20 | 11 | 2024

 

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 Transsexualität, Beratung, transsexuell, transident, transgender Transidentität

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Für Fragen wenden Sie sich bitte direkt an die zentrale Erfassungsstelle unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!


27.11.2021

Waltraud Schiffels Fonds geht an den Start: Anerkennung für besondere Leistungen für die Trans* Community und Förderung von Projekten für Trans*

In Zukunft soll jährlich der mit 1000€ dotierte Waltraud Schiffels Preis verliehen werden und der Fonds im Rahmen der Möglichkeiten Projekte fördern. Das Lebenswerk verdienter trans* Aktivist*innen wird mit einem weiteren,undotierten Preis gewürdigt. Dr. Waltraud Schiffels (1944-2021) ist eine der trans* Pionier*innen, die beginnend in den 1980er Jahren persönlich durch ihren Einsatz und ihre Bücher viel bewegt haben. Damit hat sie Aufmerksamkeit geschaffen, die bis heute nachwirkt.

Spenden ab 1000€ kommen dem Grundstock des Fonds zu gute, dessen Zinsen für die Förderprojekte genutzt werden. Spenden bis 1000€ werden für die jährliche Auszeichnung mit dem Waltraud Schiffels Preis verwendet. Die Verwaltung übernimmt die bewährte Hannchen-Mehrzweck-Stiftung (HMS).

Für den Preis 2022 können sich ab sofort Trans*Projekte bewerben, oder vorgeschlagen werden. Bewerbungsfrist ist der 31.1 2022

24.11.2021

Presserklärung zum Koalitionsvertrag Bündnis 90/Grüne, FDP und SPD

Heute wurde der Koalitionsvertrag 2021-2025 veröffentlicht. Er enthält zahlreiche langersehnte und überfällige Reformvorhaben, wie den Ersatz des Transsexuellengesetzes durch ein Selbstbestimmungsgesetz. Diskrminierungen wie bei der

Blutspende sollen abgebaut und die Gesundheitsversorgung verbessert werden. Ein Lücke hat die zukünftige Koallition bei der Ergänzung des Artikel 3 (3) Grundgesetz gelassen: Die Ergänzung um geschlechtliche Identität ist nicht enthalten.

Unsere Presseerklärung zum Koalitionsvertrag finden Sie hier. 


19.11.2021

Transgender Day of Remberance (TDoR) 20.11.2021 / Transgender Awareness Week  #TDoR


Unsere Wut und Trauer ist groß. Die Liste von trans*feindlicher Gewalt betroffener Menschen ist lang.

Weltweit wurden zwischen dem 01. Oktober 2020 und 30. September 2021 laut Statistik 375 Menschen aufgrund ihrer geschlechtlichen Identität ermordet. 7% mehr als im vorherigen Zeitraum.

Auch in Europa sind die Zahlen gestiegen. 43% der ermordeten Menschen  in Europa haben einen Migrationshintergrund.

Der Anteil ermorderter People of Colour ist allgemein unverhältnismäßig hoch und beträgt in den USA 83%. 

Ungezählte weitere sind durch Suizid aus dem Leben geschieden, weil sie durch fehlende Akzeptanz und erhebliche Mängel im Gesundheitssystem keinen anderen Ausweg gesehen haben.

Details unserer Veranstaltungen sind auf Facebook zu finden und auch ohne Benutzerkonto sichtbar, Link bitte abtippen und manuell aufrufen:

facebook.com/dgtiev/events 

Transgender Day of Remembrance:

Veranstaltungen finden u.a in Berlin, Frankfurt am Main, Hamburg, Stuttgart statt, die jeweils gültigen Pandemiebestimmungen sind zu beachten!

Berlin: 17:00h Nollendorfplatz

Frankfurt am Main: 14:00h Goetheplatz

Hamburg: 18:00h Heidi-Kabel-Platz am Hauptbahnhof

Köln: 14:00h Hans-Böckler-Platz

Stuttgart (Süd): 13:00-16:00h Marienplatz

Transgender Awarenessweek Rhein-Main

Film & Diskussion: Trans* I got Life Bar Jeder Sicht: 21.11./17:00h, Mainz, Hintere Bleiche 29, in Kooperation mit Bar jeder Sicht.

Queen of Heaven- The Gospel According to Jesus: Joe Clifford,  Brix Schaumburg, Petra Weitzel diskutieren mit Kerstin Soederblom. Evangelische Studierendengemeinde (ESG), 23.11.2021, 19:00h, Mainz, Am Gonsenheimer Spieß 1

Chat in the Church: Film "Fürchte Dich nicht" mit anschließender Diskussion. Mit Pfarrerin Elke Spoerkel. Evangelische Studierendengemeinde (ESG), 24.11.2021, 19:00h, Mainz, Am Gonsenheimer Spieß 1, in Kooperation mit Bar Jeder Sicht, KHG, ESG und Heinrich-Böll-Stiftung.

transsexuell, transident, transgender,
#TDoR
#deinedgti 

15.11.2021
Verleihung des Landesverdienstordens an Heik Zimmermann

Den Orden erhalten seit 1982 jährlich Bürger*innen, die Außergewöhnliches für Rheinland-Pfalz geleistet haben.
In Vertretung für die Ministerpräsidentin überreichte Wirtschaftsministerin Daniela
Schmitt die Auszeichnung in der Staatskanzlei an zehn neue Ordensträger*innen.

Der Landesverdienstorden ist die höchste Auszeichnung des Landes. Um diese
Bedeutung hervorzuheben, ist die Zahl der Ordensträger*innen auf
800 begrenzt.
Aus der Laudatio:
Heik Zimmermann setzt sich für das eigene transidente Kind und als Mitglied der
Deutschen Gesellschaft für Transsexualität und Intersexualität seit 2013 für die
Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt ein, insbesondere für transidente
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene. 2013 schuf Heik Zimmermann erstmals
Beratungsangebote für Familien mit LSBTI- und nichtbinären Angehörigen in
Rheinhessen und dem Rhein-Main-Gebiet und gründete einen Elterntreff zu dem
Thema in Mainz.
2014 baute Heik Zimmermann ein Beratungsangebot für Kitas, Schulen und
pädagogische Fachkräfte-Teams auf und initiierte 2016 gemeinsam mit weiteren
Personen den Arbeitskreis Rheinland-Pfalz der Deutschen Gesellschaft für
Transsexualität und Intersexualität. Darüber hinaus wirkte Heik Zimmermann
maßgeblich an Projekttagen, Fortbildungen und anderen Hilfsangeboten zu dem
Thema mit.

Verleihung Verdienstorden Gruppenbild

(C) Staatskanzlei RLP / Sämmer

19.10.2021
Sondierungsgespräche im Bundestag von Bündnis 90/Grüne, FDP und SPD - Vorschlag zur Ergänzung des Art. 3(3) des Grundgesetzes ist unzureichend !

SEXUELLE IDENTITÄT reicht NICHT AUS!

Wir als Teil der Initiative @grundgesetzfueralle begrüßen sehr die im Sondierungspapier vorgelegten Punkte zur Verbesserung der Situation von queeren Menschen in Deutschland, u.a. mit dem Ziel der Abschaffung des „Transsexuellengesetzes“. Der Vorschlag einer Erweiterung des Artikels 3, Absatz 3 Grundgesetz um lediglich das Merkmal „sexuelle Identität“ ist leider NICHT AUSREICHEND, die gesamte Queere Community durch das Grundgesetz zu schützen. Trans*, inter*, queere Menschen gingen so leer aus, soweit es den Schutz ihrer Grundrechte betrifft.

Es ist essentiell, dass in Artikel 3, Absatz 3 eine explizite Ergänzung sowohl zum Schutz von sexueller Identität als auch geschlechtlicher Identität erfolgt. Eine Ergänzung lediglich um den Schutz der sexuellen Identität reicht nicht aus.

Diese Erkenntnis baut nicht auf einem Bauchgefühl auf, sondern auf den einhelligen Stellungnahmen renommierter Rechtsexpertinnen:

Frau Prof. Dr. Ulrike Lembke (Richterin am Verfassungsgericht Berlin)

Frau Prof. Dr. Anna Katharina Mangold (LL.M. [Cambridge] Chair of European Law)

Frau Prof. Dr. Johanna Schmidt-Räntsch (Mitglied des Bundesgerichtshofs)

Alle drei Rechtsexpertinnen betonen, dass das Merkmal „Geschlecht“ genauso wenig wie die Ergänzung des Artikels 3, Absatz 3 Grundgesetz lediglich um „sexuelle Identität“ ausreicht, um die vielfältigen geschlechtlichen Identitäten durch das Grundgesetz zu schützen.

Eine Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestags kommt zu einer vergleichbaren Einschätzung.

Wir appellieren deshalb an @die_gruenen @queergruen @abaerbock @robert.habeck @_svenlehmann_ @ulle_schauws @fdp @lisl_bundesverband @christianlindner @jens.brandenburg @spdde @spdqueer @olafscholz in den jetzigen Sondierungsgesprächen und Koalitionsverhandlungen den verfassungsmäßigen Schutz aller Menschen der queeren Community zu vereinbaren und in der 20. Legislaturperiode Artikel 3, Absatz 3 des Grundgesetzes um eine explizite Formulierung zum Schutz von sexueller und geschlechtlicher Identität zu ergänzen.

Hierzu das Positionspapier der dgti e.V.


11.10.2021
Die Studie

Gesundheit und Gesundheitsversorgung von trans* Personen während der COVID‑19-Pandemie: Eine Online-Querschnittstudie in deutschsprachigen Ländern

die u.a. in Zusammenarbeit mit der dgti e.V. entstanden ist wurde veröffentlicht.

Herzlichen Dank an Lena Balk, die sich im Namen der dgti e.V. eingebracht hat.


8.10.2021
BFIT-Bund empfiehlt den Genderstern *  

Die Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik (BFIT-Bund) gibt Empfehlung zu gendergerechter, digital barrierefreier Sprache heraus, hier ein Auszug:

"Dieser Empfehlung liegt die erste repräsentative, überregionale Studie unter Einbezug der Menschen mit Beeinträchtigungen zugrunde. Sie untersucht häufig genutzte Genderzeichen unter Aspekten der technischen Barrierefreiheit sowie ihrer Gebrauchstauglichkeit aus Nutzer*innen orientierte Sicht. Aus den Ergebnissen wurde die Empfehlung abgeleitet. Durch den intersektionalen Vergleich der Studienergebnisse mit der Haltung der Selbstvertretung der LGBTI*Q, beschreibt sie die Überschneidung und Gleichzeitigkeit verschiedener Diskriminierungskategorien. Die Empfehlung zeigt, dass gendergerechte, digital barrierefreie Sprache, das Thema der Selbstbestimmung und demokratischen Partizipation von Menschen mit Beeinträchtigungen berührt. Autoren: Koehler, Stefanie; Wahl, Michael

....

  1. Empfehlung

Die Ergebnisse der überregionalen Studie zeigen die Bedeutsamkeit der Nutzer*innen orientierten Perspektive, im Hinblick auf die Fragestellung der Verwendung eines Zeichens für gendergerechte Sprache und der Haltung zum Gendern. Menschen mit Behinderungen, mit unterschiedlichen geschlechtlichen Identifikationen, unabhängig von ihrem biologisch zugeordneten Geschlecht sowie binäre Personen, sprechen sich, vertreten von ihren Organisationen der Selbstvertretung, für die Verwendung des Asterisks aus.

Diese Empfehlung steht im Einklang mit der Empfehlung der Selbstvertretung der LGBTI*Q, die den Asterisk verwendet, da er im Wortbild Freiraum lässt, für die Entfaltung von Geschlechteridentitäten. Er ermöglicht als kommunikatives Mittel, die Visualisierung der Geschlechtervielfalt. In der Befragung der Menschen mit Behinderungen wurde deutlich, dass gendergerechte Sprache im Zusammenhang mit einer Schärfung der gesellschaftlichen Bewusstseinsbildung und der Achtung der Rechte von Menschen mit Behinderungen steht. Die befragten Selbstvertreter*innen empfinden den Asterisk in digitalen Anwendungen, barrierefreier und gebrauchstauglicher als den Doppelpunkt. Der Genderstern ist Bedeutungsträger gesellschaftlicher Wahrnehmung und Anerkennung von Diversität. Das Gendern berührt als sprachlicher Ausdruck in digitalen Anwendungen, Fragen der Freiheit und der Demokratie von Menschen mit Behinderungen. BFIT-Bund schließt sich der Expert*innen Meinung an und empfiehlt unter der Maßgabe ihres Auftrages nach §8 BITV, das Gendern mit dem Asterisk." 

https://www.bfit-bund.de/DE/Publikation/empfehlung-gendergerechte-digital-barrierefreie-sprache-studie-koehler-wahl.html

Muss man den Genderstern immer benutzen ? Empfehlenswerte Alternativen sind Partizipformen wie z.B. Studierende, Mitarbeitende, Bauverantwortliche (statt "Bauherrn"). Beispiele sind z.B. bei geschicktgendern.de zu finden. Wo es dieses Formen nicht gibt, sollte man den Genderstern für Personengruppen und Menschen deren geschlechtliche Zuordnung einem nicht vorab bekannt ist verwenden. Ein "Kolleg*innen" erinnert die Lesenden daran, dass es im Betrieb nicht nur Männer und Frauen sondern auch nicht-binäre Personen oder solche ohne geschlechtliche Enordnung gibt.
Außerdem: Es ist eine Empfehlung, nicht mehr und nicht weniger. Für Menschen, die höflich sein wollen und andere die keine Männer sind nicht nur mitmeinen sondern auch aussprechen bzw. -schreiben. "Aus den Augen aus dem Sinn" lautet ein bekanntes Sprichwort. Die Empfehlung wirkt dem entgegen.

29.9.2021
Positionspapier der dgti e.V. für die Bundespolitik  

Die Bundestagswahl ist vorbei, die Koalitionsverhandlungen laufen. Manche queerpolitische Anforderung wird dabei möglicherweise auf der Strecke bleiben. Damit die Ziele für eine wirklich Trans* Inter und Nicht-Binär ( TIN ) freundliche Politik allen Parteien verdeutlicht werden können, haben wir diese in unseren Anforderungen an die Bundespolitik zusammengefasst.


18.9.2021
Bundesweiter queerer Aktionstag 18.9. - 19.9.2021 - Grundgesetz für Alle:  
Für ein Grundgesetz, dass auch geschlechtliche und sexuelle Identität schützt ! 

Berlin, Frankfurt a.M., Landshut, Mannheim, München, Nürnberg, Offenburg, Oldenburg, Potsdam, Recklinghausen, Stendal, Stuttgart, Trier: sei dabei !

Aktionstag Grundgesetz für Alle

Aktionstag Grundgesetz für Alle 19.9.2021


9.9.2021
Fehler bei der Herstellung des Ergänzungsausweises:  

Beim Export der Daten für den letzten Druck der Ausweise im August 2021 ist uns zu unserem Bedauern ein Fehler unterlaufen. Eine dreistellige Zahl der Ausweise hat leider ein falsches Gültigkeitsdatum bekommen. Uns ist der Fehler aufgefallen, als es leider schon zu spät war und die Ausweise schon in der Auslieferung waren. Wir werden die Ursache so schnell wie möglich beheben und den Betroffenen korrekte Ausweise ausstellen.

Dafür brauchen wir eure Mithilfe ! Es ist nicht viel was Sie tun müssen.

Bitte senden Sie uns eine Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! mit einen Scan oder einem Foto mit dem fehlerhaften Ergänzungsausweis, mit dem Betreff „Falsche Gültigkeit“. Sie werden in eine Kartei aufgenommen damit wir anschließend alle fehlerhaft gedruckten Ausweise noch einmal KOSTENFREI und ohne weitere Umstände im 14 Tages Rhythmus herstellen und versenden können.

Ein Ergänzungsausweis wurde korrekt ausgestellt und ist gültig, wenn das Gültigkeitsdatum des Ergänzungsausweises mit dem Ablaufdatum des Ausweisdokuments (Personalausweis, Reisepass) übereinstimmt.

Wir tun alles um den Fehler zu beheben und bitten euch um etwas Geduld. Neubestellungen sind davon nicht betroffen.


8.9.2021
Positionspapier des Dialogforums Geschlechtliche Vielfalt veröffentlicht:
Gesetzlicher Beratungsanspruch für trans*-, intergeschlechtliche und/oder nicht-binäre Menschen und ihre Angehörigen
 
Die dgti e.V. berät seit Jahrzehnten trans* und intergeschlechtliche Menschen in psychosozialer und sozialrechtlicher Hinsicht und das in einem bundesweiten Netzwerk bestehend aus Beratenden, die eine der bestehenden Ausbildungsreihen für Trans*Beratende der Akademie Waldschlösschen oder der dgti e.V. durchlaufen haben. Die Tätigkeit erfolgt in der Regel ehrenamtlich, in einigen Bundesländern gibt es auch geförderte Beratungsstellen. Die dafür zur Verfügung stehenden Mittel sind jedoch sehr begrenzt und reichen meist nur für 1-2 Stellen pro Bundesland. Alleine die dgti e.V. erbringt pro Jahr ehrenamtlich mehrere tausend Beratungsstunden pro Jahr.
Dabei ist nicht nur das Gespräch mit den Beratungssuchenden selbst zu zählen sondern auch der oft langwierige Austausch mit Krankenkassen, Schullleitungen und anderen Beteiligten.
Um die Qualitätssicherung zu verstetigen, die Zahl der angebotenen Bildungsgänge zu steigern und das Angebot in ländliche Räume auszudehnen bedarf es einer deutlichen Steigerung informeller Unterstützung und finanzieller Ausstattung durch Bund und Länder. Für die dgti e.V. vorrangig ist, dass die Beratungsangebote durch die trans* und inter* Community selbst erbracht werden. Eine staatliche Anerkennung unserer Arbeit über einen gesetzlichen Anspruch bedeutet u.a. mehr Sichtbarkeit und Akzeptanz. 
 
Auszug aus dem Positionspapier: Das Dialogforum Geschlechtliche Vielfalt empfiehlt einen eigenständigen gesetzlichen Anspruch auf Beratung, Information und Aufklärung zu den besonderen, bislang nicht etablierten Themen Trans*- und Intergeschlechtlichkeit sowie für das gesamte Feld der geschlechtlichen Vielfalt. Damit könnte ein bundesweit einheitlicher Versorgungsstandard für alle Altersgruppen ermöglicht, Rechtsklarheit und Rechtssicherheit gewährleistet, aber auch die Planungssicherheit im Hinblick auf die nötigen Beratungsangebote gestärkt werden.
Trans*-, intergeschlechtliche und/oder nicht-binäre Menschen finden im Versorgungssystem der psychosozialen Beratung wenig spezifische bzw. qualifizierte Unterstützung. Sie und ihre Familien haben in allen Lebensaltersstufen und vielen Lebensbereichen sehr spezifische Beratungsbedarfe, beispielsweise zu Gesundheit, Personenstand, Akzeptanz, oder Umgang mit Diskriminierung in der Schule/am Arbeitsplatz.
 
Ein Anspruch auf sensible und fachlich kompetente Beratung für diese Zielgruppe lässt sich mittelbar aus dem Grundgesetz, dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz sowie dem Sozialgesetzbuch Erstes Buch herleiten. Konkret sind bundesrechtlich nur Teilaspekte des Beratungsbedarfs im Gesetz zum Schutz vor Konversionsbehandlungen, im Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (SGB VIII) und im Gesetz zum Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung geregelt; diese sind allerdings noch nicht mit den notwendigen Beratungsangebotsstrukturen hinterlegt. Ein vom Lebensalter und spezifischen Anliegen unabhängiger Beratungsanspruch existiert hingegen nicht.
Das Dialogforum Geschlechtliche Vielfalt empfiehlt deshalb für trans*-, intergeschlecht-
liche und/oder nicht-binäre Menschen und ihre Angehörigen
• die bundesgesetzliche Festschreibung des Anspruchs auf Beratung,
• den Auf- und Ausbau einer effizienten, tragfähig finanzierten bundesweiten Beratungs- und Unterstützungslandschaft, welche
• niedrigschwellig, barrierefrei, regional erreichbar oder aufsuchend sowie kostenlos eine diskriminierungsfreie Unterstützung anbietet und
• unter Einhaltung qualitativer Mindeststandards, die Fortbildung von Beratenden und Peer-Beratenden aus den Regel- und Community-Strukturen sicherstellt sowie
• die gezielte Vernetzung der unterschiedlichen Angebote der verschiedenen Träger voranbringt.
 
 

 


6.8.2021

Bundesverdienstkreuz für langjährige Trans* Beraterin der dgti Inge Hildner:
 
Heute bekam Inge Hildner, langjährige Beraterin der dgti e.V., in Nürnberg durch Hr. Staatsminister des Inneren Joachim Herrmann den Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland verliehen.
 
 
Staatsminister Joachim Herrmann verleiht Bundesverdienstkreuz an Inge Hildner Verleihung des Bundesverdienstkreuz an Inge Hildner mit Tessa Ganserer, Luca Fabièn Dotzler und Sandra Wissgott
Joachim Herrmann, Inge Hildner  (c) dgti e.V. v.l.nr.  Tessa Ganserer, Inge Hildner, Luca Fabièn Dotzler, Sandra Wissgott (c) dgti e.V.

3.8.2021

Pressemitteilung:
vom Freistaat Bayern gefördertes Kooperationsprojekt für eine LSBTI Kommunikations- und Vernetzungsplattform in Bayern geht an den Start:
 
Statement Matthias Fack, BJR-Präsident
 
„Der BJR engagiert sich seit seiner Gründung im Jahr 1947 für eine offene, tolerante und vielfältige Gesellschaft, in der sich junge Menschen frei entwickeln und selbst verwirklichen können. Daher übernehmen wir selbstverständlich gemeinsam mit zwei starken Partner:innen aus der queeren Community hier jetzt Verantwortung. Denn es reicht nicht, nur im Pride-Monat Juni die Regenbogenflagge zu schwenken und sich damit nur symbolisch für Vielfalt einzusetzen. Vielmehr muss es nun darum gehen, den vom Bayerischen Landtag beschlossenen Prozess zum Ausbau der Beratungsinfrastrukturen in ländlichen Räumen weiter voranzutreiben – stellt dieser doch eine große Chance dar, die Situation von LSBTIQ*-Personen in Bayern nachhaltig zu verbessern. Die finanzielle Unterstützung des Sozialministeriums ist ein erster Schritt, wenngleich bei besserer Haushaltslage noch deutlich mehr Projekte gefördert werden könnten und dadurch flächendeckend Unterstützung für LSBTIQ*-Personen sowie deren Angehörige in Bayern zur Verfügung stünden.“
 
Statement Markus Apel, LSVD-Landesvorstand
„Für Lesben, Schwule, Bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche und andere queere Menschen bestehen in Bayern massive strukturelle Probleme. Sowohl die mangelhafte Beratungsinfrastruktur als auch ein fehlender Aktionsplan mit koordinierten Maßnahmen zum Schutz vor Diskriminierung und Gewalt machen es Menschen im Freistaat Bayern schwer, sicher und frei zu leben. Der Lesben- und Schwulenverband freut sich gerade deshalb sehr auf die Zusammenarbeit in dieser bayernweit einzigartigen Kooperation. Mit unserer Plattform wollen wir vorhandene Strukturen stärken, neue Initiativen unterstützen und Informationen bündeln. Wir werden uns neben diesem Projekt weiterhin für eine bedarfsgerechte Ausstattung von Beratungsangeboten, insbesondere im ländlichen Raum, einsetzen.“
 
Statement Petra Weitzel, dgti, 1. Vorsitzende
„Die dgti setzt sich seit 1998 für die Akzeptanz transidenter und intergeschlechtlicher Menschen in allen gesellschaftlichen Bereichen ein. Aufklärung, Beratung, Fortbildung und Vernetzung sind unsere Stärken. Unsere Erfahrung aus vielen Projekten auf Bundes- und Landesebene möchten wir einsetzen, um Beratungs- und Informationssuchende ohne viele Umwege zueinander zu bringen. Das Angebot in Bayern muss noch deutlich ausgebaut werden. Insbesondere trans* Kinder und Jugendliche sowie nicht-binäre Personen werden häufig benachteiligt, in der Schule, im Gesundheitswesen und durch Behörden, meist aus Unwissenheit. Vernetzung und Vermittlung von Fortbildungsangeboten tragen in erheblichem Maße dazu bei, solche Informationsdefizite und damit verbundene Diskriminierungen abzubauen.
Mit unseren Kooperationspartner*innen möchten wir die Community in der Erkenntnis stärken, dass gemeinsam mehr für alle* geht und notwendige Verbesserungen der finanziellen Ausstattung der Beratungs- und Informationsprojekte in Bayern durch gemeinsame Anstrengung erreicht werden können.“
 

 

 


28.07.2021

 
Pressemitteilung: dgti (Talk Live auf Facebook 30.7.2021 19:30Uhr 
 
„Trans* - Inter* im Sport“

Sehr geehrte Menschen in den Redaktionen,

Pünktlich zur Olympiade wird in den Medien erneut über trans* Sportler*innen diskutiert. Ist es ein legitimes Anliegen der Sportler*innen in ihrem wahren Geschlecht anzutreten, oder stimmt die Behauptung, dass durch ihre Teilnahme der Wettbewerb verzerrt wird ?  Wie offen sind die Sportvereine für trans* und inter* Menschen ?

In unserer Live Diskussion geht es um Leistungs- und Breitensport. 

Es diskutieren mit: 

Sabina Huber, Gleichstellungsstelle Olympischer Deutscher Sportbund (DOSB)

Vanessa Bachmann (Handball)

Balian Buschbaum (Leichtathletik)
 
Adrian Hector (Jujitsu)
 
Janka Kluge (Moderation)
 
Anne Jakob-Milicia, Sportjuristin. (Teaser)

Die Diskussion wird Live auf Facebook gestreamt und auf Youtube auch als Aufzeichnung angeboten.

dgti (talk

8.06.2021

Pressemitteilung: dgti(Talk Live auf Facebook 10.6.2021 19:30Uhr 
 
„Wie weiter nach dem Lesbenfrühlingstreffen 2021 – Trans* und Frauen Bewegung im Gespräch“

 Sehr geehrte Menschen in den Redaktionen,

 wir möchten Sie auf eine Online-Diskussion aufmerksam machen, die von der dgti e.V. diesen Donnerstag, 10.6.2021 organisiert wird. Hintergrund ist die einseitige Trans*feindliche Haltung des diesjährigen Lesben Frühlings Treffens (LFT).

 Zum ersten Mal in der fast vierzigjährigen Geschichte des LFT haben sich namhafte Organisationen, wie der LesbenRing und Dyke March Deutschland, aus dem lesbischen Spektrum und die beiden großen LSBTIQ Stiftungen, Bundesstiftung Magnus Hirschfeld und Hannchen Mehrzweck Stiftung,  vom  diesjährigen LFT 2021 distanziert.

 Die dgti hat mit einer Presseerklärung auf die eindeutig Trans*feindliche Ausrichtung des diesjährigen LFT reagiert.

 Bereits in der Erklärung, die wir zum Tag der lesbischen Sichtbarkeit veröffentlicht haben, haben wir unsere Hoffnung aus gedrückt, dass es in der Zukunft wieder ein aufeinander zugehen geben kann.

 Wir machen jetzt den ersten Schritt und laden zu der Online Diskussion „Wie weiter nach dem LFT – Trans* und Frauen Bewegung im Gespräch“ ein.

 Die Diskussion wird auf Facebook live gestreamt:  Wie weiter nach dem LFT 2021? Trans* und Lesben Bewegung im Gespräch | Facebook 

 Es freut uns, dass folgende Organisationen und Personen sich mit uns der Diskussion stellen werden:

Kalle Hümpfner (Bundesverband Trans*)

Cornelia Kost (Kinder und Jugendtherapeutin Hamburg)

Stephanie Kuhnen (Autorin und Herausgeberin u.a  von dem Buch „Lesben raus“)

Marion Lüttig (LesbenRing)

Magdalena Müssig (Bundesstiftung Magnus Hirschfeld)

Bettina Schreck (Projekt 100% Mensch)

Susanne Hun (Orga Team des LFT 2020)

Ein Vertreter von Transmann

Petra Weitzel (Vorsitzende dgti)

 

Moderation Janka Kluge (dgti)

Es würde uns freuen, wenn Sie in ihren Medien auf die Veranstaltung hinweisen, oder über die Diskussion berichten können.

 

Pressemitteilung als PDF

 


31.05.2021

Stellungnahme der dgti e.V. zum Vorschlag einer Ergänzung des Strafgesetzbuchs §192a
 

Wir haben eine Stellungnahme an den zuständigen Ausschuss des Bundestages eingereicht zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des StGB – Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes gegen sogenannte Feindeslisten, Strafbarkeit der Verbreitung und des Besitzes von Anleitungen zu sexuellem Missbrauch von Kindern und Verbesserung der Bekämpfung verhetzender Inhalte (Ergänzungsvorschlag §192a StGB aus dem Rechtsausschuss des Bundestags) BT 19/28678

 

Der gegenwärtige Entwurf schützt trans* und inter* Personen nicht.


21.05.2021

Unterschriften zur Kampagne  * Grundgesetz für Alle * überreicht
 
Zusammen mit dem Bündnisteilnehmenden zur Ergänzung des Artikel 3 (3) Grundgesetz haben heute Ria Cybill Geyer und Jenny Wilken vom AK Berlin-Brandenburg der dgti e.V. die bislang eingereichten Unterschriften der
Initiative Grundgesetz für Alle an die Bundestagsfraktionen der demokratischen Parteien Bündnis 90/Grüne, CDU/CSU, Die Linke, FDP und SPD übergeben. Wir fordern, den Absatz 3 des Art. 3  Grundgesetz um die Merkmale geschlechtliche und sexuelle Identität zu ergänzen.
 
#GrundgesetzFürAlle
 
Grundgesetz für Alle Kampagne Übergabe Gruppe Grundgesetz für Alle Aktivistinnen
Übergabe an Bündnis 90 /Grüne Übergabe an FDP
 

 


20.05.2021

Kein Ersatz des Transsexuellengesetzes - keine Entschädigung für Opfer von Zwangsoperationen - kein nationaler Aktionsplan
 
Die große Koalition aus CDU/CSU und SPD schmetterte mit Ihrer Mehrheit alle Anträge der Oppositionsparteien Bündnis 90/Grüne, Die Linke und FDP ab.
 
Einen eigenen Entwurf zur Neuregelung des Personenstandsrechts präsentierte sie nicht mehr und Karl-Heinz Brunner (SPD) warf der Opposition vor, andere Themen in ihre Vorschläge zu Selbstbestimmungsgesetzen unterzuschieben.
Deshalb könne man als SPD diesen Anträgen nicht zustimmen und es folgte noch mit "Pacta sunt servanda" - Verträge sind einzuhalten der Hinweis, man müsse auf die Koalition achten.
 
Eine wirkliche Debatte fand zu den anderen Anträgen wie einem nationalen Aktionsplan gegen Trans* und Homophobie, der Stärkung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes oder eine Entschädigung
für Opfer von Zwangsoperationen nicht statt. Stattdessen konzentrierte sich das rechte Spektrum mit der AfD  wie auch Hr. Henrichmann (CDU) auf unbewiesene Thesen und Polemik, wie sie von Radikalfeministinnen und evangelikalen Gruppen verbreitet werden.
 
Dazu gehören das Schüren von Angst vor "Genderhopping" zwecks Eindringen von Sexualstraftätern in "Frauenräume" und die angeblich freie Entscheidung ohne Genehmigung bei geschlechtsangleichenden Maßnahmen für Jugendliche. Beides ist unbegründet oder falsch. Für einen nennenswerten Missbrauch einfacher Personenstandsregelugen gibt es keinen Nachweis, und ein Rechtsanspruch auf eine Therapie ersetzt nicht die Feststellung der medizinischen Notwendigkeit.
Trans* Frauen als potentielle Sexualstaftäter*innen darzustellen ist Trans* feindlich und erinnert an die Pädophilievorwürfe, die schon lange zum Stilmittel homophober Polemik gehören.
 
Immerhin haben 9 europäische Staaten eine einfache Möglichkeit zur Personenstandsänderung, teilweise schon seit 2015. und man hat Erfahrungen. Zuletzt hat die Schweiz ihr Personenstandsrecht angepasst.
 
Auch Verschwörungstheorien wie die "Pharmalobby", die an Pubertätsblockern gut verdienen soll hatten wieder ihren Platz: Auch dafür gibt es keine Belege. 
 
Indessen werden Eltern und ihre trans* Jugendlichen nicht nur von der Politik sondern auch von den Krankenkassen im Stich gelassen. Unter dem Vorwand sie zu schützen versucht man geschlechtsangleichende Maßnahmen
bei Jugendlichen komplett zu verhindern. Die Begutachtungsanleitung des MDS vom Dezember 2020 ist  ein Machwerk, dass die Handschrift der Fachgesellschaft DGSMTW trägt und schließt Jugendliche sowie nicht-binäre Menschen aus. Was das für die beiden Gruppen, vor allem die Jugendlichen bedeutet, möchte man bei der SPD nicht wissen. Anders ist die Kritik von Hr. Brunner an den Vorschlägen der Opposition nicht zu verstehen. 
 
Beim Abstammungsrecht lobt die SPD sich selbst für eine Neuregelung bei lesbischen Paaren, aber dass trans* Eltern in den Geburtsurkunden ihrer Kinder mit ihrem ursprünglichen Geschlechtseintrag verewigt werden, selbst dann,
wenn die Kinder erst lange nach einer Personenstandsänderung ihrer Elternteile gezeugt oder geboren wurden, das möchte man nicht hören. 
 
Schon 2017 hatte eine interministerielle Arbeitsgruppe unter Führung des BMFSFJ umfangreiche Regelungsbedarfe festgestellt, von denen man jetzt nichts mehr wissen möchte. Frau Eskens (SPD) forderte auf Twitter auf, Vorschläge für das SPD Zukunftsprogramm zu machen.
 
Die liegen der SPD schon lange vor. 

 


19.05.2021

Abstimmungen im Bundestag am 19.5.2021 - Selbstbestimmung oder Fremdbestimmung ?
 
Bleibt das menschenrechtswidrige und in Teilen verfassungswidrige Transsexuellengesetz bestehen oder wird es heute im Bundestag durch ein Selbstbestimmungsgesetz ersetzt ?
 
Mehrere Entwürfe stehen zu Abstimmung, die jeweils ein tragfähiger Ersatz wären. Die Debatte wird im Livestream auf Bundestag.de ab ca. 18:40h übertragen.
 
Schon 2019 hat die Weltgesundheitsorganisation WHO mit der ICD-11 festgelegt, dass Transsexualität, so die Bezeichnung bis dahin, keine psychische Störung ist und als geschlechtliche Inkongruenz in die Kategorie
geschlechtlicher Gesundheit eingestuft wird. Vor diesem Hintergrund ist die bislang notwendige doppelte psychiatrische Begutachtung für eine Personenstands- und Vornamensänderung, die im übrigen keinen Anspruch auf
medizinische Maßnahmen bewirkt, eine unethische Form der Psychopathologisierung.
 
Der Anspruch auf eine geschlechtsangleichende Maßnahme würde durch ein Selbstbestimmungsgesetz von der Ebene der Rechtsprechung in den Text des Sozialgesetzbuch (SGB) V verlagert werden und den überflüssigen Umweg
über den medizinischen Dienst (MDK) ersparen. Dort entscheidet bisher wiederum eine psychiatrische fachärztliche Kraft über chirurgische Maßnahmen, wofür sie nicht ausgebildet ist.
Außerdem stehen bei den Krankenkassen und dem MDK primär finanzielle Aspekte im Vordergrund und weniger die Gesundheit der Antragsstellenden.
Dieser Umweg passiert nicht nur einmal, sondern wird für jede einzelne Maßnahme im Rahmen einer Geschlechtsangleichung gefordert, d.h. pro Person 2-4 mal.
Am Ende werden diese Maßnahmen bei Erwachsenen doch genehmigt, aber mit einem Zeitverlust, der sich auf ein Jahr aufsummieren kann, zusätzlich zu Zeiten für vorausgesetzte Therapiemaßnahmen.
 
Jugendliche und nicht-binäre Personen möchte der MDK gar nicht begutachten und nichts genehmigen, so die gelebte Praxis seit Dezember 2020. Für diesen Personenkreis ist der sich dadurch weiter aufbauende Leidensdruck
lebensgefährlich. Zu verlangen, diese Zeit generell und alternativlos durch psychotherapeutische Mittel zu überbrücken widerspricht einem individualisierten Therapieansatz. Dies steht im Widerspruch
zur in der Wissenschaft akzeptierten Einwilligungsfähigkeit in medizinische Maßnahmen Jugendlicher ab 14 Jahren  und widerspricht der UN Kinderrechtskonvention.  
 
Menschen, die in der Regel psychisch gesund sind, unter den Generalverdacht einer psychischen "Störung" zu stellen, so etwas hat weder im Personenstandsrecht noch
im Sozialrecht eines demokratischen Gemeinwesens etwas zu suchen.
 
Transsexuellengesetz ersetzen

 

 


17.05.2021

IDAHOBIT - 17.5. ist der internationaler Tag gegen Homo- Bi- Inter* und Trans* Feindlichkeit
 
Ausgrenzung und Gewalt gegen trans* (transident, transsexuell, transgender) und inter* (intergeschlechtlich, intersexuell) Menschen hat viele Gesichter.
Unsichtbar machen, Ausgrenzung durch "sichere" Räume für alle anderen nur nicht für trans* und inter* sowie negative Zuschreibungen aller Art haben wieder Konjunktur, die Bundestagswahl naht.
 
Ein neuer Trend, der scheinbar von Frauen kommt, die sich selbst als Feministinnen bezeichnen aber gleichzeitig versuchen die Frauenbewegung zu spalten, sind die sogenannten 
Trans* ausschließenden Radikalfeministinnen "TERF" wie z.B. WHRC und deren Protagonistinnen Eva Engelken, Stefanie Bode und andere.

Wir nutzen den IDAHOBIT für ein kleines FAQ zu den Thesen dieser Leute, die sie für ihre Ausgrenzungstätigkeit gebrauchen.
 
 
Behauptung: Das "biologische" Geschlecht solle abgeschafft werden,  trans* Frauen seien keine Frauen, trans* Männer keine Männer und nicht-binäre Personen nur ausgedacht. 
 
Antwort: Nein, aber was ist das überhaupt, das "biologische" Geschlecht ?
 
 
Um es mit Prof. Milton Diamond zu sagen: Das wichtigste Geschlechtsorgan befindet sich zwischen den Ohren und nicht zwischen den Beinen. 

"And it is the head, Dr. Diamond added, that holds the primary sexual organ, the source of one's identity, and the organ that does not lie."

 Das Gehirn ist genauso biologisch wie der Rest des Körpers und es geht dabei um Neurologie, die "Verdrahtung", um es salopp zu sagen, und nicht um Psychologie. Unser Gehirn ist geschlechtlich als Kontinuum, also nicht entweder oder ausgelegt, und vor der Geburt den hormonellen Einflüssen im Fötus ausgesetzt, allerdings nicht in den gleichen Entwicklungsphasen der übrigen Geschlechtsmerkmale.
 
Das Geschlecht, das wissen wir inzwischen und das Bundesverfassungsgericht hat das mehrfach bestätigt, wird primär durch die Selbstidentifikation bestimmt und nicht durch den ursprünglichen Eintrag in eine Geburtsurkunde, bis hin zu einer Selbstzuordnung jenseits von männlich oder weiblich.
Das ist der Stand unseres Verfassungsrechts. Wer das nicht akzeptiert muss sich fragen lassen, ob er auf dem Boden des Grundgesetzes steht.
 
Der Gesetzgeber hat sich jedoch Hürden ausgedacht, die diese Selbstidentifikation in der praktischen Umsetzung beschränken. Er ging dabei vor 40 Jahren von einem als überholt angesehen Bild von "Transsexualität" als psychischer Störung aus, und möchte diese bisher als solche zweimal bestätigt haben. Die Weltgesundheitsorganisation und die deutliche Mehrheit der medizinischen Wissenschaft hat sich spätestens 2019 von diesem Bild verabschiedet. Die deutschen Bundesbehörden machen jedoch keine Anstalten, die neue Klassifikation ICD-11 in nationales Recht umzusetzen.
 
Das passt ins Konzept: Wer "gestört" ist darf nicht selbstbestimmt entscheiden.
 
Das soll sich nach dem Willen der Betroffenen und einiger Parteien ändern.
 
Wäre die ICD-11 in Deutschland schon umgesetzt, wäre es für die Bundesregierung nicht möglich an der doppelten psychiatrischen Begutachtung festzuhalten. Sehr praktisch, wenn man das einfach aussitzt.
Relativ neu iim Chor der ewig Gestrigen sind die eingangs beschriebenen Frauen, deren "Argumente" sich auf merkwürdige Weise in die Stimmen der Demo für Alle und evangelikaler Gruppen einreihen.
Bei genauem Hinsehen ist das kein Wunder, gibt es doch "Beziehungen" zu aus europäischer Sicht radikalen Fördervereinen. Einer davon, "CitizenGo", der hierzulande die "Demo für Alle" fördert, hat 2020 seine Gemeinnützigkeit an seinem EU Hauptsitz in Spanien verloren. Ein anderer, "Alliance Defending Freedom" hat anscheinend eine gut gefüllte Kasse und fördert nicht nur radikale Abtreibungsgegner sondern auch Radikalfeministinnen wie WoLF (eingeladen zum Lesbenfrühlingstreffen 2021) und Detransitionsnetzwerke für Menschen die ihre Transition rückgängig machen wollen. 
 
 
Behauptung: Jugendliche seien sozial mit "trans" infiziert und können über so schwerwiegende Entscheidungen wie das soziale und rechtliche Geschlecht nicht entscheiden.
 
Antwort: In der Tat, manchmal können sie es nicht, in der weit überwiegenden Zahl der Fälle schon. Mit 14 steht der Gesetzgeber Jugendlichen eine gewisse Verantwortung für ihr Handeln zu, sogar die Medizin hält Jugendliche ab 14 für einwilligungsfähig. Eine Geburtsurkunde oder ein Schüler*innenausweis sind jedoch nur ein Stück Papier und keine Vorgabe für den Rest des Lebens, beides lässt sich ohne Beeinträchtigung der Gesundheit ändern.
 
Die Gegner einer Neuregelung tun jedoch so, als könnten Jugendliche auch alleine über medizinische Maßnahmen entscheiden.
Dazu ist die informierte Einwilligung UND die Feststellung der medizinischen Notwendigkeit einer Maßnahme durch Ärzt*innen nötig, daran ändert sich auch durch ein Selbstbestimmungsgesetz nichts.
Eine pauschale Verweigerung einer Therapie ohne Ansehen der individuellen Person ist danach jedoch ausgeschlossen. 
 
Mit einem Selbstbestimmngsgesetz  kann sich die rechtliche Grundlage ändern: Ein neuer Paragraf im Sozialgesetzbuch V ersetzt einen alten Beschluss  des Bundessozialgerichts. 
Die UN Kinderrechtskonvention gibt auch Jugendlichen Selbstbestimmung und Kindeswohl geht vor Elternwohl, das finden wir im deutschen Recht. Religiöse Überzeugungen und Unkenntnis auf Seiten der Eltern dürfen im Zweifelsfall
nicht zu Lasten der Gesundheit der Kinder und Jugendlichen gehen.
 
 
Behauptung: Trans* Organisationen wie IGLYO würden den freien selbständigen Zugang zu geschlechtsangleichenden Maßnahmen wie z.B. einer Hormontherapie bei Jugendlichen fordern.
 
Antwort: Uns ist  keine ernstzunehmende Selbstvertretung bekannt, die einen Therapiezugang ohne informierte Einwilligung und medizinische Indikation bei Jugendlichen fordert, auch IGLYO tut das nicht.
 
 
 
Behauptung: Die Pharmaindustrie und Ärzt*innen würden am "Transgender Trend" verdienen
 
Antwort: An chirurgischen Maßnahmen gibt es durch die Pharmaindustrie nichts zu verdienen. Die Medikamente, die für die Hormontherapie bei trans* Personen verwendet werden sind meist seit Jahrzehnten auf dem Markt,
und werden überwiegend von cis Personen verwendet, die aus verschiedenen Gründen eine Hormonersatztherapie brauchen, z.B. Wechseljahresbeschwerden. Dafür wurden sie ursprünglich zugelassen. Auf die Wirkstoffe gibt es i.d.R. keinen
Patentschutz mehr. 
 
Forschungsgelder aus der Pharmaindustrie werden in einem zweistufigen Verfahren vergeben. Empfänger*innen und Geber*innen einer Förderung haben eine unabhängige Institution zwischengeschaltet, die über die
Vergabe entscheidet. Wer etwa zu Pubertätsblockern forschen möchte darf nicht einfach Geld eines Pharmaunternehmens nehmen und anfangen.  
Die Personen, z.B. Psychotherapeut*innen, die über die medizinische Notwendigkeit einer Hormontherapie entschieden sind in Deutschland immer verschieden von denen, die als Endokrinolog*innen ein Rezept für eine Hormontherapie ausstellen.
 
Angegriffen wurden wiederholt Pharmaunternehmen wie z.B. United Pharmaceuticals, die eine trans* Person im Vorstand haben, ohne dass sie tatsächlich ein relevantes Produkt im Angebot  hätten oder auf dem deutschen
Markt vertreten wären.
 
 
 
Behauptung:  Das Lesbenfrühlingstreffen sei eine trans* feindliche Veranstaltung
 
Antwort: Nein. Die Organisiation des LFT wechselt jährlich. Die Organisatorinnen des LFT 2021 in Bremen haben ein Programm zusammengestellt, dass trans* feindlichen Positionen breiten Raum gibt, und alle lesbischen Frauen zur Teilnahme
aufruft, außer trans* Frauen.  Ausgrenzung ist inakzeptabel. Viele Programmpunkte stellen trans* Frauen  pauschal als Gefahr für andere Frauen dar. Das ist trans* feindlich.
Die Bundesstiftung Magnus Hirschfeld und die Hannchen Mehrzweck Stiftung als projektfördende Vereine haben sich entsprechend geäußert.
 
 
Behauptung: "Frauenräume" seien nicht mehr geschützt und massenhafte "Geschlechtswechsel" einfach so "zum Spaß" oder mit finsteren Absichten werden passieren
 
Antwort: Was sollte potentielle Sexualstraftäter, nach Lesart der Radikalfeministinnen eigentlich jeder Mann, dazu veranlassen, den Umweg über eine rechtliche Änderung des Geschlechts zu nehmen und dabei in Kauf zu nehmen, schon vor einer Straftat aufzufallen ?
 
Ist eine Toilettentür mit der Aufschrift D ein Schutzraum, der bei schwacher Frequentierung einen Mann davon abhalten könnte einer Frau dort hinein zu folgen ?
Würde eine trans* Frau ohne Genital OP den Stress auf sich nehmen, ohne vorher zu fragen und aufzuklären sich an ein Frauenhaus wenden, falls sie selbst Opfer sexualisierter Gewalt geworden ist ?
 
Was würden die Radikalfeministinnen machen, wenn ein trans*Mann, mit Bart und tiefer Stimme, ohne Genital OP um Aufnahme in ein Frauenhaus bittet, falls er Opfer sexualisierter Gewalt geworden ist ? Nach deren Lesart ist diese Person ja "Frau" und würde es nach ihnen gehen, keine Möglichkeit bekommen das rechtlich zu ändern, auch nicht nach dem veralteten Transsexuellengesetz.
 
Fest steht: Seit dem es (nicht nur) in den USA vielfach bereits All Gender Welcome Toiletten gibt, gab es KEINE Zunahme an Übergriffen.
 
 
 
Und: Sind Frauen etwa nie Sexualstraftäter*innen, also alles Engel ? Frauen machen zwar nur 6% aller Sexualstraftäter*innen aus. Die Taten und deren Motivation mögen sich unterscheiden, aber es gibt sie. Wer oder was schützt die Frauen in Frauenhäusern, Frauengefängnissen und anderen Bereichen vor denen ? 
 
Trans* Personen gibt es dagegen etwa 0,6%.
 
Die 94% männlichen Straftäter lassen keinen pauschalen Rückschluss auf 40 Millionen Männer in Deutschland zu. Was halten diese eigentlich von diesem durch die Argumentation der Radikalfeministinnen durchscheinenden Generalverdacht ?
 
Beispielhaft werden gerne zwei 2 Personen aus Großbritannien genannt und behauptet, das praktisch alle trans* Frauen im dortigen Strafvollzug Sexualstraftäter*innen seien.
Diese Aussage ist so trivial wie "Wasser ist nass". 100% aller Menschen im Gefängnis wurden wegen einer Straftat verurteilt. Trans* Personen sind hier unter- und nicht überrepräsentiert.
 
Warum sollte irgendein Mann ohne sexualisierte Motivation und der nicht trans* ist in "Frauenbereiche eindringen" wollen ?
Welcher Mann würde zwecks Hoffnung auf einer schnellere Beförderung oder Anspruch auf ein Frauenförderprogramm das rechtliche Geschlecht ändern und dabei im Alltag regelmäßig allerhand Nachteile in Kauf nehmen ?
Hin und wieder braucht dieser Mensch auch seine Dokumente und muss sie vorzeigen. 
Das ist für einen cis Mann nicht erstrebenswert oder vorteilhaft und deshalb kein Phänomen vor dem man Angst haben müsste.
 
In keinem der mittlerweile 9 europäischen Staaten, die wie zuletzt die Schweiz, eine Personenstandsänderung ohne psychiatrische Gutachtung und ohne Zwangsberatung eingeführt haben, gibt es diesen als Drohszenario aufgebauschten Effekt. In Irland und Malta gibt es eine entsprechende Regelung bereits seit 2015, also genug Zeit um die Auswirkungen zu beobachten.
 
#IDAHOBIT2021  #TSGABSCHAFFEN

 


11.05.2021

Historische Abstimmung im Bundestag am 19.5.2021
 
 
Parteiübergreifend haben sich Jens Brandenburg (FDP) und Sven Lehmann (Bündnis 90/Grüne) für eine Abstimmung im Bundestag für den Ersatz des in überholten und in Teilen verfassungswidrigen Transsexuellengesetzes eingesetzt,
nachdem die Fraktionen von Bündnis 90/Grüne und der FDP  im Vorfeld bereits Entwürfe zu Selbstbestimmungsgesetzen in den Bundestag eingebracht haben, 
 
In einem gemeinsamen offenen Brief rufen sie alle Abgeordneten auf, am 19.5.2021 für ein Selbstbestimmungsgesetz zu stimmen, dass für trans*Personen ein Befreiungsschlag auf vielen Ebenen werden könnte.
Angefangen von der bislang kostspieligen und häufig entwürdigenden doppelten  psychiatrischen Begutachtung zur Vornamensänderung bis hin zu Leistungen der Krankenkasse, die in der Praxis nur nach einem schier
unüberwindlichen Genehmigungsmarathon zu bekommen sind und neuerdings bei Jugendlichen und nicht-binären Personen der Willkür der MDK Begutachtenden unterworfen werden. 
 
Wir hoffen dass sich auch Abgeordnete der anderen Parteien dazu entschließen können für dieses Gesetz zu stimmen, denn schließlich könnte auch ihr Kind oder jemand anderes in der Familie trans* oder inter* sein.
Sven Lehmann, Ulle Schauws, Jens Brandenburg aber auch MdB der anderen Parteien haben sich bisher unterstützend gezeigt und wir hoffen, dass alle gemeinsam
endlich den Knoten zerschlagen.

 

 

 


26.04.2021

Erklärung der dgti zum Lesben Frühlingstreffen (LFT) 2021
 
 
Mit großem Entsetzen nehmen wir zur Kenntnis, dass beim größten jährlichen Treffen lesbischer* und frauenliebender Frauen in diesem Jahr Trans* Feindlichkeit eine zentrale Rolle spielt.
Auf der Internetseite von Lesbenfrühling ist zu lesen, dass die Organisation des diesjährigen Treffens von der Facebookgruppe „Graugänse“übernommen wurde.
 
In der Beschreibung der geschlossenen Gruppe ist die Eigenbeschreibung zu lesen: „Die Gruppe ist für Lesben – Frauen liebende Frauen, Frauen, die lesbisch leben, Late Bloomers, Ur- und Bewegungslesben, Lesben mit und ohne Kinder, Lesben mit Handicaps, Lesben aller Ethnien, Lesben unterschiedlichster Hintergründe … Darin eingeschlossen sind intersexuelle und detrans-Lesben“. Diese Einladungspolitik wurde für das LFT 2021 übernommen.
 
Explizit nicht erwähnt und damit ausgeschlossen sind Frauen, die einen trans* Hintergrund haben.
 
Die im Programm angekündigten Panels und Vorträge zeigen sehr deutlich, dass beim diesjährigen LFT Trans* feindliche Positionen von übergeordneter Bedeutung sind. Menschen aufgrund ihres Geschlechts auszuschließen und ihnen dies abzusprechen ist purer Sexismus, dem das LFT ja eigentlich entgegenstehen möchte.
 
Natürlich sprechen wir dem größten Treffen der lesbischen* Community im deutschsprachigen Raum nicht das Recht ab, kontrovers über Themen zu diskutieren. Wir sind aber sehr darüber besorgt, dass dies zu einer reinen akklamatorischen Propaganda ausartet. Es wäre selbst für die „Graugänse“ ein Leichtes gewesen, auch divergierenden Positionen Gehör zu verschaffen.
 
Die Auseinandersetzung über Trans* und Geschlecht hat im LFT, und früher beim Lesben Pfingsttreffen, eine lange Tradition. Immer wieder haben trans*Lesben teilgenommen und dafür gekämpft, ein berechtigter Teil der Community zu sein.
Die älteren unserer Mitglieder erinnern sich daran, wie hitzig die Debatte um die Frage zur Teilnahme von trans* Frauen 1980 in Hamburg war und wie groß die Erleichterung war, als ein Jahr später in München beschlossen wurde das Treffen für trans* Frauen zu öffnen. Die kürzlich verstorbene Waltraud Schiffels saß 1993 beim LFT als eine der ersten trans* Frauen auf dem Podium, Sabine Maria Augstein war 1981 in München mit dabei.
 
Heute ist der Tag der lesbischen* Sichtbarkeit. Viele Lesben* sind von Mehrfachdiskriminierungen betroffen, und haben die lesbische* Community mitgeprägt und aufgebaut. Der Tag sollte Anlass sein, auf die Bedarfe und Lebenssituationen von Lesben* aufmerksam zu machen und die Vielfalt zu feiern. Nur durch ein intersektional geprägtes Verständnis von lesbischer* Sichtbarkeit kann auch eine Teilhabe für alle Lesben* weiterhin möglich bleiben.
 
Der sich (virtuell) in Bremen unverhüllt zeigende Geist birgt die Gefahr, die berechtigten Anliegen von Lesben* durch Verlassen des Bodens der freiheitlich-demokratischen Grundordnung selbst zu delegitimieren. Gerade in Bremen, wo erst kürzlich ein Pastor wegen Volksverhetzung verurteilt wurde, müsste die Sensibilität in der lesbischen* Community vorhanden sein, an Volksverhetzung grenzende Missachtung der Würde und Achtung einer Bevölkerungsgruppe zu unterlassen.
 
Es bleibt zu hoffen, dass der in diesem Jahr eingeschlagene Kurs nächstes Jahr in Leipzig / Halle nicht fortgesetzt wird, denn Solidarität, Verbundenheit und Mitgefühl waren und sind das Fundament unserer Community.
 
 
 
 

20.04.2021

Keine Zwangspsychotherapie bei Transsexuellen - Bundespsychotherapeutenkammer und die Mitglieder der Leitlinienkommission Geschlechtsdysphorie fordern
Überarbeitung
 
Die Bundespsychotherapeutenkammer fordert Rücknahme der Begutachtungsanleitung des MDS (des Spitzenverbandes der Medizinischen Dienste) zu Transsexualität
Auch die Mitglieder der Leitlinienkommission AWMF S3 Leitlinie Geschlechtsdysphorie bei Erwachsenen äußert fast einstimmig harsche Kritik an der BGA, die insbesondere auch für nicht-binäre Personen und Jugendliche unzumutbar ist.
Wir als dgti haben die BGA bereits im Januar kommentiert und stellen fest, dass der MDS, die für die Einführung der ICD-11 zuständige Bundesbehörde zum Sündenbock machen will. Auf eine Stellungnahme, weshalb Jugendliche nicht mehr Bestandteil der BGA sein sollen, warten wir immer noch.
 
Auch die an der S3 Leitlinie Geschlechtsdysphorie bei Erwachsenen beteiligten wissenschaftliche Fachgesellschaften lehnen die neue Krankenkassen Richtlinie (MDS Begutachtungsanleitung Transsexualismus) zu „Geschlechtsangleichenden Maßnahmen bei Transsexualismus“ ab.
Die wissenschaftlich-medizinische Fachgesellschaften kritisieren in einer gemeinsamen Stellungnahme die neue Richtlinie zu „Geschlechtsangleichenden Maßnahmen bei
Transsexualismus“, die der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) 2020 erlassen hat.
Sie unterstreichen, dass die Richtlinie nicht dem aktuellen
Stand der Forschung und des Fachwissens entspricht, viele Behandlungssuchende ausgrenzt und der gewissenhaften Ausübung des ärztlichen bzw. psychotherapeutischen Berufs unter Beachtung des anerkannten medizinischen und psychotherapeutischen Kenntnisstandes entgegensteht.
Entsprechend fordern die Vorstände dieser Fachgesellschaften, die GKV-Richtlinie zu geschlechtsangleichenden Maßnahmen unter Einbeziehung von Expert*innen und Betroffenenverbänden umgehend zu überarbeiten. 

14.4.2021

Große Anfrage im Bundestag - Soziale und gesundheitliche Situation von Lesben, Schwulen, trans* und inter* Personen Transsexuell, Transident

Die Bundestagsfraktion Bündnis 90/ Die Grünen hat die Antwort auf ihre große Anfrage BT 19/28233 nach über einem Jahr Wartezeit erhalten.

 
Die Antworten der Bundesregierung sind insgesamt durch Unwissenheit, Desinteresse und teilweise Falschinformationen der Institutionen geprägt, die die Bundesregierung um Auskunft zwecks Beantwortung der Anfrage gebeten hat.
 
Beispielhaft ist die Antwort zu Frage 136:
 
"Hat die Bundesregierung Informationen über die derzeitigen Wartezeiten bei für transgeschlechtliche Kinder und Jugendliche spezialisierten Kinder- und Jugendpsychotherapeut*innen, und hält die Bundesregierung die Anzahl der für transgeschlechtliche Kinder und Jugendliche spezialisierten Kinder- und Jugendpsychotherapeut*innen für ausreichend?"
 
"Der Bundesregierung liegen hierzu keine eigenen Informationen vor. Bei den Kassenärztlichen Vereinigungen sind keine Beschwerden zu Wartezeiten für Termine bei entsprechend spezialisierten Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten bekannt. Zwei Kassenärztliche Vereinigungen berichten von bestehenden Ermächtigungen zur psychotherapeutischen Behandlung von transgeschlechtlichen Menschen bzw. zur Behandlung von Geschlechtsidentifikationsstörungen. In zwei weiteren Kassenärztlichen Vereinigungen sind Anträge auf Sonderbedarfszulassungen für entsprechend spezialisierte Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten geprüft, aufgrund der ausreichenden Versorgungslage jedoch abgelehnt worden."
 
Die Bundesregierung lässt die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KV) antworten, die den Unterschied zwischen dem Angebot Sexualtherapie und einem Begleittherapieangebot für Trans* geflissentlich übersieht.
 
Alles in Ordnung, ausreichende Versorgung, von Wartezeiten weiß man nichts ? 
 
Wir haben zur Ermittlung des Therapieangebots immer wieder Kassenärztliche Vereinigungen angefragt.
Beispielhaft ist eine uns vorliegenden Liste der Kassenärztlichen Vereinigung RLP: In Rheinland-Pfalz soll es demnach 15 Spezialist*innen für trans* Kinder und Jugendliche geben. Wir haben sie ALLE abtelefoniert und das
Ergebnis der KV mitgeteilt.
 
Ergebnis: Es sind tatsächlich nur 5 mit Kassenzulassung, die anderen konnten sich nicht erklären, was sie mit Trans* zu tun haben. Die "ausreichende Versorgungslage" besteht also zu zwei Dritteln aus Fachkräften,
die zum Thema Trans* keine Expertise haben und/oder nichts damit zu tun haben wollen. Mit dieser haltlosen Begründung werden dann Anwärter*innen auf einen Kassensitz abgelehnt.
Nachgebessert hat die KV ihre Listen nach unserer Kenntnis bisher nicht.
 
Ausweichen in ein anderes Bundesland ist schwierig bis unmöglich. Von der Entfernung einmal abgesehen, bieten
einige Kliniken keine Therapieplätze für Menschen aus anderen Bundesländern an, weil sonst einfach die Wartezeiten zu hoch werden, oder ein Therapieangebot wie z.B. an der Universitätsklinik Würzburg wird kurzfristig geschlossen. 
In Mecklenburg-Vorpommern oder Brandenburg bleibt in der Regel nur die Fahrt nach Berlin oder Leipzig. 
 
Die Folge: Eltern mit ihren trans* Kindern und Jugendlichen werden abgewiesen oder müssen 100km oder mehr zur Therapie fahren.
Abgesehen davon kann man an Therapeut*innen geraten, die ihre Agenda der grundsätzlichen Verweigerung jedweder medizinischen Intervention verfolgen. Dann heißt es erneut auf die Suche gehen.
 
Wir haben die Bundesregierung aufgefordert dazu Stellung zu nehmen und den Ausschuss für Gesundheit im Bundestag informiert.

29.3.2021

"Tatort" - Trans* Feindlichkeit durch Framing Transsexuell, Transident

Bei ARD und DEGETO, den Produzenten der "Tatort" Reihe hieß es am Samstag: Sie haben Post. Von der dgti.

 
DAS ist die REALITÄT in Deutschland und in Österreich, da wo der "Wiener" Tatort schon vor dem 28.3.2021 ausgestrahlt wurde:
 
Am 30.7.2020 wird wegen einer Frau, die mit ihrem Kind an einem Spielplatz in Freiburg stand, die Polizei gerufen. Eine mediale Hetzjagd beginnt, weil „besorgte“ Eltern der Polizei einen Mann in Frauenkleidern gemeldet hatten. Die Frau ist trans* aber das spielte für die Menschen am Spielplatz wohl keine Rolle.
In der Nacht zum 21.3.2021 wurde ein Frau und ihre Begleitung vor einem Parkhauseingang in Frankfurt am Main krankenhausreif geprügelt, weil sie trans* ist und den Tätern irgendwie gerade nicht genehm war.
 
Das ist FIKTION:
Im "Tatort - Die Amme", der am 28.3.2021 in der ARD gezeigt wurde, wird ein Mann dargestellt, der Frauenkleidung einsetzt um Kinder zu entführen, deren Mütter zu ermorden und ihnen eine Mutter vorzuspielen. Am Schluss der Sendung wird klar, dass diese Figur ein Thema hat, dass die meisten Zuschauer höchstwahrscheinlich als irgend etwas mit Trans* assoziieren werden. Am Blick in den Spiegel wird es den Zuschauern offenbart.
 
Unterhaltungssendungen sollen unterhalten heißt es häufig, wenn man sich bei den Rundfunkanstalten, seien sie nun privat oder öffentlich-rechtlich, über Inhalte beschwert.
Solche Zuschreibungen sind jedoch dazu geeignet den öffentlichen Frieden zu stören, z.B. weil nur viel zu wenige der Zuschauer*innen ein realistisches Bild von Minderheiten allgemein und speziell von trans* und inter* Personen haben und daher Vorurteile auf fruchtbaren Boden fallen.
 
Hierzu ein Auszug aus unserem Schreiben an ARD und DEGETO, dass unsere Vorstandsfrau Julia Steenken am Samstag Abend verschickt hat:
 
"Die Darstellung entspricht in keiner Weise der gesellschaftlichen Gegebenheit und ist geeignet, die verbreitete Ressentiments, wie sie seit vielen Jahrzehnten bestehen, zu verfestigen und zu legitimieren. Zwar ist der „Tatort“ in erster Linie eine Unterhaltungssendung und muss den Ansprüchen und Gegebenheiten dieses Genres genügen, doch müssen, seiner herausragenden Stellung in der Sendelandschaft und dem exponierten Sendeplatz geschuldet, noch andere Gesichtspunkte berücksichtigt werden.
 
Hier gilt es vor allem zu Bedenken, ob Inhalt und/oder Darstellung geeignet sind, den öffentlichen Frieden zu stören. Nicht ohne Grund nehmen wir hier auf den Tatbestand des § 130 StGB – Volksverhetzung- (Bundesrepublik Deutschland) Bezug, da genau dieser hier durchaus erfüllt sein könnte...
...Nachweisbar sind Personen, die dem Merkmal Trans*- zugerechnet werden, wenig deliktprävalent.
Insbesondere sind sie bzw. das hier behandelte Merkmal im Bereich der Sexualstraftaten nicht deliktrelevant.
 
Die von uns vertretene gesellschaftliche Gruppe wird in zunehmenden Maße Opfer von durch Vorurteile motivierter Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit, die sexuelle Selbstbestimmung, bis hin zu Straftaten gegen das Leben - nicht nur im Ausland, sondern gerade auch innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.
Gerade in jüngster Zeit ist eine zunehmende hetzerische Kampagne und Propaganda-Tätigkeit mit genau diesem Setting zu beobachten: Mann in Frauenkleidern ermordet Menschen.
 
Mit diesem Thema ist nicht einmal J.K. Rowling "innovativ" gewesen. Auch wird in diversen Medien durchgängig die unbewiesene Behauptung aufgestellt, dass es Menschen gibt, die sich nur deshalb als trans* zuordnen, um Straftaten, insbesondere solche gegen die sexuelle Selbstbestimmung zum Nachteil von Frauen, zu begehen. Wir billigen Ihnen zwar eine gewisse Unkenntnis und Unerfahrenheit innerhalb dieses durchaus komplexen Gebietes zu, doch bezweifeln wir berechtigt Ihre Unkenntnis der nicht nur medial heftig geführten Auseinandersetzungen um das jüngste Werk von J.K. Rowling und die Rezeption des Gesetzes gegen Konversionsbehandlungen bzw. der Gesetzesinitiativen zum Ersatz des sog. TSG durch die Bundestagsfraktionen der Grünen und der FDP. Vor diesem Hintergrund wussten bzw. hätten Sie wissen müssen, wie sensibel dieses Thema und somit die Tatortfolge ist.
Wir legen Protest gegen diesen „Tatort“ ein und ersuchen zumindest um eine geeignete, redaktionelle Einbettung der Ausstrahlung. Dessen ungeachtet hat diese Folge nach unserem Dafürhalten gute Aussicht, zumindest mittelfristig in den sogenannten „Giftschrank“ verbannt zu werden.
 
Über eine inhaltliche Stellungnahme würden wir uns freuen und stehen selbstverständlich für Rückfragen zur Verfügung."

 


26.03.2021

Bundestag: Gesetz gegen chirurgische Eingriffe an den Genitalien intergeschlechtlicher Kinder beschlossen

Verboten sind Eingriffe, die das alleinige Ziel der "Angleichung" an ein männliches oder weibliches  "Normgeschlecht" haben und bei denen eine Diagnose Variante der geschlechtlichen Entwicklung (DSD) vorliegt.

Wir begrüßen das Gesetz insoweit, dass es ein Einstieg in ein Verbot solcher Eingriffe ist und eine Evaluation bezüglich der Wirksamkeit nach 5 Jahren beschlossen wurde. Es gibt zahlreiche Lücken im Gesetz. Liegt eine Diagnose DSD nicht vor, kann das Verbot umgangen werden. Z.B. beinträchtigen bestimmte Formen von Hypospadie die Gesundheit eines Kindes nicht, sind vom Verbot der Eingriffe aber nicht erfasst. Ein Zentralregister, das für die Evaluation dringend notwendig ist fehlt ebenfalls. Die im Gesetzgebungsverfahren geäußerte Kritik an der Datenbasis und damit zur Notwendigkeit eines Verbots wäre damit angemessen berücksichtigt worden.

Äußerst kritisch sehen wir die Verwendung des Begriffs  "geschlechtsangleichend" im Zusammenhang fremdbestimmter Eingriffe  ohne Einwilligung. In der Gesetzesbegründung wird er insgesamt 30 mal verwendet, aus unserer Sicht sachlich falsch, da auf das Geschlecht nicht automatisch durch das  Genital geschlossenen werden kann. Diese Auffassung hat auch das Bundesverfassungsgericht mehrfach, zuletzt durch die Rechtsprechung zur dritten Option, vertreten.

Da Körperzustände für das Geschlecht nicht alleinbestimmend sind, kann nur von (fremdbestimmten) genitalverändernden Eingriffen gesprochen werden. Wir befürchten, dass die Wahl dieses Begriffs ein Türöffner für Verbote sein kann, die selbstbestimmte chirurgische Eingriffe bei Jugendlichen betreffen. Zu einem Zeitpunkt, bei dem die tiefere Bedeutung des Begriffs Geschlechtsangleichung nur einer Minderheit geläufig ist, ist mit Attacken auf die Gesundheitsversorgung trans*Jugendlicher zu rechnen. Wir vermuten dahinter die Absicht in weiteren Gesetzesvorhaben auch selbstbestimmte chirurgische Maßnahmen an Jugendlichen, die dann tatsächlich geschlechtsangleichend sind, bis zu einem bestimmten Alter verbieten zu wollen. Selbstbestimmte chirurgische Maßnahmen müssen sich nach der individuell festgestellten Einwilligungsfähigkeit und medizinischen Notwendigkeit richten und nicht nach einem gesetzlich bestimmten Mindestalter. Alles andere ist ein Verstoß gegen übergeordnete Konventionen.

Pressemitteilung als PDF | Stellungnahme zum Gesetzesentwurf


24.02.2021

Grundgesetz für Alle - Unsere Forderung zur Ergänzung des Artikel 3 Grundgesetz

Die Menschen der queeren Community werden in ihrer ganzen Bandbreite durch Artikel 3 GG geschützt. 

Unser Aktionsbündnis bittet Sie diesen Appell zu unterzeichnen.

Die Fraktionen des Deutschen Bundestags beraten zurzeit über eine Änderung des Artikels 3, Absatz 3 Grundgesetz. Neben einer Ersetzung des Rassebegriffs ist es von historischer Bedeutung, in diesem Zuge endlich einen Diskriminierungsschutz für sexuelle und geschlechtliche Minderheiten festzuschreiben.

An der Selbstbestimmung und Gleichberechtigung aller Menschen der queeren Community darf die Verfassung keinen Zweifel lassen.

Die in Art. 3 (3) GG bereits aufgeführten Diskriminierungsmerkmale sind eine Lehre aus der menschenverachtenden Politik und Verfolgung durch den Nationalsozialismus. Trotz ihrer systematischen Verfolgung unter der NS-Diktatur finden queere Menschen jedoch bis heute keine Erwähnung.

Die sexuelle Identität ist bislang durch keines der in Art. 3 (3) GG benannten Merkmale geschützt. Auf Basis des bis heute unveränderten Wortlauts des Grundgesetzes billigte das Bundesverfassungsgericht noch in den 1950er und 1970er Jahren die strafrechtliche Verfolgung homosexueller und bisexueller Männer. Eine Ergänzung des Art. 3 (3) GG ist daher notwendig, um einen dauerhaften Diskriminierungsschutz zu sichern.

Auch einen Schutz der geschlechtlichen Identität leitet das Bundesverfassungsgericht nur indirekt und nicht immer einheitlich aus dem Merkmal Geschlecht ab. Eine Klarstellung des vollumfänglichen Schutzes auch der geschlechtlichen Identität in Art. 3 (3) GG ist deswegen notwendig.

Wir begrüßen den bereits vorliegenden Gesetzentwurf zur Ergänzung des Art. 3 (3) GG um das Merkmal der sexuellen Identität sehr. Er hat eine wesentliche Forderung der queeren Community in den Deutschen Bundestag getragen. In der Anhörung des Rechtsausschusses wurde er von allen geladenen Sachverständigen und zahlreichen Abgeordneten aus Regierungskoalition und Opposition nachdrücklich unterstützt.

Die weit fortgeschrittene parlamentarische Beratung und die große Unterstützung seitens der Landesregierungen bieten eine einmalige und realistische Gelegenheit, im Zuge der nun geplanten Änderung des Rassebegriffs endlich auch queeren Menschen einen Schutz im Wortlaut der Verfassung zu garantieren. Dies ist mehr als 70 Jahre nach Verabschiedung des Grundgesetzes überfällig!

An alle Entscheidungsträger*innen und insbesondere die Mitglieder und Fraktionen des Deutschen Bundestags appellieren wir daher: Nutzen Sie noch in dieser Legislaturperiode die Gelegenheit zu einer Ergänzung des Art. 3 (3) GG, die alle Menschen der queeren Community in ihrer ganzen Bandbreite schützt.

Eine Änderung des Art. 3 (3) GG ohne Berücksichtigung eines solchen Diskriminierungsschutzes wäre ein verheerendes Signal für die queere Community und deren Familien. Nie wieder dürfen politische und gesellschaftliche Stimmungslagen zur Gefahr für die Freiheit und Würde des Einzelnen werden.

Künftig müssen sich alle Menschen auf den verfassungsmäßigen Schutz durch das Grundgesetz verlassen können. Die sexuelle oder geschlechtliche Identität eines Menschen darf niemals Grund zur Diskriminierung sein.

Deutschland im Februar 2021


13.02.2021

Ein Schritt vor - zwei zurück: Der Spitzenverband medizinischer Dienst  der gesetzlichen Krankenkassen (MDS) stellt neue Richtlinie vor

Wer dachte, nach 11 Jahren gründlicher Arbeit, Sichtung der Literatur, Berücksichtigung des neuen Diagnosekatalogs ICD-11 der WHO und in Kenntnis der S3 Leitlinie Geschlechtsdysphorie bei Erwachsenen kommt die alle zufriedenstellende neue Begutachtungsrichtlinie des MDS für "Transsexualität", so die bisherige Bezeichnung, wird herb enttäuscht.

Am 2. Dezember 2020 veröffentlichte der MDS die Begutachtungsanleitung Geschlechtsangleichende Maßnahmen bei Transsexualismus F64.0. Schon am Namen kann man erkenen: Die ICD-11 spielte keine Rolle, der MDS zeigt auf das für die Einführung des IDC Katalogs zuständige Bundesamt und kann damit in Sprache und beim Therapiezwang alles beim alten lassen. Wer nach ICD-10 "gestört" ist muss sich eine weitere psychologisch/psychiatrische Begutachtung durch den MDS gefallen lassen, auch wenn das ethischen Prinzipien widerspricht.

Der wesentliche Fortschritt ist der Entfall mehrerer Wartefristen und der Zweitmeinung vor Einreichung eines Antrags bei der Krankenkasse, die der zuständige MDK nach den MDS Richtlinien anschließend prüft. Allerdings: Die Zweitmeinung behält sich der MDS weiterhin vor. Die Indikation der medizinischen Fachkräfte reicht ihm nicht und glaubt aus dem Studium der im Umfang erheblich gewachsenen einzureichenden Dokumention durch die betreuenden Therapeut_innen, formale Fehler als Grund zur Ablehnung der Anträge auf geschlechtsangleichende Maßnahmen zu finden.

Schließlich sind die Begutachtenden der MDK nach unserer Erfahrung selten ausgewiesene Experten auf diesem Gebiet und entscheiden bestenfalls nach Ferndiagnose oder einmaliger Vorstellung der Antragstellenden. Auch dabei wurde in der Vergangenheit oft über das Ziel hinausgeschossen und Versicherte zur Vorstellung ihrer Bartstoppeln oder des Brustumfangs vorgeladen, etwas was sich durch Fotos von anderen Ärzt_innen ausreichend dokumentieren lässt. Andererseits kann ein einmaliger Vorstellungstermin den Begutachtenden kein sicheres Bild über die Versicherten geben. Wir berufen uns dabei auf unsere Jahrzehnte lange bundesweite Beratungserfahrung. 

Bei flüchtiger Betrachtung leicht zu überlesen ist die Tatsache, dass der MDS Kinder und Jugendliche sowie nicht-binäre Personen ausdrücklich aus dieser Begutachtungsrichtlinie ausschließt. Bislang wurden Jugendliche in der alten Richtlinie im wesentlichen wie Erwachsene behandelt, soweit ist den grundsätzllichen Leistungsanspruch betrifft. Eine Begründung oder eine Ersatzregelung bietet der MDS nicht an und hat damit faktisch die beiden Personengruppen vom Leistungsanspruch ausgenommen. Wir haben den MDS mehrfach schriftlich und mündlich um eine Erklärung gebeten. Eine schriftliche Stellungnahme hat uns bis zum 5.2. nicht erreicht.

Wir lehnen diese Form der Überregulierung, Pathologisierung und Anzweifeln der Arbeit der Therapeut_innen ab und fordern die umgehende Einführung der ICD-11, die Aufnahme Kinder und Jugendlicher sowie nicht-binärer Personen in eine aktualisierte Richtlinie. Unsere ausführliche Stellungnahme zur Begutachtungsanleitung des MDS ist hier zu finden.

 


22.01.2021

Pressemitteilung: Ende der Diskriminierung - trans* und inter* Personen erhalten offiziell Zugang zum Polizeidienst

Die neue Polizieidienstvorschrift 300 wird diverser. Alle Geschlechter können zum Polizeidienst zugelassen werden, unabhängig ihrer körperlichen Geschlechtsmerkmale. Wie jetzt bekannt wurde trat am 01.01.2021 die neue PDV300 in Kraft. Diese ist nun ausdrücklich mit einem Hinweis an alle Geschlechter gerichtet. Nach der alten Regelung wurde hier noch zwischen Männern und Frauen unterschieden, welche unterschiedliche Voraussetzungen bekamen um zum Dienst zugelassen zu werden. Nun ist diese auch für trans*, inter* und nicht-binäre Menschen geöffnet worden. Damit sendet die Polizei ein deutliches Willkommenssignal an alle Menschen, die sich nicht mit dem traditionellen cis-binären Geschlechtsmodell identifizieren. Eine langjährige Diskriminierung, welche von körperlichen Geschlechtsmerkmalen abhängig war, wird damit beendet.

Hintergrund:
Die Zugangsvoraussetzungen für den Dienst in der Polizei sind in der Polizeidienstvorschrift 300 (PDV300) geregelt. Folgte man den dortigen Bestimmungen blieb es trans- und intergeschlechtlichen Personen bisher verwehrt eine Laufbahn im Polizeidienst anzustreben. Denn die PDV300 fordert bspw. einen stabilen Hormonhaushalt und männliche Polizisten mussten „mindestens einen funktionierenden Hoden“ haben. Mit dieser Regelung wurden trans*männliche Bewerber pauschal ausgeschlossen unabhängig ihrer physischen oder geistigen Fähigkeiten. Auch trans*Frauen wurden regelmäßig abgelehnt, da diese sich in hormoneller Behandlung befinden. Der dgti liegen Bewerbungsunterlagen einer trans*Frau vor, die für „dienstuntauglich“ erklärt wurde1. Dies gelte so lange sie sich in hormoneller Behandlung befinde. Nach Abschluss dieser Behandlung dürfe sie sich erneut bewerben. Das ist zynisch, da eine Hormontherapie i.d.R. Ein Leben lang erfolgt. Trans*Personen wurden damit pauschal abgelehnt. Diese Diskriminierung wurde nun beendet. Die dgti hat gemeinsam mit weiteren Aktivist*innen und Politiker*innen darauf hingewirkt, dass die PDV300 aktualisiert werden müsse. Eine Reform wurde mehrfach versprochen. Wie jetzt bekannt wurde ist die finale Fassung nun im Januar 2021 in Kraft getreten. Damit können nun auch trans*, inter* und nicht binäre Menschen offiziell in den Dienst der Polizei treten ohne Angst vor Ablehnung haben zu müssen.

 

Die Pressemitteilung als PDF-Datei Sie hier.
 
Weiterführende Links:
 
 

2.11.2020

Anhörung Gesetzentwürfe zu Gesetzen zur geschlechtlichen Selbstbestimmung (BT 19/19755, BT 19/20048) und Verbot von genitalverändernden Operationen an Kleinkindern (BT 19/17791) im Bundestagsausschuss Inneres und Heimat

 

Die Gesetzentwürfe und schriftlichen Stellungnahmen zur Anhörung einschließlich die der dgti e.V. sind hier zu finden. Die von der SPD und den Oppositionsparteien FDP, Grüne und Linke geladenen Sachverständigen sehen keine rechtlichen Bedenken einen selbstbestimmten Geschlechtseintrag im Personenstandsregister ohne "Plausibilitätsprüfung" zuzulassen. Einen Konflikt mit Förderprogrammen für Frauen durch den einfacheren Zugang von trans* Frauen sehen diese Sachverständigen nicht. Deutliche Unterschiede traten in der verfassungsrechtlichen Bewertung von Prof. Dr. Ulrike Lemke, Dr. Laura Adamietz, Prof. Dr. Anne-Katherina Mangold einerseits und Prof. Dr. Florian Becker andererseits bezüglich der Notwendigkeit und Zulässigkeit einer Begutachtung im Rahmen einer Personenstandsänderung zu Tage.

Kalle Hümpfner vom Bundesverband Trans* betonte ausdrücklich Hintergründe und Notwendigkeit einer Entschädigung für zugefügtes Leid aus dem Scheidungszwang (bis 2008) und dem Erfordernis der Unfruchtbarkeit (bis 2011) im Transsexuellengesetz. Dr. Alexander Korte vom Klinikum der Universität München sieht die Einwilligungsfähigkeit trans* Jugendlicher als überwiegend nicht vorhanden und stellt die Beurteilung der Medizin über das Selbstbestimmungsrecht der Jugendlichen. Fr. Lemke bezeichnete diese Haltung als überheblich. Hr. Korte kritisiert die Übersetzung von DSD- Differences of Sexual Development in Varianten der Geschlechtsentwicklung und verwendet den veralteten und pathologisierenden Begriff "Disorders". Zum Abschluss der Anhörung forderte Hr. Korte die Bundesregierung auf, auf das im Gesetzgebungsverfahren befindliche Gesetz zum Verbot genitalverändernde Operationen an Kleinkindern zu verzichten. 

In Ergänzung zu den Forderungen aus dem Gesetzentwürfen fordert die dgti e.V. ein Mitspracherecht für alle benachteiligten Gruppen, d.h. nicht nur trans* und inter* Personen, sondern alle, die sich kein Gehör im Gemeinsamen Bundesausschuss von Ärztekammer und Krankenkassen verschaffen können, z.B. Selbstorganisationen von Behinderten. Die Gesetzentwürfe zum Verbot genitalverändender chirurgischer Eingriffe an Kleinkindern bedürfen einer Ergänzung um "akute" Gesundheitsgefahr bei den Ausnahmen im Gesetz, weil es sonst zu viele Möglichkeiten gibt,  das Verbot zu umgehen.


21.10.2020

Anerkennung einer im Herkunftsland durchgeführten Vornamens- und Personenstandsänderung - Antwort des BMI

Das Bundesministerium des Inneren, Bau und Heimat, hat auf unsere Anfrage geantwortet. Den vollständigen Text der Antwort finden sie hier.

Grund der Anfrage war eine Zunahme an bei der dgti eingehenden Beratungsanfragen, die Hinweise ergaben, dass eine Personenstands- und Vornamensänderung bei Personen ohne deutsche, oder doppelter Staatsbürgerschaft ein weiteres Mal in Deutschland durchgeführt werden müsse, obwohl bereits eine solche im Herkunftsland stattgefunden hat. Anscheinend war hier die Informationslage bei den zuständigen Amtsgerichten unzureichend.

 

Mit der Antwort des BMI können wir ungarischen oder russischen Staatsbürger_innen (und vielen anderen) mit Wohnsitz in Deutschland die Empfehlung geben, eine erfolgte Personenstandsänderung

im Herkunftsland in Deutschland über §108 FamFG anerkennen zu lassen, bevor die Gesetze dieser Länder so geändert werden, dass diesem Personenkreis eine Rückabwicklung ihrer

Personenstands- und Vornamensänderung droht. Die Aufhebung der Möglichkeit einer Personenstandsänderung d,h. das rechtliche Geschlecht im Herkunftsland ändern zu können, kann die Rückabwicklung als automatische Konsequenz zur Folge haben.

Ungarn hat sie bereits aufgehoben, in Russland ist ein entsprechender Gesetzentwurf vorgelegt worden. Spätestens mit Ablauf des Reisepasses würde das für diese Menschen zum Problem.

 

Ein zweites Verfahren nach dem Transsexuellengesetz ist für diesen Personenkreis somit nicht notwendig und der Vorgang setzt auch keine Einbürgerung voraus.


20.10.2020

Gemeinsame Pressemitteilung von QueerBw – Interessenvertretung queerer Angehöriger der Bundeswehr, der Deutsche Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität (dgti e.V.), der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld (BMH) und der Bundesinteressenvertretung schwuler Senioren (BISS e.V.)

Der Referentenentwurf zum SoldRehaHomG wird begrüßt: Forderung nach vollumfänglicher Rehabilitierung und echter Entschädigung

Das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) hat unsere Verbände am 12. Oktober 2020 zur Stellungnahme bzgl. des Referentenentwurfes eines „Gesetzes zur Rehabilitierung der wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen oder in anderer Weise auf Grund ihrer sexuellen Identität dienstrechtlich benachteiligten Soldatinnen und Soldaten“ (SoldRehaHomG) aufgerufen. Soldat*innen wurden noch bis ins Jahr 2000 von der Bundeswehr systematisch diskriminiert. Aber auch in der Zeit nach 2000 gab es Fälle, in denen Soldat*innen noch diskriminiert wurden.

Wir begrüßen die aktuelle Gesetzesinitiative. Das BMVg hat damit seinen Willen zur Rehabilitierung der benachteiligten Soldat*innen unterstrichen.

Die Unterzeichnenden begrüßen ausdrücklich, dass neben der sexuellen Identität auch die selbst empfundene geschlechtliche Identität einbezogen wird. Auch die Ausweitung auf Betroffene der Nationalen Volksarmee ist richtig. Ebenso begrüßen wir, dass die einfache Glaubhaftmachung eine Rehabilitierung ermöglicht, auch wenn Unterlagen der damaligen Zeit nicht mehr vorhanden sind. Die Unterzeichnenden fordern aber ebenso weitere Nachbesserungen am Referentenentwurf: Eine vollumfängliche Rehabilitierung muss alle Diskriminierungstatbestände einbeziehen, auch wenn diese noch nach dem Stichtag 3. Juli 2000 aufgetreten sind. Wir fordern eine Verlängerung dieser Frist bis zum 31. Dezember 2009.

Die Unterzeichnenden fordern außerdem eine echte Entschädigung durch Anpassung der Pauschalentschädigung und Einführung einer Individualentschädigung, die auf der Pauschalentschädigung aufbaut. Die Erfahrungen aus den vergangenen Jahren zeigen, dass der monetäre Schaden die vorgeschlagene Pauschalentschädigung weit übersteigt. Soldat*innen, die ihren Dienst in der Bundeswehr geleistet haben, haben eine echte Entschädigung verdient.

Wir sind der festen Überzeugung, dass der Staat im Falle der Bundeswehr nicht nur, wie beim Rehabilitierungsgesetz für Verfolgte durch §175 StGB und §151 StGB-DDR ( ), als Staat gehandelt hat, sondern auch als Arbeitgeber. Der finanzielle Schaden, z.B. die Aberkennung der Pension oder die Entlassung, entstand also nicht durch Dritte, sondern durch den Staat selbst. Diesen Nachteil gilt es nun vollständig auszugleichen. Wir empfehlen außerdem eine Kollektiventschädigung zu prüfen, da viele Diskriminierungen und Benachteiligungen bereits lange zurückliegen und deshalb die Betroffenen aus unterschiedlichen Gründen mit individuellen Maßnahmen nicht mehr erreicht werden könnten. Eine Kollektiventschädigung könnte der Forschung, Bildung und Teilhabe der betroffenen Menschen dienen. Die Stellungnahme finden Sie hier.


 

23.9.2020

Anerkennung einer im Herkunftsland durchgeführten Vornamens- und Personenstandsänderung

In unserer Beratung mehren sich Menschen, die z.B. eine doppelte Staatsbürgerschaft haben und sich gezwungen sehen eine Vornamens- und Personenstandsänderung zweimal durchzuführen. Das mag zunächst logisch erscheinen. Nehmen wir an, eine solche Änderung wurde vor einer Einbürgerung in Deutschland durchgeführt, wäre die Änderung automatisch in Deutschland akzeptiert, unabhängig davon, ob im Herkunftsland ein Gerichtsbeschluss, eine psychiatrische Begutachtung nötig war, oder sie nur durch Verwaltungsakt stattgefunden hat. Wir sehen darin eine Ungleichbehandlung.

Ein neues großes Problem und nach dem Verständnis der ungarischen höchsten Gerichte nicht verfassungsgemäß sind die erfolgte Abschaffung der Möglichkeit zur Personenstandsänderung in Ungarn. Damit wird die Änderung einer Geburtsurkunde in Ungarn unmöglich gemacht und die geplante Abschaffung der Personenstandsänderung in der russischen Föderation zielt auf das gleiche Ergebnis ab. Als wäre das nicht schlimm genug, haben wir von der Absicht vernommen, bereits vor dem neuen ungarischen Gesetz erfolgte Personenstandsänderungen wieder rückgängig zu machen. Ungarische (d.h. EU-) Bürger_innen müssen damit rechnen, dass ihr Reisepass auf den alten Vornamen und Geschlecht geändert wird. Damit fehlen ihnen nötige Unterlagen um eine bereits in Ungarn erfolgte Vornamens- und Personenstandsänderung in Deutschland zu beantragen oder evtl. in Deutschland anerkannt zu bekommen. Da ein polnisches Gericht für polnische Staatsbürger_innen bestätigt hat, dass eine im Ausland per Gerichtsbeschluss erfolgte Personenstandsänderung in Polen automatisch anerkannt wird und nicht zu einem erneuten Verfahren in Polen führt haben wir dies zum Anlass genommen beim Bundesministerium für Inneres, Bau- und Heimat (BMI) anzufragen, wie dessen Einschätzung zu diesen Problemstellungen ist. Den Text unserer Anfrage finden Sie hier.


19.9.2020

Positionspapier von  „Terre des Femmes ist trans*feindlich

Trans*Frauen sind Frauen. Wer sich dieser Einsicht verweigert, kann nicht behaupten, wirklich die Interessen aller Frauen vertreten zu wollen. Das was cis und trans*Frauen unterscheiden kann, kann auch eine cis Frau von einer anderen cis Frau unterscheiden. Eine unfruchtbare Frau mit 1,85m und etwas tieferer Stimme müsste sich bei Terre des Femmes (TDF) ständig erklären und einen Chromosomentest dabei haben, damit viele dort sich zufrieden geben.

Ist eine Frau nur dann als Frau akzeptiert, wenn sie Gebärmutter und Eierstöcke hat und gebärfähig ist ? Was ist das für ein Menschenbild? Macht es einen Unterschied, ob eine trans* Frau oder eine cis Frau vergewaltigt oder von ihrem Partner verprügelt wird ?

Also wozu diese bewusste Spaltung, die sich auch gegen geltendes Recht richtet? Wozu diese Angstmacherei, Menschen würden massenhaft per "to go" Verfahren in Frauenbereiche eindringen? Wie soll das bei 0,6% Bevölkerungsanteil (Quelle: Williams Institute, 2016) gehen? Wer setzt sich "zum Spaß" den zahlreichen Nachteilen aus, die eine Transition mit sich bringt ? Trans* und auch intergeschlechtliche Menschen gehören zu den am meisten benachteiligten und marginalisierten Gruppen der Welt. Wo auf der Welt ist dieses Angstgespenst, schon einmal massenhaft Realität geworden, wo es doch schon zehn Staaten gibt, die eine Personenstandsänderung ohne psychiatrische Begutachtung zulassen?

Egal auf welchem legalem Weg eine Frau zu ihrem Personenstand "weiblich" gekommen ist, vor dem Gesetz ist sie eine Frau.

Wer das nicht akzeptiert, steht nicht auf dem Boden des vom Bundesverfassungsgerichts entsprechend unserer Auffassung ausgelegten Grundgesetzes.

Nach der Veröffentlichung eines trans*feindlichen  offenen, privaten Briefs einiger Vorstandsfrauen des Vereins Terre des Femmes (TDF) haben wir den Dialog gesucht und uns um Aufklärung und Verständnis bemüht. Mehrere Gespräche und Meetings fanden statt. Leider hat dies keine öffentlich sichtbare Haltungsänderung bewirkt und TDF hat ein Positionspapier veröffentlicht, dass nicht nur die eigene Position sondern auch zahlreiche Fehlinformationen enthält. Nicht-binäre trans* Personen sind scheinbar bei TDF nicht bekannt und binäre trans*Personen würden samt und sonders von einer stereotypen Geschlechtsrolle in die andere wechseln. Die Stellungnahme der dgti e.V. stellen wir hier zur Verfügung. Sie fällt etwas länger aus, da wir auch die Quellen, die TDF Mitglieder in ihrem offenen Brief nutzten analysiert haben.

 


16.6.2020

„Dritte Option“ muss nachgebessert werden – Erneut Verfassungsbeschwerde eingereicht

Der Bundesgerichtshof (BGH) verweigerte einer Person den gewünschten Geschlechtseintrag nach §45b PStG, so dass die Anwendung und Formulierung dieses erst kürzlich verabschiedeten Gesetzes erneut vom Bundesverfassungsgericht überprüft werden muss. Das zeugt von einem handwerklich schlecht umgesetzten Auftrag und bedeutet eine Rüge für den Gesetzgeber. Bereits im Gesetzgebungsverfahren wurde auf Missstände hingewiesen, dass Ungleichbehandlungen vermieden werden sollen. Das Gesetz stand von Beginn an als Minimallösung in der Kritik. Dieser Unwille des Gesetzgebers die fachlichen Expertisen zu berücksichtigen wird von uns missbilligt. 

Wir fordern den Gesetzgeber daher auf:

  • Der Personenstandseintrag im Geburtenregister muss ausschließlich auf der subjektiven Selbstaussage der jeweiligen Person möglich sein. Jeder Mensch weiß um sein Geschlecht am besten selbst Bescheid und sollte dieses nicht erst in einer Bittstellungshaltung beweisen müssen.
  • Die Feststellung des Personenstands anhand vermeintlich objektiver Kriterien, wie z.B. körperlicher Merkmale, bedeutet einen Eingriff in die freie Entfaltung der Persönlichkeit und ist abzuschaffen.
  • Die deutsche Bundesregierung muss sich endlich an den Empfehlungen der Europaratsresolution 2048 orientieren um ein angst- und diskriminierungsfreies Leben für alle Personen des Landes zu ermöglichen. Das schließt die Pflicht ein, einen einfachen Zugang frei von Hürden zum gewünschten Personenstand zu ermöglichen.

Die Verfassungsbeschwerde wurde durch die Gesellschaft für Freiheitsrechte GFF e.V. verfasst und wird von der dgti e.V. sowie  BVT* und LSVD unterstützt. Die gemeinsame Presseerklärung finden Sie hier.

 

Diese Beschwerde ist der vorläufige Höhepunkt mehrerer Verfahren, die bis zum BGH gelangt sind und jeweils die Personenstandsänderung nach §45b PstG zum Gegenstand hatten. Im Fall einer nicht-binären Person ging das zuständige Standesamt in die nächste Instanz, der BGH verwarf daraufhin die Entscheidung des OLG Düsseldorf. Ein weiteres Verfahren, bei dem die dgti e.V. selbst Unterstützung leistet ist beim BGH noch anhängig.

 

Vollständige Presseerklärung der dgti e.V. und Schriftsatz der Verfassungsbeschwerde. Transsexualität und transsexuell transident


25.5.2020

Zwischenergebnisse der Studie des UKE Hamburg liegen vor: Studie läuft weltweit weiter

Auswirkungen der Covid-19 Pandemie auf die Trans-Gesundheitsversorgung in D-A-CH

(english version follows)

Die unter Mitarbeit des Bundesverband Trans* und der der dgti e.V. entstandene Studie verfolgt das Ziel, die Auswirkungen der COVID 19 Pandemie auf die Gesundheit und die Gesundheitsversorgung von transidenten /transsexuellen Menschen zu erfassen Mit den Ergebnissen sollen die Gesundheitsfachkräfte informiert und die Trans* Communities unterstützt werden, die negativen Folgen besser zu bewältigen

Die Situation rund um COVID-19 ist für uns alle eine Herausforderung, mit teils massiven Einschränkungen für das persönlichen Leben. Dies betrifft nicht nur aber auch die Gesundheitsversorgung, und in ihr besonders vulnerable Gruppen. Nach unserer Einschätzung ist die Gesundheitsversorgung transidenter / transsexueller Menschen ein Teil davon. Die Studie verfolgt daher das Ziel, die Auswirkungen der COVID-19 Pandemie auf die Gesundheit und die Gesundheitsversorgung transidenter / transsexueller Menschen zu erfassen. Mit den Ergebnissen sollen die Gesundheitsfachkräfte informiert und die Communities unterstützt werden, die negativen Folgen besser zu bewältigen. Wir möchten von trans* (transgender, transident, transsexuell) Personen ab 16 Jahren erfahren, wie sie persönlich von der Situation um COVID-19 betroffen sind und welche Folgen dies für Ihre körperliche und geistige Gesundheit hat. Die Umfrage dauert bis zu 20 Minuten und ist anonym. Flyer zum Download: Flyer Studie deutsch Die Teilnahme an der Studie ist weiterhin möglich, bitte weiterverteilen !

Preliminary Results for Austria, Germany and Switzerland available: Study of university clinic UKE Hamburg goes worldwide now 

Measuring the impact of the COVID 19 pandemic on trans health

The study aims to assess the impact of the COVID 19 pandemic on the health and health care of transgender people and was designed with contribution of Bundesverband Trans* and dgti e.V.  The results will be used to inform health professionals and to help trans* communities to better manage the negative health impact. Flyer for Download: Flyer Study English

Please help spreading the survey in your networks, the data gathering is still ongoing! 

Study / Zur Studie: www.TransCareCovid-19.com


25.5.2020

Rheinland-Pfalz hat mit Initiative zur Gleichstellung im Bundesrat Erfolg

Berücksichtigung nicht-binärer Menschen in der Strategie der EU-Kommission bei der Gleichstellung der Geschlechter

Der Bundesrat hat am Freitag, 15. Mai 2020 auf Initiative des rheinland-pfälzischen Familienministeriums sich dafür ausgesprochen, in der Strategie der EU Kommission für die Gleichstellung der Geschlechter 2020 bis 2025 neben Männern und Frauen auch nichtbinäre Menschen zu berücksichtigen.

Das Land hat einen entsprechenden Antrag (Drucksache 117/1/20) in den mitberatenden Ausschuss für Frauen und Jugend eingebracht, der dort eine Mehrheit gefunden hat. In seiner Sitzung am 15. Mai 2020 hat der Bundesrat den Antrag mehrheitlich beschlossen und der EU Kommission als Empfehlung übermittelt.

Begründung: Eine Strategie, die von einer binären Geschlechterordnung von Männern und Frauen ausgeht und die Existenz weiterer Geschlechter unerwähnt und unberücksichtigt lässt, greift zu kurz. Neben dem besonderen grundgesetzlichen Auftrag zur Durchsetzung der Gleichstellung von Frauen und Männern sind daher auch Maßnahmen notwendig, die der Benachteiligung von Menschen entgegenwirken, die sich nicht den Kategorien Frau und Mann zuordnen - siehe Ziffern 11 bis 14 im Beschluss des Bundesrates.

 


23.5.2020

Pressemitteilung  zum BGH-Beschluss zum §45b Personenstandsgesetz vom 22.4.2020

Schockierender Beschluss [1] am Bundesgerichtshof - Geschlecht ist kein Gefühl

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit der “empfundenen Intersexualität” die zahlreichen Versuche, die geäußerte Geschlechtszugehörigkeit juristisch in Worte zu fassen, um eine weitere Variante bereichert und dabei verkannt, dass ein gefühltes Geschlecht gar nicht existiert. Die Geschlechtszugehörigkeit ist kein Gefühl sondern - wie auch im Urteil vollkommen richtig ausgeführt - das verfassungsgerichtlich anerkannte von körperlichen Gegebenheiten unabhängige Wissen um die eigene Zugehörigkeit.

Julia Monro meint dazu: „Den Unwillen des Gesetzgebers sich mit dieser Thematik zu befassen, den verurteilen wir aufs Schärfste. Uns liegen u.a. Beschwerden von Ärztekammern vor, dass der Gesetzgeber eine verfassungsrechtliche Frage auf die Ärzteschaft abwälzt und anschließend deren Kompetenzbereich anzweifelt. Es hat außerdem eine ganz besondere Qualität wenn bereits im Gesetzgebungsverfahren auf Folgeprobleme hingewiesen wurde und nach Inkrafttreten innerhalb von nur einem Jahr die ersten Verfahren bereits die höchste Instanz erreichen. Zudem macht es schier fassungslos, wie nun ein höchstrichterlicher Beschluss längst bestehende Urteile des Bundesverfassungsgerichts ignoriert. Der Gesetzgeber hat 2017 einen klaren Auftrag erhalten eine bestehende Inkongruenz zwischen der Geschlechtszugehörigkeit und dem rechtlichen Personenstand berichtigen zu können. Daraus ergibt sich der “Zweck der Norm”, welcher eine niedrigschwellige Möglichkeit bieten muss eine Kongruenz herstellen zu können. Der nun verwendete Sprachgebrauch des BGH ist schockierend und verdeutlicht, dass wir noch viel Aufklärungsarbeit zu leisten haben.“

Petra Weitzel dazu: „Der BGH Beschluss ist widersprüchlich. unlogisch und verfassungswidrig. §45b PStG ermöglicht es, die rechtliche Geschlechtszugehörigkeit zu ändern, unabhängig davon, wie die aktuelle körperliche Verfasstheit und rechtliche Zuweisung bei der Geburt aussieht, in männlich, weiblich oder nicht-binär (divers oder kein Eintrag).

Die Selbstzuordnung ist für die jeweilige Wahl entscheidend und möglich. Der Gesetzgeber und jetzt der BGH wollen diese Selbstzuordnung jedoch nur bei einer bestimmten Personengruppe mit nach derzeitigem Stand messbarer geschlechtlicher Uneindeutigkeit anerkennen, obwohl sie nach der Terminologie des BGH auch dort letztlich immer "empfunden" wäre, wenn sie nicht zufällig divers oder kein Eintrag lautet.  Insofern ist dieser BGH Beschluss verfassungsrechtlich nicht haltbar.“ 

Hintergrund:

Das Bundesverfassungsgericht hat am 17.10.2017 erkannt, dass es verfassungswidrig ist, wenn das binäre Geschlechtssystem dazu zwingt zwischen weiblich und männlich wählen zu müssen. Dem Gesetzgeber wurde aufgetragen bis Ende 2018 einen weiteren positiven Geschlechtseintrag zu schaffen. Trotz der Hinweise auf Folgeprobleme wurde eine stark kritisierte „Minimallösung“ [2] verabschiedet. Nachdem die praktische Anwendung dem Bundesinnenministerium missfiel, versuchte dieses mit einem einschüchternden [3] Rundschreiben [4], dessen rechtliche Zulässigkeit umstritten ist, die Deutungshoheit über das Gesetz zu erlangen. Dieses hatte zahlreiche Gerichtsverfahren zur Folge weil Standesämter anschließend eine Kontrollfunktion einnahmen und gerichtliche Entscheidungen forderten. Letztendlich lag es nach einem Jahr am BGH eine höchstrichterliche Entscheidung zu treffen. Es ist das erste Urteil aus einer Reihe weiterer Verfahren, die noch beim BGH anhängig sind.

[1] Link zum BGH-Beschluss (XII ZB 383/19): https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=2020&Seite=1&nr=106062&pos=41&anz=731&Blank=1.pdf

[2] https://www.djb.de/verein/Kom-u-AS/K2/st18-11/

[3] https://eufbox.uni-flensburg.de/index.php/s/WwkHJkHaEaHpkQk (das Rechtsgutachten zu „Variante der Geschlechtsentwicklung in §45b PStG“ im Auftrag des BMFSFJ spricht von „Einschüchterung“)

[4] https://www.personenstandsrecht.de/SharedDocs/kurzmeldungen/Webs/PERS/DE/rundschreiben/2019/0122-aenderung-geburtenregister.html

Pressemitteilung als PDF


15.5.2020

IDAHOBIT 2020: Sichtbar mit Videoclips zum 17.5.2020

Um Sichtbarkeit für Lesben, Schwule, Bi-, trans*, intersexuelle und queere Menschen auch in Zeiten von Kontaktbeschränkungen zu schaffen, haben sich viele Gruppen zusammengefunden und verabreden sich in sozialen Netzwerken zu Aktionen. Als dgti e.V. haben wir Menschen aus der LSBTIQ Community, aus der Politik oder beidem um Beiträge gebeten:

Mit dabei u.a. Doris Achelwilm (MdB, Die Linke), Markus Apel (LSVD Bayern), Jens Brandenburg (MdB, FDP), Balian Buschbaum (Coach, Speaker, dgti e.V.),  Jill Deimel (Speaker, Schauspieler, Coach), Michael Ebling(Oberbürgermeister der Stadt Mainz), Adrian Hector (Arbeitskreis Nord dgti e.V.), Constantin Jahn (Radio Uferlos, München), Tessa Ganserer (MdL Bayern, B90/Grüne), Stefan Kaufmann (MdB, CDU), Kai Klose (Minister für Soziales und Integration, Hessen), Veuve Noire (Team Olivia Jones), Dr.Christiane Rohleder (Staatssekretärin im Integrationsministerium RLP, Landesbeauftragte für gleichgeschlechtliche Lebensweisen und Geschlechtsidentität), Sophie Sauvage (DragQueen), Katharina Schäfer (Schriftstellerin, Buchprojekt für trans* Kinder), Ricarda Schlia (Arbeitskreis NRW dgti e.V.), Kim Alexandra Trau (Akademie Waldschlösschen).

Die Clips sind in unseren social media Auftritten in Facebook (auch ohne Benutzerkonto) und Twitter zu finden. 

 


15.5.2020

Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz fordert Abbau struktureller Diskriminierung transsexueller / transidenter Menschen Konversionstherapie, conversion therapy

Anlässlich des Internationalen Tages gegen Homo-, Bi-, Inter- und Transfeindlichkeit am 17. Mai 2020 fordert die Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz, strukturelle Diskriminierungen im Gesundheits- und Justizwesen gegenüber trans* Menschen abzubauen.  Im Einzelnen wird eine einfache Möglichkeit zur Personenstandsänderung ohne Begutachtung gefordert und die Umsetzung der S3 Leitlinie AWMF Geschlechtsdysphorie bei Erwachsenen in die Begutachtungsrichtlinien des MDS für den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) damit die Pflicht (!) zur Psychotherapie und der praxisfremde Alltagstest entfallen. 


7.5.2020

Bundestag beschließt teilweises Verbot von Konversionsversuchen gegen die geschlechtliche und sexuelle Identität: Kinder und Jugendliche geschützt - kein Verbot bei Erwachsenen - keine Werbung Konversionstherapie, conversion therapy

(english version follows)

Transsexualität, Transidentität sind keine Krankheiten. Wir begrüßen die heutige Entscheidung für ein Gesetz zum Verbot sogenannter Konversionsbehandlungen. Dass unseriöse selbsternannte Heilende und religiöse Führende, welche u.a. „im Namen Gottes“ eine nicht vorhandene Erkrankung bekämpfen wollen ist ethisch keineswegs vertretbar. Der heutige Beschluss hat deutliche Signalwirkung - insbesondere auch für radikale Kirchenvertretungen und dubiose Ärzte - eine jahrelang durchgeführte menschenverachtende Praxis zu beenden. Es war längst Zeit für diesen Sinneswandel. Denn es ist wissenschaftlich längst erwiesen, dass alleine der Versuch das Wissen um die eigene Geschlechtsidentität zu verändern, eine Gefahr für die Gesundheit bedeutet. Diese Körperverletzung nun unter Strafe zu stellen ist daher ein logischer Schritt und ein Meilenstein für die queere Community.

Wir freuen uns ganz besonders auch über das bedingungslose Werbeverbot und dass transsexuelle / transidente Kinder und Jugendliche einen bedingungslosen Schutz genießen dürfen. Gerade weil der Gesetzgebungsprozess zu großen Teilen vorbildlich von statten ging, ist für uns nicht nachvollziehbar weshalb diese Praxis bei Erwachsenen weiterhin zulässig sein soll.

Federal Parliament votes for partial ban on conversion efforts against gender identity and sexual orienation: Minors will be protected, adults not - No advertising

We welcome the decision as a major but incomplete step in the right direction. Trying to “correct” something that is no illness, that is what self appointed healers or leaders from radical religious congregations did so far, is unethical. Today´s vote is a signal to those to end this kind of inhumane practice. For many years now, scientific research shows that trying to change one´s gender identity is harmful. Making this kind of bodily injury liable to prosecution is a milestone for the LGBTI community.While we are happy that transgender kids are fully protected and the participative lawmaking process was commendable, we find it incomprehensible that such efforts can still be performed on adults and the Bundestag´s committee for health as a whole won´t listen to the community´s arguments

 

Download: Presseerklärung / press release Deutsch/English


6.4.2020

Die dgti e.V. unterstützt die Studie des UKE Hamburg: Auswirkungen der Covid-19 Pandemie auf die Trans-Gesundheitsversorgung

(english version follows)

Die unter Mitarbeit des Bundesverband Trans* und der der dgti e.V. entstandene Studie verfolgt das Ziel, die Auswirkungen der COVID 19 Pandemie auf die Gesundheit und die Gesundheitsversorgung von transidenten /transsexuellen Menschen zu erfassen Mit den Ergebnissen sollen die Gesundheitsfachkräfte informiert und die Trans* Communities unterstützt werden, die negativen Folgen besser zu bewältigen

Die Situation rund um COVID-19 ist für uns alle eine Herausforderung, mit teils massiven Einschränkungen für das persönlichen Leben. Dies betrifft nicht nur aber auch die Gesundheitsversorgung, und in ihr besonders vulnerable Gruppen. Nach unserer Einschätzung ist die Gesundheitsversorgung transidenter / transsexueller Menschen ein Teil davon. Die Studie verfolgt daher das Ziel, die Auswirkungen der COVID-19 Pandemie auf die Gesundheit und die Gesundheitsversorgung transidenter / transsexueller Menschen zu erfassen. Mit den Ergebnissen sollen die Gesundheitsfachkräfte informiert und die Communities unterstützt werden, die negativen Folgen besser zu bewältigen. Wir möchten von trans* (transgender, transident, transsexuell) Personen ab 16 Jahren erfahren, wie sie persönlich von der Situation um COVID-19 betroffen sind und welche Folgen dies für Ihre körperliche und geistige Gesundheit hat. Die Umfrage dauert bis zu 20 Minuten und ist anonym. Flyer zum Download: Flyer Studie deutsch

dgti e.V. supports study of university clinic UKE Hamburg: Measuring the impact of the COVID 19 pandemic on trans health

The study aims to assess the impact of the COVID 19 pandemic on the health and health care of transgender people and was designed with contribution of Bundesverband Trans* and dgti e.V.  The results will be used to inform health professionals and to help trans* communities to better manage the negative health impact. Flyer for Download: Flyer Study English 

Study / Zur Studie: www.TransCareCovid-19.com


1.4.2020

Transgender Day of Visibility - Tag der Sichtbarkeit - Dankeschön !

Wir danken allen, die bei unserer Aktion mitgemacht haben und auch denen, die eine eigene Kampagne auf die Beine gestellt haben, wie z.B. 100%Mensch und QueerBw. Ann-Kathrin Bürger hat für Euch einen kleinen Teil der Bilder in einer Collage zusammengefasst.

Collage zum Transgender Day of Visibility

 


31.3.2020

Transgender Day of Visibility - Tag der Sichtbarkeit - 31. März

Ist es angebracht, in Zeiten der Quarantäne, Ausgangsbeschränkungen und Krisenmeldungen an diesem Tag auf die Anliegen
transidenter, transsexueller, transgender, nicht-binärer und intersexueller Menschen hinzuweisen?

Wir sagen Ja!

Aber natürlich liegt uns auch daran, mit dieser Sichtbarkeit andere nicht zu gefährden.
Aus diesem Grund hat sich die dgti dazu entschlossen, zu einer online Aktion aufzurufen, denn auch in Zeiten wie diesen ist es wichtig, dass wir auf unsere Anliegen, Lebenssituationen und Erfahrungen hinweisen.


Die Bilder hier (jpg) kann man per Bildbearbeitung zu einem Selfie hinzufügen, man kann ein eigenes Schild kreieren und sich samt Ausdruck fotografieren (lassen).

Akzeptanz Inklusion Natürlich Selbstbestimmung Vielfalt Blanko

 

Wir bitten Euch Eure Bilder möglichst am Morgen des 31.3.2020 in Euren Social Media Konten zu verbreiten.

Falls ihr weitere Fragen hierzu habt, werden wir diese gerne beantworten. 

Wir möchten diesen Aufruf auch mit einer Bitte verknüpfen!
Falls es euer finanzieller Rahmen zulässt, bitten wir euch um eine Spende an einen gemeinnützigen Verein eurer Wahl,
denn auch dies erzeugt Sichtbarkeit!

Alternativ gibt es die Schilder hier zum Ausdrucken im pdf Format.


30.3.2020

 Legitimation des Bundesverband Trans* als bundesweite Vertretung unzureichend –  dgti e.V. beendet die Mitgliedschaft im Bundesverband Trans*

Wir haben dem Bundesverband Trans* (BVT*) im Herbst 2019 Fragen zu seiner Verbandsarbeit gestellt. Die Antworten waren für uns unbefriedigend. Im Rahmen einer außerordentlichen Mitgliederversammlung haben die anwesenden Mitglieder einstimmig den Austritt der dgti e.V. aus dem Bundesverband Trans* beschlossen.

In unserer Presseerklärung der dgti e.V. zum Austritt aus dem Bundesverband Trans* gehen wir auf die Gründe ein.


 27.3.2020

Kompetenzzentrum Trans* und Diversität Mittelhessen Wir bleiben zu Hause - und für Euch erreichbar !

In Zeiten von Corona, Quarantäne, Kontaktverbot und Co, wollen wir weiterhin für euch/Sie als Beratende da sein.

  • Freunde und Familie nicht mehr treffen können
  • Möglicherweise von Arbeitslosigkeit bedroht sein
  • Isolation zu Hause
  • Das Coming-out aus Angst vor häuslichen Konflikten wieder verschoben
  • Angleichende OPs, auf die man lange gewartet hat, abgesagt
  • Die Frage, ob das benötigte Hormon weiterhin problemlos zur Verfügung steht, verunsichert
  • Binder und Co werden zurzeit nicht mehr von allen Shops als wichtige Hilfen im Alltag für trans*Menschen geliefert
  • Therapeut*innentermine heruntergefahren oder gar abgesagt
  • Personenstandsänderungsverfahren ausgesetzt

All das erschwert momentan vielen von Trans* betroffene Personen und Familien die Situation zusätzlich.

Wir stehen weiterhin allen zur Seite, sind erreichbar, nehmen uns für Eure/Ihre Bedürfnisse Zeit! Meldet Euch, bevor die vier Wände zu eng werden, wenn ihr weiterhin einfach Fragen zu Trans* habt, falls Konflikte wegen eines trans*Familienmitglieds zu Hause (z.B. zwischen Sorgeberechtigten, zwischen Kindern und Eltern, zwischen Partner*innen) eskalieren, wenn ihr Fragen und Sorgen zurzeit mit niemandem teilen könnt.

Die Beratenden der dgti e.V. unter dgti.org/beratungsstellen sind wie bisher auch telefonisch und per E-Mail erreichbar. Wer den Kontakt per Skype möchte, fragt per E-Mail bei den jeweiligen Beratenden einfach an, ob und wann das möglich ist.

Unser Kompetenzzentrum Transidentität und Diversität Mittelhessen (Frankfurt, Gießen) ist wie folgt erreichbar:

Mobil, Skype, Discord, Mail
Montag – Donnerstag von 9.00 Uhr- 16.30 Uhr Freitag von 9.00 Uhr – 15.00 Uhr
In Notfällen (abends und an den Wochenenden könnt Ihr/Sie auch eine SMS senden und ich melde mich dann zurück!
 
Mobil:      +49 16092309137
Skype:     016092309137, bitte mit Terminabsprache
Discord:  Heik Zimmermann#4557, bitte mit Terminabsprache
Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! 
 

2.3.2020

Stellungnahme zum Gesetzentwurf für das Verbot von Konversionsversuchen - SOGISchutzG

Nach zwei Anhörungen im Bundesgesundheitsministerium und zwei Referentenentwürfen hat die Bundesregierung am 19.2.2020 einen Gesetzentwurf für den Schutz der sexuellen Orientierung und geschlechtlichen Identität vorgelegt. Das gewählte Verfahren zur Gesetzgebung bei dem mit den betroffenen Personenkreisen und nicht nur über sie gesprochen wurde, begrüßen wir sehr. Wir hoffen das auch bei anderen Gesetzgebungsverfahren wie z.B. zum Abstammungsgesetz, Artikel 3 GG, dem Personenstandsgesetz sowie TSG ein solches Verfahren gewählt wird. Heute haben wir unsere Stellungnahme Gesetzentwurf zum Schutz vor Konversionsbehandlungen veröffentlicht. In unserem Fachaufsatz gehen wir auf die Begründung für ein Verbot ein.

 


14.2.2020

 

Referentenentwurf zum Verbot genitalverändernder Operationen an Kindern

Seit Jahren fordern die Interessenvertretungen intersexueller Menschen ein Verbot genitalverändernder Operationen an Kindern. Im Koalitionsvertrag der großen Koalition von 2017 findet sich dazu ein Punkt, der das Verbot "geschlechtsangleichender" Operationen an intersexuellen Kindern fordert. Schon diese Art der Benennung der zu lösenden Aufgabe offenbart grundlegende Missverständnisse.

Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz hat nun einen Referentenentwurf zum IGM Verbot vorgelegt, der keinen Unterschied macht, um welchen Personenkreis es aus der Gruppe der Menschen mit Varianten der Geschlechtsentwicklung geht, die nach unserem Verständnis, alle trans* (transident, transsexuell, transgender) und intersexuellen Personen umfasst.

Ein solches Verbot muss unseres Erachtens nach im wesentlichen drei Kriterien erfüllen:

1. Fremdbestimmte chirurgische Eingriffe müssen bis auf Fälle akuter Gesundheitsgefahr verboten werden.

2. Das Verbot muss alle Operationen an den Genitalien ausschließen, z.B. auch solche wegen Hypospadie.

3. Trans* und Intersexuelle Jugendliche sollen selbstbestimmt auch unabhängig vom Willen ihre Eltern genitalverändernde chirurgische Eingriffe verlangen können, sofern die Einwilligungsfähigkeit festgestellt wurde, die medizinischen Voraussetzungen gegeben sind und eine Beratung stattgefunden hat. Die Überprüfung der Einwilligungsfähigkeit darf nicht an eine weitere psychiatrische Begutachtung geknüpft sein.

Aktuell scheitert die Durchsetzung dieser Selbstbestimmung häufig an der Uneinigkeit der Sorgeberechtigten oder der Willkür der Krankenkassen, die z.B. bei einem 16-jährigen Menschen drei Indikationen und eine langjährige Vorgeschichte, die zusammen für eine chirurgische genitalangleichende Maßnahme sprechen nur mit Widerstand akzeptieren. Umgekehrt war bisher ein chirurgischer Eingriff auch bei Jugendlichen möglich, wenn die Eltern vereint Druck ausgeübt haben, ohne dass eine informierte Einwilligung vorgelegen hat.

In diesen Fällen werden die Familiengerichte mit Gutachten konfrontiert, die denen aus den Indikationen der behandelnden Ärzt_innen vor allem aus einem Grund widersprechen:  Der Elternteil, der die Maßnahme verhindern will, beauftragt Begutachtende, die für ihre, eine medizinische Intervention ablehnende, Haltung bekannt sind.Die betreffenden Jugendlichen haben in diesem Verfahren bisher keine ernstzunehmende Stimme. Dabei spielt es keine Rolle, ob sie als intersexueller oder transidenter /  transsexueller Mensch diese Maßnahme anstreben.

Der vorgelegte Referentenentwurf würde zwar Fortschritte für Kinder bis 14 Jahren bringen, hat aber zu viele Lücken, verwendet unzutreffende Begriffe und schränkt transidente / transsexuelle Jugendliche in ihre Handlungsfreiheit weiter ein.

Wir haben uns daher dazu entschieden,  ein Verbot fremdbestimmter Eingriffe zu unterstützen, gleichzeitig aber das Recht auf Selbstbestimmung Jugendlicher zu stärken. Der Vorschlag aus unserer Stellungnahme macht aus einer Einwilligung aus äußerem Anlass, der vom Willen der Eltern bestimmt ist, ein Recht, dass man nach einer informierten Einwilligung in Anspruch nehmen kann, auch gegen den Willen der Eltern.

Hierzu veröffentlichen wir unsere ausführliche Stellungnahme zum IGM Verbot

 


10.2.2020

Die geschlechtliche Identität, das selbsterklärte Geschlecht ins Grundgesetz 

Die Linke, FDP, und B90/Grüne haben im Bundestag die Aufnahme des Merkmals "Sexuelle Identität" in den Artikel 3 Grundgesetzes gefordert.

Auf die Aufnahme eines Merkmals "geschlechtliche Identität" oder eines ergänzenden Zusatzes zum Merkmal "Geschlecht" wurde offenbar bewusst verzichtet.

Hierzu veröffentlichen wir eine Stellungnahme zu Art. 3 GG der dgti e.V.  In der Anhörung am 11.2.2020 im Rechtsausschuss des Bundestages sprachen sich die Sachverständigen mehrheitlich auch für die Berücksichtigung transidenter / transsexueller und intersexueller Menschen in Art. 3 bzw. die Aufnahme des Merkmals geschlechtliche Identität aus. Der Vertreter des LSVD e.V., Axel Hochrein wurde von der CDU/CSU Fraktion als Sachverständiger geladen und beschränkte sich auf das Merkmal "Sexuelle Identität".


24.1.2020

Gruppenbild

Verleihung des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland im Altstadtrathaus Braunschweig

Andrea Ottmer erhielt heute den Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland für ihren ehrenamtlichen Einsatz für Frauenrechte und die Rechte von transidenten, intersexuellen sowie nicht-binären Menschen von Bürgermeisterin Annegret Ihbe überreicht.

Andrea Ottmer engagiert sich vor Ort in der Beratung, auf politischer Ebene und bundesweit als Gründungsmitglied der dgti und langjähriges Vorstandsmitglied sowie stellvertretende Vorsitzende seit 22 Jahren. Ihrer Pionierarbeit haben wir viel zu verdanken.

Verleihung

 


15.1.2020

Pressemitteilung: Entwurf eines Gesetzes zum Schutz von Kindern vor geschlechtsverändernden operativen Eingriffen

Der Gesetzgeber veröffentlichte am 09.01.2020 einen Referentenentwurf für ein Gesetz zum Verbot von Operationen an intersexuellen Kindern. Der Gesetzgeber setzt damit die Forderungen der UN-Kinderrechtskonvention und des Deutschen Ethikrats um und erfüllt so auch sein Versprechen aus dem Koalitionsvertrag. Laut einer Studie der Humboldt-Universität zu Berlin werden in Deutschland durchschnittlich etwa 1700 solcher Operationen pro Jahr an Kindern unter zehn Jahren durchgeführt. Der Referentenentwurf geht allerdings noch nicht weit genug und enthält im Begleittext Elemente, die auf Fehlinterpretationen beruhen.

Der Entwurf spricht allgemein von Kindern, ohne im Gesetzestext speziell auf intersexuelle Kinder einzugehen, und benachteiligt damit im rechtlichen Sinne Jugendliche, die ohne Familiengericht keine selbstbestimmte genitalverändernde Operationen erwirken können. Der Entwurf soll Kinder und Jugendliche vor willkürlichen fremdbestimmten Entscheidungen ihrer Eltern und Ärzt_innen zu schützen, schränkt aber andererseits die Selbstbestimmung aller Jugendlichen ab dem 14. Lebensjahr unnötig ein. Hierzu unsere Pressemitteilung.   


14.1.2020

Rechtsgutachten zum §45b Personenstandsgesetz veröffentlicht

Ein Rechtsgutachten zum Verständnis von „Varianten der Geschlechtsentwicklung“ in § 45b Personenstandsgesetz von Prof. Dr. Anna Katharina Mangold, LL.M. (Cambridge), Flensburg Maya Markwald, Berlin Dr. Cara Röhner, Frankfurt am Main, das vom Bundeministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert wurde ist veröffentlicht. Darin wird unsere Rechtsauffassung bestätigt, dass nicht-binäre sowie transidente/transsexuelle Menschen unter den Begriff "Varianten der Geschlechtsentwicklung" fallen und Ärzt_innen sich beim Ausstellen einer entsprechenden Bescheinigung nicht strafbar machen können. Die dgti e.V. unterstützt ein laufendes Verfahren dazu vor dem BGH. Das Rechtsgutachten entspricht unserer Argumentation und wird sehr hilfreich sein.


23.12.2019

Pressemitteilung: Ein Jahr Dritte Option: Unwissen, Überforderung und Hexenjagd auf Minderheiten

Seit einem Jahr gibt es mit „divers“ einen dritten positiven Geschlechtseintrag im Personenstandsrecht und somit neben dem Transsexuellengesetz (TSG) eine weitere Möglichkeit, den bei der Geburt eingetragenen Geschlechtseintrag zu ändern. Dafür muss beim Standesamt eine ärztliche Bescheinigung vorgelegt werden, die eine „Variante der Geschlechtsentwickung“ attestiert. Dennoch gibt es bis heute in der Praxis keine Rechtssicherheit. Stattdessen laufen derzeit bundesweit bis zu 100 Rechtsverfahren, weil Menschen die Änderung ihres Geschlechtseintrags verweigert wurde. Erste Fälle liegen inzwischen beim Bundesgerichtshof. Die Deutsche Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität (dgti) begleitet und unterstützt gemeinsam mit dem Lesben- und Schwulenverband Deutschland (LSVD) und dem Projekt 100% MENSCH die laufenden Prozesse.

Dazu erklärt Julia Monro von der dgti Öffentlichkeitsarbeit:

„Die Menge an juristischen Verfahren nach so kurzer Zeit zeigt deutlich, wie mangelhaft der Auftrag des Bundesverfassungsgerichts, die Möglichkeit eines positiven Geschlechtseintrages zu schaffen, umgesetzt wurde. Vielmehr hat die Gesetzgebung zum Schaden der Betroffenen eine absolut unübersichtliche Situation geschaffen. Dies zeigt eindrücklich, dass menschenrechtskonforme Nachbesserungen im Sinne der Selbstbestimmung unerlässlich sind. Bereits während des Gesetzgebungsverfahrens wurden Empfehlungen von Ausschüssen, Fachorganisationen und Betroffenen ignoriert. Stattdessen hat man in einer Hau-Ruck-Aktion eine politische Minimallösung verabschiedet. In der Folge waren Standesämter nicht ausreichend vorbereitet und die praktische Anwendbarkeit des Gesetzes warf erhebliche Fragen auf. Nachfolgeregelungen, wie z.B. eine Frist zur Implementierung in Behörden und Verwaltung, die eine reibungslose Umsetzung ermöglicht hätten, blieben aus. Anstatt jedoch Fehler einzugestehen verschärfte das Bundesministerium für Inneres (BMI) den Ton: Es veröffentlichte einen vorsätzlich fehlerhaft formulierten Erlass, der von Standesämtern als Anweisung fehlinterpretiert wurde, Personen auf Verdacht ihr Recht auf die Änderung des Geschlechtseintrages vorzuenthalten. In diesem wurden außerdem strafrechtliche Konsequenzen angedroht. Situationsverschärfend versuchte der parlamentarische Staatsseketär Günter Krings in mehreren Interviews, die sonst vereinte Community von trans* und inter* Personen gegeneinander aufzubringen und drohte mit Rückabwicklungen bereits durchgeführter Personenstandsänderungen.
Wir werten diese Einflussnahme des Bundesinnenministeriums als einen schweren Rechtsmissbrauch, welcher schon jetzt zu zahlreichen Gerichtsverfahren führte.
Menschen, die um die Anerkennung ihrer Person ringen, werden erneut ausgegrenzt und institutionell diskriminiert. Das BVerfG hatte deutlich ausgeführt: „Die eigene Geschlechtszuordnung gehört zum intimsten Bereich der Persönlichkeit eines Menschen, der prinzipiell staatlichem Zugriff entzogen ist.“ (1 BvL 3/03) Doch der Staat setzt weiterhin auf Fremdbestimmung und Pathologisierung. Deutschland präsentiert sich weltweit als tolerante und menschenrechtskonforme Demokratie. Tatsächlich werden aber von höchster ministerieller Seite regelrechte Hexenjagden auf Minderheiten angeordnet. Dies ist unverantwortlich und begünstigt weitere Diskriminierungen.“

Hintergrund:

Am 22.12.18 trat der §45b PStG (Dritte Option) in Kraft. Seit dem 01. Januar 2019 gibt es mit "divers" neben "weiblich" und "männlich" einen dritten positiven Geschlechtseintrag im deutschen Personenstandsrecht. Außerdem kann auch "kein Geschlecht" eingetragen werden. Im ersten Quartal 2018 nutzten 385 Personen diese Neuregelung. Davon beantragten 71 Menschen den Eintrag „divers“, 28 Menschen eine Streichung des Geschlechtseintrags. 286 Menschen änderten den Geschlechtseintrag von „männlich“ zu „weiblich“ bzw. umgekehrt. Daraus schloss das Innenministerium, dass auch transsexuelle Menschen gesetzeskonform von der neuen Möglichkeit Gebrauch machten. Um dies zu verhindern, wurde das beschlossene Gesetz am Parlament vorbei nachträglich mit einem Runderlass[1], welcher eine Interpretationsrichtung des Gesetzestextes durch das Ministerium vorgab, wieder eingeschränkt. Seitdem herrscht Unklarheit über die rechtliche Anwendbarkeit des §45b PStG.

[1]https://www.personenstandsrecht.de/SharedDocs/kurzmeldungen/Webs/PERS/DE/rundschreiben/2019/0122-aenderung-geburtenregister.html

Pressemitteilung als PDF


18.12.2019

Presseerklärung zum Gesetzesentwurf (Gesetz zum Schutz vor Konversionsbehandlungen) vom 18.12.2019

Trans* und Inter* sind keine Krankheiten und bedürfen keiner „Konversionstherapie“

Ein Gesetz zum Verbot sogenannter Konversionstherapien ist längst überfällig und wird seitens der dgti sehr begrüßt. Wir bedauern allerdings, dass in der medialen Berichterstattung überwiegend von sexueller Orientierung die Rede ist. Die geschlechtliche Identität bleibt oft unberücksichtigt obwohl hier die Auswirkungen von Konversionstherapien die gleichen negativen Effekte haben. Wir begrüßen es jedoch ausdrücklich, dass unsere Intervention gewirkt hat, so dass die geschlechtliche Identität aufgenommen wurde und kritische Punkte verbessert werden konnten. Dieses Gesetz bewerten wir als einen historischen Meilenstein und ein deutliches Signal der Aufforderung an die Gesellschaft Vielfalt zu akzeptieren.

Aus unserer Sicht möchten wir folgende Punkte kommentieren: 

  • Wir sehen keinen Grund weshalb bzgl. des Alters Differenzierungen vorgenommen werden sollten. Ausnahmeregelungen müssen vermieden werden. weil sie eine „Hintertür“ bieten.
  • Der Gesetzesentwurf orientiert sich an einem rein binären Geschlechtermodell und spricht in der Gesetzesbegründung nur von geschlechtlichen Angleichungen in Richtung eher männlich oder eher weiblich. Dies entspricht nicht den verfassungsrechtlichen Vorgaben zur geschlechtlichen Identität.
  • Intergeschlechtlichkeit bleibt unberücksichtigt und fremdbestimmte chirurgische Eingriffe sind immer noch nicht verboten. Diese werden unsererseits ebenfalls als Konversionsversuche gewertet.
  • Der selbstbestimmte Wille jeder Person sollte im Fokus stehen. Der Gesetzesentwurf lässt zu viele Optionen für Fremdbestimmung offen.
  • Das endgültige Gesetz darf dem selbstbestimmten Wunsch nach medizinischen geschlechtsangleichenden Maßnahmen unabhängig vom Alter nicht entgegenstehen.

Hintergrund:

Gesundheitsminister Jens Spahn legte den Gesetzesentwurf zum Verbot sogenannter Konversionstherapien heute am 18.12.19 dem Kabinett vor. Dabei handelt es sich um den vorsätzlichen Versuch die sexuelle Orientierung oder die geäußerte geschlechtliche Identität eines Menschen mit unwirksamen manipulativen Methoden zu verändern. Nach Interventionen aus der Community wurde auch die geschlechtliche Identität in den Entwurf aufgenommen. In der medialen Kommunikation findet allerdings oftmals nur die sexuelle Orientierung Erwähnung. Die Kritik daran, zwischen Altersstufen zu differenzieren wurde in Teilen angenommen, die Umsetzung ist aber immer noch unzureichend.


4.12.2019

Deutschland 2019: Nichts dazu gelernt ?

Vor wenigen Wochen wurde eine unserer Mitarbeiter_innen gleich zweimal kurz nacheinander Opfer von Hasskriminalität. Erst ein tätlicher Angriff in einer Tiefgarage, dann ein Zettel an der Haustür mit einem Aufruf zu Gewalt: „Schlagt es, bespuckt es“ und „früher hätte man dich vergast“.

Die neue Rechte hat sich anscheinend die „richtigen“ Opfer ausgesucht. Bislang regt sich nur vereinzelt Widerstand, so wie im rheinhessischen Oppenheim, wo rund 200 Menschen nach der Tat spontan Solidarität bekundeten. Eine Belohnung ist auf die Ergreifung des Täters ausgesetzt.

Transidente Menschen, denen die Mitbewohner_innen in Mehrfamilienhäusern auflauern und für freien Durchgang Geld abpressen wollen, oder liebevolle Zeitgenoss_innen, die für einen Spießrutenlauf im Hausflur sorgen. So geschehen im badischen Bühl oder im hessischen Wetzlar.

Der jüngste Fall ereignete sich am 4.12.2019 tagsüber in der Kleinstadt Heide in Schleswig-Holstein. Frau H. findet an Ihrer Haustür ein Schild mit „Transensau“ und einer Morddrohung. Eine Frau, die verzweifelt mit der Krankenkasse und dem MDK kämpft. Die Krankenkasse, die Therapeut_innen, alle verlangen Wartezeiten bis man die Genehmigung für lebensnotwendige Maßnahmen bekommt. Das dauert, bis zu 18 Monate und manchmal auch länger. Und dann bekommt man einen Pappkarton an die Tür geheftet, damit man sich deswegen schuldig fühlen und  "verpissen" soll. 

 

Es sind keine Einzelfälle mehr. Paradies Deutschland ? Geht man gegen trans* (transsexuell, transident, transgender) Menschen vor, kann man sich als Täter_in, rechter Poltergeist der Politik oder Verursachende der Zustände scheinbar sicher fühlen. Anders ist der Anstieg der Hasskriminalität gegen LSBTI um mehr als 50% innerhalb eines Jahres nicht zu erklären.

Selbstverständlich wird Anzeige erstattet. Aber wie in Oppenheim muss das Opfer dieser Hasstaten den Polizist_innen vor Ort erstmal ihren Job erklären und ihnen nahebringen, dass dies eine trans*feindliche Straftat ist, die als solche zu erfassen ist.

Meist heißt es: "Ja so wie sie aussehen, ist ja kein Wunder" oder „Das sind ja nur dumme Streiche, nehmen sie es nicht so ernst“. Das denken wir nicht. Wer so etwas tut, will verletzen und nimmt die Konsequenzen u.U. sogar einen Selbstmord in Kauf. Es ist kein Kavaliersdelikt, die so getroffenen Menschen leiden psychisch darunter und daher kann die Strafe auch nur am oberen Ende des möglichen liegen.

Nun sind transidente Menschen nicht die einzige Minderheit, die unter Hasskriminalität zu leiden hat. Jedoch: 

Soweit es die Gruppe der Lesben, Schwulen, Bisexuellen, trans* und intersexuellen Menschen betrifft, gibt es keine Handlungsbereitschaft der Bundesregierung. Es gibt keinen nationalen Aktionsplan gegen Trans* und Homosexuellenfeindlichkeit.

 

Als seltenen Lichtblick begrüßen wir daher den Vorschlag von Karl-Heinz Brunner MdB, SPD, den §47 StGB bei Hasskriminalität um die Motive Antisemitismus und LSBTI Feindlichkeit zu ergänzen.

 


 

25.11.2019

Gruppenbild

Verleihung des Verdienstordens des Landes Rheinland-Pfalz im großen Festsaal der Staatskanzlei in Mainz

Petra Weitzel erhielt heute Abend den höchsten Verdienstorden des Landes Rheinland-Pfalz für ihren unermüdlichen großen Einsatz für die Rechte von transidenten, intersexuellen und nicht-binären Menschen von Ministerpräsidentin Malu Dreyer überreicht.

Einzelbegründungen auf rlp.de

 


21.11.2019

Montag 25.11.2019

Verbändeanhörung im Bundesgesundheitsministerium zum Verbot von Konversionsversuchen gegen die geschlechtliche Identität und sexuelle Orientierung.

Jenny Wilken vom dgti e.V. Berlin-Brandenburg und Julia Steenken Vorstand der dgti e.V. werden uns dort vertreten. Schriftliche Stellungnahme hier.

Hierzu die persönliche Erfahrung von Jenny Wilken, wie das Vertrauen, dass man seiner Glaubensgemeinschaft und ihren Angeboten entgegen bringt sträflich missbraucht werden kann.

"Wenn wir über sogenannte "Konversionstherapien" reden, denken viele automatisch an die sexuelle Orientierung, die in solchen Angeboten "therapiert" werden sollen. Doch wie es der Gesetzentwurf auch vorsieht, fällt die geschlechtliche Identität, also das Wissen um das eigene Geschlecht, darunter. Gerade im Alter von 16-18, wo die meisten der LSBTI-Outings stattfinden (Krell-Oldemeier 2017), steht man oft in einem Spannungsverhältnis. Und zwar in dem, das man einerseits den Rollenbildern, die die Eltern (und das ganze Umfeld) von einem haben, entsprechen möchte, andererseits auch das eigene Selbst endlich leben möchte. In evangelikalen Kreisen führt das leicht in Versuchung, dann den falschen Predigern dieser "Konversionstherapien" auf den Leim zu gehen. Dies ist auch mir passiert, wie so vielen anderen. Ich wollte dem Bild des Mannes, das meine Eltern und mein Umfeld von mir hatten, unbedingt entsprechen, bat meine Eltern um Hilfe und willigte trotz innerer Bauchschmerzen ein, solch ein "Beratungsangebot" eines bekannten Vereines anzunehmen. Dies konnte man online machen, und mit einem "Berater" im geheimen zu chatten. Schnell wurde deutlich, mit welchen Methoden dort man versuchte, meine "unchristlichen Gedanken zu therapieren". Ich "lebte in Sünde" weil ich solche Gedanken zuließe. Mir würde der Austausch mit anderen christlichen Männern fehlen, und ich müsse Gott unterm Kreuz um Verzeihung bitten. Ich könne "geheilt werden", so der Tenor.

Da ich seit Jahren in der evangelisch-freikirchlichen Szene unterwegs war und schon sehr oft dafür gebetet hatte, dass Gott mir die Gedanken, falsch in meinem Körper zu sein, nimmt, versuchte ich es noch einmal mit Beten. Ergebnislos - Gott nahm sie nicht weg. Ich bekam immer mehr innere Bauchschmerzen bei der Sache und antwortete nicht mehr auf die Emails, die teils drohenden Charakter einnahmen. Es tat mir nicht gut, das war klar.

Kurze Zeit später hörte ich dann erstmals von dem Begriff "Transsexualität" und ich merkte, das könnte tatsächlich auf mich zu treffen. Es dauerte aber noch circa 2 Jahre, bis ich mich endlich als trans* Frau outen und aus dem evangelikalen Umfeld lösen konnte. Die Zeitschriften des ominösen Vereins kamen trotzdem noch jährlich, bis auch das aufhörte. Mit Gott und meinem Glauben konnte ich mich hingegen versöhnen, dank meinen Freunden, mit denen zusammen ich mich im Queer-Referat der Uni Siegen engagierte und die mir beim Outing halfen."


16.11.2019

Transgender Day Of Remembrance 20.11.201

Wir erinnern an die Opfer trans*feindlicher Gewalt unter anderem in:

Frankfurt:

Treffpunkt 17:00 Uhr vor der Alten Oper in Frankfurt am Main und ab ca. 17:30h Demozug zum Brockhausbrunnen/Zeil mit Abschlusskundgebung. Ende ca. 18:30h. Mit Bündnis für Akzeptanz und Vielfalt Frankfurt und dgti e.V. Ak Hessen

Hamburg

In Hamburg wird am Mittwoch den 20.11.2019 am Transgender Day of Remembrance zusammen mit Selbsthilfeorganisationen, Politik und Einrichtung der Hamburger Suchtkrankenhilfe von 16:00 – 18:00 Uhr am Steintorplatz eine Hilfeaktion durchgeführt. 

München

Gestartet wird um ca. 18:00 am Karl Stützel Platz mit einem Trauermarsch durch München, der bis zum Max II Denkmal führt, wo wir dann auch vor dem Bayerischen Landtag die Abschlusskundgebung stattfinden lassen werden. Geplantes Ende der Veranstaltung wird dann gg. 21:00 Uhr sein. Mit dgti e.V. Ak Bayern.

Stuttgart

Es findet um 18 Uhr 30 auf dem Schillerplatz eine Gedenkveranstaltung statt. Wir werden danach gemeinsam zum brasilianischen Konsulat gehen, um dort einen Kranz nieder zulegen. Mit  LSBTTIQ Netzwerk Ba-Wü, 100%Mensch und dgti e.V. Ak Baden-Württemberg.

Mit dem TRANS* DAY OF REMEMBRANCE (TDOR) gedenken wir den Opfern von transphober Gewalt. Wir ehren jene aus unserer Community, die wir im letzten Jahr verloren haben.

Vor 21 Jahren wurde der TDOR das erste Mal abgehalten. Im November 1998 wurde in den USA die afro-amerikanische trans* Frau Rita Hester ermordet. Am darauf folgenden Freitag versammelten sich über 250 Menschen, um ihrer Trauer und Wut über den Mord Ausdruck zu geben. Seitdem findet der TDOR jährlich am 20. November statt.

Viele trans* Personen werden im Lebensverlauf Opfer von Gewalt. Gewalt auf individueller Ebene, aber Repressionen auf struktureller, staatlicher Ebene. Von 2008 bis 30.9 2019 wurden weltweit 3314 trans* Menschen ermordet, davon 331 in 2018. Dies sind nur die statistisch erfassten Fälle. Die Dunkelziffer wird deutlich höher geschätzt. Das vergangene Jahr wird die Zahl der Toten noch einmal nach oben treiben. Ein großer Teil der Opfer weltweit sind trans* Frauen of Color.

Eine aktuelle, nicht vollständig Liste der Opfer ist hier zu finden:
https://en.wikipedia.org/wiki/List_of_unlawfully_killed_transgender_people

Der TDOR möchte neben einer gemeinsamen Möglichkeit zu trauern, die öffentliche Aufmerksamkeit von Hassverbrechen gegen trans* Menschen steigern. Aufmerksamkeit, die dringend benötigt wird. Denn medial wird derzeit nicht oder nur ungenügend über die Gewalt gegen trans* Menschen berichtet. Der TDOR gibt auch unseren Verbündeten die Gelegenheit sich mit uns zu solidarisieren. Eine Möglichkeit gemeinsam mit uns in der Mahnwache zu stehen und uns zu unterstützen.

Wir kommen an diesem Tag zusammen, um unsere Wut und Trauer auszudrücken. Wir kommen zusammen um gemeinsam den Verstorbenen aus unserer Community zu gedenken. Wir kommen zusammen um ein Zeichen zu setzen! Kommt und steht mit uns am 20.11.2019!


7.November.2019

Presseerklärung der dgti zum Referentenentwurf "SOGI Schutzgesetz" zum Verbot sogenannter Konversionstherapien

Das Bundesgesundheitsministerium hat einen mit den Ministerien abgestimmten Referentenentwurf für ein geplantes Verbot von Konversionsversuchen an transsexuellen / transidenten und homosexhellen Menschen vorgelegt.


4.November.2019

Verbot von "Konversionstherapien":

Wie das Redaktionsnetzwerk Deutschland mitteilt, soll ein Gesetzentwurf aus dem Bundesgesundheitsministerium mit den Ministerien abgestimmt sein. Jens Spahn hätte damit Wort gehalten.
Der Entwurf des Bundesgesundheitsministers soll hohe Geld- oder Haftstrafen bei Anwendung solcher Verfahren beinhalten. "Diese angebliche Therapie macht krank und nicht gesund", erklärte Jens Spahn (CDU).
Das Verbot soll Konversionsversuche gegen die geschlechtliche Identität und sexuelle Orientierung gleichermaßen beinhalten, bei Erwachsenen soll es beim Verbot allerdings Einschränkungen geben. Therapien zur Geschlechtsangleichung im Rahmen einer Transition sind vom Verbot ausdrücklich ausgenommen. Wir können bereits jetzt sagen, dass die Mitarbeit der dgti in der Fachkommission Früchte getragen hat. Zum einen, dass Konversionsversuche bei Trans* überhaupt in den Gesetzentwurf kommen, zum anderen, dass die Tatsache, dass trans* Kinder und Jugendliche über einen Konversionsversuch mutwillig getäuscht oder im Unklaren gelassen werden, berücksichtigt wurde. Warum bei Erwachsenen Einschränkungen beim Verbot gemacht werden sollen, erschließt sich uns im Moment nicht.
Sobald der Entwurf in Gänze vorliegt legen wir einen ausführlichen Kommentar vor.
Der Abschlussbericht der Fachkommission, der unter Mitarbeit der dgti entstanden ist, ist hier zu  finden.
 

9.September.2019

Die Magnus Hirschfeld Stiftung hat den Abschlussbericht "Wissenschaftliche Bestandsaufnahme der tatsächlichen und rechtlichen Aspekte von Handlungsoptionen unter Einbeziehung internationaler Erfahrungen zum geplanten „Verbot sogenannter ,Konversionstherapien‘ “ in Deutschland zum Schutz homosexueller Männer, Frauen, Jugendlicher und junger Erwachsener vor Pathologisierung und Diskriminierung" veröffentlicht. Anders als der Titel vermuten lässt, folgten die 46 Beteiligten der Fachkommission dem Beschluss des Bundesrates Drucksache 161/19 und betrachtete auch Angebote und Auswirkungen, die trans* und intersexuelle Menschen betreffen. Die Stiftung leitet daraus 10 Punkte (Seite 269) ab, die unter anderem auch ein Verbot von Konversionsversuchen bei trans* und inter* Personen vorsehen. Der Beitrag der dgti e.V. ist ab Seite 249 zu finden.  (English version follows.)

The Magnus Hirschfeld Foundation, Germany, has published the final report of a 46 experts commission working on a scientific base-line study which was supposed to cover all current und legal aspects of a ban of so called conversion therapies including international experience in order to protect homosexual men, women, adolescents and youth against pathologization and discrimination. Other than the final report´s title suggests, the experts working on  the commission followed the unanimous vote of the German federal council and made sure offers and results of conversion efforts regarding trans* and inter* people were included in the base-line survey. The foundation took a stand for all LBGTI and the summary of the report consists of 10 recommendations making clear, a ban should include change efforts of sexual orientation AND gender identity. Such efforts should be declared a criminal act and be taken care of like that. dgti´s part of the report can be found up from page 249.


30.August.2019

Liebe Menschen, wir möchten Sie herzlich zu unserem Kongress Trans* in Potsdam 2019 vom 5.10.-6.10.2019 einladen. (English version follows.)

Übrigens: Trans* in Frankfurt folgt am 9.11.2019 (Anmeldung ab 20.9.2019 möglich)!

Wir bieten Informationen und Austausch für transidente, transsexuelle, (Trans*) und intersexuelle Menschen, Angehörige, Beratende, Jobvermittelnde und Fachkräfte aus Betreuung, Pädagogik, Medizin, Therapie und Integrationspolitik.

Darüber werden wir reden:

Teilhabe in allen gesellschaftlichen Bereichen. Integration am Arbeitsplatz, Erwerb von Arbeit und Ausbildungsplätzen. Die dritte Option, der dritte Personenstand bzw. rechtliches Geschlecht ist da. Sind sie vorbereitet ?Wie sieht die Praxis mit dem §45b Personenstandsgesetz aus ?

Zunehmende verbale und körperliche Gewaltbereitschaft gegen Minderheiten. „Sichere Herkunftsländer“ für Rainbow Refugees ? Trans* und Religion, Trans* im Sport,

Gesundheitsversorgung. Akzeptanz für trans* und intersexuelle Kinder und Jugendliche. Vorträge, Podiumsdiskussionen und 17 Workshops bilden die ganze Vielfalt sozialer und gesundheitlicher Herausforderungen ab. Durch Ihre Teilnahme tragen Sie dazu bei, sich den bestehenden Bedingungen besser stellen zu können oder die Akzeptanz in Ihrem Arbeitsbereich zu erhöhen.

Die Tagung wird durch das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie des Landes Brandenburg gefördert.

Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung bei transinpotsdam.de ab dem 6. September 2019 !

Termin: 5.10.-6.10.2019

Ort: Potsdam, Freiland (freiland-Potsdam.de), Friedrich-Engels-Str. 22

Veranstaltende: Deutsche Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität dgti e.V., gegründet 1998, Arbeitskreis Berlin-Brandenburg.

** English **

Dear All:

We cordially invite you to our congress Trans* Congress in Potsdam  October 5-6, 2019.

By the way, Trans* in Frankfurt follows suit: November 9, 2019 (Application open from September 20, 2019)!

We provide presentations, panel discussions and workshops for transgender, transsexual (trans*) and intersexual people, relatives, counsellors, placement officers, employment agents and experts in medicine, therapy, training, education and integration policy.

We´ll talk about:

Participation in all social sectors, integration at work, access to work and training positions. A third gender, the legal recognition of non binary people, became law in Germany at December 31th 2018. Are you prepared ? How do the local officials apply the new law?

Increasing willingness to use violence against minorities, safe countries of origin for rainbow refugees ? Trans* in Religion. Medical services, acceptance of trans* and intersexual kids and adolescents. Presentations, panel discussions and 17 workshops cover the whole scope of social and health related challenges. Joining our congress will help you to cope better with given constraints or increase acceptance within your field of work.

Trans* in Potsdam is funded by the federal state of Brandenburg represented by Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie des Landes Brandenburg.

We are looking forward to find your application at transinpotsdam.de open from September 6th !

Date: October 5-6, 2019

Venue: Potsdam, Freiland (freiland-Potsdam.de), Friedrich-Engels-Str. 22

Host: Deutsche Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität dgti e.V., founded 1998, Arbeitskreis Berlin-Brandenburg.

 


26.August.2019

Pressemitteilung zum neuen Gesetzesentwurf zum Verbot sogenannter Konversionstherapien auch bei Transsexualität

Wir begrüßen den Vorstoß von MdB Karlheinz Brunner sehr und freuen uns über die Bereitschaft zum Austausch. Vom Koalitionspartner würden wir uns ein ähnliches Interesse wünschen. Die Präsentation einer überarbeiteten Version des Gesetzesentwurfs zeigt, dass auf Kritik reagiert wird. Den Gesetzestext um die geschlechtliche Identität zu erweitern hat nicht nur Signalwirkung, sondern ist auch dringend geboten.

Vorstandsmitglied Julia Steenken meint dazu:

 „Der respektvoll und auf Augenhöhe geführte Dialog mit dem Abgeordnetenbüro Brunner zeigte Wissenslücken, die zu der ungewollten Deckungslücke im Gesetzesentwurf führte. Die im Nachgang zugesicherte Nachbesserung des Entwurfes ist erfreulich voll umfänglich in unserem Sinne erfolgt.“

 Julia Monro ergänzt:

“Die Aufnahme der geschlechtlichen Identität in den Gesetzentwurf ist für trans* (transsexuelle, transidente, transgender) Menschen von großer Bedeutung. Geschlechtliche Identität als Begriff ist durch die Yogyakarta Prinzipien1 hinreichend definiert und wird auch vom Bundesverfassungsgericht verwendet. Auch trans* Menschen erfahren häufig Konversionsversuche, bei denen Ihnen bspw. das Tragen “geschlechtsnonkonformer” Kleidung untersagt wird ebenso wie das Verbot geschlechtsnonkonforme Spielzeuge zu verwenden. Auch das Vorenthalten gegengeschlechtlicher Hormone oder das “Versöhnen” mit dem zugewiesenen Geschlecht sind als Konversionstherapie zu bewerten. Der proFamilia Bundesverband spricht davon, dass bei einer Verweigerung unterstützender Maßnahmen eine Kindeswohlgefährdung mitgedacht werden muss.”

 Hintergrund:

Im Mai 2019 richtete Gesundheitsminister Jens Spahn eine Kommission ein für einen Gesetzesentwurf zum Verbot sogenannter Konversionstherapien. Dabei handelt es sich um Versuche natürliche Sexualpräferenzen und/oder Identitäten als unnatürlich zu erklären und sie zu "heilen". Am 2.8.19 präsentierte Karl-Heinz Brunner einen solchen Entwurf und berücksichtigte dabei lediglich die sexuelle Orientierung. Nach Protesten und darauf folgenden Gesprächen mit der dgti und weiteren Einzelpersonen kam man zu der Erkenntnis, dass der Entwurf nachgebessert werden muss. Das Resultat ist der nun vorliegende Entwurf.


25.Juni.2019

Antrag der Partei der Linken im Bundestag

 

„Stopp der geschlechtszuweisenden Operationen an Kindern“ wird nach Beratung in den Ausschüssen am Donnerstag, den 27.6.2019 ab 23:30h im Bundestag debattiert. Dazu MdB Doris Achelwilm von der Partei "DIE LINKE":

 

„Obwohl sich in Wissenschaft und Politik mehrheitlich für eine Beendigung der OP-Praxis an intergeschlechtlichen Kindern ausgesprochen wird, hat sich seit Jahren nichts geändert: Die Operation an Genitalien und hormonproduzierenden Keimdrüsen von Kindern, deren körperliche Merkmale nicht in die medizinischen Schubladen von »weiblich« und »männlich« passen, findet statt. Und ein Rückgang dieser geschlechtsnormierenden OPs ist leider nicht festzustellen. Damit das Recht eines jeden Kindes auf körperliche Unversehrtheit und Selbstbestimmung endlich wahr wird, muss die GroKo ihren Absichtserklärungen Taten folgen lassen. DIE LINKE im Bundestag fordert die Bundesregierung deshalb erneut auf, die Operationen jetzt zuverlässig und gesetzlich zu stoppen. Warme Worte reichen uns nicht mehr – und den Betroffenen erst recht nicht.“

 


28.Mai.2019

Bundesgerichtshof entscheidet zu Grundbucheintragungen nach Vornamensänderungen: Beschluss vom 7. März 2019 – V ZB 53/18

 

Grundbücher sind in Zukunft so zu ändern, dass ein neues Grundbuchblatt angelegt wird, mit jeweiligen Verweisen auf das alte und neue in der Grundbuchakte. Das alte Grundbuchblatt mit dem alten Vornamen wird umgeschrieben und geschlossen.

An das alte geschlossene Blatt kommt man nur bei berechtigten Interesse.  So liegt mit dem neuen Grundbuchblatt tatsächlich ein Dokument vor, das nur den neuen Vornamen kennt.


10. Mai 2019

Stellungnahme zum Referentenentwurf des BMI und BMJV für eine Aufhebung des bestehenden Transsexuellengesetzes (AZ I A 1 3460/11-5-12 136/2019 vom 08.05.2019)

Wir begrüßen die Erkenntnis, dass das völlig veraltete und verfassungswidrige TSG aufgehoben und durch geeignete Regelungen zur Änderung des Personenstands ersetzt werden muss. 

Jedoch stellt der vorgeschlagene Entwurf keinerlei Verbesserungen dar, im Gegenteil. Die Behauptung, dieser Entwurf stünde mit der Nachhaltigkeitsstrategie in Einklang, empfinden wir als Augenwischerei.

Es wird nach wie vor auf „qualifizierte Berater“ gesetzt, die mit der bisherigen Gutachtergruppe identisch ist. Die Hoheit liegt weiterhin bei den Ärzten, eine Selbstbestimmung, wie die EU Resolution 2048 es empfiehlt, existiert nach wie vor nicht. Eine selbstbestimmte Praxis ohne Begutachtung/Beratung gibt es aktuell in sechs EU Staaten und man hat gute Erfahrungen damit gemacht. Menschen, die aus Sicht der WHO (Stand 2019) nicht psychisch krank sind, zu einer psychiatrischen Beratung zu zwingen, nur damit sie als das anerkannt werden, was sie von Anfang waren, krankt an Menschlichkeit.

Die kalkulierten Gutachterkosten (Durchschnitt ca. 450€) liegen fernab jeglicher Realität, das zeugt von völliger Unkenntnis der verfassenden Personen. Die unterschiedlichen Verfahren für transgeschlechtliche und intergeschlechtliche Menschen bewerten wir als Versuch, die vereinte Community zu spalten und als Ungleichbehandlung, die dem Sinn der Verfassung entgegensteht. Beides ist inakzeptabel.

Die neue Forderung Ehepartnern ein Mitspracherecht einzuräumen steht der Selbstbestimmung ebenso entgegen, wie eine Fristsetzung von drei Jahren für eine erneute Antragstellung. Es fehlen außerdem eine Strafbewehrung beim Offenbarungsverbot und ein besonderer Diskriminierungsschutz in der belastenden Transitionsphase.

Für intergeschlechtliche Menschen  ist es eine Verschärfung, da nun besonders qualifizierte Ärzte für den §45b PStG in Frage kommen sollen. Dies bedeutet eine erneute Re-Traumatisierung, da nicht selten Ärzte auch der Grund dafür sein können, dass Menschen diese Regelung in Anspruch nehmen müssen.

Der Gesetzesentwurf wird von uns in der vorliegenden Form abgelehnt. Wir fordern die Aufhebung des TSG, eine Nachbesserung des bestehenden §45b PStG mit Ergänzung eines strafbewehrten Offenbarungsverbots und einer Sicherung einer angst- und diskriminierungsfreien Transitionsphase. Wir fordern außerdem ein ernstgemeintes Einbeziehen der Interessenvertretungen in die Gesetzgebung.

Wir weisen darauf hin, dass die Ergebnisse der durch BMI und BMFSFJ selbst eingesetzten Arbeitsgruppe ignoriert wurden. Auch im Gesetzgebungsverfahren zur Dritten Option wurden die Verbände unzureichend einbezogen. Die Folge ist ein handwerklich schlechtes Gesetz, das eine unzumutbare Situation für inter- und transgeschlechtliche, für Ärzte und Standesbeamte geschaffen hat. Wir sind empört über die vorherrschende Ignoranz seitens der Ministerien. Der Gesetzesentwurf ist als respektlos anzusehen und bedeutet einen Fußtritt für die Würde des Menschen. Die 48h-Frist zur Stellungnahme lässt jede Wertschätzung vermissen und spiegelt die bisherige Marschroute wieder, den betroffenen Personengruppen keine ernstgemeinte Teilnahme zu ermöglichen.

Angehängt finden Sie eine detaillierte Kommentierung des Referentenentwurfes von Julia Steenken

Presseerklärung der dgti (PDF)

ausführliche Stellungnahme der dgti (PDF)


9.Mai 2019

Referentenentwurf für eine neues Personenstandsgesetz, vom 8.5.2019

Was haben Irland, Niederlande, Belgien, Dänemark, Luxemburg, Malta und demnächst Portugal nicht, dass man dort keinen Geschlechts-TÜV, eine "Geschlechtsidentitäts-Beratung", braucht um an eine Personenstandsänderung zu kommen ?

Sie haben kein BMI, bei dem an der Spitze einige ordnungspolitisch gerne übertreiben, um konservative Wähler bei Laune zu halten.  

Keine "SELF-ID" war die Parole aus dem BMI und so wurde uns jetzt ein Referentenentwurf für ein neues Personenstandsgesetz mit einigem Beiwerk zum Kommentar vorgelegt, dass eine Zwangsberatung durch speziell geschulte Psychologen und Psychiater als Beauftragte für diese Sonderbehandlung vorsieht. Der Inhalt dieser Schulung ist noch nicht bekannt.

Wozu will und was kann einer aus diesem Personenkreis, der der gleiche wie die bisherigen Gutachter_innen ist, zu unserem Geschlecht beraten ? Außer eine Aussage zu bestätigen und dafür aus einem Fördertopf Geld bekommen ist da nichts zu tun. Der Job dieser Leute ist gesichert, bekommen Sie doch jedes Jahr über 2000 Aufträge. Ein Schelm, wer glaubt das könnte ein Geschäftsmodell sein.

Ganz nebenbei sollen auch intersexuelle Menschen, die den §45b nutzen sollen, einen besonders qualifizierten Arzt für ihr Attest aufsuchen müssen. Das ist eine unzulässige und nicht verfassungsgemäße Verschärfung der aktuellen Lage!

Da war doch was im Beschluss des BVerfG zum dritten Personenstand, dass die geschlechtliche Identität durch das Grundgesetz geschützt sein soll, bei allen. Das BMI soll uns bitte mal erklären, wie man an etwas, dass durch das Grundgesetz geschützt ist, herumberaten kann.
Hier spürt man deutlich den guten Draht, den bestimmte Leute aus bestimmten Fachgesellschaften wie der DGSMTW zu konservativen Politikern haben. Da geht es nicht um Wissenschaft und soziale Gerechtigkeit sondern Zuarbeit zur Befriedigung rechtskonservativer Bedürfnisse.

Amtliche Unterlagen sollen nur dann geändert werden können, wenn es "wenn möglich" ist und wenn kein "öffentliches Interesse" dagegen steht. So gummiweich formuliert, macht da jeder sein eigenes Un-Ding. Eine Strafbewehrung für das Offenbarungsverbot? - Fehlanzeige.

Nicht mit uns. Bis Freitag wird eine Stellungnahme der Verbände erwartet. Die Kurzfassung vorab:

NEIN DANKE !

Wer mehrere Bundesratsbeschlüsse und die Ergebnisse der selbst eingesetzten Arbeitsgruppen, wie die IMAG (2013-2017) und mehrere Rechtsgutachten ignoriert, glaubt, mit uns kann man´s machen.

Der IDAHOT ist in ein paar Tagen und wir empfehlen die Gelegenheit zum massiven Protest


8.Mai 2019

Einrichtung Fachkommission zum möglichen Verbot von Konversionsversuchen an transidenten / transsexuellen  und homosexuellen Menschen

Die dgti e.V. wurde in die Fachkommission eingeladen. Was bedeutet "Reparatur" oder "Therapie" eigentlich bei transidenten Menschen ?

Mit der geschickten Wahl solcher Begriffe zeigt sich schon, wie schwer ein Verbot zu verfassen ist, wenn die mutmaßlichen Anbieter solcher Versuche wie ein Chamäleon ihre "Angebote" mal Reparatur, mal Konversion oder, mit dem Ziel der Umdeutung, Affirmation nennen. Während die Wissenschaft unter Affirmation eine Bestätigung dessen was jemand selbstbestimmt möchte versteht, wird daraus bei den Anbietern das fremdbestimmte verbiegen einer geschlechtlichen oder sexuellen Identität. Häufige Folgen sind Depressionen und Suizid.

Bei transidenten Menschen bestehen diese Methoden hauptsächlich darin, diese Personen möglichst unauffällig in ihrem "biologischen" Geschlecht zu bestärken. Vor allem Kinder und Jugendliche sind Opfer solcher Ideen. Z.B sind Fußball oder mit Autos bzw. Puppen spielen Dinge, die geschlechtsspezifisch sein sollen. Daher wird den Eltern geraten ihre Kinder entsprechend zu erziehen. Kinder und Jugendliche lassen sich dahingehend nicht täuschen und das Leiden verstärkt sich, sie merken schnell, dass hier etwas faul ist. 

In einem 2005 erschienen Fachbuch "Störungen der Geschlechtsidentität" von H. Bosinski, Mitglied der DSGMTW wie auch K.M. Beier und Alexander Korte, finden wir auf Seite 411: Ein Therapeut "gleichen Geschlechts" soll mit dem Kind in Einzeltherapie geschlechtskonform spielen, Konformität durch Zeichen belohnen und nicht konformes Verhalten nicht beachtet und "beiläufig unterbunden" werden. Alternativ soll in Gruppen mit bis zu 5 Kindern gespielt, Spielangebote gemacht und das gleiche Belohnungs- und Unterbindungssystem zur Anwendung kommen. Konsequent verweigern die genannten Behandler eine pubertätshemmende Therapie am Beginn der Pubertät und brandmarken sie als verantwortungslos (A. Korte, Spiegel-Online). Eine Hormontherapieverweigerung ist für Jugendliche und Erwachsene zu mehr als 50% ein Grund für einen Suizidversuch.

Das ist unseres Erachtens keine Therapie sondern der Versuch der "Umpolung". Eine Beeinflussung von außen ist nicht möglich.


 11.April 2019

Niederlande vereinfachen Personenstands- und Vornamensänderung

In den Niederlanden wurde die psychiatrische Begutachtung zum Zweck der Namens- und Personenstandsänderung für transsexuelle / transidente Menschen ab 16 Jahren abgeschafft. Ein einfacher Antrag mit 4 Wochen Wartefrist genügt. 6 EU Staaten haben damit diese einfache Möglichkeit eingeführt, die es in Deutschland nach wie vor nicht gibt. 

Portugal wird der 7. EU Staat sein, hier hatte das Parlament bereits 2018 einen Beschluss gefasst, jedoch ist mit dem Präsidenten Sousa noch die Altersgrenze strittig.

Auch dies ist in den Niederlanden zu bemängeln.

Wer unter 16 Jahren ist, muss die Änderung über ein Gerichtsverfahren anstrengen, dass nur einmal rückgängig gemacht werden kann, so Minister Dekker.

Eine derartige Regelung ist nicht angemessen, da es hierbei ausschließlich um die rechtliche Zuordnung und nicht um medizinische Maßnahmen geht.

Nicht-Binäre unter den intersexuellen und transidenten Menschen haben das Nachsehen, ein dritter Personenstand ist gesetzlich noch nicht vorgesehen. Leonne Zeegers hatte sich im Oktober 2018 in einem langen Gerichtsprozess

den ersten niederländischen Reisepass mit der Angabe x erstritten.

Für die Gegner eines Selbstbestimmungsgesetzes an der Spitze des Bundesinnenministeriums wird die Luft dünn. Wenn mit Norwegen 7 europäische Staaten eine Personenstandsänderung ohne Begutachtung ermöglichen, hat mensch sich dort dabei etwas gedacht:

Es ist die Konsequenz aus derselben Erkenntnis, die zur Neufassung der Klassifikation der WHO in ICD-11 in 2018 geführt hat. Wenn etwas keine psychische Störung ist, gibt es keine Rechtfertigung für eine psychiatrische Begutachtung. Wir betrachten diese Form der Pathologisierung als einen Eingriff in unsere Persönlichkeitsrechte. 

 

Wir fordern die Bundesregierung und im besonderen die Führung des BMI auf, sich in Fragen der rechtlich-geschlechtlichen Selbstbestimmung an unseren fortschrittlichen europäischen Nachbarn zu orientieren. 

Nur ein Staat, in dem möglichst alle Menschen auf ihre Art glücklich leben können ist auf Dauer in ideeller wie materieller Hinsicht erfolgreich. Das sollten gerade konservative Politiker_innen im Auge behalten.  

 


 

8.April 2019

Bundesinnenministerium informiert Standesämter ?

 

Wir haben Meldungen erhalten, nachdem das BMI die Standesämter angeschrieben habe um seine Auffassung, "Variante der geschlechtlichen Entwicklung" wäre ausschließlich gleichbedeutend mit "intersexuell" zu propagieren und

Ärzte, die ein entsprechendes Attest für transidente Menschen ausstellen, würden sich eventuell strafbar machen.

 

Damit sich ein Arzt nach §278 StGB durch "ausstellen eines falschen Gesundheitszeugnisses" strafbar macht, müsste es für den im §45b PStG gewählten Begriff "Variante der geschlechtlichen Entwicklung" eine verbindliche Definition in der

Medizin geben, so dass sich ein Arzt 100% eindeutig an dem Stand der Wissenschaft in der Medizin halten kann. So eine Eindeutigkeit gibt es gewöhnlich bei Blutuntersuchungen auf Alkohol, Drogen usw. oder bei der

Feststellung des Gesundheitszustandes, z.B. Behandlungen, die stattgefunden haben oder nicht.

 

Diese Eindeutigkeit gibt es hier nicht.

 

Die S2k Leitlinie "Variante der geschlechtlichen Entwicklung" der AWMF ist nur eine diagnostische Empfehlung.

Das BMI sorgt selbst für einen Widerspruch, weil es in seinem Kommentar auf den Begriff DSD (Disorders of Sex Development) verweist, der so nicht im Gesetzestext steht. DSD ist in der S2k Leitlinie wiederum nur als Teilmenge der "Varianten geschlechtlicher Entwicklung" angegeben. Der deutsche Ethikrat und die medizinische Forschung geben Hinweise, dass auch eine nachgeburtliche geschlechtliche Entwicklung eine solche Variante sein könne oder dass bei transidenten Menschen eine mögliche geschlechtliche Ausprägung des Gehirns dazu zähle. Die Bundesärztekammer schließlich schreibt in ihrem Aufsatz zu DSD: "Die Verfasser dieser Stellungnahme sind sich der Komplexität der DSD-Nomenklatur bewusst".

 

Wir möchten alle diese Quellen nicht bewerten aber feststellen, dass es legitim und keinesfalls strafbar ist, alle namhaften Quellen bei der Erstellung eines Attestes einzubeziehen. 

 

Das BMI ist gegenüber den Standesämtern nicht weisungsbefugt und versucht mit Hilfe dieser "Information" Mitarbeitende bei den Standesämtern zu verunsichern.

 


26.März 2019

Hessen startet Bundesratsinitiative zum Verbot sogenannter "Konversionstherapien".

Entsprechend der Vereinbarung im Koalitionsvertrag wird die Landesregierung einen Antrag zum Verbot von Konversionstherapien in den Bundesrat einbringen. Mit dem gestrigen Kabinettsbeschluss wird der Antrag „Akzeptanz und Wertschätzung statt Pathologisierung und Diskriminierung: Menschen in ihrer sexuellen Orientierung und geschlechtlichen Identität stärken – ‚Konversionstherapien‘ verbieten“ dem Bundesrat zugeleitet werden. Die Länder Berlin, Bremen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein planen, in der kommenden Woche gleichlautende Beschlüsse zu fassen, um die Initiative dann als Mehrländerantrag für den Bundesrat am 12. April einzubringen.

 

„Sexuelle Orientierung und geschlechtliche Identität sind Wesensmerkmale des Menschen, keine Entscheidung. Entsprechend ist Homosexualität keine Erkrankung und deshalb auch in keiner Weise behandlungsbedürftig. Im Gegenteil: Konversionstherapien sind auch nach Ansicht psychologischer Fachverbände und der Bundesärztekammer gesundheitsgefährdend. Deshalb wurde im Koalitionsvertrag diese Bundesratsinitiative vereinbart“, so der Minister für Soziales und Integration, Kai Klose. Mehr...

 


 

März 2019

Information zur Kritik des parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Krings und dem vermeintlichen Missbrauch des §45b PStG

Dr. Günter Krings, parlamentarischer Staatssekretär im BMI äußerte in der FAZ vom 14.03.2019,

»er finde es bedenklich, wenn die von Geburt an schwierige Situation intersexueller Menschen und die für sie richtigerweise personenstandsrechtlichen Regeln nun von einzelnen Vertretern einer anderen Gruppe ausgenutzt werde.«

Ärzte könnten sich strafbar machen, wenn sie die Bescheinigungen für die Änderung von Vornamen und Geschlechtseintrag für trans*Menschen ausstellten, betonte Krings.

Dr. Krings äußert sich in seiner Funktion als parlamentarischer Staatssekretär politisch und verlässt dabei seinen eigenen Kompetenzbereich. Es ist die Fachkompetenz eines jeden Arztes Diagnosen und Entscheidungen nach bestem Wissen und Gewissen gemäß dem hippokratischen Eid zu treffen. Deren Entscheidungen hat auch ein Staatssekretär nicht in Frage zu stellen und schon gar nicht als Straftat zu deklarieren. Wir weisen die Äußerungen Krings‘ aufs Schärfste zurück.

Eine parlamentarische Anfrage hat ergeben, dass das BMI mit „eigenen Experten“ und damit gegen den Rat der Interessenverbände, den Empfehlungen des Deutschen Ethikrates, den Ergebnissen der interministeriellen AG des BMI und BMFSFJ ein Gesetz formuliert hat, welches bereits im Vorfeld massiv kritisiert wurde. Es wurde mehrfach angemahnt, dass der Gesetzesentwurf weder den Bedürfnissen Betroffener noch dem Urteil des BVerfG gerecht wird. Es handelt sich also um einen Versuch mit einer Angstpolitik von eigener Unfähigkeit abzulenken um sich aus der Verantwortung zu ziehen. Zusätzlich wird ein Keil zwischen die sonst vereinte Trans- und Intercommunity getrieben, die seit Jahren gemeinsam ein Recht auf Selbstbestimmung fordert.

Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt, zuletzt in seinem Beschluss 1 BvR 2019/16 klargestellt, dass die geschlechtliche Identität aller Menschen, auch wenn sie nicht männlich oder weiblich ist, durch das Grundgesetz geschützt ist und verdeutlicht, dass weder staatliche Interessen noch jene Dritter dem Recht auf Anerkennung einer nicht-binären Geschlechtsidentität entgegenstehen. Daraus ergibt sich zwangsläufig, dass die einzige Voraussetzung für eine Zuordnung zu einem Geschlecht die selbstbestimmte Erklärung eines jeden Individuums ist, ohne Einschränkungen auf die körperliche Konstitution (s.a 1 BvR 3295/07). Ebenfalls wurde klar formuliert, dass Geschlecht auch von sozialen und psychischen Faktoren mitbestimmt wird, was Transidentität ausdrücklich mit einschließt.

Dr. Krings übersetzt mit seinem Kommentar „Varianten der geschlechtlichen Entwicklung“ in einer Weise, die den §45b PStG verfassungswidrig machen würde, weil er Transpersonen explizit ausschließen möchte. Das BMI hat deswegen offensichtlich bewusst darauf verzichtet in den Gesetzestext eine Definition dieser Varianten einzufügen. Die von Krings erwähnte Chicagoer Konferenz von 2005 wird an keiner Stelle des Beschlusses 1 BvR 2019/6 erwähnt. Aus einer nicht vorhandenen Definition mit einem nicht vorhandenen Bezug auf eine rechtlich nicht bindende Definition einer med. Leitlinie oder einer Ärzt_innenkommission einen Straftatbestand zu konstruieren ist nicht nur paradox, sondern der Gipfel an Diskriminierung.

Sich das für einen bestimmten Personenkreis möglichst negative herauszupicken hat in Deutschland System. Während gesetzliche Krankenkassen medizinische Leitlinien, die für transidente/transsexuelle Menschen günstiger wären bislang nicht akzeptieren, sollen andere Leitlinien, nämlich die zur „Varianten geschlechtlichen Entwicklung“ rechtlich bindend sein? Dieser Versuch trans- und intersexuelle Menschen zu spalten wird scheitern.

Wir möchten Ärzt_innen die Angst nehmen, die Dr. Krings verbreitet und daran erinnern ihren Entscheidungsfreiraum auch zu Gunsten der Selbstbestimmung transidenter/transsexueller Menschen auszuschöpfen um deren Leidensdruck zu mindern. An Standesbeamt_innen appellieren wir, eindeutige Formulierungen im Gesetzestext anzuwenden und keine Diagnosen o.ä. nachzufordern, da diese ausdrücklich vom Gesetz nicht verlangt werden.

Vollständiger Text: Information zum angeblichen Missbrauch des §45b Personenstandsgesetz


Januar 2019

Einladung der europäischen Kommission gegen Rassismus und Intoleranz

Die dgti e.V. wurde von der europäischen Kommission gegen Rassismus und Intoleranz zu einem Gespräch eingeladen um einen Ermittlungsreport zur aktuellen Situation für inter- und transgeschlechtliche Menschen zu erstellen. Julia Steenken und Julia Monro von der dgti bemängelten die mangelhafte Umsetzung des neuen Personenstandsgesetzes für die Dritte Option. Standesbeamte sind oft überfordert, haben wenig Kenntnisse und verweisen an nächsthöhere Behörden um sich rückzuversichern. Viele hören von dem Thema zum ersten mal und sind sich unsicher wie vorgegangen werden soll. Weiter wurde ein verfassungswidriges TSG thematisiert, bei dem der Gesetzgeber es nach wie vor versäumt hat nach der EU Resolution 2048 eine Abschaffung/Reform des TSG mit einer stigmatisierenden Begutachtungspflicht voranzutreiben und die Selbstbestimmung zu fördern. Weiter wurden klare Richtlinien gefordert, die es Kindern und Jugendlichen im Schulsystem angst- und diskriminierungsfrei den Schulalltag zu absolvieren, indem ein Handlungsleitfaden von den oberen Ministerien implementiert wird, an dem sich das Schulpersonal, aber auch andere Behörden, wie Jugendämter orientieren können.
Außerdem wurde auf die mangelhafte Beratungsstruktur hingewiesen. Beratung wird überwiegend durch Menschen in Organisationen, aber mit ehrenamtlicher Arbeit durchgeführt, die oftmals mit persönlicher Energie Höchsteinsatz leisten ohne dafür entlohnt zu werden zu können. Der Gesetzgeber, der eigentlich in der Pflicht wäre, eine fachgerechte Beratungsstruktur sicherzustellen und zu fördern lehnt sich oftmals zurück und verlässt sich auf die NGOs.
Zuletzt wurde darauf hingewiesen, dass transgeschlechtliche Personen grundsätzlich eine erhöhte Anzahl an Gewalt- und Leiderfahrungen durchleben und sich oftmals in multiplen Belastungssituationen wiederfinden, die zur existenziellen Bedrohung werden können. Transsexualität / Transidentität sollte als Härtefall anerkannt werden und in einem separaten Schutzgesetz muss der existentielle Fortbestand sichergestellt werden, wenn Menschen sich nach ihrem Coming Out in die Transitionsphase begeben.
 
Die dgti bedankt sich beim Europarat für die Einbeziehung durch die Ermittlungskommission und wünscht sich einen zeitnahen Bericht auf den die Bundesregierung hoffentlich entsprechend reagiert.
 

 


Transgender Awareness Week(s)- Wochen der Beachtung Rhein-Main 15.11.-25.11.2018 

Trans* in Frankfurt 2018 Fachtagung 24.11.-25.11.2018

Veranstaltungen zur Transgender Awareness Week Rhein-Main

 

15.11.2018 Transkids - Wiesbaden

Transkids – anders aber normal 

Eine Veranstaltung im Rahmen der Transgender Awareness Week 2018 - Donnerstag, 15.11.2018 18:30h, Rathaus Wiesbaden

 

Transsexualität/Transidentität bei Kindern und Jugendlichen  ist das Thema der Dokumentation

"Transkids" des Medienprojekts Wuppertal.

 

Wie fühlt es sich an, im "falschen Körper" zu stecken? Welche Probleme haben diese jungen Menschen  und wo fühlen sie sich ausgegrenzt? Auf einem Ausflug zu einem Reiterhof tauschen Léon (13), Liam (14), Ben (14) und Florian (14) sich über ihre persönlichen Erfahrungen mit der eigenen Transition aus.

Wir zeigen den Film und anschließend gibt es die Möglichkeit mit Julia Monro, Moderatorin der Gruppe transkids und einem der Jugendlichen aus der Gruppe zu diskutieren.

 

20.11.2018 Transgender Day of Remembrance - TDoR - Überall !

Mit dem TRANS* DAY OF REMEMBRANCE (TDOR) gedenken wir den Opfern von transphober Gewalt. Wir ehren jene aus unserer Community, die wir im letzten Jahr verloren haben.

Vor 20 Jahren wurde der TDOR das erste Mal abgehalten. Im November 1998 wurde in den USA die afro-amerikanische trans* Frau Rita Hester ermordet. Am darauf folgenden Freitag versammelten sich über 250 Menschen, um ihrer Trauer und Wut über den Mord Ausdruck zu geben. Seitdem findet der TDOR jährlich am 20. November statt.

Viele trans* Personen werden im Lebensverlauf Opfer von Gewalt. Gewalt auf individueller Ebene, aber Repressionen auf struktureller, staatlicher Ebene. Von 2008 bis Ende 2017 wurden weltweit 2609 trans* Menschen ermordet. Dies sind nur die statistisch erfassten Fälle. Die Dunkelziffer wird deutlich höher geschätzt. Das vergangene Jahr wird die Zahl der Toten noch einmal nach oben treiben. Ein großer Teil der Opfer weltweit sind trans* Frauen of Color.

Der TDOR möchte neben einer gemeinsamen Möglichkeit zu trauern, die öffentliche Aufmerksamkeit von Hassverbrechen gegen trans* Menschen steigern. Aufmerksamkeit, die dringend benötigt wird. Denn medial wird derzeit nicht oder nur ungenügend über die Gewalt gegen trans* Menschen berichtet. Der TDOR gibt auch unseren Verbündeten die Gelegenheit sich mit uns zu solidarisieren. Eine Möglichkeit gemeinsam mit uns in der Mahnwache zu stehen und uns zu unterstützen.

Wir kommen an diesem Tag zusammen, um unsere Wut und Trauer auszudrücken. Wir kommen zusammen um gemeinsam den Verstorbenen aus unserer Community zu gedenken. Wir kommen zusammen um ein Zeichen zu setzen! Kommt und steht mit uns am 20.11.2018!

Augsburg

Treffpunkt 19:00 Uhr Königsplatz mit MUT, LSVD Bayern, B90 Die Grünen, Die Linke, pro familia, dgti e.V. Ak Bayern u.v.a.

Berlin

Treffpunkt 17:00 Uhr an der U-Bahn Haltestelle Augsburger Straße (Demo) und ab 19:00 Uhr Kundgebung am Rathaus Schöneberg in Berlin mit dgti e.V. Ak Berlin-Brandenburg

Emden

Treffpunkt 14:00 - 19:00 Uhr Constantiaplatz 4, Hochschule Emden mit Fielappers und dgti e.V. Ak Nord

Frankfurt a.M.

Treffpunkt 17:00 - 18:15 Uhr am Brockhausbrunnen /Höhe Zeil 87,Frankfurt und ab ca. 18:15h Demozug zum LSKH, Klingerstr.6 mit dgti e.V. Ak Hessen 

Hamburg

Treffpunkt 16:00 - 19:00 Uhr Große Freiheit Ecke Schmuckstraße (Infostand) mit Ragazza e.V. ;Therapiehilfe e.V.; ATME e.V., dgti e.V. Ak Nord

Nürnberg

Treffpunkt 17:00 - 19:00 Uhr Hallstr., mit Transident e.V., Queer Franken, MUT Mittelfranken, LSVD Bayern, dgti e.V. Ak Bayern

Stuttgart

Treffpunkt 18:00 Uhr Schlossplatz mit Queerdenker Stutgart, 100%Mensch; dgti e.V. Ak Baden-Württemberg

 

21.11.2018 Osteuropa Express Lesung mit Marianne Zückler - Mainz

Lesung über Freiheit, Liebe, Sexualität und Ausgrenzung

mit anschließender Podiumsdiskussion. Bar jeder Sicht, Hintere Bleiche 29. Moderation: Petra Weitzel

Marianne Zücklers Erzählungen basieren auf Interview mit Menschen aus Ost- und Mitteleuropa, die wg. ihrer geschlechtlichen oder sexuellen

Identität verfolgt werden. Zum TDoR hören wir die Erzählungen zu André/Andrea aus Lettland und Krisztina aus Ungarn.

 

 

24.11.-25.11.2018 Trans* in Frankfurt 2018

 


23.Oktober 2018

Presseerklärung der dgti zum Artikel in der "Ärztezeitung Online" zur Littmann-Studie vom 16.10.2018

Stellungnahme zu „Im falschen Körper geboren: Ist es jetzt Mode transgender zu sein?“ (Ärzte Zeitung online, 16.10.2018)

Ärzte haben den Auftrag ein Leiden zu heilen, zu lindern und nicht zu verschlimmern.

Dr. Alexander Korte ist verantwortlich für zahlreiche Artikel, die der „Frühsexualisierung“ das Wort reden ohne sie beim Namen zu nennen (s.a. Ärzteblatt 2008, Deutschlandfunk: Rezension des Kinderbuchs Teddy Tilly). Die von Nicola Zink einseitig zusammengestellten Zitate von Kortes Statements sind eine Sammlung von Einschätzungen zum Thema, die man von den Autoren Bradley/Zucker kennt. Letzteren hat man 2017 fristlos aus seiner Klinik wg. ungeeigneter Methoden entlassen. Korte zitiert Zucker in seinen Schriften gerne und häufig.

„Wichtig ist die Exploration der sexuellen Präferenzstruktur unter nativem Hormonstatus. Es schließt auch Gespräche mit Jugendlichen über ihre präorgastischen Masturbationsfantasien ein.“ Mit dieser Aussage sind gefährliche Entwicklungen verbunden: Transidente/transsexuelle Kinder sollen den Einfluss der körpereigenen Hormone zuerst durchleben und Hr. Korte über ihre sexuellen Phantasien berichten. Die Körper dieser Jugendlichen entwickeln sich dabei zu ihrem Nachteil in die falsche Richtung und sie müssen tatenlos zusehen, bis sie einen anderen Therapeuten gefunden haben. Der psychische Leidensdruck erhöht sich enorm. Stigmatisierender kann eine Behandlung nicht sein. Eine unumkehrbare negative Prägung für das restliche Leben, welche mühsam mit Therapien aufgearbeitet werden muss. Aus unserer Sicht ist das nicht nur unterlassene Hilfeleistung, sondern es grenzt an aktive seelische Körperverletzung und fällt unter die Gefährdung des Kindeswohls. Die Methoden erinnern geradezu an Dr. Money und den Fall Reimer. Unsere Erfahrung zeigt, dass eine selbstbestimmte, frühe gegengeschlechtliche Hormontherapie schnell zur eigenen Sicherheit über den weiteren Weg führt und die Lebensqualität der Jugendlichen drastisch verbessert. Jahre des Abwartens führen auf jeden Fall zu unnötigen seelischen Belastungen. Nicht abwarten hat innerhalb von weniger als drei Monaten Hormontherapie keine bleibende Auswirkung. Dies ist daher der einzige gute Weg.

weiterlesen... (Presseerklärung der dgti zum Artikel in der Ärztezeitung Online zur Littmann-Studie vom 16.10.2018 - PDF)

 


10.Oktober 2018

Neue Leitlinien für die in Diagnostik, Beratung, Behandlung tätigen Fachkräfte:

Die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e.V. (AWMF) e.V. hat die S3 Leitlinie: Geschlechtsinkongruenz, Geschlechtsdysphorie und Trans-Gesundheit: Diagnostik, Beratung, Behandlung veröffentlicht: S3 Leitlinie Langfassung

Die neue Leitlinie für Erwachsene bringt einen Paradigmenwechsel was Reihenfolge und Umfang geschlechtsangleichender Maßnahmen angeht. Es gibt keine starren Vorgaben an den Umfang und Dauer der Alltagserprobung mehr, die bisher als Voraussetzung für eine medizinische Indikation galten. Das letzte Wort hat jedoch weiterhin das medizinische Fachpersonal.

Die drei Personen in der Leitlinienkommission, die für transidente/transsexuelle Menschen aus eigener Biographie sprechen können, konnten sich hier mangels Mehrheit nicht durchsetzen. Dieser Umstand ist mit "Sondervotum" der Bundesvereinigung Trans* gekennzeichnet.

Der Umfang der als in Frage kommenden zu erwägenden geschlechtsangleichenden Maßnahmen hat sich erhöht, so werden bestimmte Methoden für einen Penoidaufbau oder Gesichtsfeminisierung ausdrücklich genannt.

Mehr Freiheit in der Gestaltung bedeutet für die Fachkräfte aber auch mehr Möglichkeiten eine therapeutische Begleitung kurz zu halten aber leider auch zu verlängern. Daher haben Behandlungssuchende jetzt das Recht, auch über Verweigerungsgründe detailliert informiert zu werden.

Völlig offen ist, wie die gesetzlichen Krankenkassen mit dieser Leitlinie umgehen. Nach wie vor gelten dort die MDS Richtlinien Transsexualität aus dem Jahre 2009.  Wir als dgti e.V. werden darauf drängen, dass diese Richtlinien zeitnah an die Leitlinie der AWMF angepasst wird.

Für Kinder und Jugendliche liegt eine neue Leitlinie noch in weiter Ferne.


8.Oktober 2018

 

Aktionswoche Montag, 08. Oktober bis Freitag, 12. Oktober 2018 Aktionswoche in ganz Deutschland!

 Mehr Informationen gibt es hier: https://aktionstandesamt2018.de/termine/

Ihr könnt mit uns gemeinsam eure Anträge beim Standesamt abgeben !

Die Aktion Standesamt 2018 fordert ein Gesetz zu einem selbstbestimmten positiven dritten Geschlechtseintrag bis Jahresende 2018. Sie knüpft damit an die Kampagne „Dritte Option“ und den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 10. Oktober 2017 an.

Der Gesetzgeber ist durch jenen Beschluss verpflichtet worden, bis zum 31.12.2018 einen positiven dritten Geschlechtseintrag einzurichten. Alternativ könne er aber auch den staatlich erfassten Geschlechtseintrag komplett abschaffen. Die Aktion Standesamt 2018 fordert, dass das zukünftige Gesetz das Recht auf eine selbstbestimmte Geschlechtsidentität achten wird.


August 2018

Inklusionsarbeit bei Allianz Global Investors setzt auch auf transsexuelle/transidente Menschen

Am 7.8.2018 fand bei der Allianz Global Investors in Frankfurt im Rahmen der Inclusion & Diversity Arbeit des Unternehmens eine Informationsveranstaltung zum Thema Transidentität statt. Gast des Abends war Julia Monro, Referentin der Deutschen Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität e.V. (www.dgti.org), die bundesweit zu Transidentität/Transsexualität und Intersexualität informiert. Nach einem kleinen interaktiven Einführungsworkshop „Typisch Mann – Typisch Frau“ wurden fachliche Informationen zu Transidentität und Intersexualität vermittelt. Anschließend gab es reale Beispiele zu aktuellen Mobbing- und Diskriminierungsfällen und einen Bericht über persönliche Diskriminierungserfahrungen aus Julia Monros alltäglichem Leben.

Der Managing Director Arne T. freut sich: „Ich bin sehr stolz auf unsere LGBT+ Abteilung, aber das T haben wir bisher leider noch nie bedienen können. Umso mehr danke ich für diese tiefen Einblicke und die damit verbundenen Schwierigkeiten nicht nur im Alltag, sondern auch im Berufsleben. Wir werden versuchen das T auch künftig öfter zu berücksichtigen und intern bei unseren Schwesterfirmen darauf hinweisen.“

„Wir haben lediglich die Oberfläche angekratzt. Wenn wir weiter ins Detail gehen könnten wir ein ganzes Studienfach damit füllen.“ Sagt Julia Monro, die sich insbesondere über die Stellenanzeigen des Unternehmens freut, die bei der Geschlechtsangabe bereits (m / f / d ) angeben. „da können sich andere Konzerne eine Scheibe abschneiden und ich hoffe, dass man diesem Beispiel folgt. Jetzt wird es Zeit, dass auch die Bundesregierung ihrer Pflicht nachkommt“ ergänzt Julia Monro.

 


 

15.08.2018

Männlich, weiblich, divers. Die Bundesregierung hat heute einen Gesetzesentwurf zur 3. Option beschlossen. Die dgti begrüßt es sehr, dass die Bundesregierung der Verpflichtung durch das Bundesverfassungsgericht nachkommt. Wir müssen jedoch feststellen, dass die Bedürfnisse transidenter/transsexueller Menschen und speziell nicht binärer Personen mit diesem Gesetzentwurf nicht berücksichtigt wurden. Letzteren hatte das OLG Celle bereits im Vorfeld die dritte Option zugesprochen. Alle Personengruppen unabhängig von ihren körperlichen Zuständen müssen in einem neuen Gesetz zur geschlechtlichen Selbstbestimmung berücksichtigt werden. Zugangsvoraussetzung darf nur die Selbsterklärung ohne medizinische Begutachtung sein. Mehr dazu hier.

https://www.bmi.bund.de/…/…/DE/2018/08/geburtenregister.html

 


August 2018

Die Aktion Standesamt 2018 fordert ein Gesetz zu einem selbstbestimmten positiven dritten Geschlechtseintrag bis Jahresende 2018. Sie knüpft damit an die Kampagne „Dritte Option“ und den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 10. Oktober 2017 an.

Der Gesetzgeber ist durch jenen Beschluss verpflichtet worden, bis zum 31.12.2018 einen positiven dritten Geschlechtseintrag einzurichten. Alternativ könne er aber auch den staatlich erfassten Geschlechtseintrag komplett abschaffen. Die Aktion Standesamt 2018 fordert, dass das zukünftige Gesetz das Recht auf eine selbstbestimmte Geschlechtsidentität achten wird.

Mehr Informationen gibt es hier: https://aktionstandesamt2018.de/ 


6.Juli 2018

6.7.2018 im Bundesrat: Sexuelle und geschlechtliche Identität ins Grundgesetz

Ziel des Gesetzentwurfes (BR Drucksache 225/1) ist es, das Merkmal der sexuellen und geschlechtlichen Identität in Artikel 3 Absatz 3 Satz 1 des Grundgesetzes einzufügen. Hierdurch werde nach Ansicht der antragstellenden Länder das Verbot der Diskriminierung aufgrund der sexuellen und geschlechtlichen Identität ausdrücklich grundgesetzlich abgesichert. Die Ergänzung von Artikel 3 Absatz 3 Satz 1 des Grundgesetzes um dieses Merkmal schütze sowohl die sexuelle Orientierung eines Menschen gegenüber anderen Menschen, als auch das eigene geschlechtliche Selbstverständnis, unabhängig davon, ob das empfundene Geschlecht mit dem bei der Geburt zugewiesenen Geschlecht übereinstimme.

Die Abstimmung wurde vertagt. Die Bundesländer mit Regierungsbeteiligung der CDU wollten sich an der Abstimmung nicht beteiligen.


3.Juli 2018 

Stellungnahme der dgti e.V. zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der in das Geburtsregister einzutragenden Angaben des Bundesministeriums des Inneren , für Bau und Heimat vom 5.6.2018

„Die Bezeichnung „weiteres“ als in § 22 Absatz 3 vorgesehene Bezeichnung wird von Seiten der dgti e.V. abgelehnt. Wir schlagen einen positiv benannten Eintrag inter/divers vor. Die im Entwurf notwendige medizinische Bescheinigung lehnen wir ab, da sie einen großen Teil der Menschen, die diesen Eintrag zur Anerkennung ihres Seins brauchen, ausschließt. Wir schlagen stattdessen vor, den Gesetzentwurf von Bündnis 90/Die Grünen eines Selbstbestimmungsgesetz umzusetzen.

Der Entwurfstext des neu einzufügenden § 45b PStG ist so nicht hinnehmbar. Er setzt den Beschluss des Bundesverfassungsgericht vom 10. Oktober 2017 - 1 BvR 2019/16 nur unzureichend um und entspricht nicht der derzeit schon gültigen Rechtslage. Wir widersprechen insbesondere den hervorgehobenen Passagen wie hier nachzulesen.


27.Juni 2018

dgti e.V. Arbeitskreis Rheinland-Pfalz: Im Gespräch mit Pia Schellhammer

Der dgti e. V. Arbeitskreis Rheinland-Pfalz (im Bild Sandra Mielke, Julia Monro, Mona Werling, Mark Blattner, Petra Weitzel) im Gespräch mit Pia Schellhammer, queerpolitische Sprecherin der Fraktion der Grünen im Landtag RLP und Christoph Wagner.

Worüber haben wir gesprochen ? Themen waren die Arbeitsweise der Justiz in Rheinland-Pfalz bezüglich Personenstandsänderungen bei Trans* und Inter* Personen, Probleme mit dem MDK/Gesundheitsversorgung, die Bundesratsinitiative der Landesrregierung, die Fortbildung von Pädagog_innen und Erziehenden zur Trans* und Inter*Personen, Altersgerechte Aufklärung in der Grundschule zur geschlechtlichen Identität und vieles andere mehr.

AK RLP mit Pia Schellhammer

Die gute Zusammenarbeit hat in der Vergangenheit bereits Früchte getragen, so z.B. die Bundesratsinitiative des Landes vom 12.5.2017 zum Selbstbestimmungsgesetz und Unterstützung bei Vornamensänderung auf Kontokarten der Banken.

 


20.Juni 2018

dgti e.V. wird "Charta der Vielfalt" beitreten

Gernot Sendowski, Vorstand bei Charta der Vielfalt e.V. im Gespräch mit Petra Weitzel

Gernot Sendowski Charta der Vielfalt mit Petra Weitzel

am Rande von "Diversity meets Tech" in Frankfurt am Main.

 


12.Juni 2018

ICD-11: Diagnosen und Kategorien stehen fest

Die Kommentierungsphase der Internationalen Klassifikation der Krankheiten und relevanter medizinischer Zustände in der Version 11 ist abgeschlossen. Die Weltgesundheitsversammlung (World Health Assembly – WHA) wird diese voraussichtlich im Mai 2019 verabschieden. Bis die ICD-11 in allen Nationen angewendet wird, wird es noch bis 2022 dauern.

Die wesentlichste Änderung ist die Benennung als gender incongruence (geschlechtliche Nichtübereinstimmung/Inkongruenz), eingestuft in einer nichtpathologischen Kategorie 17 „Zustände sexueller Gesundheit“. Es gibt zwei Diagnosen: HA60 Jugendliche/Erwachsene und HA61 Kinder (vor der Pubertät).


April 2018

"Zum Bilde Gottes geschaffen" - Die evangelische Kirche bewegt sich

Erste Handreichung der Evangelischen Kirche in Deutschland zu Transsexualiät und Kirche. Die evangelische Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) widmet sich dem Thema Transsexualität und möchte transidenten Menschen einen Platz in der Gemeinde bieten. Damit legt sie den Grundstein für einen Diskurs, der längst überfällig ist. Anstoß war das Projekt " Reformation für Alle* - Transidentität / Transsexualität und Kirche" (siehe auch http://tur2017.de/). Man kann nur hoffen, dass andere sich der Initiative der EKHN anschließen und möglichst bald ein Umdenken in den Gemeinden respektive im christlichen Glauben stattfindet. Die Handreichung gibt es zum Download unter: https://unsere.ekhn.de/themen/umgang-mit-transsexualitaet.html

Wir bieten Trans*Beratung für transsexuelle und transidente Menschen sowie Transgender.


März 2018

Was hat Donald Trump mit der ICD-11 und der Entpathologisierung der Transidentität / Transsexualität zu tun ? 

Mehr als uns lieb sein kann. Mit einem offenen Brief haben wir den deutschen Außenminister im Januar 2018 auf den Maulkorb der Trump Administration für die obersten Gesundheitsbehörden der USA, HHS und CDC, angesprochen, der Wörter wie z.B. Transgender in der Kommunikation untersagt und um Ansprache dieses Themas bei Gesprächen mit der US Regierung gebeten.

Unter dieser Prämisse erscheint es uns zweifelhaft, dass ein Vertreter der CDC in der Weltgesundheitsversammlung der WHO im Mai 2018 für die Einordnung der Diagnose gender incongruence (Ersatzbegriff für den bisherigen Diagnoseschlüssel F64.0 der ICD-10) in eine nicht-pathologisierende Kategorie relevanter Gesundheitszustände stimmt.

Wir haben Hr. Minister Sigmar Gabriel um eine Stellungnahme gebeten und wir haben eine Antwort auf eine nicht gestellte Frage bekommen:

Setzt sich die Bundesregierung auf der Weltgesundheitsversammlung für die Entpathologisierung ein ? Hier die Antwort aus dem Außenministerium: 

..."Ich darf Ihnen versichern, dass die Bundesregierung die aktuellen Entwicklungen in den USA eng verfolgt /beobachtet und sich auch künftig gegenüber ihren Ansprechpartnern für die Rechte von LGBTI einsetzen wird.

Auch kann ich Ihnen versichern, dass die Bundesregierung zusammen mit anderen EU-Mitgliedsstaaten die Aufhebung der Einstufung von Transsexualität als psychische Störung/Verhaltensstörung gem. ICD-10 innerhalb der WHO unterstützt."

 

 

"Eine fantastische Frau" gewinnt Oscar für den besten fremdsprachigen Film

Bei der Oscarverleihung 2018 gewann nun erstmalig auch ein fremdsprachiger Film, in dem eine Frau mit transsexuellem Hintergrund die Hauptrolle spielt. 

Infos zum Film / Deutscher Trailer 

 


November 2017

20. November 2017: Transgender Day of Remembrance - Transgender Tag der Erinnerung

Der 20. November 2017 ist ein Tag der Trauer.

Der Transgender Day of Remembrance erinnert uns an die 325 Opfer transfeindlicher Gewalt in den letzten zwölf Monaten. 325 Menschen, die Opfer von religiösem Fundamentalismus, populistischer Hetze und staatlich geduldeter Verfolgung geworden sind. Die Opfer in Europa sind aber auch Opfer politischer Untätigkeit.

Der Europarat und das Europaparlament fordern schon lange die Aufklärung der Bevölkerung. Doch nichts passiert. weiterlesen..

Trans*Beratung, Transberatung in Deutschland Frankfurt München Berlin Stuttgart Mainz Wiesbaden Köln Hamburg Nürnberg Münster Haldern

Transtagung Frankfurt Transsexualität transsexuell

Karlsruhe: Das Bundesverfassungsgericht beschließt dritten Geschlechtseintrag

In einem Aufsehen erregenden Urteil hat das Bundesverfassungsgericht am 8.11.2017 einen Beschluss für einen positiven, also benannten, Geschlechtseintrag gefasst. Dieser ist bis zum 31.12.2018 in die Praxis umzusetzen. Die Presserklärung der dgti dazu ist hier zu finden. Wir danken Vanja von der "dritten Option" für den Einsatz bis zum erfolgreichen Ende !

 


Oktober/November 2017

Transtagung Frankfurt Transsexualität transsexuell

Transgender Awareness Week Rhein-Main 2017 - Woche der Beachtung 11.10. - 22.11.2017

in Frankfurt, Mainz und Wiesbaden. Wir präsentieren die Ausstellung Max ist Marie vom 12.10.-22.11 in Mainz, zeigen den Film Mädchenseele am 17.10. in Wiesbaden, diskutieren mit Ihnen über unser Projekt Reformation für Alle* am 19.10. in Mainz und freuen uns, wenn Sie unsere Tagung in Frankfurt besuchen. Das vollständige Programm kann hier heruntergeladen werden. Wir schließen die Woche der Beachtung mit einem evangelischen Gottesdienst mit Pfarrerin Elke Spörkel am 22.10.2017 in der Christuskirche Mainz ab. 

Vor mehr als 20 Jahren fand die letzte Trans* Tagung mit bundesweitem Anspruch in Frankfurt am Main statt. Mit Förderung des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration und des Amtes für multikulturelle Angelegenheiten Frankfurt am Main präsentieren wir

Trans* in Frankfurt 2017 - Trans* Tagung Transidentität / Transsexualität 14.10.-15.10.2017

 eine Fach- und Informationstagung für Trans*, transidente, transsexuelle Menschen sowie medizinische, therapeutische und pädagogische Fachkräfte.

Wir bieten Fachbeiträge nationaler und internationaler Expert_innen sowie viele Workshops.  Durch die großzügige Förderung sind wir in der Lage, die Übernachtung für Teilnehmende mit einer Anreise größer 50km als im Tagungsbeitrag enthalten anzubieten. Voraussetzung ist die Unterbringung in Mehrbettzimmern. Die Verpflegung ist mit dem Tagungsbeitrag abgedeckt. Anmeldung und Information unter transinfrankfurt.de


Oktober 2017

Beteiligung des "Vertreter des öffentlichen Interesses" im TSG entfällt

Im Bundesgesetzblatt Nr. 49 vom 24. Juli 2017 wurde auf Seite 2530 eine kleine Änderung des Transsexuellengesetzes in § 3 Abs. 2 und 3 vom 20. Juli 2017 bekanntgegeben.

Mit dieser Änderung wird in § 3 Abs. 2 wie folgt neu gefasst: "Beteiligter des Verfahrens ist nur der Antragsteller oder die Antragstellerin." Weiterhin wird Abs. 3 komplett aufgehoben.

Was bewirkt dies Änderung? Der bisher am Verfahren beteiligte "Vertreter des öffentlichen Interesses" entfällt mit dieser Änderung. Dadurch beschleunigt sich das Verfahren nach dem Beschluss des zuständigen Amtsgerichts um einige Wochen.


September 2017 

Ehrenmitgliedschaft für verdiente Inhaberin einer dgti-Beratungsstelle

Inge Hildner aus Nürnberg, langjährige Inhaberin der dgti-Beratungsstelle Mittelfranken/Oberfranken/Oberpfalz wurde aufgrund eines einstimmigen Beschlusses der Mitgliederversammlung 2017 zum Ehrenmitglied der dgti e.V. ernannt. Sandra Wißgott übergab im Auftrag des Vorstands die Ehren-Urkunde mit der Ernennung zum Ehrenmitglied sowie einen Einkaufsgutschein für eine nahegelege Großhandelskette und einen Blumenstrauß an Inge Hildner.

Inge Hildner   Ehrenurkunde

Die gesamte dgti e.V. dankt Inge Hildner für die langjährige, engagierte Arbeit zum Wohle der Betroffenen in der Region.

 


August 2017 

Bundesärztekammer: Transsexuelle Menschen für die Blutspende zugelassen:

Ab sofort sind Trans*, transidente, transsexuelle Menschen für die Blutspende zugelassen. Die Richtlinie zur Hämotherapie der Bundesärztekammer wurde aktualisiert. Ausnahmen gelten weiterhin generell für Menschen mit sexuellem Risikoverhalten. Warum diese Personengruppe in heterosexuelle Menschen und transsexuelle Menschen aufgeteilt wird ist nicht ersichtlich, da für beide Gruppen die gleichen Bedingungen gelten. 


 

 

28.Juli 2017

Unsere Beratungsstelle Hamburg geht an den Start:

Ansprache im Senat zu Reformation für Alle* Gruppenbild csd Eröffnung 2017

Unsere Beraterin Greta Bollig präsentiert unser Projekt Reformation für Alle* beim Senatsempfang im Hamburger Rathaus zum Start des CSD Hamburg 2017 

 


Juni 2017

Steter Tropfen höhlt den Stein – Initiativen im Bundesrat zum Transsexuellengesetz

Die dgti e.V. hat sich in vielen Gesprächen mit Politikern, mit der Unterstützung zahlreicher Vereine, Institutionen, Unternehmen und einer Stadt, die unsere Initiative, zur Bitte an die Bundesländer den Begutachtungszwang im TSG über den Bundesrat abzuschaffen, unterzeichnet haben, in den Köpfen der Politiker_innen bemerkbar gemacht. Dazu hatten wir alle Fraktionen der Regierungsparteien in den Bundesländern angeschrieben und zahlreiche Gespräche mit z.B. Fraktionsvorsitzenden und Mitgliedern der Landtage geführt. Die vollständige Liste der Unterzeichner kann hier eingesehen werden.

Am 12.5.2017 wurde das 1. Etappenziel erreicht und die rheinland-pfälzische Landesregierung hatte im Bundesrat die Abschaffung des Begutachtungszwangs und ein neues Gesetz zur rechtlichen Anerkennung der Geschlechtsidentität und Schutz der Selbstbestimmung bei der Geschlechterzuordnung gefordert.

Dem Entschließungsantrag 362/17 haben sich die Bundesländer Berlin, Brandenburg, Bremen und Thüringen angeschlossen und dies führte am 2.6.2017 zur Entschließung des Bundesrats.

In der Entschließung heißt es unter 6):

„… Dabei ist insbesondere die teure und unnötige Begutachtungspflicht vor einer Vornamens- beziehungsweise Personenstandsänderung sofort abzuschaffen und durch ein Verwaltungsverfahren zur Anerkennung der Geschlechtsidentität zu ersetzen.“

Damit ist jetzt der Bundestag gefordert tätig zu werden. Die Zeit dafür in der laufenden Legislaturperiode wird knapp.

Wie notwendig eine Neuregelung ist, lässt sich aus den vielfältigen Hürden erkennen, die einzelne Amtsgerichte immer wieder aufbauen und nicht durch die Rechtslage begründbar sind. So werden von einem Amtsgericht regelmäßig drei statt zwei Gutachten verlangt, ein anderes schaltet bei Personenstandsänderung für Jugendliche zusätzlich ein Familiengericht ein oder verlangt zusätzlich zum Bundespersonalausweis einen Nachweis der Staatsbürgerschaft.

Durch die Annahme des Selbstbestimmungsgesetzes der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/DER GRÜNEN (Drucksache 18/12179 des Bundestages) könnten entscheidende Verbesserungen erzielt werden.

Daher werden wir nicht nachlassen durch Information und Aufklärung auch und gerade von Abgeordneten des Bundestags dazu beizutragen, dass das TSG durch ein dem Erkenntnisgewinn der vergangenen Jahrzehnte Rechnung tragendes Gesetz ersetzt wird. Dabei darf jedoch auch die Gesundheitsversorgung transidenter und transsexueller Menschen nicht aus dem Fokus verloren werden. Nach wie vor entsteht viel Leid dadurch, dass Leistungen durch gesetzliche Krankenkassen nur über Einzelfallentscheidungen gewährt werden. Auch dies bedarf einer dringenden Neuregelung.

Wir fordern daher die MdB auf,

1) noch in dieser Legislaturperiode einer umfassenden gesetzlichen Neuregelung zur rechtlichen Anerkennung der Geschlechtsidentität sowie dem Schutz der Selbstbestimmung bei der Geschlechtszuordnung in einem Verwaltungsverfahren zuzustimmen. 

2) und die Leistungen zu geschlechtsangleichenden Maßnahmen gesetzlich so zu regeln, dass sie für alle transidenten und transsexuellen Menschen frei zugänglich sind, analog wie im Sozialgesetzbuch V §23 (1) beschrieben.

 


Mai 2017

Einer für alle Menschen und alle Geschlechter:

Der neue dgti-Ergänzungsausweis im Format einer Scheckkarte

ist derzeit die einzige standardisierte Form eines Ausweispapiers, das der besonderen Situation betroffener Menschen Rechnung trägt und dabei versucht, keine Segregation innerhalb von Trans*verortungen vorzunehmen.

Viele Institute (Banken, Spar- und Raiffeisenkassen, Volksbanken) stützen sich vor der amtlichen Vornamens- und Personenstandsänderung auf diesen dgti-Ergänzungsausweis. Auf dieser Grundlage wird dann eine entsprechende Kontokarte erstellt. Die gesetzlich geforderte Identifikation und Legitimation bleibt vollkommen unberührt und ist gewährleistet. Letztendlich bevollmächtigen Sie sich selber unter dem "neuen Namen".

Weitere Informationen und Bestellung hier!


März 2017

Liebe Alle,
der Leitlinienentwurf ist da - bitte kommentiert zahlreich! Es handelt sich um eine öffentliche Kommentierung für jederman_frau_mensch. Ihr müsst keine Mediziner_innen oder Berater_innen sein, alle können mitmachen.
Unter folgendem Link https://ww3.unipark.de/uc/leitlinie/ steht die Leitlinie bis zum 02.04.2017 der interessierten Öffentlichkeit zur Kommentierung zur Verfügung.

Der vorliegende Leitlinienentwurf ist das Zwischen-Ergebnis eines langen, zum ersten Mal wissenschaftlichen Ausarbeitungs- und Abstimmungsprozesses von 15 medizinischen Fachgesellschaften und 2 trans* Personen (ab 2015 seit Gründung des Bundesverbandes - jetzt der Bundesvereinigung - BVT*-Vertreter_innen): http://www.awmf.org/leitlinien/detail/anmeldung/1/ll/138-001.html.

Der Leitlinienentwurf ist sicher meilenweit besser, als das was wir derzeit haben - aber in manchen Abstimmungen hat sich leider doch die trans*-emanzipatorische Perspektive nicht ganz durchgesetzt. Deswegen ist dieser - von uns eingeforderte - Kommentierungsschritt so wichtig, um die entsprechenden Stellen zu kritisieren. Mischt Euch ein, fordert Eure Bedürfnisse ein! Je mehr desto besser!

Für Fragen zum Enstehungsprozess bzw. zu den Leitlinien selbst stehen Euch Mari Güther (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) und ich (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) als jene BVT*-Vertreter_innen in der Leitlinienkomission zur Verfügung.
Viele Grüße Fronck
 
Bitte leitet/leiten Sie den Link in Eure/Ihre einschlägigen Verteiler weiter und postet ihn auf Euren/Seiten Seiten (gerne auch den Seiten der Fachgesellschaften und Verbände), damit das Online-Kommentarverfahren einen großen Zuspruch erhält.
Ich bin sehr gespannt auf das Feedback und sende beste Grüße aus Hamburg,
Dr. Timo O. Nieder
Leiter, Spezialambulanz für Sexuelle Gesundheit und Transgender-Versorgung
Stv. Sprecher, Interdisziplinäres Transgender Versorgungscentrum Hamburg
Koordinator für Lehre
Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf
Institut für Sexualforschung und Forensische Psychiatrie
Martinistraße 52
Gebäude West 38 (Seitenflügel)
20246 Hamburg
Tel: +49 (0)40 7410-54232
Fax: +49 (0)40 7410-56406
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
www.uke.de
 

Januar 2017

„Reformation für Alle* - Transidentität / Transsexualität und Kirche“

Was sich wie eine Mission Impossible, eine so gut wie unmögliche Fernreise in unbekannte Welten anhört, ist tatsächlich ein Blick in reale Lebens- und Glaubenswelten evangelischer Christ_innen und gelebte Akzeptanz.

Auch im 500. Jahr der Reformation erneuert sich die Evangelische Kirche in Deutschland. Eine neue Friedensethik nach 1945, die Ordination von Frauen in den 1960er Jahren, die Segnung und vielleicht auch Trauung gleichgeschlechtlicher Paare und jetzt die Themen geschlechtliche Identität und Vielfalt: Diese Reformation ist immer im Gange und beeinflusst auch das Denken aller anderen Menschen, unabhängig davon, ob sie evangelische Christ_innen sind oder nicht.

Lassen Sie sich von diesen neuen Wegen inspirieren und gehen Sie mit der Broschüre und unserem Social Spot auf Nahreise in Welten in Ihrer Nachbarschaft.

Deutsche Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität (dgti) e.V.
in Kooperation mit

Asta Dittes, Livia Prüll, Anne Scheschonk, Johanna Schmidt-Räntsch
Gerhard Schreiber, Petra Weitzel

Gefördert vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ).

Die Broschüre ist auch hier online erhältlich (PDF, 4MB) und kann gedruckt über das Publikationsverzeichnis des www.bmfsfj.de bestellt werden.


Berlin, 7.02.2017

dgti Gründerin Helma Katrin Alter erhielt das Bundesverdienstkreuz am Bande

Helma Katrin Alter,
wurde das Verdienstkreuz am Bande für ihre langjährige ehrenamtliche Arbeit durch den Bundespräsidenten verliehen. Die Laudatio hielt der Nürnberger Bürgermeister Vogel am 07.02.2017.



Mit dem Thema Transsexualität setzte sich Katrin Alter sich seit 1968 auseinander und gründete dazu eine Selbsthilfegruppe in Nürnberg. Wegen der damaligen Verschwiegenheit in dieser Thematik, trafen sich 8 Menschen wechselweise zu Hause.

Von 1994 -1997 war sie im Vorstand von Transidentitas e.V., Verein für Menschen mit abweichender Geschlechtsidentität in Offenbach. http://www.dgti.org/genderpoltik/allesgenderpol/102-projektnrwabstract.html
Die 1998 in Köln gegründete Deutsche Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität e.V. leitete Katrin mit viel Wissen und Engagement bis 2009, heute ist sie Ehrenmitglied.

In Zusammenarbeit mit dem Bundesinnenministerium entwickelte sie 1998 den dgti-Ergänzungsausweis, der sich seit dem für vielen Menschen als sehr hilfreich erwiesen hat.

Eltern und ihre trans* Kinder lagen Katrin besonders am Herzen, denn sie benötigen im hohen Maße Schutz und fachliche Hilfe. Dazu richtete sie den "Eltern-Kind-Pool“ ein. Heute ist daraus der bundesweit aktive Verein TRAKINE e.V. entstanden: http://www.trans-kinder-netz.de 

In ihrem Sachbuch „Gleiche Chancen für alle“ (2000) schrieb Katrin: „Ich lege die Verantwortung, ein lebenswertes Leben führen zu können, eindeutig in die Hände der Transidenten selbst, im Zusammenleben mit allen Menschen dieser Gesellschaft.“ http://www.dgti.org/bueche.html

Die Anerkennung ihres Lebenswerkes ist ein erster Schritt, aber gleichzeitig  wird die Forderung zu einem selbstbestimmten Leben in unserer Gesellschaft immer dringlicher!

Seit 1968 ist Einiges erreicht worden, aber es gibt noch so viel mehr zu tun. Wir alle sind aufgefordert, weiter energisch für die Persönlichkeitsrechte von trans* Personen zu kämpfen, denn trans* Rechte sind Menschenrechte. Gemeinsam und mit dem Bundesverband Trans* http://www.bv-trans.de und Anderen erreichen wir unsere Ziele eher. Zusammenarbeit ist sehr wichtig, damit Politik, Medizin und Gesellschaft sich endlich bewegen!

 


Berlin, 27.01.2017

Aktuelle TSG-Verfahren beim AG Leipzig

Seit Herbst 2016 mehren sich Meldungen, dass das Amtsgericht Leipzig bei Verfahren zur Vornamens- und Personenstandsänderung nach TSG von vornherein drei Gutachter_innen statt der vom TSG vorgesehenen zwei bestellt. Berichten zufolge ist eine der drei oft eine Gutachterin, die bisher noch nicht mit Gutachten im Zusammenhang mit dem TSG in Erscheinung getreten ist und die ein Honorar verlangt, das dem Zwei- bis Fünffachen üblicher Honorare anderer Gutachter_innen bei Verfahren nach TSG entspricht. Die Gutachterin wird offenbar auch mit Macht versucht durchzusetzen, bei einer Weigerung / Ablehnung der/des Betroffenen wird unter anderem mit der Ablehnung des Antrages gedroht.

Personen, die in nächster Zeit beim AG Leipzig ihre VÄ/PÄ beantragen wollen, sollten sich daher darauf einstellen, dass sie mit hoher Wahrscheinlichkeit mit dieser neuen Verfahrensweise konfrontiert werden. Gruppen und Organisationen vor Ort beschäftigen sich aktuell bereits intensiv mit diesen Vorkommnissen, vor allem der TIAM e.V. ( Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! ) sowie Kathrin Darlatt vom Referat für Gleichstellung der Stadt Leipzig ( Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! ).

Davon betroffene Personen können gegen dieses Vorgehen beim Präsidenten des Amtsgerichts formellen Widerspruch einlegen. Grundsätzlich dürfen nach TSG §4(3) nur solche Personen mit den Gutachten beauftragt werden, "die auf Grund ihrer Ausbildung und ihrer beruflichen Erfahrung mit den besonderen Problemen des Transsexualismus ausreichend vertraut sind". Bestehen Zweifel an der Qualifikation der beauftragten Gutachter_innen, ihrer Motivation oder gibt es nachweisliche Interessenkonflikte, so sollte der_die Gutachter_in begründet abgelehnt werden.


Mainz, 12.07.2016

Ausstellung Trans* in Arbeit erstmalig in einem Rathaus in Rheinland-Pfalz zu sehen


Auf Anregung und mit Unterstützung der dgti e.V. kommt die Ausstellung Trans* in Arbeit der Berliner Landesantidiskriminierungstelle ins Mainzer Rathaus.


Es ist die erste Mal, dass die Ausstellung ein einem öffentlichen städtischen Gebäude in Rheinland-Pfalz gezeigt wird. Mainz ist damit bundesweit bei den ersten Städten, die das

Thema Transidentität in angemessener Weise in die Öffentlichkeit tragen. Die Stadt Mainz hatte bereits in den vergangenen Jahren mit Plakaten an Litfasssäulen auf Lesben, Schwule und Transidente  aufmerksam gemacht, auf denen Menschen aus den realen Alltag zu sehen waren.

 

Die Ausstellung lädt den Betrachter ein, über die Lebensgeschichten, Diskriminierungs- und Erfolgs-
erfahrungen transgeschlechtlicher Menschen nachzudenken. Sie soll transgeschlechtliche Menschen ermutigen, offen auf Stellensuche zu gehen oder einen Transitionsprozess am Arbeitsplatz zu wagen,
wenn sie innerlich dazu bereit sind. Und sie appelliert an Arbeitgebende, sich für Trans*Menschen zu öffnen und das Potential zu erkennen, das in dieser Öffnung steckt.
 

Die Ausstellung wird am 13.7.2016 um 18:00h mit einer Begrüßung duchr Hr. Oberbürgermeister Michael Ebling eröffnet mit einer anschließenden Einführung durch Petra Weitzel, dgti e.V.

Besucht werden kann die Ausstellung bis einschließlich 13.8.2016

 

https://www.berlin.de/lb/ads/sensibilisierung/kampagnen/trans-in-arbeit/

 

Auf den Internetseiten der Stadt Mainz:
http://www.mainz.de/freizeit-und-sport/feste-und-veranstaltungen/veranstaltungskalender.php?sp-mode=eventdetail&sp-detail=104559&sp-detail-date=157281

 

 


Berlin, 1.07.2016

Resolution des UN Menschenrechtsrates zum Schutz gegen Gewalt und Diskriminierung basierend auf sexueller Orientierung oder der geschlechtlichen Identität

Der UN Menschrechtsrat hat am heutigen Tag die Resolution A/HRC/32/L.2/Rev.1 verabschiedet und damit auf historisch bemerkenswerte Weise zu den Grund- und Menschenrechten von LSBTTIQ* Menschen Stellung bezogen.

Die Deutsche Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität e.V. (kurz dgti e.V.) begrüßt ausdrücklich die Resolution A/HRC/32/L.2/Rev.1 des UN Menschenrechtsrates vom 1. Juli 2016. Nach der richtungsweisenden Ansprache Hillary Clintons im November 2011 vor der UN Vollversammlung, in der Clinton klar betonte, dass die Menschenrechte für jeden Menschen gelten, ungeachtet der sexuellen Orientierung, ist die heutige Resolution der lange überfällige nächste Schritt. In fast keinem Land der Erde werden die Menschenrechte von LSBTTIQ* Menschen vollständig geachtet oder gar unter besonderen Schutz gestellt - auch nicht in Deutschland.

Nach wie vor werden, auch in Deutschland, intersexuell geborene Kinder vor ihrer eigenen Entscheidungsfähigkeit und ohne dringende medizinische Notwendigkeit operativ geschlechtlich zwangs-zugewiesen. Ein klarer Verstoß gegen das Recht auf körperliche Unversehrtheit und die individuelle freie Entfaltung der Persönlichkeit. Trans* und transsexuelle Menschen müssen sich vor dem Gesetz als psychisch gestört erklären lassen, um ihrer Geschlechtsidentität entsprechende rechtliche Anerkennung in Form von Ausweispapieren zu erhalten.

Der staatliche Diskriminierungsschutz für alle LSBTTIQ* Menschen erstreckt sich lediglich auf klare Straftatbestände und wirtschaftlichen Schaden. Der deutsche Gesetzgeber ist, dies ist leider zu konzedieren, sehr zurückhaltend, wenn nicht sogar fahrlässig nachlässig. Das allgemeine Gleichstellungsgesetz (AGG) vom April  2013 implementiert gerade eben den durch die Europäische Kommission vorgegebenen Mindeststandard.

Die dgti e.V. fordert den deutschen Staat und im Besonderen die deutsche Bundesregierung dazu auf:

  1. Unverzügliche Abschaffung der zweifachen psychologischen Begutachtung und damit der gutachterlichen Feststellung einer psychischen Störung transsexueller Menschen als Voraussetzung zur rechtlichen Anerkennung der persönlichen geschlechtlichen Identität (Transsexuellengesetz (TSG) §4(3)).
  2. Gesetzliches Verbot geschlechtlich zuweisender Operationen oder anderer somatischer Maßnahmen an intersexuellen Menschen vor ihrer Einwilligungsfähigkeit.
  3. Verankerung des Rechts auf medizinische Versorgung für trans* und transsexuelle Menschen im Sozialen Gesetzbuch (SGB).
  4. Staatliche Anerkennung und gesetzliche Verankerung des besonderen Schutzes von Menschen auf Grund ihrer persönlichen geschlechtlichen Identität oder sexuellen Orientierung. Dieser Schutz muss zwingend alle Lebensbereiche umfassen, nicht nur wirtschaftlich relevante Gebiete, wie sie derzeit das AGG umfasst.
  5. Aufnahme der geschlechtlichen Identität und sexueller Orientierung als besonders zu schützende Güter in das Grundgesetz - so wie es Malta im April 2015 beispielhaft implementierte.
  6. Explizite Erweiterung des §46 Strafgesetzbuch (STGB), zur Strafverschärfung bei Straftaten, die auf Grund der geschlechtlichen Identität oder sexuellen Orientierung verübt wurden, sogenannte Hassverbrechen.

Die dgti e.V. fordert den deutschen Staat auf, insbesondere alle staatlichen Institutionen und Behörden aufzuklären und Diskriminierungssituationen unverzüglich abzubauen. Ausschließliche Anreden "Herr / Frau" in Anschreiben und Formularen diskriminieren aktiv und strukturell durch ihre zweigeschlechtlichen Vorgaben und
Zwangszuordnungen. Fehlende Aufklärung aller staatlichen Stellen führt immer wieder zu diskriminierenden Situationen, in denen die persönliche geschlechtliche Identität der Bürger_innen nicht geachtet wird. Wir fordern den deutschen Staat auf, schnell zu handeln. Grund- und Menschenrechte dulden keinen Aufschub.

 


Berlin, 14.06.2016

Orlando, USA: Gewalt gegen LSBTTIQ

Wir sind geschockt. Dies war ein Angriff auf uns alle, ganz egal in welchem Land wir leben. Bitte wisst, dass die dgti gemeinsam mit der ganzen LSBTTIQ Gemeinschaft an dem Schock und Trauer der Community in Orlando Anteil nehmen. Unsere Gedanken und guten Wünsche gelten den Familien derer die gestorben sind und ihren Freunden und sie sind mit denen, die verwundet wurden.


Und wir gedenken allen Opfern von Trans- und Homophobie:
http://dayagainsthomophobia.org/
https://tdor.info/


Nürnberg, 05.12.2015

Verleihung der Ehrenmitgliedschaft an Helma Katrin Alter

Am Samstag, dem 5. Dezember 2015 hatte die Stellvertretende Vorsitzende der dgti e.V. Sandra Wißgott die Ehre, der langjährigen früheren Vorsitzenden Helma Katrin Alter die Urkunde über die Ehrenmitgliedschaft in der dgti e.V. sowie ein kleines Präsent als Anerkennung für die Verdienste Helma Katrin Alters um die dgti e.V. zu überreichen. Die Urkunde war wenige Tage zuvor von der amtierenden Vorsitzenden Patricia Metzer in Berlin unterzeichnet worden.

 

Ehrenurkunde Helma Katrin Alter     Ehrenmitglied Helm Katrin Alter

 

Liebe Katrin,

wir alle danken dir sehr herzlich für all das, was du in den letzten Jahren für die dgti e.V. geleistet hast!

Patrricia Metzer, Voristzende
Sandra Wißgott, Stellvertretende Vorsitzende

 


Mainz, 23.10.2015

Meldung: Bundesratsinitiative zum Ersatz der psychologischen Begutachtung nach TSG durch ein Antragsverfahren

In den vergangenen 30 Jahren hat die Bundesregierung alle Forderungen nach Änderungen des Transsexuellengesetzes (TSG) ignoriert oder deren Umsetzung verzögert.

Nach wie vor sind für eine Vornamens- /Personenstandsänderung zwei psychiatrische Gutachten notwendig.

Einige Änderungen am TSG gab es u.a. durch Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes. Seit 2011 gab es in der Rechtsprechung keine weiteren Fortschritte.

Die Deutsche Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität dgti e.V. hat daher die Landtagsfraktionen der Bundesländer gebeten im Bundesrat die Initiative zu ergreifen, um die im Transsexuellengesetz (TSG) vorgeschriebene zweifache psychiatrische Begutachtung für eine Personenstands- / Vornamensänderung aus ethischen und medizinischen Gründen abzuschaffen und durch ein einfaches Antragsverfahren ohne Karenzzeit auf Basis der Selbstbestimmung zu ersetzen.

Dies folgt dem Beispiel mehrerer EU- Länder wie Irland und Malta, den Forderungen der Europaratsresolution 2048 und den Ergebnissen mehrerer Studien zur Begutachtung nach dem TSG.

Die Initiative wird von mehreren bundesweit tätigen Vereinen, regionalen Gruppen/Verbänden sowie namhaften Einzelpersonen unterstützt.
 

Das Anschreiben zur Initiative ist als PDF erhältlich, die Liste der Unterzeichner ist ebenfalls als PDF erhältlich.

 


Göttingen / Berlin, 23.08.2015

Bundesverband Trans* gegründet

Pressemitteilung des

Bundesverband Trans* e.V.i.G.
Für geschlechtliche Selbstbestimmung und Vielfalt!

am 23.08.15 gründeten 59 Gründungsmitglieder aus dem gesamten Bundesgebiet den Bundesverband Trans* e.V.i.G. als eine gemeinsame Interessenvertretung von ca. 33 Vereinen, Initiativen, Gruppen und weiteren Einzelpersonen.

Der Bundesverband Trans* e.V.i.G. versteht sich als ein gemeinsames Dach vielfältiger Vereine, Initiativen, Gruppen und Einzelpersonen, deren gemeinsames Anliegen es ist, die gesellschaftliche Situation von transgeschlechtlichen Personen in Deutschland maßgeblich zu verbessern. Noch immer sind transgeschlechtliche Personen erheblichen sozialen, medizinischen und rechtlichen Benachteiligungen ausgesetzt.

Mit dem Bundesverband Trans* e.V.i.G. ist ein Ansprechpartner auf der Ebene des Bundes geschaffen. Die berechtigten Anliegen transgeschlechtlicher Personen müssen gehört und maßgeblich in kommende Veränderungen besonders im rechtlichen und medizinischen Bereich einbezogen werden. Die Entpathologisierung transgeschlechtlicher Lebensweisen ist unverzichtbar und entspricht auch der Resolution Nr. 2048 des Europarates vom 22.04.15 [1].

Der Bundesverband Trans* e.V.i.G. steht für mehr Sichtbarkeit von Trans*personen sowie geschlechtlicher und sexueller Vielfalt in unserer Gesellschaft. Damit sieht er sich in geschwisterlicher Verbundenheit mit lesbischen, bisexuellen, schwulen, queeren und inter* Verbänden. Wir wollen die Gründung unseres Bundesverbandes Trans* e.V.i.G. besonders als ein Signal an alle Menschen verstanden wissen, die ihre geschlechtliche Vielfältigkeit erleben und diese auch leben wollen. Es soll ihnen und auch ihren Eltern und Angehörigen Mut und Freude schenken für ein selbstbestimmtes Leben in Gemeinschaft.

Kontakt:
Bundesverband Trans * (BVT*)
Für geschlechtliche Selbstbestimmung und Vielfalt!
eMail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

[1] Resolution Nr. 2048 des Europarates http://assembly.coe.int/nw/xml/XRef/X2H-Xref-ViewPDF.asp?FileID=21736&lang=en

 


Berlin, 08.06.2015

Dokumentarischer Kurzfilm "Mädchenseele"

Die dgti unterstützt dieses Filmprojekt:

Für die kleine Polly ist es ganz klar, sie ist ein Mädchen, weil sie eine "Mädchenseele" hat.
http://www.visionbakery.com/maedchenseele-doku
 
Der dokumentarische Kurzfilm "Mädchenseele" begleitet das Trans*Mädchen Polly über ein Jahr lang. Den Startschuss gibt ihre Einschulung. Denn sie markiert für alle Kinder und für Polly im Besonderen einen neuen Lebensabschnitt. Das erste Mal ist sie nun auch ganz offiziell ein Mädchen. So steht es in ihren Unterlagen, ihre Zeugnisse werden auf ihren weiblichen Vornamen ausgestellt, sie geht selbstverständlich auf die Mädchentoiletten und -umkleidekabinen. Wird ihr Geheimnis entdeckt?

"Mädchenseele" wurde von der Mitteldeutschen Medienförderung für das Nachwuchs Pitching KONTAKT 2015 am 3.7.15 ausgewählt!
Anne Scheschonk, Freie Autorin und Filmemacherin, Absolventin der Professional Media Master Class für Dokumentarfilm 2011, lebt und arbeitet in Halle (Saale)

Patricia Metzer

 


Travemünde, 05.06.2015

Mitgliederversammlung 2015

Die Mitgliederversammlung 2015 der dgti e.V. fand vom 5. bis 7. Juni 2015 im Theodor-Schwartz-Haus in Travemünde statt.

 

Mitgliederverammlung 2015

 

Im Zuge dieser Mitgliederversammlung wurde eine überarbeitete Satzung mit damit verbundener Beitragsordnung beschlossen und der Vorstand neu gewählt. Hier das Ergebnis der Neuwahl:

 

Vorstand

1. Vorsitzende Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, Berlin
Stellv. Vorsitzende Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, Wolframs-Eschenbach
Stellv. Vorsitzende Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, Braunschweig
Schriftführerin Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, Siegen
Weiteres Vorstandsmitglied Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, Heinsberg

Als Kassenprüfer wurden gewählt: Mara Prescher und Jane Thomas.

 

Vorstandschaft 2015

von links nach rechts: Patricia Metzer, Dagmar, Kohnen, Sandra Wißgott, Nicole Faerber, Andrea Ottmer

 


Berlin, 22.04.2015

"Die Instrumentalisierung der Transsexuellen" durch die neue Rechte, ein Kommentar

Ein Artikel von Frau Trischa Dorner in einem Leitmedium für Jugendliche der neuen Rechten [1] macht deutlich, wie die neue Rechte offensichtlich die „echten Transsexuellen“ für sich gegen den so titulierten „Genderwahn“ zu gewinnen versucht.

Mit Befremden registriere ich, dass es Transsexuellengruppen gibt, die diesen Artikel hochjubeln und als Erleuchtung feiern, aber das Umfeld, aus dem dieser Artikel stammt, ignorieren. Das die Europaabgeordnete Frau von Storch von der AfD hier zitiert wird, scheint manche noch viel weniger zu stören.

Frau von Storch ist auch eine der Personen, die hinter den „Besorgten Eltern“ steht und die deutschlandweit gegen den „Genderwahn“ in den Schulen kämpft. Die Forderung, in Schulbüchern neben heteronormativen Familie auch andere Familienmodelle vorkommen zu lassen, setzt sie mit Sexualkundeuntericht für Grundschüler gleich. Eine gelinde Übertreibung.

Wer glaubt, dass gerade von denen am äußeren und äußerstem rechten Rand, im Falle ihrer Machtübernahme, Positives für irgendwelche Transsexuellen ausgehen würde, muss wirklich naiv sein oder hat schlicht aus der Geschichte nichts, aber auch gar nichts, gelernt.

Wie kann man glauben, dass eine politische Richtung, die schwule und lesbische Lebensweisen bekämpft, auch nur im Ansatz für Trans*Menschen oder auch nur „echte Transsexuelle“ gut sein kann? Ist nicht auch ein großer Teil dieser Menschen nach der Transition, nach deren Definition, dann homosexuell? Können sie nach der Transition die vielen Kinder zeugen und gebären, die wir laut Vertretern dieser neuen Rechten, gegen die „Islamisierung“ bräuchten?

Nein, eine von Intoleranz geprägte Gesellschaft kann für keine Randgruppe gut sein, auch nicht für die sogenannten „echten Transsexuellen“. Wenn gelänge, was die neue Rechte anscheinend versucht zu erreichen, nämlich die Spaltung der Trans*Menschen, kann nur dazu führen, dass deren Kampf für ihre Rechte im Sande verliefe. Etwas, mit dem die neue Rechte, wenn sie dieses nicht sogar beabsichtigt, sicher sehr gut leben kann, weil dann aus ihrer Sicht eine Bedrohung des klassischen Familienbildes wegfiele.

Ich weiß nicht, ob Frau Dorner den professionellen Rattenfängern der neuen Rechten auf den Leim gegangen ist oder ob sie sich gerne vor deren Karren hat spannen lassen. Das Zitieren von Frau von Storch spricht allerdings leider für Letzteres. Erschreckend ist aber zu sehen, dass eine nicht ganz kleine Anzahl von Trans*Menschen diesen Artikel hochleben lassen, ohne zu hinterfragen, wer ihn wo und warum eingestellt hat.

Andrea F. Ottmer

[1] Trischa Dorner, „Instrumentalisierung der Transsexuellen“ in „Blaue Narzisse“, 9. April 2015
 


Strasbourg, 10.03.2015

Straßburger Gerichtshof stärkt Recht auf Geschlechtsangleichung

Die Straßburger Richter haben ein Urteil erlassen, nach dem Transsexuelle ein Recht auf eine Geschlechtsangleichung haben. Von den EU-Ländern fordern sie, zu restriktive Regeln abzuschaffen.

Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof hat am 10. März 2015 in einem Grundsatzurteil CEDH 075 (2015) das Recht von Transsexuellen auf eine Operation zur Geschlechtsangleichung gestärkt. Die Straßburger Richter gaben einem türkischen Transsexuellen Recht, dem die Gesundheitsbehörden über Jahre eine Geschlechtsangleichung verweigert hatten. Er war als Mädchen geboren worden, fühlte sich aber von Kindheit an als Junge.

Die türkischen Gerichte verweigerten die Operation zur Angleichung des Geschlechts. Sie argumentierten, dass eine eindeutige Ausprägung weiblicher Geschlechtsorgane vorliege. Das derzeit geltende türkische Recht sieht als Bedingung für eine Operation zum männlichen Geschlecht in der Regel vor, dass die betreffende Person nicht schwanger werden kann.
 

Quelle: http://hudoc.echr.coe.int/sites/eng-press/Pages/search.aspx#{%22sort%22:[%22kpdate%20Descending%22]} oder http://hudoc.echr.coe.int/sites/eng-press/pages/search.aspx?i=003-5032376-6183620

 


Berlin, 07.02.2015

Stellenausschreibung  im T*-Bereich

Das Jugendnetzwerk Lambda und die Trans*Aktiv Vernetzungsstelle suchen zum 1. März 2015 eine Projektkoordination für Trans*Aktiv (Teilzeit, 10 Stunden/Woche) - hier die Stellenausschreibung.

 


Berlin, 25.01.2015

Meldung

 

Nach dem großen Erfolg und Zuspruch in Hamburg, geht das Bündnis Vielfalt statt Einfalt nun auf Deutschland-Tour.

Die "Besorgten Eltern" planen für 2015 Proteste in mehreren Städten:  am 14. Februar Köln, 28. März München, am 18. April Kassel, am 16. Mai Augsburg, am 30. Mai Münster, am 13. Juni wieder Hamburg, am 18. Juli erstmals Berlin, danach am 22. August wieder Augsburg, am 12. September Hamburg und am 24 Oktober Kassel. Die letzte Demo des Jahres soll es am 7. November in Nürnberg oder Augsburg geben.

Weitere Info zur Aktion "Vielfalt statt Einfalt":
 
 

Berlin, 23.01.2015

Meldung

 

Hamburg demonstriert Vielfalt - Aufruf zu Kundgebung am 24.1.2015

Seit mehreren Monaten erlebt Deutschland eine rückwärtsgewandte Diskussion über Sexualpädagogik sowie den Umgang mit der Vielfalt sexueller Identitäten und Orientierungen im Schulunterricht. Unter dem Motto „Der Regenbogen gehört uns“ rufen die „Besorgten Eltern“ für den 24. Januar 2015 zu einer Demonstration in Hamburg auf. Sie richtet sich unter anderem gegen eine angebliche „Frühsexualisierung von Kindern“ und die „Entmündigung der Eltern“ bei der Sexualaufklärung.

Das Hamburger Aktionsbündnis Vielfalt statt Einfalt ruft für den gleichen Tag zu einer Kundgebung unter dem Motto „Hamburg demonstriert Vielfalt“ auf: Wir wollen damit ein sichtbares Zeichen gegen den drohenden Rollback in Sachen Sexualaufklärung und Lebensformenpluralität setzen.

  • Wir wehren uns gegen die seit Monaten anhaltende und von Teilen der Medienöffentlichkeit mitgetragene Diffamierung einer zeitgemäßen und verantwortungsvollen Sexualpädagogik.
     
  • Wir wehren uns dagegen, dass unter dem Deckmantel des „Kinderschutzes“ sinnvolle Bildungs- und Antidiskriminierungsarbeit als „Sexualisierung von Kindern in Kita und Grundschule“ diffamiert wird.
     
  • Wir wehren uns gegen homophobe, sexistische und rechtspopulistische Parolen, mit denen all jene ausgegrenzt werden, die nicht der heterosexuellen Norm und dem gängigen Bild der Vater-Mutter-Kind-Familie entsprechen.
     
  • Wir treten dafür ein, dass die Vielfalt von sexueller Orientierung und Geschlecht, von Familien- und Rollenbildern selbstverständliches Querschnittsthema in allen Bildungseinrichtungen wird. Sexualpädagogik ist immer auch Anti-Diskriminierungsarbeit. Dazu gehört die Vermittlung der Gleichwertigkeit von Hetero-, Bi- und Homosexualität genau so, wie von Cis, Trans* und Intersexualität.

http://www.vielfalt.hamburg/

 


Berlin, 09.01.2015

Pressemeldung

Der Deutschen Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität e.V., dgti e.V

Mit großer Bestürzung hat die dgti das Dekret der Russischen Regierung [1,2,3,4] zur Kenntnis genommen, durch das Transgendern und transsexuellen Personen keine Fahrerlaubnis mehr erteilt werden soll. Die Begründung, es handele sich, insbesondere bei Transsexualität, um eine psychische Störung oder gar Erkrankung, entbehrt jeder Grundlage.

Seit bereits über 10 Jahren setzt sich die dgti e.V. zusammen mit anderen Organisationen und Verbänden für die Entpathologisierung Transsexueller Menschen ein. Der durch die WHO [5] herausgegebene und aktuell in der Revisionsphase befindliche neue internationale Klassifikationskatalog für Krankheiten, ICD-11 [6], trägt dieser aktuellen Entwicklung voll und ganz Rechnung, denn ein Krankheitsbild "Transsexualität" wird darin nicht mehr beschrieben.

Die aktuelle Entwicklung in Russland basiert ganz offenbar auf völlig veralteten und wissenschaftlich nicht haltbaren Annahmen.

Die dgti e.V. fordert die Russische Regierung dazu auf, die aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse und Entwicklungen zur Kenntnis zu nehmen und ihre Entscheidung auf dieser Basis zurückzunehmen. Die dgti e.V. fordert zudem die Deutsche Politik dazu auf, von Russland die sofortige Rücknahme dieses Dekrets zu verlangen. Dekrete wie dieses sind eindeutig diskriminierend und verstoßen gleich mehrfach gegen allgemein anerkannte Grund- und Menschenrechte.

[1] BBC online, 8.1.2015
http://www.bbc.com/news/world-europe-30735673

[2] Deutsche Welle, 8.1.2015
http://www.dw.de/russia-hits-transgender-drivers-with-license-ban/a-18180841?maca=en-rss-en-all-1573-rdf

[3] Spiegel online, 9.1.2015
http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/russland-transsexuelle-sollen-keinen-fuehrerschein-mehr-machen-duerfen-a-1012038.html

[4] Dekret der Russischen Regierung
http://publication.pravo.gov.ru/Document/View/0001201501040003?index=1&rangeSize=1&filtercode=government&filterid=8005d8c9-4b6d-48d3-861a-2a37e69fccb3&back=False

[5] WHO
http://www.who.int/en/

[6] WHO ICD-11
http://www.who.int/classifications/icd/revision/en/

 


Berlin, 01.01.2015

Neujahrswunsch

 

Die Deutsche Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität dgti e.V. wünscht Ihnen allen ein frohes und gesundes neues Jahr 2015.

Die Vorstandschaft

 


Berlin, 01.01.2015

Spendenaktion von TrIQ

 

Liebe Besucher unserer Seite,

TransInterQueer e.V. hat einen Spendenaufruf getätigt, den wir gerne unterstützen möchten. Hier findet Ihr den Aufruf von TrIQ mit em Link zur Spendenseite

 

Liebe TransInterQueers* & friends - TrIQ braucht Euch!

Spendet Spendet Spendet .... bis 14.1.2015 - die erste gute Tat des neuen Jahres:

http://www.gofundme.com/jgyv3k

TrIQ muss 20% Eigenfinanzierung für seine ersten größeren Förderantrag für Trans* Sichtbarkeit, Empowerment & Medienarbeit zusammen kriegen.
Jeder Euro zählt vierfach!

Bitte unbedingt möglichst schnell an möglichst viele weiterleiten - DANKE!

Fronck

 


Dresden, 29.10.2014

Fachartikel zur Stimmanpassung bei Transidenten

 

Hier finden Sie einen Fachartikel zur Stimmanpassung bei Transidenten, der von Mitarbeitern des Uniklinikums Dresden verfasst wurde.

 


Siegen, 22.09.2014

Neue Beratungsstelle der dgti

 

Seit dem 22. September 2014 besitzt die dgti eine neue Beratungsstelle. Hier finden Sie die Kontaktdaten der Beratungsstelle:

 

NRW / Südwestfalen

Beratungs- und Informationsstelle
dgti e.V. c/o Nicole Faerber
Sieghütter Hauptweg 48
57072 Siegen

Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Termine nach Vereinbarung.

 

Wir wünschen der Inhaberin der neuen Beratungsstelle viel Spaß und Erfolg in ihrer Beratungsarbeit!

Sandra Wißgott 

 


München, 23.07.2014

Studie Coming-Out-Verläufe und Diskriminierungs-Erfahrungen von LGBT-Jugendlichen

 

Derzeit wird am Deutschen Jugendinstitut in München eine Studie mit dem Titel „Coming-out – und dann…?!“ durchgeführt. Damit sollen – finanziert vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend – in dieser Größenordnung bundesweit erstmalig wissenschaftliche Daten zur Lebenssituation von lesbischen, schwulen, bisexuellen und trans* Jugendlichen und jungen Erwachsenen erhoben werden. Besonders im Fokus stehen dabei die Erfahrungen rund um das Coming-out und was dieses für Jugendliche und junge Erwachsene bedeutet: Welche Erfahrungen – positive, aber auch diskriminierende – machen die Jugendlichen und jungen Erwachsenen in ihren Familien, in ihrem Freundeskreis und in der Schule, Ausbildung, Uni oder Arbeit? Welche Beratungs- und Unterstützungsmöglichkeiten nutzen sie in dieser Zeit und welche Rolle spielen dabei Freizeit- und Beratungseinrichtungen für Jugendliche? Die entsprechenden Daten sollen mit Hilfe eines Online-Fragebogens und in einer Reihe von persönlichen Interviews erhoben werden.

Wenn Sie diese Studie unterstützen möchten lesen Sie bitte hier weiter ...

 

 


 Berlin, 31.01.2014

Neue Adresse der Bundesgeschäftsstelle

 

Ab sofort erreichen sie die Bundesgeschäftsstelle der dgti unter der Adresse:

 

Bundesgeschäftsstelle
dgti e.V. c/o Patricia Metzer
Postfach 480108
12251 Berlin
Telefon: 030 - 24615492   -   Mittwoch ist Ruhetag!

Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

 


Stuttgart, 19.01.2014

Onlinebefragung zur Lebenssituation von LSBTTIQ-Menschen in Baden-Württemberg

 

Seit dem 20. November 2013 können Sie an der anonymen Onlinebefragung des Ministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familien, Frauen und Senioren zur Lebenssituation von lesbischen, schwulen, bisexuellen, transsexuellen, transgender, intersexuellen und queeren Menschen in Baden-Württemberg teilnehmen.

 Für Akzeptanz & gleiche Rechte in Baden-Württemberg

 
Die Onlinebefragung ist Teil der Erstellung des Aktionsplans "Für Akzeptanz & gleiche Rechte Baden-Württemberg" und möchte sowohl positive als auch negative Erfahrungen von LSBTTIQ-Menschen in verschiedenen Lebensbereichen wie Familie, Gesundheitswesen, Schule, Arbeit und Kultur erheben. Machen Sie mit und nutzen Sie die Chancen, sich aktiv an dem politischen Prozess zu beteiligen. Der zeitliche Umfang beträgt circa 30 Minuten. Die Befragung endet am 28. Februar 2014.

Hier geht es zur Onlinebefragung:   https://adobeformscentral.com/?f=L2sK7-l0EfQnhW8sIFuEsg

 

 


Berlin, 05.11.2013

Einladung zur Berliner Inter*Tagung

 

Liebe Inter*, Herms, intergeschlechtliche Menschen, Zwitter, Hermaphroditen, Intersexuelle, Angehörige, Partner_innen und Unterstützer_innen,

hiermit laden wir euch herzlich ein zur 2. Inter*Aktion, unserer Inter*Tagung am 15. bis 17. November in Berlin. Ab sofort könnt ihr euch anmelden, ganz einfach per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!. (Nähere Informationen dazu hier)

Inter*Tagung 2013

 

Die Tagung ist aufgeteilt in einen für alle Interessierten offenen Teil (Freitagmorgen bis -nachmittag) und einen geschlossenen Teil, der Inter* und ihren Angehörigen/Partner_innen vorbehalten ist, von Freitagabend bis Sonntag. (Wer inter* ist, machen wir natürlich nicht von medizinischen Diagnosen abhängig – hier zählt allein die Selbsteinschätzung.)

Wir beginnen am Freitag um 11.00 Uhr mit Workshops und Vorträgen, ab 13.30 Uhr folgt eine Podiumsdiskussion zu aktuellen sozialen und politischen Entwicklungen. Auch Samstag und Sonntag gibt es eine große Bandbreite von Workshops und Vorträgen zu politischen, aktivistischen, kulturellen, wissenschaftlichen, alltagspraktischen und selbsthilfeorientierten Themen, außerdem natürlich Pausen mit Verpflegung, Kultur, Filmen und Zeit für informellen Austausch und um sich kennen zu lernen.

Ort, genaue Zeiten, Teilnahmebeiträge, das vorläufige Programm und mehr findet ihr auf www.intertagung.de (wird laufend aktualisiert, also gern öfter vorbeischauen!) .

Veranstaltet wird die Tagung von der Internationalen Vereinigung Intergeschlechtlicher Menschen (IVIM / OII-Deutschland) und TransInterQueer e.V. (TrIQ), mit freundlicher Unterstützung durch die Hannchen-Mehrzweck-Stiftung und die Bundesstiftung Magnus Hirschfeld .

 

 


Hanau-Steinheim, 27.08.2013

Neue Beratungsstelle der dgti

 

Seit dem 27. August 2013 besitzt die dgti eine neue Beratungsstelle. Hier finden Sie die Kontaktdaten der Beratungsstelle:

 

Hessen

Beratungs- und Informationsstelle
dgti e.V. c/o Manuel Löw
Eichendorffstraße 2a
63456 Hanau-Steinheim
Telefon: 06181 - 9883207

Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Telefonische Beratung: Montags zwischen 18.00 - 20.00 Uhr und Donnerstags zwischen 20.30 - 22.30 Uhr
Termine nach Vereinbarung.

 

Wir wünschen dem Inhaber der neuen Beratungsstelle viel Spaß und Erfolg in seiner Beratungsarbeit!

Sandra Wißgott 

 


Braunschweig, 22.08.2013

Bradley E. Manning outet sich als Chelsea E. Manning

 

Chelsea (Bradley) E. Manning bekannt geworden als Informant von Wikileaks, hat sich heute - nach seiner Verurteilung - als Transfrau geoutet.

 

 

 

As I transition into this next phase of my life, I want everyone to know the real me. I am Chelsea Manning. I am a female. Given the way that I feel, and have felt since childhood, I want to begin hormone therapy as soon as possible. I hope that you will support me in this transition. I also request that, starting today, you refer to me by my new name and use the feminine pronoun (except in official mail to the confinement facility).

[Today Show vom 22.8.2013]

 

Seit die Meldung raus ist, gibt es es in Kommentaren auf den einschlägigen Online-Medien wie z.B. Tagesschau.de Kommentare, die z.B. meinen Mannings wäre dazu gezwungen worden, sich lächerlich zu machen, um nicht mehr als Held herhalten zu können. Andere verleihen ihrer Überzeugung Ausdruck er wolle damit nur bessere Haftbedingungen bzw. eine Verkürzung der Haft erreichen.

Erstere Aussagen sagen mehr über die Autoren aus als über Chelsea Menning selbst, denn sie implizieren, dass nur ein echter Kerl ein Held sein könne, nicht aber eine Frau und schon gar nicht...

Würden letztere Kommentare richtig liegen, dann wäre dieses von Celsea Manning offensichtlich von langer Hand geplant gewesen, denn Bilder von ihr in weiblicher Bekleidung spielten schon während des Gerichtsverfahrens eine Rolle. Außerdem erschiene dieser Schritt doch als extrem gewagt, denn Transpersonen haben, zumindest nach unserer Erfahrung, in Gefängnissen einen ziemlich schweren Stand.

Nein es ist davon auszugehen, dass dieser durchaus mutige Schritt aus freien Stücken gewagt worden ist.

Ob Manning, eine Heldin war oder ist, oder ein Verräter, dass möge jeder selbst entscheiden, der Schritt sich in ihrer Situation als Transfrau zu outen, und anzukündigen die Transition in der nächsten Phase ihres Lebens anzugehen, verdient jedoch, auf jeden Fall, höchsten Respekt.

Andrea F. Ottmer

 


Wolframs-Eschenbach, 17.08.2013

Außerordentliche Mitgliederversammlung der dgti e.V. mit Neuwahl der Vorstandschaft

 

Am 17. August 2013 fand eine außerordentliche Mitgliederversammlung der dgti in Wolframs-Eschenbach statt. Im Rahmen dieser Mitgliederversammlung wurde die Vorstandschaft der dgti neu gewählt. Hier das Ergebnis der Neuwahl:

 

Vorstand

1. Vorsitzende Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, Offenburg
2. Vorsitzende Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, Berlin
Schriftführer Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, Melle-Buer
Weiteres Vorstandsmitglied Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, Wolframs-Eschenbach
Weiteres Vorstandsmitglied Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, Berne
Weiteres Vorstandsmitglied Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, Heinsberg
Weiteres Vorstandsmitglied Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, Braunschweig

Als Kassenprüfer wurden gewählt: Mara Prescher, Lotty Maria Wergin und Jane Thomas.

 

Die neue Adresse der Bundesgeschäftsstelle:

dgti e.V.
c/o Andrea Budzinski
Wilhelmstraße 8
77654 Offenburg

Telefon: 0157 - 35656717

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Die Bundesgeschäftsstelle hat organisatorische und vereinsleitende Funktion, aber keine Individualberatungsfunktion. In Beratungsfragen wenden Sie sich bitte an eine unserer Beratungsstellen.

Sandra Wißgott

 


Nürnberg, 09.06.2013

Mitgliederversammlung der dgti e.V.

 

In der Zeit vom 7. bis 9. Juni 2013 fand zum 15-jährigem Bestehen der dgti e.V. eine  Mitgliederversammlung im Tagungszentrum des Berufsförderungswerks Nürnberg statt.

Mitgliederversammlung 2013

Der alte Vorstand wurde satzungsgemäß entlastet. Ein neuer Vorstand konnte aufgrund formaler Bedenken der Mitgliederversammlung nicht ernannt werden. Daher ist eine neuer Wahlgang notwendig. Dieser erfolgt voraussichtlich in gut sechs Wochen auf einer weiteren Mitgliederversammlung. Der bisherige Vorstand hat sich bereit erklärt, die Geschäftsführung übergangsweise zu übernehmen.

Unter anderem wurde in konstruktiver Weise über eine neue Behandlungsleitlinie sowie die Qualität der  Beratung und Beratungsstellen gesprochen und außerdem  die Zugehörigkeit zu Transgender Europe bekräftigt.

Patricia Metzer,
2. Vorsitzende

 


Tutzing, 16.01.2013

Zur Situation transsexueller Kinder in der Schule vor der offiziellen (gerichtlichen) Vornamensänderung

Hier finden Sie die Ausführungen der Rechtsanwältin Maria Sabine Augstein für das Trans-Kinder Netz (http://www.trans-kinder-netz.de) im Januar 2013 zur Diskussion, wie Schulen mit transsexuellen Kindern idealerweise umgehen sollten. Die Ausführungen sollen eine Hilfestellung für Schulen und deren vorgesetzte Dienstbehörden, aber auch für Schüler und Eltern sein.

 


Berlin, 17.06.2012

Forderungspapier AK TSG Reform

Die dgti  e.V. darf Ihnen als eine der beteiligten Vereine/Organisationen des AK TSG Reform das finale Forderungspapier vorstellen

Lesen Sie bitte mehr unter unserem Artikel Forderungspapier AK TSG Reform (1.6.2012) vorstellen.

Mit freundlichen Grüßen
Patricia Metzer
2. Vorsitzende dgti e.V.

 


Offenburg, 17.05.2012

LGB ohne T in Baden-Württemberg?

Am 20.04.2012 fand in Stuttgart, im Plenarsaal des Landtages von Baden-Württemberg die LGBT Veranstaltung Aktionsplan für Toleranz und Gleichstellung (Eine öffentliche Anhörung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) statt.

Bei der Vorstellung des Aktionsplan und der folgenden Podiumsdiskussion, hatten folgende Vereine ATME e.V., dgti e.V., TRansidentX) die das T innerhalb LGBT vertraten teilgenommen.

Teilgenommen, für unsere Belange sensibilisiert und am Ende doch beim Pressebericht vergessen? Lesen Sie bitte mehr unter unserem Artikel LGB ohne T in Baden-Württemberg?

Mit freundlichen Grüßen
1. Vorsitzende dgti e.V.

 


Offenburg, 20.03.2012

Neue Kontaktdaten für den Ergänzungsausweis!

Wir geben bekannt, dass ab so sofort (20.03.2012), für die Neu-Beantragungung/Erstellung des dgti e.V. Ergänzungsausweis:

dgti e.V.
c/o Sandra Wißgott
Rangaustraße 1
91639 Wolframs-Eschenbach
Telefon: 0170 - 7405249

die zuständige Person ist. Wir danken Frau Helma Katrin Alter für die jahrelange Arbeit mit der Erstellung der Ergänzungsausweise.

Sämtliche Anträge die bis Dato bei Helma Katrin Alter eingegangen sind werden noch von ihr fertig gestellt werden. Für Neubeantragungen bitte wir die neue Kontaktperson für den Ergänzungsausweis anzuschreiben.

Mit freundlichen Grüßen
1. Vorsitzende dgti e.V.

 


Offenburg, 24.11.2011

Eine wichtige Mitteilung an alle Nutzer und Unterstützer/innen der dgti.

Ab sofort hat die dgti ein neues Konto für Mitgliedsbeiträge, Spenden und Zahlungen des Ergänzungsausweises gilt:

Bankverbindung
Empfänger: dgti e.V.
Konto: 0013077606, BLZ: 66490000
Volksbank Offenburg

 


Nürnberg, 28.01.2011

Erneut wichtige Paragraphen des Transsexuellengesetzes durch das Bundesverfassungsgericht mit sofortiger Wirkung für rechtsunwirksam erklärt, da sie mit dem Grundgesetz unvereinbar sind

Mit dem Beschluss vom 11. Januar 2011, verkündet am 28.01.11, hat das Bundesverfassungsgericht erneut wichtige Paragraphen des Transsexuellengesetzes außer Kraft gesetzt (siehe Az. 1 BvR 3295/07). Sie dürfen ab sofort, bis zu einer Neuregelung durch den Gesetzgeber nicht mehr angewandt werden.

Es geht dabei um den § 8 des TSG, die rechtlichen Voraussetzungen zur Änderung des Personenstandes für Menschen mit abweichender Geschlechtsidentität. Unabhängig vom ursprünglichen Klagegegenstand stellt das Verfassungsgericht fest:

1. § 8 Abs. 1 Nummer 3 und 4 des Gesetzes über die Änderung der Vornamen und die Feststellung der Geschlechtszugehörigkeit in besonderen Fällen (Transsexuellengesetz – TSG) vom 10. September 1980 (Bundesgesetzblatt I Seite 1654) ist mit Art. 2 Abs. 1 des Grundgesetzes nach Maßgabe der Gründe nicht vereinbar.

2. § 8 Abs. 1 Nummer 3 und 4 des Transsexuellengesetzes ist bis zum Inkrafttreten einer gesetzlichen Neuregelung nicht anwendbar. ...

(der vollständigen Text kann unter frühere Begrüßungsseiten April 2011 nachgelesen werden)

 


 

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Zahlenspiele: Wie viele Transmenschen gibt es eigentlich in Deutschland? Man muß davon ausgehen, daß die lange genannte Zahl von 7000 mindestens um den Faktor 10 zu kurz gegriffen ist. Wie kommen solche Zahlen zustande, und hat vielleicht jemand ein Interesse daran, die Zahlen möglichst klein zu halten? Lesen sie hier weiter ...

Zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, welche das Scheidungsgebot für unwirksam erklärte, und zur dabei geforderten Reform des TSG: Was bleibt vom TSG noch übrig? ein Kommentar von Helma Katrin Alter

Fragen der Behandlung (wichtige Hinweise zur Differentialdiagnose für Ärzte und Patienten)

 


 

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Leider kommt es trotz der Hinweise zum Ergänzungsausweis immer wieder vor, dass
 
 
 
 
 
1. der Wunschname nicht deutlich genug angegeben wird
2. das beigefügte Bild nicht den Normen oder der Qualität eines Passbildes entspricht
3. die Kopie der Rückseite des Personalausweises fehlt
4. die im Ausweis enthaltene Adresse nicht mit der Versandanschrift übereinstimmt - entweder muss die Ummeldung erfolgen oder wir brauchen eine Erklärung für die Differenz
5. dass die Kopie des beigefügten Dokuments entweder nicht lesbar ist oder die Gültigkeit des Dokuments bereits abgelaufen ist oder kurz vor dem Ablauf steht
6. das Rückkuvert entweder ganz fehlt oder zu gering frankiert ist
7. die Adresse auf dem Rückkuvert nur schwer lesbar oder an einer postalisch nicht korrekten Stelle zu finden ist
 
 
 
 
 
 
 

 
 
 
 

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