Medizinische Diagnose und Versorgung
Formale Fragen
DiagnoseAufklärung Patient - Handlungsempfehlung für den HausarztStruktur des Psychosozialen Lebenslaufs Standards BehandlungsempfehlungenLeitfaden - "Transsexuell und nun?"Begutachtungsrichtlinien des medizinischen Dienstes (MDS, MDK)Kritik am MDK und seinen "Begutachtungen" Becker Indikation - Verschreibung KostenübernahmeGrundsätzliches zum Thema LeistungspflichtKostenübernahme für LaserepilationUrteile zur Kostenübernahme medizinischer Maßnahmen Transgender und die Gesundheitsreform
Geschlechtsangleichende Maßnahmen
Offener Brief an den gemeinsamen Bundesausschuss beim Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung
HormonbehandlungWeibliche SexualhormoneMännliche Sexualhormone Hormone Transmänner 2014Wichtige Hinweise EpilationPatienteninformationPressemitteilungMerkblatt - Laserepilation Die Neoklitoris Stimmanpassung
Psychologische Behandlung und Begleitung
Diagnose- / BehandlungsmethodenSelbstanamnese - ein therapeutisches Werkzeug
Sonstige Beiträge
Blick über die Grenzen von DeutschlandLinks zu anderen Quellen (externer Link) Die Medizin kann als Teil der Hilfe für transgender und intersexuelle Menschen betrachtet werden. Sie bringt nicht die Lösung der Probleme, liefert aber flankierende Maßnahmen für ein menschenwürdiges Leben, wenn sie denn richtig eingesetzt wird, ihre Grenzen und Möglichkeiten richtig eingeschätzt werden. Da die Psychologie ebenfalls zu den Maßnahmen der Gesundheitsführsorge gehört, sind auch hierzu die Informationen und Wissenssammlung enthalten.
Grundsätzlicher Hinweis
Das Transsexuellengesetz regelt weder die Diagnose noch irgend welche medizinische Behandlungen. An dieser Tatsache können weder Behandlungsempfehlungen noch "Standards" etwas ändern. Weder Ärzte, Psychologen, Krankenkassen, der Medizinische Dienst oder Patienten können sich bei psychologischen oder medizinischen Maßnahmen auf das Transsexuellengesetz berufen. Falsch ist auch eine Aussage, wie sie z.B. das bayrische Gesundheitsministerium veröffentlicht hat, es sei die Behandlung Transsexueller durch Gesetz geregelt. Nur für die Behandlung von Seuchen gelten gesetzlich geregelte Behandlungsvorschriften. (Die Falschaussage des GM in Bayern wurde übrigens von der Staatskanzlei als Antwort einer unqualifizierten Kraft telefonisch heruntergespielt.) Die Deutsche Gesellschaft für Sexualforschung, die Akademie für Sexualmedizin und die Gesellschaft für Sexualwissenschaft schreiben in der Einleitung zu ihren Behandlungsempfehlungen: "Es existieren jedoch bislang keine verbindlichen Richtlinien für die Behandlung und Begutachtung von Transsexuellen."Daraus abzuleiten, die anschließenden Standards seien nun eine verbindliche Richtlinie ist falsch und unzulässig (was auch im abgedruckten Brief der Bayerischen Versicherungskammer hervor geht).