattfinden lassen werden. Geplantes Ende der Veranstaltung wird dann gg. 21:00 Uhr sein. Mit dgti e.V. Ak Bayern.
Stuttgart
Es findet um 18 Uhr 30 auf dem Schillerplatz eine Gedenkveranstaltung statt. Wir werden danach gemeinsam zum brasilianischen Konsulat gehen, um dort einen Kranz nieder zulegen. Mit LSBTTIQ Netzwerk Ba-Wü, 100%Mensch und dgti e.V. Ak Baden-Württemberg.
Mit dem TRANS* DAY OF REMEMBRANCE (TDOR) gedenken wir den Opfern von transphober Gewalt. Wir ehren jene aus unserer Community, die wir im letzten Jahr verloren haben.
Vor 21 Jahren wurde der TDOR das erste Mal abgehalten. Im November 1998 wurde in den USA die afro-amerikanische trans* Frau Rita Hester ermordet. Am darauf folgenden Freitag versammelten sich über 250 Menschen, um ihrer Trauer und Wut über den Mord Ausdruck zu geben. Seitdem findet der TDOR jährlich am 20. November statt.
Viele trans* Personen werden im Lebensverlauf Opfer von Gewalt. Gewalt auf individueller Ebene, aber Repressionen auf struktureller, staatlicher Ebene. Von 2008 bis 30.9 2019 wurden weltweit 3314 trans* Menschen ermordet, davon 331 in 2018. Dies sind nur die statistisch erfassten Fälle. Die Dunkelziffer wird deutlich höher geschätzt. Das vergangene Jahr wird die Zahl der Toten noch einmal nach oben treiben. Ein großer Teil der Opfer weltweit sind trans* Frauen of Color.
Eine aktuelle, nicht vollständig Liste der Opfer ist hier zu finden:
https://en.wikipedia.org/wiki/List_of_unlawfully_killed_transgender_people
Der TDOR möchte neben einer gemeinsamen Möglichkeit zu trauern, die öffentliche Aufmerksamkeit von Hassverbrechen gegen trans* Menschen steigern. Aufmerksamkeit, die dringend benötigt wird. Denn medial wird derzeit nicht oder nur ungenügend über die Gewalt gegen trans* Menschen berichtet. Der TDOR gibt auch unseren Verbündeten die Gelegenheit sich mit uns zu solidarisieren. Eine Möglichkeit gemeinsam mit uns in der Mahnwache zu stehen und uns zu unterstützen.
Wir kommen an diesem Tag zusammen, um unsere Wut und Trauer auszudrücken. Wir kommen zusammen um gemeinsam den Verstorbenen aus unserer Community zu gedenken. Wir kommen zusammen um ein Zeichen zu setzen! Kommt und steht mit uns am 20.11.2019!
7.November.2019
Presseerklärung der dgti zum Referentenentwurf "SOGI Schutzgesetz" zum Verbot sogenannter Konversionstherapien
Das Bundesgesundheitsministerium hat einen mit den Ministerien abgestimmten Referentenentwurf für ein geplantes Verbot von Konversionsversuchen an transsexuellen / transidenten und homosexhellen Menschen vorgelegt.
4.November.2019
Verbot von "Konversionstherapien":
9.September.2019
Die Magnus Hirschfeld Stiftung hat den Abschlussbericht "Wissenschaftliche Bestandsaufnahme der tatsächlichen und rechtlichen Aspekte von Handlungsoptionen unter Einbeziehung internationaler Erfahrungen zum geplanten „Verbot sogenannter ,Konversionstherapien‘ “ in Deutschland zum Schutz homosexueller Männer, Frauen, Jugendlicher und junger Erwachsener vor Pathologisierung und Diskriminierung" veröffentlicht. Anders als der Titel vermuten lässt, folgten die 46 Beteiligten der Fachkommission dem Beschluss des Bundesrates Drucksache 161/19 und betrachtete auch Angebote und Auswirkungen, die trans* und intersexuelle Menschen betreffen. Die Stiftung leitet daraus 10 Punkte (Seite 269) ab, die unter anderem auch ein Verbot von Konversionsversuchen bei trans* und inter* Personen vorsehen. Der Beitrag der dgti e.V. ist ab Seite 249 zu finden. (English version follows.)
The Magnus Hirschfeld Foundation, Germany, has published the final report of a 46 experts commission working on a scientific base-line study which was supposed to cover all current und legal aspects of a ban of so called conversion therapies including international experience in order to protect homosexual men, women, adolescents and youth against pathologization and discrimination. Other than the final report´s title suggests, the experts working on the commission followed the unanimous vote of the German federal council and made sure offers and results of conversion efforts regarding trans* and inter* people were included in the base-line survey. The foundation took a stand for all LBGTI and the summary of the report consists of 10 recommendations making clear, a ban should include change efforts of sexual orientation AND gender identity. Such efforts should be declared a criminal act and be taken care of like that. dgti´s part of the report can be found up from page 249.
30.August.2019
Liebe Menschen, wir möchten Sie herzlich zu unserem Kongress Trans* in Potsdam 2019 vom 5.10.-6.10.2019 einladen. (English version follows.)
Übrigens: Trans* in Frankfurt folgt am 9.11.2019 (Anmeldung ab 20.9.2019 möglich)!
Wir bieten Informationen und Austausch für transidente, transsexuelle, (Trans*) und intersexuelle Menschen, Angehörige, Beratende, Jobvermittelnde und Fachkräfte aus Betreuung, Pädagogik, Medizin, Therapie und Integrationspolitik.
Darüber werden wir reden:
Teilhabe in allen gesellschaftlichen Bereichen. Integration am Arbeitsplatz, Erwerb von Arbeit und Ausbildungsplätzen. Die dritte Option, der dritte Personenstand bzw. rechtliches Geschlecht ist da. Sind sie vorbereitet ?Wie sieht die Praxis mit dem §45b Personenstandsgesetz aus ?
Zunehmende verbale und körperliche Gewaltbereitschaft gegen Minderheiten. „Sichere Herkunftsländer“ für Rainbow Refugees ? Trans* und Religion, Trans* im Sport,
Gesundheitsversorgung. Akzeptanz für trans* und intersexuelle Kinder und Jugendliche. Vorträge, Podiumsdiskussionen und 17 Workshops bilden die ganze Vielfalt sozialer und gesundheitlicher Herausforderungen ab. Durch Ihre Teilnahme tragen Sie dazu bei, sich den bestehenden Bedingungen besser stellen zu können oder die Akzeptanz in Ihrem Arbeitsbereich zu erhöhen.
Die Tagung wird durch das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie des Landes Brandenburg gefördert.
Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung bei transinpotsdam.de ab dem 6. September 2019 !
Termin: 5.10.-6.10.2019
Ort: Potsdam, Freiland (freiland-Potsdam.de), Friedrich-Engels-Str. 22
Veranstaltende: Deutsche Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität dgti e.V., gegründet 1998, Arbeitskreis Berlin-Brandenburg.
** English **
Dear All:
We cordially invite you to our congress Trans* Congress in Potsdam October 5-6, 2019.
By the way, Trans* in Frankfurt follows suit: November 9, 2019 (Application open from September 20, 2019)!
We provide presentations, panel discussions and workshops for transgender, transsexual (trans*) and intersexual people, relatives, counsellors, placement officers, employment agents and experts in medicine, therapy, training, education and integration policy.
We´ll talk about:
Participation in all social sectors, integration at work, access to work and training positions. A third gender, the legal recognition of non binary people, became law in Germany at December 31th 2018. Are you prepared ? How do the local officials apply the new law?
Increasing willingness to use violence against minorities, safe countries of origin for rainbow refugees ? Trans* in Religion. Medical services, acceptance of trans* and intersexual kids and adolescents. Presentations, panel discussions and 17 workshops cover the whole scope of social and health related challenges. Joining our congress will help you to cope better with given constraints or increase acceptance within your field of work.
Trans* in Potsdam is funded by the federal state of Brandenburg represented by Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie des Landes Brandenburg.
We are looking forward to find your application at transinpotsdam.de open from September 6th !
Date: October 5-6, 2019
Venue: Potsdam, Freiland (freiland-Potsdam.de), Friedrich-Engels-Str. 22
Host: Deutsche Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität dgti e.V., founded 1998, Arbeitskreis Berlin-Brandenburg.
26.August.2019
Pressemitteilung zum neuen Gesetzesentwurf zum Verbot sogenannter Konversionstherapien auch bei Transsexualität
Wir begrüßen den Vorstoß von MdB Karlheinz Brunner sehr und freuen uns über die Bereitschaft zum Austausch. Vom Koalitionspartner würden wir uns ein ähnliches Interesse wünschen. Die Präsentation einer überarbeiteten Version des Gesetzesentwurfs zeigt, dass auf Kritik reagiert wird. Den Gesetzestext um die geschlechtliche Identität zu erweitern hat nicht nur Signalwirkung, sondern ist auch dringend geboten.
Vorstandsmitglied Julia Steenken meint dazu:
„Der respektvoll und auf Augenhöhe geführte Dialog mit dem Abgeordnetenbüro Brunner zeigte Wissenslücken, die zu der ungewollten Deckungslücke im Gesetzesentwurf führte. Die im Nachgang zugesicherte Nachbesserung des Entwurfes ist erfreulich voll umfänglich in unserem Sinne erfolgt.“
Julia Monro ergänzt:
“Die Aufnahme der geschlechtlichen Identität in den Gesetzentwurf ist für trans* (transsexuelle, transidente, transgender) Menschen von großer Bedeutung. Geschlechtliche Identität als Begriff ist durch die Yogyakarta Prinzipien1 hinreichend definiert und wird auch vom Bundesverfassungsgericht verwendet. Auch trans* Menschen erfahren häufig Konversionsversuche, bei denen Ihnen bspw. das Tragen “geschlechtsnonkonformer” Kleidung untersagt wird ebenso wie das Verbot geschlechtsnonkonforme Spielzeuge zu verwenden. Auch das Vorenthalten gegengeschlechtlicher Hormone oder das “Versöhnen” mit dem zugewiesenen Geschlecht sind als Konversionstherapie zu bewerten. Der proFamilia Bundesverband spricht davon, dass bei einer Verweigerung unterstützender Maßnahmen eine Kindeswohlgefährdung mitgedacht werden muss.”
Hintergrund:
Im Mai 2019 richtete Gesundheitsminister Jens Spahn eine Kommission ein für einen Gesetzesentwurf zum Verbot sogenannter Konversionstherapien. Dabei handelt es sich um Versuche natürliche Sexualpräferenzen und/oder Identitäten als unnatürlich zu erklären und sie zu "heilen". Am 2.8.19 präsentierte Karl-Heinz Brunner einen solchen Entwurf und berücksichtigte dabei lediglich die sexuelle Orientierung. Nach Protesten und darauf folgenden Gesprächen mit der dgti und weiteren Einzelpersonen kam man zu der Erkenntnis, dass der Entwurf nachgebessert werden muss. Das Resultat ist der nun vorliegende Entwurf.
25.Juni.2019
Antrag der Partei der Linken im Bundestag
„Stopp der geschlechtszuweisenden Operationen an Kindern“ wird nach Beratung in den Ausschüssen am Donnerstag, den 27.6.2019 ab 23:30h im Bundestag debattiert. Dazu MdB Doris Achelwilm von der Partei "DIE LINKE":
„Obwohl sich in Wissenschaft und Politik mehrheitlich für eine Beendigung der OP-Praxis an intergeschlechtlichen Kindern ausgesprochen wird, hat sich seit Jahren nichts geändert: Die Operation an Genitalien und hormonproduzierenden Keimdrüsen von Kindern, deren körperliche Merkmale nicht in die medizinischen Schubladen von »weiblich« und »männlich« passen, findet statt. Und ein Rückgang dieser geschlechtsnormierenden OPs ist leider nicht festzustellen. Damit das Recht eines jeden Kindes auf körperliche Unversehrtheit und Selbstbestimmung endlich wahr wird, muss die GroKo ihren Absichtserklärungen Taten folgen lassen. DIE LINKE im Bundestag fordert die Bundesregierung deshalb erneut auf, die Operationen jetzt zuverlässig und gesetzlich zu stoppen. Warme Worte reichen uns nicht mehr – und den Betroffenen erst recht nicht.“
28.Mai.2019
Bundesgerichtshof entscheidet zu Grundbucheintragungen nach Vornamensänderungen: Beschluss vom 7. März 2019 – V ZB 53/18
Grundbücher sind in Zukunft so zu ändern, dass ein neues Grundbuchblatt angelegt wird, mit jeweiligen Verweisen auf das alte und neue in der Grundbuchakte. Das alte Grundbuchblatt mit dem alten Vornamen wird umgeschrieben und geschlossen.
An das alte geschlossene Blatt kommt man nur bei berechtigten Interesse. So liegt mit dem neuen Grundbuchblatt tatsächlich ein Dokument vor, das nur den neuen Vornamen kennt.
10. Mai 2019
Stellungnahme zum Referentenentwurf des BMI und BMJV für eine Aufhebung des bestehenden Transsexuellengesetzes (AZ I A 1 3460/11-5-12 136/2019 vom 08.05.2019)
Wir begrüßen die Erkenntnis, dass das völlig veraltete und verfassungswidrige TSG aufgehoben und durch geeignete Regelungen zur Änderung des Personenstands ersetzt werden muss.
Jedoch stellt der vorgeschlagene Entwurf keinerlei Verbesserungen dar, im Gegenteil. Die Behauptung, dieser Entwurf stünde mit der Nachhaltigkeitsstrategie in Einklang, empfinden wir als Augenwischerei.
Es wird nach wie vor auf „qualifizierte Berater“ gesetzt, die mit der bisherigen Gutachtergruppe identisch ist. Die Hoheit liegt weiterhin bei den Ärzten, eine Selbstbestimmung, wie die EU Resolution 2048 es empfiehlt, existiert nach wie vor nicht. Eine selbstbestimmte Praxis ohne Begutachtung/Beratung gibt es aktuell in sechs EU Staaten und man hat gute Erfahrungen damit gemacht. Menschen, die aus Sicht der WHO (Stand 2019) nicht psychisch krank sind, zu einer psychiatrischen Beratung zu zwingen, nur damit sie als das anerkannt werden, was sie von Anfang waren, krankt an Menschlichkeit.
Die kalkulierten Gutachterkosten (Durchschnitt ca. 450€) liegen fernab jeglicher Realität, das zeugt von völliger Unkenntnis der verfassenden Personen. Die unterschiedlichen Verfahren für transgeschlechtliche und intergeschlechtliche Menschen bewerten wir als Versuch, die vereinte Community zu spalten und als Ungleichbehandlung, die dem Sinn der Verfassung entgegensteht. Beides ist inakzeptabel.
Die neue Forderung Ehepartnern ein Mitspracherecht einzuräumen steht der Selbstbestimmung ebenso entgegen, wie eine Fristsetzung von drei Jahren für eine erneute Antragstellung. Es fehlen außerdem eine Strafbewehrung beim Offenbarungsverbot und ein besonderer Diskriminierungsschutz in der belastenden Transitionsphase.
Für intergeschlechtliche Menschen ist es eine Verschärfung, da nun besonders qualifizierte Ärzte für den §45b PStG in Frage kommen sollen. Dies bedeutet eine erneute Re-Traumatisierung, da nicht selten Ärzte auch der Grund dafür sein können, dass Menschen diese Regelung in Anspruch nehmen müssen.
Der Gesetzesentwurf wird von uns in der vorliegenden Form abgelehnt. Wir fordern die Aufhebung des TSG, eine Nachbesserung des bestehenden §45b PStG mit Ergänzung eines strafbewehrten Offenbarungsverbots und einer Sicherung einer angst- und diskriminierungsfreien Transitionsphase. Wir fordern außerdem ein ernstgemeintes Einbeziehen der Interessenvertretungen in die Gesetzgebung.
Wir weisen darauf hin, dass die Ergebnisse der durch BMI und BMFSFJ selbst eingesetzten Arbeitsgruppe ignoriert wurden. Auch im Gesetzgebungsverfahren zur Dritten Option wurden die Verbände unzureichend einbezogen. Die Folge ist ein handwerklich schlechtes Gesetz, das eine unzumutbare Situation für inter- und transgeschlechtliche, für Ärzte und Standesbeamte geschaffen hat. Wir sind empört über die vorherrschende Ignoranz seitens der Ministerien. Der Gesetzesentwurf ist als respektlos anzusehen und bedeutet einen Fußtritt für die Würde des Menschen. Die 48h-Frist zur Stellungnahme lässt jede Wertschätzung vermissen und spiegelt die bisherige Marschroute wieder, den betroffenen Personengruppen keine ernstgemeinte Teilnahme zu ermöglichen.
Angehängt finden Sie eine detaillierte Kommentierung des Referentenentwurfes von Julia Steenken
Presseerklärung der dgti (PDF)
ausführliche Stellungnahme der dgti (PDF)
9.Mai 2019
Referentenentwurf für eine neues Personenstandsgesetz, vom 8.5.2019
Was haben Irland, Niederlande, Belgien, Dänemark, Luxemburg, Malta und demnächst Portugal nicht, dass man dort keinen Geschlechts-TÜV, eine "Geschlechtsidentitäts-Beratung", braucht um an eine Personenstandsänderung zu kommen ?
Sie haben kein BMI, bei dem an der Spitze einige ordnungspolitisch gerne übertreiben, um konservative Wähler bei Laune zu halten.
Keine "SELF-ID" war die Parole aus dem BMI und so wurde uns jetzt ein Referentenentwurf für ein neues Personenstandsgesetz mit einigem Beiwerk zum Kommentar vorgelegt, dass eine Zwangsberatung durch speziell geschulte Psychologen und Psychiater als Beauftragte für diese Sonderbehandlung vorsieht. Der Inhalt dieser Schulung ist noch nicht bekannt.
Wozu will und was kann einer aus diesem Personenkreis, der der gleiche wie die bisherigen Gutachter_innen ist, zu unserem Geschlecht beraten ? Außer eine Aussage zu bestätigen und dafür aus einem Fördertopf Geld bekommen ist da nichts zu tun. Der Job dieser Leute ist gesichert, bekommen Sie doch jedes Jahr über 2000 Aufträge. Ein Schelm, wer glaubt das könnte ein Geschäftsmodell sein.
Ganz nebenbei sollen auch intersexuelle Menschen, die den §45b nutzen sollen, einen besonders qualifizierten Arzt für ihr Attest aufsuchen müssen. Das ist eine unzulässige und nicht verfassungsgemäße Verschärfung der aktuellen Lage!
Da war doch was im Beschluss des BVerfG zum dritten Personenstand, dass die geschlechtliche Identität durch das Grundgesetz geschützt sein soll, bei allen. Das BMI soll uns bitte mal erklären, wie man an etwas, dass durch das Grundgesetz geschützt ist, herumberaten kann.
Hier spürt man deutlich den guten Draht, den bestimmte Leute aus bestimmten Fachgesellschaften wie der DGSMTW zu konservativen Politikern haben. Da geht es nicht um Wissenschaft und soziale Gerechtigkeit sondern Zuarbeit zur Befriedigung rechtskonservativer Bedürfnisse.
Amtliche Unterlagen sollen nur dann geändert werden können, wenn es "wenn möglich" ist und wenn kein "öffentliches Interesse" dagegen steht. So gummiweich formuliert, macht da jeder sein eigenes Un-Ding. Eine Strafbewehrung für das Offenbarungsverbot? - Fehlanzeige.
Nicht mit uns. Bis Freitag wird eine Stellungnahme der Verbände erwartet. Die Kurzfassung vorab:
NEIN DANKE !
Wer mehrere Bundesratsbeschlüsse und die Ergebnisse der selbst eingesetzten Arbeitsgruppen, wie die IMAG (2013-2017) und mehrere Rechtsgutachten ignoriert, glaubt, mit uns kann man´s machen.
Der IDAHOT ist in ein paar Tagen und wir empfehlen die Gelegenheit zum massiven Protest
8.Mai 2019
Einrichtung Fachkommission zum möglichen Verbot von Konversionsversuchen an transidenten / transsexuellen und homosexuellen Menschen
Die dgti e.V. wurde in die Fachkommission eingeladen. Was bedeutet "Reparatur" oder "Therapie" eigentlich bei transidenten Menschen ?
Mit der geschickten Wahl solcher Begriffe zeigt sich schon, wie schwer ein Verbot zu verfassen ist, wenn die mutmaßlichen Anbieter solcher Versuche wie ein Chamäleon ihre "Angebote" mal Reparatur, mal Konversion oder, mit dem Ziel der Umdeutung, Affirmation nennen. Während die Wissenschaft unter Affirmation eine Bestätigung dessen was jemand selbstbestimmt möchte versteht, wird daraus bei den Anbietern das fremdbestimmte verbiegen einer geschlechtlichen oder sexuellen Identität. Häufige Folgen sind Depressionen und Suizid.
Bei transidenten Menschen bestehen diese Methoden hauptsächlich darin, diese Personen möglichst unauffällig in ihrem "biologischen" Geschlecht zu bestärken. Vor allem Kinder und Jugendliche sind Opfer solcher Ideen. Z.B sind Fußball oder mit Autos bzw. Puppen spielen Dinge, die geschlechtsspezifisch sein sollen. Daher wird den Eltern geraten ihre Kinder entsprechend zu erziehen. Kinder und Jugendliche lassen sich dahingehend nicht täuschen und das Leiden verstärkt sich, sie merken schnell, dass hier etwas faul ist.
In einem 2005 erschienen Fachbuch "Störungen der Geschlechtsidentität" von H. Bosinski, Mitglied der DSGMTW wie auch K.M. Beier und Alexander Korte, finden wir auf Seite 411: Ein Therapeut "gleichen Geschlechts" soll mit dem Kind in Einzeltherapie geschlechtskonform spielen, Konformität durch Zeichen belohnen und nicht konformes Verhalten nicht beachtet und "beiläufig unterbunden" werden. Alternativ soll in Gruppen mit bis zu 5 Kindern gespielt, Spielangebote gemacht und das gleiche Belohnungs- und Unterbindungssystem zur Anwendung kommen. Konsequent verweigern die genannten Behandler eine pubertätshemmende Therapie am Beginn der Pubertät und brandmarken sie als verantwortungslos (A. Korte, Spiegel-Online). Eine Hormontherapieverweigerung ist für Jugendliche und Erwachsene zu mehr als 50% ein Grund für einen Suizidversuch.
Das ist unseres Erachtens keine Therapie sondern der Versuch der "Umpolung". Eine Beeinflussung von außen ist nicht möglich.
11.April 2019
Niederlande vereinfachen Personenstands- und Vornamensänderung
In den Niederlanden wurde die psychiatrische Begutachtung zum Zweck der Namens- und Personenstandsänderung für transsexuelle / transidente Menschen ab 16 Jahren abgeschafft. Ein einfacher Antrag mit 4 Wochen Wartefrist genügt. 6 EU Staaten haben damit diese einfache Möglichkeit eingeführt, die es in Deutschland nach wie vor nicht gibt.
Portugal wird der 7. EU Staat sein, hier hatte das Parlament bereits 2018 einen Beschluss gefasst, jedoch ist mit dem Präsidenten Sousa noch die Altersgrenze strittig.
Auch dies ist in den Niederlanden zu bemängeln.
Wer unter 16 Jahren ist, muss die Änderung über ein Gerichtsverfahren anstrengen, dass nur einmal rückgängig gemacht werden kann, so Minister Dekker.
Eine derartige Regelung ist nicht angemessen, da es hierbei ausschließlich um die rechtliche Zuordnung und nicht um medizinische Maßnahmen geht.
Nicht-Binäre unter den intersexuellen und transidenten Menschen haben das Nachsehen, ein dritter Personenstand ist gesetzlich noch nicht vorgesehen. Leonne Zeegers hatte sich im Oktober 2018 in einem langen Gerichtsprozess
den ersten niederländischen Reisepass mit der Angabe x erstritten.
Für die Gegner eines Selbstbestimmungsgesetzes an der Spitze des Bundesinnenministeriums wird die Luft dünn. Wenn mit Norwegen 7 europäische Staaten eine Personenstandsänderung ohne Begutachtung ermöglichen, hat mensch sich dort dabei etwas gedacht:
Es ist die Konsequenz aus derselben Erkenntnis, die zur Neufassung der Klassifikation der WHO in ICD-11 in 2018 geführt hat. Wenn etwas keine psychische Störung ist, gibt es keine Rechtfertigung für eine psychiatrische Begutachtung. Wir betrachten diese Form der Pathologisierung als einen Eingriff in unsere Persönlichkeitsrechte.
Wir fordern die Bundesregierung und im besonderen die Führung des BMI auf, sich in Fragen der rechtlich-geschlechtlichen Selbstbestimmung an unseren fortschrittlichen europäischen Nachbarn zu orientieren.
Nur ein Staat, in dem möglichst alle Menschen auf ihre Art glücklich leben können ist auf Dauer in ideeller wie materieller Hinsicht erfolgreich. Das sollten gerade konservative Politiker_innen im Auge behalten.
8.April 2019
Bundesinnenministerium informiert Standesämter ?
Wir haben Meldungen erhalten, nachdem das BMI die Standesämter angeschrieben habe um seine Auffassung, "Variante der geschlechtlichen Entwicklung" wäre ausschließlich gleichbedeutend mit "intersexuell" zu propagieren und
Ärzte, die ein entsprechendes Attest für transidente Menschen ausstellen, würden sich eventuell strafbar machen.
Damit sich ein Arzt nach §278 StGB durch "ausstellen eines falschen Gesundheitszeugnisses" strafbar macht, müsste es für den im §45b PStG gewählten Begriff "Variante der geschlechtlichen Entwicklung" eine verbindliche Definition in der
Medizin geben, so dass sich ein Arzt 100% eindeutig an dem Stand der Wissenschaft in der Medizin halten kann. So eine Eindeutigkeit gibt es gewöhnlich bei Blutuntersuchungen auf Alkohol, Drogen usw. oder bei der
Feststellung des Gesundheitszustandes, z.B. Behandlungen, die stattgefunden haben oder nicht.
Diese Eindeutigkeit gibt es hier nicht.
Die S2k Leitlinie "Variante der geschlechtlichen Entwicklung" der AWMF ist nur eine diagnostische Empfehlung.
Das BMI sorgt selbst für einen Widerspruch, weil es in seinem Kommentar auf den Begriff DSD (Disorders of Sex Development) verweist, der so nicht im Gesetzestext steht. DSD ist in der S2k Leitlinie wiederum nur als Teilmenge der "Varianten geschlechtlicher Entwicklung" angegeben. Der deutsche Ethikrat und die medizinische Forschung geben Hinweise, dass auch eine nachgeburtliche geschlechtliche Entwicklung eine solche Variante sein könne oder dass bei transidenten Menschen eine mögliche geschlechtliche Ausprägung des Gehirns dazu zähle. Die Bundesärztekammer schließlich schreibt in ihrem Aufsatz zu DSD: "Die Verfasser dieser Stellungnahme sind sich der Komplexität der DSD-Nomenklatur bewusst".
Wir möchten alle diese Quellen nicht bewerten aber feststellen, dass es legitim und keinesfalls strafbar ist, alle namhaften Quellen bei der Erstellung eines Attestes einzubeziehen.
Das BMI ist gegenüber den Standesämtern nicht weisungsbefugt und versucht mit Hilfe dieser "Information" Mitarbeitende bei den Standesämtern zu verunsichern.
26.März 2019
Hessen startet Bundesratsinitiative zum Verbot sogenannter "Konversionstherapien".
Entsprechend der Vereinbarung im Koalitionsvertrag wird die Landesregierung einen Antrag zum Verbot von Konversionstherapien in den Bundesrat einbringen. Mit dem gestrigen Kabinettsbeschluss wird der Antrag „Akzeptanz und Wertschätzung statt Pathologisierung und Diskriminierung: Menschen in ihrer sexuellen Orientierung und geschlechtlichen Identität stärken – ‚Konversionstherapien‘ verbieten“ dem Bundesrat zugeleitet werden. Die Länder Berlin, Bremen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein planen, in der kommenden Woche gleichlautende Beschlüsse zu fassen, um die Initiative dann als Mehrländerantrag für den Bundesrat am 12. April einzubringen.
„Sexuelle Orientierung und geschlechtliche Identität sind Wesensmerkmale des Menschen, keine Entscheidung. Entsprechend ist Homosexualität keine Erkrankung und deshalb auch in keiner Weise behandlungsbedürftig. Im Gegenteil: Konversionstherapien sind auch nach Ansicht psychologischer Fachverbände und der Bundesärztekammer gesundheitsgefährdend. Deshalb wurde im Koalitionsvertrag diese Bundesratsinitiative vereinbart“, so der Minister für Soziales und Integration, Kai Klose. Mehr...
März 2019
Information zur Kritik des parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Krings und dem vermeintlichen Missbrauch des §45b PStG
Dr. Günter Krings, parlamentarischer Staatssekretär im BMI äußerte in der FAZ vom 14.03.2019,
»er finde es bedenklich, wenn die von Geburt an schwierige Situation intersexueller Menschen und die für sie richtigerweise personenstandsrechtlichen Regeln nun von einzelnen Vertretern einer anderen Gruppe ausgenutzt werde.«
Ärzte könnten sich strafbar machen, wenn sie die Bescheinigungen für die Änderung von Vornamen und Geschlechtseintrag für trans*Menschen ausstellten, betonte Krings.
Dr. Krings äußert sich in seiner Funktion als parlamentarischer Staatssekretär politisch und verlässt dabei seinen eigenen Kompetenzbereich. Es ist die Fachkompetenz eines jeden Arztes Diagnosen und Entscheidungen nach bestem Wissen und Gewissen gemäß dem hippokratischen Eid zu treffen. Deren Entscheidungen hat auch ein Staatssekretär nicht in Frage zu stellen und schon gar nicht als Straftat zu deklarieren. Wir weisen die Äußerungen Krings‘ aufs Schärfste zurück.
Eine parlamentarische Anfrage hat ergeben, dass das BMI mit „eigenen Experten“ und damit gegen den Rat der Interessenverbände, den Empfehlungen des Deutschen Ethikrates, den Ergebnissen der interministeriellen AG des BMI und BMFSFJ ein Gesetz formuliert hat, welches bereits im Vorfeld massiv kritisiert wurde. Es wurde mehrfach angemahnt, dass der Gesetzesentwurf weder den Bedürfnissen Betroffener noch dem Urteil des BVerfG gerecht wird. Es handelt sich also um einen Versuch mit einer Angstpolitik von eigener Unfähigkeit abzulenken um sich aus der Verantwortung zu ziehen. Zusätzlich wird ein Keil zwischen die sonst vereinte Trans- und Intercommunity getrieben, die seit Jahren gemeinsam ein Recht auf Selbstbestimmung fordert.
Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt, zuletzt in seinem Beschluss 1 BvR 2019/16 klargestellt, dass die geschlechtliche Identität aller Menschen, auch wenn sie nicht männlich oder weiblich ist, durch das Grundgesetz geschützt ist und verdeutlicht, dass weder staatliche Interessen noch jene Dritter dem Recht auf Anerkennung einer nicht-binären Geschlechtsidentität entgegenstehen. Daraus ergibt sich zwangsläufig, dass die einzige Voraussetzung für eine Zuordnung zu einem Geschlecht die selbstbestimmte Erklärung eines jeden Individuums ist, ohne Einschränkungen auf die körperliche Konstitution (s.a 1 BvR 3295/07). Ebenfalls wurde klar formuliert, dass Geschlecht auch von sozialen und psychischen Faktoren mitbestimmt wird, was Transidentität ausdrücklich mit einschließt.
Dr. Krings übersetzt mit seinem Kommentar „Varianten der geschlechtlichen Entwicklung“ in einer Weise, die den §45b PStG verfassungswidrig machen würde, weil er Transpersonen explizit ausschließen möchte. Das BMI hat deswegen offensichtlich bewusst darauf verzichtet in den Gesetzestext eine Definition dieser Varianten einzufügen. Die von Krings erwähnte Chicagoer Konferenz von 2005 wird an keiner Stelle des Beschlusses 1 BvR 2019/6 erwähnt. Aus einer nicht vorhandenen Definition mit einem nicht vorhandenen Bezug auf eine rechtlich nicht bindende Definition einer med. Leitlinie oder einer Ärzt_innenkommission einen Straftatbestand zu konstruieren ist nicht nur paradox, sondern der Gipfel an Diskriminierung.
Sich das für einen bestimmten Personenkreis möglichst negative herauszupicken hat in Deutschland System. Während gesetzliche Krankenkassen medizinische Leitlinien, die für transidente/transsexuelle Menschen günstiger wären bislang nicht akzeptieren, sollen andere Leitlinien, nämlich die zur „Varianten geschlechtlichen Entwicklung“ rechtlich bindend sein? Dieser Versuch trans- und intersexuelle Menschen zu spalten wird scheitern.
Wir möchten Ärzt_innen die Angst nehmen, die Dr. Krings verbreitet und daran erinnern ihren Entscheidungsfreiraum auch zu Gunsten der Selbstbestimmung transidenter/transsexueller Menschen auszuschöpfen um deren Leidensdruck zu mindern. An Standesbeamt_innen appellieren wir, eindeutige Formulierungen im Gesetzestext anzuwenden und keine Diagnosen o.ä. nachzufordern, da diese ausdrücklich vom Gesetz nicht verlangt werden.
Vollständiger Text: Information zum angeblichen Missbrauch des §45b Personenstandsgesetz
Januar 2019
Einladung der europäischen Kommission gegen Rassismus und Intoleranz
Transgender Awareness Week(s)- Wochen der Beachtung Rhein-Main 15.11.-25.11.2018
Trans* in Frankfurt 2018 Fachtagung 24.11.-25.11.2018
Veranstaltungen zur Transgender Awareness Week Rhein-Main
15.11.2018 Transkids - Wiesbaden
Transkids – anders aber normal
Eine Veranstaltung im Rahmen der Transgender Awareness Week 2018 - Donnerstag, 15.11.2018 18:30h, Rathaus Wiesbaden
Transsexualität/Transidentität bei Kindern und Jugendlichen ist das Thema der Dokumentation
"Transkids" des Medienprojekts Wuppertal.
Wie fühlt es sich an, im "falschen Körper" zu stecken? Welche Probleme haben diese jungen Menschen und wo fühlen sie sich ausgegrenzt? Auf einem Ausflug zu einem Reiterhof tauschen Léon (13), Liam (14), Ben (14) und Florian (14) sich über ihre persönlichen Erfahrungen mit der eigenen Transition aus.
Wir zeigen den Film und anschließend gibt es die Möglichkeit mit Julia Monro, Moderatorin der Gruppe transkids und einem der Jugendlichen aus der Gruppe zu diskutieren.
20.11.2018 Transgender Day of Remembrance - TDoR - Überall !
Mit dem TRANS* DAY OF REMEMBRANCE (TDOR) gedenken wir den Opfern von transphober Gewalt. Wir ehren jene aus unserer Community, die wir im letzten Jahr verloren haben.
Vor 20 Jahren wurde der TDOR das erste Mal abgehalten. Im November 1998 wurde in den USA die afro-amerikanische trans* Frau Rita Hester ermordet. Am darauf folgenden Freitag versammelten sich über 250 Menschen, um ihrer Trauer und Wut über den Mord Ausdruck zu geben. Seitdem findet der TDOR jährlich am 20. November statt.
Viele trans* Personen werden im Lebensverlauf Opfer von Gewalt. Gewalt auf individueller Ebene, aber Repressionen auf struktureller, staatlicher Ebene. Von 2008 bis Ende 2017 wurden weltweit 2609 trans* Menschen ermordet. Dies sind nur die statistisch erfassten Fälle. Die Dunkelziffer wird deutlich höher geschätzt. Das vergangene Jahr wird die Zahl der Toten noch einmal nach oben treiben. Ein großer Teil der Opfer weltweit sind trans* Frauen of Color.
Der TDOR möchte neben einer gemeinsamen Möglichkeit zu trauern, die öffentliche Aufmerksamkeit von Hassverbrechen gegen trans* Menschen steigern. Aufmerksamkeit, die dringend benötigt wird. Denn medial wird derzeit nicht oder nur ungenügend über die Gewalt gegen trans* Menschen berichtet. Der TDOR gibt auch unseren Verbündeten die Gelegenheit sich mit uns zu solidarisieren. Eine Möglichkeit gemeinsam mit uns in der Mahnwache zu stehen und uns zu unterstützen.
Wir kommen an diesem Tag zusammen, um unsere Wut und Trauer auszudrücken. Wir kommen zusammen um gemeinsam den Verstorbenen aus unserer Community zu gedenken. Wir kommen zusammen um ein Zeichen zu setzen! Kommt und steht mit uns am 20.11.2018!
Augsburg
Treffpunkt 19:00 Uhr Königsplatz mit MUT, LSVD Bayern, B90 Die Grünen, Die Linke, pro familia, dgti e.V. Ak Bayern u.v.a.
Berlin
Treffpunkt 17:00 Uhr an der U-Bahn Haltestelle Augsburger Straße (Demo) und ab 19:00 Uhr Kundgebung am Rathaus Schöneberg in Berlin mit dgti e.V. Ak Berlin-Brandenburg
Emden
Treffpunkt 14:00 - 19:00 Uhr Constantiaplatz 4, Hochschule Emden mit Fielappers und dgti e.V. Ak Nord
Frankfurt a.M.
Treffpunkt 17:00 - 18:15 Uhr am Brockhausbrunnen /Höhe Zeil 87,Frankfurt und ab ca. 18:15h Demozug zum LSKH, Klingerstr.6 mit dgti e.V. Ak Hessen
Hamburg
Treffpunkt 16:00 - 19:00 Uhr Große Freiheit Ecke Schmuckstraße (Infostand) mit Ragazza e.V. ;Therapiehilfe e.V.; ATME e.V., dgti e.V. Ak Nord
Nürnberg
Treffpunkt 17:00 - 19:00 Uhr Hallstr., mit Transident e.V., Queer Franken, MUT Mittelfranken, LSVD Bayern, dgti e.V. Ak Bayern
Stuttgart
Treffpunkt 18:00 Uhr Schlossplatz mit Queerdenker Stutgart, 100%Mensch; dgti e.V. Ak Baden-Württemberg
21.11.2018 Osteuropa Express Lesung mit Marianne Zückler - Mainz
Lesung über Freiheit, Liebe, Sexualität und Ausgrenzung
mit anschließender Podiumsdiskussion. Bar jeder Sicht, Hintere Bleiche 29. Moderation: Petra Weitzel
Marianne Zücklers Erzählungen basieren auf Interview mit Menschen aus Ost- und Mitteleuropa, die wg. ihrer geschlechtlichen oder sexuellen
Identität verfolgt werden. Zum TDoR hören wir die Erzählungen zu André/Andrea aus Lettland und Krisztina aus Ungarn.
24.11.-25.11.2018 Trans* in Frankfurt 2018
23.Oktober 2018
Presseerklärung der dgti zum Artikel in der "Ärztezeitung Online" zur Littmann-Studie vom 16.10.2018
Stellungnahme zu „Im falschen Körper geboren: Ist es jetzt Mode transgender zu sein?“ (Ärzte Zeitung online, 16.10.2018)
Ärzte haben den Auftrag ein Leiden zu heilen, zu lindern und nicht zu verschlimmern.
Dr. Alexander Korte ist verantwortlich für zahlreiche Artikel, die der „Frühsexualisierung“ das Wort reden ohne sie beim Namen zu nennen (s.a. Ärzteblatt 2008, Deutschlandfunk: Rezension des Kinderbuchs Teddy Tilly). Die von Nicola Zink einseitig zusammengestellten Zitate von Kortes Statements sind eine Sammlung von Einschätzungen zum Thema, die man von den Autoren Bradley/Zucker kennt. Letzteren hat man 2017 fristlos aus seiner Klinik wg. ungeeigneter Methoden entlassen. Korte zitiert Zucker in seinen Schriften gerne und häufig.
„Wichtig ist die Exploration der sexuellen Präferenzstruktur unter nativem Hormonstatus. Es schließt auch Gespräche mit Jugendlichen über ihre präorgastischen Masturbationsfantasien ein.“ Mit dieser Aussage sind gefährliche Entwicklungen verbunden: Transidente/transsexuelle Kinder sollen den Einfluss der körpereigenen Hormone zuerst durchleben und Hr. Korte über ihre sexuellen Phantasien berichten. Die Körper dieser Jugendlichen entwickeln sich dabei zu ihrem Nachteil in die falsche Richtung und sie müssen tatenlos zusehen, bis sie einen anderen Therapeuten gefunden haben. Der psychische Leidensdruck erhöht sich enorm. Stigmatisierender kann eine Behandlung nicht sein. Eine unumkehrbare negative Prägung für das restliche Leben, welche mühsam mit Therapien aufgearbeitet werden muss. Aus unserer Sicht ist das nicht nur unterlassene Hilfeleistung, sondern es grenzt an aktive seelische Körperverletzung und fällt unter die Gefährdung des Kindeswohls. Die Methoden erinnern geradezu an Dr. Money und den Fall Reimer. Unsere Erfahrung zeigt, dass eine selbstbestimmte, frühe gegengeschlechtliche Hormontherapie schnell zur eigenen Sicherheit über den weiteren Weg führt und die Lebensqualität der Jugendlichen drastisch verbessert. Jahre des Abwartens führen auf jeden Fall zu unnötigen seelischen Belastungen. Nicht abwarten hat innerhalb von weniger als drei Monaten Hormontherapie keine bleibende Auswirkung. Dies ist daher der einzige gute Weg.
10.Oktober 2018
Neue Leitlinien für die in Diagnostik, Beratung, Behandlung tätigen Fachkräfte:
Die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e.V. (AWMF) e.V. hat die S3 Leitlinie: Geschlechtsinkongruenz, Geschlechtsdysphorie und Trans-Gesundheit: Diagnostik, Beratung, Behandlung veröffentlicht: S3 Leitlinie Langfassung
Die neue Leitlinie für Erwachsene bringt einen Paradigmenwechsel was Reihenfolge und Umfang geschlechtsangleichender Maßnahmen angeht. Es gibt keine starren Vorgaben an den Umfang und Dauer der Alltagserprobung mehr, die bisher als Voraussetzung für eine medizinische Indikation galten. Das letzte Wort hat jedoch weiterhin das medizinische Fachpersonal.
Die drei Personen in der Leitlinienkommission, die für transidente/transsexuelle Menschen aus eigener Biographie sprechen können, konnten sich hier mangels Mehrheit nicht durchsetzen. Dieser Umstand ist mit "Sondervotum" der Bundesvereinigung Trans* gekennzeichnet.
Der Umfang der als in Frage kommenden zu erwägenden geschlechtsangleichenden Maßnahmen hat sich erhöht, so werden bestimmte Methoden für einen Penoidaufbau oder Gesichtsfeminisierung ausdrücklich genannt.
Mehr Freiheit in der Gestaltung bedeutet für die Fachkräfte aber auch mehr Möglichkeiten eine therapeutische Begleitung kurz zu halten aber leider auch zu verlängern. Daher haben Behandlungssuchende jetzt das Recht, auch über Verweigerungsgründe detailliert informiert zu werden.
Völlig offen ist, wie die gesetzlichen Krankenkassen mit dieser Leitlinie umgehen. Nach wie vor gelten dort die MDS Richtlinien Transsexualität aus dem Jahre 2009. Wir als dgti e.V. werden darauf drängen, dass diese Richtlinien zeitnah an die Leitlinie der AWMF angepasst wird.
Für Kinder und Jugendliche liegt eine neue Leitlinie noch in weiter Ferne.
8.Oktober 2018
Aktionswoche Montag, 08. Oktober bis Freitag, 12. Oktober 2018 Aktionswoche in ganz Deutschland!
Mehr Informationen gibt es hier: https://aktionstandesamt2018.de/termine/
Ihr könnt mit uns gemeinsam eure Anträge beim Standesamt abgeben !
Die Aktion Standesamt 2018 fordert ein Gesetz zu einem selbstbestimmten positiven dritten Geschlechtseintrag bis Jahresende 2018. Sie knüpft damit an die Kampagne „Dritte Option“ und den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 10. Oktober 2017 an.
Der Gesetzgeber ist durch jenen Beschluss verpflichtet worden, bis zum 31.12.2018 einen positiven dritten Geschlechtseintrag einzurichten. Alternativ könne er aber auch den staatlich erfassten Geschlechtseintrag komplett abschaffen. Die Aktion Standesamt 2018 fordert, dass das zukünftige Gesetz das Recht auf eine selbstbestimmte Geschlechtsidentität achten wird.
August 2018
Inklusionsarbeit bei Allianz Global Investors setzt auch auf transsexuelle/transidente Menschen
Am 7.8.2018 fand bei der Allianz Global Investors in Frankfurt im Rahmen der Inclusion & Diversity Arbeit des Unternehmens eine Informationsveranstaltung zum Thema Transidentität statt. Gast des Abends war Julia Monro, Referentin der Deutschen Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität e.V. (www.dgti.org), die bundesweit zu Transidentität/Transsexualität und Intersexualität informiert. Nach einem kleinen interaktiven Einführungsworkshop „Typisch Mann – Typisch Frau“ wurden fachliche Informationen zu Transidentität und Intersexualität vermittelt. Anschließend gab es reale Beispiele zu aktuellen Mobbing- und Diskriminierungsfällen und einen Bericht über persönliche Diskriminierungserfahrungen aus Julia Monros alltäglichem Leben.
Der Managing Director Arne T. freut sich: „Ich bin sehr stolz auf unsere LGBT+ Abteilung, aber das T haben wir bisher leider noch nie bedienen können. Umso mehr danke ich für diese tiefen Einblicke und die damit verbundenen Schwierigkeiten nicht nur im Alltag, sondern auch im Berufsleben. Wir werden versuchen das T auch künftig öfter zu berücksichtigen und intern bei unseren Schwesterfirmen darauf hinweisen.“
„Wir haben lediglich die Oberfläche angekratzt. Wenn wir weiter ins Detail gehen könnten wir ein ganzes Studienfach damit füllen.“ Sagt Julia Monro, die sich insbesondere über die Stellenanzeigen des Unternehmens freut, die bei der Geschlechtsangabe bereits (m / f / d ) angeben. „da können sich andere Konzerne eine Scheibe abschneiden und ich hoffe, dass man diesem Beispiel folgt. Jetzt wird es Zeit, dass auch die Bundesregierung ihrer Pflicht nachkommt“ ergänzt Julia Monro.
15.08.2018
Männlich, weiblich, divers. Die Bundesregierung hat heute einen Gesetzesentwurf zur 3. Option beschlossen. Die dgti begrüßt es sehr, dass die Bundesregierung der Verpflichtung durch das Bundesverfassungsgericht nachkommt. Wir müssen jedoch feststellen, dass die Bedürfnisse transidenter/transsexueller Menschen und speziell nicht binärer Personen mit diesem Gesetzentwurf nicht berücksichtigt wurden. Letzteren hatte das OLG Celle bereits im Vorfeld die dritte Option zugesprochen. Alle Personengruppen unabhängig von ihren körperlichen Zuständen müssen in einem neuen Gesetz zur geschlechtlichen Selbstbestimmung berücksichtigt werden. Zugangsvoraussetzung darf nur die Selbsterklärung ohne medizinische Begutachtung sein. Mehr dazu hier.
https://www.bmi.bund.de/…/…/DE/2018/08/geburtenregister.html
August 2018
Die Aktion Standesamt 2018 fordert ein Gesetz zu einem selbstbestimmten positiven dritten Geschlechtseintrag bis Jahresende 2018. Sie knüpft damit an die Kampagne „Dritte Option“ und den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 10. Oktober 2017 an.
Der Gesetzgeber ist durch jenen Beschluss verpflichtet worden, bis zum 31.12.2018 einen positiven dritten Geschlechtseintrag einzurichten. Alternativ könne er aber auch den staatlich erfassten Geschlechtseintrag komplett abschaffen. Die Aktion Standesamt 2018 fordert, dass das zukünftige Gesetz das Recht auf eine selbstbestimmte Geschlechtsidentität achten wird.
Mehr Informationen gibt es hier: https://aktionstandesamt2018.
6.Juli 2018
6.7.2018 im Bundesrat: Sexuelle und geschlechtliche Identität ins Grundgesetz
Ziel des Gesetzentwurfes (BR Drucksache 225/1) ist es, das Merkmal der sexuellen und geschlechtlichen Identität in Artikel 3 Absatz 3 Satz 1 des Grundgesetzes einzufügen. Hierdurch werde nach Ansicht der antragstellenden Länder das Verbot der Diskriminierung aufgrund der sexuellen und geschlechtlichen Identität ausdrücklich grundgesetzlich abgesichert. Die Ergänzung von Artikel 3 Absatz 3 Satz 1 des Grundgesetzes um dieses Merkmal schütze sowohl die sexuelle Orientierung eines Menschen gegenüber anderen Menschen, als auch das eigene geschlechtliche Selbstverständnis, unabhängig davon, ob das empfundene Geschlecht mit dem bei der Geburt zugewiesenen Geschlecht übereinstimme.
Die Abstimmung wurde vertagt. Die Bundesländer mit Regierungsbeteiligung der CDU wollten sich an der Abstimmung nicht beteiligen.
3.Juli 2018
Stellungnahme der dgti e.V. zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der in das Geburtsregister einzutragenden Angaben des Bundesministeriums des Inneren , für Bau und Heimat vom 5.6.2018
„Die Bezeichnung „weiteres“ als in § 22 Absatz 3 vorgesehene Bezeichnung wird von Seiten der dgti e.V. abgelehnt. Wir schlagen einen positiv benannten Eintrag inter/divers vor. Die im Entwurf notwendige medizinische Bescheinigung lehnen wir ab, da sie einen großen Teil der Menschen, die diesen Eintrag zur Anerkennung ihres Seins brauchen, ausschließt. Wir schlagen stattdessen vor, den Gesetzentwurf von Bündnis 90/Die Grünen eines Selbstbestimmungsgesetz umzusetzen.
Der Entwurfstext des neu einzufügenden § 45b PStG ist so nicht hinnehmbar. Er setzt den Beschluss des Bundesverfassungsgericht vom 10. Oktober 2017 - 1 BvR 2019/16 nur unzureichend um und entspricht nicht der derzeit schon gültigen Rechtslage. Wir widersprechen insbesondere den hervorgehobenen Passagen wie hier nachzulesen.
27.Juni 2018
dgti e.V. Arbeitskreis Rheinland-Pfalz: Im Gespräch mit Pia Schellhammer
Der dgti e. V. Arbeitskreis Rheinland-Pfalz (im Bild Sandra Mielke, Julia Monro, Mona Werling, Mark Blattner, Petra Weitzel) im Gespräch mit Pia Schellhammer, queerpolitische Sprecherin der Fraktion der Grünen im Landtag RLP und Christoph Wagner.
Worüber haben wir gesprochen ? Themen waren die Arbeitsweise der Justiz in Rheinland-Pfalz bezüglich Personenstandsänderungen bei Trans* und Inter* Personen, Probleme mit dem MDK/Gesundheitsversorgung, die Bundesratsinitiative der Landesrregierung, die Fortbildung von Pädagog_innen und Erziehenden zur Trans* und Inter*Personen, Altersgerechte Aufklärung in der Grundschule zur geschlechtlichen Identität und vieles andere mehr.
Die gute Zusammenarbeit hat in der Vergangenheit bereits Früchte getragen, so z.B. die Bundesratsinitiative des Landes vom 12.5.2017 zum Selbstbestimmungsgesetz und Unterstützung bei Vornamensänderung auf Kontokarten der Banken.
20.Juni 2018
dgti e.V. wird "Charta der Vielfalt" beitreten
Gernot Sendowski, Vorstand bei Charta der Vielfalt e.V. im Gespräch mit Petra Weitzel
am Rande von "Diversity meets Tech" in Frankfurt am Main.
12.Juni 2018
ICD-11: Diagnosen und Kategorien stehen fest
Die Kommentierungsphase der Internationalen Klassifikation der Krankheiten und relevanter medizinischer Zustände in der Version 11 ist abgeschlossen. Die Weltgesundheitsversammlung (World Health Assembly – WHA) wird diese voraussichtlich im Mai 2019 verabschieden. Bis die ICD-11 in allen Nationen angewendet wird, wird es noch bis 2022 dauern.
Die wesentlichste Änderung ist die Benennung als gender incongruence (geschlechtliche Nichtübereinstimmung/Inkongruenz), eingestuft in einer nichtpathologischen Kategorie 17 „Zustände sexueller Gesundheit“. Es gibt zwei Diagnosen: HA60 Jugendliche/Erwachsene und HA61 Kinder (vor der Pubertät).
April 2018
"Zum Bilde Gottes geschaffen" - Die evangelische Kirche bewegt sich
Erste Handreichung der Evangelischen Kirche in Deutschland zu Transsexualiät und Kirche. Die evangelische Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) widmet sich dem Thema Transsexualität und möchte transidenten Menschen einen Platz in der Gemeinde bieten. Damit legt sie den Grundstein für einen Diskurs, der längst überfällig ist. Anstoß war das Projekt " Reformation für Alle* - Transidentität / Transsexualität und Kirche" (siehe auch http://tur2017.de/). Man kann nur hoffen, dass andere sich der Initiative der EKHN anschließen und möglichst bald ein Umdenken in den Gemeinden respektive im christlichen Glauben stattfindet. Die Handreichung gibt es zum Download unter: https://unsere.ekhn.de/themen/umgang-mit-transsexualitaet.html
Wir bieten Trans*Beratung für transsexuelle und transidente Menschen sowie Transgender.
März 2018
Was hat Donald Trump mit der ICD-11 und der Entpathologisierung der Transidentität / Transsexualität zu tun ?
Mehr als uns lieb sein kann. Mit einem offenen Brief haben wir den deutschen Außenminister im Januar 2018 auf den Maulkorb der Trump Administration für die obersten Gesundheitsbehörden der USA, HHS und CDC, angesprochen, der Wörter wie z.B. Transgender in der Kommunikation untersagt und um Ansprache dieses Themas bei Gesprächen mit der US Regierung gebeten.
Unter dieser Prämisse erscheint es uns zweifelhaft, dass ein Vertreter der CDC in der Weltgesundheitsversammlung der WHO im Mai 2018 für die Einordnung der Diagnose gender incongruence (Ersatzbegriff für den bisherigen Diagnoseschlüssel F64.0 der ICD-10) in eine nicht-pathologisierende Kategorie relevanter Gesundheitszustände stimmt.
Wir haben Hr. Minister Sigmar Gabriel um eine Stellungnahme gebeten und wir haben eine Antwort auf eine nicht gestellte Frage bekommen:
Setzt sich die Bundesregierung auf der Weltgesundheitsversammlung für die Entpathologisierung ein ? Hier die Antwort aus dem Außenministerium:
..."Ich darf Ihnen versichern, dass die Bundesregierung die aktuellen Entwicklungen in den USA eng verfolgt /beobachtet und sich auch künftig gegenüber ihren Ansprechpartnern für die Rechte von LGBTI einsetzen wird.
Auch kann ich Ihnen versichern, dass die Bundesregierung zusammen mit anderen EU-Mitgliedsstaaten die Aufhebung der Einstufung von Transsexualität als psychische Störung/Verhaltensstörung gem. ICD-10 innerhalb der WHO unterstützt."
"Eine fantastische Frau" gewinnt Oscar für den besten fremdsprachigen Film
Bei der Oscarverleihung 2018 gewann nun erstmalig auch ein fremdsprachiger Film, in dem eine Frau mit transsexuellem Hintergrund die Hauptrolle spielt.
Infos zum Film / Deutscher Trailer
November 2017
20. November 2017: Transgender Day of Remembrance - Transgender Tag der Erinnerung
Der 20. November 2017 ist ein Tag der Trauer.
Der Transgender Day of Remembrance erinnert uns an die 325 Opfer transfeindlicher Gewalt in den letzten zwölf Monaten. 325 Menschen, die Opfer von religiösem Fundamentalismus, populistischer Hetze und staatlich geduldeter Verfolgung geworden sind. Die Opfer in Europa sind aber auch Opfer politischer Untätigkeit.
Der Europarat und das Europaparlament fordern schon lange die Aufklärung der Bevölkerung. Doch nichts passiert. weiterlesen..
Trans*Beratung, Transberatung in Deutschland Frankfurt München Berlin Stuttgart Mainz Wiesbaden Köln Hamburg Nürnberg Münster Haldern
Transtagung Frankfurt Transsexualität transsexuell
Karlsruhe: Das Bundesverfassungsgericht beschließt dritten Geschlechtseintrag
In einem Aufsehen erregenden Urteil hat das Bundesverfassungsgericht am 8.11.2017 einen Beschluss für einen positiven, also benannten, Geschlechtseintrag gefasst. Dieser ist bis zum 31.12.2018 in die Praxis umzusetzen. Die Presserklärung der dgti dazu ist hier zu finden. Wir danken Vanja von der "dritten Option" für den Einsatz bis zum erfolgreichen Ende !
Oktober/November 2017
Transtagung Frankfurt Transsexualität transsexuell
Transgender Awareness Week Rhein-Main 2017 - Woche der Beachtung 11.10. - 22.11.2017
in Frankfurt, Mainz und Wiesbaden. Wir präsentieren die Ausstellung Max ist Marie vom 12.10.-22.11 in Mainz, zeigen den Film Mädchenseele am 17.10. in Wiesbaden, diskutieren mit Ihnen über unser Projekt Reformation für Alle* am 19.10. in Mainz und freuen uns, wenn Sie unsere Tagung in Frankfurt besuchen. Das vollständige Programm kann hier heruntergeladen werden. Wir schließen die Woche der Beachtung mit einem evangelischen Gottesdienst mit Pfarrerin Elke Spörkel am 22.10.2017 in der Christuskirche Mainz ab.
Vor mehr als 20 Jahren fand die letzte Trans* Tagung mit bundesweitem Anspruch in Frankfurt am Main statt. Mit Förderung des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration und des Amtes für multikulturelle Angelegenheiten Frankfurt am Main präsentieren wir
Trans* in Frankfurt 2017 - Trans* Tagung Transidentität / Transsexualität 14.10.-15.10.2017
eine Fach- und Informationstagung für Trans*, transidente, transsexuelle Menschen sowie medizinische, therapeutische und pädagogische Fachkräfte.
Wir bieten Fachbeiträge nationaler und internationaler Expert_innen sowie viele Workshops. Durch die großzügige Förderung sind wir in der Lage, die Übernachtung für Teilnehmende mit einer Anreise größer 50km als im Tagungsbeitrag enthalten anzubieten. Voraussetzung ist die Unterbringung in Mehrbettzimmern. Die Verpflegung ist mit dem Tagungsbeitrag abgedeckt. Anmeldung und Information unter transinfrankfurt.de
Oktober 2017
Beteiligung des "Vertreter des öffentlichen Interesses" im TSG entfällt
Im Bundesgesetzblatt Nr. 49 vom 24. Juli 2017 wurde auf Seite 2530 eine kleine Änderung des Transsexuellengesetzes in § 3 Abs. 2 und 3 vom 20. Juli 2017 bekanntgegeben.
Mit dieser Änderung wird in § 3 Abs. 2 wie folgt neu gefasst: "Beteiligter des Verfahrens ist nur der Antragsteller oder die Antragstellerin." Weiterhin wird Abs. 3 komplett aufgehoben.
Was bewirkt dies Änderung? Der bisher am Verfahren beteiligte "Vertreter des öffentlichen Interesses" entfällt mit dieser Änderung. Dadurch beschleunigt sich das Verfahren nach dem Beschluss des zuständigen Amtsgerichts um einige Wochen.
September 2017
Ehrenmitgliedschaft für verdiente Inhaberin einer dgti-Beratungsstelle
Inge Hildner aus Nürnberg, langjährige Inhaberin der dgti-Beratungsstelle Mittelfranken/Oberfranken/Oberpfalz wurde aufgrund eines einstimmigen Beschlusses der Mitgliederversammlung 2017 zum Ehrenmitglied der dgti e.V. ernannt. Sandra Wißgott übergab im Auftrag des Vorstands die Ehren-Urkunde mit der Ernennung zum Ehrenmitglied sowie einen Einkaufsgutschein für eine nahegelege Großhandelskette und einen Blumenstrauß an Inge Hildner.
Die gesamte dgti e.V. dankt Inge Hildner für die langjährige, engagierte Arbeit zum Wohle der Betroffenen in der Region.
August 2017
Bundesärztekammer: Transsexuelle Menschen für die Blutspende zugelassen:
Ab sofort sind Trans*, transidente, transsexuelle Menschen für die Blutspende zugelassen. Die Richtlinie zur Hämotherapie der Bundesärztekammer wurde aktualisiert. Ausnahmen gelten weiterhin generell für Menschen mit sexuellem Risikoverhalten. Warum diese Personengruppe in heterosexuelle Menschen und transsexuelle Menschen aufgeteilt wird ist nicht ersichtlich, da für beide Gruppen die gleichen Bedingungen gelten.
28.Juli 2017
Unsere Beratungsstelle Hamburg geht an den Start:
Unsere Beraterin Greta Bollig präsentiert unser Projekt Reformation für Alle* beim Senatsempfang im Hamburger Rathaus zum Start des CSD Hamburg 2017
Juni 2017
Steter Tropfen höhlt den Stein – Initiativen im Bundesrat zum Transsexuellengesetz
Die dgti e.V. hat sich in vielen Gesprächen mit Politikern, mit der Unterstützung zahlreicher Vereine, Institutionen, Unternehmen und einer Stadt, die unsere Initiative, zur Bitte an die Bundesländer den Begutachtungszwang im TSG über den Bundesrat abzuschaffen, unterzeichnet haben, in den Köpfen der Politiker_innen bemerkbar gemacht. Dazu hatten wir alle Fraktionen der Regierungsparteien in den Bundesländern angeschrieben und zahlreiche Gespräche mit z.B. Fraktionsvorsitzenden und Mitgliedern der Landtage geführt. Die vollständige Liste der Unterzeichner kann hier eingesehen werden.
Am 12.5.2017 wurde das 1. Etappenziel erreicht und die rheinland-pfälzische Landesregierung hatte im Bundesrat die Abschaffung des Begutachtungszwangs und ein neues Gesetz zur rechtlichen Anerkennung der Geschlechtsidentität und Schutz der Selbstbestimmung bei der Geschlechterzuordnung gefordert.
Dem Entschließungsantrag 362/17 haben sich die Bundesländer Berlin, Brandenburg, Bremen und Thüringen angeschlossen und dies führte am 2.6.2017 zur Entschließung des Bundesrats.
In der Entschließung heißt es unter 6):
„… Dabei ist insbesondere die teure und unnötige Begutachtungspflicht vor einer Vornamens- beziehungsweise Personenstandsänderung sofort abzuschaffen und durch ein Verwaltungsverfahren zur Anerkennung der Geschlechtsidentität zu ersetzen.“
Damit ist jetzt der Bundestag gefordert tätig zu werden. Die Zeit dafür in der laufenden Legislaturperiode wird knapp.
Wie notwendig eine Neuregelung ist, lässt sich aus den vielfältigen Hürden erkennen, die einzelne Amtsgerichte immer wieder aufbauen und nicht durch die Rechtslage begründbar sind. So werden von einem Amtsgericht regelmäßig drei statt zwei Gutachten verlangt, ein anderes schaltet bei Personenstandsänderung für Jugendliche zusätzlich ein Familiengericht ein oder verlangt zusätzlich zum Bundespersonalausweis einen Nachweis der Staatsbürgerschaft.
Durch die Annahme des Selbstbestimmungsgesetzes der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/DER GRÜNEN (Drucksache 18/12179 des Bundestages) könnten entscheidende Verbesserungen erzielt werden.
Daher werden wir nicht nachlassen durch Information und Aufklärung auch und gerade von Abgeordneten des Bundestags dazu beizutragen, dass das TSG durch ein dem Erkenntnisgewinn der vergangenen Jahrzehnte Rechnung tragendes Gesetz ersetzt wird. Dabei darf jedoch auch die Gesundheitsversorgung transidenter und transsexueller Menschen nicht aus dem Fokus verloren werden. Nach wie vor entsteht viel Leid dadurch, dass Leistungen durch gesetzliche Krankenkassen nur über Einzelfallentscheidungen gewährt werden. Auch dies bedarf einer dringenden Neuregelung.
Wir fordern daher die MdB auf,
1) noch in dieser Legislaturperiode einer umfassenden gesetzlichen Neuregelung zur rechtlichen Anerkennung der Geschlechtsidentität sowie dem Schutz der Selbstbestimmung bei der Geschlechtszuordnung in einem Verwaltungsverfahren zuzustimmen.
2) und die Leistungen zu geschlechtsangleichenden Maßnahmen gesetzlich so zu regeln, dass sie für alle transidenten und transsexuellen Menschen frei zugänglich sind, analog wie im Sozialgesetzbuch V §23 (1) beschrieben.
Mai 2017
Einer für alle Menschen und alle Geschlechter:
Der neue dgti-Ergänzungsausweis im Format einer Scheckkarte
ist derzeit die einzige standardisierte Form eines Ausweispapiers, das der besonderen Situation betroffener Menschen Rechnung trägt und dabei versucht, keine Segregation innerhalb von Trans*verortungen vorzunehmen.
Viele Institute (Banken, Spar- und Raiffeisenkassen, Volksbanken) stützen sich vor der amtlichen Vornamens- und Personenstandsänderung auf diesen dgti-Ergänzungsausweis. Auf dieser Grundlage wird dann eine entsprechende Kontokarte erstellt. Die gesetzlich geforderte Identifikation und Legitimation bleibt vollkommen unberührt und ist gewährleistet. Letztendlich bevollmächtigen Sie sich selber unter dem "neuen Namen".
Weitere Informationen und Bestellung hier!
März 2017
Der vorliegende Leitlinienentwurf ist das Zwischen-Ergebnis eines langen, zum ersten Mal wissenschaftlichen Ausarbeitungs- und Abstimmungsprozesses von 15 medizinischen Fachgesellschaften und 2 trans* Personen (ab 2015 seit Gründung des Bundesverbandes - jetzt der Bundesvereinigung - BVT*-Vertreter_innen): http://www.awmf.org/leitlinien/detail/anmeldung/1/ll/138-001.html.
Der Leitlinienentwurf ist sicher meilenweit besser, als das was wir derzeit haben - aber in manchen Abstimmungen hat sich leider doch die trans*-emanzipatorische Perspektive nicht ganz durchgesetzt. Deswegen ist dieser - von uns eingeforderte - Kommentierungsschritt so wichtig, um die entsprechenden Stellen zu kritisieren. Mischt Euch ein, fordert Eure Bedürfnisse ein! Je mehr desto besser!
Für Fragen zum Enstehungsprozess bzw. zu den Leitlinien selbst stehen Euch Mari Güther (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) und ich (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) als jene BVT*-Vertreter_innen in der Leitlinienkomission zur Verfügung.
Leiter, Spezialambulanz für Sexuelle Gesundheit und Transgender-Versorgung
Stv. Sprecher, Interdisziplinäres Transgender Versorgungscentrum Hamburg
Koordinator für Lehre
Martinistraße 52
Gebäude West 38 (Seitenflügel)
20246 Hamburg
Tel: +49 (0)40 7410-54232
Fax: +49 (0)40 7410-56406
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
www.uke.de
Januar 2017
„Reformation für Alle* - Transidentität / Transsexualität und Kirche“
Was sich wie eine Mission Impossible, eine so gut wie unmögliche Fernreise in unbekannte Welten anhört, ist tatsächlich ein Blick in reale Lebens- und Glaubenswelten evangelischer Christ_innen und gelebte Akzeptanz.
Auch im 500. Jahr der Reformation erneuert sich die Evangelische Kirche in Deutschland. Eine neue Friedensethik nach 1945, die Ordination von Frauen in den 1960er Jahren, die Segnung und vielleicht auch Trauung gleichgeschlechtlicher Paare und jetzt die Themen geschlechtliche Identität und Vielfalt: Diese Reformation ist immer im Gange und beeinflusst auch das Denken aller anderen Menschen, unabhängig davon, ob sie evangelische Christ_innen sind oder nicht.
Lassen Sie sich von diesen neuen Wegen inspirieren und gehen Sie mit der Broschüre und unserem Social Spot auf Nahreise in Welten in Ihrer Nachbarschaft.
Deutsche Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität (dgti) e.V.
in Kooperation mit
Asta Dittes, Livia Prüll, Anne Scheschonk, Johanna Schmidt-Räntsch
Gerhard Schreiber, Petra Weitzel
Gefördert vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ).
Die Broschüre ist auch hier online erhältlich (PDF, 4MB) und kann gedruckt über das Publikationsverzeichnis des www.bmfsfj.de bestellt werden.
Berlin, 7.02.2017
dgti Gründerin Helma Katrin Alter erhielt das Bundesverdienstkreuz am Bande
Helma Katrin Alter,
wurde das Verdienstkreuz am Bande für ihre langjährige ehrenamtliche Arbeit durch den Bundespräsidenten verliehen. Die Laudatio hielt der Nürnberger Bürgermeister Vogel am 07.02.2017.
Mit dem Thema Transsexualität setzte sich Katrin Alter sich seit 1968 auseinander und gründete dazu eine Selbsthilfegruppe in Nürnberg. Wegen der damaligen Verschwiegenheit in dieser Thematik, trafen sich 8 Menschen wechselweise zu Hause.
Von 1994 -1997 war sie im Vorstand von Transidentitas e.V., Verein für Menschen mit abweichender Geschlechtsidentität in Offenbach. http://www.dgti.org/genderpoltik/allesgenderpol/102-projektnrwabstract.html
Die 1998 in Köln gegründete Deutsche Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität e.V. leitete Katrin mit viel Wissen und Engagement bis 2009, heute ist sie Ehrenmitglied.
In Zusammenarbeit mit dem Bundesinnenministerium entwickelte sie 1998 den dgti-Ergänzungsausweis, der sich seit dem für vielen Menschen als sehr hilfreich erwiesen hat.
Eltern und ihre trans* Kinder lagen Katrin besonders am Herzen, denn sie benötigen im hohen Maße Schutz und fachliche Hilfe. Dazu richtete sie den "Eltern-Kind-Pool“ ein. Heute ist daraus der bundesweit aktive Verein TRAKINE e.V. entstanden: http://www.trans-kinder-netz.de
In ihrem Sachbuch „Gleiche Chancen für alle“ (2000) schrieb Katrin: „Ich lege die Verantwortung, ein lebenswertes Leben führen zu können, eindeutig in die Hände der Transidenten selbst, im Zusammenleben mit allen Menschen dieser Gesellschaft.“ http://www.dgti.org/bueche.html
Die Anerkennung ihres Lebenswerkes ist ein erster Schritt, aber gleichzeitig wird die Forderung zu einem selbstbestimmten Leben in unserer Gesellschaft immer dringlicher!
Seit 1968 ist Einiges erreicht worden, aber es gibt noch so viel mehr zu tun. Wir alle sind aufgefordert, weiter energisch für die Persönlichkeitsrechte von trans* Personen zu kämpfen, denn trans* Rechte sind Menschenrechte. Gemeinsam und mit dem Bundesverband Trans* http://www.bv-trans.de und Anderen erreichen wir unsere Ziele eher. Zusammenarbeit ist sehr wichtig, damit Politik, Medizin und Gesellschaft sich endlich bewegen!
Berlin, 27.01.2017
Aktuelle TSG-Verfahren beim AG Leipzig
Seit Herbst 2016 mehren sich Meldungen, dass das Amtsgericht Leipzig bei Verfahren zur Vornamens- und Personenstandsänderung nach TSG von vornherein drei Gutachter_innen statt der vom TSG vorgesehenen zwei bestellt. Berichten zufolge ist eine der drei oft eine Gutachterin, die bisher noch nicht mit Gutachten im Zusammenhang mit dem TSG in Erscheinung getreten ist und die ein Honorar verlangt, das dem Zwei- bis Fünffachen üblicher Honorare anderer Gutachter_innen bei Verfahren nach TSG entspricht. Die Gutachterin wird offenbar auch mit Macht versucht durchzusetzen, bei einer Weigerung / Ablehnung der/des Betroffenen wird unter anderem mit der Ablehnung des Antrages gedroht.
Personen, die in nächster Zeit beim AG Leipzig ihre VÄ/PÄ beantragen wollen, sollten sich daher darauf einstellen, dass sie mit hoher Wahrscheinlichkeit mit dieser neuen Verfahrensweise konfrontiert werden. Gruppen und Organisationen vor Ort beschäftigen sich aktuell bereits intensiv mit diesen Vorkommnissen, vor allem der TIAM e.V. ( Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! ) sowie Kathrin Darlatt vom Referat für Gleichstellung der Stadt Leipzig ( Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! ).
Davon betroffene Personen können gegen dieses Vorgehen beim Präsidenten des Amtsgerichts formellen Widerspruch einlegen. Grundsätzlich dürfen nach TSG §4(3) nur solche Personen mit den Gutachten beauftragt werden, "die auf Grund ihrer Ausbildung und ihrer beruflichen Erfahrung mit den besonderen Problemen des Transsexualismus ausreichend vertraut sind". Bestehen Zweifel an der Qualifikation der beauftragten Gutachter_innen, ihrer Motivation oder gibt es nachweisliche Interessenkonflikte, so sollte der_die Gutachter_in begründet abgelehnt werden.
Mainz, 12.07.2016
Ausstellung Trans* in Arbeit erstmalig in einem Rathaus in Rheinland-Pfalz zu sehen
Auf Anregung und mit Unterstützung der dgti e.V. kommt die Ausstellung Trans* in Arbeit der Berliner Landesantidiskriminierungstelle ins Mainzer Rathaus.
Es ist die erste Mal, dass die Ausstellung ein einem öffentlichen städtischen Gebäude in Rheinland-Pfalz gezeigt wird. Mainz ist damit bundesweit bei den ersten Städten, die das
Thema Transidentität in angemessener Weise in die Öffentlichkeit tragen. Die Stadt Mainz hatte bereits in den vergangenen Jahren mit Plakaten an Litfasssäulen auf Lesben, Schwule und Transidente aufmerksam gemacht, auf denen Menschen aus den realen Alltag zu sehen waren.
Die Ausstellung lädt den Betrachter ein, über die Lebensgeschichten, Diskriminierungs- und Erfolgs-
erfahrungen transgeschlechtlicher Menschen nachzudenken. Sie soll transgeschlechtliche Menschen ermutigen, offen auf Stellensuche zu gehen oder einen Transitionsprozess am Arbeitsplatz zu wagen,
wenn sie innerlich dazu bereit sind. Und sie appelliert an Arbeitgebende, sich für Trans*Menschen zu öffnen und das Potential zu erkennen, das in dieser Öffnung steckt.
Die Ausstellung wird am 13.7.2016 um 18:00h mit einer Begrüßung duchr Hr. Oberbürgermeister Michael Ebling eröffnet mit einer anschließenden Einführung durch Petra Weitzel, dgti e.V.
Besucht werden kann die Ausstellung bis einschließlich 13.8.2016
https://www.berlin.de/lb/ads/sensibilisierung/kampagnen/trans-in-arbeit/
Auf den Internetseiten der Stadt Mainz:
http://www.mainz.de/freizeit-und-sport/feste-und-veranstaltungen/veranstaltungskalender.php?sp-mode=eventdetail&sp-detail=104559&sp-detail-date=157281
Berlin, 1.07.2016
Resolution des UN Menschenrechtsrates zum Schutz gegen Gewalt und Diskriminierung basierend auf sexueller Orientierung oder der geschlechtlichen Identität
Der UN Menschrechtsrat hat am heutigen Tag die Resolution A/HRC/32/L.2/Rev.1 verabschiedet und damit auf historisch bemerkenswerte Weise zu den Grund- und Menschenrechten von LSBTTIQ* Menschen Stellung bezogen.
Die Deutsche Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität e.V. (kurz dgti e.V.) begrüßt ausdrücklich die Resolution A/HRC/32/L.2/Rev.1 des UN Menschenrechtsrates vom 1. Juli 2016. Nach der richtungsweisenden Ansprache Hillary Clintons im November 2011 vor der UN Vollversammlung, in der Clinton klar betonte, dass die Menschenrechte für jeden Menschen gelten, ungeachtet der sexuellen Orientierung, ist die heutige Resolution der lange überfällige nächste Schritt. In fast keinem Land der Erde werden die Menschenrechte von LSBTTIQ* Menschen vollständig geachtet oder gar unter besonderen Schutz gestellt - auch nicht in Deutschland.
Nach wie vor werden, auch in Deutschland, intersexuell geborene Kinder vor ihrer eigenen Entscheidungsfähigkeit und ohne dringende medizinische Notwendigkeit operativ geschlechtlich zwangs-zugewiesen. Ein klarer Verstoß gegen das Recht auf körperliche Unversehrtheit und die individuelle freie Entfaltung der Persönlichkeit. Trans* und transsexuelle Menschen müssen sich vor dem Gesetz als psychisch gestört erklären lassen, um ihrer Geschlechtsidentität entsprechende rechtliche Anerkennung in Form von Ausweispapieren zu erhalten.
Der staatliche Diskriminierungsschutz für alle LSBTTIQ* Menschen erstreckt sich lediglich auf klare Straftatbestände und wirtschaftlichen Schaden. Der deutsche Gesetzgeber ist, dies ist leider zu konzedieren, sehr zurückhaltend, wenn nicht sogar fahrlässig nachlässig. Das allgemeine Gleichstellungsgesetz (AGG) vom April 2013 implementiert gerade eben den durch die Europäische Kommission vorgegebenen Mindeststandard.
Die dgti e.V. fordert den deutschen Staat und im Besonderen die deutsche Bundesregierung dazu auf:
- Unverzügliche Abschaffung der zweifachen psychologischen Begutachtung und damit der gutachterlichen Feststellung einer psychischen Störung transsexueller Menschen als Voraussetzung zur rechtlichen Anerkennung der persönlichen geschlechtlichen Identität (Transsexuellengesetz (TSG) §4(3)).
- Gesetzliches Verbot geschlechtlich zuweisender Operationen oder anderer somatischer Maßnahmen an intersexuellen Menschen vor ihrer Einwilligungsfähigkeit.
- Verankerung des Rechts auf medizinische Versorgung für trans* und transsexuelle Menschen im Sozialen Gesetzbuch (SGB).
- Staatliche Anerkennung und gesetzliche Verankerung des besonderen Schutzes von Menschen auf Grund ihrer persönlichen geschlechtlichen Identität oder sexuellen Orientierung. Dieser Schutz muss zwingend alle Lebensbereiche umfassen, nicht nur wirtschaftlich relevante Gebiete, wie sie derzeit das AGG umfasst.
- Aufnahme der geschlechtlichen Identität und sexueller Orientierung als besonders zu schützende Güter in das Grundgesetz - so wie es Malta im April 2015 beispielhaft implementierte.
- Explizite Erweiterung des §46 Strafgesetzbuch (STGB), zur Strafverschärfung bei Straftaten, die auf Grund der geschlechtlichen Identität oder sexuellen Orientierung verübt wurden, sogenannte Hassverbrechen.
Die dgti e.V. fordert den deutschen Staat auf, insbesondere alle staatlichen Institutionen und Behörden aufzuklären und Diskriminierungssituationen unverzüglich abzubauen. Ausschließliche Anreden "Herr / Frau" in Anschreiben und Formularen diskriminieren aktiv und strukturell durch ihre zweigeschlechtlichen Vorgaben und
Zwangszuordnungen. Fehlende Aufklärung aller staatlichen Stellen führt immer wieder zu diskriminierenden Situationen, in denen die persönliche geschlechtliche Identität der Bürger_innen nicht geachtet wird. Wir fordern den deutschen Staat auf, schnell zu handeln. Grund- und Menschenrechte dulden keinen Aufschub.
Berlin, 14.06.2016
Orlando, USA: Gewalt gegen LSBTTIQ
Wir sind geschockt. Dies war ein Angriff auf uns alle, ganz egal in welchem Land wir leben. Bitte wisst, dass die dgti gemeinsam mit der ganzen LSBTTIQ Gemeinschaft an dem Schock und Trauer der Community in Orlando Anteil nehmen. Unsere Gedanken und guten Wünsche gelten den Familien derer die gestorben sind und ihren Freunden und sie sind mit denen, die verwundet wurden.
Und wir gedenken allen Opfern von Trans- und Homophobie:
http://dayagainsthomophobia.org/
https://tdor.info/
Nürnberg, 05.12.2015
Verleihung der Ehrenmitgliedschaft an Helma Katrin Alter
Am Samstag, dem 5. Dezember 2015 hatte die Stellvertretende Vorsitzende der dgti e.V. Sandra Wißgott die Ehre, der langjährigen früheren Vorsitzenden Helma Katrin Alter die Urkunde über die Ehrenmitgliedschaft in der dgti e.V. sowie ein kleines Präsent als Anerkennung für die Verdienste Helma Katrin Alters um die dgti e.V. zu überreichen. Die Urkunde war wenige Tage zuvor von der amtierenden Vorsitzenden Patricia Metzer in Berlin unterzeichnet worden.
Liebe Katrin,
wir alle danken dir sehr herzlich für all das, was du in den letzten Jahren für die dgti e.V. geleistet hast!
Patrricia Metzer, Voristzende
Sandra Wißgott, Stellvertretende Vorsitzende
Mainz, 23.10.2015
Meldung: Bundesratsinitiative zum Ersatz der psychologischen Begutachtung nach TSG durch ein Antragsverfahren
In den vergangenen 30 Jahren hat die Bundesregierung alle Forderungen nach Änderungen des Transsexuellengesetzes (TSG) ignoriert oder deren Umsetzung verzögert.
Nach wie vor sind für eine Vornamens- /Personenstandsänderung zwei psychiatrische Gutachten notwendig.
Einige Änderungen am TSG gab es u.a. durch Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes. Seit 2011 gab es in der Rechtsprechung keine weiteren Fortschritte.
Die Deutsche Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität dgti e.V. hat daher die Landtagsfraktionen der Bundesländer gebeten im Bundesrat die Initiative zu ergreifen, um die im Transsexuellengesetz (TSG) vorgeschriebene zweifache psychiatrische Begutachtung für eine Personenstands- / Vornamensänderung aus ethischen und medizinischen Gründen abzuschaffen und durch ein einfaches Antragsverfahren ohne Karenzzeit auf Basis der Selbstbestimmung zu ersetzen.
Dies folgt dem Beispiel mehrerer EU- Länder wie Irland und Malta, den Forderungen der Europaratsresolution 2048 und den Ergebnissen mehrerer Studien zur Begutachtung nach dem TSG.
Die Initiative wird von mehreren bundesweit tätigen Vereinen, regionalen Gruppen/Verbänden sowie namhaften Einzelpersonen unterstützt.
Das Anschreiben zur Initiative ist als PDF erhältlich, die Liste der Unterzeichner ist ebenfalls als PDF erhältlich.
Göttingen / Berlin, 23.08.2015
Bundesverband Trans* gegründet
Pressemitteilung des
Bundesverband Trans* e.V.i.G.
Für geschlechtliche Selbstbestimmung und Vielfalt!
am 23.08.15 gründeten 59 Gründungsmitglieder aus dem gesamten Bundesgebiet den Bundesverband Trans* e.V.i.G. als eine gemeinsame Interessenvertretung von ca. 33 Vereinen, Initiativen, Gruppen und weiteren Einzelpersonen.
Der Bundesverband Trans* e.V.i.G. versteht sich als ein gemeinsames Dach vielfältiger Vereine, Initiativen, Gruppen und Einzelpersonen, deren gemeinsames Anliegen es ist, die gesellschaftliche Situation von transgeschlechtlichen Personen in Deutschland maßgeblich zu verbessern. Noch immer sind transgeschlechtliche Personen erheblichen sozialen, medizinischen und rechtlichen Benachteiligungen ausgesetzt.
Mit dem Bundesverband Trans* e.V.i.G. ist ein Ansprechpartner auf der Ebene des Bundes geschaffen. Die berechtigten Anliegen transgeschlechtlicher Personen müssen gehört und maßgeblich in kommende Veränderungen besonders im rechtlichen und medizinischen Bereich einbezogen werden. Die Entpathologisierung transgeschlechtlicher Lebensweisen ist unverzichtbar und entspricht auch der Resolution Nr. 2048 des Europarates vom 22.04.15 [1].
Der Bundesverband Trans* e.V.i.G. steht für mehr Sichtbarkeit von Trans*personen sowie geschlechtlicher und sexueller Vielfalt in unserer Gesellschaft. Damit sieht er sich in geschwisterlicher Verbundenheit mit lesbischen, bisexuellen, schwulen, queeren und inter* Verbänden. Wir wollen die Gründung unseres Bundesverbandes Trans* e.V.i.G. besonders als ein Signal an alle Menschen verstanden wissen, die ihre geschlechtliche Vielfältigkeit erleben und diese auch leben wollen. Es soll ihnen und auch ihren Eltern und Angehörigen Mut und Freude schenken für ein selbstbestimmtes Leben in Gemeinschaft.
Kontakt:
Bundesverband Trans * (BVT*)
Für geschlechtliche Selbstbestimmung und Vielfalt!
eMail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
[1] Resolution Nr. 2048 des Europarates http://assembly.coe.int/nw/xml/XRef/X2H-Xref-ViewPDF.asp?FileID=21736&lang=en
Berlin, 08.06.2015
Dokumentarischer Kurzfilm "Mädchenseele"
Die dgti unterstützt dieses Filmprojekt:
Für die kleine Polly ist es ganz klar, sie ist ein Mädchen, weil sie eine "Mädchenseele" hat.
http://www.visionbakery.com/maedchenseele-doku
Der dokumentarische Kurzfilm "Mädchenseele" begleitet das Trans*Mädchen Polly über ein Jahr lang. Den Startschuss gibt ihre Einschulung. Denn sie markiert für alle Kinder und für Polly im Besonderen einen neuen Lebensabschnitt. Das erste Mal ist sie nun auch ganz offiziell ein Mädchen. So steht es in ihren Unterlagen, ihre Zeugnisse werden auf ihren weiblichen Vornamen ausgestellt, sie geht selbstverständlich auf die Mädchentoiletten und -umkleidekabinen. Wird ihr Geheimnis entdeckt?
"Mädchenseele" wurde von der Mitteldeutschen Medienförderung für das Nachwuchs Pitching KONTAKT 2015 am 3.7.15 ausgewählt!
Anne Scheschonk, Freie Autorin und Filmemacherin, Absolventin der Professional Media Master Class für Dokumentarfilm 2011, lebt und arbeitet in Halle (Saale)
Patricia Metzer
Travemünde, 05.06.2015
Mitgliederversammlung 2015
Die Mitgliederversammlung 2015 der dgti e.V. fand vom 5. bis 7. Juni 2015 im Theodor-Schwartz-Haus in Travemünde statt.
Im Zuge dieser Mitgliederversammlung wurde eine überarbeitete Satzung mit damit verbundener Beitragsordnung beschlossen und der Vorstand neu gewählt. Hier das Ergebnis der Neuwahl:
Vorstand
1. Vorsitzende | Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, Berlin |
Stellv. Vorsitzende | Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, Wolframs-Eschenbach |
Stellv. Vorsitzende | Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, Braunschweig |
Schriftführerin | Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, Siegen |
Weiteres Vorstandsmitglied | Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, Heinsberg |
Als Kassenprüfer wurden gewählt: Mara Prescher und Jane Thomas.
von links nach rechts: Patricia Metzer, Dagmar, Kohnen, Sandra Wißgott, Nicole Faerber, Andrea Ottmer
Berlin, 22.04.2015
"Die Instrumentalisierung der Transsexuellen" durch die neue Rechte, ein Kommentar
Ein Artikel von Frau Trischa Dorner in einem Leitmedium für Jugendliche der neuen Rechten [1] macht deutlich, wie die neue Rechte offensichtlich die „echten Transsexuellen“ für sich gegen den so titulierten „Genderwahn“ zu gewinnen versucht.
Mit Befremden registriere ich, dass es Transsexuellengruppen gibt, die diesen Artikel hochjubeln und als Erleuchtung feiern, aber das Umfeld, aus dem dieser Artikel stammt, ignorieren. Das die Europaabgeordnete Frau von Storch von der AfD hier zitiert wird, scheint manche noch viel weniger zu stören.
Frau von Storch ist auch eine der Personen, die hinter den „Besorgten Eltern“ steht und die deutschlandweit gegen den „Genderwahn“ in den Schulen kämpft. Die Forderung, in Schulbüchern neben heteronormativen Familie auch andere Familienmodelle vorkommen zu lassen, setzt sie mit Sexualkundeuntericht für Grundschüler gleich. Eine gelinde Übertreibung.
Wer glaubt, dass gerade von denen am äußeren und äußerstem rechten Rand, im Falle ihrer Machtübernahme, Positives für irgendwelche Transsexuellen ausgehen würde, muss wirklich naiv sein oder hat schlicht aus der Geschichte nichts, aber auch gar nichts, gelernt.
Wie kann man glauben, dass eine politische Richtung, die schwule und lesbische Lebensweisen bekämpft, auch nur im Ansatz für Trans*Menschen oder auch nur „echte Transsexuelle“ gut sein kann? Ist nicht auch ein großer Teil dieser Menschen nach der Transition, nach deren Definition, dann homosexuell? Können sie nach der Transition die vielen Kinder zeugen und gebären, die wir laut Vertretern dieser neuen Rechten, gegen die „Islamisierung“ bräuchten?
Nein, eine von Intoleranz geprägte Gesellschaft kann für keine Randgruppe gut sein, auch nicht für die sogenannten „echten Transsexuellen“. Wenn gelänge, was die neue Rechte anscheinend versucht zu erreichen, nämlich die Spaltung der Trans*Menschen, kann nur dazu führen, dass deren Kampf für ihre Rechte im Sande verliefe. Etwas, mit dem die neue Rechte, wenn sie dieses nicht sogar beabsichtigt, sicher sehr gut leben kann, weil dann aus ihrer Sicht eine Bedrohung des klassischen Familienbildes wegfiele.
Ich weiß nicht, ob Frau Dorner den professionellen Rattenfängern der neuen Rechten auf den Leim gegangen ist oder ob sie sich gerne vor deren Karren hat spannen lassen. Das Zitieren von Frau von Storch spricht allerdings leider für Letzteres. Erschreckend ist aber zu sehen, dass eine nicht ganz kleine Anzahl von Trans*Menschen diesen Artikel hochleben lassen, ohne zu hinterfragen, wer ihn wo und warum eingestellt hat.
Andrea F. Ottmer
[1] Trischa Dorner, „Instrumentalisierung der Transsexuellen“ in „Blaue Narzisse“, 9. April 2015
Strasbourg, 10.03.2015
Straßburger Gerichtshof stärkt Recht auf Geschlechtsangleichung
Die Straßburger Richter haben ein Urteil erlassen, nach dem Transsexuelle ein Recht auf eine Geschlechtsangleichung haben. Von den EU-Ländern fordern sie, zu restriktive Regeln abzuschaffen.
Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof hat am 10. März 2015 in einem Grundsatzurteil CEDH 075 (2015) das Recht von Transsexuellen auf eine Operation zur Geschlechtsangleichung gestärkt. Die Straßburger Richter gaben einem türkischen Transsexuellen Recht, dem die Gesundheitsbehörden über Jahre eine Geschlechtsangleichung verweigert hatten. Er war als Mädchen geboren worden, fühlte sich aber von Kindheit an als Junge.
Die türkischen Gerichte verweigerten die Operation zur Angleichung des Geschlechts. Sie argumentierten, dass eine eindeutige Ausprägung weiblicher Geschlechtsorgane vorliege. Das derzeit geltende türkische Recht sieht als Bedingung für eine Operation zum männlichen Geschlecht in der Regel vor, dass die betreffende Person nicht schwanger werden kann.
Quelle: http://hudoc.echr.coe.int/sites/eng-press/Pages/search.aspx#{%22sort%22:[%22kpdate%20Descending%22]} oder http://hudoc.echr.coe.int/sites/eng-press/pages/search.aspx?i=003-5032376-6183620
Berlin, 07.02.2015
Stellenausschreibung im T*-Bereich
Das Jugendnetzwerk Lambda und die Trans*Aktiv Vernetzungsstelle suchen zum 1. März 2015 eine Projektkoordination für Trans*Aktiv (Teilzeit, 10 Stunden/Woche) - hier die Stellenausschreibung.
Berlin, 25.01.2015
Meldung
Nach dem großen Erfolg und Zuspruch in Hamburg, geht das Bündnis Vielfalt statt Einfalt nun auf Deutschland-Tour.
Die "Besorgten Eltern" planen für 2015 Proteste in mehreren Städten: am 14. Februar Köln, 28. März München, am 18. April Kassel, am 16. Mai Augsburg, am 30. Mai Münster, am 13. Juni wieder Hamburg, am 18. Juli erstmals Berlin, danach am 22. August wieder Augsburg, am 12. September Hamburg und am 24 Oktober Kassel. Die letzte Demo des Jahres soll es am 7. November in Nürnberg oder Augsburg geben.
Berlin, 23.01.2015
Meldung
Hamburg demonstriert Vielfalt - Aufruf zu Kundgebung am 24.1.2015
Seit mehreren Monaten erlebt Deutschland eine rückwärtsgewandte Diskussion über Sexualpädagogik sowie den Umgang mit der Vielfalt sexueller Identitäten und Orientierungen im Schulunterricht. Unter dem Motto „Der Regenbogen gehört uns“ rufen die „Besorgten Eltern“ für den 24. Januar 2015 zu einer Demonstration in Hamburg auf. Sie richtet sich unter anderem gegen eine angebliche „Frühsexualisierung von Kindern“ und die „Entmündigung der Eltern“ bei der Sexualaufklärung.
Das Hamburger Aktionsbündnis Vielfalt statt Einfalt ruft für den gleichen Tag zu einer Kundgebung unter dem Motto „Hamburg demonstriert Vielfalt“ auf: Wir wollen damit ein sichtbares Zeichen gegen den drohenden Rollback in Sachen Sexualaufklärung und Lebensformenpluralität setzen.
- Wir wehren uns gegen die seit Monaten anhaltende und von Teilen der Medienöffentlichkeit mitgetragene Diffamierung einer zeitgemäßen und verantwortungsvollen Sexualpädagogik.
- Wir wehren uns dagegen, dass unter dem Deckmantel des „Kinderschutzes“ sinnvolle Bildungs- und Antidiskriminierungsarbeit als „Sexualisierung von Kindern in Kita und Grundschule“ diffamiert wird.
- Wir wehren uns gegen homophobe, sexistische und rechtspopulistische Parolen, mit denen all jene ausgegrenzt werden, die nicht der heterosexuellen Norm und dem gängigen Bild der Vater-Mutter-Kind-Familie entsprechen.
- Wir treten dafür ein, dass die Vielfalt von sexueller Orientierung und Geschlecht, von Familien- und Rollenbildern selbstverständliches Querschnittsthema in allen Bildungseinrichtungen wird. Sexualpädagogik ist immer auch Anti-Diskriminierungsarbeit. Dazu gehört die Vermittlung der Gleichwertigkeit von Hetero-, Bi- und Homosexualität genau so, wie von Cis, Trans* und Intersexualität.
Berlin, 09.01.2015
Pressemeldung
Der Deutschen Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität e.V., dgti e.V
Mit großer Bestürzung hat die dgti das Dekret der Russischen Regierung [1,2,3,4] zur Kenntnis genommen, durch das Transgendern und transsexuellen Personen keine Fahrerlaubnis mehr erteilt werden soll. Die Begründung, es handele sich, insbesondere bei Transsexualität, um eine psychische Störung oder gar Erkrankung, entbehrt jeder Grundlage.
Seit bereits über 10 Jahren setzt sich die dgti e.V. zusammen mit anderen Organisationen und Verbänden für die Entpathologisierung Transsexueller Menschen ein. Der durch die WHO [5] herausgegebene und aktuell in der Revisionsphase befindliche neue internationale Klassifikationskatalog für Krankheiten, ICD-11 [6], trägt dieser aktuellen Entwicklung voll und ganz Rechnung, denn ein Krankheitsbild "Transsexualität" wird darin nicht mehr beschrieben.
Die aktuelle Entwicklung in Russland basiert ganz offenbar auf völlig veralteten und wissenschaftlich nicht haltbaren Annahmen.
Die dgti e.V. fordert die Russische Regierung dazu auf, die aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse und Entwicklungen zur Kenntnis zu nehmen und ihre Entscheidung auf dieser Basis zurückzunehmen. Die dgti e.V. fordert zudem die Deutsche Politik dazu auf, von Russland die sofortige Rücknahme dieses Dekrets zu verlangen. Dekrete wie dieses sind eindeutig diskriminierend und verstoßen gleich mehrfach gegen allgemein anerkannte Grund- und Menschenrechte.
[1] BBC online, 8.1.2015
http://www.bbc.com/news/world-europe-30735673
[2] Deutsche Welle, 8.1.2015
http://www.dw.de/russia-hits-transgender-drivers-with-license-ban/a-18180841?maca=en-rss-en-all-1573-rdf
[3] Spiegel online, 9.1.2015
http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/russland-transsexuelle-sollen-keinen-fuehrerschein-mehr-machen-duerfen-a-1012038.html
[4] Dekret der Russischen Regierung
http://publication.pravo.gov.ru/Document/View/0001201501040003?index=1&rangeSize=1&filtercode=government&filterid=8005d8c9-4b6d-48d3-861a-2a37e69fccb3&back=False
[5] WHO
http://www.who.int/en/
[6] WHO ICD-11
http://www.who.int/classifications/icd/revision/en/
Berlin, 01.01.2015
Neujahrswunsch
Die Deutsche Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität dgti e.V. wünscht Ihnen allen ein frohes und gesundes neues Jahr 2015.
Die Vorstandschaft
Berlin, 01.01.2015
Spendenaktion von TrIQ
Liebe Besucher unserer Seite,
TransInterQueer e.V. hat einen Spendenaufruf getätigt, den wir gerne unterstützen möchten. Hier findet Ihr den Aufruf von TrIQ mit em Link zur Spendenseite
Liebe TransInterQueers* & friends - TrIQ braucht Euch!
Spendet Spendet Spendet .... bis 14.1.2015 - die erste gute Tat des neuen Jahres:
http://www.gofundme.com/jgyv3k
TrIQ muss 20% Eigenfinanzierung für seine ersten größeren Förderantrag für Trans* Sichtbarkeit, Empowerment & Medienarbeit zusammen kriegen.
Jeder Euro zählt vierfach!
Bitte unbedingt möglichst schnell an möglichst viele weiterleiten - DANKE!
Fronck
Dresden, 29.10.2014
Fachartikel zur Stimmanpassung bei Transidenten
Hier finden Sie einen Fachartikel zur Stimmanpassung bei Transidenten, der von Mitarbeitern des Uniklinikums Dresden verfasst wurde.
Siegen, 22.09.2014
Neue Beratungsstelle der dgti
Seit dem 22. September 2014 besitzt die dgti eine neue Beratungsstelle. Hier finden Sie die Kontaktdaten der Beratungsstelle:
NRW / Südwestfalen
Beratungs- und Informationsstelle
dgti e.V. c/o Nicole Faerber
Sieghütter Hauptweg 48
57072 Siegen
Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Termine nach Vereinbarung.
Wir wünschen der Inhaberin der neuen Beratungsstelle viel Spaß und Erfolg in ihrer Beratungsarbeit!
Sandra Wißgott
München, 23.07.2014
Studie Coming-Out-Verläufe und Diskriminierungs-Erfahrungen von LGBT-Jugendlichen
Derzeit wird am Deutschen Jugendinstitut in München eine Studie mit dem Titel „Coming-out – und dann…?!“ durchgeführt. Damit sollen – finanziert vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend – in dieser Größenordnung bundesweit erstmalig wissenschaftliche Daten zur Lebenssituation von lesbischen, schwulen, bisexuellen und trans* Jugendlichen und jungen Erwachsenen erhoben werden. Besonders im Fokus stehen dabei die Erfahrungen rund um das Coming-out und was dieses für Jugendliche und junge Erwachsene bedeutet: Welche Erfahrungen – positive, aber auch diskriminierende – machen die Jugendlichen und jungen Erwachsenen in ihren Familien, in ihrem Freundeskreis und in der Schule, Ausbildung, Uni oder Arbeit? Welche Beratungs- und Unterstützungsmöglichkeiten nutzen sie in dieser Zeit und welche Rolle spielen dabei Freizeit- und Beratungseinrichtungen für Jugendliche? Die entsprechenden Daten sollen mit Hilfe eines Online-Fragebogens und in einer Reihe von persönlichen Interviews erhoben werden.
Wenn Sie diese Studie unterstützen möchten lesen Sie bitte hier weiter ...
Berlin, 31.01.2014
Neue Adresse der Bundesgeschäftsstelle
Ab sofort erreichen sie die Bundesgeschäftsstelle der dgti unter der Adresse:
Bundesgeschäftsstelle
dgti e.V. c/o Patricia Metzer
Postfach 480108
12251 Berlin
Telefon: 030 - 24615492 - Mittwoch ist Ruhetag!
Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Stuttgart, 19.01.2014
Onlinebefragung zur Lebenssituation von LSBTTIQ-Menschen in Baden-Württemberg
Seit dem 20. November 2013 können Sie an der anonymen Onlinebefragung des Ministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familien, Frauen und Senioren zur Lebenssituation von lesbischen, schwulen, bisexuellen, transsexuellen, transgender, intersexuellen und queeren Menschen in Baden-Württemberg teilnehmen.
Die Onlinebefragung ist Teil der Erstellung des Aktionsplans "Für Akzeptanz & gleiche Rechte Baden-Württemberg" und möchte sowohl positive als auch negative Erfahrungen von LSBTTIQ-Menschen in verschiedenen Lebensbereichen wie Familie, Gesundheitswesen, Schule, Arbeit und Kultur erheben. Machen Sie mit und nutzen Sie die Chancen, sich aktiv an dem politischen Prozess zu beteiligen. Der zeitliche Umfang beträgt circa 30 Minuten. Die Befragung endet am 28. Februar 2014.
Hier geht es zur Onlinebefragung: https://adobeformscentral.com/?f=L2sK7-l0EfQnhW8sIFuEsg
Berlin, 05.11.2013
Einladung zur Berliner Inter*Tagung
Liebe Inter*, Herms, intergeschlechtliche Menschen, Zwitter, Hermaphroditen, Intersexuelle, Angehörige, Partner_innen und Unterstützer_innen,
hiermit laden wir euch herzlich ein zur 2. Inter*Aktion, unserer Inter*Tagung am 15. bis 17. November in Berlin. Ab sofort könnt ihr euch anmelden, ganz einfach per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!. (Nähere Informationen dazu hier)
Die Tagung ist aufgeteilt in einen für alle Interessierten offenen Teil (Freitagmorgen bis -nachmittag) und einen geschlossenen Teil, der Inter* und ihren Angehörigen/Partner_innen vorbehalten ist, von Freitagabend bis Sonntag. (Wer inter* ist, machen wir natürlich nicht von medizinischen Diagnosen abhängig – hier zählt allein die Selbsteinschätzung.)
Wir beginnen am Freitag um 11.00 Uhr mit Workshops und Vorträgen, ab 13.30 Uhr folgt eine Podiumsdiskussion zu aktuellen sozialen und politischen Entwicklungen. Auch Samstag und Sonntag gibt es eine große Bandbreite von Workshops und Vorträgen zu politischen, aktivistischen, kulturellen, wissenschaftlichen, alltagspraktischen und selbsthilfeorientierten Themen, außerdem natürlich Pausen mit Verpflegung, Kultur, Filmen und Zeit für informellen Austausch und um sich kennen zu lernen.
Ort, genaue Zeiten, Teilnahmebeiträge, das vorläufige Programm und mehr findet ihr auf www.intertagung.de (wird laufend aktualisiert, also gern öfter vorbeischauen!) .
Veranstaltet wird die Tagung von der Internationalen Vereinigung Intergeschlechtlicher Menschen (IVIM / OII-Deutschland) und TransInterQueer e.V. (TrIQ), mit freundlicher Unterstützung durch die Hannchen-Mehrzweck-Stiftung und die Bundesstiftung Magnus Hirschfeld .
Hanau-Steinheim, 27.08.2013
Neue Beratungsstelle der dgti
Seit dem 27. August 2013 besitzt die dgti eine neue Beratungsstelle. Hier finden Sie die Kontaktdaten der Beratungsstelle:
Hessen
Beratungs- und Informationsstelle
dgti e.V. c/o Manuel Löw
Eichendorffstraße 2a
63456 Hanau-Steinheim
Telefon: 06181 - 9883207
Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Telefonische Beratung: Montags zwischen 18.00 - 20.00 Uhr und Donnerstags zwischen 20.30 - 22.30 Uhr
Termine nach Vereinbarung.
Wir wünschen dem Inhaber der neuen Beratungsstelle viel Spaß und Erfolg in seiner Beratungsarbeit!
Sandra Wißgott
Braunschweig, 22.08.2013
Bradley E. Manning outet sich als Chelsea E. Manning
Chelsea (Bradley) E. Manning bekannt geworden als Informant von Wikileaks, hat sich heute - nach seiner Verurteilung - als Transfrau geoutet.
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As I transition into this next phase of my life, I want everyone to know the real me. I am Chelsea Manning. I am a female. Given the way that I feel, and have felt since childhood, I want to begin hormone therapy as soon as possible. I hope that you will support me in this transition. I also request that, starting today, you refer to me by my new name and use the feminine pronoun (except in official mail to the confinement facility). [Today Show vom 22.8.2013] |
Seit die Meldung raus ist, gibt es es in Kommentaren auf den einschlägigen Online-Medien wie z.B. Tagesschau.de Kommentare, die z.B. meinen Mannings wäre dazu gezwungen worden, sich lächerlich zu machen, um nicht mehr als Held herhalten zu können. Andere verleihen ihrer Überzeugung Ausdruck er wolle damit nur bessere Haftbedingungen bzw. eine Verkürzung der Haft erreichen.
Erstere Aussagen sagen mehr über die Autoren aus als über Chelsea Menning selbst, denn sie implizieren, dass nur ein echter Kerl ein Held sein könne, nicht aber eine Frau und schon gar nicht...
Würden letztere Kommentare richtig liegen, dann wäre dieses von Celsea Manning offensichtlich von langer Hand geplant gewesen, denn Bilder von ihr in weiblicher Bekleidung spielten schon während des Gerichtsverfahrens eine Rolle. Außerdem erschiene dieser Schritt doch als extrem gewagt, denn Transpersonen haben, zumindest nach unserer Erfahrung, in Gefängnissen einen ziemlich schweren Stand.
Nein es ist davon auszugehen, dass dieser durchaus mutige Schritt aus freien Stücken gewagt worden ist.
Ob Manning, eine Heldin war oder ist, oder ein Verräter, dass möge jeder selbst entscheiden, der Schritt sich in ihrer Situation als Transfrau zu outen, und anzukündigen die Transition in der nächsten Phase ihres Lebens anzugehen, verdient jedoch, auf jeden Fall, höchsten Respekt.
Andrea F. Ottmer
Wolframs-Eschenbach, 17.08.2013
Außerordentliche Mitgliederversammlung der dgti e.V. mit Neuwahl der Vorstandschaft
Am 17. August 2013 fand eine außerordentliche Mitgliederversammlung der dgti in Wolframs-Eschenbach statt. Im Rahmen dieser Mitgliederversammlung wurde die Vorstandschaft der dgti neu gewählt. Hier das Ergebnis der Neuwahl:
Vorstand
1. Vorsitzende | Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, Offenburg |
2. Vorsitzende | Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, Berlin |
Schriftführer | Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, Melle-Buer |
Weiteres Vorstandsmitglied | Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, Wolframs-Eschenbach |
Weiteres Vorstandsmitglied | Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, Berne |
Weiteres Vorstandsmitglied | Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, Heinsberg |
Weiteres Vorstandsmitglied | Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, Braunschweig |
Als Kassenprüfer wurden gewählt: Mara Prescher, Lotty Maria Wergin und Jane Thomas.
Die neue Adresse der Bundesgeschäftsstelle:
dgti e.V.
c/o Andrea Budzinski
Wilhelmstraße 8
77654 Offenburg
Telefon: 0157 - 35656717
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Die Bundesgeschäftsstelle hat organisatorische und vereinsleitende Funktion, aber keine Individualberatungsfunktion. In Beratungsfragen wenden Sie sich bitte an eine unserer Beratungsstellen.
Sandra Wißgott
Nürnberg, 09.06.2013
Mitgliederversammlung der dgti e.V.
In der Zeit vom 7. bis 9. Juni 2013 fand zum 15-jährigem Bestehen der dgti e.V. eine Mitgliederversammlung im Tagungszentrum des Berufsförderungswerks Nürnberg statt.
Der alte Vorstand wurde satzungsgemäß entlastet. Ein neuer Vorstand konnte aufgrund formaler Bedenken der Mitgliederversammlung nicht ernannt werden. Daher ist eine neuer Wahlgang notwendig. Dieser erfolgt voraussichtlich in gut sechs Wochen auf einer weiteren Mitgliederversammlung. Der bisherige Vorstand hat sich bereit erklärt, die Geschäftsführung übergangsweise zu übernehmen.
Unter anderem wurde in konstruktiver Weise über eine neue Behandlungsleitlinie sowie die Qualität der Beratung und Beratungsstellen gesprochen und außerdem die Zugehörigkeit zu Transgender Europe bekräftigt.
Patricia Metzer,
2. Vorsitzende
Tutzing, 16.01.2013
Zur Situation transsexueller Kinder in der Schule vor der offiziellen (gerichtlichen) Vornamensänderung
Hier finden Sie die Ausführungen der Rechtsanwältin Maria Sabine Augstein für das Trans-Kinder Netz (http://www.trans-kinder-netz.de) im Januar 2013 zur Diskussion, wie Schulen mit transsexuellen Kindern idealerweise umgehen sollten. Die Ausführungen sollen eine Hilfestellung für Schulen und deren vorgesetzte Dienstbehörden, aber auch für Schüler und Eltern sein.
Berlin, 17.06.2012
Forderungspapier AK TSG Reform
Die dgti e.V. darf Ihnen als eine der beteiligten Vereine/Organisationen des AK TSG Reform das finale Forderungspapier vorstellen
Lesen Sie bitte mehr unter unserem Artikel Forderungspapier AK TSG Reform (1.6.2012) vorstellen.
Mit freundlichen Grüßen
Patricia Metzer
2. Vorsitzende dgti e.V.
Offenburg, 17.05.2012
LGB ohne T in Baden-Württemberg?
Am 20.04.2012 fand in Stuttgart, im Plenarsaal des Landtages von Baden-Württemberg die LGBT Veranstaltung Aktionsplan für Toleranz und Gleichstellung (Eine öffentliche Anhörung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) statt.
Bei der Vorstellung des Aktionsplan und der folgenden Podiumsdiskussion, hatten folgende Vereine ATME e.V., dgti e.V., TRansidentX) die das T innerhalb LGBT vertraten teilgenommen.
Teilgenommen, für unsere Belange sensibilisiert und am Ende doch beim Pressebericht vergessen? Lesen Sie bitte mehr unter unserem Artikel LGB ohne T in Baden-Württemberg?
Mit freundlichen Grüßen
1. Vorsitzende dgti e.V.
Offenburg, 20.03.2012
Neue Kontaktdaten für den Ergänzungsausweis!
Wir geben bekannt, dass ab so sofort (20.03.2012), für die Neu-Beantragungung/Erstellung des dgti e.V. Ergänzungsausweis:
dgti e.V.
c/o Sandra Wißgott
Rangaustraße 1
91639 Wolframs-Eschenbach
Telefon: 0170 - 7405249
die zuständige Person ist. Wir danken Frau Helma Katrin Alter für die jahrelange Arbeit mit der Erstellung der Ergänzungsausweise.
Sämtliche Anträge die bis Dato bei Helma Katrin Alter eingegangen sind werden noch von ihr fertig gestellt werden. Für Neubeantragungen bitte wir die neue Kontaktperson für den Ergänzungsausweis anzuschreiben.
Mit freundlichen Grüßen
1. Vorsitzende dgti e.V.
Offenburg, 24.11.2011
Eine wichtige Mitteilung an alle Nutzer und Unterstützer/innen der dgti.
Ab sofort hat die dgti ein neues Konto für Mitgliedsbeiträge, Spenden und Zahlungen des Ergänzungsausweises gilt:
Bankverbindung
Empfänger: dgti e.V.
Konto: 0013077606, BLZ: 66490000
Volksbank Offenburg
Nürnberg, 28.01.2011
Erneut wichtige Paragraphen des Transsexuellengesetzes durch das Bundesverfassungsgericht mit sofortiger Wirkung für rechtsunwirksam erklärt, da sie mit dem Grundgesetz unvereinbar sind
Mit dem Beschluss vom 11. Januar 2011, verkündet am 28.01.11, hat das Bundesverfassungsgericht erneut wichtige Paragraphen des Transsexuellengesetzes außer Kraft gesetzt (siehe Az. 1 BvR 3295/07). Sie dürfen ab sofort, bis zu einer Neuregelung durch den Gesetzgeber nicht mehr angewandt werden.
Es geht dabei um den § 8 des TSG, die rechtlichen Voraussetzungen zur Änderung des Personenstandes für Menschen mit abweichender Geschlechtsidentität. Unabhängig vom ursprünglichen Klagegegenstand stellt das Verfassungsgericht fest:
1. § 8 Abs. 1 Nummer 3 und 4 des Gesetzes über die Änderung der Vornamen und die Feststellung der Geschlechtszugehörigkeit in besonderen Fällen (Transsexuellengesetz – TSG) vom 10. September 1980 (Bundesgesetzblatt I Seite 1654) ist mit Art. 2 Abs. 1 des Grundgesetzes nach Maßgabe der Gründe nicht vereinbar.
2. § 8 Abs. 1 Nummer 3 und 4 des Transsexuellengesetzes ist bis zum Inkrafttreten einer gesetzlichen Neuregelung nicht anwendbar. ...
(der vollständigen Text kann unter frühere Begrüßungsseiten April 2011 nachgelesen werden)
dgti - Beratungsstellen
Eine Übersicht über unsere Beratungsstellen können Sie hier finden.
Wichtige Artikel auf www.dgti.info
Zahlenspiele: Wie viele Transmenschen gibt es eigentlich in Deutschland? Man muß davon ausgehen, daß die lange genannte Zahl von 7000 mindestens um den Faktor 10 zu kurz gegriffen ist. Wie kommen solche Zahlen zustande, und hat vielleicht jemand ein Interesse daran, die Zahlen möglichst klein zu halten? Lesen sie hier weiter ...
Zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, welche das Scheidungsgebot für unwirksam erklärte, und zur dabei geforderten Reform des TSG: Was bleibt vom TSG noch übrig? ein Kommentar von Helma Katrin Alter
Fragen der Behandlung (wichtige Hinweise zur Differentialdiagnose für Ärzte und Patienten)
Ergänzungsausweis
Leider kommt es trotz der Hinweise zum Ergänzungsausweis immer wieder vor, dass 1. der Wunschname nicht deutlich genug angegeben wird2. das beigefügte Bild nicht den Normen oder der Qualität eines Passbildes entspricht3. die Kopie der Rückseite des Personalausweises fehlt4. die im Ausweis enthaltene Adresse nicht mit der Versandanschrift übereinstimmt - entweder muss die Ummeldung erfolgen oder wir brauchen eine Erklärung für die Differenz5. dass die Kopie des beigefügten Dokuments entweder nicht lesbar ist oder die Gültigkeit des Dokuments bereits abgelaufen ist oder kurz vor dem Ablauf steht6. das Rückkuvert entweder ganz fehlt oder zu gering frankiert ist
7. die Adresse auf dem Rückkuvert nur schwer lesbar oder an einer postalisch nicht korrekten Stelle zu finden ist
Bundesgeschäftsstelle
dgti e.V.
Postfach 1605
55122 Mainz
Telefon: 0151 75049494
Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Die Bundesgeschäftsstelle hat lediglich eine organisatorische und vereinsleitende Funktion, aber keine Individualberatungsfunktion. In Beratungsfragen wenden Sie sich bitte an eine unserer Beratungsstellen.
Bankverbindung
Empfänger: dgti e.V.
Konto: 0013077606, BLZ: 66490000
IBAN: DE11664900000013077606, BIC: GENODE61OG1
Volksbank Offenburg
frühere Begrüßungsseiten